Mitteilungsblatt - 45/2023
MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2023
45. Stück
16. November 2023
Karlsplatz 13
1040 Wien
- 511. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG
- 512. Bevollmächtigung gemäß § 28 UG
- 513. Sicherheitsvertrauenspersonen und Brandschutzwarte der TU Wien
- 514. Bestellung zur Funktion und Erteilung einer Vollmacht Zentraler Bereich
- 515. Bestellung zur Funktion und Erteilung einer Vollmacht Fakultätsbereich inklusive Services
- 516. Abberufung / Rücktritt von einer Funktion und Widerruf einer Vollmacht Zentraler Bereich
- 517. Abberufung / Rücktritt von einer Funktion und Widerruf einer Vollmacht Fakultätsbereich inklusive Services
- 518. Beschluss der Studienkommission Informatik
- 519. Wahl der Fakultätsräte der acht Fakultäten der TU Wien - Ausschreibung
- 520. Wahlkommission für die Personengruppe "Allgemeines Universitätspersonal"
- 521. Festlegung / Erhöhung Lehrgangsbeiträge
- 522. Ausschreibung freier Stellen
- 522.1. Universitätsverwaltung und Zentrale Einrichtungen
- 522.2. Fakultät für Physik
- 522.3. Fakultät für Technische Chemie
- 522.4. Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwesen
- 522.5. Fakultät für Architektur und Raumplanung
Die Aufstellung der gem. § 27 Abs. 2 UG erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgendem Link verfügbar:
https://tiss.tuwien.ac.at/fpl/project-announcements.xhtmlDer Rektor:
Dr.-Ing. J. S c h n e i d e r
Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG ist unter
https://tiss.tuwien.ac.at/mbl/p28vollmachten verfügbar.Der Rektor:
Dr.-Ing. J. S c h n e i d e r
Eine Aufstellung der Sicherheitsvertrauenspersonen und Brandschutzwarte der TU Wien finden Sie unter
https://www.tuwien.at/sicherheitsvertrauenspersonen
Titel, Vor- und Familienname: Ao.Univ.Prof. Ing. Mag.rer.soc.oec. Dr.rer.soc.oec. Horst Eidenberger
Bezeichnung Leitung: Abteilungsleiter
Bezeichnung: Abteilung
Name: (in Deutsch) Information Technology Solutions
Nummer: E020
Rektoratsressort: Vizerektorat Digitalisierung und Infrastruktur
Bestellung ab 07.11.2023
Beschaffungsvollmacht erteilt am 07.11.2023Titel, Vor- und Familienname: Dipl.-Ing. Dr.techn. Wolfgang Spreicer
Bezeichnung Leitung: Fachbereichsleiter
Bezeichnung: Fachbereich
Name: (in Deutsch) Services Information Technology Solutions
Nummer: E020-50
Rektoratsressort: Vizerektorat Digitalisierung und Infrastruktur
Bestellung ab 07.11.2023
Beschaffungsvollmacht erteilt am 07.11.2023Titel, Vor- und Familienname: Ao.Univ.Prof. Ing. Mag.rer.soc.oec. Dr.rer.soc.oec. Horst Eidenberger
Bezeichnung Leitung: Fachbereichsleiter
Bezeichnung: Fachbereich
Name: (in Deutsch) .digital office
Nummer: E649-03
Rektoratsressort: Vizerektorat Digitalisierung und Infrastruktur
Bestellung ab 09.11.2023
Beschaffungsvollmacht erteilt am 09.11.2023Der Rektor:
Dr.-Ing. J. S c h n e i d e r
Titel, Vor- und Familienname: Associate Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Michael Pinsker
Bezeichnung Leitung: Forschungsbereichsleiter
Bezeichnung: Forschungsbereich
Name: (in Deutsch) Algebra
Nummer: E104-01
Fakultät: Fakultät für Mathematik und Geoinformation
Bestellung befristet bis 29.02.2024
Beschaffungsvollmacht/Forschungsvollmacht erteilt am 01.11.2023Titel, Vor- und Familienname: Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Martin Goldstern
