Analyse des neuen Südtiroler ROGs im Vergleich zu den österreichischen ROG - Schwerpunktsetzungen mit besonderem Fokus auf Bodenpolitik

01.11.2020 - 31.03.2021
Auftragsforschungsprojekt

Der Südtiroler Landtag hat am 8. Juni das neue Landesgesetz Raum und Landschaft verabschiedet,[1] das überwiegend am 1. Juli 2020 in Kraft tritt. Das neue Gesetz wird jenes für Raumordnung und jenes für den Landschaftsschutz ablösen:

  • Landesraumordnungsgesetz (L.G. vom 11. August 1997, Nr. 13)
  • Landschaftsschutzgesetz (L.G. vom 25. Juli 1970, Nr. 16)


Das neue Gesetz zielt darauf ab, „einerseits eine nachhaltige gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungzu ermöglichen, andererseits aber den Bodenverbrauch und die Zersiedelung einzudämmen“.[2] Um diese zentralen Anliegen – Eindämmung des Flächenverbauchs und Zersiedelung – zu erreichen, enthält das neue Gesetz mehrere Regelungen, die unter folgenden Schlagworten zusammengefasst werden:

  • Bauen außerhalb der Siedlungsgrenzen wird zur Ausnahme,
  • Innen flexibel, außen penibel und zusätzlich
  • Maßnahmen für ein leistbares Wohnen


Südtirol hat in der Siedlungsentwicklung und Bodennutzung offensichtlich vergleichbare Herausforderungen wie viele österreichischen Gemeinde und Städte, die sich mit ähnlichen Fragestellungen seit Jahren beschäftigen. Eine Analyse der neuen raumordnungsrechtlichen Bestimmungen in Südtirol soll aufzeigen, welche Lösungsstrategien ein Gesetzgeber im benachbarten Ausland gewählt hat, um Flächeninanspruchnahme und Zersiedelung planerisch raumplanungsrechtlich einzuschränken. Ein Vergleich mit korrespondierenden raumordnungsrechtlichen Regelungen in Österreich soll Ergänzungsmöglichkeiten aufzeigen, wobei die Übertragbarkeit der einzelnen Regelungen zu prüfen sein wird.

Personen

Projektleiter_in

Subprojektmanager_innen

Institut

Auftrag/Kooperation

  • Österreichischer Städtebund

Forschungsschwerpunkte

  • Außerhalb der TUW-Forschungsschwerpunkte