Mitteilungsblatt - 6/2022


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2022
6. Stück
11. Februar 2022

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


 


 

 

79. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG

Die Aufstellung der gem. § 27 Abs. 2 UG erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgendem Link verfügbar:
https://tiss.tuwien.ac.at/fpl/project-announcements.xhtml


Die Rektorin:
Dr. S. S e i d l e r

 

80. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG

Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG ist unter
https://tiss.tuwien.ac.at/mbl/p28vollmachten verfügbar.


Die Rektorin:
Dr. S. S e i d l e r

 

 

81. Sicherheitsvertrauenspersonen und Brandschutzwarte der TU Wien

Eine Aufstellung der Sicherheitsvertrauenspersonen und Brandschutzwarte der TU Wien finden Sie unter
https://www.tuwien.at/sicherheitsvertrauenspersonen 

 

82. Ausschreibung für die Funktion des_der Rektor_in der TU Wien - Funktionsperiode 1.10.2023 – 30.09.2027

Der Universitätsrat der TU Wien hat in der Sitzung am 16. Dezember 2021 gemäß § 21 Abs 1 Z 2 UG einstimmig den 

„Ausschreibungstext für die Funktion des_der Rektor_in der TU Wien“
Funktionsperiode 1.10.2023 – 30.09.2027

beschlossen und dem Senat und dem AKG zur Stellungnahme vorgelegt.

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) hat am 20. Dezember 2021 dem Universitätsrat eine positive Stellungnahme übermittelt. Der Senat der TU Wien hat in der Sitzung am 24. Jänner 2022 den Ausschreibungstext gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 UG zustimmend zur Kenntnis genommen und dem Universitätsrat einige Änderungsvorschläge unterbreitet.

Der Universitätsrat der TU Wien hat in der Sitzung am 31. Jänner 2022 einstimmig gemäß § 21 Abs 1 Z 3 UG den nachstehenden Ausschreibungstext beschlossen:



Ausschreibung für die Funktion des_der Rektor_in der TU Wien - Funktionsperiode 1.10.2023 – 30.09.2027

Gemäß dem Universitätsgesetz 2002 idgF ist ab 1. Oktober 2023 die Funktion des_der Rektor_in an der Technischen Universität Wien zu besetzen. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre. Eine zweimalige Wiederwahl ist zulässig. Die Funktion des_der Rektor_in ist im Rahmen eines zeitlich befristeten Dienstverhältnisses zur Technischen Universität Wien auszuüben. Der Arbeitsvertrag und die Zielvereinbarung werden mit dem Universitätsrat abgeschlossen.

Über die Technische Universität Wien:
Die Technische Universität Wien ist Österreichs größte Forschungs- und Bildungseinrichtung im Bereich Technik und Naturwissenschaften und leistet seit mehr als 200 Jahren einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Forschungsstandorts Österreichs. Mehr als 4.100 Wissenschaftler_innen forschen in fünf Forschungsschwerpunkten (Computational Science and Engineering, Quantum Physics and Quantum Technologies, Materials and Matter, Information and Communication Technology, Energy and Environment) an acht Fakultäten. Unter dem Motto "Technik für Menschen" betreiben an der Technischen Universität Wien rund 26.000 Studierende in 58 Studien und mehr als 5.400 Mitarbeiter_innen in diesem Sinne Forschung, Lehre und Innovation. Als Innovationsmotor stärkt die Technische Universität Wien den Wirtschaftsstandort, ermöglicht Kooperationen und trägt zum Wohlstand der Gesellschaft bei.

