University Gazette - 11/2008
UNIVERSITY GAZETTE
Jahr 2008
11. Stück
May 21, 2008
Karlsplatz 13
1040 Wien
- 118. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002
- 119. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002
- 120. Kundmachung der Hausordnung der Technischen Universität Wien
- 121. Kundmachung der Brandschutzordnung der Technischen Universität Wien
- 122. Kundmachung der Benutzungsordnung für die E-Learning Services der Technischen Universität Wien
- 123. Kundmachung der Bibliotheks- und Benützungsordnung der Universitätsbibliothek der Technischen Universität Wien
- 124. Rechnungsabschluss 2007 der Technischen Universität Wien
- 125. Leistungsbericht 2007 der Technischen Universität Wien
- 126. Änderung des Entwicklungsplans der Technischen Universität Wien - Professuren
- 127. Richtlinien für die Vergabe von Leistungsstipendien an der TU Wien
- 128. Richtlinien für die Vergabe von Förderungsstipendien an der TU Wien
- 129. Senat der Technischen Universität Wien; Festlegung von Sitzungsterminen für das Studienjahr 2008/2009
- 130. FCPPREIS für nachhaltige Entwicklung im Ingenieurbau-Ausschreibung 2008
- 131. Bevollmächtigungen durch den Rektor
- 132. Bevollmächtigung durch den Vizerektor für Lehre
- 133. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, Nachnominierung von Mitgliedern
- 134. Mitteilungen der Universitätsverwaltung
- 135. Einsetzung von Habilitationskommissionen
- 136. Todesfall
- 137. Ausschreibung freier Stellen
- 137.1. Fakultät für Architektur und Raumplanung
- 137.2. Fakultät für Bauingenieurwesen
- 137.3. Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften
- 137.4. Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
- 137.5. Fakultät für Technische Chemie
Die Aufstellung der gem. § 27 Abs.2 UG 2002 erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgenden Links verfügbar
Gesamtliste aller jemals erteilten Bevollmächtigungen (Projektleiter/innen)
https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste
Liste aller aktuellen Bevollmächtigungen (Projekt noch nicht abgeschlossen)
https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste?v_filter=aktiv
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y e.h.
Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002 ist unter http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/rechtsabt/downloads/Vollmachten_28.pdf
verfügbar.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y e.h.
Der Senat hat am 5. Mai 2008 mit einstimmigem Beschluss die vom Rektorat (Beschluss vom 25. März 2008 sowie 22. April 2008) vorgelegte Hausordnung der Technischen Universität Wien beschlossen.
Die Hausordnung ist unter dem Link
http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/rechtsabt/downloads/Hausordnung_TUWien1.pdf
verfügbar.Der Vorsitzende des Senats:
Dr. F. Z e h e t n e r
Der Senat hat am 5. Mai 2008 mit einstimmigem Beschluss die vom Rektorat (Beschluss vom 25. März 2008 sowie 22. April 2008) vorgelegte Brandschutzordnung der Technischen Universität Wien beschlossen.
Die Brandschutzordnung ist unter dem Link
http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/rechtsabt/downloads/BrandschutzordnungTUWien1.pdf verfügbar.Der Vorsitzende des Senats:
Dr. F. Z e h e t n e r
Der Senat hat am 5. Mai 2008 mit einstimmigem Beschluss die vom Rektorat (Beschluss vom 25. März 2008 sowie 22. April 2008) vorgelegte Benutzungsordnung für die E-Learning Services der Technischen Universität Wien beschlossen.
Die Benutzungsordnung für die E-Learning Services ist unter dem Link
http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/rechtsabt/downloads/Benutzerordnung_TUWEL_200804031.pdf verfügbar.Der Vorsitzende des Senats:
Dr. F. Z e h e t n e r
Der Senat hat am 5. Mai 2008 mit einstimmigem Beschluss die vom Rektorat (Beschluss vom 25. März 2008 sowie 22. April 2008) vorgelegte Bibliotheks- und Benützungsordnung der Universitätsbibliothek der Technischen Universität Wien beschlossen.
Die Bibliotheks- und Benützungsordnung ist unter dem Link
http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/rechtsabt/downloads/BBO_UBTUW1.pdf verfügbar.Der Vorsitzende des Senats:
Dr. F. Z e h e t n e r
Der Universitätsrat hat am 9. Mai 2008 gemäß § 21 Abs. 1 Z 9 UG 2002 den durch das Rektorat gemäß § 22 Abs. 1 Z 15 UG 2002 erlassenen Rechnungsabschluss 2007 genehmigt.
Der Rechnungsabschluss ist auf der Homepage der Technischen Universität Wien unter http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/tuwien/docs/leitung/ra07.pdf einzusehen.Für das Rektorat:
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
Der Universitätsrat hat am 9. Mai 2008 gemäß § 21 Abs. 1 Z 9 UG 2002 den durch das Rektorat gemäß § 22 Abs. 1 Z 15 UG 2002 erlassenen Leistungsbericht 2007 genehmigt.
