Mitteilungsblatt - 10/2022
MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2022
10. Stück
03. März 2022
Karlsplatz 13
1040 Wien
- 110. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG
- 111. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG
- 112. Sicherheitsvertrauenspersonen und Brandschutzwarte der TU Wien
- 113. Änderung/Novellierung von derzeit gültigen Satzungsteilen der TU Wien - Satzungsteil "Evaluierung und Qualitätssicherung an der TU Wien"
- 114. Organisationshandbuch Struktur und Governance
- 115. Richtlinie des Rektorats über den Erlass des Studienbeitrages gemäß § 92 Universitätsgesetz 2002 - Änderung
- 116. Wissensbilanz der TU Wien 2020 - Änderung von Tabelle 1.A.1
- 117. Strukturänderungen - Zusammenlegung, Umbenennung oder Auflösung Fakultätsbereich inklusive Services
- 118. Abberufung / Rücktritt von einer Funktion und Widerruf einer Vollmacht Fakultätsbereich inklusive Services
- 119. Bestellung zur Funktion und Erteilung einer Vollmacht Fakultätsbereich inklusive Services
- 120. Änderung in der Zusammensetzung der Mitglieder bei der Studienkommission "Universitätslehrgänge" für die Funktionsperiode Oktober 2019 - September 2022
- 121. Bestellung zur Universitätsprofessorin
- 122. Ausschreibung von Preisen / Stipendien
- 122.1. Ausschreibung von Leistungsstipendien gemäß § 57 des Studienförderungsgesetzes für das Studienjahr 2021/22
- 122.2. Ausschreibung von Förderungsstipendien gemäß § 63 des Studienförderungsgesetzes für das Jahr 2022
- 122.3. Projektausschreibung des Wissenschaftsreferats der Kulturabteilung der Stadt Wien: Forschungscall 2022 "democracy in progress - Beiträge zur Stärkung des Vertrauens in demokratische Institutionen"
- 122.1. Ausschreibung von Leistungsstipendien gemäß § 57 des Studienförderungsgesetzes für das Studienjahr 2021/22
- 123. Ausschreibung der Wahl in den Senat der Technischen Universität Wien (TU Wien)
- 124. Entsendung der Vertreter_innen der Studierenden in den Senat der TU Wien (Funktionsperiode 1. Oktober 2019 bis 30. September 2022)
- 125. Ausschreibungen an der Akademie der bildenden Künste
- 126. Ausschreibung freier Stellen
- 126.1. Universitätsverwaltung und Zentrale Einrichtungen
- 126.2. Fakultät für Physik
- 126.3. Fakultät für Technische Chemie
- 126.4. Fakultät für Informatik
- 126.5. Fakultät für Architektur und Raumplanung
- 126.6. Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften
Die Aufstellung der gem. § 27 Abs. 2 UG erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgendem Link verfügbar:
https://tiss.tuwien.ac.at/fpl/project-announcements.xhtml
Die Rektorin:
Dr. S. S e i d l e r
Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG ist unter
https://tiss.tuwien.ac.at/mbl/p28vollmachten verfügbar.
Die Rektorin:
Dr. S. S e i d l e r
Eine Aufstellung der Sicherheitsvertrauenspersonen und Brandschutzwarte der TU Wien finden Sie unter
https://www.tuwien.at/sicherheitsvertrauenspersonen
Der Senat der Technischen Universität Wien hat in der Sitzung am 24. Jänner 2022 – auf Antrag des Rektorates (Beschluss des Rektorates vom 14. Jänner 2022) – mit Stimmenmehrheit die Novellierung / Änderung des derzeit gültigen Satzungsteiles
„Evaluierung und Qualitätssicherung an der TU Wien“ mit der Bezeichnung Satzungsteil „Evaluierung und Qualitätssicherung an der TU Wien“
beschlossen.
Sie finden diesen auf der Homepage der Abteilung Datenschutz und Dokumentenmanagement unter https://url.tuwien.at/canto bzw. im Anhang.
Der Vorsitzende des Senates:
Dr. N. P f e i f e r
Anhänge:
EvaluierungundQualitaetssicherung.pdf
Das überarbeitete Organisationshandbuch wurde in der Sitzung des Rektorates am 1. März 2022 beschlossen. Sie finden es auf der Homepage der Abteilung Datenschutz und Dokumentenmanagement unter https://url.tuwien.at/tiycv bzw. im Anhang.
Für das Rektorat:
Die Rektorin:
Dr. S. S e i d l e r
Anhänge:
Struktur_und_Governance_Organisationshandbuch.pdf
Die geänderte Richtlinie wurde in der Sitzung des Rektorates am 01.03.2022 beschlossen. Sie finden diese auf der Homepage der Abteilung Datenschutz und Dokumentenmanagement unter https://url.tuwien.at/pjkaf bzw. im Anhang.
Folgende Änderung wurde vorgenommen:
Es wurde ein Erlassgrund hinzugefügt:
- Vorsitz, Sprecher_in sowie Stellvertreter_in der Heimvertretung gemäß § 7 StudentenheimgesetzDiese Richtlinie ersetzt die alte Version, die im Mitteilungsblatt 26/2021 kundgemacht wurde.
