1. Hintergrund
Die Funktion des Bauerwartungslandes - Flächen, die sich für die Bebauung eignen und voraussichtlich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes als Baufläche benötigt werden– hat sich n den letzten Jahren geändert. Die strategische Komponente des Bauerartungslandes (grundsätzliche Baulandeignung, aber noch keine Freigabe zu Bauzwecken) hat sich insb. durch den Räumlichen Entwicklungsplan deutlich verschoben, der gemäß § 11 Abs 1 Vlbg RplG ua. die angestrebte Siedlungsentwicklung darzustellen hat „dabei sind insbesondere Siedlungsschwerpunkte, Verdichtungszonen, Freiräume für die Naherholung sowie die Gliederung der Bauflächen einschließlich der zeitlichen Abfolge der Bebauung unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse der Infrastruktur“ zu berücksichtigen.
In der angefragten Expertise soll der künftige Umgang mit Bauerwartungsland aus planungsfachlicher und -rechtlicher Sicht analysiert und bewertet werden.
2. Inhalt der Expertise
Ausgehend von der aktuellen Rechtslage in Vlbg werden folgende Punkte werden in der Expertise näher behandelt