Mitteilungsblatt - 9/2001
MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2001
9. Stück
07. Februar 2001
Karlsplatz 13
1040 Wien
- 117. Verleihungen der Lehrbefugnis als Universitätsdozent
- 118. Einberufung einer Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter/-innen der Technischen Universität Wien in die Bundeskonferenz der Universitätsprofessoren
- 119. Einberufung einer Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter/-innen der Technischen Universität Wien in die Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals
- 120. Einberufung einer Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter/-innen der Technischen Universität Wien in die Bundeskonferenz der Allgemeinen Universitätsbediensteten
- 121. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter/-innen der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz des Instituts für Konstruktiven Wasserbau
- 122. Ergebnis der Wahl des Studiendekans und der Vizestudiendekane der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik
- 123. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Fakultätskollegiums der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik
- 124. Ergebnis der Wahl des Studiendekans und des Vizestudiendekans der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
- 125. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Fakultätskollegiums der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
- 126. Studienkommissionen-Ergebnis der Wahl der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden
- 127. Wahl der Institutsvorstände und stellvertretenden Vorstände an Instituten für die Funktionsperiode 2001/2002
- 128. Ergebnis der Wahl der Universitätsprofessoren in die Universitätsversammlung - Druckfehlerberichtigung
- 129. Universität Innsbruck; Anzeige der beabsichtigten Änderung des Studienplans für das Doktoratsstudium an der Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen
- 130. Universität Linz; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Technische Mathematik gem. § 14 Abs. 1 UniStG
- 131. Universität Wien; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften gem. § 20 Abs. 1 UniStG
- 132. Technische Universität Graz; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Elektrotechnik gem. § 14 Abs. 1 UniStG
- 133. Universität Graz; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zu den Studienplänen für die Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin gem. § 14 Abs. 1 UniStG
- 134. Universität Graz; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Biologie gem. § 14 Abs. 1 UniStG
- 135. Universität Wien; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium "Meteorologie und Geophysik" gem. § 14 Abs. 1 UniStG
- 136. Universität Salzburg; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften gemäß § 20 UniStG
- 137. Universität Salzburg; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Psychologie gemäß § 14 UniStG
- 138. Universität Wien; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Studien-richtung Tibetologie und Buddhismuskunde gem. § 14 Abs. 1 UniStG
- 139. Interuniversitäre Studienkommission der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, der geisteswissenschaftlichen Fakultät und der naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl Franzens Universität Graz; Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens gem. § 20 UniStG
- 140. Einsetzung eines Habilitationskommission
- 141. Mitteilungen der zentralen Verwaltung
- 141.1. betreffend Leitner-Gastprofessur (Architektur)
- 141.2. betreffend Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie; Impulsprogramm Nachhaltig Wirtschaften
- 141.3. betreffend CHORAFAS Foundation, Ausschreibung für 2001
- 141.4. betreffend Rudolf-Sallinger-Preis 2001
- 141.5. betreffend Psychologische Studentenberatung-Tätigkeitsbericht und Publikation "Leben und Studieren im neuen Jahrtausend"
- 141.6. betreffend Fohn-Stipendien 2001
- 141.7. betreffend Stiftung pro Civitate Austriae
- 141.8. betreffend Ausschreibung der Funktion des Kanzlers/der Kanzlerin an der Universität Dortmund
- 141.1. betreffend Leitner-Gastprofessur (Architektur)
- 142. Änderung der Vertreter der Allgemeinen Universitätsbediensteten im Fakultätskollegium der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
- 143. Änderung der Vertreter der Allgemeinen Universitätsbediensteten in der Institutskonferenz des Instituts für Tragwerkslehre und Ingenieurholzbau
- 144. Ausschreibung freier Planstellen
- 144.1. Zentraler Informatikdienst
- 144.2. Technische Versuchs- und Forschungsanstalt
- 144.3. Fakultät für Architektur und Raumplanung
- 144.4. Fakultät für Maschinenbau
- 144.5. Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
- 144.6. Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik
Der Dekan der Fakultät für Technische Naturwissenschaft und Informatik hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 eingesetzten Habilitationskommission vom 11. Dezember 2000 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Johann BLIEBERGER die Lehrbefugnis als Universitätsdozent für "Technische Informatik" verliehen.
Gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 UOG 1993 hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Univ.-Doz. Dr. Johann BLIEBERGER zu dem Institut für Rechnergestützte Automation verfügt.
Der Dekan:
Dr. H. S t a c h e l b e r g e r
Der Dekan der Fakultät für Bauingenieurwesen hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 eingesetzten besonderen Habilitationskommission vom 10. November 2000 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Thomas MACOUN die Lehrbefugnis als Universitätsdozent für "Verkehrsplanung" verliehen.
Gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 UOG 1993 hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Univ.-Doz. Dr. Thomas MACOUN zu dem Institut für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik verfügt.
Der Dekan:
Dr. J. L i t z k a
Gemäß § 85 Abs. 3 UOG 1993 wird eine Wahlversammlung zur Wahl von 2 Vertreter/-innen der o. Personengruppe sowie deren Ersatzmitglieder in die Bundeskonferenz der Universitätsprofessoren für eine Funktionsperiode von 2 Jahren einberufen.
Zeit: Montag, 5. März 2001, 13.00 Uhr c.t.
Ort: HS 14, Hauptgebäude, Stiege III, 3. Stock
Aktiv wahlberechtigt sind alle dem Senat und den Fakultätskollegien (als Hauptmitglieder) angehörenden Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.
Passiv wahlberechtigt sind alle der TU-Wien mit Stichtag 5. Februar 2001 zugeordneten Universitätsprofessoren mit Ausnahme des Rektors, der Vizerektoren, Dekane und Studiendekane.