Für das Rektorat:
Die Rektorin:
Dr. S. S e i d l e r
Anhänge:
Studienbeitrag_Erlass.pdf
Die aktualisierte Wissensbilanz 2020 ist auf der Homepage der TU Wien unter https://www.tuwien.at/fileadmin/Assets/tu-wien/Ueber_die_TU_Wien/Berichte_und_Dokumente/Wissensbilanz/TUW_Wissensbilanz_2020.pdf abrufbar bzw. die geänderte Tabelle im Anhang einsehbar.
Die Rektorin:
Dr. S. S e i d l e r
Anhänge:
WB20_Aenderung_von_Tabelle_1A1.pdf
Folgende Strukturänderung wurde am 09.11.2021 vom Rektorat beschlossen:
· Auflösung
Bezeichnung: Forschungsgruppe
Name (Deutsch): Organische Hochleistungsmaterialien
Name (Englisch): Advanced Organic Materials
Nummer: E165-02-2
Fakultät: Technische ChemieDie Änderung ist mit 01.03.2022 in Kraft getreten.
Die Rektorin:
Dr. S. S e i d l e rFolgende Strukturänderung wurde am 09.11.2021 vom Rektorat beschlossen:
· Auflösung
Bezeichnung: Forschungsgruppe
Name (Deutsch): Computational Materials Science - Home of WIEN2k
Name (Englisch): Computational Materials Science - Home of WIEN2k
Nummer: E165-03-2
Fakultät: Technische ChemieDie Änderung ist mit 01.03.2022 in Kraft getreten.
Die Rektorin:
Dr. S. S e i d l e r
Titel, Vor- und Familienname: Univ.Prof. Dr.sc.techn. Thomas Hasler
Eh. Bezeichnung Leitung: Institutsleiter
Bezeichnung: Institut
Name: (in Deutsch) Institut für Architektur und Entwerfen
Nummer: E253
Fakultät: Architektur und Raumplanung
Abberufung/Rücktritt mit Wirkung ab 28.02.2022
Beschaffungsvollmacht/Forschungsvollmacht widerrufen mit Wirkung ab 28.02.2022Die Rektorin:
Dr. S. S e i d l e rTitel, Vor- und Familienname: Univ.Prof. Mag.rer.nat. Dr.rer.nat. Gottfried Strasser
Eh. Bezeichnung Leitung: Institutsleiter
Bezeichnung: Institut
Name: (in Deutsch) Institut für Festkörperelektronik
Nummer: E362
Fakultät: Elektrotechnik und Informationstechnik
Abberufung/Rücktritt mit Wirkung ab 28.02.2022
Beschaffungsvollmacht/Forschungsvollmacht widerrufen mit Wirkung ab 28.02.2022Die Rektorin:
Dr. S. S e i d l e rTitel, Vor- und Familienname: Univ.Prof. Mag.rer.nat. Dr.rer.nat. Gottfried Strasser
Eh. Bezeichnung Leitung: Fachbereichsleiter
Bezeichnung: Fachbereich
Name: (in Deutsch) Services des Instituts
Nummer: E362-50
Fakultät: Elektrotechnik und Informationstechnik
Abberufung/Rücktritt mit Wirkung ab 28.02.2022
Beschaffungsvollmacht widerrufen mit Wirkung ab 28.02.2022Die Rektorin:
Dr. S. S e i d l e r
Titel, Vor- und Familienname: Univ.Prof. Dipl.-Ing. M.Arch. Tina Gregoric Dekleva
Bezeichnung Leitung: Institutsleiterin
Bezeichnung: Institut
Name: (in Deutsch) Institut für Architektur und Entwerfen
Nummer: E253
Fakultät: Architektur und Raumplanung
Bestellung ab 01.03.2022/befristet bis 29.02.2024
Beschaffungsvollmacht/Forschungsvollmacht erteilt mit Wirkung ab 01.03.2022/befristet bis 29.02.2024Die Rektorin:
Dr. S. S e i d l e rTitel, Vor- und Familienname: Univ.Prof. Dipl.Ing. Univ. Dr.-Ing. Walter Michael Weber
Bezeichnung Leitung: Institutsleiter
Bezeichnung: Institut
Name: (in Deutsch) Institut für Festkörperelektronik
Nummer: E362
Fakultät: Elektrotechnik und Informationstechnik
Bestellung ab 01.03.2022/befristet bis 29.02.2024
Beschaffungsvollmacht/Forschungsvollmacht erteilt mit Wirkung ab 01.03.2022/befristet bis 29.02.2024Die Rektorin:
Dr. S. S e i d l e rTitel, Vor- und Familienname: Univ.Prof. Dipl.Ing. Univ. Dr.-Ing. Walter Michael Weber
Bezeichnung Leitung: Fachbereichsleiter
Bezeichnung: Fachbereich
Name: (in Deutsch) Services des Instituts
Nummer: E362-50
Fakultät: Elektrotechnik und Informationstechnik
Bestellung ab 01.03.2022/befristet bis 29.02.2024
Beschaffungsvollmacht erteilt mit Wirkung ab 01.03.2022/befristet bis 29.02.2024Die Rektorin:
Dr. S. S e i d l e r
Das von den Vertreterinnen und Vertretern der „Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren“ im Senat entsandte
Mitglied:
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Andreas KOLBITSCH (BI)
Fakultät für Bauingenieurwesen
Institut für Hochbau, Baudynamik und Gebäudetechnik -
E208-02 - Forschungsbereich Hochbaukonstruktionen und Bauwerkserhaltungist aufgrund seiner Pensionierung aus der Studienkommission ausgeschieden.
