Mitteilungsblatt - 9/2007


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2007
9. Stück
02. Mai 2007

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 87. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002
  • 88. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002
  • 89. Richtlinien des Rektorats für Bevollmächtigte gem. § 28 UG 2002, Neufassung
  • 90. Richtlinie für die Dokumentation des Einsatzes von Großgeräten
  • 91. Bestellung zum Universitätsprofessor
  • 92. Bestellung des Leiters des Instituts für Automatisierungs- und Regelungstechnik E 376
  • 93. Festlegung der Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge durch die Studierenden gemäß § 25 Abs. 1 Z 13 i.V.m. § 91 Abs. 8 UG 2002 – Beschluss neuer Unter- und Obergrenzen für die jeweiligen Kategorien
  • 94. Konstituierung der Schiedskommission gemäß § 43 UG 2002 an der Technischen Universität Wien
  • 95. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 19 Abs. 2 Z 5 UG 2002; Nachnominierung
  • 96. Mitteilungen der Universitätsverwaltung
  • 97. Einsetzung von Berufungskommissionen
  • 98. Verleihungen der Lehrbefugnis als Privatdozent
  • 99. Wiederholung der Ausschreibung der Stelle der Rektorin / des Rektors an der Leopold Franzens-Universität Innsbruck
  • 100. Ausschreibung freier Stellen
     


     

     

    87. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002

    Die Aufstellung der gem. § 27 Abs.2 UG 2002 erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgenden Links verfügbar

    Gesamtliste aller jemals erteilten Bevollmächtigungen (Projektleiter/innen)
    https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste

    Liste aller aktuellen Bevollmächtigungen (Projekt noch nicht abgeschlossen)
    https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste?v_filter=aktiv


    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y  e.h.

     

    88. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002

    Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002 ist unter http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/rechtsabt/downloads/Vollmachten_28.pdf
    verfügbar.


    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y  e.h.

     

    89. Richtlinien des Rektorats für Bevollmächtigte gem. § 28 UG 2002, Neufassung

    (Redaktioneller Hinweis: Diese Richtlinien ersetzen die im MBL unter Nr. 134-04/05 kundgemachten Richtlinien. In diese Richtlinien wurde zu Gunsten der Organisationseinheit Gebäude und Technik eine Ausnahmeregelung zur betraglichen Begrenzung der Großen Bevollmächtigung für bestimmte Rechtsgeschäfte aufgenommen.)

    Rechtsgrundlage: UG 2002 § 28. (1) Die Rektorin oder der Rektor kann unter Beachtung der vom Rektorat erlassenen Richtlinien festlegen, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universität Rechtsgeschäfte im Namen der Universität abschließen dürfen. Diese Bevollmächtigungen sind im Mitteilungsblatt der Universität zu verlautbaren. (2) § 27 Abs. 4 und 5 gelten sinngemäß.
    Die im Folgenden angeführten Paragraphen beziehen sich ausschließlich auf das UG2002.
    Im Rahmen der vom Rektorat erlassenen und im Mitteilungsblatt der TU Wien veröffentlichten Richtlinien kann der Rektor/die Rektorin "Große Bevollmächtigungen" und "Kleine Bevollmächtigungen" erteilen. Generell sind für Rechtsgeschäfte im Bereich der ordentlichen Gebarung (Globalbudget-Anteile) Bevollmächtigungen gem. § 28 (auch für Leiter/innen von OE) erforderlich.
    Die Bevollmächtigten gem. § 28(1) sind verpflichtet, bei der Vertragserstellung und Abwicklung des Vertragsgegenstandes die Sorgfaltspflichten (d.h. entsprechende Sorgfalt in Analogie zu §15(1) hinsichtlich Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Transparenz) einzuhalten und sicherzustellen, dass die betroffene OE bzw. Dienstleistungseinrichtung über ausreichende Mittel zur finanziellen Bedeckung der Ausgaben zur Abwicklung des Vertragsgegenstandes sowie allfälliger Folgeverpflichtungen (z.B. auch zur Leistung geforderter Kostenersätze gem. §27(3), Refundierung von Gehaltskosten samt Gegenwerte für nicht aufgebrauchte Urlaubsansprüche für einzustellendes Personal an die TU Wien und auch zur Zahlung von Erfindervergütungen, sofern diese nicht vom Auftraggeber übernommen werden) verfügt.
    Von den Bevollmächtigten gem. § 28(1) dürfen nur solche Verträge abgeschlossen werden, die ausschließlich den Tätigkeitsbereich der OE bzw. Dienstleistungseinrichtung, die sie leiten bzw. der sie angehören, berechtigen und verpflichten. Die Organisation und Durchführung von Universitätslehrgängen gem. § 56 ist der dafür vorgesehenen Einrichtung der TU Wien vorbehalten und gehört nicht zu den Tätigkeitsbereichen aller anderen OE oder Dienstleistungseinrichtungen.

