Mitteilungsblatt - 9/2013


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2013
9. Stück
17. April 2013

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 84. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs 2 UG
  • 85. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG
  • 86. Geschäftsordnung des Universitätsrates
  • 87. Konstituierung des Universitätsrates
  • 88. Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit der Universitätsräte / Universitätsrätinnen (Funktionsperiode 2013 - 2018)
  • 89. Bestellung zum Universitätsprofessor
  • 90. Bestellung zum Institutsvorstand
  • 91. Wissenschaftspreis der TU Wien - Richtlinien für die Antragstellung 2013
  • 92. Ressel-Preis an der TU Wien - Aktualisierung der Statuten mit 17.4.2013
  • 93. Hannspeter Winter - Preis an der TU Wien - Aktualisierung der Statuten mit 17.4.2013
  • 94. Innovative Projekte - Personalförderung
  • 95. Mitteilungen der Universitätsverwaltung
  • 96. Ausschreibung freier Stellen
     


     

     

    84. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs 2 UG

    Die Aufstellung der gem. § 27 Abs. 2 UG 2002 erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgendem Link verfügbar:

    https://tiss.tuwien.ac.at/research/projectannouncements.xhtml


    Die Rektorin:
    Dr. S. S e i d l e r

     

     

    85. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG

    Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG ist unter
    https://tiss.tuwien.ac.at/mbl/p28vollmachten verfügbar.


    Die Rektorin:
    Dr. S. S e i d l e r

     

     

    86. Geschäftsordnung des Universitätsrates

    Der Universitätsrat der Technischen Universität Wien hat in der Sitzung am 26. März 2013 die beiliegende Geschäftsordnung beschlossen.

    Sie finden die Geschäftsordnung unter
    http://www.tuwien.ac.at/wir_ueber_uns/universitaetsleitung/universitaetsrat/geschaeftsordnung/
    beziehungsweise im Anhang.



    Der Vorsitzende des Universitätsrates
    Dr. Veit S o r g e r


     


    Anhänge:
    GeschaeftsordnungUniversitaetsrat2013-2018.pdf

     

    87. Konstituierung des Universitätsrates

    Die Größe des Universitätsrates der Technischen Universität Wien wurde durch den Senat am 10. Dezember 2007 mit sieben Mitgliedern festgelegt. (Mitteilungsblatt Nr. 283-2007).
    Durch den Senat gem. § 21 Abs. 6 Z 1 UG 2002 gewählte Mitglieder:
    - Frau Senatorin h.c.mult. Mag. Monika FEHRER (Mitglied des Rates für Forschung und Technologie für Oberösterreich sowie ehem. Vorstand der  Fehrer AG)
    - Em.O.Univ.Prof. Dr.phil. Peter SCHUSTER (Ehem. Präsident der Österreichischen Akademie der Wissenschaften)
    - Frau Dr. Gabriele ZUNA-KRATKY (Direktorin des Technischen Museums Wien)

    Die Bundesregierung hat gemäß § 21 Abs. 6 Z 2 UG 2002 folgende Mitglieder bestellt:
    - Dipl.-Ing. Dr. Sabine HERLITSCHKA, MBA(Vorstand für Technik und Innovation der Infineon Technologies Austria AG)
    - Herrn Dr. Dr.h.c. Veit SORGER (Vorsitzender des Aufsichtsrates Mondi AG)
    - Herrn Mag. Herbert TUMPEL (Präsident a.D. der Arbeiterkammer Wien)

    In der konstituierenden Sitzung am 26. März 2013 hat der Universitätsrat gemäß § 21 Abs. 6 Z 3 UG 2002
    - Herrn Prof. Dr. Dr.h.c. Manfred BROY, Lehrstuhl Software & Systems Engineering, Fakultät für Informatik, Technische Universität München, zum siebenten Mitglied des Universitätsrates gewählt.
    Im Anschluss daran wurde Dr. Dr.h.c. Veit SORGER zum neuen Vorsitzenden des Universitätsrates der Technischen Universität Wien sowie Frau Dipl.-Ing. Dr. Sabine HERLITSCHKA, MBA zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.


    Der amtierende Vorsitzende:
    Dr. V.  S o r g e r   e.h.



     

    88. Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit der Universitätsräte / Universitätsrätinnen (Funktionsperiode 2013 - 2018)

    Der Universitätsrat der Technischen Universität Wien hat in der Sitzung am 26. März 2013 gem.
    § 21 (11) UG 2002 die Vergütung für ihre Tätigkeit als Universitätsräte / Universitätsrätinnen für die Funktionsperiode 2013 - 2018 wie folgt beschlossen:
    - Sitzungsgeld: EURO 300,-- pro Sitzung (Auszahlung erfolgt nur bei Anwesenheit des Mitglieds)
    -für den Vorsitzenden des Universitätsrates sowie für die stellvertretende Vorsitzende für Vorbereitungsarbeiten, Konsultationen mit Rektorat und Ministerium, vergleichende Analysen etc.:   je EURO   3.500,-- (pro Jahr)
    -Aufwand gegen ORIGINAL-Belege (Reise- und Hotelkosten)


    Der Vorsitzende des Universitätsrats:
    Dr. V. S o r g e r



     

    89. Bestellung zum Universitätsprofessor

    Die Rektorin hat Herrn Dr. Franz Schuster mit Wirksamkeit vom 01. April 2013 zum Universitätsprofessor für Geometrische Analysis an der Technischen Universität Wien bestellt. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass Herr Prof. Schuster dem Institut für Diskrete Mathematik und Geometrie der Technischen Universität Wien angehört.

    Die Rektorin:
    Dr. S. S e i d l e r

     

     

     

     

    90. Bestellung zum Institutsvorstand

    Mit Wirkung vom 01. Juni 2013 bis 31. Dezember 2015 wird Herr Univ.-Prof. Dr. Radu Grosu zum Vorstand des Instituts für Technische Informatik bestellt.