Gemäß Geschäftsordnung „Kollegialorgane“ rückt das bisherige erstgereihte
Ersatzmitglied:
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Bernhard LENDL (TCH)
Fakultät für Technische Chemie
Institut für Chemische Technologien und Analytik
E164-02 - Forschungsbereich Umwelt-, Prozessanalytik und Sensorenals neues Mitglied in der Studienkommission „Universitätslehrgänge“ nach.
Der Vorsitzende des Senates:
Dr. N. P f e i f e r
Die Rektorin hat Frau Associate Prof. Elisa Davoli, PhD. mit Wirksamkeit vom 01.03.2022 zur Universitätsprofessorin für Multiscale Calculus of Variations an der Technischen Universität Wien bestellt. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass Frau Univ.Prof. Elisa Davoli, PhD. dem Institut für Analysis und Scientific Computing (E101) der Technischen Universität Wien angehört.
Die Rektorin:
Dr. S. S e i d l e r
Die TU Wien steht für Diversität, Gleichbehandlung und Chancengleichheit. Die nachfolgende Ausschreibung entspricht möglicherweise nicht in allen Punkten diesem Bekenntnis, worauf die TU Wien jedoch keinen Einfluss nehmen kann. Potentielle Interessenten und/oder Interessentinnen sollen trotzdem informiert werden und die Möglichkeit zur Bewerbung bekommen.
Leistungsstipendien dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen in einem Studienjahr
1.) Antragsteller_in ist der_die Studierende:
Mögliche Höhe des Leistungsstipendiums: 750,- Euro bis 1.500,-- Euro
2.) Abgabetermin für alle Fakultäten: 14. Oktober 2022
3.) Abgabeorte:
Dekanat der Fakultät für Architektur und Raumplanung:
Montag, Dienstag, Donnerstag, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mittwoch: 14.00 bis 15.00 Uhr
Dekanat der Fakultät für Bauingenieurwesen (auch für Bachelorstudium Umweltingenieurwesen (Prof. Krampe)):
Montag, Dienstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dekanat der Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften (für die Studienrichtungen Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau, Materialwissenschaften und Verfahrenstechnik):
Montag bis Donnerstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dekanat der Fakultät für Technische Chemie:
Montag bis Donnerstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dekanat der Fakultät für Physik:
Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr
Dekanat der Fakultät für Mathematik und Geoinformation:
Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr
Dekanat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik (auch für Masterstudium Biomedical Engineering (Prof. Kaniusas) und Masterstudium Computational Science and Engineering (Prof. Schöberl)):
per mail an: christoph.neuherz@tuwien.ac.at
Dekanat der Fakultät für Informatik:
Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Donnerstag 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
4.) Voraussetzungen (durch geeignete Belege nachzuweisen)
- Bewerbung des_der Studierenden
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 StudFG
- die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18) des jeweiligen Studienabschnittes unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19)
- ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogener Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 2,0 (Fakultäten für Physik, Technische Chemie sowie Architektur und Raumplanung: 1,5; Fakultät für Mathematik und Geoinformation: 1,4, Fakultät für Informatik: < 1,5, Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik: < 1,8)
und
- die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen.
HINWEISE:
1.) Informationen an den Dekanaten
2.) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung eines Stipendiums!
3.) Die Verleihung erfolgt durch die_den Studiendekan_in.Die Studiendekan_innen:
Dr. G. T r a g l e r
Dr.-Ing. H.-B. N e u n e r
Dr. H. B a l a s i n
Dr. P. G ä r t n e r
Dr. H. T e l l i o g l u
Dr. Ch. H u e m e r
Dr. R. H e u e r
Dr.-Ing. J. K r a m p e
Dr. C. K ü h n
Dr. T. D i l l i n g e r
Dr. P. H. M a y r h o f e r
Dr. B. M i h a l y i
Dr. S. S c h m i d
Dr. J. S c h ö b e r l
Dr. E. K a n i u s a s
Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien.