Wählerverzeichnisse:
In die Wählerverzeichnisse kann vom 21. Februar bis 2. März 2001 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.i. 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.
Die Wahlkommission der Universitätsprofessoren hat eine Verbesserung der Wählerverzeichnisse durchzuführen, wenn deren Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis zum 2. März 2001 entschieden. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.
Wahlvorschläge:
Wahlvorschläge sind in der Zeit von 19. Februar bis 26. Februar 2001 während der Dienststunden (s.o.) in der Zentralen Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.
Wahlvorschläge können von jedem/r aktiv Wahlberechtigten (s.o.) während dieser Frist eingebracht werden. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens eine(n) Kandidaten/-in zu enthalten, wobei bei mehreren Kandidaten/-innen eine eindeutige Reihenfolge festgelegt sein muss.
Die Wahlvorschläge haben grundsätzlich die mit Datum versehenen Zustimmungserklärungen aller nominierten Kandidaten/-innen zu enthalten. Falls die Zustimmungserklärungen nicht vorliegen, hat der Einreicher/die Einreicherin eine schriftliche Begründung für deren Fehlen zu geben. Der Einreicher/die Einreicherin muss mit Namen und (Instituts-) Adresse genannt sein.
Kandidaten/-innen, die auf mehreren gültigen Wahlvorschlägen aufscheinen, werden von der Wahlkommission aufgefordert werden, sich für einen Wahlvorschlag zu entscheiden. Ist der Kandidat/die Kandidatin nicht erreichbar oder gibt er/sie keine Erklärung ab, so gilt der eingereichte Wahlvorschlag, der seine/ihre letztdatierte Zustimmungserklärung enthält.
Über die Zulassung der Wahlvorschläge und Kandidaten/-innen entscheidet die Wahlkommission. Eingebrachte und zugelassene Wahlvorschläge werden an der Amtstafel der Zentralen Verwaltung ab 27. Februar 2001 kundgemacht.
Einsprüche gegen die Entscheidung der Wahlkommission über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Kandidaten/einer Kandidatin oder eines Wahlvorschlages sind bis zum 28. Februar 2001 beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.
Über solche Einsprüche wird bis zum 1. März 2001 entschieden. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission über diese Einsprüche ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.
Für die Durchführung der Wahl gelten die Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes 1993, BGBl.Nr. 805/1993, und die durch den Senat der TU-Wien mit Beschluss vom 14. April 1997 erlassene Wahlordnung, (insbes. des § 16), genehmigt mit GZ 68.152/40-I/B/5B/97 vom 16. April 1997, kundgemacht unter Nr. 135-1996/97 im Mitteilungsblatt am 21. April 1997, in der Fassung des Beschlusses vom 20. Oktober 1997, genehmigt mit GZ 68.152/112-I/B/5B/97 vom 18. November 1997, kundgemacht unter Nr. 61-1997/98 am 17. Dezember 1997 sowie des Beschlusses vom 20. April 1998, genehmigt mit GZ 68.152/48-I/B/5B/98 vom 8. Juni 1998, kundgemacht unter Nr. 253-1997/98 am 17. Juni 1998.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
Gemäß § 85 Abs. 4 UOG 1993 wird eine Wahlversammlung zur Wahl von 2 Vertreter/-innen der o. Personengruppe sowie deren Ersatzmitglieder in die Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals für eine Funktionsperiode von 2 Jahren einberufen.
Zeit: Montag, 5. März 2001, 13.30 Uhr c.t.
Ort: Festsaal, Hauptgebäude, 1040 Wien, Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock
Aktiv wahlberechtigt sind alle dem Senat und den Fakultätskollegien (als Hauptmitglieder) angehörenden Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.
Passiv wahlberechtigt sind alle der TU-Wien mit Stichtag 5. Februar 2001 zugeordneten Vertreter dieser Personengruppe.
Wählerverzeichnisse:
In die Wählerverzeichnisse kann vom 21. Februar bis 2. März 2001 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.i. 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.
Die Wahlkommission der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen hat eine Verbesserung der Wählerverzeichnisse durchzuführen, wenn deren Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis zum 2. März 2001 entschieden. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.
Wahlvorschläge:
Wahlvorschläge sind in der Zeit von 19. Februar bis 26. Februar 2001 während der Dienststunden (s.o.) in der Zentralen Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.
Wahlvorschläge können von jedem/r aktiv Wahlberechtigten (s.o.) während dieser Frist eingebracht werden. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens eine(n) Kandidaten/-in zu enthalten, wobei bei mehreren Kandidaten/-innen eine eindeutige Reihenfolge festgelegt sein muss.
Die Wahlvorschläge haben grundsätzlich die mit Datum versehenen Zustimmungserklärungen aller nominierten Kandidaten/-innen zu enthalten. Falls die Zustimmungserklärungen nicht vorliegen, hat der Einreicher/die Einreicherin eine schriftliche Begründung für deren Fehlen zu geben. Der Einreicher/die Einreicherin muss mit Namen und (Instituts-) Adresse genannt sein.
Kandidaten/-innen, die auf mehreren gültigen Wahlvorschlägen aufscheinen, werden von der Wahlkommission aufgefordert werden, sich für einen Wahlvorschlag zu entscheiden. Ist der Kandidat/die Kandidatin nicht erreichbar oder gibt er/sie keine Erklärung ab, so gilt der eingereichte Wahlvorschlag, der seine/ihre letztdatierte Zustimmungserklärung enthält.
Über die Zulassung der Wahlvorschläge und Kandidaten/-innen entscheidet die Wahlkommission. Eingebrachte und zugelassene Wahlvorschläge werden an der Amtstafel der Zentralen Verwaltung ab 27. Februar 2001 kundgemacht.