Der Leistungsbericht ist auf der Homepage der Technischen Universität Wien unter http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/tuwien/docs/leitung/lb07.pdf einzusehen.Für das Rektorat:
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
Der Universitätsrat hat in der Sitzung am 9. Mai 2008 einstimmig die vom Rektorat (in der Sitzung am 25. März 2008 und am 22. April 2008) vorgeschlagenen sowie durch den Senat in der Sitzung am 5. Mai befürworteten Änderungen im Entwicklungsplan betreffend der jeweiligen Bezeichnung der Professuren
Fakultät für Mathematik und Geoinformation:
Alt: "Mathematische Modellbildung und Simulation in Technik und Naturwissenschaften"
Neu: "Computational partial differential equations"Fakultät für Physik:
Alt: "Neutronen- und Quantenphysik"
Neu: "Angewandte Quantenphysik"
genehmigt.
Der Entwicklungsplan in aktueller Fassung ist unter http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/tuwien/docs/leitung/ep.pdf einzusehen.Der Vorsitzende des Universitätsrats:
Dkfm. Dr. S. S e l l i t s c h
(ersetzt die Fassung vom 4.10.2006, MBl.Nr. 204-2006)
GrundsätzlichesGrundlagen für die Erstellung des Richtlinien-Entwurfes sind:
Studienförderungsgesetz, BGBl. Nr. 343/1993 idF. BGBl. I Nr. 47/2008, insb. §§ 57-61
Rechnungshofbericht zur Vergabe von Leistungs- und Förderungsstipendien
(Bisherige) Kriterien und Verfahren der Fakultäten der TU Wien bei der Vergabe von Leistungsstipendien
Auszugsweise sind Auszüge aus dem Studienförderungsgesetz aus Informationsgründen in den Richtlinien angeführt und kursiv abgebildet.Ziele der Richtlinien
Die Richtlinien für die Vergabe von Leistungsstipendien haben insbesondere folgende Ziele:
Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben
Nachvollziehbare Entscheidungskriterien (formal sowie inhaltlich schlüssig und begründbar)
Berücksichtigung fakultäts- bzw. studienrichtungsspezifischer Anforderungen; fakultäts- bzw. studienrichtungsspezifische Differenzierungen in begründeten Fällen
(Entwicklung einer gesamtuniversitären Förderstrategie bei der Vergabe von Leistungsstipendien)Förderungsziel bei Leistungsstipendien
§ 57 (1) Leistungsstipendien dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen.Begünstigter Personenkreis
§ 2 Förderungen können folgende Personen erhalten:
österreichische Staatsbürger (§ 3) und
gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (§ 4).Ausschreibung
§ 59 (1) Leistungsstipendien sind für jedes Studienjahr durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ der Universität auszuschreiben.
(2) In der Ausschreibung sind die Bewerbungsfristen, die zu erbringenden Studiennachweise und die Kriterien für die Auswahl der Stipendiaten genau anzuführen.
Alle für die Auswahl der Stipendiaten relevanten Kriterien sind in der Ausschreibung erschöpfend anzuführen.Voraussetzungen
§ 60 (1) Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums sind:
1. die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18) 1) des jeweiligen Studienabschnittes unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19),
2. ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 2,0 und
3. die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen.
(2) Das Vorliegen der Voraussetzungen ist vom zuerkennenden Organ zu beurteilen.Weitere Einschränkungen
Die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Voraussetzungen für Leistungsstipendien können weiter eingeschränkt werden:
Notendurchschnitt
Eine Herabsetzung des Notendurchschnittes (z.B. nicht schlechter als 1,5) in den Ausschreibungsbedingungen ist zulässig.
Stunden-, ECTS-Umfang
Eine Untergrenze an absolvierten Stunden bzw. ECTS-Punkten kann vorgegeben werden.Differenzierungen nach Studienrichtungen
Die den Fakultäten jährlich zur Verfügung stehenden Mittel für Leistungsstipendien sind anteilig nach den Absolventenzahlen bzw. Studierendenzahlen zwischen den verschiedenen Studienrichtungen innerhalb der Fakultäten aufzuteilen.
Die Kriterien für die Vergabe von Leistungsstipendien können innerhalb einer Fakultät für Studienrichtungen und Studientypen (Dipl.-Ing., Bachelor, Master., Dr.) unterschiedlich sein.Beurteilungszeitraum
Bei den Leistungsstipendien werden die Studienleistungen des vorausgehenden Studienjahres berücksichtigt (Studienleistungen in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. September).
Die gesamten Studienleistungen im entscheidungsrelevanten Studienjahr sind zu berücksichtigen.
Anrechnungen werden bei der Ermittlung der Studienleistung nur berücksichtigt, wenn die Prüfung im entscheidungsrelevanten Studienjahr abgelegt wurde.Diplomarbeiten und Dissertationen
Diplomarbeiten, die im entscheidungsrelevanten Studienjahr abgeschlossen wurden, sind bei der Ermittlung der Studienleistung zu berücksichtigen (z.B. mit 20 Stunden oder 30 ECTS-Punkten).
Dissertationen, die im entscheidungsrelevanten Studienjahr abgeschlossen wurden, sind bei der Ermittlung der Studienleistung zu berücksichtigen (z.B. mit 40 Stunden oder 60 ECTS-Punkten).
