Mitteilungsblattknoten


Kategorie: Ausschreibung von Preisen / Stipendien

Teil von 50/2025

Ausschreibung der Stiftungsstipendien der Technischen Universität Wien 2025/26

Für das Studienjahr 2025/26 werden Stipendien in der Höhe von jeweils EUR 3.000,-- aus der

a)      „Stipendienstiftung für Studierende der Technischen Universität Wien“ im Gesamtbetrag von EUR 390.000,‐- 

b)      „Hofrat Dipl.‐Ing. Wilhelm Riedl ‐ Stipendienstiftung für Studierende der Studienrichtung Bauingenieurwesen der Technischen Universität Wien“ im Gesamtbetrag von EUR 6.000,‐‐

c)       „Allgemeinen Hochschulstipendienstiftung für Wiener Hochschulen“ im Gesamtbetrag von EUR 57.000,--

unter folgenden Bedingungen vergeben:

1)            Allgemeine Voraussetzungen 
Jeweils zum Zeitpunkt der Einreichung:

·         Österreichische Staatsbürgerschaft (außer Allg. Hochschulstipendienstiftung für Wiener Hochschulen)  
·         Ordentliches Bachelor- oder Master-Studium an der TU Wien (keine Mitbelegung)
·         Ordentliche Fortmeldung (keine Beurlaubung) an der TU Wien
·         Für Doktoratsstudien werden keine Stipendien gewährt.

2)            Nachweis der Sozialen Bedürftigkeit 
Grundlage für die Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit ist die Kopie des aktuellen positiven Bescheides der Studienbeihilfenbehörde für das laufende Studienjahr.

Ohne positiven Bescheid der Studienbeihilfenbehörde wird die soziale Bedürftigkeit wie folgt berechnet:

·         Nettoeinkünfte der Studierenden zusammen mit den Nettoeinkünften der (des) unterhaltspflichtigen Eltern (-teils) / Ehegatt_in / eingetragenen Partner_in im Kalenderjahr 2024 abzüglich jeweils € 10.000,‐‐ für jede bestehende Unterhaltspflicht.
          Die Berechnung ist auf dem Antragsformular vorzunehmen und mit dem entsprechenden Nachweis zu belegen.
·         Als Nachweis gilt der Einkommensteuerbescheid von 2024; falls nicht vorhanden, der Lohnzettel. Wenn im gesamten Kalenderjahr kein Einkommen bezogen wurde, ist eine entsprechende Bestätigung vom Finanzamt vorzulegen.
·         Ergibt die Berechnung einen Nettobetrag unter € 30.000.-, ist die soziale Bedürftigkeit gegeben.
·         Erwerbstätige Studierende, die im Kalenderjahr 2024 zumindest brutto € 14.426,86.- verdient haben, gelten als selbsterhaltungsfähig und müssen daher keine Gehaltsnachweise der unterhaltspflichtigen Eltern vorlegen.
·         Die Gehaltsnachweise der (des) Ehegatt_in / eingetragenen Partner_in sind bei selbsterhaltungsfähigen Studierenden jedoch vorzulegen.

3)                  Guter Studienerfolg 
Ein guter Studienerfolg liegt vor, wenn über das abgelaufene Studienjahr im Zeitraum von 1.10.2024 bis 30.09.2025 Zeugnisse über Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 45 ECTS mit einer Durchschnittsnote nicht schlechter als 2,5 vorgelegt werden.

Die Masterarbeit kann nicht eingerechnet werden. Die Bachelorarbeit mit LVA-Zeugnis kann eingerechnet werden.

Folgende Bedingungen sind zusätzlich zu erfüllen:

Die Studienzeit für das Bachelorstudium darf 7 Semester nicht überschreiten.
NUR wenn diese 7 Semester nicht überschritten wurden gilt: Die maximale Gesamtstudienzeit bei Bachelorstudien in Verbindung mit dem darauffolgenden Masterstudium darf 11 Semester nicht überschreiten. Es kann immer nur die Studienleistung von einem Studium herangezogen werden. Außer es erfolgt innerhalb des Berechnungszeitraumes ein Wechsel von Bachelor- auf Masterstudium. In diesem Fall wird der Studienerfolg zusammengezählt. Die Überschreitung der maximalen Gesamtstudienzeit um höchstens ein Semester ist nur bei Nachweis beachtenswerter Umstände ‐ längere Krankheit oder Schwangerschaft ‐ möglich und muss durch eine „Beurlaubung“ dokumentiert worden sein.
Der Studienerfolg ist durch eine in TISS selbst zu erstellende Studienerfolgsbestätigung über den Zeitraum 01.10.2024 bis 30.09.2025 zu belegen. Sollten in diesen Zeitraum Bachelor- und Masterstudium fallen, werden die Prüfungen beider Studien zusammengezählt.
 

Die Reihung der Stipendienwerber_innen ergibt sich durch die möglichst hohe Punkteanzahl mit folgendem Punktesystem pro ECTS:

Pro 1 ECTS mit Sehr gut                 erhält man 4 Punkte
Pro 1 ECTS mit Gut                         erhält man 3 Punkte
Pro 1 ECTS mit Befriedigend          erhält man 2 Punkte
Pro 1 ECTS mit Genügend              erhält man 1 Punkt

„Mit Erfolg teilgenommen“ kann für die Berechnung nicht herangezogen werden.

4)                  Einhaltung der Bewerbungsfrist 
Der vollständige Antrag ist bis 31. Jänner 2026 durch Ausfüllen des Webformulars unter: https://www.tuwien.at/tu-wien/organisation/zentrale-bereiche/datenschutz-und-dokumentenmanagement/stiftungsstipendien einzubringen.

Für Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an stiftungs-stipendium@tuwien.ac.at

Mit einer Entscheidung samt Verständigung an die Studierenden ist mit Ende März 2026 zu rechnen.

Für das Rektorat
der R e k t o r

Prof. Dr.-Ing. J. S c h n e i d e r