Bezeichnung Leitung: Forschungsbereichsleiter
Bezeichnung: Forschungsbereich
Name: (in Deutsch) Mengenlehre
Nummer: E104-08
Fakultät: Fakultät für Mathematik und Geoinformation
Bestellung befristet bis 29.02.2024
Beschaffungsvollmacht/Forschungsvollmacht erteilt am 01.11.2023Der Rektor:
Dr.-Ing. J. S c h n e i d e r
Titel, Vor- und Familienname: Dipl.-Ing. Bernd Logar
Eh. Bezeichnung Leitung: Abteilungsleiter
Bezeichnung: Abteilung
Name: (in Deutsch) Information Technology Solutions
Nummer: E020
Rektoratsressort: Vizerektorat Digitalisierung und Infrastruktur
Abberufung seit 25.10.2023 wirksam
Beschaffungsvollmacht widerrufen am 25.10.2023Titel, Vor- und Familienname: Dipl.-Ing. Bernd Logar
Eh. Bezeichnung Leitung: Fachbereichsleiter
Bezeichnung: Fachbereich
Name: (in Deutsch) Services Information Technology Solutions
Nummer: E020-50
Rektoratsressort: Vizerektorat Digitalisierung und Infrastruktur
Abberufung seit 25.10.2023 wirksam
Beschaffungsvollmacht widerrufen am 25.10.2023Titel, Vor- und Familienname: Dipl.-Ing. Bernd Logar
Eh. Bezeichnung Leitung: Fachbereichsleiter
Bezeichnung: Fachbereich
Name: (in Deutsch) .digital office
Nummer: E649-03
Rektoratsressort: Vizerektorat Digitalisierung und Infrastruktur
Abberufung seit 25.10.2023
Beschaffungsvollmacht widerrufen am 25.10.2023
Der Rektor:
Dr.-Ing. J. S c h n e i d e r
Titel, Vor- und Familienname: Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Martin Goldstern
Eh. Bezeichnung Leitung: Forschungsbereichsleiter
Bezeichnung: Forschungsbereich
Name: (in Deutsch) Algebra
Nummer: E104-01
Fakultät: Fakultät für Mathematik und Geoinformation
Rücktritt seit 31.10.2023
Beschaffungsvollmacht/Forschungsvollmacht widerrufen am 31.10.2023Der Rektor:
Dr.-Ing. J. S c h n e i d e r
Der Senat hat in seiner 127. Sitzung am 23.10.2023 gem. § 25 Abs. 1 Z 16 UG einstimmig den Beschluss der Studienkommission Informatik genehmigt.
Die Übergangsfrist gem. § 7 Abs. 2 der Studienrechtlichen Bestimmungen für die BSc-Studien Medieninformatik und Visual Computing (UE 033 532), Medizinische Informatik (UE 033 533), Software & Information Engineering (UE 033 534) wird mit 31.10.2028 festgelegt. Bis zum 31.10.2028 sind die oben genannten Studien abzuschließen.
Der Vorsitzende des Senates:
Dr. N. P f e i f e r
Ausschreibung der Wahl in die Fakultätsräte der acht Fakultäten der Technischen Universität Wien (TU Wien)
Für die Funktionsperiode 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2027 sind in die Fakultätsräte der acht Fakultäten der TU Wien jeweils zu wählen:- 8 Vertreter_innen und deren Ersatzmitglieder der Universitätsprofessor_innen und der Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG)
- 4 Vertreter_innen und deren Ersatzmitglieder der Universitätsdozent_innen sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG)
- 2 Vertreter_innen und deren Ersatzmitglieder des allgemeinen Universitäts-personals (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG)
Hinweis: 4 Vertreter_innen der Studierenden und deren Ersatzmitglieder (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 4 UG) sind gem. § 32 Abs. 1 HSG 2014 iVm § 25 Abs. 4 Z 4 UG und der Satzung der HTU zu entsenden.
