Die Aufteilung des öffentlichen Raumes zu Gunsten des ruhenden und fließenden motorisierten Individualverkehrs verhindert eine attraktivere Gestaltung und Erhöhung der Verkehrssicherheit für den nicht motorisierten Verkehr. Die Radverkehrsinfrastruktur ist mangelhaft.
Deshalb sind Maßnahmen auszuarbeiten, die die bestehenden Potenziale zur Attraktivierung des Straßenraumes für Fußgeher, Radfahrer und Benützer öffentlicher Verkehrsmittel darstellen und gleichzeitig helfen, mittelfristig den Anteil des Kfz-Verkehrs zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu erhöhen.