Die in den Vorlesungen Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Boden- und Raumordnungsrecht I und II vermittelten juristischen Kenntnisse über das Planungsrecht sollen mittels aktueller Rechtsprechung der Höchstgerichte (insb. VfGH und VwGH) wiederholt, vertieft und auf praktische Anwendungsbeispiele übertragen werden. Die Einzelfälle sollen Rückschlüsse auf Grenzen des planerischen Ermessensspielraumes sowie rechtliche Bindungen bei Planungen aufzeigen. Aktuelle raumordnungsrechtliche Tendenzen sollen aufgezeigt werden. Durch die notwendigen Diskussionbeiträge der Studierenden in überschaubaren Gruppen sollen die aktive Mitarbeit gefördert und die Qualität der Diskussionbeiträge verbessert werden.
Die Lehrveranstaltung ist die Übung zu den Vorlesungen Boden- und Raumordnungsrecht I und II und trägt den Untertitel "Raumordnung vor Gericht". Anhand ausgewählter Erkenntnisse der Höchstgerichte werden einerseits typische Rechtskonflikte im Berich des Planungsrechts auf kommunaler und regionaler Ebene behandelt und deren Lösungen durch die Höchstgerichte aufgezeigt. Dabei werden insbesondere verfassungrechtliche Probleme bei Planungsmaßnahmen, wie komptenzrechtliche Aspekte, Gleichheitssatz, Grundrecht auf Eigentum oder Legalitätsprinzip, besprochen. Andererseits werden besonders aktuelle planungsrechtliche Fragestellungen, wie Vertragsraumordnung oder zulässige Regelungen für Einkaufszetren, diskutiert. Die Studierenden bereiten sich auf die einzelnen Übungeinheiten durch ein intensives Bearbeiten der jeweiligen Erkenntnisse vor und diskutieren in der Übung ihre Überlegungen.
Aus organisatorischen Gründen kann die Übung nur mit einer beschränkten TeilnehmerInnenzahl abgehalten werden.
Als Kriterium zur Aufnahme in die LVA wird die zeitliche Reihung der Anmeldungen herangezogen.
Notwendige Unterlagen für jede Seminareinheit sind: Erkenntnissammlung.
Die Arbeitsunterlagen werden für einen Unkostenbeitrag von € 4,00 zur Verfügung gestellt.
Die Unterlagen sind ab dem 08.10. am Fachbereich Bodenpolitik abzuholen.