    Die Bevollmächtigung gem. § 28 berechtigt nicht dazu,

    • ein Patent oder Gebrauchsmuster im Namen der TU Wien anzumelden oder zu erwerben, sowie
    • Verträge, mit denen Rechte in Bezug auf bestehende (Dienst)Erfindungen, Patente oder Gebrauchsmuster übertragen und eingeräumt werden (zB Lizenz-, Options- oder Verkaufsverträge), abzuschließen. Entsprechende Rechtsgeschäfte dürfen nur vom Vizerektor für Forschung vorgenommen werden.
    Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt für bestehende Patente oder Gebrauchsmuster, die vor dem 01.01.2004 angemeldet worden sind. Bevollmächtigte gem. § 28 Abs. 1 sind berechtigt, Verträge über die Einräumung oder Übertragung von Rechten an (Dienst)Erfindungen, Patenten oder Gebrauchsmuster abzuschließen, die bereits im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit angemeldet worden sind. Die Verträge sind jedoch vor der Unterzeichnung dem Außeninstitut - Technologietransferstelle der TU Wien zur Prüfung zu übermitteln (Kontakt: Herr Mag. Peter Karg, Nebenstelle 41535, karg@ai.tuwien.ac.at und Frau Dr. Eva Bartlmä, Nebenstelle 41533, bartlmae@ai.tuwien.ac.at. beide E0154, Technologietransfer). Jeder bereits unterzeichnete Lizenzvertrag ist zur Meldung in Kopie an die Abteilung für Controlling (Kontakt: Harald Krehan, Nebenstelle 41037, harald krehan(AT)tuwien ac at, Resselgasse 5/15, 1040 Wien) zu senden, soweit dies nicht schon erfolgt ist. Softwarelizenzen können von Bevollmächtigten gem. § 28 Abs. 1 im Rahmen ihrer Bevollmächtigung und gemäß den Richtlinien des Rektorats vergeben und erworben werden.
    Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Bevollmächtigte gemäß § 28 zum Abschluss folgender Rechtsgeschäfte im Namen der TU Wien nicht berechtigt sind:

    • Beitritt zu Vereinen
    • Gründung von und Beteiligung an Unternehmen
    • Abschluss von Rechtsgeschäften, die von Gesetzes wegen einer Genehmigung durch ein Organ der Universität bedürfen (z.B. Gründung von Gesellschaften und Stiftungen, Aufnahme von Bildungskooperationen wie etwa Doppeldiplomprogramme)
    • Abschluss von Beraterverträgen (z.B. Steuerberater, Rechtsanwalt)
    • Vermietung von unbeweglichen Sachen (insbesondere Räumlichkeiten) Der Abschluss dieser Rechtsgeschäfte ist dem Rektorat vorbehalten.
    Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen vor Abschluss jedenfalls der Genehmigung durch die Universitätsleitung:
    • Ratengeschäfte, die mit Zinsen verbunden sind und/oder den Preis erhöhen • Leasingverträge
    • Anmietung von unbeweglichen Sachen
    • Versicherungsverträge
    • Verkauf aus dem Globalbudget angeschafftem Anlagevermögen
    • Annahme von Schenkungen, soweit es sich um eine Anlage handelt; andere Schenkungen bedürfen lediglich einer Meldung an die Quästur
    • Anschaffung einer Anlage aus Subventionsmittel
    Es ist seitens des Leiters/der Leiterin der OE bzw. der Dienstleistungseinrichtung dafür Vorsorge zu treffen, dass für den Fall des Ausscheidens des/der Bevollmächtigten bzw. des Verlustes der Bevollmächtigung während des Zeitraumes der Abwicklung des Auftragsgegenstandes eine geordnete Übergabe an eine/einen andere/n Bevollmächtigte/n gesichert ist.
    Für Rechtsgeschäfte, die von Bevollmächtigten gem. § 28(1) abgeschlossen werden, gelten sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis(1) folgende Begrenzungen:

