University Gazette - 32/2019


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UNIVERSITY GAZETTE
Jahr 2019
32. Stück
September 11, 2019

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


 


 

 

333. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG

Die Aufstellung der gem. § 27 Abs. 2 UG erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgendem Link verfügbar:
https://tiss.tuwien.ac.at/fpl/project-announcements.xhtml


Die Rektorin:
Dr. S. S e i d l e r

 

334. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG

Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG ist unter
https://tiss.tuwien.ac.at/mbl/p28vollmachten verfügbar.


Die Rektorin:
Dr. S. S e i d l e r

 

 

335. Sicherheitsvertrauenspersonen und Brandschutzwarte der TU Wien

Eine Aufstellung der Sicherheitsvertrauenspersonen und Brandschutzwarte der TU Wien finden Sie unter
https://www.tuwien.at/sicherheitsvertrauenspersonen 

 

336. Ausschreibung der Wahl in die Fakultätsräte der Technischen Universität Wien („TU Wien“)

Für die Funktionsperiode 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2023 sind in die Fakultätsräte der acht Fakultäten der TU Wien jeweils zu wählen:

- 8 Vertreter_innen und deren Ersatzmitglieder der Universitätsprofessor_innen und der Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG)

- 4 Vertreter_innen und deren Ersatzmitglieder der Universitätsdozent_innen sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG)

- 2 Vertreter_innen und deren Ersatzmitglieder des allgemeinen Universitätspersonals (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG)

Hinweis: 4 Vertreter_innen der Studierenden (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 4 UG) sind gem. § 32 Abs. 1 HSG 2014 iVm § 25 Abs. 4 Z 4 UG und der Satzung der HTU zu entsenden.

Wahltag:  Donnerstag, 21. November 2019

Zeit: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Ort der Wahl:
- für die Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG (Universitätsprofessor_innen und Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind)
Ort: Festsaal TU Wien, Hauptgebäude Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock

- für die Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG (Universitätsdozent_innen sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb)
Ort: Boeckl-Saal TU Wien, Hauptgebäude Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock

- für die Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG (Allgemeines Universitätspersonal)
Ort: Festsaal TU Wien, Hauptgebäude Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock

Hinweis: Die Stimmabgabe kann nur für zugelassene Wahlvorschläge gültig abgegeben werden.

Stichtag für die aktive und passive Wahlberechtigung:
Als Stichtag gilt der 11. September 2019.

Das aktive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag der jeweiligen Personengruppe Z 1 bis Z 3 angehören und die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind die Mitglieder des Rektorats.

Das passive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag der jeweiligen Personengruppe Z 1 bis Z 3 angehören und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind Mitglieder des Rektorats und die_der Dekan_in sowie die Studien- und Vizestudiendekan_innen der jeweiligen Fakultät.

Einsichtnahme in die Verzeichnisse der Wahlberechtigten:

Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG (Universitätsprofessor_innen und  Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind)

Ort und Zeit: Büro des Betriebsrates für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Technischen Universität Wien, E 913, 1040 Wien, Gußhausstraße 27-29, 5. Stock

- Montag 16. September 2019 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Dienstag 17. September 2019 von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- Mittwoch 18. September 2019 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Donnerstag 19. September 2019 von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Freitag 20. September 2019 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Montag 23. September 2019 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG (Universitätsdozent_innen sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb)

Ort und Zeit: Einsichtnahme im: Büro des Betriebsrates für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Technischen Universität Wien, E 913, 1040 Wien, Gußhausstraße 27-29, 5. Stock

- Montag 16. September 2019 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Dienstag 17. September 2019 von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- Mittwoch 18. September 2019 von14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Donnerstag 19. September 2019 von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Freitag 20. September 2019 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Montag 23. September 2019 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG (Allgemeines Universitätspersonal)

Ort und Zeit:   Einsichtnahme im: Büro des Betriebsrates für das allgemeine Universitätspersonal, 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 7