Einsprüche gegen die Entscheidung der Wahlkommission über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Kandidaten/einer Kandidatin oder eines Wahlvorschlages sind bis zum 28. Februar 2001 beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.
Über solche Einsprüche wird bis zum 1. März 2001 entschieden. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission über diese Einsprüche ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.
Für die Durchführung der Wahl gelten die Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes 1993, BGBl.Nr. 805/1993, und die durch den Senat der TU-Wien mit Beschluss vom 14. April 1997 erlassene Wahlordnung, (insbes. des § 16), genehmigt mit GZ 68.152/40-I/B/5B/97 vom 16. April 1997, kundgemacht unter Nr. 135-1996/97 im Mitteilungsblatt am 21. April 1997, in der Fassung des Beschlusses vom 20. Oktober 1997, genehmigt mit GZ 68.152/112-I/B/5B/97 vom 18. November 1997, kundgemacht unter Nr. 61-1997/98 am 17. Dezember 1997 sowie des Beschlusses vom 20. April 1998, genehmigt mit GZ 68.152/48-I/B/5B/98 vom 8. Juni 1998, kundgemacht unter Nr. 253-1997/98 am 17. Juni 1998.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
Gemäß § 85 Abs. 4 UOG 1993 wird eine Wahlversammlung zur Wahl von 2 Vertreter/-innen der o. Personengruppe sowie deren Ersatzmitglieder in die Bundeskonferenz der Allgemeinen Universitätsbediensteten im Forschungs- und Lehrbetrieb für eine Funktionsperiode von 2 Jahren einberufen.
Zeit: Donnerstag, 1. März 2001, 8.30 Uhr s.t.
Ort: Boeckl-Saal, Hauptgebäude, 1040 Wien, Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock
Aktiv wahlberechtigt sind alle den Fakultätskollegien (als Hauptmitglieder) angehörenden Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.
Passiv wahlberechtigt sind alle der TU-Wien mit Stichtag 1. Februar 2001 zugeordneten Vertreter dieser Personengruppe.
Wählerverzeichnisse:
In die Wählerverzeichnisse kann vom 19. Februar bis 27. Februar 2001 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.i. 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.
Die Wahlkommission der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen hat eine Verbesserung der Wählerverzeichnisse durchzuführen, wenn deren Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis zum 27. Februar 2001 entschieden. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.
Wahlvorschläge:
Wahlvorschläge sind in der Zeit von 14. Februar bis 21. Februar 2001 während der Dienststunden (s.o.) in der Zentralen Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.
Wahlvorschläge können von jedem/r aktiv Wahlberechtigten (s.o.) während dieser Frist eingebracht werden. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens eine(n) Kandidaten/-in zu enthalten, wobei bei mehreren Kandidaten/-innen eine eindeutige Reihenfolge festgelegt sein muss.
Die Wahlvorschläge haben grundsätzlich die mit Datum versehenen Zustimmungserklärungen aller nominierten Kandidaten/-innen zu enthalten. Falls die Zustimmungserklärungen nicht vorliegen, hat der Einreicher/die Einreicherin eine schriftliche Begründung für deren Fehlen zu geben. Der Einreicher/die Einreicherin muss mit Namen und (Instituts-) Adresse genannt sein.
Kandidaten/-innen, die auf mehreren gültigen Wahlvorschlägen aufscheinen, werden von der Wahlkommission aufgefordert werden, sich für einen Wahlvorschlag zu entscheiden. Ist der Kandidat/die Kandidatin nicht erreichbar oder gibt er/sie keine Erklärung ab, so gilt der eingereichte Wahlvorschlag, der seine/ihre letztdatierte Zustimmungserklärung enthält.
Über die Zulassung der Wahlvorschläge und Kandidaten/-innen entscheidet die Wahlkommission. Eingebrachte und zugelassene Wahlvorschläge werden an der Amtstafel der Zentralen Verwaltung ab 22. Februar 2001 kundgemacht.
Einsprüche gegen die Entscheidung der Wahlkommission über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Kandidaten/einer Kandidatin oder eines Wahlvorschlages sind bis zum 23. Februar 2001 beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.
Über solche Einsprüche wird bis zum 28. Februar 2001 entschieden. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission über diese Einsprüche ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.
Für die Durchführung der Wahl gelten die Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes 1993, BGBl.Nr. 805/1993, und die durch den Senat der TU-Wien mit Beschluss vom 14. April 1997 erlassene Wahlordnung, (insbes. des § 16), genehmigt mit GZ 68.152/40-I/B/5B/97 vom 16. April 1997, kundgemacht unter Nr. 135-1996/97 im Mitteilungsblatt am 21. April 1997, in der Fassung des Beschlusses vom 20. Oktober 1997, genehmigt mit GZ 68.152/112-I/B/5B/97 vom 18. November 1997, kundgemacht unter Nr. 61-1997/98 am 17. Dezember 1997 sowie des Beschlusses vom 20. April 1998, genehmigt mit GZ 68.152/48-I/B/5B/98 vom 8. Juni 1998, kundgemacht unter Nr. 253-1997/98 am 17. Juni 1998.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
Gemäß § 14 Abs. 1 und 2 UOG 1993 wird folgende Wahl der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppe in die Institutskonferenz des Instituts für Konstruktiven Wasserbau für eine Funktionsperiode von 2 Jahren einberufen.
Wahl von zwei Vertretern/-innen der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen im Forschungs- und Lehrbetrieb und deren Stellvertreter/-innen.
(Nach dem Rücktritt der am 13. Dezember 2000 gewählten Vertreter).
Zeit: Dienstag, 6. März 2001, 14.30 Uhr
Ort: Die Wahl findet am Institut statt
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle dem Institut mit Stichtag 6. Februar 2000 angehörenden Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.