    Der Dekan:
    Dr. G. S t e i n h a r d

     

     

     

    91. Wissenschaftspreis der TU Wien - Richtlinien für die Antragstellung 2013

    Das Rektorat der Technischen Universität Wien hat beschlossen, gemäß dem Entwicklungsplan 2013+ einen Wissenschaftspreis für NachwuchswissenschaftlerInnen der TU Wien zu implementieren.
    Dieser Preis wird alle 2 Jahre ausgeschrieben.
    Vorrangiges Ziel ist die Förderung von NachwuchswissenschaftlerInnen mit mindestens 2 bis maximal 8 Jahren Erfahrung als Postdoc, die - gemessen an internationalen Maßstäben - bereits herausragende wissenschaftliche Leistungen in ihrem Fachgebiet vorzuweisen haben und aufgrund ihres bisherigen wissenschaftlichen Werdeganges für die Zukunft beträchtliche Leistungen in ihrer Forschung an der TU Wien erwarten lassen.
    Der TU-Wissenschaftspreis soll hervorragende NachwuchswissenschaftlerInnen zur eigenverantwortlichen Leitung einer Arbeitsgruppe qualifizieren, ein Höchstmaß an Freiheit und Flexibilität in ihrer wissenschaftlichen Arbeit garantieren, und die Durchführung von High-Risk-Projekten in der Forschung bzw. der Erschließung der Künste ermöglichen.
    Einzureichen ist ein genau beschriebenes, auf 5 Jahre begrenztes Forschungsprojekt bzw. ein Projekt zur Erschließung der Künste. Antragsberechtigt sind ausschließlich Angehörige der TU Wien.

    Dotierung
    Der Preis ist insgesamt mit € 500.000,- dotiert. Die Mittel können für Investitionen, Personal- und Sachkosten eingesetzt werden und sollen eine mittelfristige finanzielle Absicherung der Forschungstätigkeit in einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren ermöglichen.
    Der Preis ist nicht teilbar, bei zweckwidriger Verwendung sind die Mittel der TU Wien rückzuerstatten. Falls der/die PreisträgerIn die TU Wien verlässt, verbleibt das Preisgeld bzw. der Rest dieser Mittel an der TU Wien.

    Nominierung
    Die Ausschreibung des Preises erfolgt im Mitteilungsblatt der TU Wien. Nominierungen erfolgen ausschließlich über die Dekane/Dekaninnen der TU Wien, welche für ihre Fakultät maximal einen/eine Nachwuchswissenschaftler/in und ein Projekt nominieren können. Die Dekane/Dekaninnen leiten die Bewerbungsunterlagen einschließlich der erforderlichen Stellungnahmen bis spätestens 1. Juli 2013 an das Vizerektorat für Forschung weiter.
    Insgesamt werden maximal 8 Anträge pro Genehmigungsjahr einem Begutachtungsverfahren zugeführt. Der/die nominierte Wissenschaftler/in ist zugleich auch der/die Projektleiter/in des eingereichten Projektes.

    Nominierungsvoraussetzungen
    Um den Nachwuchscharakter des Preises zu betonen, sind Einreichungen nach folgenden Kriterien zu nominieren:
    - Mindestens 2 bis maximal 8 Jahre wissenschaftliche Tätigkeit nach der Promotion am Ende der Einreichfrist, Fristüberschreitungen sind bei Kindererziehungszeiten, nachweislichem Präsenz- oder Zivildienst möglich- Vorliegen eines hinsichtlich Zielen und Methodik genau beschriebenen Projektes;
    - Ausgezeichnete wissenschaftliche Publikationstätigkeit in internationalen Fachzeitschriften und/oder international anerkannte Beiträge zur Entwicklung im spezifischen Fachgebiet bzw. zur Erschließung der Künste;
    - Wissenschaftliche Selbstständigkeit;
    - Ein- oder mehrjähriger Auslandsaufenthalt ist wünschenswert.
    - Das geplante Projekt muss an der TU Wien durchgeführt werden.

    Anrechenbare Kosten
    Es werden Personal- und Sachmittel sowie Investitionen, die zur Durchführung des eingereichten Projekts erforderlich sind, und über die vom Institut bzw. der Fakultät bereitgestellten Ressourcen hinausgehen, gefördert. Keine Berücksichtigung finden alle Infrastruktureinrichtungen, die zur Aufrechterhaltung des normalen Betriebs des Instituts notwendig sind.
    Die Höhe der beantragbaren Mittel kann maximal € 500.000,- betragen. Die beantragten Mittel werden an das Institut des/der Preisträgers/Preisträgerin auf einen separaten Innenauftrag ausgezahlt. Der/die Preisträgerin erhält eine §28-Bevollmächtigung, die ihm/ihr die freie Verwendung der Mittel ermöglicht.