A. TAG, ZEITRAUM UND ORT DER WAHL
Wahltag: Donnerstag, 1. Feber 2024
Zeit: von 09.00 bis 15.00
Ort der Wahl:
- für die Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG (Universitätsprofessor_innen und Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind)
Ort: Festsaal TU Wien, Hauptgebäude Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock- für die Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG (Universitätsdozent_innen sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb)
Ort: Boeckl-Saal TU Wien, Hauptgebäude Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock- für die Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG (Allgemeines Universitäts-personal)
Ort: Festsaal TU Wien, Hauptgebäude Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. StockHinweis: Die Stimmabgabe kann nur für zugelassene Wahlvorschläge gültig abgegeben werden. Die_der Wahlberechtigte hat ihre_seine Identität dem_der Wahlleiter_in zu Beginn der Wahlhandlung erforderlichenfalls nachzuweisen.
B. STICHTAG FÜR DIE AKTIVE UND PASSIVE WAHLBERECHTIGUNG
Als Stichtag gilt der 23. November 2023.
Das aktive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag der jeweiligen Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 bis Z 3 angehören und die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind die Mitglieder des Rektorats.
Das passive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag der jeweiligen Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 bis Z 3 angehören und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind die Mitglieder des Rektorats.
Hinweis: Gemäß Punkt 3.2. Abs. 3 der Wahlordnung Senat und Fakultätsräte ruht während der Ausübung einer Funktion als Dekan_in oder Studiendekan_in die (Ersatz)Mitgliedschaft im Fakultätsrat.
C. EINSICHTNAHME IN DIE VERZEICHNISSE DER WAHLBERECHTIGTEN
Ort und Zeitraum:
Einsichtnahme für sämtliche Personengruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1 bis Z 3 UG im Büro des Senats im Hauptgebäude der TU WIEN, 1040 Wien, Karlsplatz 13, 1. Stock, E 902:
- Mittwoch 29. November 2023 von 10:00 bis 12:00
- Donnerstag 30. November 2023 von 13:00 bis 15:00
- Freitag 1. Dezember 2023 von 10:00 bis 12:00
- Montag 4. Dezember 2023 von 10:00 bis 12:00
- Dienstag 5. Dezember 2023 von 13:00 bis 15:00Hinweis: Die jeweiligen Verzeichnisse der Wahlberechtigten enthalten die Personalnummer, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Titel, Beschäftigungsausmaß, organisatorische Einheit und Personengruppe. Um die Einsichtnahme vorzunehmen, ist ein gültiger Ausweis oder die TU Card vorzuweisen.
D. EINSPRUCH IM HINBLICK AUF DIE RICHTIGKEIT DER VERZEICHNISSE DER WAHLBERECHTIGTEN
FRIST: 29. November bis 14. Dezember 2023
Ab Auflage des jeweiligen Verzeichnisses (ab 29. November 2023) kann jede_r Wahlberechtigte bei allfälligen Fehlern binnen 10 Arbeitstagen (bis 14. Dezember 2023) schriftlich Einspruch erheben. Die zuständige Wahlkommission hat über den Einspruch spätestens 2 Arbeitstage nach Ablauf der Einspruchsfrist zu entscheiden (bis 18. Dezember 2023).
Ort und Zeitraum:Einsprüche für sämtliche Personengruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1 bis Z 3 UG können mit dem Betreff „Einspruch“ versehen z.H. des Vorsitzenden der jeweiligen Wahlkommission (Z 1: Peter BAUER; Z 2: Ulrich PONT; Z 3: Günter Bernhard STEININGER)
a. per E-Mail an wahlkommissionen@tuwien.ac.at oder
b. postalisch an die Adresse
TU Wien
Senat, E 902, z.H. Wahlkommissionsvorsitzender
Karlsplatz 13
1040 Wien
gesendet werden.
Einsprüche müssen bis 14. Dezember 2023 (wie unter Punkt D. a. oder b. beschrieben) eingelangt sein.E. EINBRINGUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN
FRIST: ab Wahlkundmachung bis 15. Dezember 2023
Jede_r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.