1.) Antragsteller_in ist der_die Studierende:
Mögliche Höhe des Förderungsstipendiums: 750,-- Euro bis 3.600,-- Euro
2.) Abgabetermine:
Sommersemester 2022 für alle Fakultäten: 29. April 2022
Wintersemester 2022/23 für alle Fakultäten: 14. Oktober 2022
3.) Abgabeorte:
Dekanat der Fakultät für Architektur und Raumplanung:
Montag, Dienstag, Donnerstag, 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr, Mittwoch: 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dekanat der Fakultät für Bauingenieurwesen (auch für Bachelorstudium Umweltingenieurwesen (Prof. Krampe)):
Montag bis Donnerstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Dekanat der Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften (für die Studienrichtungen Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau, Materialwissenschaften und Verfahrenstechnik):
Montag bis Donnerstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dekanat der Fakultät für Technische Chemie:
Montag bis Donnerstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dekanat der Fakultät für Physik:
Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dekanat der Fakultät für Mathematik und Geoinformation:
Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr
Dekanat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik (auch für Masterstudium Biomedical Engineering (Prof. Kaniusas) und Masterstudium Computational Science and Engineering (Prof. Schöberl)):
per mail an: christoph.neuherz@tuwien.ac.at
Dekanat der Fakultät für Informatik:
Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Donnerstag 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
4.) Voraussetzungen (durch geeignete Belege nachzuweisen)
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 StudFG
- Ordentliche Studierende an der Technischen Universität Wien
- eine Bewerbung des_der Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit samt einer Beschreibung der Arbeit, einer Kostenaufstellung und einem Finanzierungsplan;
- die Vorlage mindestens eines Gutachtens eines_einer in § 97 bis § 100 UG genannten Universitätslehrers_in zur Kostenaufstellung und darüber, ob der_die Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen und seiner_ihrer Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen;
- die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18) des jeweiligen Studienabschnittes unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19)
- die Erfüllung des Ausschreibungsbedingungen
HINWEISE FÜR ANTRAGSTELLER_INNEN UND GUTACHTER_INNEN:
1.) Die Sitzung für die Vergabe im Sommersemester findet voraussichtlich Mitte/Ende Mai 2022 statt. Die Fakultät behält sich die Möglichkeit der Anhörung des_der Antragstellers_in und die_des Gutachters_in (ev. im Gutachten anzuführender Stellvertreter_innen) vor. (Der genaue Termin der Sitzung im Wintersemester 2022/23 wird im Sommersemester 2022 bekannt gegeben).
2.) Die Fakultät behält sich die Möglichkeit der Einholung weiterer Gutachten vor.
3.) Beteiligen sich an einem eingereichten Projekt mehrere Studierende, sind diese anzuführen. Die gesetzlichen Anforderungen müssen jedoch nur vom_von der Antragsteller_in erfüllt werden. Ebenso ändert sich dadurch die höchstmögliche Stipendiensumme nicht.
4.) Der Finanzierungsplan sollte aus Gründen der Kollegialität nur Mindesterfordernisse beinhalten, um eine möglichst große Anzahl von Anträgen beteiligen zu können.
5.) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung eines Stipendiums!
6.) Die Verleihung erfolgt durch die_den Studiendekan_in.
Die Studiendekan_innen:
Dr. G. T r a g l e r
Dr.-Ing. H.-B. N e u n e r
Dr. H. B a l a s i n
Dr. P. G ä r t n e r
Dr. H. T e l l i o g l u
Dr. Ch. H u e m e r
Dr. R. H e u e r
Dr.-Ing. J. K r a m p e
Dr. C. K ü h n
Dr. T. D i l l i n g e r
Dr. P. H. M a y r h o f e r
Dr. B. M i h a l y i
Dr. S. S c h m i d
Dr. J. S c h ö b e r l
Dr. E. K a n i u s a s
Mit dem diesjährigen Call werden größere wissenschaftliche Projektvorhaben unterstützt, die einen Beitrag zur Erfassung der gegenwärtigen gesellschaftlichen Situation in Reflexion auf die bestehenden demokratischen Strukturen leisten und gleichzeitig Modelle entwerfen, die das Vertrauen der Bürger_innen in die demokratischen Institutionen wieder stärken sollen.
Die genauen Ausschreibungsbedingungen finden Sie unter https://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/projekte/subventionen/democracy-in-progress.html sowie in der angefügten Beilage.
Projekteinreichungen sind noch bis 6. April 2022 möglich.
Anhänge:
Call_Demokratie_Handout.pdf
Für die Funktionsperiode 1. Oktober 2022 bis 30. September 2025 sind in den Senat der TU Wien zu wählen:
- 13 Vertreter_innen und deren Ersatzmitglieder der Universitätsprofessor_innen und der Leiter_innen von
Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und
Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind
(Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG)
- 6 Vertreter_innen und deren Ersatzmitglieder der Universitätsdozent_innen sowie der wissenschaftlichen
und künstlerischen Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (Personengruppe nach § 25
Abs. 4 Z 2 UG)
- 1 Vertreter_in und dessen_deren Ersatzmitglieder des allgemeinen Universitätspersonals (Personengruppe
nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG)Hinweis: 6 Vertreter_innen der Studierenden und deren Ersatzmitglieder (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 4 UG) sind gem § 32 Abs. 1 HSG 2014 iVm § 25 Abs. 4 Z 4 UG und der Satzung der HTU zu entsenden.
A. TAG, ZEITRAUM UND ORT DER WAHL
Wahltag: Mittwoch, 18. Mai 2022
Zeit: von 09.00 bis 15.00
Ort der Wahl:
- für die Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG (Universitätsprofessor_innen und Leiter_innen von
Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und
Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind)
Ort: Festsaal TU Wien, Hauptgebäude Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock- für die Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG (Universitätsdozent_innen sowie wissenschaftliche und
künstlerische Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb)
Ort: Boeckl-Saal TU Wien, Hauptgebäude Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock- für die Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG (Allgemeines Universitätspersonal)
Ort: Festsaal TU Wien, Hauptgebäude Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. StockHinweis: Die Stimmabgabe kann nur für zugelassene Wahlvorschläge gültig abgegeben werden. Die_der Wahlberechtigte hat dem_der Wahlleiter_in zu Beginn der Wahlhandlung ihre_seine Identität erforderlichenfalls nachzuweisen.