Wählerverzeichnisse:
In das Wählerverzeichnis kann von 20. Februar bis 2. März 2001 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.i. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.
Die Wahlkommission hat eine Verbesserung der Wählerverzeichnisse durchzuführen, wenn deren Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis zum 2. März 2001 entschieden. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.
Wahlvorschläge:
Wahlvorschläge sind in der Zeit von 16. bis 26. Februar 2001 während der Dienststunden (s.o.) in der Zentralen Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.
Wahlvorschläge können von jedem/r aktiv Wahlberechtigten während dieser Frist eingebracht werden. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens eine/n Kandidaten/-in zu enthalten, wobei bei mehreren Kandidaten/-innen eine eindeutige Reihenfolge festgelegt sein muss.
Die Wahlvorschläge haben grundsätzlich die mit Datum versehenen Zustimmungserklärungen aller nominierten Kandidaten/-innen zu enthalten. Falls die Zustimmungserklärungen nicht vorliegen, hat der Einreicher/die Einreicherin eine schriftliche Begründung für deren Fehlen zu geben. Der Einreicher/die Einreicherin muß mit Namen und (Instituts-) Adresse genannt sein.
Kandidaten/-innen, die auf mehreren gültigen Wahlvorschlägen aufscheinen, werden von der Wahlkommission aufgefordert werden, sich für einen Wahlvorschlag zu entscheiden. Ist der Kandidat/die Kandidatin nicht erreichbar oder gibt er/sie keine Erklärung ab, so gilt der eingereichte Wahlvorschlag, der seine/ihre letztdatierte Zustimmungserklärung enthält.
Über die Zulassung der Wahlvorschläge und Kandidaten/-innen entscheidet die Wahlkommission. Eingebrachte und zugelassene Wahlvorschläge liegen in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung ab 27. Februar 2001 auf.
Einsprüche gegen die Entscheidung der Wahlkommission über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Kandidaten/einer Kandidatin oder eines Wahlvorschlages sind bis zum 28. Februar 2001 beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.
Über solche Einsprüche wird bis zum 5. März 2001 entschieden. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission über diese Einsprüche ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.
Für die Durchführung der Wahl gelten die Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes 1993, BGBl.Nr. 805/1993, und die durch den Senat der TU-Wien mit Beschluss vom 14. April 1997 erlassene Wahlordnung, genehmigt mit GZ 68.152/40-I/B/5B/97 vom 16. April 1997 kundgemacht unter Nr. 135-1996/97 im Mitteilungsblatt am 21. April 1997, in der Fassung des Beschlusses vom 20. Oktober 1997, genehmigt mit GZ 68.152/112-I/B/5B/97 vom 18. November 1997, kundgemacht unter Nr. 61-1997/98 am 17. Dezember 1997 sowie des Beschlusses vom 20. April 1998, genehmigt mit GZ 68.152/48-I/B/5B/98 vom 8. Juni 1998, kundgemacht unter Nr. 253-1997/98 am 17. Juni 1998.
Der Vorsitzende der Wahlkommission
der Universitätsassistenten/-innen und
wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen
im Forschungs- und Lehrbetrieb
an der Technischen Universität Wien:
Dr. R. F r e u n d
Das Fakultätskollegium der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik hat in der Sitzung am 18. Jänner 2001 Herrn O. Univ.-Prof. Dr. A Min TJOA zum Studiendekan für 2001/2002 gewählt.
Zu Vizestudiendekanen wurden gewählt:
1. Vizestudiendekan: Prof. Dr. Rainer MLITZ
2. Vizestudiendekan: Prof. Dr. Johannes AIGINGER
3. Vizestudiendekan: Prof. Dr. Werner HAMPEL
Der Vorsitzende:
Dr. R. D o r n i n g e r
Das Fakultätskollegium der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik hat am 18. Jänner 2001 Herrn Prof. Dr. Dietmar DORNINGER zum Vorsitzenden und Herrn Ao.Prof. Dr. Johannes FRÖHLICH zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt,
Der amtierende Vorsitzende:
Dr. K. K r a u s
Das Fakultätskollegium der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik hat am 17. Jänner 2001 Herrn O.Prof. Dr. Adalbert PRECHTL zum Studiendekan und Herrn Prof. Dr. Johannes WEINRICHTER zum Vizestudiendekan für 2001/2002 gewählt.
Der Vorsitzende:
Dr. G. M a g e r l
Das Fakultätskollegium der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik hat am 17. Jänner 2001 Herrn O.Prof. Dr. Gottfried MAGERL zum Vorsitzenden und Herrn Ao.Prof. Dr. Hans HAUSER zum stellvertretenden Vorsitzenden für 2001/2002 gewählt.
