Am 9. Juli 2014 wurde das Österreichische Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) vom Nationalrat mit der erforderlichen Verfassungsmehrheit beschlossen. Der Zweck dieses Gesetzes liegt sowohl in der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU als auch in der Erreichung des unionsrechtlich vorgegebenen sogenannten „20-20-20 Ziels“. Österreich verpflichtet sich im Rahmen dieses Gesetzes bis zum Jahr 2020 ein kumulatives Energieeffizienzziel in der Höhe von 310 PJ und einen Energieeffizienzrichtwert in der Höhe von 1050 PJ zu erreichen.
Derzeit existieren weder eine geeignete einheitliche Datenbasis noch eine geeignete einheitliche Methode, um die Energieeffizienzeffekte der oben genannten strategischen Maßnahmen zu ermitteln.
Das übergeordnete Ziel der vorgeschlagenen Studie ist die Entwicklung einer einheitlichen, modularen Methodik zur Ermittlung der Energieeffizienzeffekte von strategischen Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Dazu werden mehrere Module definiert, welche es den Akteuren erlauben, auf die jeweils spezifischen Bedingungen der Verfügbarkeit von Daten und Ressourcen einzugehen. Die Module beinhalten sowohl einen Top Down als auch einen Bottom Up Blickwinkel mit den entsprechenden dazugehörigen Methoden. Vorrangiges Ziel der Studie ist es, eine möglichst weitgehende Harmonisierung der Übergänge zwischen den auf den verschiedenen räumlich-fachlichen Ebenen verwendeten Daten und Modelle zu gewährleisten. Entsprechende Handlungsvorschriften sichern die Qualität der Ergebnisse für jedes Modul. Ausgangspunkt der Entwicklung der Methodik ist eine Bottom Up Betrachtung der Differenzen der Fahrleistung auf lokaler bzw. regionaler Ebene. Besonderes Augenmerk wird auf die Vermeidung von Doppelzählungen, eine Verrechnung aller Wirkungen und eine einheitliche Vorgehensweise des Sektors öffentlicher Verkehr gelegt.