    • Große Bevollmächtigung: bis zu € 100.000,- Vertragssumme im Einzelfall
    • Kleine Bevollmächtigung: bis zu € 10.000,- Vertragssumme im Einzelfall (1) " im Innenverhältnis" bedeutet, dass zwischen bevollmächtigter Person einerseits und Rektorat andererseits eine Vereinbarung existiert, die aber nicht nach außen wirkt. "Im Außenverhältnis" bedeutet, dass eine bestehende Regelung auch nach außen, für jeden Kunden bzw. Auftraggeber, wirkt.

    Eine Ausnahme zur betraglichen Begrenzung der Großen Bevollmächtigung gilt für folgende Rechtsgeschäfte, die ausschließlich den Tätigkeitsbereich der OE Gebäude und Technik umfassen:

    - für Rechtsgeschäfte, die sich aus bestehenden Dauerschuldverhältnissen ergeben, und im Zusammenhang mit dem Betrieb der Gebäude stehen (z. B Miete, Betriebskosten, Strom, Gas, Fernwärme, Reinigung, Bewachung) innerhalb der im Zuge der jährlichen Budgetzuweisung vom Rektorat freigegebenen Budgetgrenzen. Für diese Rechtsgeschäfte wird die betragliche Begrenzung aufgehoben.
    - für Rechtsgeschäfte, die im Zusammenhang mit vom Rektorat freigegebenen Projekten (z.B. Bauen, Arbeitnehmerschutz) stehen. Für diese Rechtsgeschäfte wird die betragliche Begrenzung mit der Einschränkung aufgehoben, dass die Rechtsgeschäfte im Rahmen des freigegebenen Kostenvoranschlages für das Projekt zu bleiben haben.

    Die Bevollmächtigten sind verpflichtet, sicherzustellen, dass genügend Mittel zur finanziellen Abdeckung der Verpflichtungen aus dem jeweiligen Rechtsgeschäft und allfälliger Folgeverpflichtungen vorhanden sind.
    Eine vorherige Einholung der Zustimmung des Rektorats im Einzellfall bei Überschreiten der Grenze von € 100.000,-ist bei den aufgezählten Rechtsgeschäften unter den gegebenen Voraussetzungen nicht notwendig.