    Formalanforderungen und Formulare:
    Der Projektantrag muss in englischer Sprache in elektronischer Form und in Papierform (ein Exemplar mit Originalunterschriften) unter dem Titel „Wissenschaftspreis der TU Wien" und unter Nennung des/der Projektleiters/in mit folgenden Antragsformularen und -unterlagen
    eingereicht werden: ("Name" = Name des/der ProjektleiterIn)
    - Nominierung und Stellungnahme des/der Dekans/Dekanin der Fakultät, Stellungnahme des/der Institutsleiters/Institutsleiterin mit Bezug zum Forschungsprofil des Instituts/zur TU-Forschungsmatrix sowie des Nachweises der Arbeitsmöglichkeit des/der Kandidaten/in am Institut für den Zeitraum des beantragten Projekts  (Formular bitte downloaden:
    https://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/tuwien/docs/forschung/TU-Wissenschaftspreis/Formular_Wissenschaftspreis2013.pdf, einzureichen als: NAME_nomination.pdf)
    - Projektkurzfassung in Deutsch und Englisch (Formular bitte downloaden:
    https://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/tuwien/docs/forschung/TU-Wissenschaftspreis/Abstract_TU-Wissenschaftspreis.docx, einzureichen als: NAME_abstract_deu.pdf, NAME_abstract_eng.pdf)
    - Projektbeschreibung: maximal 25 Seiten, inkl. Verzeichnisse, Abbildungen und Tabellen, DIN A4, einseitig bedruckt, mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen und ungebunden, 11 pt, 1,5 Zeilenabstand (einzureichen als: NAME_proposal.pdf)
    - Verzeichnisse der projektrelevanten, wissenschaftlichen Publikationen des/der Projektleiters/in und gegebenenfalls der Mitglieder der Arbeitsgruppe der letzten fünf Jahre (Auszug aus der TU Wien Publikationsdatenbank, Hervorhebung der 5 wichtigsten Publikationen; einzureichen als: NAME_publications.pdf)
    - Beiblatt mit Nennung aller AutorInnen, die wesentliche wissenschaftliche Beiträge bei der Erstellung des Antrags geleistet haben, inkl. Beschreibung des Beitrags (einzureichen als: NAME_coauthors.pdf)
    - Nationale und internationale ForschungspartnerInnen, (unter Hervorhebung jener KooperationspartnerInnen bei denen Kosten im Rahmen des beantragten Projektes für Personal und/oder Forschungsinfrastruktur anfallen, einzureichen als: NAME_cooperation.pdf )
    - Kostenaufstellung (einzureichen als: NAME_costs.pdf)
    - Finanzierungsplan (einzureichen als: NAME_finance_plan.pdf)
    - Wissenschaftliche Lebensläufe des/der Projektleiters/in und gegebenenfalls der Mitglieder der Arbeitsgruppe (einzureichen als: NAME_CV.pdf) , Beilagen (falls erforderlich)
    - Nachweis ggf. von Kinderbetreuungszeiten sowie geleistetem Präsenz- bzw. Zivildienst

    Auswahl
    Die Anträge werden im Vizerektorat für Forschung auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Ausschreibungsrichtlinien geprüft und anschließend an die Jurymitglieder zur Begutachtung weitergeleitet.
    Nach Einlangen des Antrags sind keine Änderungen möglich. Unvollständige Anträge bzw. Anträge mit formalen Mängeln werden nicht berücksichtigt und sofort ausgeschieden. Eine Jury, bestehend aus dem/der RektorIn der TU Wien und dem/der VizerektorIn für Forschung der TU Wien sowie externen ExpertInnen, die jeweils einen Forschungsschwerpunkt bzw. die Additional Fields der TU Wien repräsentieren, wird über die Vergabe des Preises entscheiden.
    Als Entscheidungsgrundlage werden für jedes nominierte Projekt drei Gutachten eingeholt. Die GutachterInnen werden von den Jury-Mitgliedern ausgewählt.
    Die GutachterInnen werden gebeten, zu folgenden Fragen kurz Stellung zu nehmen:
    1. bezüglich der/dem AntragstellerIn
    a) Beurteilung der wissenschaftlichen Qualität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers auf der Basis ihrer bzw. seiner bisherigen wissenschaftlichen Leistungen.
    b) Einschätzung des zukünftigen Entwicklungspotentials der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
    2. bezüglich des Projekts
    a) Klarheit der Ziele,
    b) Angemessenheit der Methodik (inkl. Arbeits- und Zeitplanung sowie Disseminationsstrategien),
    c) Innovative Aspekte.
    3. Anregungen: Was sollte getan werden, um die Chancen für einen Projekterfolg zu erhöhen?
    4. Finanzielle Aspekte: Angemessenheit von Personal- und Sachmitteln
    5. Abschließende Empfehlung über Förderung oder Ablehnung

    Das Auswahlverfahren erfolgt unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien:
    a) Ergebnis der Bewertung der Gutachten
    b) Ergebnis der Bewertung der internationalen ExpertInnen in der Jury
    c) unter zusätzlicher Beachtung der im Antrag gemachten Angaben
    d) Einordnung in das Forschungsprofil der Universität

    Grundsätzlich wird jener Antrag mit der absoluten Stimmenmehrheit ausgewählt.
    Bei relativer Mehrheit oder falls alle Jurymitglieder jeweils einen anderen Antrag favorisieren, entscheidet der/die RektorIn der TU Wien.

    Preisverleihung

    Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen eines Festaktes an der TU Wien.

    Berichtslegung, Verwendungsnachweis
    Die Verwendung des Preisgeldes ist auf das im prämierten Projekt eingereichte wissenschaftliche Vorhaben bzw. Vorhaben zur Erschließung der Künste und die im Antrag genannten Kosten beschränkt. Das Preisgeld soll zeitnah verwendet werden.
    Der/die ProjektleiterIn des genehmigten Projektes ist verpflichtet, dem Vizerektorat für Forschung bis spätestens 30 Monate nach Projektstart einen Zwischenbericht und 1 Monat nach Projektende einen Abschlussbericht vorzulegen.

    Sie finden diese Informationen auch im Anhang.


    Für das Rektorat:
    Der Vizerektor für Forschung:
    Dr. J. F r ö h l i c h





    Anhänge:
    Wissenschaftspreis2013derTUWien.pdf

     

    92. Ressel-Preis an der TU Wien - Aktualisierung der Statuten mit 17.4.2013

    Die Rektorin/der Rektor der Technischen Universität Wien vergibt jährlich einen Forschungspreis ("Ressel-Preis") in der Gesamthöhe von EUR 13.000,--, der aus den abgeführten Kostenersätzen gem. §27 Abs.3 UG gespeist wird.
    Durch diesen Preis werden Forschungsleistungen im Rahmen von Dissertations-projekten ausgezeichnet, die in einem direkten Zusammenhang mit interdisziplinärer Drittmittelforschung stehen.

    Die Statuten für den "Ressel-Preis" werden im Folgenden kundgemacht:

    Name: RESSEL-PREIS

    Dotation und Widmung: insgesamt EUR 13.000,--.

    Davon erhält die/der Preisträger/in EUR 2.000,-- zur persönlichen freien Verfügung.
    Den verbleibenden Betrag in der Höhe von EUR 11.000,-- erhält jenes Institut in der zweckgebundenen Gebarung zur Verfügung gestellt, das für das Zustandekommen des Forschungsgegenstandes (Forschungsauftrag im Drittmittelbereich) und die Betreuung der Dissertation hauptverantwortlich war.

