Mitteilungsblattknoten


Kategorie: Ausschreibung von Preisen / Stipendien

Teil von 14/2009

Ausschreibung des Personalförderprogramms "Innovative Ideen"

Das Rektorat der Technischen Universität Wien hat in seiner Sitzung vom 21.04.2009 beschlossen, das Personalförderprogramm "Innovative Ideen" als komplementäre Ergänzung zum Infrastrukturförderprogramm "Innovative Projekte" zu implementieren. Dieses Förderprogramm ist Bestandteil des Entwicklungsplans 2010+ und wird in diesem Jahr erstmalig ausgeschrieben.
Formalanforderungen/Einreichung:
a) Der komplette Projektantrag muss in elektronischer Form unter dem Titel "Innovative Ideen" und unter Nennung einer/s Projektleiters/in:
- an die betroffenen Institutsvorstände
- von diesen an den/die betroffenen Dekan/e der zugehörigen Fakultäten
- schlussendlich bis spätestens 20. Juli an die/den Vizerektor/in für Forschung gerichtet werden.
b) Stellungnahmen der betroffenen Institutsvorstände und Dekane (auch im Hinblick auf das Leitbild des Institutes bzw. der Fakultät) sind erforderlich.
c) Es werden nur Personalkosten und keine Investitionen (d.h. Geräte) finanziert.
d) Die zu vergebenden Mittel pro bewilligtem Antrag entsprechen maximal einer Prädoc Stelle im Anstellungsausmaß von 25 Stunden pro Woche für 3 Jahre.

Antrag:
a) In Englisch verfasst
b) Beschreibung des Forschungsprojektes (maximal 15 Seiten inkl. Abbildungen, Tabellen und projektrelevanter Literatur; ohne Beilagen)
c) Beschreibung des Innovationscharakters (Einbettung in und Abhebung vom wissenschaftlichen State-of-the-Art)
d) Benennung des/der TU-Forschungsschwerpunkte/s und/oder des/der primären Forschungsgebiete/s und/oder des/der Förderschwerpunkte/s und/oder des/der engeren Teilgebiete/s, dem/denen das Projekt zuzuordnen ist
e) Forschungsrelevanz und Relevanz für die heimische Wirtschaft
f) wissenschaftliche Lebensläufe der Projektbeteiligten auf max. 2 Seiten pro Person (Projektleitung und von bereits namentlich bekannten wissenschaftlichen MitarbeiterInnen)
g) Verzeichnisse der wissenschaftlichen (v. a. projektrelevanten) Publikationen der Projektbeteiligten (zumindest der Projektleitung) der letzten fünf Jahre (Auszug Publikationsdatenbank) als Beilage; Hervorhebung (fett) der 10 wichtigsten Publikationen
h) Angaben zur Projektdauer
i) Angaben darüber, ob (und gegebenenfalls bei wem) dieses Projekt schon einmal in gleicher oder ähnlicher Form eingereicht wurde. Gegebenenfalls sollen die wesentlichen Teile des diesbezüglichen Schriftverkehrs in Kopie beigelegt werden

Vorauswahlverfahren
Insgesamt werden pro Genehmigungsjahr 15 Anträge einem Begutachtungsverfahren (Peer Review) zugeführt. Übersteigt die Zahl der eingereichten Anträge dieses Maß, so entscheidet die/der Vizerektor/in für Forschung gemeinsam mit den Dekanen der betroffenen Fakultäten über die Reduzierung der Anträge auf maximal 15.

Peer-Review
Die/der Vizerektor/in für Forschung ist gehalten, mindestens zwei schriftliche, sowohl hinsichtlich der Person des/der Gutachters/in als auch des Inhaltes vertraulich zu behandelnde Gutachten über den Projektantrag von unabhängigen Experten einzuholen.

Die Bewertung im Peer-Review erfolgt durch eine Punktebewertung (1 bis 10 - für unterdurchschnittlich bis exzellent) zu folgenden Kriterien:
a) Originalität und Innovationscharakter des Projektinhaltes,
b) wissenschaftliche Qualität des Vorhabens,
c) Eignung des Forscherteams und des Umfeldes (Zusammensetzung der Forschergruppe, Ausrichtung und Ausstattung der beteiligten Institute, Einbettung in das Forschungsumfeld der Fakultät/Universität)

Neben einer Punktebewertung werden zu obigen Kriterien und zu den sonstigen Angaben im Projektantrag (soweit der Reviewer Einblick hat) kurze Statements erbeten.

Auswahl
Das Auswahlkomitee besteht aus Rektor/in, VR für Finanzmanagement und Controlling, VR für Infrastrukturmanagement und Entwicklung, VR für Forschung und den Dekanen aller Fakultäten.
Das Auswahlverfahren erfolgt nach Maßgabe der budgetären Situation unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien:
a) Ergebnis der Bewertung im Peer-Review-Verfahren,
b) unter zusätzlicher Beachtung der im Antrag gemachten Angaben,
c) die Beteiligung mehrerer Institute, ev. über Fakultätsgrenzen hinweg, soll sich positiv auswirken; d.h. bei sonst gleicher Qualifikation sollen Projekte, an welchen Forschergruppen mehrerer Fachbereiche beteiligt sind, bevorzugt gefördert werden.

Berichtslegung
Der/die Projektleiter/in eines genehmigten Projektes ist verpflichtet, der/dem Vizerektor/in für Forschung über den/die Dekan/e spätestens 2 Jahre nach Mitteilung über die Mittelzuweisung einen schriftlichen Kurzbericht über die die bisher erzielten Forschungsergebnisse vorzulegen. Mit Projektende legt der/die Projektleiter/in einen zusammenfassenden Abschlussbericht vor. Dieser entfällt bei Vorlage einer Dissertationsschrift.

Für das Rektorat:
Die Vizerektorin für Forschung:
Dr. S. S e i d l e r