    Anmerkungen: a) Es möge beachtet werden, dass auch Angebote ein Vertragswerk darstellen und bindend sein können! b) Auf die erforderliche Einhaltung der Vorschriften des Bundesvergabegesetzes sei hier besonders hingewiesen. Bei Ausschreibungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens sind die Ausführungen unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/Vergaberecht_03.pdf zu beachten. Insbesondere muss bedacht werden, dass die TU Wien in einem Vergabeverfahren an das Angebot eines Bestbieters auch dann gebunden ist, wenn es bis zu 15% über dem Ausschreibungswert liegt. Die Einleitung eines Vergabeverfahrens (durch Personen mit Großer Bevollmächtigung) über einem geschätzten Netto-Auftragswert von € 72.000,--(2) bedarf daher der vorherigen Zustimmung des Rektorats. Sollten Personen mit Kleiner Bevollmächtigung Ausschreibungen tätigen, so liegt im Analogieschluss diese Grenze bereits bei einem geschätzten Auftragswert von € 7.200,-.(2) (2) In diesem Betrag sind 15% mögliche Überschreitung sowie 20% Umsatzsteuer berücksichtigt.
    Keinesfalls dürfen - ohne Genehmigung des Rektorates - Rechtsgeschäfte im Bereich der ordentlichen Gebarung (Globalbudget-Anteile) abgeschlossen werden, die zu Ausgaben der OE bzw. der Dienstleistungseinrichtung führen, welche die verfügbaren Bestände aus den freigegebenen Budgetmitteln übersteigen.
    Das wirtschaftliche Controlling der Erfüllung des Vertragsgegenstandes (einschließlich des Erfassens des Risiko-Status) obliegt dem/der Bevollmächtigten gem. §28 in Zusammenwirkung mit der Abteilung für Controlling.
    Hinsichtlich der Gestaltung der Verträge, die von den Bevollmächtigten im Namen der TU Wien abgeschlossen werden, gelten - unbeschadet der o.a. Begrenzungen der Bevollmächtigungen - die nachfolgend beschriebenen Verpflichtungen für Vorlage von Verträgen zur Überprüfung.
    Verpflichtung zur Vorlage von Verträgen: Das Rektorat legt folgende Vorgangsweise für Vorlage und Überprüfung von Verträgen fest:
    1. Alle Verträge von EU-Forschungsprojekten (Vorvertrag, Contract Preparation Forms, EU-Hauptvertrag und allfälliger Konsortialvertrag) sind der EU-Projektmanagement-Unit der TU Wien (Kontakt: DI Siegfried Huemer, Nebenstelle 41553, siegfried huemer(AT)tuwien ac at, huemer(AT)ai tuwien ac at, Gußhausstraße 28,1040 Wien) spätestens 3 Wochen vor Vertragsunterzeichnung vorzulegen(3) und von dieser zu prüfen.
    2. Alle Verträge von Projekten der Art wie in §27(1)Z3 angeführt, die nicht unter Punkt 1 fallen und die nach untenstehenden Kriterien einer Überprüfung und Freigabe bedürfen, sind vor Vertragsunterzeichnung der Technologietransferstelle der TU Wien zu übermitteln(3) und von dieser zu prüfen (Kontakt: DI Karin Welser, Nebenstelle 41533, , E0154 Technologietransfer). (3) Das Projekt ist bereits vor Übermittlung der Verträge in die Projektdatenbank (http:ÖÖ projekte.tuwien.ac.at) einzutragen und es sind die entsprechenden Felder für "Verträge" auszuwählen bzw. auszufüllen (diese Felder erscheinen erst nach Anlage der Stammdaten).
    Jeder unterzeichnete Vertrag ist in Kopie an die Abteilung für Controlling (Kontakt: Harald Krehan, Nebenstelle 41037, harald krehan(AT)tuwien ac at, Resselgasse 5/15, 1040 Wien) zu übermitteln. - Dies gilt auch für Projekt-Verträge gemäß § 26 und § 27 Abs. 1 UG 2002, die nicht unter Punkt 1 oder 2 fallen und somit nicht von der Technologietransferstelle zu prüfen sind. Die Dekane der betroffenen Fakultäten werden über die Verträge informiert. Andere Verträge sind nach Maßgabe der Gebarungsrichtlinien vorzulegen.
    Kriterien, in welchen Fällen Projekt-Verträge (sowie allfällige jeweils zugeordnete Konsortialverträge) gemäß Punkt 2 vor der Unterzeichnung einer Überprüfung durch die Technologietransferstelle zu unterziehen sind:
    • wenn die Laufzeit für länger als 3 Jahre geplant ist oder
    • wenn für ein Vorhaben gem. §27(1)Z3 ein von einem Vertragsmuster (siehe: http://info.tuwien.ac.at/ai/tt_tuv.htm) abweichender Vertrag verwendet wird und das gesamte Vertragsvolumen über € 70.000 liegt oder
    • wenn das gesamte Vertragsvolumen im Vertrag nicht angegeben ist (z.B. manche Rahmen- oder Konsortialverträge) oder
    • wenn keine Haftungsbegrenzung auf einen Betrag kleiner oder gleich der Projektsumme bzw. im Falle der Projektbearbeitung durch mehrere Partner kleiner oder gleich der Summe jener Projektanteile, die durch die TU bearbeitet werden, vereinbart ist oder
    • wenn die Regelungen hinsichtlich des Umganges mit Diensterfindungen nicht jenen entsprechen, die in den Vertragsmustern (siehe: http://info.tuwien.ac.at/ai/tt_tuv.htm) vorgeschlagen werden.
    • wenn im Vertrag eine Konkurrenzklausel enthalten ist.
    Die Überprüfungen durch die Technologietransferstelle bzw. EU-Projektmanagement-Unit erfolgen insbesondere hinsichtlich Rechten an Erfindungen und hinsichtlich Haftungen/Gewährleistung, wobei mit diesen Überprüfungen und allfälligen Freigaben keine Entlastung des/der Leiter/in der OE bzw. der Bevollmächtigten gem. § 28(1) von ihrer Verantwortung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsgegenstandes erfolgt.
    Schlussbemerkungen: Die gem. § 28(1) Bevollmächtigten bestätigen bei der Annahme der Bevollmächtigung mit ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme und die Akzeptanz der oben angeführten Richtlinien. Die Nicht-Einhaltung dieser Richtlinien stellt einen Missbrauch dar und kann neben Anderem den Entzug der gem. §28(1) gegebenen Bevollmächtigung zur Folge haben.