Diplomprüfungen und Rigorosen können bei der Ermittlung der Studienleistung berücksichtigt werden (z.B. je ein ECTS-Punkt pro abgelegten Prüfungsteil).Beurteilung der Studienleistung
Leistungskriterien
Bei der Beurteilung der Anträge sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
Notendurchschnitt (Grundsatz: Je geringer der Notendurchschnitt desto besser)
Absolvierte ECTS-Punkte bzw. Stunden, Prüfungen (Grundsatz: Je mehr ECTS-Punkte bzw. Prüfungen desto besser)Weiters können folgende Kriterien berücksichtigt werden:
Leistungen der Studierenden im bisherigen Studienverlauf
(Einhaltung der Gesamtstudienzeit, Leistungen in vorhergehenden Studienabschnitten)
Gewichtung nach Pflicht-, Wahl- und Freifächer, wobei Pflichtfächer grundsätzlich höher gewichtet werden sollen
Förderungen und Stipendien in den letzten JahrenLeistungszahlen
Die Beurteilung der Studienleistung soll überwiegend durch Leistungszahlen erfolgen, die jedenfalls den Notendurchschnitt und die absolvierten ECTS-Punkte bzw. Gesamtstunden berücksichtigen.
Weitere Kriterien, die in den Leistungszahlen nicht berücksichtigt werden, können bei der Beurteilung der Studienleistung herangezogen werden.Reihung der eingereichten Anträge
Die eingereichten Anträge sind gemäß den angewendeten Leistungskriterien, insbesondere Leistungszahlen, zu reihen.
Abhängig von der Anzahl der förderungsberechtigten Anträge sind die Mittel für Leistungsstipendien entsprechend der Reihungsergebnisse zu vergeben.
Die Vergabe von Leistungsstipendien, die von der Reihung abweicht, ist zu begründen.Höhe der Leistungsstipendien
§ 58 (2) Der Betrag darf je Zuweisung 700 Euro nicht unterschreiten.
§ 61 (1) Ein Leistungsstipendium darf die Höhe des allgemeinen Studienbeitrages nach dem Hochschul-Taxengesetz 1972 für zwei Semester nicht unterschreiten und 1.500 Euro nicht überschreiten.
Eine Differenzierung der Leistungsstipendien soll gestaffelt nach den Reihungsergebnissen erfolgen.Mehrfachstudien
Bei gleichzeitiger Absolvierung mehrerer Studien besteht nur für ein Studium Anspruch auf ein Leistungsstipendium. Die Wahl des Studiums, für ein Leistungsstipendium beantragt wird, steht dem Studierenden frei.Zuerkennung
§ 61 (2) Die Zuerkennung der Leistungsstipendien erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung auf Grund von Bewerbungen der Studierenden. Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.
(3) Die Zuerkennung der Leistungsstipendien erfolgt durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ der Universität
Bei der Vergabe der Leistungsstipendien kann sich das studienrechtliche Organ durch eine Kommission beraten lassen.
(4) Die Bildungseinrichtungen haben eine Reihung der Bewerbungen zu veröffentlichen. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist eine begründete Entscheidung über den Erfolg ihrer Bewerbung zu übermitteln.
(5) Die Bildungseinrichtungen haben dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung jährlich einen Bericht über ihre Strategie bei der Leistungsförderung, die Auswahlkriterien sowie über die Zahl und Höhe der vergebenen Leistungsstipendien zu übermitteln.Berichtswesen
Die Reihung der Bewerber/innen kann im Internet veröffentlicht werden.
Die den Bewerbern/innen zu übermittelnde Entscheidung kann in ihrer Begründung auf diese Veröffentlichung Bezug nehmen.1) § 18. (1) Die Anspruchsdauer umfasst grundsätzlich die zur Absolvierung von Diplomprüfungen, Bachelorprüfungen, Masterprüfungen, Rigorosen, Lehramtsprüfungen oder anderen das Studium oder den Studienabschnitt abschließenden Prüfungen vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters.
Der Vizerektor für Lehre:
Dr. A. P r e c h t l
(ersetzt die Fassung vom 4.10.2006, MBl.Nr. 205-2006)
GrundsätzlichesGrundlagen für die Erstellung des Richtlinien-Entwurfes sind:
Studienförderungsgesetz, BGBl. Nr. 343/1993 idF. BGBl. I Nr. 47/2008, insb. §§ 63-67
Rechnungshofbericht zur Vergabe von Leistungs- und Förderungsstipendien
(Bisherige) Kriterien und Verfahren der Fakultäten der TU Wien bei der Vergabe von Förderstipendien
Auszugsweise sind Auszüge aus dem Studienförderungsgesetz aus Informationsgründen in den Richtlinien angeführt und kursiv abgebildet.Ziele der Richtlinien
Die Richtlinien für die Vergabe von Förderungsstipendien haben insbesondere folgende Ziele:
Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben
Nachvollziehbare Entscheidungskriterien (formal sowie inhaltlich schlüssig und begründbar)
Berücksichtigung fakultäts- bzw. studienrichtungsspezifischer Anforderungen; fakultäts- bzw. studienrichtungsspezifische Differenzierungen in begründeten Fällen
(Entwicklung einer gesamtuniversitären Förderstrategie bei der Vergabe von Förderungsstipendien)Förderungsziel bei Förderstipendien
§ 63 Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien an .Begünstigter Personenkreis
§ 2 Förderungen können folgende Personen erhalten:
österreichische Staatsbürger (§ 3) und
gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (§ 4).Ausschreibung
§ 65 (1) Förderungsstipendien sind für jedes Studienjahr durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ der Universität auszuschreiben.
