Aufbauend auf den Grundkenntnissen der Pflichtvorlesung Bauverfahrenstechnik werden die Studierenden umfassend mit den Bauverfahren zur Herstellung unteririscher Tunnelbauten und anderer Hohlraumbauten (Stollen, Schächte, Kavernen, Rohrleitungen, Kanäle, etc.) vertraut gemacht. Sie sollen in Abhängigkeit der vielfältigen Arbeitsbedingungen und der speziellen Anforderungen für ein Projekt die geeigneten Bauverfahren nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien beurteilen, auswählen und eine aufgabenbezogene Kalkulation erstellen können. Praktische Umsetzung der Kenntnisse aus der VU Bauverfahren im Tunnel- und Hohlraumbau anhand von Rechenbeispielen in den Übungen.
Die Vorlesung erläutert die Bauverfahren zur Herstellung von Stollen, Tunnel, Schächten, Kavernen und Leitungen, wobei gleichermaßen konventionelle und maschinelle Vortriebsverfahren behandelt werden. Inhalte - Neue Österreichische Tunnelbaumethode (Einführung) - Messtechnische Überwachung (Messmethoden, Interpretation) - Klassifizierung des Gebirges (ÖNORM, RMR- und Q-System) - Konventioneller Vortrieb (im Fest- und Lockergestein) - Maschineller Vortrieb (Tunnelbohr-, Schild- und Teilschnittmaschinen) - Wasserhaltung (konventionell, Vortrieb unter Druckluft) - Abdichtung (Folien, wasserundurchlässige Innenschale) - Ausbau (Ortbetoninnenschale, Tübbinge) - Sonstige Hohlraumbauwerke (offene Bauweise, Stollen, Schächte, Kavernen) - Geschlossener Leitungsbau begehbarer Querschnitte (Rohrvortrieb) - Geschlossener Leitungsbau nicht begehbarer Querschnitte (steuerbare und nichtsteuerbare Verfahren) - Sanierung unterirdischer Leitungen (Überblick über Sanierungsverfahren) Ergänzend zur Vorlesung Bauverfahren im Hohlraumbau wird mit den Studierenden anhand von Beispielen die Auswahl von Bauverfahren und Baugeräten sowie die Kalkulation der entsprechenden Kosten erarbeitet.
Zuordnung im Masterstudium Bauingenieurwesen (Studienkennzahl: 066 505): Modul 2 der Vertiefungsrichtung Bauprozessmanagement; Modul 3 der anderen Vertiefungsrichtungen
Der Leistungsnachweis erfolgt aufgrund von Anwesenheit, Übungsaufgaben, Übungsklausur und Präsentationen der Studierenden. In Summe sind dabei 100 Punkte zu erreichen. Abschließend findet eine mündliche Prüfung statt. Zur Teilnahme an der Prüfung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Nach der ersten Leistungserbringung gilt die LVA als verbindlich teilgenommen. Somit erfolgt eine Beurteilung am Ende der LVA.
Für das Antreten bei der mündlichen Prüfung müssen auf die Klausur mindestens 40% (16 von 40 Punkten) erreicht werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird die LVA negativ beurteilt.
Die bzw. der Studierende muss zumindest 2 Lehrveranstaltung(en) aus folgender LVA Liste positiv absolviert haben:
Ein Skriptum zur Lehrveranstaltung ist erhältlich.
Weiterführende Literatur:
Für Masterstudierende die das Bachelorstudium Bauingenieurwesen nicht an der TU Wien absolviert haben und die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, ersuchen wir um Kontaktaufnahme.