    Für das Rektorat:
    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    90. Richtlinie für die Dokumentation des Einsatzes von Großgeräten

    beschlossen durch das Rektorat am 26. April 2007

    Auf Grund der vom Rechnungshof geforderten Dokumentation des Einsatzes von Großgeräten sind für alle den u.g. Kriterien entsprechenden Anlagen verpflichtend Aufzeichnungen zu führen. Unter „Großgerät“ werden alle Anlagen im Anlagenverzeichnis verstanden, deren Anschaffungswert größer als 200.000 EURO (inkl. USt.) ist und die nach dem 01.01.1996 angeschafft wurden. Dieses gilt für alle Arten der Anschaffung bzw. Finanzierung (hoheitlich finanziert, über Drittmittel oder als Schenkung).

    Die Mindestinhalte der erforderlichen Aufzeichnungen betreffen:

    Datum                            der Benutzung

    Name des Benutzers       eindeutige Angabe, Name, Vorname

    Verwendungszweck      untergliedert in
    1. Lehre (Angabe bitte nur der Institutsnummer)
    2. freie Forschung (wissenschaftl. Arbeiten, Publikationen, Dissertationen bei Betreuung im Haus; Angabe bitte der Instituts- oder Abteilungsnummer)
    3. Drittmittelforschung (bitte Innenauftragsnummer angeben)
    4. Externe Dienstleistungen (Gutachten, Messungen gegen Bezahlung, Kleinprojekte, bitte Innenauftragsnummer angeben)
    5. Downtime (Service, Justtage, Reparaturen)

    Nutzungseinheit             kleinste Einheit: 1 Stunde

    Für jedes Großgerät ist im vorhinein in Zusammenarbeit mit der Controlling-Abteilung die Kapazität (100% Auslastung) festzulegen. Dabei wird auf die spezifischen Gegebenheiten des Gerätes eingegangen werden, um realistische Auslastungsgrade zu erhalten. Die erforderlichen Aufzeichnungen haben quartalsweise zu erfolgen und sind in elektronischer Form der Controlling-Abteilung zu übermitteln (z. Hd. Herrn Markus Huber, markus.huber@tuwien.ac.at,  41030) zu schicken. Beiliegend wird ein Musterformular (s. Attachment) mitgesandt.

    Für das Rektorat:
    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    91. Bestellung zum Universitätsprofessor

    Der Rektor hat Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Andreas KUGI mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2007 zum Universitätsprofessor für Komplexe dynamische Systeme in der Elektrotechnik an der Technischen Universität Wien bestellt.
    Gleichzeitig wurde festgestellt, dass Herr Univ.Prof. Dr. Andreas KUGI dem Institut für Automatisierungs- und Regelungstechnik der Technischen Universität Wien angehört.