B. STICHTAG FÜR DIE AKTIVE UND PASSIVE WAHLBERECHTIGUNG
Als Stichtag gilt der 9. März 2022.
Das aktive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag der jeweiligen Personengruppe Z 1 bis Z 3 angehören und die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind die Mitglieder des Rektorats.
Das passive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag der jeweiligen Personengruppe Z 1 bis Z 3 angehören und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind die Mitglieder des Rektorats.
Hinweis: Gemäß Punkt 2.2. Abs. 3 der Wahlordnung Senat und Fakultätsräte ruht während der Ausübung einer Funktion als Dekan_in oder Studiendekan_in die (Ersatz)Mitgliedschaft im Senat.
C. EINSICHTNAHME IN DIE VERZEICHNISSE DER WAHLBERECHTIGTEN
FRIST: 14. bis 18. März 2022
Ort und Zeitraum:
Für sämtliche Personengruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1 bis Z 3 UG:
Einsichtnahme: Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Operngasse 11, 2. Stock, Raum E 902-01
- Montag 14. März 2022 von 09:00 bis 13:00
- Dienstag 15. März 2022 von 13:00 bis 16:00
- Mittwoch 16. März 2022 von 09:00 bis 13:00
- Donnerstag 17. März 2022 von 14:00 bis 17:00
- Freitag 18. März 2022 von 10:00 bis 14:00Hinweis: Die jeweiligen Verzeichnisse der Wahlberechtigten enthalten die Personalnummer, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Titel, Beschäftigungsausmaß, organisatorische Einheit und Personengruppe. Um die Einsichtnahme vorzunehmen, ist ein gültiger Ausweis oder die TU Card vorzuweisen.
D. EINSPRUCH IM HINBLICK AUF DIE RICHTIGKEIT DER VERZEICHNISSE DER WAHLBERECHTIGTEN
FRIST: 14. März bis 28. März 2022
Ab Auflage des jeweiligen Verzeichnisses (ab 14. März 2022) kann jede_r Wahlberechtigte bei allfälligen Fehlern binnen 10 Arbeitstagen (bis 28. März 2022) schriftlich Einspruch erheben. Die zuständige Wahlkommission hat über den Einspruch spätestens 2 Arbeitstage nach Ablauf der Einspruchsfrist zu entscheiden (bis 30. März 2022).
Ort und Zeitraum:
Einsprüche für sämtliche Personengruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1 bis Z 3 UG können mit dem Betreff "Einspruch" versehen z.H. des Vorsitzenden der jeweiligen Wahlkommission (Z 1: Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Helmut RECHBERGER; Z 2: Senior Scientist Dipl.-Ing. Dr.techn. Ulrich PONT; Z 3: Amtsdir. Günter Bernhard STEININGER)
a. per E-Mail an wahlkommissionen@tuwien.ac.at oder
b. per Hauspost an das Büro des Senats der TU WIEN oder
c. postalisch an folgendes Postfach gesendet werden:
Postfach 10, 1040 WienEinsprüche müssen bis 28. März 2022 (wie unter Punkt D. a., b. oder c. beschrieben) eingelangt sein.
E. EINBRINGUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN
FRIST: ab Kundmachung bis 30. März 2022
Jede_r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.
Ort und Zeitraum:
Die Einbringung der Wahlvorschläge für sämtliche Personengruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1, Z 2 und Z 3 UG können mit dem Betreff "Wahlvorschlag" versehen z.H. des Vorsitzenden der jeweiligen Wahlkommission (Z 1: Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Helmut RECHBERGER; Z 2: Senior Scientist Dipl.-Ing. Dr.techn. Ulrich PONT; Z 3: Amtsdir. Günter Bernhard STEININGER)
a. per E-Mail an die Adresse wahlkommissionen@tuwien.ac.at mit dem Betreff "Wahlvorschlag" geschickt
werden, wobei Scans des Originals des ordnungsgemäß ausgefüllten und unterfertigten Wahlvorschlages
und der Zustimmngserklärungen der darauf angeführten Kandidat_innen sowie allfälliger weiterer
Unterlagen beizufügen sind, oder
b. per Hauspost an das Büro des Senats der TU WIEN oder
c. postalisch an folgendes Postfach gesendet werden:
Postfach 10, 1040 WienDie Wahlvorschläge müssen schriftlich bis 30. März 2022 beim jeweiligen Vorsitzenden der Wahlkommission (wie unter Punkt E. a., b. und c. beschrieben) eingelangt sein. Andernfalls ist der entsprechende Wahlvorschlag als verspätet zurückzuweisen.