Der amtierende Vorsitzende:
Dr. G. Z e i c h e n
Die nachstehend angeführten Studienkommissionen haben für die Funktionsperiode 2001/2002 gewählt:
Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik:
Studienkommission Technische Chemie:
Vorsitz: Ao.Prof. Dr. Theodor PREY
Stellvertretender Vorsitz: O.Prof. Dr. Heinrich GRUBER
Studienkommission Technische Physik:
Vorsitz: Ao.Prof. Dr. Roland GRÖSSINGER
Stellvertretender Vorsitz: Ao.Prof. Dr. Christina STRELI
Studienkommission Technische Mathematik und
Versicherungsmathematik:
Vorsitz: Ao.Prof. Dr. Frank RATTAY
Stellvertretender Vorsitz: Ao.Prof. Dr. Martin GOLDSTERN
Studienkommission Doktorat der technischen Wissenschaften:
Vorsitz: Ao.Prof. Dr. Christian SCHMEISER
Stellvertretender Vorsitz: Ao.Prof. Dr. Rudolf FREUND
Die amtierenden Vorsitzenden:
Dr. R. G r ö s s i n g e r
Dr. F. R a t t a y
Dr. H.P. W i n t e r
Dr. Th. P r e y
Für die Funktionsperiode 2001/2002 wurden an folgenden Instituten gewählt:
Institut für Allgemeine Mechanik E 201:
Vorstand: O.Prof. Dr. Franz ZIEGER
stellvertretender Vorstand: Ao.Prof. Dr. Rudolf HEUER
Institut für Feinwerktechnik E 358:
Vorstand: Ao.Prof. Dr. Friedrich FRANEK
stellvertretender Vorstand: O.Prof. Dr. Helmut DETTER
Institut für Algebra und Computermathematik E 118:
Vorstand: Prof. Dr. Dietmar DORNINGER
stellvertretender Vorstand: Ao.Prof. Dr. Günther KARIGL
Institut für Softwaretechnik E 188:
Vorstand: O.Prof. Dr. A Min TJOA
1. stellvertretender Vorstand: Ao.Prof. Dr. Dieter MERKL
2. stellvertretender Vorstand: Prof. Dr. Christian BREITENEDER
Institut für Baukunst, Bauaufnahmen und Architekturtheorie E 251:
Vorstand: Ao.Prof. Dr. Erich LEHNER
stellvertretender Vorstand: O.Prof. Dr. Kari JORMAKKA
Institut für Werkstoffkunde und Materialprüfung E 308:
Vorstand: O.Prof. Dr. Sabine SEIDLER
stellvertretender Vorstand: O.Prof. Dr. H. Peter DEGISCHER
Institut für Mechanik E 325:
Vorstand: Prof. Dr. Udo GAMER
1. stellvertretender Vorstand: O.Prof. Dr. Hans TROGER
2. stellvertretender Vorstand: O.Prof. Dr. Peter LUGNER
Institut für Kunstgeschichte, Denkmalpflege und Industriearchäologie E 257:
Vorstand: Prof. Dr. Manfred WEHDORN
stellvertretender Vorstand: O.Prof. Dr. Gerold WEBER
Institut für Elektrische Regelungstechnik E 375:
Vorstand: O.Prof. Dr. Alexander WEINMANN
stellvertretender Vorstand: Ao.Prof. Dr. Robert NOISSER
Institut für Ingenieurgeologie E 203:
Vorstand: O.Prof. Dr. Ewald-Hans TENTSCHERT
stellvertretender Vorstand: Ao.Prof. Dr. Rainer POISEL
Die amtierenden Vorstände:
Dr. F. Z i e g l e r
Dr. D. D o r n i n g e r
Dr. A Min T j o a
Dr. U. G a m e r
Dr. G. W e b e r
Dr. A. W e i n m a n n
Dr. E.-H. T e n t s c h e r t
Dr. E. L e h n e r
Dr. H. P. D e g i s c h e r
An der Liste der Ersatzmitglieder der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik, Nr. 109-2000/2001, (Seite 12, 8. Stück) ist folgende Korrektur anzubringen: "Univ.-Prof. Dr. Walter STEINER, E 137", statt "Univ.-Prof. Dr. Ingrid STEINER".
Die Vorsitzende der Wahlkommission:
Dr. F. Z e h e t n e r
Die Studienkommission für das Doktoratsstudium an der Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen an der Universität Innsbruck hat gem. § 20 Abs. 1 UniStG die Absicht der Änderung des Studienplans für das Doktoratsstudium angezeigt.
Vorschläge sind bis 15. März 2001 einzubringen.
Informationen unter: Studienkommission für Doktoratsstudien an der Baufakultät – Architektur und Bauingenieurwesen, Vorsitzender: O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Günter Chesi, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Technikerstraße 13, A-6020 Innsbruck, Tel.: 0 512/507-67 51, Fax: 0 512/507-29 10, E-mail: geodaesie@uibk.ac.at, URL http://geodaesie.uibk.ac.at.
Die Vorsitzende der Studienkommission:
Dr. G. C h e s i
Die Studienkommission für Technische Mathematik an der Universität Linz hat einen Entwurf für den neuen Studienplan samt Qualifikationsprofil beschlossen.
Stellungnahmen sind bis spätestens 16. März 2001 an Herrn A.Univ.-Prof. Dr. Walter ZULEHNER, Institut für Analysis und Numerik, Johannes Kepler Universität Linz, 4040 Linz erbeten.
Eine Kopie des Studienplanentwurfes wurde an die Dekanate und die Studienkommissionen gesendet.
Die Vorsitzende der Studienkommission:
Dr. W. Z u l e h n e r
Die Studienkommission für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften an der Universität Wien hat einen Entwurf für den neuen Studienplan samt Qualifikationsprofil beschlossen.
Stellungnahmen sind bis spätestens 16. Februar 2001 an das Dekanat der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik der Universität Wien, A-1010 Wien, Dr. Karl Lueger-Ring 1, Tel.: (01) 4277-50010, Fax: (01) 4277-9500 erbeten.
Der Studienplan ist unter der Internet-Adresse http://www.univie.ac.at/chemie/stuko/stpl_doct.html öffentlich einsehbar.
Die Vorsitzende der Studienkommission:
Dr. M. P o p p
Die Studienkommission für Elektrotechnik an der Technischen Universität Graz führt eine Wiederholung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Elektrotechnik durch.
Stellungnahmen sind bis spätestens 16. Februar 2001 an den Vorsitzenden der Studienkommission für Elektrotechnik, Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Bernhard ZAGAR, Dekanat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Kopernikusgasse 24/2, A-8010 Graz, Tel.: +43(0)316/873-7112, Fax: +43(0)316/873-7119, rbinder@zv.tu-graz.ac.at, http://www.tu-graz.ac.at erbeten.