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    92. Bestellung des Leiters des Instituts für Automatisierungs- und Regelungstechnik E 376

    Der Dekan der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik hat Herrn Univ.Prof. Dr. Andreas KUGI zum Leiter des Instituts für Automatisierungs- und Regelungstechnik E 376 für die Dauer von 1. Juni 2007 bis 31. Dezember 2007 bestellt.

    Der Dekan:
    Dr. M.   R u p p

     

    93. Festlegung der Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge durch die Studierenden gemäß § 25 Abs. 1 Z 13 i.V.m. § 91 Abs. 8 UG 2002 – Beschluss neuer Unter- und Obergrenzen für die jeweiligen Kategorien

    Der Senat hat in der Sitzung am 11. Dezember 2006 einstimmig beschlossen, die in den Senatssitzungen vom 13. Dezember 2004 und 12. Dezember 2005 gefassten Beschlüsse betreffend die Kategorien für die Wahl zur Zweckwidmung der Studienbeiträge bis Ende 2007 zu verlängern.

    In der Sitzung am 16. April 2007 hat der Senat einstimmig vorerst die Ober- und Untergrenzen für 2006 wie folgt beschlossen:

    Kategorie
    1. Soziales und Beratung                   Mind. 150.000     / Max. 900.000
    2. Hörsäle und Seminarräume            Mind. 1.000.000   / Max. 2.000.000
    3. Laborausstattung                           Mind. 2.500.000   / Max. 3.500.000
    4. Infrastruktur                                  Mind. 400.000     / Max. 1.000.000
    5. Lehrveranstaltungen                       Mind. 1.000.000   / Max. 1.500.000
    6. Konkrete Studienunterstützung      Mind. 2.000.000   / Max. 3.000.000
    7. International                                  Mind. 220.000     / Max. 300.000
    Summen                                           Mind. 7.270.000   / Max. 12.200.000

    (Die Beschlussfassung für die Ober- und Untergrenzen für 2007 erfolgt demnächst.)

    Der Vorsitzende des Senats:
    Dr. F.   Z e h e t n e r

     

    94. Konstituierung der Schiedskommission gemäß § 43 UG 2002 an der Technischen Universität Wien

    In der konstituierenden Sitzung am 19. April 2007 wurde Frau Dr. Barbara BOREK zur Vorsitzenden der Schiedskommission an der Technischen Universität Wien gewählt.
    Die Funktionsperiode beträgt zwei Jahre.

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    95. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 19 Abs. 2 Z 5 UG 2002; Nachnominierung

    Der Senat hat in der Sitzung am 16. April 2007 gemäß § 19 Abs. 2 Z 5 UG 2002 einstimmig folgende Personen in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nachnominiert:
    *  Frau Judith HATZMANN an Stelle von Frau Ao.Univ.Prof. Dr. Vasiliki-Maria ARCHODOULAKI als neues Hauptmitglied
    sowie
    *  Frau Christina ZIMMERMANN als neues Ersatzmitglied

    Der Vorsitzende des Senats:
    Dr. F.   Z e h e t n e r

     

    96. Mitteilungen der Universitätsverwaltung

    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:

    Dekanatszentrum der Fakultäten für Informatik, Mathematik und Geoinformation, Physik und Technische Chemie, Herr Heinz-Dieter HUEMAYER, Tel.: 58801-10002
    Dekanat für Architektur und Raumplanung, Frau Tamara HORWATH, Tel.: 58801-25005
    Dekanat für Bauingenieurwesen, Frau Ramona SCHNEIDER, Tel.: 58801-20010
    Dekanat für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften, Frau Elfriede TITZER, Tel.: 58801-30012
    Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik, Frau Dietlinde EGGER, Tel.: 58801-35001
    Ansprechpersonen an der HTU, Frau Helga BAUER, Tel.: 58801-49501


     

    96.1. betreffend Innovation goes Business; Networking Veranstaltung

    Die diesjährige Networking-Veranstaltung findet am 9. Mai 2007 ab 13.30 Uhr im Studio 44, Rennweg 44, 1030 Wien, unter dem Motto „Ideen finden, verwerten und schützen“ statt.