Jeder Wahlvorschlag muss eine_n Zustellungsbevollmächtigte_n benennen. Die Korrespondenz erfolgt ausschließlich über die Zustellungsbevollmächtigten. Jeder Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidat_innen enthalten. Sofern Zustimmungserklärungen fehlen, ist dies zu begründen. Jedenfalls müssen fehlende Zustimmungserklärungen bis spätestens Ende der Einbringungsfrist beigebracht werden. Fehlen diese auch nach Ablauf der Einbringungsfrist, ist der Wahlvorschlag zur Verbesserung zurückzustellen. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.
Alle Formulare betreffend die Einbringung von Wahlvorschlägen sind auf der Homepage des Senats abrufbar:
https://www.tuwien.at/tu-wien/organisation/universitaetsleitung/senat/senatswahlen-2022
Hinweis: im Übrigen sind die Bestimmungen der Wahlordnung, insbesondere unter Punkt 2.6, zu berücksichtigen, abrufbar unter:
https://www.tuwien.at/index.php?eID=dms&s=4&path=Satzung/Wahlordnung.pdf
Hinweis: Die Erstellung der Liste der Kandidat_innen als Teil der Wahlvorschläge für die zu wählenden Vertreter_innen der oben angeführten Personengruppen Z 1 bis Z 3 erfolgt nach dem Reißverschlusssystem, das heißt, es sind abwechselnd eine Frau und ein Mann aufzulisten, wobei der Frauenanteil mindestens 50 % betragen muss. Dies gilt für die gesamte Liste. Eine Abweichung davon ist nur bei einer sachlich gerechtfertigten Begründung möglich. Jedem Wahlvorschlag ist im Zuge der Einreichung eine Erklärung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen beizulegen, in der die Richtigkeit der Zusammensetzung bestätigt wird.
Die Wahlkommission hat die fristgerecht eingebrachten Wahlvorschläge zu prüfen und allfällige Bedenken bzw. Einwände unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Ablauf der Einbringungsfrist (30. März 2022) dem_der Zustellungsbevollmächtigten mit dem Auftrag zur Verbesserung zurückzustellen (bis 1. April 2022). Wird einem Verbesserungsauftrag nicht fristgerecht nachgekommen (Einlangen der verbesserten Wahlvorschläge bis 6. April 2022), wird der entsprechende Wahlvorschlag nicht berücksichtigt.
F. EINSICHTNAHME IN DIE ZUGELASSENEN WAHLVORSCHLÄGE
FRIST: bis spätestens 17. Mai 2022
Für sämtliche Personengruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1 bis Z 3 UG:
Ort und Zeitraum:
Einsichtnahme: Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Operngasse 11, 2. Stock, Raum E 902-01, zu folgenden Zeiten:
- Freitag 13. Mai 2022 von 09:00 bis 12:00
- Montag 16. Mai 2022 von 13:00 bis 17:00
- Dienstag 17. Mai 2022 von 10:00 bis 14:00Alle Wahlvorschläge sind außerdem ab Freitag, 13. Mai 2022, 9 Uhr auf der Homepage des Senats abrufbar:
https://www.tuwien.at/tu-wien/organisation/universitaetsleitung/senat/senatswahlen-2022
G. BEANTRAGUNG EINER WAHLKARTE (BRIEFWAHL)
Alternativ zur Stimmabgabe im Weg der herkömmlichen Präsenzwahl vor der jeweiligen Wahlkommission können Wahlberechtigte ihr Wahlrecht im Wege der Stimmabgabe mittels Wahlkarte (Briefwahl) ausüben.
Frist: 21. März bis 27. April 2022
Ort und Zeitraum:
a. mittels E-Mail der_des Wahlberechtigten an die Adresse wahlkommissionen@tuwien.ac.at unter Beilage
der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) oderb. mittels eingeschriebenen (und spätestens am 27. April 2022 einlangenden) Briefes unter Anschluss einer
Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) der_des
Wahlberechtigten an das Büro des Senats der TU WIEN oder an folgendes Postfach:
Postfach 10, 1040 Wienc. oder persönlich durch die_den Wahlberechtigten im Senatsbüro unter Vorweis eines Ausweises
(Reisepass, Führerschein, Personalausweis) oder durch eine bevollmächtigte Person unter Anschluss einer
schriftlichen (von beiden Personen unterschriebenen) Vollmacht und einer Kopie eines amtlichen
Lichtbildausweises (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) der_des Wahlberechtigten im Büro des
Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Operngasse 11, 2. Stock, Raum E 902-01:- Montag 25. April 2022 von 09:00 bis 12:00
- Dienstag 26. April 2022 von 13:00 bis 17:00
- Mittwoch 27. April 2022 von 10:00 bis 14:00Hinweis: Die_der Wahlberechtigte bzw. die von ihr_ihm bevollmächtigte Person hat im Zuge der Antragstellung bekanntzugeben, ob die_der Wahlberechtigte die persönliche Abholung der Wahlkarte (allenfalls durch eine bevollmächtigte Person) oder die postalische Zusendung der Wahlkarte an die von der_dem Wahlberechtigten anzugebende Zustelladresse wünscht.
