Ausgehend von wichtigen Grundbegriffen des Eisenbahnwesens werden alle für den Bau und den Betrieb einer Eisenbahn erforderlichen Einrichtungen näher vorgestellt. Es werden die Grundlagen einer ingenieurmäßigen Trassierung von Eisenbahnstrecken, fahrdynamische Betrachtungen, elektrotechnische Grundlagen, Grundlagen der Fahrzeugtechnik, die Gestaltung und Ausführung von Verkehrsanlagen sowie die sicherungstechnischen und betrieblichen Erfordernisse gelehrt. Zu allen konstruktiven Bereichen werden auch entsprechende Rechenverfahren, welche für die Planung von Eisenbahnanlagen notwendig sind, vorgestellt. Den Studierenden wird ein umfassender Einblick in das Gesamtsystem Eisenbahn geboten. Dabei wird auch über die Grenzen des klassischen Bauingenieurwesens hinausgegangen, indem für das Eisenbahnwesen notwendige Disziplinen wie die Elektrotechnik und Maschinenbau einbezogen werden.
Die Vorlesung Eisenbahnwesen mit der Lehrveranstaltugnsnummer 230.033 ersetzt ab dem Sommersemester 2018 die Lehrveranstaltung 232.518. Die Prüfungsangaben vergangener Prüfungen finden Sie weiterhin unter der LVA 232.518 im TISS. Die Angaben von Prüfungen, welche ab Juni 2018 stattfinden werden, werden im TISS unter der LVA-Nummer 230.033 online gestellt.
Um die Prüfung aus Eisenbahnwesen positiv abzuschließen, sollten Sie nachstehende Empfehlungen unbedingt beachten:
- In TISS stehen alle Vorlesungsunterlagen der Vorlesung aus Eisenbahnwesen zur Verfügung. Diese Unterlagen dienen zur Unterstützung der Vorlesung und ersetzten keinesfalls den Besuch der Vorlesung.
- Sollten Sie Vorlesungen versäumt haben oder über keine ausreichende Mitschrift verfügen, wird Ihnen nahe gelegt, die empfohlene Literatur zu entlehnen und die entsprechenden Vorlesungsinhalte nachzulesen. Zu diesem Zweck finden Sie in TISS eine Literaturliste, auf welche sich die Vorlesung bezieht. Zusammen mit den Lernzielen können Sie die relevanten Kapitel identifizieren. Diese Bücher finden Sie in der Bibliothek, zum Teil auch in der Lehrbuchsammlung.
- Zur Vorbereitung für den schriftlichen Prüfungsteil wird Ihnen geraten, die Prüfungsangaben der vergangenen Termine anzusehen und eigenständig durchzurechnen. Die Prüfungsangaben finden Sie in TISS.
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Während der schriftlichen Prüfung wird eine Formelsammlung des Instituts zur Verfügung gestellt. Diese Formelsammlung wird vor Ausgabe der Prüfungsangaben den KandidatInnen ausgehändigt und nach Prüfungsende wieder eingesammelt.
Die Formelsammlung enthält lediglich einen Auszug aus den bei den Prüfungen relevanten Formeln. Die grundlegenden Formeln werden vorausgesetzt. Zusätzlich wird die Kenntnis der verwendeten Variablen und deren Einheiten vorausgesetzt. Erläuterungen dazu sind den Vorlesungsfolien und der EN 13803 zu entnehmen.
Zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung wird die Formelsammlung ab sofort im TISS zum download bereitstehen. Beachten Sie bitte, dass die Verwendung dieser selbstausgedruckten Formelsammlung während der Prüfung nicht erlaubt ist.
Das Institut behält sich allfällige Änderungen der Formelsammlung vor.
Sie sollten darauf achten, beim Erlernen des Stoffes den Inhalt tatsächlich zu verstehen und nicht auswendig zu lernen!
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil.
Schriftlicher Prüfungsteil:
Der schriftliche Prüfungsteil beinhaltet vier Beispiele, die jeweils Fragestellungen zu einer Vorlesungseinheit beinhalten. Die Aufgaben umfassen die erlernte Theorie und sind teilweise mit Rechenaufgaben zu lösen.
Punkteschlüssel:
Punkte
40 - 37
36 - 32
31 - 26
25 - 20
19 - 0
schriftliche Note
1
2
3
4
5
Die Prüfungsdauer beträgt 120 min.
Notwendige und erlaubte Unterlagen:
Schreibzeug, leeres Papier, nicht programmierbarer Taschenrechner, Lineal
Für die Prüfung dürfen eigene nicht programmierbare Taschenrechner genutzt werden. Sonstige Unterlagen wie gerechnete Beispiele oder Vorlesungsunterlagen bzw. elektronische Hilfsmittel wie Mobiltelefone, Tablets, programmierbare Taschenrechner, etc. sind zur Prüfung nicht zugelassen!
Bei Missachtung dieser Regelung wird der Prüfungsantritt negativ benotet.
Mündlicher Prüfungsteil:
Alle Kandidaten, die bei der schriftlichen Prüfung mindestens 20 Punkte erreicht haben, dürfen zur mündlichen Prüfung antreten. Diese findet frühestens am auf den schriftlichen Termin folgenden Werktag und spätestens in der darauffolgenden Kalenderwoche statt. Alle Kandidaten werden aufgefordert in angemessener Kleidung, bei der mündlichen Prüfung zu erscheinen.
Beurteilung:
Das Gesamtergebnis der Prüfung setzt sich aus der positiven Beurteilung der schriftlichen UND der mündlichen Prüfung zusammen. Bei negativer Beurteilung einer der beiden Prüfungsteile ist die gesamte Prüfung zu wiederholen!
Die An- und Abmeldung zu den Prüfungen erfolgt ausschließlich über TISS.
EN 13803:2017
TSI 1299/2014
Systemtechnik des Schienenverkehr - Jörn Pachl
Fahrdynamik des Schienenverkehrs - Dietrich Wende
Bahnwesen - Joachim Fiedler
Bahnbau - Volker Matthews