    Hat die/der Preisträger/in kein Anstellungsverhältnis an der TU Wien, ist das Preisgeld vom für das Zustandekommen des Forschungsgegenstandes verantwortliche Institut für weiterführende Forschungsaktivitäten im Themenbereich der Dissertation zu verwenden.
    Hat die/der Preisträger/in ein Anstellungsverhältnis an der TU Wien, ist die Dotation für die Förderung ihrer/seiner Forschungstätigkeit (Auslandsaufenthalte, Kongressteilnahme, Geräteausstattung, etc.) zu verwenden.
    Falls es ein/e Preisträger/in mit Anstellungsverhältnis an der TU Wien wünscht, wird das gesamte Preisgeld in der Höhe von EUR 13.000,-- in der zweckgebundenen Gebarung zur Verfügung gestellt und kann von ihr/ihm für die weitere Forschungstätigkeit verwendet werden.

    Der/dem Preisträger/in wird eine Urkunde verliehen.
    Die Verrechnung erfolgt über die Quästur. Über die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist seitens der Preisträgerin/des Preisträgers bzw. des nominierenden Institutes ein Bericht an den Vizerektor für Forschung zu erstatten.

    Nominierungen und Voraussetzungen:
    Die Ausschreibung des Preises erfolgt im Mitteilungsblatt der TU Wien. Nominiert werden können alle Absolventinnen und Absolventen des Doktoratsstudiums der TU Wien, die zum Ende der Einreichfrist das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, und deren Dissertation von einer Universitätslehrerin/einem Universitätslehrer an der TU Wien betreut und beurteilt (1. Begutachter/in) wurde. Die eingereichte Dissertation muss (überwiegend) im Zusammenhang mit Drittmittelforschung stehen (und muss interdisziplinären Charakter haben). Der Abschluss der Dissertation darf zum Zeitpunkt der Nominierung nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.
    Die Nominierung erfolgt durch die Betreuerin/den Betreuer der Dissertation, die/der die Bewerbungsunterlagen beim zuständigen Dekanat einbringt.
    Aus jeder Fakultät kann jedes Jahr nur eine Bewerberin oder einen Bewerber nominiert werden; falls mehr als eine Bewerbung vorliegt, obliegt die Auswahl der Dekanin/dem Dekan aufgrund eines gereihten Vorschlages des Fakultätsrates.
    Nach der Entscheidung über die Bewerberin/den Bewerber der Fakultät sind die Unterlagen mit einem Schreiben der Dekanin/ des Dekans der Vizerektorin/ dem Vizerektor  für Forschung zur Einleitung des Auswahlverfahrens für die Festlegung der Preisträgerin/des Preisträgers vorzulegen.
    Sollte die gleiche Dissertation andernorts für einen Preis eingereicht worden sein, ist das Rektorat davon in Kenntnis zu setzen.

    Einreichunterlagen:
    Die Unterlagen müssen die Dissertation und die Gutachten zur Beurteilung der Dissertation sowie einen Nachweis des wissenschaftlichen Output (TU Publikationsdatenbank) enthalten.
    Weiters sind die Nachweise des Zusammenhanges mit der Drittmittelforschung und des interdisziplinären Charakters der Arbeit zu beschreiben und zu belegen.
    Auswahlverfahren:
    Die Entscheidung über die Preisträgerin/den Preisträger und das begünstigte Institut hat eine vom Vizerektor für Forschung einzuberufende Jury zu fällen:
    Die Jury besteht aus der/dem Vizerektor/in für Forschung, die/der auch die Leitung inne hat, sowie aus jenen Institutsvorständen der acht Fakultäten, die in ihrer Fakultät während der letzten 3 Jahre die größte Summe aus abgeführten Kostenersätzen ausgewiesen haben, jedoch keine Kandidatin bzw. keinen Kandidaten für den Preis stellen.
    Kommt die/der Kandidat/in aus dem Institut, welches innerhalb der Fakultät während der letzten 3 Jahre die größte Summe aus abgeführten Kostenersätzen ausgewiesen hat, ist der Vorstand jenes Institutes, welches innerhalb der Fakultät die zweitgrößte Kostenersatzsumme ausgewiesen hat, Mitglied der Jury.

    Die Bewerber/innen müssen ihre Arbeit selbst vor der Jury vortragen und in der Diskussion verteidigen. Auswahlkriterien sind Originalität, Innovationscharakter, wissenschaftliche Qualität und wissenschaftlicher Output (Konferenztätigkeit, Publikationen, Projekte).
    Nur die persönlich anwesenden Jurymitglieder sind mit ihrer Stimme stimmberechtigt. Die Jury fällt ihre Entscheidung im Rahmen einer geheimen Abstimmung, die Entscheidung der Jury ist endgültig und kann nicht beeinsprucht werden.
    Die Preisverleihung erfolgt in feierlicher Form durch die Rektorin bzw. den Vizerektor für Forschung.


    Sie finden diese Informationen auch im Anhang.




    Für das Rektorat:
    Der Vizerektor für Forschung:
    Dr. J. F r ö h l i c h


    Anhänge:
    Ressel-PreisanderTUWienAktualisierungderStatutenmit17.4.2013.pdf

     

    93. Hannspeter Winter - Preis an der TU Wien - Aktualisierung der Statuten mit 17.4.2013

    Die Rektorin/der Rektor der Technischen Universität Wien vergibt jährlich einen Forschungspreis ("Hannspeter Winter-Preis") in der Höhe von 10.000,-- Euro, der aus Erträgen der BA/CA-Stiftung gespeist wird. Sollten diese Erträge für das Preisgeld nicht ausreichend sein, so wird der fehlende Betrag aus dem Budget der TU Wien bezahlt. Durch diesen Preis werden Forschungsleistungen im Rahmen von Dissertationsprojekten ausgezeichnet, die von Absolventinnen der an der TU Wien eingerichteten Doktoratsstudien erbracht wurden. Neben der Anerkennung der hervorragenden wissenschaftlichen Leistung soll mit dem Preis auf die besonderen Leistungen von Frauen im Bereich der Forschung und Technik aufmerksam gemacht werden. Der Preis wurde im Andenken an Hannspeter Winter eingerichtet.