Der Studienplan ist unter der Internet-Adresse http://www.cis.tu-graz.ac.at/deket/studienplanet/ einsehbar.
Der Vorsitzende der Studienkommission:
Dr. B. Z a g a r
Die Studienkommission für die medizinischen Studienrichtungen an der Universität Graz hat einen Entwurf für die neuen Studienpläne samt Qualifikationsprofil beschlossen.
Stellungnahmen sind bis spätestens 2. März 2001 an den Vorsitzenden der Studienkommission, Univ.-Prof. Dr. Jörg I. Stein, Dekanat der Medizinischen Fakultät, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz erbeten.
Informationen in der Rechtsabteilung.
Der Vorsitzende der Studienkommission:
Dr. J. S t e i n
Die Studienkommission für Biologie an der Universität Graz hat einen Entwurf für den neuen Studienplan samt Qualifikationsprofil beschlossen. Es ist geplant, das Diplomstudium Biologie mit 3 Studienzweigen in 4 Bakkalaureatsstudien und 3 Magisterstudien umzuwandeln.
Stellungnahmen sind bis spätestens 28. Februar 2001 an das Institut für Zoologie, Universitätsplatz 2, A-8010 Graz, Tel.: (0316) 380-5608, Fax: (0316) 380-9875, gerhard.skofitsch@kfunigraz.ac.at erbeten.
Informationen in der Rechtsabteilung.
Der Vorsitzende der Studienkommission:
Dr. J. S k o f i t s c h
Die Studienkommission für Meteorologie und Geophysik an der Universität Wien hat einen Entwurf für den neuen Studienplan samt Qualifikationsprofil beschlossen.
Stellungnahmen sind bis spätestens 28. Februar 2001 an den Vorsitzenden der Studienkommission, Ao.Univ.-Prof. Dr. Bruno Meurers, Institut für Meteorologie und Geophysik, Universität Wien, Althanstraße 14, UZA II, A-1090 Wien, E-mail: bruno.meurers@univie.ac.at erbeten.
Der Entwurf des Studienplans ist über die Internetadresse http://www.univie.ac.at/IMG-Wien/Studienplan/Studienplan-Entwurf.htm zugänglich.
Der Vorsitzende der Studienkommission:
Dr. B. M e u r e r s
Die Studienkommission Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg hat den Entwurf des neuen Studienplans für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften beschlossen.
Der Entwurf des Studienplans ist unter der Web-Adresse http://www.sbg.ac.at/rfd/doktoratsstudienplan.htm abrufbar.
Stellungnahmen sind bis 16. Februar 2001 an folgende Adresse zu richten:
Univ.-Prof. Dr. Zoltàn Vègh, Vorsitzender der Studienkommission Rechtswissenschaften, Churfürststraße 1, 5020 Salzburg.
Tel.: +43-662-8044-3074, Fax: +43-662-8044-140, e-mail: zoltan.vegh@sbg.ac.at.
Der Vorsitzende der Studienkommission:
Dr. Z. V e g h
Die Studienkommission für das Diplomstudium Psychologie an der Universität Salzburg hat den Entwurf eines neuen Studienplans für das Diplomstudium Psychologie beschlossen.
Der Entwurf des Studienplans und das Qualifikationsprofil sind unter der Web-Adresse http://www.sbg.ac.at/psy/studienplan/neu.htm abrufbar.
Stellungnahmen sind bis 28. Februar 2001 an folgende Adresse zu richten:
Vorsitzender der Studienkommission, Ao.Univ.-Prof. Dr. Christian Allesch, Institut für Psychologie an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg, Hellbrunnerstraße 34, 5020 Salzburg, Tel.: +43-662-8044-5111, Fax: +43-662-6389-5111
E-mail: christian.allesch@sbg.ac.at
Der Vorsitzende der Studienkommission:
Dr. Ch. A l l e s c h
Die Studienkommission für Tibetologie und Buddhismuskunde an der Universität Wien hat einen Entwurf für den neuen Studienplan samt Qualifikationsprofil beschlossen.
Stellungnahmen sind bis spätestens 2. März 2001 an das Institut für Tibetologie und Buddhismuskunde, Universitätscampus AAKH, Spitalgasse 24, 1090 Wien, E-mail: ernst.steinkellner@univie.ac.at oder itb@univie.ac.at erbeten.
Informationen in der Rechtsabteilung.
Die Vorsitzende der Studienkommission:
Dr. E. S t e i n k e l l n e r
Die interuniversitäre Studienkommission hat gem. § 20 Abs. 1 UniStG einen Entwurf für die Erlassung eines Studienplans für das Doktoratsstudium der Philosophie bzw. der Naturwissenschaften beschlossen und zur Begutachtung ausgesendet.
Es wird ersucht, Stellungnahmen bis 28. Februar 2001 an den Vorsitzenden der interuniversitären Studienkommission Herrn O.Univ.-Prof. Dr. Johann Trummer, Bürgergasse 3, A-8010 Graz, zu richten. Der Entwurf des Studienplans kann beim Vorsitzenden angefordert werden bzw. liegt in der Rechtsabteilung auf.
Der Vorsitzende der interuniversitären Studienkommission:
Dr. J. T r u m m e r
Der Dekan der Fakultät für Bauingenieurwesen hat gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens für Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Josef EBERHARDSTEINER, Fachgebiet "Festigkeitslehre", eine Habilitationskommission eingesetzt und nach Anhörung des Fakultätskollegiums am 4. Dezember 2001 eine Parität von 6 : 3: 3 festgelegt.
In der konstituierenden Sitzung am 18. Dezember 2000 wurde Herr O.Univ.-Prof. Dr. Herbert MANG zum Vorsitzenden gewählt.