(2) In der Ausschreibung sind die Studienleistungen, die mindestens erbracht werden müssen, und zumindest ein Termin pro Semester, bis zu dem Bewerbungen um ein Förderungsstipendium abgegeben werden können, anzuführen.
Alle für die Auswahl der Stipendiaten relevanten Kriterien sind in der Ausschreibung erschöpfend anzuführen.Der Studierende wird verpflichtet, das Förderungsstipendium antragsgemäß zu verwenden und die Unterlagen gemäß § 67 Abs. 3 Studienförderungsgesetz zeitgerecht vorzulegen.
Voraussetzungen
§ 66 Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums sind:
1. eine Bewerbung des Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit samt einer Beschreibung der Arbeit, einer Kostenaufstellung und einem Finanzierungsplan;
2. die Vorlage mindestens eines Gutachtens eines im § 23 Abs. 1 lit. a UOG oder in § 19 Abs. 2 Z 1 UOG 1993 (Anm: jetzt § 94 Abs. 2 UG 2002 wissenschaftliches und künstlerisches Universitätspersonal) genannten Universitätslehrers oder eines Hochschulprofessors zur Kostenaufstellung und darüber, ob der Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen und seiner Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen;3. die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18) 1 unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19);
4. die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen.Präzisierung der Voraussetzungen
Die Bewerbung muss enthalten
inhaltliche Beschreibung der geplanten Arbeit
Die Arbeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen sein.
einen Zeitplan
eine Kostenaufstellung
Die beantragten Kosten sind durch Kostenvoranschläge oder sonstige dazu geeignete Unterlagen zu belegen.
einen Finanzierungsplan
Andere Förderstellen sind jedenfalls anzugeben.
(mindestens) ein Gutachten
Auf die folgenden Punkte ist im Gutachten jedenfalls einzugehen:
o Einschätzung des überdurchschnittlichen Erfolgs der Arbeit
o Beurteilung über einen überdurchschnittlich hohen Aufwand
o Notwendigkeit der in der Kostenaufstellung angeführten Vorhaben
o Angemessenheit der Kostenhöhen
o Beurteilung des Finanzierungsplans, insbesondere Bedeckungsvorschläge hinsichtlich der Kosten der konkreten ArbeitDie Vergabe von Förderungsstipendien ist auf solche wissenschaftliche Arbeiten einzugrenzen, deren Erstellung einen deutlich über das durchschnittliche Maß hinausgehenden Aufwand verursacht. Aufwendungen, die auch anderen Verfassern wissenschaftlicher Arbeiten regelmäßig zur Last fallen (z.B. Hardware, Büromaterial), sind nur in begründeten Ausnahmefällen zu fördern.
Bewertungskriterien
Folgende Faktoren sollen neben den gesetzlichen Voraussetzungen bei der Bewertung und Reihung der eingereichten Arbeiten berücksichtigt werden:
- finanzieller und zeitlicher Aufwand
- wissenschaftlicher bzw. künstlerischer Wert
- Sonstiges (z.B. Leistungen der Studierenden im bisherigen Studienverlauf, Einhaltung der Gesamtstudienzeit, berufliches Umfeld)
Die Förderungsentscheidung, insbesondere die Höhe des Förderungsstipendiums, ist auf Basis der
angeführten Faktoren zu begründen.Zuerkennung
§ 67 (1) Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr 700 Euro nicht unterschreiten und 3 600 Euro nicht überschreiten. Die Zuerkennung der Förderungsstipendien erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.
(2) Die Zuerkennung der Förderungsstipendien erfolgt durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ der Universität, sonst durch den Leiter der Bildungseinrichtung nach Anhörung der an der Einrichtung bestehenden Vertretung der Studierenden.
Das studienrechtliche Organ kann zur Bewertung und Reihung der eingereichten Arbeiten eine beratende Kommission einrichten. Weiters kann bei Bedarf ein Hearing der einzelnen Förderungsstipendienbewerber stattfinden.(3) Den Studierenden ist bei Zuerkennung des Förderungsstipendiums aufzutragen, nach Abschluss der geförderten Arbeit dem zuerkennenden Kollegialorgan einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen. In der Ausschreibung (§ 65) kann vorgesehen werden, dass bis zu 25% des Förderungsstipendiums erst nach Vorlage des Berichts ausbezahlt werden.
Ein derartiger Rücklass soll nicht vorgesehen werden. In jedem Fall ist aber bei nicht widmungsgemäßer Verwendung das Förderungsstipendium rückzuerstatten.
(4) Die Bewerber sind von der Entscheidung über ihre Bewerbung unverzüglich zu verständigen.
