Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage wichtige Grundbegriffe des Eisenbahnwesens für den Bau und den Betrieb einer Eisenbahn zu benennen. Außerdem können die Studierenden die Grundlagen
sowie die sicherungstechnischen und betrieblichen Erfordernisse erklären.
Weiters können Studierende Rechenverfahren zur Planung von Eisenbahnanlagen für konstruktive Bereiche anwenden.
Rechtliche und organisatorische Grundlagen, Fahrweg und Fahrzeug, Bahnanlagen und Bahnbetrieb
Vortrag mit Praxis- und Rechenbeispielen. Diskussion über Lerninhalte.
Um die Prüfung aus Eisenbahnwesen positiv abzuschließen, sollten Sie nachstehende Empfehlungen unbedingt beachten:
Während der schriftlichen Prüfung wird eine Formelsammlung des Instituts zur Verfügung gestellt. Diese Formelsammlung wird vor Ausgabe der Prüfungsangaben den KandidatInnen ausgehändigt und nach Prüfungsende wieder eingesammelt.
Die Formelsammlung enthält lediglich einen Auszug aus den bei den Prüfungen relevanten Formeln. Die grundlegenden Formeln werden vorausgesetzt. Zusätzlich wird die Kenntnis der verwendeten Variablen und deren Einheiten vorausgesetzt. Erläuterungen dazu sind den Vorlesungsfolien und der EN 13803 zu entnehmen.
Zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung steht die Formelsammlung im TISS zum Download bereit. Beachten Sie bitte, dass die Verwendung dieser selbstausgedruckten Formelsammlung während der Prüfung nicht erlaubt ist.
Das Institut behält sich allfällige Änderungen der Formelsammlung vor.
Sie sollten darauf achten, beim Erlernen des Stoffes den Inhalt tatsächlich zu verstehen und nicht auswendig zu lernen!
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Sollte aufgrund von Vorgaben der Bundesregierung bzw. der TU Wien die Abhaltung der Lehrveranstaltung und der Prüfung bzw. der Teilleistungen in Präsenz nicht möglich sein, wird in das online-Format gewechselt. Durch den Wechsel in das online-Format können sich die für die Präsenzlehrveranstaltung und -prüfung (-teilleistungen) angekündigten Termine ändern. Bei einem Wechsel ins online-Format gelten folgende Methoden und Modi:
Methode bei Wechsel ins online-Format:
Die Vorlesung wird über vertonte Powerpoint-Folien im TUWEL abgehalten.
Prüfungsmodus bei Wechsel ins online-Format:
Die Prüfungen werden im Format "schriftliche Online-Prüfung auf Papier" über ZOOM abgehalten. Die Angaben werden auf TUWEL bereitgestellt. Die Dauer der Prüfung beträgt 120 Minuten. Nach Ablauf der Zeit steht noch ein kurzes Zeitfenster für das Einscannen der Prüfungen bereit. Die Formelsammlung wird über TUWEL mit der Angabe bereitgestellt.
Beurteilungsschema bei der online-Prüfung:
Die Beurteilung und die Punktevergabe bleibt unverändert.
Erforderliches technisches Equipment für die Teilnahme an Lehrveranstaltung und Prüfung:
Für die Teilnahme an der Prüfung werden 2 Geräte erforderlich sein. Ein Gerät mit Kamera und Mikrophon über welches das Zoom-Meeting läuft. Über ein zweites Gerät wird die Angabe über TUWEL bereitgestellt.
Während der Prüfung sind keine Kopfhörer zugelassen.
Leistungsnachweis
Bleibt grundsätzlich gleich, mit dem Hinweis: im Falle des Wechsels in das online-Format siehe oben „Weitere Informationen“.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil.
Schriftlicher Prüfungsteil:
Der schriftliche Prüfungsteil beinhaltet vier Beispiele, die jeweils Fragestellungen zu einer Vorlesungseinheit beinhalten. Die Aufgaben umfassen die erlernte Theorie und sind teilweise mit Rechenaufgaben zu lösen.
Punkteschlüssel:
Punkte
40 - 37
36 - 32
31 - 26
25 - 20
19 - 0
schriftliche Note
1
2
3
4
5
Die Prüfungsdauer beträgt 120 min.
Notwendige und erlaubte Unterlagen:
Schreibzeug, leeres Papier, nicht programmierbarer Taschenrechner, Lineal
Für die Prüfung dürfen eigene nicht programmierbare Taschenrechner genutzt werden. Sonstige Unterlagen wie die Formelsammlung des Instituts, gerechnete Beispiele oder Vorlesungsunterlagen bzw. elektronische Hilfsmittel wie Mobiltelefone, Tablets, programmierbare Taschenrechner, etc. sind zur Prüfung nichtzugelassen!
Bei Missachtung dieser Regelung wird der Prüfungsantritt negativ benotet.
Mündlicher Prüfungsteil:
Alle KandidatInnen, die bei der schriftlichen Prüfung mindestens 20 Punkten erreicht haben, dürfen zur mündlichen Prüfung antreten. Diese findet frühestens am auf den schriftlichen Termin folgenden Werktag und spätestens in der darauffolgenden Kalenderwoche statt. Alle KandidatInnen werden aufgefordert, in angemessener Kleidung bei der mündlichen Prüfung zu erscheinen.
Beurteilung:
Das Gesamtergebnis der Prüfung setzt sich aus der positiven Beurteilung der schriftlichen UND der mündlichen Prüfung zusammen. Bei negativer Beurteilung einer der beiden Prüfungsteile ist die gesamte Prüfung zu wiederholen!
Die An- und Abmeldung zu den Prüfungen erfolgt ausschließlich über TISS.
Nicht erforderlich
EN 13803
Verordnung (EU) Nr. 1299/2014 (TSI Infrastruktur)
Pachl J., Systemtechnik des Schienenverkehrs
Menius R., Matthews V., Bahnbau und Bahninfrastruktur
Jochim H., Lademann F., Planung von Bahnanlagen
Fiedler J., Bahnwesen
Wende D., Fahrdynamik des Schienenverkehrs
Für die Vorlesung sind keine Vorkenntnisse erforderlich.