Der Dekan:
Dr. J. L i t z k a
Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:
Dekanat für Technische Naturwissenschaften und Informatik:
Frau Angela PECINOVSKY
Tel.: 58801-10011
Dekanat für Maschinenbau:
Frau Elfriede TITZER
Tel.: 58801-30012
Dekanat für Bauingenieurwesen:
Frau Maria TRUBEL
Tel.: 58801-20010
Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik:
Frau Mag. Gabriele OPPENHEIM
Tel.: 58801-3500
Dekanat für Architektur und Raumplanung:
Frau Andrea WÖLFER
Tel.: 58801-25002
Ansprechpersonen an der HTU:
Frau Helga BAUER
Tel.: 58801-49501
Frau Angela GLEISS
Tel.: 58801/40502
Die Leitner GmbH., Waiblingen (D) hat eine Gastprofessur für die Disziplinen Architektur bzw. Industrie-Design in Höhe von DM 60.000,-- gestiftet.
Informationen am Dekanat der Fakultät für Architektur und Raumplanung.
Mit der genannten Initiative sowie der ergänzend dazu durchgeführten "Nachhaltig Wirtschaften – Gründungsinitiative" werden Wissenschaftler/innen aus nachhaltigkeitsrelevanten Bereichen bei der Betriebsgründung gefördert.
Informationen an den Dekanaten sowie in der Homepage www.nachhaltigwirtschaften.at.
Die D.N. CHORAFAS Foundation vergibt Preise an graduierte Studierende (Doktoratsstudenten/innen) für hervorragende, praktisch anwendbare Leistungen in den Bereichen:
* Advanced technology – particulary communications,
- computers and sophisticated software
* New financial instruments, risk management systems,
and financial modelling.
* Birth control and environmental protection – with
evidence of practical results
Kandidaten/innen müssen jünger als 30 Jahre sein und dürfen keine Vollbeschäftigung an der Universität oder in der Industrie ausüben.
Bewerbungen müssen bis Ende April 2001 in den Dekanaten eingelangt sein. Die Endauswahl trifft der Senat. Informationen an den Dekanaten.
Der Rudolf-Sallinger-Fonds fördert wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie der Publizistik, die geeignet sind, zu einem besseren Verständnis der Probleme des Mittelstandes zu führen und die Gedanken der Selbständigkeit und des partnerschaftlichen Zusammenwirkens der Menschen zu fördern.
Termin: Ende Mai 2001.
Nähere Informationen an den Dekanaten und bei der HTU.
Die durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelten Publikationen liegen in der Universitätsbibliothek auf.
Die Emanuel und Sofie Fohn-Stipendienstiftung vergibt Stipendien an Studierende und Absolventen (Studienabschluß innerhalb der letzten 2 Jahre) für Studien und Projekte im In- und Ausland.
Schwerpunkt der Förderung sind Bildende Kunst und Kunstgeschichte.
Österreiche Staatsbürgerschaft (bzw. Südtiroler mit deutscher Muttersprache) Voraussetzung.
Informationen an den Dekanaten und bei der HTU.
Bewerbungsschluß: 14. März 2001
Die o. Stiftung schreibt für 2002 einen Preis für Arbeiten zum Thema "Vergleichende Städtegeschichte" aus. Einreichfrist: 31. März 2002.
Informationen an den Dekanaten und den fachlich zuständigen Instituten.
An der Universität Dortmund ist die Stelle des Kanzlers/der Kanzlerin in Form eines vorerst auf 8 Jahre befristeten Beamtendienstverhältnisses vakant.
Informationen in der Rechtsabteilung.
Der Universitätsdirektor:
Dr. E. S c h r a n z
Die Funktion von Frau Roswitha UNDEN als Vertreterin der in § 48 Abs. 3 Z 4 UOG 1993 genannten Personengruppen im Fakultätskollegium der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik ist mit ihrer Überstellung an die Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik mit 1. Februar 2001 erloschen.
Auf Grund des Wahlergebnisses vom 28. November 2000 wird das bisherige Ersatzmitglied Herr Franz BESAU, Inst.Nr. 373, als neues Hauptmitglied festgestellt.
Der Vorsitzende der Wahlkommission
der Allgemeinen Universitätsbediensteten
Ing. G. K a n z l e r
Die Funktion von Frau Ingrid MECHTLER als Vertreterin der in § 45 Abs. 2 Z 4 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Tragwerkslehre und Ingenieurholzbau ist mit ihrem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien erloschen.
Auf Grund des Wahlergebnisses vom 28. November 2000 wird das bisherige Ersatzmitglied Frau Annemarie GOLDMANN als neue Vertreterin festgestellt.
Der Vorsitzende der Wahlkommission
der Allgemeinen Universitätsbediensteten
Ing. G. K a n z l e r
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufent-haltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Bewerbungen sind, wenn nicht anders vermerkt, in der Personalabteilung I der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, schriftlich einzubringen (wissenschaftliches Personal).
1 PlSt für eine(n) vollbeschäftigte(n) Systemoperator(in), Arbeitsplatzwertigkeit VBSV Gr. 6 möglich, unbefristet, in der Abteilung Zentrale Services
Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
Sonstige Voraussetzungen: Gute Kenntnisse im Bereich PC-Hardware und PC-Client-Betriebssysteme (Windows 95/98 und Windows NT)
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Für den Rektor:
Der Universitätsdirektor:
Dr. E. S c h r a n z
1 PlSt für eine(n) Bautechniker(in), Arbeitsplatzwertigkeit v1 od A1
Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
Sonstige Voraussetzungen: Studium des Maschinenbaus, fachübergreifende Kennt-nisse in den Gebieten Bau- und Elektrotechnik. Mehrjährige Erfahrung in der Qualitätssicherung, der Messtechnik und der Werkstoff- und Bauteilprüfung.
