Die Wiederverwendung im Bauwesen stellt ein wesentliches Instrument der Abfallvermeidung dar. In vielen Studien wurde die Wiederverwendung alleinig in der Zuständigkeit des Abfallrechts untersucht. Die Abfallwirtschaft hat reagiert und z.B. durch die Umsetzung der RecyclingbaustoffVO neue Maßstäbe gesetzt, um Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft zu fördern. Das vorliegende Projekt geht den nächsten logischen Schritt, analysiert weitere Rechtsmaterien entlang des Produktlebenszyklus und prüft deren Konformität mit den Zielen der Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft. Denn neben dem Abfallrecht sind Rechtsbereiche wie z.B. Wirtschaftsrecht, Bürgerliches Recht etc. für die nachhaltige Umsetzung von Wiederverwendung relevant, hemmen oder fördern diese.
Projektziel ist es, entlang des gesamten Lebenszyklus von Bauprodukten, die Vor- und Nachteile der bestehenden Rechtslage im Sinne der Abfallvermeidung bzw. Wiederverwendung im Sinne einer Ist-Analyse zu untersuchen. Darauf aufbauend wird ein Stakeholder-Prozess mit relevanten Vertretern (v.a. Verwaltung, Wirtschaft) initiiert, um die Bedarfslage im Bereich Wiederverwendung zu eruieren und die Relevanz und Bereitschaft für die Umsetzung künftiger Maßnahmen abschätzen zu können. Ein positiver Effekt auf die Abfallvermeidung durch Wiederverwendung im Bauwesen wird dadurch erwartet. Denn Rechtssicherheit für Auftraggeber und Auftragnehmer sind gleichermaßen relevant für eine breite wirtschaftliche Umsetzung. Durch dieses Vorgehen, und die Transferierbarkeit auf weitere Produktgruppen, wird ein hohes Maß an Replizierbarkeit der Projektergebnisse im Sinne der Abfallvermeidung und Nachhaltigkeit erreicht.