H. ORT UND ZEITRAUM FÜR DIE PERSÖNLICHE ABHOLUNG EINER WAHLKARTE (BRIEFWAHL)
FRIST: bis spätestens 17. Mai 2022
Ort und Zeitraum:
Die Wahlbehelfe werden im Falle des Wunsches persönlicher Entgegennahme oder durch einen Bevollmächtigten im Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Operngasse 11, 2. Stock, Raum E 902-01, zu folgenden Zeiten bereitgehalten:
- Montag 09. Mai 2022 von 09:00 bis 12:00
- Dienstag 10. Mai 2022 von 13:00 bis 16:00
- Mittwoch 11. Mai 2022 von 09:00 bis 12:00
- Donnerstag 12. Mai 2022 von 10:00 bis 13:00
- Freitag 13. Mai 2022 von 09:00 bis 12:00
- Montag 16. Mai 2022 von 13:00 bis 17:00
- Dienstag 17. Mai 2022 von 10:00 bis 14:00Hinweis: Duplikate für verloren gegangene Wahlkarten dürfen nicht ausgefolgt werden. Unbrauchbare Wahlkarten, die noch nicht zugeklebt wurden, können unter Einhaltung der oben genannten Fristen zur Beantragung einer Wahlkarte (siehe Punkt G. dieser Kundmachung) retourniert und neu ausgestellt werden.
I. STIMMANGABE MITTELS WAHLKARTE (BRIEFWAHL)
1. Mittels Briefwahl vom Inland oder vom Ausland aus, ab Erhalt der Wahlkarte:
a) Füllen Sie den Stimmzettel aus.
b) Legen Sie den Stimmzettel in das Wahlkuvert und verschließen Sie dieses.
c) Unterfertigen sie die eidesstattliche Erklärung durch ihre eigenhändige Unterschrift.
d) Geben Sie das verschlossene Wahlkuvert und die eidesstaatliche Erklärung in die Wahlkarte.
e) Kleben Sie die Wahlkarte zu.
f) Geben Sie die Wahlkarte in das Überkuvert für die postalische Versendung.
g) Sorgen Sie dafür, dass die Wahlkartei. spätestens am Wahltag, 18. Mai 2022, bis 15:00, im Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien,
Operngasse 11, 2. Stock, Raum E 902-01, einlangt oder
ii. spätestens am Wahltag, 18. Mai 2022, bis 15:00, in folgendem Postfach einlangt:
Postfach 10, 1040 Wien
iii. oder zu den unter Punkt H. dieser Kundmachung genannten Öffnungszeiten bzw. spätestens am
Wahltag, 9:00 bis 15:00, im Büro des Senats der TU WIEN, 1040 Wien, Operngasse 11, 2. Stock,
Raum E 902-01, persönlich oder durch eine_n Überbringer_in abgegeben wird.Hinweis: Eine Handlungsanleitung für die korrekte Durchführung der Briefwahl ist zudem auf der Homepage für die Senatswahlen 2022 zu finden:
https://www.tuwien.at/tu-wien/organisation/universitaetsleitung/senat/senatswahlen-2022
2. Vor einer zuständigen Wahlkommission am Wahltag:
Auch bei Beantragung einer Wahlkarte ist eine persönliche Stimmabgabe vor der zuständigen Wahlkommission (siehe Punkt A. der Wahlkundmachung) zulässig, wenn die_der Wahlberechtigte ihre_seine Stimme nicht bereits im Wege der Briefwahl abgegeben hat und die Wahlkarte sowie den unausgefüllten Stimmzettel zur Übergabe an die Wahlkommission mitbringt.
Hinweis: Nach Überreichung dieser Unterlagen an die Wahlkommission hat die_der Wahlberechtigte die Stimme nach den Bestimmungen der Präsenzwahl abzugeben (siehe Punkt 2.8. der Wahlordnung). Folgen Sie den Anweisungen der Wahlkommission und füllen Sie den Stimmzettel erst in der vorgesehenen Wahlkabine aus.
I. WEITERE INFORMATIONEN
Auf der Homepage für die Senatswahlen
https://www.tuwien.at/tu-wien/organisation/universitaetsleitung/senat/senatswahlen-2022
finden Sie weiterführende Informationen und alle Musterformulare zum Herunterladen.
Der Vorsitzende des Senates:
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Norbert P f e i f e r
Die Hochschüler_innenschaft an der Technischen Universität Wien hat gemäß dem Beschluss in der Sitzung der Universitätsvertretung vom 18. Jänner 2022 folgende Studierende in den Senat der TU Wien für die Funktionsperiode des Senats (1. Oktober 2019 bis 30. September 2022) entsendet.
Mitglieder:
Katharina Schäfer
Ramon Rigal
Lisa Korner
Michael Scheicher
Noah Meister
Tim CrailsheimErsatzmitglieder:
Simon Los
Doris Havlik
Hubert Hackl
Boryana Badinska
Thomas Traxler
Katharina Kralicek
Luca Eichler
Fedora Herzog
Lukas Wurth
Marie Pointner
Christoph Kronberger
David KaufmannAb 15.02.2022 ist Michael SCHEICHER der neue Personengruppensprecher der Studierenden.
