Mitteilungsblattknoten


Kategorie: Stellenausschreibungen

Teil von 8/2012

Fakultät für Bauingenieurwesen

1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in (40 Wochenstunden) am Institut für Verkehrswissenschaften,  Fachbereich Straßenwesen, voraussichtlich ab 14. April 2012 für die Dauer von 6 Jahren, Gehaltsgruppe B1
Das monatliche Mindestgehalt für diese Verwendung beträgt  derzeit EUR 3.381,70 brutto (14x jährlich).
Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Asphalttechnologie
Sonstige Kenntnisse: Erfahrungen am Gebiet der gebrauchsverhaltensorientierten Prüfung von Asphalt und Bitumen, in Projektabwicklung und Personalführung. Erfahrung im Normungswesen national und international. Publikationen im Bereich der Materialforschung von Asphalt und Bitumen. Einschlägige Dissertation am Gebiet der Asphalttechnologie.  
Bewerbungsfrist: bis 12. April 2012
Bewerbungen schriftlich oder per Mail (thomas.prager@tuwien.ac.at ) an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Verkehrswissenschaften, Fachbereich Eisenbahnwesen, Verkehrswirtschaft und Seilbahnen, ehestmöglich für die Dauer von 4 Jahren, Gehaltsgruppe B1
Das monatliche Mindestgehalt für diese Verwendung beträgt derzeit EUR 1.582,50 brutto (14x jährlich). Aufgrund tätigkeitsbezogener Vorerfahrungen kann sich das Entgelt erhöhen. 
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister,- Diplom- oder Masterstudium der Fachrichtung  Bauingenieurwesen bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
Sonstige Kenntnisse: vertiefte Kenntnisse in Eisenbahnwesen, Betriebssimulation, Trassierungssoftware
Bewerbungsfrist: bis 12. April 2012
Bewerbungen schriftlich oder per Mail (thomas.prager@tuwien.ac.at  ) an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Tragkonstruktionen, Fachbereich Stahlbau, voraussichtlich ab 21. Mai 1012 für die Dauer von 4 Jahren, Gehaltsgruppe B1
Das monatliche Mindestgehalt für diese Verwendung beträgt derzeit EUR 1.582,50 brutto (14x jährlich). Aufgrund tätigkeitsbezogener Vorerfahrungen kann sich das Entgelt erhöhen. 
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister,- Diplom- oder Masterstudium der Fachrichtung  Bauingenieurwesen, Studienzweig Konstruktiver Ingenieurbau bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
Sonstige Kenntnisse: Grundlagen der Baudynamik, Erfahrung in der Berechnung des dynamischen Verhaltens von Brücken sowie in der Durchführung von dynamischen Messungen an Brückentragwerken
Bewerbungsfrist: bis 12. April 2012
Bewerbungen schriftlich oder per Mail (thomas.prager@tuwien.ac.at  ) an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


1 Stelle für einen Lehrling als Maschinen- und Fertigungstechniker/in am Institut für Mechanik der Werkstoffe und Strukturen
Erfordernisse
: sehr gute mathematische Kenntnisse, Interesse an der Bearbeitung von metallischen Werkstoffen, handwerkliche Begabung, Gefühl für Genauigkeit
Bewerbungsfrist: bis 12. April 2012
Bewerbungen schriftlich oder per Mail (susanne.semler@tuwien.ac.at ) an die Personaladministration, Fachbereich allgem. Personal und Lehrbeauftragte der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.