Ort und Zeitraum:
Die Einbringung der Wahlvorschläge für sämtliche Personengruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1, Z 2 und Z 3 UG können mit dem Betreff „Wahlvorschlag“ versehen z.H. des Vorsitzenden der jeweiligen Wahlkommission (Z 1: Peter BAUER; Z 2: Ulrich PONT; Z 3: Günter Bernhard STEININGER)
a. per E-Mail an die Adresse wahlkommissionen@tuwien.ac.at mit dem Betreff „Wahlvorschlag“ geschickt werden, wobei Scans des Originals des ordnungsgemäß ausgefüllten und unterfertigten Wahlvorschlages und der Zustimmungserklärungen der darauf angeführten Kandidat_innen sowie allfälliger weiterer Unterlagen beizufügen sind, oder
b. postalisch an die Adresse
TU Wien
Senat, E 902, z.H. Wahlkommissionsvorsitzender
Karlsplatz 13
1040 Wien
gesendet werden.Die Wahlvorschläge müssen schriftlich bis 15. Dezember 2023 beim jeweiligen Vorsitzenden der Wahlkommission (wie oben unter Punkt E. a. und b. beschrieben) eingelangt sein. Andernfalls wird der entsprechende Wahlvorschlag als verspätet zurückgewiesen.
Jeder Wahlvorschlag muss eine_n Zustellungsbevollmächtigte_n benennen. Die Korrespondenz erfolgt ausschließlich über die Zustellungsbevollmächtigten. Jeder Wahlvorschlag muss die schriftlichen Zustimmungserklärungen aller darauf angeführten Kandidat_innen enthalten. Sofern Zustimmungserklärungen fehlen, ist dies zu begründen. Jedenfalls müssen fehlende Zustimmungserklärungen bis spätestens Ende der Einbringungsfrist beigebracht werden. Fehlen diese auch nach Ablauf der Einbringungsfrist, ist der Wahlvorschlag zur Verbesserung zurückzustellen.
Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.
Alle Formulare betreffend die Einbringung von Wahlvorschlägen sind auf der internen Seite der TU Wien abrufbar:
www.tuwien.at/intern/fakultaetsratswahlen
Hinweis: im Übrigen sind die Bestimmungen der Wahlordnung, insbesondere unter Punkt 2.6, zu berücksichtigen, abrufbar unter:
https://www.tuwien.at/index.php?eID=dms&s=4&path=Satzung/Wahlordnung.pdf
Hinweis: Die Erstellung der Liste der Kandidat_innen als Teil der Wahlvorschläge für die zu wählenden Vertreter_innen der oben angeführten Personengruppen Z 1 bis Z 3 erfolgt nach dem Reißverschlusssystem. Das heißt, es sind abwechselnd eine Frau und ein Mann aufzulisten, wobei der Frauenanteil mindestens 50 % betragen muss. Dies gilt für die gesamte Liste. Eine Abweichung davon ist nur bei einer sachlich gerechtfertigten Begründung möglich. Jedem Wahlvorschlag ist im Zuge der Einreichung eine Erklärung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen beizulegen, in der die Richtigkeit der Zusammensetzung bestätigt wird.
Die Wahlkommission prüft die fristgerecht eingebrachten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken bzw. Einwände unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Ablauf der Einbringungsfrist (15. Dezember 2023) dem_der Zustellungsbevollmächtigten mit dem Auftrag zur Verbesserung zurückstellen (bis 19. Dezember 2023). Wird einem Verbesserungsauftrag nicht fristgerecht nachgekommen (Einlangen der verbesserten Wahlvorschläge innerhalb von drei Arbeitstagen ab Kenntnis des Verbesserungsauftrags), wird der entsprechende Wahlvorschlag nicht berücksichtigt.
F. EINSICHTNAHME IN DIE ZUGELASSENEN WAHLVORSCHLÄGE
FRIST: bis spätestens 31. Jänner 2024
Für sämtliche Personengruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1 bis Z 3 UG:
Ort und Zeitraum:
Alle Wahlvorschläge sind ab Montag 29. Jänner 2024, 10 Uhr auf der auf der internen Seite der TU Wien unter folgendem Link einsehbar:
www.tuwien.at/intern/fakultaetsratswahlenAußerdem ist die Einsichtnahme möglich im Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Karlsplatz 13, 1. Stock, E 902, zu folgenden Zeiten:
- Montag 29. Jänner 2024 von 10.00 bis 12:00
- Dienstag 30. Jänner 2024 von 13:00 bis 15:00
- Mittwoch 31. Jänner 2024 von 10:00 bis 12:00
G. BEANTRAGUNG EINER WAHLKARTE (BRIEFWAHL)Alternativ zur Stimmabgabe vor Ort vor der jeweiligen Wahlkommission können Wahlberechtigte ihr Wahlrecht im Wege der Stimmabgabe mittels Wahlkarte (Briefwahl) ausüben.