- Montag 16. September 2019 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Dienstag 17. September 2019 von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- Mittwoch 18. September 2019 von14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Donnerstag 19. September 2019 von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Freitag 20. September 2019 von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- Montag 23. September 2019 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Hinweis: Die jeweiligen Verzeichnisse der Wahlberechtigten enthalten die Personalnummer, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Titel, Beschäftigungsausmaß, organisatorische Einheit und Personengruppe. Um die Einsichtnahme vorzunehmen, ist ein gültiger Ausweis oder die TU Card vorzuweisen.

Einspruch gegen die Richtigkeit der Verzeichnisse der Wahlberechtigten:

Ab Auflage des jeweiligen Verzeichnisses (16. September 2019) kann jede_r Wahlberechtigte bei allfälligen Fehlern binnen 2 Wochen (30. September 2019) beim_bei der jeweiligen Vorsitzenden der Wahlkommission schriftlich Einspruch erheben. Die zuständige Wahlkommission hat über den Einspruch spätestens 2 Arbeitstage nach Ablauf der Einspruchsfrist zu entscheiden (2. Oktober 2019).

- Einsprüche betreffend Zugehörigkeit Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG
(Universitätsprofessor_innen und Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind)
Per E-Mail an rudolf.giffinger@tuwien.ac.at  (Univ.Prof. Mag.rer.nat. Dr.techn. Rudolf GIFFINGER, E 280-02, 1090 Wien, Augasse 2-6, 2. Stock).

- Einsprüche betreffend Zugehörigkeit Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG
(Universitätsdozent_innen sowie  wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb)
Per E-Mail an rudolf.freund@tuwien.ac.at  oder per (Haus-)Post an Ao.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Mag.rer.nat. Dr.techn. Rudolf FREUND, Büro des Betriebsrates für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Technischen Universität Wien, E 913, 1040 Wien, Gußhausstraße 27-29, 5. Stock.

- Einsprüche betreffend Zugehörigkeit Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG
(Allgemeines Universitätspersonal)
Per E-Mail an guenter.bernhard.steininger@tuwien.ac.at  oder per (Haus-)Post an  Amtsdir. Günter Bernhard STEININGER, E376, 1040 Wien, Gußhausstraße 27-29.

Einsprüche müssen bis 30. September 2019 schriftlich bei dem_der jeweiligen Vorsitzenden der Wahlkommission eingelangt sein.

Einbringung von Wahlvorschlägen:

Jede_r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.

Frist: 2. Oktober 2019

Die Wahlvorschläge müssen schriftlich bei dem_der jeweiligen Vorsitzenden der Wahlkommission eingelangt sein. Andernfalls ist der entsprechende Wahlvorschlag als verspätet zurückzuweisen.

Jeder Wahlvorschlag muss eine_n Zustellungsbevollmächtigte_n benennen. Die Korrespondenz erfolgt ausschließlich über die Zustellungsbevollmächtigten.

Jeder Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidat_innen enthalten. Sofern Zustimmungserklärungen fehlen, ist dies auf dem Wahlvorschlag zu begründen.

Jedenfalls müssen fehlende Zustimmungserklärungen bis spätestens Ende der Einbringungsfrist beigebracht werden. Fehlen diese auch nach Ablauf der Einbringungsfrist, ist der Wahlvorschlag zur Verbesserung zurückzustellen.

Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.
Alle Formulare betreffend die Einbringung von Wahlvorschlägen sowie weitere sachdienliche Informationen sind auf der Homepage des Senates abrufbar: www.tuwien.at/tu-wien/organisation/universitaetsleitung/senat/fakultaetsratswahlen-2019/ 

Hinweis: Im Übrigen sind die Bestimmungen der Wahlordnung, insbesondere unter Punkt 2.6 zu berücksichtigen, abrufbar unter: https://www.tuwien.at/fileadmin/Assets/dienstleister/Datenschutz_und_Dokumentenmanagement/Wahlordnung_der_TU-Wien.pdf 

Hinweis: Die Erstellung der Liste der Kandidat_innen als Teil der Wahlvorschläge für die zu wählenden Vertreter_innen der oben angeführten Personengruppen Z 1 bis Z 3 erfolgt nach dem Reißverschlusssystem, das heißt, es sind abwechselnd eine Frau und ein Mann aufzulisten, wobei der Frauenanteil mindestens 50 % betragen muss. Dies gilt für die gesamte Liste. Eine Abweichung davon ist nur bei einer sachlich gerechtfertigten Begründung möglich. Jedem Wahlvorschlag ist im Zuge der Einreichung eine Erklärung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen beizulegen, in der die Richtigkeit der Zusammensetzung bestätigt wird.

Hinweis: Für die Wahrung der Fristen ist ein Scan des Originals des ordnungsgemäß ausgefüllten und unterfertigten Wahlvorschlages ausreichend.

Die Wahlkommission hat die fristgerecht eingebrachten Wahlvorschläge zu prüfen und allfällige Bedenken bzw. Einwände unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Ablauf der Einbringungsfrist (4. Oktober 2019) dem_der Zustellungsbevollmächtigten mit dem Auftrag zur Verbesserung zurückzustellen. Wird einem Verbesserungsauftrag nicht fristgerecht nachgekommen (Einlangen der verbesserten Wahlvorschläge bis 9. Oktober 2019), wird der entsprechende Wahlvorschlag nicht berücksichtigt.

Ort, Datum, Zeit der Einsichtnahme in die zugelassenen Wahlvorschläge:

Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG (Universitätsprofessor_innen und Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind)

Ort und Zeit:
Einsichtnahme im: Büro des Betriebsrates für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Technischen Universität Wien, E 913, 1040 Wien, Gußhausstraße 27-29, 5. Stock

- Montag 18. November 2019 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Dienstag 19. November 2019 von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- Mittwoch 20. November 2019 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG (Universitätsdozent_innen sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb)

Ort und Zeit:
Einsichtnahme im: Büro des Betriebsrates für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Technischen Universität Wien, E 913, 1040 Wien, Gußhausstraße 27-29, 5. Stock

- Montag 18. November 2019 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Dienstag 19. November 2019 von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- Mittwoch 20. November 2019 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG (Allgemeines Universitätspersonal)

Ort und Zeit:
Einsichtnahme im: Büro des Betriebsrates für das allgemeine Universitätspersonal, 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 7

- Montag 18. November 2019 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag 19. November 2019 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Mittwoch 20. November 2019 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Die Vorsitzenden der Fakultätsräte der TU Wien
(Funktionsperiode 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2019)

Fakultät für Architektur und Raumplanung
Ao.Univ.Prof. Arch. Dipl.-Ing. Dr.techn. Manfred BERTHOLD

Fakultät für Bauingenieurwesen
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Josef FINK

Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.-Ing. Norbert GÖRTZ

Fakultät für Informatik
Univ.Prof. Mag.rer.nat. Dr.techn. Reinhard PICHLER

Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften
Univ.Prof. Mag.rer.soc.oec. Dr.rer.soc.oec. Walter SCHWAIGER

Fakultät für Mathematik und Geoinformation
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Johannes BÖHM

Fakultät für Physik
Ao.Univ.Prof. Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Gerhard KAHL

Fakultät für Technische Chemie
Associate Prof. Mag.rer.nat. Dr.rer.nat. Martina MARCHETTI-DESCHMANN

 


Anhänge:
AuschreibungFakultaetsratswahlen2019.pdf



 

Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
Redaktion: Angelika Kober, Helga Thalinger, Sylvia Huemayer
E-Mail: mitteilungsblatt@tuwien.ac.at
Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Mittwoch 12.00 Uhr

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