Mitteilungsblattknoten


Kategorie: Ausschreibung von Preisen / Stipendien

Teil von 9/2013

Hannspeter Winter - Preis an der TU Wien - Aktualisierung der Statuten mit 17.4.2013

Die Rektorin/der Rektor der Technischen Universität Wien vergibt jährlich einen Forschungspreis ("Hannspeter Winter-Preis") in der Höhe von 10.000,-- Euro, der aus Erträgen der BA/CA-Stiftung gespeist wird. Sollten diese Erträge für das Preisgeld nicht ausreichend sein, so wird der fehlende Betrag aus dem Budget der TU Wien bezahlt. Durch diesen Preis werden Forschungsleistungen im Rahmen von Dissertationsprojekten ausgezeichnet, die von Absolventinnen der an der TU Wien eingerichteten Doktoratsstudien erbracht wurden. Neben der Anerkennung der hervorragenden wissenschaftlichen Leistung soll mit dem Preis auf die besonderen Leistungen von Frauen im Bereich der Forschung und Technik aufmerksam gemacht werden. Der Preis wurde im Andenken an Hannspeter Winter eingerichtet.

Die Statuten für den "Hannspeter Winter-Preis" werden im Folgenden kundgemacht:

Die Rektorin/der Rektor der TU Wien vergibt einen Forschungspreis, der aus Erträgen der BA/CA-Stiftung gespeist wird. Sollten diese Erträge für das Preisgeld nicht ausreichend sein, so wird der fehlende Betrag aus dem Budget der TU Wien bezahlt. Durch diesen Preis werden Forschungsleistungen im Rahmen von Dissertationsprojekten ausgezeichnet, die von Absolventinnen der an der TU Wien eingerichteten Doktoratsstudien erbracht wurden. Neben der Anerkennung der hervorragenden wissenschaftlichen Leistung soll mit dem Preis auf die besonderen Leistungen von Frauen im Bereich der Forschung und Technik aufmerksam gemacht werden. Der Preis wurde im Andenken an Hannspeter Winter eingerichtet.

Name: HANNSPETER WINTER-PREIS

Dotation: 10.000,-- Euro; jedes Jahr ein Preis (eine Teilung des Preises ist unzulässig); Urkunde für die Preisträgerin

Nominierungen und Voraussetzungen
Die Ausschreibung des Preises erfolgt im Mitteilungsblatt der TU Wien. Alle Absolventinnen des Doktoratsstudiums an der TU Wien, die zum Ende der Einreichfrist das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, und deren Dissertation von einer Universitätslehrerin/einem Universitätslehrer an der TU Wien betreut und beurteilt (1. Begutachter/in) wurde, können nominiert werden. Die Nominierung erfolgt durch die Betreuerin/den Betreuer der Dissertation, die/der die Bewerbungsunterlagen beim zuständigen Dekanat einbringt. Der Abschluss der Dissertation darf zum Zeitpunkt der Nominierung nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.
Aus jeder Fakultät kann jedes Jahr nur eine Bewerberin nominiert werden; falls mehr als eine Bewerbung vorliegt, obliegt die Auswahl der Dekanin/dem Dekan aufgrund eines gereihten Vorschlages des Fakultätsrates. Nach der Entscheidung über die Bewerberin der Fakultät sind die Unterlagen mit einem Schreiben der Dekanin/des Dekans der Vizerektorin/dem Vizerektor für Forschung zur Einleitung des Auswahlverfahrens für die Festlegung der Preisträgerin vorzulegen.
Sollte die Dissertation auch andernorts bei einem Preis eingereicht worden sein, ist das Rektorat davon in Kenntnis zu setzen.

Einreichunterlagen:
Die Unterlagen müssen die Dissertation und die Gutachten zur Beurteilung der Dissertation sowie einen Nachweis des wissenschaftlichen Output (TU Publikationsdatenbank) enthalten.

Auswahlverfahren:
Die Entscheidung über die Preisträgerin hat eine von der Vizerektorin/vom Vizerektor für Forschung einzuberufende Jury zu fällen: Die Jury besteht aus der Vizerektorin/dem Vizerektor für Forschung und den Dekan/inn/en. Die Bewerberinnen müssen ihre Arbeit selbst vor der Jury vortragen und in der Diskussion verteidigen. Auswahlkriterien sind Originalität, Innovationscharakter, wissenschaftliche Qualität und wissenschaftlicher Output (Konferenztätigkeit, Publikationen, Projekte). Nur die persönlich anwesenden Jurymitglieder sind mit ihrer Stimme stimmberechtigt. Die Jury fällt ihre Entscheidung im Rahmen einer geheimen Abstimmung. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und kann nicht beeinsprucht werden.
Die Übergabe des Preises und die Verleihung der Urkunde an die Preisträgerin erfolgt möglichst in Anwesenheit der Familie von Prof. Hannspeter Winter im Rahmen eines Festaktes gemeinsam durch eine/n Vertreter/in der Bank Austria und ein Mitglied der Familie.

Sie finden diese Informationen auch im Anhang.



Für das Rektorat
Der Vizerektor für Forschung:
Dr. J. F r ö h l i c h