Frist: 6. Dezember bis 11. Jänner 2024
Ort, Zeitraum und Art und Weise:
Der Wahlkartenantrag ist zu richten an den Vorsitzenden der jeweiligen Wahlkommission (Z 1: Peter BAUER; Z 2: Ulrich PONT; Z 3: Günter Bernhard STEININGER)
a. mittels digital signierter E-Mail der_des Wahlberechtigten an die Adresse
wahlkommissionen@tuwien.ac.at
oder
b. mittels E-Mail der_des Wahlberechtigten an die Adresse
wahlkommissionen@tuwien.ac.at
unter Beilage des digital signierten Formulars „Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte“ (dieses Formular ist auf der auf der internen Seite der TU Wien unter dem Link
www.tuwien.at/intern/fakultaetsratswahlen
abrufbar)
oder
c. mittels eingeschriebenem (und spätestens am 11. Jänner 2024 einlangendem) Brief unter Anschluss einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) der_des Wahlberechtigten postalisch an
TU Wien
Senat, E 902, z.H. Wahlkommissionsvorsitzender
Karlsplatz 13
1040 Wien
oder
d. persönlich durch die_den Wahlberechtigte_n unter Vorweis eines Ausweises (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) oder durch eine bevollmächtigte Person unter Anschluss einer schriftlichen (von beiden Personen unterschriebenen) Vollmacht und einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) der_des Wahlberechtigten im Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Karlsplatz 13, 1. Stock, E 902:- Dienstag 9. Jänner 2024 von 13:00 bis 15:00
- Mittwoch 10. Jänner 2024 von 10:00 bis 12:00
- Donnerstag 11. Jänner 2024 von 10:00 bis 12:00Hinweis: Die_der Wahlberechtigte bzw. die von ihr_ihm bevollmächtigte Person hat im Zuge der Antragstellung bekanntzugeben, ob die_der Wahlberechtigte die persönliche Abholung der Wahlkarte (allenfalls durch eine bevollmächtigte Person) oder die postalische Zusendung der Wahlkarte an die von der_dem Wahlberechtigten anzugebende Zustelladresse wünscht.
H. ORT UND ZEITRAUM FÜR DIE PERSÖNLICHE ABHOLUNG EINER WAHLKARTE (BRIEFWAHL)
FRIST: bis spätestens 31. Jänner 2024
Ort und Zeitraum:
Die Wahlbehelfe werden im Falle des Wunsches persönlicher Entgegennahme oder durch einen Bevollmächtigten im Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Karlsplatz 13, 1. Stock, E 902, zu folgenden Zeiten bereitgehalten:
- Donnerstag 25. Jänner 2024 von 10:00 bis 12:00
- Freitag 26. Jänner 2024 von 10:00 bis 12:00
- Montag 29. Jänner 2024 von 13:00 bis 15:00
- Dienstag 30. Jänner 2024 von 10:00 bis 12:00
- Mittwoch 31. Jänner 2024 von 13:00 bis 15:00Hinweis: Duplikate für verloren gegangene Wahlkarten dürfen nicht ausgefolgt werden. Unbrauchbare Wahlkarten, die noch nicht zugeklebt wurden, können unter Einhaltung der oben genannten Fristen zur Beantragung einer Wahlkarte (siehe Punkt G. dieser Kundmachung) retourniert und neu ausgestellt werden.
I. STIMMANGABE MITTELS WAHLKARTE (BRIEFWAHL)
1. Mittels Briefwahl vom Inland oder vom Ausland aus, ab Erhalt der Wahlkarte:
a) Füllen Sie den Stimmzettel aus.
b) Legen Sie den Stimmzettel in das Wahlkuvert und verschließen Sie dieses.
c) Unterfertigen Sie die eidesstattliche Erklärung durch Ihre eigenhändige Unterschrift.
d) Geben Sie das verschlossene Wahlkuvert und die eidesstaatliche Erklärung in die Wahlkarte.
e) Kleben Sie die Wahlkarte zu.
f) Geben Sie die Wahlkarte in das Überkuvert für die postalische Versendung.
g) Sorgen Sie dafür, dass die Wahlkarte- per Post spätestens am Wahltag, 1. Feber 2024, bis 15:00, im Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Karlsplatz 13, 1. Stock, E 902, einlangt oder
- zu den unter Punkt H. dieser Kundmachung genannten Öffnungszeiten bzw. spätestens am Wahltag, 1. Feber 2024, 9:00 bis 15:00, im Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Karlsplatz 13, 1. Stock, E 902, persönlich oder durch eine_n Überbringer_in abgegeben wird.