Der Vorsitzende der HTU Wien:
Simon L o s
An der Akademie der bildenden Künste Wien sind folgende Positionen ausgeschrieben:
- Universitätsprofessur gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für das Fach Konservierung und Restaurierung am Institut für Konservierung-Restaurierung der Akademie der bildenden Künste Wien im vollen Beschäftigungsausmaß ab 1. Oktober 2023 befristet für 5 Jahre.
- Softwareentwickler_in
Näheres unter www.akbild.ac.at/jobs bzw. im Anhang
Anhänge:
05_2022_Softwareentwickler_in.pdf
07_2022_Universittsprofessur98UGIKR.pdf
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Wir sind bemüht, behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation einzustellen und fordern daher ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Behindertenvertrauensperson der TU Wien, Herrn Gerhard Neustätter gerhard.neustaetter@tuwien.ac.at.
Information Technology Solutions, E020 (176853)
Service Manager_in
Invenio - Forschungsdatenrepository | Teilzeit (20 Wochenstunden) | unbefristet
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 24.03.2022 auf unserer Jobplattform.Information Technology Solutions, E020 (176854)
Service Manager_in
Federated AAI und IAM für FDM | Teilzeit (20 Wochenstunden) | unbefristet
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 24.03.2022 auf unserer Jobplattform.Fachgruppe Bibliotheks-IT, E040-01-3 (176856)
Systembibliothekar_in
Vollzeit | unbefristet
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 24.03.2022 auf unserer Jobplattform.Fachbereich VSC Research Center, E057-09 (176870)
VSC Projektkoordinator_in
Teilzeit (20 Wochenstunden) | unbefristet
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 24.03.2022 auf unserer Jobplattform.
Institut für Angewandte Physik, E134, Forschungsbereich Biophysics, E134-04 (177139)
Universitätsassistent_in (Post-Doc)
8 Wochenstunden | Ersatzkraft
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 24.03.2022 auf unserer Jobplattform.
Institut für Materialchemie, E165, Forschungsgruppe Modellkatalyse und angewandte Katalyse, E165-01-1 (177067)
Universitätsassistent_in (Prae-Doc)
30 Wochenstunden | befristet auf 4 Jahre
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 24.03.2022 auf unserer Jobplattform.
Institute of Visual Computing and Human-Centered Technology, E193, Research Unit of Computer Graphics, E193-02 (176670)
University Assistant (Prae-Doc)
30 hours/week | limited to 4 years
For more details please check our jobwebsite until the application deadline March 31st, 2022.Institut für Visual Computing and Human-Centered Technology, E193, Forschungsbereich Computer Graphics, E193-02 (176726)
(Wiederholung der Ausschreibung vom 15.07.2021)
Universitätsassistent_in (Prae-Doc)
30 Wochenstunden | befristet auf 4 Jahre
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 24.03.2022 auf unserer Jobplattform.Institute of Information Systems Engineering, E194, Research Unit Machine Learning, E194-06 (176797)
University Assistant (Post-Doc)
40 hours/week | limited to 6 years
For more details please check our jobwebsite until the application deadline March 31st, 2022.Institut für Information Systems Engineering, E194, Forschungsbereich Machine Learning, E194-06 (176809)
Universitätsassistent_in (Prae-Doc)
30 Wochenstunden | befristet auf 4 Jahre
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 31.03.2022 auf unserer Jobplattform.
future.lab, E285 (177058)
Universitätsassistent_in (Prae-Doc)
30 Wochenstunden | Karenzvertretung
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 24.03.2022 auf unserer Jobplattform.future.lab, E285, Research Center, E285-01 (177066)
Studentische_r Mitarbeiter_in
in Forschung und Verwaltung | 9 Wochenstunden | befristet auf 1 Jahr
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 24.03.2022 auf unserer Jobplattform.
Institut für Konstruktionswissenschaften und Produktentwicklung, E307, Forschungsgruppe Tribologie, E307-02-3 (176874)
Techniker_in
Vollzeit | unbefristet
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 24.03.2022 auf unserer Jobplattform.Institut für Managementwissenschaften, E330, Forschungsbereich Arbeitswissenschaft und Organisation, E330-01 (176800)
Studentische_r Mitarbeiter_in
in Forschung und Verwaltung | 20 Wochenstunden | befristet auf 4 Jahre
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 24.03.2022 auf unserer Jobplattform.Dekanat der Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften, E349-01 (176804)
Studentische_r Mitarbeiter_in
in Forschung und Verwaltung | 8 Wochenstunden | befristet
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 24.03.2022 auf unserer Jobplattform.
Die Vizerektorin für Personal und Gender:
Mag. A. S t e i g e r
- EvaluierungundQualitaetssicherung.pdf
- Struktur_und_Governance_Organisationshandbuch.pdf
- Studienbeitrag_Erlass.pdf
- WB20_Aenderung_von_Tabelle_1A1.pdf
- Call_Demokratie_Handout.pdf
- 05_2022_Softwareentwickler_in.pdf
- 07_2022_Universittsprofessur98UGIKR.pdf
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Redaktion: Angelika Kober, Helga Thalinger, Sylvia Huemayer
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Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Mittwoch 12.00 Uhr - 126.1. Universitätsverwaltung und Zentrale Einrichtungen