(5) Die Bildungseinrichtungen haben dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung die Ausschreibung der Förderungsstipendien sowie jährlich einen Bericht über ihre Förderungsstrategie, die Auswahlkriterien sowie über die Zahl und Höhe der vergebenen Förderungsstipendien zu übermitteln.Berichtswesen
In Ergänzung zu § 67 (3) Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 343 i.d.g.F., wird die Frist für die Berichtslegung mit drei Monaten begrenzt. Ausgaben sind durch Rechnungen zu belegen.
Die Förderungsentscheidungen, insbesondere die Begründungen für die Vergabe der Stipendien bzw. Nichtberücksichtigung von Anträgen sowie die Höhe der Förderungsstipendien, sind darzulegen und zu dokumentieren.1) § 18 (1) Die Anspruchsdauer umfasst grundsätzlich die zur Absolvierung von Diplomprüfungen, Bachelorprüfungen, Masterprüfungen, Rigorosen, Lehramtsprüfungen oder anderen das Studium oder den Studienabschnitt abschließenden Prüfungen vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters.
Der Vizerektor für Lehre:
Dr. A. P r e c h t l
Der Senat hat in der Sitzung am 5. Mai 2008 mit einstimmigem Beschluss die Sitzungstermine für das Studienjahr 2008/09 wie folgt festgelegt:
- 32. Sitzung - 13. Oktober 2008, 14:00 c.t., Boeckl-Saal
Tagesordnungspunkte: einzureichen bis 29. September 2008
- 33. Sitzung - 01. Dezember 2008, 14:00 c.t., Boeckl-Saal
Tagesordnungspunkte: einzureichen bis 17. November 2008, 12:00 Uhr
- 34. Sitzung - 26. Jänner 2009, 14:00 c.t., Boeckl-Saal
Tagesordnungspunkte: einzureichen bis 12. Jänner 2009
- 35. Sitzung - 09. März 2009, 14:00 c.t., Boeckl-Saal
Tagesordnungspunkte: einzureichen bis 23. Februar 2009, 12:00 Uhr
- 36. Sitzung - 04. Mai 2009, 14:00 c.t., Boeckl-Saal
Tagesordnungspunkte: einzureichen bis 20. April 2009, 12:00 Uhr
- 37. Sitzung - 22. Juni 2009, 14:00 c.t., Boeckl-Saal
Tagesordnungspunkte: einzureichen bis 8. Juni 2009, 12:00 UhrDer Vorsitzende des Senats:
Dr. F. Z e h e t n e r
2008 wird auf dem Gebiet des nachhaltigen Ingenieurbaus der FCP-Innovationspreis vergeben.
Dieser Preis soll für herausragende ingenieurwissenschaftliche Leistungen und innovative technische Beiträge verliehen werden, die über abgeschlossene Diplomarbeiten, Dissertationen, Habilitationen oder qualifizierte Veröffentlichungen geleistet werden.
Grundsätzlich kommen für diesen Preis Arbeiten auf allen Gebieten des Ingenieurbaus in Frage. Insbesondere jedoch aus den Bereichen:
* Konstruktiver Ingenieurbau,
* Verkehrswegebau,
* Tief- und Hochbau,
* Beurteilung und Erhaltung von Bauwerken,
* Wasserwirtschaft und
* Material- und Baustofftechnik.
Diplomarbeiten sollen nicht älter als 12 Monate, Dissertationen nicht älter als 18 Monate, Habilitationsschriften nicht älter als 2 Jahre und relevante Veröffentlichungen nicht älter als 12 Monate sein.
Insgesamt wird eine Summe von 5.000,-- ausgeschüttet.
Bewerbungen sind bis spätestens 15. September 2008 an den Dekan der Fakultät für Bauingenieurwesen der Technischen Universität Wien an folgende Adresse zu richten:
Technische Universität Wien
Fakultät für Bauingenieurwesen
Univ.-Prof. DI Dr. Josef Eberhardsteiner
Karlsplatz 13/200
1040 Wien
Aus dem Kreis der Bewerber wird/werden der/die ausgewählte(n) Preisträger am Vortag der Preisverleihung zu einer persönlichen Präsentation von 20 Minuten eingeladen.
Die Auswahlkommission setzt sich aus Vertretern folgender Einrichtungen zusammen:
* Technische Universität Wien,
* Universität Innsbruck und
* FCP Fritsch, Chiari & Partner ZT GmbH.