- Die Technische Universität Wien in Zahlen: Zahlen und Fakten | TU Wien
- Informationen zur Organisation der Technischen Universität Wien: Organisation | TU Wien
- Entwicklungsplan 2025+: EP_2025__V3.0.pdf (tuwien.at)

Aufgaben:
Der_die Rektor_in ist Vorsitzende_r und Sprecher_in des Rektorats. Die Aufgaben des_der Rektor_in ergeben sich primär aus § 23 Abs. 1 UG. Dazu zählen:

- Erstellung eines Vorschlags für die Wahl der Vizerektor_innen
- Leitung des Amts der Universität
- Verhandlung und Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit dem_der Bundesminister_in und unverzügliche Information über das Ergebnis an den Universitätsrat
- Ausübung der Funktion des_der obersten Vorgesetzten des gesamten Universitätspersonals 
- Auswahlentscheidung aus Besetzungsvorschlägen der Berufungskommissionen für Universitätsprofessor_innen 
- Führung von Berufungsverhandlungen 
- Abschluss von Arbeits- und Werkverträgen 
- Erteilung von Vollmachten 

Notwendige Qualifikationen (Formalerfordernisse):
Zum_zur Rektor_in kann nur eine Person 
- mit internationaler Erfahrung und
- Kenntnissen des österreichischen und europäischen Universitätssystems und der
- Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität 
gewählt werden.

Weiters werden folgende Qualifikationen erwartet: 
- ausgewiesenes wissenschaftliches Profil und Erfahrung in der Forschung  sowie abgeschlossenes Doktoratsstudium,
- umfangreiche Erfahrung in der universitären Lehre,
- Führungskompetenz und Erfahrung in strategischer Organisationsentwicklung,
- herausragende Kommunikations-, Integrations- und Kooperationsfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick,
- idealerweise Erfahrungen in Bezug auf universitäre Weiterbildungsangebote und Umsetzung von Forschungsergebnissen,
- Kompetenz zur Umsetzung der zeitgemäßen Anforderungen an Diversität und Gleichstellung,
- ein hohes Maß an sozialer und interkultureller Kompetenz,
- verhandlungssichere  Deutsch- und Englischkenntnisse. 

Die gesuchte Persönlichkeit soll sich mit dem Mission-Statement der Technischen Universität Wien „Technik für Menschen“ vollumfänglich identifizieren und besitzt die Fähigkeit und Bereitschaft, die Technische Universität Wien in Abstimmung und im Einvernehmen mit den Gremien visionär weiterzuentwickeln und ihre Positionierung im europäischen und internationalen Wettbewerb zu stärken. 

Bewerbungen in deutscher oder englischer Sprache für die ausgeschriebene Funktion sollen ausführliche Unterlagen zu den oben genannten Voraussetzungen enthalten, insbesondere eine schriftliche Darlegung zu den Vorstellungen über die Prinzipien der künftigen Amtsführung, das Ziel und die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten der Technischen Universität Wien.

Die Technische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. 

Menschen mit Behinderung und entsprechenden Qualifikationen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Behindertenvertrauensperson der TU Wien, Herrn Gerhard Neustätter (gerhard.neustätter@tuwien.ac.at).

Anhörung:
Im Zuge des Bewerbungsverfahrens wird voraussichtlich in der Kalenderwoche 18 eine öffentliche Anhörung stattfinden. Es wird von den Bewerber_innen erwartet, dass sie in dieser Anhörung ihre Vorstellungen zur Leitung und Weiterentwicklung der Technischen Universität Wien auf nationaler und internationaler Ebene darlegen sowie eine Stellungnahme zum Entwicklungsplan 2025+ abgeben.

Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung allfälliger Reise und Aufenthaltskosten.

Ansprechperson/Abgabetermin:
Bewerbungen sind ausschließlich über das TU Job-Portal https://jobs.tuwien.ac.at/Job/175258 an den Vorsitzenden des Universitätsrats Herrn MMag. Peter Oswald bis spätestens Donnerstag, 31. März 2022 zu richten.

Der Vorsitzende des Universitätsrats:
MMag. Peter O S W A L D


 

Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
Redaktion: Angelika Kober, Helga Thalinger, Sylvia Huemayer
E-Mail: mitteilungsblatt@tuwien.ac.at
Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Mittwoch 12.00 Uhr

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