    Die Statuten für den "Hannspeter Winter-Preis" werden im Folgenden kundgemacht:

    Die Rektorin/der Rektor der TU Wien vergibt einen Forschungspreis, der aus Erträgen der BA/CA-Stiftung gespeist wird. Sollten diese Erträge für das Preisgeld nicht ausreichend sein, so wird der fehlende Betrag aus dem Budget der TU Wien bezahlt. Durch diesen Preis werden Forschungsleistungen im Rahmen von Dissertationsprojekten ausgezeichnet, die von Absolventinnen der an der TU Wien eingerichteten Doktoratsstudien erbracht wurden. Neben der Anerkennung der hervorragenden wissenschaftlichen Leistung soll mit dem Preis auf die besonderen Leistungen von Frauen im Bereich der Forschung und Technik aufmerksam gemacht werden. Der Preis wurde im Andenken an Hannspeter Winter eingerichtet.

    Name: HANNSPETER WINTER-PREIS

    Dotation: 10.000,-- Euro; jedes Jahr ein Preis (eine Teilung des Preises ist unzulässig); Urkunde für die Preisträgerin

    Nominierungen und Voraussetzungen
    Die Ausschreibung des Preises erfolgt im Mitteilungsblatt der TU Wien. Alle Absolventinnen des Doktoratsstudiums an der TU Wien, die zum Ende der Einreichfrist das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, und deren Dissertation von einer Universitätslehrerin/einem Universitätslehrer an der TU Wien betreut und beurteilt (1. Begutachter/in) wurde, können nominiert werden. Die Nominierung erfolgt durch die Betreuerin/den Betreuer der Dissertation, die/der die Bewerbungsunterlagen beim zuständigen Dekanat einbringt. Der Abschluss der Dissertation darf zum Zeitpunkt der Nominierung nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.
    Aus jeder Fakultät kann jedes Jahr nur eine Bewerberin nominiert werden; falls mehr als eine Bewerbung vorliegt, obliegt die Auswahl der Dekanin/dem Dekan aufgrund eines gereihten Vorschlages des Fakultätsrates. Nach der Entscheidung über die Bewerberin der Fakultät sind die Unterlagen mit einem Schreiben der Dekanin/des Dekans der Vizerektorin/dem Vizerektor für Forschung zur Einleitung des Auswahlverfahrens für die Festlegung der Preisträgerin vorzulegen.
    Sollte die Dissertation auch andernorts bei einem Preis eingereicht worden sein, ist das Rektorat davon in Kenntnis zu setzen.

    Einreichunterlagen:
    Die Unterlagen müssen die Dissertation und die Gutachten zur Beurteilung der Dissertation sowie einen Nachweis des wissenschaftlichen Output (TU Publikationsdatenbank) enthalten.

    Auswahlverfahren:
    Die Entscheidung über die Preisträgerin hat eine von der Vizerektorin/vom Vizerektor für Forschung einzuberufende Jury zu fällen: Die Jury besteht aus der Vizerektorin/dem Vizerektor für Forschung und den Dekan/inn/en. Die Bewerberinnen müssen ihre Arbeit selbst vor der Jury vortragen und in der Diskussion verteidigen. Auswahlkriterien sind Originalität, Innovationscharakter, wissenschaftliche Qualität und wissenschaftlicher Output (Konferenztätigkeit, Publikationen, Projekte). Nur die persönlich anwesenden Jurymitglieder sind mit ihrer Stimme stimmberechtigt. Die Jury fällt ihre Entscheidung im Rahmen einer geheimen Abstimmung. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und kann nicht beeinsprucht werden.
    Die Übergabe des Preises und die Verleihung der Urkunde an die Preisträgerin erfolgt möglichst in Anwesenheit der Familie von Prof. Hannspeter Winter im Rahmen eines Festaktes gemeinsam durch eine/n Vertreter/in der Bank Austria und ein Mitglied der Familie.

    Sie finden diese Informationen auch im Anhang.



    Für das Rektorat
    Der Vizerektor für Forschung:
    Dr. J. F r ö h l i c h


    Anhänge:
    HannspeterWinter-PreisanderTUWien-AktualisierungderStatutenmit17.4.2013.pdf

     

    94. Innovative Projekte - Personalförderung

    1. Formalanforderungen/Einreichung:
    a) Antragsberechtigt sind ausschließlich ProjektleiterInnen bis 10 Jahre nach der Promotion.
    b) Der komplette Projektantrag muss in elektronischer Form unter dem Titel "Innovative Projekte - Personalförderung" und unter Nennung einer/s Projektleiters/in:
    - an die betroffenen InstitutsleiterInnen
    - von dieser/m einschließlich Stellungnahme an den/die betroffene/n Dekan/ Dekaninnen der zugehörigen Fakultäten und
    - von diesen bis spätestens 15. Juni 2013 an die/den Vizerektor/in für Forschung gerichtet werden.
    c) Stellungnahmen der betroffenen Institutsleitungen, des Dekans/der Dekanin und des Projektleiters bzw. der Projektleiterin (auch im Hinblick auf das Leitbild des Institutes, der Fakultät und des Forschungsprofils der TU Wien) sind erforderlich.
    d) Es werden nur Personalkosten und keine Investitionen (d.h. Geräte) finanziert.
    e) Die zu vergebenden Mittel pro bewilligtem Antrag entsprechen einer Prädoc Stelle im Anstellungsausmaß von 25 Stunden pro Woche für 3 Jahre.