Die Preise werden im Rahmen einer akademischen Feier an der Technischen Universität Wien verliehen.Der Dekan:
Dr. J. E b e r h a r d s t e i n e r
Bevollmächtigungen in Personalangelegenheiten als Leiter des Amtes der TU Wien und in der Funktion des obersten Vorgesetzten des gesamten Universitätspersonals:
1. An die Leiter/innen (bzw. deren Stellvertreter/innen) der Organisationseinheiten hinsichtlich ihrer Mitarbeiter/innen ,
an die Vizerektoren/Vizerektorin hinsichtlich der Leiter/innen der ihnen nach dem Organigramm zugeordneten Organisationseinheiten und
an Hrn. Mag. Werner Sommer hinsichtlich der dem Rektor zugeordneten Organisationseinheiten
* zur Vereinbarung des Erholungsurlaubs sowie zur Vereinbarung betreffend den "Verbrauch von Zeitguthaben"
2. An die Dekane:* Zuteilung des Personals an die Organisationseinheiten
* Ausschreibung von Stellen einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors gemäß § 98 Abs. 2 UG 2002 nach grundsätzlicher Genehmigung durch das Rektorat
* Führung von Berufungsverhandlungen zur Besetzung von Universitätsprofessorenstellen gemeinsam mit dem Rektor
* Freistellung von Universitätslehrern von jenen Dienstpflichten, die ihre Anwesenheit an der Universität erfordert, für Forschungs- bzw. Lehrzwecke, die in ihren wissenschaftlichen
Aufgaben begründet sind, bis zu einem Höchstmaß von einem Monat (entspricht § 160 BDG)
* Genehmigung von Dienstreisen und Reisekostenzuschüssen
* Ausübung der Funktion des/der unmittelbaren Dienstvorgesetzten für die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten und den/die Dekanatsleiter/in3. An Bedienstete der Universitätsverwaltung:
3.1. * Abschluss von Arbeitsverträgen für das wissenschaftliche Personal
(ausgenommen Universitätsprofessoren/innen)
* Einvernehmliche Auflösung von Dienstverhältnissen sowie Kündigung von § 27-Angestellten des wissenschaftlichen Personals
an Hrn. ADir. Reinhard Laa (1. Stv. Michael Vojta, 2. Stv. ADir. Werner Wunsch)
3.2. * Abschluss von Arbeitsverträgen für das allgemeine Universitätspersonal
* dienstrechtliche Angelegenheiten des allgemeinen Universitätspersonals
(ausgenommen die Einstellung der leitenden Angestellten und die Wahrnehmung der Vorgesetztenfunktion für die Leiter/innen von Dienstleistungseinrichtungen)
* Stellenausschreibungen
* Einvernehmliche Auflösung von Dienstverhältnissen sowie Kündigung von § 27-Angestellten des allgemeinen Personals
im Bereich der Universitätsverwaltung und der zentralen OE
an Fr. Mag. Eveline Urban (1.Stv. Mag.Christina Thirsfeld, 2.Stv.Dr.Sabine Kiesel-Szontagh) im Bereich der Fakultäten
an Hrn. ADir.Werner Wunsch (1.Stv. ADir.Petra Kryzan, 2.Stv.ADir.Reinhard Laa)3.3. * Abschluss von Arbeitsverträgen für Lehrbeauftragte, Studienassistenten/innen, Tutoren/innen, Gastprofessoren/innen
* Einvernehmliche Auflösung von Dienstverhältnissen sowie Kündigung von Studienassistenten/innen
an Fr. ADir. Petra Kryzan (Stv. ADir. Werner Wunsch)3.4. * Abschluss von Arbeitsverträgen und personalrechtlichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Lehrtätigkeit in Universitätslehrgängen
(alle Arbeitsverträge und personalrechtlichen Vereinbarungen sind umgehend an die Personalabteilung für das allgemeine Universitätspersonal und Lehrbeauftragte zu senden!)
an Hrn.Univ.Prof. Dr. Hans Kaiser (Stv. Univ.Doz. Dr.L.Sögner, Ao.Univ.Prof. Dr. B. Martens)Weitere durch den Rektor erteilte Vollmachten:
* Abschluss von Aufnahmevereinbarungen gemäß § 68 NAG (BGBl. I Nr. 100/2005) und Abgabe der einen integrierenden Bestandteil der Aufnahmevereinbarung darstellenden
Haftungserklärungen für die TU-Wien. (Die Ausfertigung dieser Dokumente ist nur nach Vorliegen der Einverständniserklärung bezüglich der Aufnahmevereinbarung und des Deckungsfonds
durch den/die Leiter/in der betreffenden Organisationseinheit zulässig).an Hrn. ADir. Reinhard Laa (Stv. ADir. Michael Vojta)
* Vermögensverwaltung der Stiftungen
an Fr. Mag. Eveline Urban (Stv. Mag.Christina Thirsfeld)
* Abschluss von Leihverträgen und der damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte über Gegenstände aus dem Archiv der Technischen Universität Wien
an Fr. Dr. Juliane Mikoletzky
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
Gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 des Satzungsteiles "Studienrechtliche Bestimmungen" obliegt die bescheidmäßige Verleihung akademischer Grade an die Absolventen/innen von Universitätslehrgängen gemäß § 87 Abs. 2 UG 2002 dem Studienrechtlichen Organ, d.i. der Vizerektor für Lehre.
Dieser Aufgabenbereich wurde mit sofortiger Wirkung an den für die Agenden der Weiterbildung an der Technischen Universität Wien zuständigen Studiendekan, Herrn Univ.Prof. Dr. Hans KAISER, übertragen.
Der Vizerektor für Lehre:
Dr. A. P r e c h t l
Der Senat hat am 5. Mai 2008 einstimmig das studentische Hauptmitglied (Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften) Astrid Marlene MAGAUER an Stelle von Judith HATZMANN nominiert.