    INiTS Award 2007
    INiTS prämiert heuer bereits zum dritten Mal innovative Diplomarbeiten und Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten mit Chance auf kommerzielle Umsetzung. Teilnahmeberechtigt sind Studenten und Absolventen der Wiener Universitäten und Fachhochschulen.
    Eine Einreichung ist bis 31. Juli 2007 in folgenden Kategorien möglich:
      *  Informations- und Kommunikationstechnologie
      *  Life Science
      *  Andere naturwissenschaftliche und technische Bereiche
    Informationen bei Frau Mag. Elisabeth Wedam (tel. 715 72 67-21; elisabeth.wedam@inits.at) sowie unter www.inits.at/award

    Die Universitätsdirektorin:
    Mag. E.   U r b a n

     

    96.2. betreffend Calouste-Gulbenkian Prize

    Der Preis wird an Personen oder Institutionen für herausragende Leistungen in den Bereichen „Respect for difference and inter-cultural, inter-ethnic and inter-religious dialogue“ oder „Respect for biodiversity and defence of the environment in man´s relationship with nature“ vergeben.
    Informationen unter www.gulbenkian.org/english/international_prize.asp

    Die Universitätsdirektorin:
    Mag. E.   U r b a n

     

    96.3. betreffend Dritter Österreichischer Nationalpark-Forschungspreis für DiplomandInnen und DissertantInnen

    Es werden insgesamt 25 Preise für Diplomarbeiten und Dissertationen vergeben.
    Ausdrücklich angesprochen sind neben den Naturwissenschaften auch alle anderen Fachdisziplinen, die für die weitere Entwicklung der Schutzgebiete von Bedeutung sein können.
    Die Arbeiten müssen zwischen November 2006 und Oktober 2008 approbiert worden sein und nationalparkrelevante Fragestellungen zum Thema haben.
    Einsendeschluss: 31. Oktober 2008
    Informationen unter www.nationalparksaustria.at

    Die Universitätsdirektorin:
    Mag. E.   U r b a n

     

    96.4. betreffend FRIEDWART BRUCKHAUS-FÖRDERPREIS 2007/2008 für junge Wissenschaftler/innen und Journalisten/innen

    Der Friedwart Bruckhaus-Förderpreis der Hanns Martin Schleyer-Stiftung für junge Wissenschaftler/innen und Journalist/inn/en wird 2007/2008 zum Thema „Die Medien in einem freiheitlichen Gemeinwesen – ihre Aufgabe und ihre Verantwortung im Spannungsfeld von Politik, gesellschaftlichem Wandel und technischem Fortschritt“ vergeben.
    Einsendeschluss: 30. April 2008
    Informationen unter www.schleyer-stiftung.de

    Die Universitätsdirektorin:
    Mag. E.   U r b a n

     

    97. Einsetzung von Berufungskommissionen

    Der Senat hat in seiner Sitzung am 12. März 2007 gemäß § 98 Abs. 4 UG 2002 i.V.m. dem Satzungsteil „Richtlinie für das Berufungsverfahren“ (MBl.Nr. 255-2003/04) eine Berufungskommission zur Durchführung des Berufungsverfahrens für die Universitätsprofessur „Hochbau und Entwerfen“ eingesetzt.
    In der konstituierenden Sitzung am 17. April 2007 wurde Herr Univ.Prof. Arch. Dipl.-Ing. Manfred WOLFF-PLOTTEGG zum Vorsitzenden gewählt.

    Der Dekan:
    Dr. K.   S e m s r o t h

     

    98. Verleihungen der Lehrbefugnis als Privatdozent

    Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission vom 2. Februar 2007 Herrn Dr. Stefan JAKUBEK die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach „Regelungstechnik und Systemdynamik“ verliehen.
    Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Stefan JAKUBEK zu dem Institut für Mechanik und Mechatronik verfügt.

    Der Vizerektor für Lehre:
    Dr. H.   K a i s e r

     

    99. Wiederholung der Ausschreibung der Stelle der Rektorin / des Rektors an der Leopold Franzens-Universität Innsbruck

    An der Leopold Franzens-Universität Innsbruck ist die Stelle der Rektorin / des Rektors ab 1. Oktober 2007 zu besetzen. (Bewerbungsfrist 29. Mai 2007)
    Der vollständige Text der Ausschreibung ist unter dem Link
    www.uibk.ac.at/service/c101/mitteilungsblatt/2006-2007/27/mitteil.pdf
    verfügbar.