    2. Antrag:
    a) In Englisch verfasst,
    b) Beschreibung des Forschungsprojektes unter Verwendung des Formulars „Innovative Projekte - Personalförderung" https://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/tuwien/docs/forschung/innovative/Proposal_IP_Staff_final.doc
    c) Beschreibung des Innovationscharakters (Einbettung in und Abhebung vom wissenschaftlichen State-of-the-Art),
    d) Beschreibung der vorhandenen Ausstattung der beteiligten Institute in Bezug auf die im Vorhaben benötigte Infrastruktur,
    e) Benennung des/der TU-Forschungsschwerpunkte/s und des/der Forschungsfeldes/r, dem/denen das Projekt zuzuordnen ist,
    f) Nennung von 5 Keywords,
    g) Angabe einer zur Veröffentlichung geeigneten Kurzfassung (max. 10 Zeilen),
    h) Forschungsrelevanz,
    i) wissenschaftliche Lebensläufe der Projektbeteiligten auf max. 1 Seite pro Person,
    j) Verzeichnisse der referierten wissenschaftlichen, projektrelevanten Publikationen der Projektbeteiligten, zumindest der Projektleitung, der letzten fünf Jahre als Auszug aus der TU-Publikationsdatenbank mit Hervorhebung der 5 wichtigsten Publikationen,
    k) Angaben zur Projektdauer,
    l) Angaben darüber, ob (und gegebenenfalls bei wem) dieses Projekt schon einmal in gleicher oder ähnlicher Form eingereicht wurde. Gegebenenfalls sollen die wesentlichen Teile des diesbezüglichen Schriftverkehrs in Kopie beigelegt werden.

    3. Vorauswahlverfahren
    Insgesamt werden pro Genehmigungsjahr maximal 16 Anträge einem Begutachtungsverfahren (Peer Review) zugeführt. Unvollständige Anträge bzw. Anträge mit formalen Mängeln werden nicht berücksichtigt und sofort ausgeschieden. Übersteigt die Zahl der eingereichten Anträge dieses Maß, so entscheidet die/der Vizerektor/in für Forschung gemeinsam mit den Dekanen der betroffenen Fakultäten über die Reduzierung der Anträge auf maximal 16.

    Zur Vorauswahl werden folgende Kriterien angewandt:

    a) Interfakultäre Anträge werden bevorzugt,
    b) die strategische Positionierung des Forschungsvorhabens (vgl. insbesondere 2.e),
    c) Qualität der Planung.

    4. Peer-Review
    Die/der Vizerektor/in für Forschung ist gehalten, mindestens zwei schriftliche, sowohl hinsichtlich der Person des/der Gutachters/in als auch des Inhaltes vertraulich zu behandelnde Gutachten über den Projektantrag von unabhängigen Experten einzuholen.

    Die Bewertung im Peer-Review erfolgt durch eine Punktebewertung (1 bis 10 - für unterdurchschnittlich bis exzellent) zu folgenden Kriterien:
    a) Originalität und Innovationscharakter des Projektinhaltes,
    b) wissenschaftliche Qualität des Vorhabens,
    c) Eignung des Forscherteams und des Umfeldes.

    Neben einer Punktebewertung werden zu obigen Kriterien und zu den sonstigen Angaben im Projektantrag auch kurze Statements durch die Reviewer erbeten.

    5. Auswahl
    Das Auswahlkomitee besteht aus Rektor/in, der/dem Vizerektor/in für Personal und Gender, der/dem Vizerektor/in für Forschung und den Dekanen/innen aller Fakultäten.

    Das Auswahlverfahren erfolgt nach Maßgabe der budgetären Situation unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien:

    a) Ergebnis der Bewertung im Peer-Review-Verfahren,
    b) Berücksichtigung der im Antrag gemachten Angaben,
    c) die Beteiligung mehrerer Institute, ev. über Fakultätsgrenzen hinweg, soll sich positiv auswirken; d.h. bei sonst gleicher Qualifikation sollen Projekte, an welchen Forschergruppen mehrerer Fachbereiche beteiligt sind, bevorzugt gefördert werden.

    6. Berichtslegung
    Der/die Projektleiter/in eines genehmigten Projektes ist verpflichtet, der/dem Vizerektor/in für Forschung über den/die Dekan/e spätestens 2 Jahre nach Mitteilung über die Mittelzuweisung einen 1seitigen schriftlichen Kurzbericht über die bisher erzielten Forschungsergebnisse vorzulegen und nach Projektende eine zusammenfassende Präsentation der Ergebnisse vor der Universitätsleitung vorzutragen.

    Sie finden diese Informationen auch im Anhang.



    Für das Rektorat:
    Der Vizerektor für Forschung:
    Dr. J. F r ö h l i c h


    Anhänge:
    InnovativeProjektePersonalfrderungRL2013.pdf

     

    95. Mitteilungen der Universitätsverwaltung

    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:
    Dekanatszentrum Karlsplatz 1 (E 401): Herr Georg Penthor Tel.: 58801-25005 (Fak. f. Architektur u. Raumplanung) Koordinatorin Frau Ramona Schneider-Lauscher Tel.: 58801-20010 (Fak. f. Bauingenieurwesen)
    Dekanatszentrum Karlsplatz 2 (E 402): Koordinatorin Frau Renee Hrbek Tel.: 58801-30013 (Fak. f. Maschinenwesen und Betriebswissenschaften)
    Koordinator Herr Martin Hensler Tel.: 58801-15001 (Fak. f. Technische Chemie)
    Dekanatszentrum Freihaus (E 403):
    Frau Angela Pecinovsky Tel.: 58801-10004 (Fak. f. Mathematik u. Geoinformation und Fak. f. Physik)
    Dekanatszentrum Erzherzog Johann-Platz (E 404):
    Frau Dietlinde Egger Tel.: 58801-35001 (Fak. f. Elektrotechnik u. Informationstechnik) Frau Marion Breitenfelder Tel.: 58801-18002 (Fak. f. Informatik)
    Ansprechperson an der HTU: Frau Denise Kalem Tel.: 58801-49501

     

    95.1. List Preis 2014 - Ausschreibung

    Der List-Preis wird für Seminar-, Fach- oder Magisterarbeiten vergeben, die einen zukunftsorientierten Beitrag zur Lösung innerstädtischer Verkehrs- und Parkprobleme leisten. Er ist mit EURO 5.000,- dotiert.
    Einreichfrist: 11. Dezember 2013
    Informationen unter: www.list-group.at/foerderpreis

     

    95.2. Stellenausschreibungen an der Technischen Universität Graz

    An der Technischen Universität Graz werden zwei Stellen ausgeschrieben für je eine/einen Universitätsassistentin/Universitätsassistenten.
    Näheres entnehmen Sie auf http://www.isv.tugraz.at, beziehungsweise in der Beilage.