Der Vorsitzende des Senats:
Dr. F. Z e h e t n e r
Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:
Dekanatszentrum der Fakultäten für Informatik, Mathematik und Geoinformation, Physik und Technische Chemie, Herr Heinz-Dieter HUEMAYER, Tel.: 58801-10002
Dekanat für Architektur und Raumplanung, Frau Tamara HORWATH, Tel.: 58801-25005
Dekanat für Bauingenieurwesen, Frau Ramona SCHNEIDER, Tel.: 58801-20010
Dekanat für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften, Frau Elfriede TITZER, Tel.: 58801-30012
Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik, Frau Dietlinde EGGER, Tel.: 58801-35001
Ansprechpersonen an der HTU, Frau Helga BAUER, Tel.: 58801-49501
INiTS prämiert innovative Diplomarbeiten und Dissertationen mit Chance auf kommerzielle Umsetzung. Teilnahmeberechtigt sind Diplomanden und Dissertanten, sowie Bachelors und Masters der Wiener Universitäten und Fachhochschulen.
Eine Einreichung ist in folgenden Kategorien möglich:
* Informations- und Kommunikationstechnologie
* Life Science
* Andere technische Bereiche
Die Diplomarbeit bzw. Dissertation muss zwischen 1. Juni 2006 und 31. Juli 2008 beurteilt worden sein.
Ende der Einreichfrist: 31. Juli 2008
Preisverleihung: Herbst 2008
Weitere Informationen unter www.inits.at/awardMag. E. U r b a n
An der Fakultät für Informatik der Universität Wien sind fünf Stellen für Universitätsprofessoren/innen ausgeschrieben:
* Universitätsprofessor/Universitätsprofessorin für Informatik (Kooperative Systeme) (unbefristet)
* Universitätsprofessor/Universitätsprofessorin für Kognitive Informatik (unbefristet)
* Universitätsprofessor/Universitätsprofessorin für Softwarearchitekturen (unbefristet)
* Gastprofessor/Gastprofessorin für Kognitive Informatik (befristet auf maximal ein Jahr)
* Gastprofessor/Gastprofessorin für Scientific Computing (befristet auf maximal ein Jahr)
Informationen am Dekanatszentrum/Fakultät für Informatik.Mag. E. U r b a n
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 10. März 2008 gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 i.V.m. dem Satzungsteil "Richtlinie für Habilitationsverfahren" (MBl.Nr. 81-2004/2005) zur Durchführung des Habilitationsverfahrens von Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Friedrich HUBALEK, Fachgebiet "Angewandte Mathematik", eine Habilitationskommission eingesetzt.
In der konstituierenden Sitzung am 30. April 2008 wurde Herr O.Univ.Prof. Dr. Walter SCHACHERMAYER zum Vorsitzenden gewählt.Der Dekan:
Dr. D. D o r n i n g e r
Am 16. Mai 2008 verstarb Herr Ing. Thomas SCHOPPER, stellvertretender Leiter der Abteilung Gebäude und Technik sowie Bereichsleiter Sicherheits- und Facility Management an der Technischen Universität Wien.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
1 Stelle für eine/n halbbeschäftigte/n Institutssekretär/in am Institut für Architektur und Entwerfen, Bereich Gestaltungslehre und Entwerfen, Arbeitsplatzwertigkeit V3/3
Erfordernisse:
Gute PC-Kenntnisse (Word, Excel), Buchhaltungskenntisse (SAP), Kommunikationsfähigkeit
Bewerbungsfrist: 3 Wochen
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.1 Stelle für eine/n halbbeschäftigte/n Sekretär/in am Institut für Architektur und Entwerfen, Abteilung Raumgestaltung und Entwerfen (ab 1. Juli 2008), Arbeitsplatzwertigkeit V3/3
Erfordernisse:
Kenntnisse in Büroarbeit und -organisation, gute EDV-Kenntnisse (MS-Office), Grundkenntnisse in Buchhaltung und SAP, gute Englischkenntnisse und Französischkenntnisse, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Genauigkeit und gute organisatorische Fähigkeiten
Bewerbungsfrist: 3 Wochen
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.1 Stelle für eine/n Studienassistenten/in (20 Wochenstunden) am Institut für Tragwerksplanung und Ingenieurholzbau
Erfordernisse:
EDV-Kenntnisse, Erfahrung mit Hardwaresystembetreuung
Bewerbungsfrist: 3 Wochen
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.Für den Rektor:
Mag. E. U r b a n1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Architektur und Entwerfen, Fachbereich Wohnbau und Entwerfen
(voraussichtlich ab 1. Oktober 2008, ehestmöglich für die Dauer von 4 Jahren )
Aufnahmebedingungen:
Abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Architektur bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
Erfordernisse:
Theoretische Beschäftigung mit Architektur, Erfahrung bei der Organisation und Durchführung von Forschungsprojekten, Erfahrung in Entwurf und Konstruktion. Engagement in Lehre und Forschung, Auslandserfahrung und Fremdsprachenkenntniss, Bewerbung mit Portfolio
Bewerbungsfrist: 21. Mai 2008 - 11. Juni 2008 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in oder zwei teilbeschäftigte Assistenten/innen (PRÄDOC, 40 bzw. je 20 Wochenstunden) am Department für Raumentwicklung, Infrastruktur- und Umweltplanung, Fachbereich Örtliche Raumplanung, voraussichtlich ab 1. Juli 2008
Aufnahmebedingungen:
Abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Raumplanung, Stadt- und Regionalplanung, Architektur (mit ausgewiesenem städtebaulichen Schwerpunkt) bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
Erfordernisse:
Ausgewiesene Kompetenz und Erfahrungen in Praxis, Lehre und Forschung der Stadtentwicklung/des Stadtumbaus; Dissertationskonzept aus diesen Bereichen. Tätigkeiten in der Lehre im Aufgabenfeld der Stadtentwicklung/des Städtebaus werden erwaret.