Von dem/der Bewerber/in wird erwartet: Arbeit unter erschwerten Baustellenbedingungen
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Der Institutsvorstand:
Dr. H.B. M a t t h i a s
1 PlSt für eine(n) halbbeschäftigte(n) EDV-Systembetreuer(in)-Karenzvertretung bzw. Arbeitsplatzwertigkeit v2 A2/2, am Institut für Stadt- und Regionalforschung
Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
Sonstige Voraussetzungen: Maturaabschluss, Installation, Wartung und Betrieb der Hardware, der Vernetzung, der Betriebssysteme und der Systemsoftware;
Systemmanagement: UNIX (spez. NetBSD, Apache, Samba), WinNET (Server und Workstation), MacOS,
Installation und Wartung der PC-Anwendungssoftware (Office, etc.), Unterstützung bei der Systembedienung und allgemeine Organisation
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Der Institutsvorstand:
Dr. K. S e m s r o t h
1 PlSt für eine(n) Universitätsassistenten(in), am Institut für Strömungslehre und Wärmeübertragung, Abteilung Aerodynamik und Wellenausbreitung, ehestmöglich
Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium
Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse auf dem Gebiet der Strömungslehre erwünscht
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Der Institutsvorstand:
Dr. A. K l u w i c k
1 PlSt im Technischen Fachdienst, Arbeitsplatzwertigkeit A3/1; v3/1, am Institut für Thermische Turbomaschinen und Energieanlagen
Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
Sonstige Voraussetzungen: Praktische Erfahrung als Mechaniker/in, insbesondere bei der Herstellung von Versuchseinrichtungen
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Der Dekan:
Dr. B. G r ö s e l
1 PlSt für eine(n) Universitätsassistenten(in), am Institut für Mikroelektronik, voraussichtlich mit 1. März 2001
Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium
Sonstige Voraussetzungen: Sehr gute Programmier- und Betriebssystemkenntnisse; Freude an der Studentenbetreuung
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Der Dekan:
Dr. S. S e l b e r h e r r
1 PlSt für eine(n) Universitätsassistenten(in), am Institut für Nachrichtentechnik und Hochfrequenztechnik, voraussichtlich mit 1. Februar 2001
Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium
Sonstige Voraussetzungen: Hervorragende Kenntnisse über Mobilkommunikation und Hochfrequenztechnik sowie Engagement in der Lehre, wenn möglich einschlägige Diplomarbeit
Bewerbungsfrist: 4 W o c h e n
Der Institutsvorstand:
Dr. W. L e e b
1 PlSt für eine(n) Universitätsassistenten(in), am Institut für Elektrische Regelungstechnik, voraussichtlich mit 1. April 2001
Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium
Sonstige Voraussetzungen: Womöglich Kenntnisse auf dem Gebiet der Automatisierung mit Computerunterstützung
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Der Dekan:
Dr. S. S e l b e r h e r r
1 PlSt für eine(n) Vertragsassistenten(in), am Institut für Chemische Technologie organischer Stoffe, ehestmöglich
Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium
Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse über präparative organische Chemie, Grundkenntnisse der makromolekularen Chemie und Biochemie vorteilhaft.
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
1 PlSt für eine(n) Universitätsassistenten(in) bzw. eine(n) halbbeschäftigte(n) Vertragsassistenten(in), am Institut für Physikalische und Theoretische Chemie, voraussichtlich mit 1. März 2001
Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium
Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse über die Herstellung von Metalloxid-Nanoteilchen, Pulver-Spektren (ESR, FTIR, UV/VIS), Spektrensimulation
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
1 PlSt für eine(n) halbbeschäftigte(n) Vertragsassistenten(in), am Institut für Physikalische und Theoretische Chemie, voraussichtlich mit 1. März 2001
Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium
Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse über Photokatalyse an basischen Oberflächen, Reaktionskinetik, ESR-Spektroskopie
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
1 PlSt für eine(n) Institutssekretär(in), Arbeitsplatzwertigkeit v3/3, am Institut für rechnergestützte Automation
Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
Sonstige Voraussetzungen: Windows Applikationen, Internet, e-mail, gute Englischkenntnisse; Organisationstalent, selbständiges Arbeiten; Erfahrung in verwaltungstechnischen Angelegenheiten erwünscht.
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Der Dekan:
Dr. H. S t a c h e l b e r g e r
1 PlSt für eine(n) Universitätsassistenten(in) (Karenzstelle bis 31. Jänner 2003), am Institut für Informationssysteme, Abteilung Datenbanken und Artificial Intelligence, ehestmöglich
Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium
Sonstige Voraussetzungen: Fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet Datenbanken, Artificial Intelligence und Web-Technologien
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Der Institutsvorstand:
Dr. G. G o t t l o b
1 PlSt für eine(n) Techniker(in), Arbeitsplatzwertigkeit VB v2/1, am Institut für Chemische Technologie anorganischer Stoffe
Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse auf dem Gebiet der Elektrotechnik, Kenntnisse und Fertigung von Laborapparaturen, Facharbeiter mit Matura bzw. Absolvent einer Fachschule mit Matura, praktische Erfahrung erwünscht
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
1 PlSt für eine(n) EDV-Techniker(in), Arbeitsplatzwertigkeit VBSV Gr. 5, am Institut für Informations-systeme
Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
Sonstige Voraussetzungen: Matura, Kenntnisse in diversen Betriebssystemen (Solaris, Linux, Windows), System- und Anwendungssoftware sowie in Netzwerk-Betrieb und -Wartung
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Der Dekan:
Dr. H. S t a c h e l b e r g e r
Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr - 144.1. Zentraler Informatikdienst