    Die Vorsitzende des Senats
    an der Leopold Franzens-Universität Innsbruck:
    Dr. I.   H a j n a l

     

    100. Ausschreibung freier Stellen

    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
    Behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     

    100.1. Außeninstitut – Internationale Bildungskooperationen

    1 Stelle für eine/n halbbeschäftigte/n Referent/in für Auslandsstipendienprogramme (Karenzvertretung), Arbeitsplatzwertigkeit V2/1
    Erfordernisse:
    Matura, gute Englischkenntnisse, Freude an Beratung und Kommunikation, PC-Anwenderkenntnisse
    Bewerbungsfrist:   3 Wochen
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für allgemeines Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Für den Rektor:
    Mag. E.   U r b a n

     

    100.2. Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften

    1 Stelle für eine/n Fertigungstechniker/in am Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Kraftfahrzeugbau, Arbeitsplatzwertigkeit v3/3
    Erfordernisse:
    Anfertigung von Versuchsteilen, Auf- und Umbau von Laboreinrichtungen und Prüfständen
    Bewerbungsfrist:   3 Wochen
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    100.3. Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Elektrische Anlagen und Energiewirtschaft, ehestmöglich auf die Dauer von 4 Jahren
    Aufnahmebedingungen:
    abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Energietechnik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
    Sonstige Voraussetzungen:
    Einschlägige Erfahrungen auf dem Gebiet Simulation energietechnischer Systeme, vorzugsweise von zentralen und dezentral-regenerativen Energiesystemen
    Bewerbungsfrist:   3 W o c h e n
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Photonik, ab sofort auf die Dauer von 4 Jahren
    Aufnahmebedingungen:
    abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Elektrotechnik oder Physik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
    Sonstige Voraussetzungen:
    Erfahrung und Kenntnisse im Bereich der Entwicklung und Herstellung von THz Quantum-Kaskaden Lasern.
    Aufgabenbereich: Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Bereich der THz-Photonik.
    Mitarbeit in der Lehre
    Bewerbungsfrist:   3 W o c h e n
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Breitbandkommunikation, Fachbereich Elektronik, Informatik oder Mathematik, ehestmöglich auf die Dauer von 4 Jahren
    Aufnahmebedingungen:
    abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Elektrotechnik, Informatik oder Mathematik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
    Sonstige Voraussetzungen:
    Kenntnisse in numerischer und analytischer Mathematik, Performance- und Prozessmodelierung sowie stochastischen Prozessen.
    Engagement in Lehre und Forschung im Bereich analytische und simulative Modelierung und Optimierung von Netzsystemen und Netzen in einer vorhandenen C++ - Umgebung.
    Bewerbungsfrist:   3 W o c h e n
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    100.4. Fakultät für Mathematik und Geoinformation

    1 Stelle für eine/n halbbeschäftigte/n Techniker/in (EDV) am Institut für Analysis und Scientific Computing, Arbeitsplatzwertigkeit v2/3
    Erfordernisse:
    Matura oder gleichwertige Eignung;
    Kenntnisse und Erfahrung in folgenden Bereichen:
    Installation und Betreuung von Rechnern (Windows, Linux), Netzwerkbetreuung, Serverbetreuung, Softwareinstallation
    Bewerbungsfrist:   3 W o c h e n
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    100.5. Fakultät für Informatik

    1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Informationssysteme, Fachbereich Verteilte Systeme, voraussichtlich ab 1. Juni 2007 bis 31. Mai 2013
    Aufnahmebedingungen:
    einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium aus der Informatik bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung
    Sonstige Kenntnisse:
    Java/C# Programmierung, Distributed Systems, Middleware, Autonomic Computing, Context-aware Computing, Service-oriented Computing;
    Englisch;
    Erfahrung in Lehre und in Mitarbeit bei internationalen Forschungsprojekten erwünscht.
    Bewerbungsfrist:   3 W o c h e n
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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