Hinweis: Eine Handlungsanleitung für die korrekte Durchführung der Briefwahl ist zudem auf der internen Seite der TU Wien zu finden:www.tuwien.at/intern/fakultaetsratswahlen
2. Vor einer zuständigen Wahlkommission am Wahltag:
Auch bei Beantragung einer Wahlkarte ist eine persönliche Stimmabgabe vor der zuständigen Wahlkommission (siehe Punkt A. der Wahlkundmachung) zulässig, wenn die_der Wahlberechtigte ihre_seine Stimme nicht bereits im Wege der Briefwahl abgegeben hat und die Wahlkarte sowie den unausgefüllten Stimmzettel zur Übergabe an die Wahlkommission mitbringt.
Hinweis: Nach Überreichung dieser Unterlagen an die Wahlkommission hat die_der Wahlberechtigte die Stimme nach den Bestimmungen der Präsenzwahl abzugeben (siehe Punkt 2.8. der Wahlordnung). Folgen Sie den Anweisungen der Wahlkommission und füllen Sie den Stimmzettel erst in der vorgesehenen Wahlkabine aus.
J. WEITERE INFORMATIONEN
Auf der internen Seite der TU Wien TU finden Sie unter www.tuwien.at/intern/fakultaetsratswahlen weiterführende Informationen und alle Musterformulare zum Herunterladen.
Die Vorsitzenden der Fakultätsräte der TU Wien
(Funktionsperiode 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2023)Fakultät für Architektur und Raumplanung
Ulrike HERBIGFakultät für Bau- und Umweltingenieurwesen
Josef FINKFakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
Georg SCHITTERFakultät für Informatik
Reinhard PICHLERFakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften
Walter SCHWAIGERFakultät für Mathematik und Geoinformation
Monika LUDWIGFakultät für Physik
Markus VALTINERFakultät für Technische Chemie
Ruth BIRNER-GRÜNBERGER
Anhänge:
Ausschreibung_Fakultaetsratswahl_2024_20231113002.pdf
Die Mitglieder der Wahlkommission für die Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG "Allgemeines Universitätspersonal" haben gemäß Wahlordnung „Senat und Fakultätsräte“ der TU-Wien in ihrer konstituierenden Sitzung am 9. November 2023
Herrn Amtsdir. Ing. Günter Bernhard Steininger (E376-50, E914) zum Vorsitzenden der Wahlkommission des "Allgemeinen Universitätspersonals" gewählt
sowie
Frau ARätin Eva Nedoma (E192-03, E192-50) zur Protokollführerin der Wahlkommission des "Allgemeinen Universitätspersonals" bestellt.
Der Vorsitzende der Wahlkommission des "Allgemeinen Universitätspersonals"
Amtsdir. Ing. G. B. S t e i n i n g e r
Erhöhung des Lehrgangsbeitrags für den postgradualen Universitätslehrgang "MSc Environmental Technology & International Affairs“
Auf Antrag der TU Wien Academy wurde der Lehrgangsbeitrag für den postgradualen Universitätslehrgang „MSc Environmental Technology & International Affairs“ gemäß § 56 Abs. 5 UG von EUR 29.000 auf EUR 29.400 erhöht. Der Lehrgangsbeitrag ist ab Wintersemester 2024/25 wirksam. Die Veröffentlichung des Lehrgangsbeitrags erfolgt unter https://www.tuwien.at/ace.
Für das Rektorat:
Der Rektor:
Dr.-Ing. J. S c h n e i d e r
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Wir sind bemüht, behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation einzustellen und fordern daher ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Behindertenvertrauensperson der TU Wien, Herrn Gerhard Neustätter gerhard.neustaetter@tuwien.ac.at.