    Anhänge:
    StellenausschreibungenTechnischeUniversitaetGraz.pdf

     

    96. Ausschreibung freier Stellen

    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
    Behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

     

    96.1. Universitätsverwaltung und Zentrale Einrichtungen

    1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n Mitarbeiter/in für den Bereich Kreditorenbuchhaltung und Barzahlungsverkehr in der Quästur (Rechnungswesen)
    Die Technische Universität Wien ist Österreichs größte naturwissenschaftlich-technische Forschungs- und Bildungseinrichtung und zählt zu den besten Technischen Hochschulen in Europa mit rund 4.500 Mitarbeiter/innen in Forschung, Lehre und Verwaltung und über 27.000 Studierenden. Zur Verstärkung der Quästur (Rechnungswesen) suchen wir derzeit eine/n Mitarbeiter/in für den Bereich Kreditorenbuchhaltung und Barzahlungsverkehr in der Quästur (Rechnungswesen).
    Ihr Profil:
    - Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
    - idealerweise einschlägige Berufserfahrung
    - Ausgeprägte analytische Fähigkeiten sowie hohe Zahlenaffinität
    - SAP-Kenntnisse von Vorteil
    - Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, sorgfältige und genaue Arbeitsweise, Belastbarkeit und der Wille in einem engagierten Team zu arbeiten
    Ihre Aufgaben:
    - Rechnungsübernahme und -kontrolle, Ablage, Scannen
    - Anlage und Wartung der Stammdaten von Kreditoren und Banken in SAP
    - Erfassung von Bestellungen und Eingangsrechnungen
    -
    Archivbetreuung
    Wir bieten:
    - Angenehmes Betriebsklima und interessante Aufgaben an der größten technischen Universität Österreichs
    - Umfassende Einschulung
    - Flexibilität durch Gleitzeit im Rahmen der Blockdienstzeit
    - Sie Sicherheit und Stabilität einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
    - Zentrale Lage und gute Erreichbarkeit
    Die Entlohnung erfolgt nach dem KV der Arbeitnehmer/innen der Universitäten (Einstufung in die Verwendungsgruppe IIb) und beträgt mindestens EUR 1.682,40 (die Anrechnung von tätigkeitsbezogenen Vordienszeiten ist möglich).
    Wenn Sie die Quästur der TU Wien mit Ihrem Einsatz und Ihrem Wissen unterstützen möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis 8.05.2013 schriftlich oder per Mail an (monika.schmidt@tuwien.ac.at) Personaladministration Fachbereich allgemeines Personal und LBA der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     

    96.2. Fakultät für Technische Chemie

    1 Stelle für einen Lehrling Bürokauffrau/-mann am Institut für Chemische Technologien und Analytik, ab 1. August 2013
    Erfordernisse: Wenn Du die Pflichtschule positiv absolviert hast, Interesse für die Bereiche Sekretariat/Büro/Kommunikation/Zahlen mitbringst und über ausgezeichnete Deutschkenntnisse, Kenntnisse in MS-Office sowie Engagement und Verlässlichkeit verfügst, freuen wir uns auf Deine Bewerbung
    Bewerbungsfrist: bis 8. Mai 2013
    Bewerbungen schriftlich oder per Mail (sabine.strobl@tuwien.ac.at) an die Personaladministration, Fachbereich allgem. Personal und Lehrbeauftragte der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     

    96.3. Fakultät für Informatik

    2 Stellen für teilbeschäftigte prä-doc Projektassistenten/innen (30 Wochenstunden) am Institut für Informationssysteme, Fachbereich Parallel Computing, voraussichtlich ab 01.07.2013 bis 30.06.2016, Gehaltsgruppe B1, für ein 3-Jahresprojekt gefördert vom FWF.
    Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit EUR 1.899,00 brutto (14x jährlich). Aufgrund tätigkeitsbezogener Vorerfahrungen kann sich das Entgelt erhöhen.
    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister-, Diplom-, Masterstudium der Fachrichtung Informatik oder einem verwandten Gebiet.
    Kenntnisse: Good background in computer science, especially in parallel computing, computer systems or architecture, algorithms and data structures, also including theoretical foundations (complexity and computability) strong prior knowledge and experience with MPI, either at application or implementation level, appreciation of the MPI standard per se, good programming skills in C/C++, preferably also Fortran, knowledge of other paradigms and languages, good software engineering skills, mathematical and analytical skills, especially in statistics and probability, including computer system and performance modeling, strong interest and enthusiasm for research and development in parallel computing, including practical implementation and experimentation. Hervorragende Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
    Sonstiges:
    Projekttitel: "Verifying self-consistent MPI performance guidelines". Detaillierte Projektbeschreibung kann von Interessenten unter steinbuch@par.tuwien.ac.at angefordert werden.
    Bewerbungsfrist: bis 3. Juni 2013
    Bewerbungen schriftlich oder per Mail (susanne.pietsch-brousek@tuwien.ac.at) an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

    1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n post-doc Projektassistenten/in (40 Wochenstunden) am Institut für Informationssysteme, Fachbereich Parallel Computing, voraussichtlich ab 01.07.2013 bis 30.06.2016, Gehaltsgruppe B1, für ein 3-Jahresprojekt gefördert vom FWF.
    Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit EUR 3.381,70 brutto (14x jährlich). Aufgrund tätigkeitsbezogener Vorerfahrungen kann sich das Entgelt erhöhen.
    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Doktoratsstudium der Fachrichtung Informatik oder einem verwandten Gebiet.
    Kenntnisse: Good background in computer science, especially in parallel computing, computer systems or architecture, algorithms and data structures, also including theoretical foundations (complexity and computability) strong prior knowledge and experience with MPI, either at application or implementation level, appreciation of the MPI standard per se, good programming skills in C/C++, preferably also Fortran, knowledge of other paradigms and languages, good software engineering skills, mathematical and analytical skills, especially in statistics and probability, including computer system and performance modeling, strong interest and enthusiasm for research and development in parallel computing, including practical implementation and experimentation, a qualitatively stron publication record in one or more parallel computing themes, practically or theoretically oriented, e.g. in parallel interface, programming models, their implementation and run-time support, parallel algorithms, performance modeling and benchmarking. Hervorragende Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
    Sonstiges:
    Projekttitel: "Verifying self-consistent MPI performance guidelines". Detaillierte Projektbeschreibung kann von Interessenten unter steinbuch@par.tuwien.ac.at angefordert werden.
    Bewerbungsfrist: bis 3. Juni 2013
    Bewerbungen schriftlich oder per Mail (susanne.pietsch-brousek@tuwien.ac.at) an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     