Bewerbungsfrist: 21. Mai 2008 - 11. Juni 2008 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Architektur und Entwerfen, Fachbereich für Gestaltungslehre und Entwerfen,
(voraussichtlich ab 1. Juli 2008, ehestmöglich für die Dauer von 4 Jahren)
Aufnahmebedingungen:
Abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Architektur bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
Erfordernisse:
Nachweis selbstständiger architektonischer Leistung. Lehrerfahrung und Leistung auf dem architekturtheoretischen Gebiet
Bewerbungsfrist: 21. Mai 2008 - 11. Juni 2008 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Department für Raumentwicklung, Infrastruktur- und Umweltplanung, Fachbereich Rechtswissenschaften, (ehestmöglich für die Dauer von 4 Jahren)
Aufnahmebedingungen:
Abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Rechtswissenschaften bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
Erfordernisse:
Sehr gute Kenntnisse im Verfassungsrecht, sehr gute Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch, abgeschlossene Gerichtspraxis, Erfahrungen mit WINDOWS-Office, Powerpoint, usw.
Bewerbungsfrist: 22. Mai 2008 - 11. Juni 2008 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
1 Stelle für eine/n halbbeschäftigte/n Staff Scientist/in am Institut für Hochbau und Technologie, Fachbereich Zentrum für Allgemeine Mechanik und Baudynamik, ehestmöglich
Aufnahmebedingungen:
Einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung
Sonstige Voraussetzungen:
Baudynamik, Grunderschütterungen, Wellenausbereitung im Baugrund, Akustische Wellen
Bewerbungsfrist: 22. Mai 2008 - 11. Juni 2008 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.1 Stelle für eine/n halbeschäftigte/n Staff Scientist/in am Institut für Hochbau und Technologie, Fachbereich Zentrum für Allgemeine Mechanik und Baudynamik, voraussichtlich
mit 7. November 2008
Aufnahmebedingungen:
Einschlägiges abschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung
Sonstige Voaussetzungen:
Baudynamik, Experimentelle Untersuchungen in der Baudynamik, Systemidentifikation, Numerische Mechanik, FEM, Topologieoptimierung
Bewerbungsfrist: 22. Mai 2008 - 11. Juni 2008 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n Staff Scientist/in am Institut für Hochbau und Technologie, Fachbereich Hochbaukonstruktionen und Bauwerkserhaltung, voraussichtlich mit 1. Juli 2008
Aufnahmebedingungen:
Einschlägiges abschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung
Sonstige Voraussetzungen:
Experimentelle, mechanische, physikalische und chemische Bauwerks- und Baustoffuntersuchung, Lehrerfahrung im Bereich des Konstruktiven Hochbaus, EDV-Kenntnisse
Bewerbungsfrist: 22. Mai 2008 - 11. Juni 2008 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
1 Stelle für eine/n Technischen Assistenten/in am Institut für Mechanik und Mechatronik, Arbeitsplatzwertigkeit v2/2
Erfordernisse:
HTL Absolvent(in), Fachgebiet Elektronik
Besonderes Interesse für mechatronische Systeme.
Aufgabengebiet:
Technische Unterstützung bei experimentellen Studienarbeiten, Gerätebetreuung und Einschulungen an Laborübungsplätzen, Aufnahme von Messserien.
Bewerbungsfrist: 3 Wochen
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Studienassistenten/in (20 Wochenstunden) am Institut für Mechanik und Mechatronik, ab 1. September 2008 bis 31. August 2009
Erfordernisse:
Student(in) des Maschinenbaues mit abgelegter Prüfung in Maschinendynamik. Interesse für Fächer der Technischen Dynamik
Bewerbungsfrist: 3 Wochen
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.Für den Rektor:
Mag. E. U r b a n
1 Stelle für einen Lehrling (Bürokaufmann/Bürokauffrau) am Institut für Sensor und Aktuatorsysteme
Für den Rektor:
Erfordernisse:
EDV-Kenntnisse von Vorteil
Bewerbungsfrist: 3 Wochen
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Mag. E. U r b a n
1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Chemische Technologien und Analytik, Fachbereich Elektrochemie, ehestmöglich für die Dauer von 3 Jahren
Aufnahmebedingungen:
Abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Chemie, Physik, Materialwissenschaften bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
Sonstige Voraussetzungen:
Erfahrung in experimenteller Arbeit (insbes. elektrochemische Messungen) an elektrokeramischen Materialien, Interesse an physikalisch-chemischen Fragestellungen im Bereich Brennstoffzellen mit dem Ziel einer Dissertation
Bewerbungsfrist: 22. Mai - 11. Juni 2008 (Datum der Poststempels)
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr - 137.1. Fakultät für Architektur und Raumplanung