Finanzabteilung, E007, Fachbereich Projektcontrolling und Projektsupport, E007-03 (222195)
Mitarbeiter_in für Projektabrechnung und Projektcontrolling
Vollzeit | unbefristet
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 07.12.2023 auf unserer Jobplattform.Fachgruppe Datenmanagement und Reporting, E060-02-1 (222093)
Studentische_r Mitarbeiter_in
in Forschung und Verwaltung | 20 Wochenstunden | befristet auf 2 Jahre
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 07.12.2023 auf unserer Jobplattform.
Institut für Angewandte Physik, E134, Forschungseinheit Oberflächenphysik, E134-05 (222312)
Senior Scientist (all genders)
40 Wochenstunden | unbefristet
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 07.12.2023 auf unserer Jobplattform.Institute of Applied Physics, E134, Research Unit of Physics of three-dimensional Nanomaterials, E134-06 (222054)
University Assistant (Post-Doc)
Full-time | limited to 6 years
For more details please check our job website until the application deadline December 7th, 2023.Institute of Solid State Physics, E138, Research Unit Computational Materials Science, E138-01 (221986)
University Assistant (Post-Doc)
40 hours/week | limited to 6 years
For more details please check our job website until the application deadline December 14th, 2023.
Dekanat der Fakultät für Technische Chemie, E179 (222204)
Studentische_r Mitarbeiter_in
in Forschung und Verwaltung | 20 Wochenstunden | befristet auf 1 Jahr
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 07.12.2023 auf unserer Jobplattform.
Institut für Werkstofftechnologie, Bauphysik und Bauökologie, E207, Forschungsbereich Bauphysik, E207-02 (222079)
Studentische_r Mitarbeiter_in
in Forschung und Verwaltung | 10 Wochenstunden | befristet auf 1 Jahr
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 21.12.2023 auf unserer Jobplattform.Institut für Wasserbau und Ingenieurhydrologie, E222, Forschungsbereich Ingenieurhydrologie, E222-02 (221963)
Universitätsassistent_in (Prae-Doc)
30 Wochenstunden | befristet auf 3 Jahre
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 07.12.2023 auf unserer Jobplattform.
Institut für Städtebau, Landschaftsarchitektur und Entwerfen, E260, im Forschungsbereich Projektentwicklung und -management, E260-03 (221968)
Universitätsassistent_in (Prae-Doc)
30 Wochenstunden | befristet auf 4 Jahre
Detaillierte Informationen finden Sie im Anhang. Bewerbung bis 07.12.2023.Institut für Raumplanung, E280, Forschungsbereich Örtliche Raumplanung, E280-04 (222315)
2 Senior Lecturer (all genders)
jeweils 20 Wochenstunden | Karenzvertretung
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 07.12.2023 auf unserer Jobplattform.
Institut future.lab, E285, Interdisciplinary Centre for Urban Culture and Public Space, E285-02, Forschungsbereich Stadtkultur und Öffentlicher Raum, E285-02 (222197)
Mitarbeiter_in in der Projektverwaltung – Forschungsprojekt Youth
Teilzeit (4,5 Wochenstunden) | befristet
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 07.12.2023 auf unserer Jobplattform.
Dekanat der Fakultät für Architektur und Raumplanung, E299 (222200)
Sekretär_in
Vollzeit | unbefristet
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 07.12.2023 auf unserer Jobplattform.
Institut für Raumplanung, E280, Forschungsbereich Verkehrssystemplanung, E280-05
Projektassistent_in (Prae-Doc) (Drittmittel (DM))
30-40 Wochenstunden | befristet auf 2,5 Jahre
Detaillierte Informationen finden Sie im Anhang. Bewerbung bis 30.11.2023.Die Vizerektorin Personal:
Mag.a iur. U. K o c h
Anhänge:
20230611_Ausschreibung_PA.pdf
Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
Redaktion: Anita Lesi, Agnes Reiber
E-Mail: mitteilungsblatt@tuwien.ac.at
Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Mittwoch 12.00 Uhr - 522.1. Universitätsverwaltung und Zentrale Einrichtungen