Die Bodenstrategie für Österreich soll wesentlich dazu beitragen, dass sowohl die Flächeninanspruchnahme als auch die Bodenversiegelung bis 2030 substanziell verringert wird. Als Ziel der Bodenstrategie sollen demgemäß die Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs- und Verkehrsflächen und das Ausmaß neu versiegelter Flächen substanziell verringert werden, wobei insbesondere landwirtschaftlich genutzte Flächen geschützt werden sollen.
Zur Zielerreichung tragen eine Vielzahl von Maßnahmen des nominellen und funktionellen Raumordnungsrechts bei, wobei alle Entscheidungsträger auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene gefordert sind, entsprechende Maßnahmen und Instrumente der Hoheits- oder Privatwirtschaftsverwaltung bzw. der Beratungs- und Bewusstseinsbildung einzusetzen.
Von den vielfältigen Instrumenten und Maßnahmen sind diejenigen zu benennen und in ihrer Wirkungsweise und bezüglich ihrer Zielerreichung zu beschreiben, denen ein besonders gewichtiger Beitrag für die Bodenstrategie für Österreich zukommt.
Dier Instrumente und Maßnahmen sind inhaltlich, textlich und umfangsmäßig so darzustellen, dass sie der Systematik der Bodenstrategie für Österreich entsprechen.