     

    96.4. Fakultät für Architektur und Raumplanung

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Studienassistenten/in (13 Wochenstunden) am Institut für Städtebau, Landschaftsarchitektur und Entwerfen, Fachbereich Landschaftsplanung und Gartenkunst, ab 01.05.2013, für die Dauer von max. 4 Jahren, längstens jedoch bis zum Abschluss des Master- oder Diplomstudiums.
    Das monatliche Mindestgehalt für diese Verwendung beträgt derzeit EUR 583,60 brutto (14x jährlich)
    Voraussetzung für die Aufnahme
    : Inskription eines facheinschlägigen Studiums; Kein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung
    Erfordernisse: Studium derFachrichtung Architektur, Raumplanung oder Landschaftsplanung, Interesse am Fachbereich, gute EDV-Kenntnisse, insbesondere im Bereich Layout und Grafik, gute Kenntnisse von Adobe Illu., Indesign, Photoshop, Acrobat und PDF Workflow. Kommunikationsstark und teamfähig, Unterstützung in der Lehre, Aufbereitung von Skripten und anderen Arbeitsunterlagen, administrative und organisatorische Tätigkeiten am Institut.
    Bewerbungsfrist
    : bis 8. Mai 2013
    Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen, per E-Mail an Frau Margit Widhalm (margit.widhalm@tuwien.ac.at) oder schriftlich an das Institut für Städtebau, Landschaftsarchitektur und Entwerfen, Operngasse 11, 1040 Wien.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.  

     

    96.5. Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften (Wiederholung der Ausschreibung)

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie, Fachbereich Werkstofftechnik, voraussichtlich ab 1. Juni 2013 bis 31. Mai 2017, Gehaltsgruppe B1
    Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit EUR 1.582,50 brutto (14x jährlich). Aufgrund tätigkeitsbezogener Vorerfahrungen kann sich das Entgelt erhöhen.
    Über Drittmittelprojekte besteht die Möglichkeit , das Beschäftigungsausmaß auf 31 Wochenstunden aufzustocken.
    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister-, Diplom-, Masterstudium der Fachrichtung Werkstoffwissenschaft, Physik, Chemie oder Maschinenbau, jeweils mit Vertiefung Werkstoffe. bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.
    Sonstige Kenntnisse: Deutsch in Schrift und Sprache, Mitarbeit in der Organisation und Durchführung der Lehre, Erstellung einer Doktorarbeit im Themenkreis "Aufbau, Eigenschaften und Verarbeitung von metallischen Werkstoffen".
    Bewerbungsfrist: bis 8.5.2013 (Poststempel)
    Bewerbungen richten Sie an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien. Online Bewerbungen an rene.fuchs@tuwien.ac. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     

    96.6. Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Telecommunications, Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik, voraussichtlich ab 15. Mai 2013 für die Dauer von 4 Jahren, Gehaltsgruppe B1
    Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit EUR 1.582,50 brutto (14x jährlich). Aufgrund tätigkeitsbezogener Vorerfahrungen kann sich das Entgelt erhöhen.
    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister-, Diplom-, Masterstudium der Fachrichtung Elektrotechnik, Informatik oder vergleichbarer Abschluss bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.
    Sonstige Kenntnisse: Kenntnisse im Bereich Kommunikationsnetze, Netzwerksicherheit, wünschenswert: Kenntnisse im Bereich Netzwerkmessverfahren. Anomalieerkennung, Smart Grid Technologien
    Bewerbungsfrist: bis 8. Mai 2013
    Bewerbungen schriftlich oder per Mail (veronika.korn@tuwien.ac.at oder manuela.reinharter@tuwien.ac.at) an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


    1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in (40 Wochenstunden) am Institut für Telecommunications,
    Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik, voraussichtlich ab 15. Mai 2013 für die Dauer von 6 Jahren, Gehaltsgruppe B1
    Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit EUR 3.381,70 brutto (14x jährlich).
    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium der Fachrichtung Elektrotechnik, Informatik oder vergleichbarer Abschluss
    Sonstige Kenntnisse: tiefgehende Kennntisse im Bereich Kommunikationsnetze und Netzwerksicherheit, wünschenswert: Kenntnisse im Bereich Netzwerkmessverfahren, Anomalieerkennung,  Machine Learning, Smart Grid
    Bewerbungsfrist: bis 8. Mai 2013
    Bewerbungen schriftlich oder per Mail (veronika.korn@tuwien.ac.at, oder manuela.reinharter@tuwien.ac.at) an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


    1 Stelle für eine/n halbbeschäftigte/n Institutssekretär/in (20 Wochenstunden) am Institut für Energiesysteme und Elektrische Antriebe
    Das monatliche Mindestgehalt für diese Verwendung beträgt derzeit EUR 841,20 brutto , VwGr lt. KV II b
    Erfordernisse
    : kaufmännische, fachliche und organisatorische Kenntnisse, Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse, z.B. Fachschulabschluss oder Matura
    Bewerbungsfrist: bis 8. Mai 2013
    Bewerbungen schriftlich oder per E-Mail (michael.pinter@tuwien.ac.at) an die Personaladministration, Fachbereich allgem. Personal und LBA der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     


    Die Vizerektorin für Personal und Gender:
    Mag. A. S t e i g e r



     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Redaktion: Maria Cristina Umundum
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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