Mitteilungsblattknoten


Kategorie: Ausschreibung von Preisen / Stipendien

Teil von 10/2021

Ausschreibung von Förderungsstipendien gemäß § 63 des Studienförderungsgesetzes für das Jahr 2021

Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien.
1.) Antragsteller_in ist der_die Studierende:
Mögliche Höhe des Förderungsstipendiums: 750,-- Euro bis 3.600,-- Euro
2.) Abgabetermine:
Sommersemester 2021 für alle Fakultäten: 30. April 2021
Wintersemester 2021/22 für alle Fakultäten: 15. Oktober 2021
3.) Abgabeorte:
Dekanat der Fakultät für Architektur und Raumplanung:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr, Donnerstag: 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dekanat der Fakultät für Bauingenieurwesen (auch für Bachelorstudium Umweltingenieurwesen (Prof. Krampe)):
Montag bis Donnerstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Dekanat der Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften (auch für Masterstudium Materialwissenschaften (Prof. Mayrhofer)):
Montag bis Donnerstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dekanat der Fakultät für Technische Chemie:
Montag bis Donnerstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dekanat der Fakultät für Physik:
Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dekanat der Fakultät für Mathematik und Geoinformation:
Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr
Dekanat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik (auch für Masterstudium Biomedical Engineering (Prof. Kaniusas) und Masterstudium Computational Science and Engineering (Prof. Schöberl)):
Montag bis Donnerstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr (weiters können Anträge auch im Dekanatsbriefkasten hinterlegt werden)
Dekanat der Fakultät für Informatik:
Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Donnerstag 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
4.) Voraussetzungen (durch geeignete Belege nachzuweisen)
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 StudFG
- Ordentliche Studierende an der Technischen Universität Wien
- eine Bewerbung des_der Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit samt einer Beschreibung der Arbeit, einer Kostenaufstellung und einem Finanzierungsplan;
- die Vorlage mindestens eines Gutachtens eines_einer in § 97 bis § 100 UG genannten Universitätslehrers_in zur Kostenaufstellung und darüber, ob der_die Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen und seiner_ihrer Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen;
- die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18) des jeweiligen Studienabschnittes unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19)
- die Erfüllung des Ausschreibungsbedingungen
HINWEISE FÜR ANTRAGSTELLER_INNEN UND GUTACHTER_INNEN:
1.) Die Sitzung für die Vergabe im Sommersemester findet voraussichtlich Mitte/Ende Mai 2021 statt. Die Fakultät behält sich die Möglichkeit der Anhörung des_der Antragstellers_in und die_des Gutachters_in (ev. im Gutachten anzuführender Stellvertreter_innen) vor. (Der genaue Termin der Sitzung im Wintersemester 2021/22 wird im Sommersemester 2021 bekannt gegeben).
2.) Die Fakultät behält sich die Möglichkeit der Einholung weiterer Gutachten vor.
3.) Beteiligen sich an einem eingereichten Projekt mehrere Studierende, sind diese anzuführen. Die gesetzlichen Anforderungen müssen jedoch nur vom_von der Antragsteller_in erfüllt werden. Ebenso ändert sich dadurch die höchstmögliche Stipendiensumme nicht.
4.) Der Finanzierungsplan sollte aus Gründen der Kollegialität nur Mindesterfordernisse beinhalten, um eine möglichst große Anzahl von Anträgen beteiligen zu können.
5.) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung eines Stipendiums!
6.) Die Verleihung erfolgt durch die_den Studiendekan_in.


Die Studiendekan_innen:
Dr. G. T r a g l e r
Dr.-Ing. H.-B. N e u n e r
Dr. H. B a l a s i n
Dr. P. G ä r t n e r
Dr. H. T e l l i o g l u
Dr. Ch. H u e m e r
Dr. R. H e u e r
Dr.-Ing. J. K r a m p e
Dr. C. K ü h n
Dr. T. D i l l i n g e r
Dr. P. H. M a y r h o f e r
Dr. B. M i h a l y i
Dr.-Ing. W. G a w l i k
Dr. J. S c h ö b e r l
Dr. E. K a n i u s a s