Mitteilungsblatt - 9/2001


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2001
9. Stück
07. Februar 2001

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 117. Verleihungen der Lehrbefugnis als Universitätsdozent
  • 118. Einberufung einer Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter/-innen der Technischen Universität Wien in die Bundeskonferenz der Universitätsprofessoren
  • 119. Einberufung einer Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter/-innen der Technischen Universität Wien in die Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals
  • 120. Einberufung einer Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter/-innen der Technischen Universität Wien in die Bundeskonferenz der Allgemeinen Universitätsbediensteten
  • 121. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter/-innen der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz des Instituts für Konstruktiven Wasserbau
  • 122. Ergebnis der Wahl des Studiendekans und der Vizestudiendekane der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik
  • 123. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Fakultätskollegiums der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik
  • 124. Ergebnis der Wahl des Studiendekans und des Vizestudiendekans der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
  • 125. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Fakultätskollegiums der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
  • 126. Studienkommissionen-Ergebnis der Wahl der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden
  • 127. Wahl der Institutsvorstände und stellvertretenden Vorstände an Instituten für die Funktionsperiode 2001/2002
  • 128. Ergebnis der Wahl der Universitätsprofessoren in die Universitätsversammlung - Druckfehlerberichtigung
  • 129. Universität Innsbruck; Anzeige der beabsichtigten Änderung des Studienplans für das Doktoratsstudium an der Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen
  • 130. Universität Linz; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Technische Mathematik gem. § 14 Abs. 1 UniStG
  • 131. Universität Wien; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften gem. § 20 Abs. 1 UniStG
  • 132. Technische Universität Graz; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Elektrotechnik gem. § 14 Abs. 1 UniStG
  • 133. Universität Graz; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zu den Studienplänen für die Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin gem. § 14 Abs. 1 UniStG
  • 134. Universität Graz; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Biologie gem. § 14 Abs. 1 UniStG
  • 135. Universität Wien; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium "Meteorologie und Geophysik" gem. § 14 Abs. 1 UniStG
  • 136. Universität Salzburg; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften gemäß § 20 UniStG
  • 137. Universität Salzburg; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Psychologie gemäß § 14 UniStG
  • 138. Universität Wien; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Studien-richtung Tibetologie und Buddhismuskunde gem. § 14 Abs. 1 UniStG
  • 139. Interuniversitäre Studienkommission der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, der geisteswissenschaftlichen Fakultät und der naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl Franzens Universität Graz; Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens gem. § 20 UniStG
  • 140. Einsetzung eines Habilitationskommission
  • 141. Mitteilungen der zentralen Verwaltung
  • 142. Änderung der Vertreter der Allgemeinen Universitätsbediensteten im Fakultätskollegium der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
  • 143. Änderung der Vertreter der Allgemeinen Universitätsbediensteten in der Institutskonferenz des Instituts für Tragwerkslehre und Ingenieurholzbau
  • 144. Ausschreibung freier Planstellen
     


     

     

    117. Verleihungen der Lehrbefugnis als Universitätsdozent


    Der Dekan der Fakultät für Technische Naturwissenschaft und Informatik hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 eingesetzten Habilitationskommission vom 11. Dezember 2000 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Johann BLIEBERGER die Lehrbefugnis als Universitätsdozent für "Technische Informatik" verliehen.

    Gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 UOG 1993 hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Univ.-Doz. Dr. Johann BLIEBERGER zu dem Institut für Rechnergestützte Automation verfügt.


    Der Dekan:

    Dr. H. S t a c h e l b e r g e r



    Der Dekan der Fakultät für Bauingenieurwesen hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 eingesetzten besonderen Habilitationskommission vom 10. November 2000 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Thomas MACOUN die Lehrbefugnis als Universitätsdozent für "Verkehrsplanung" verliehen.

    Gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 UOG 1993 hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Univ.-Doz. Dr. Thomas MACOUN zu dem Institut für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik verfügt.


    Der Dekan:

    Dr. J. L i t z k a

     

    118. Einberufung einer Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter/-innen der Technischen Universität Wien in die Bundeskonferenz der Universitätsprofessoren


    Gemäß § 85 Abs. 3 UOG 1993 wird eine Wahlversammlung zur Wahl von 2 Vertreter/-innen der o. Personengruppe sowie deren Ersatzmitglieder in die Bundeskonferenz der Universitätsprofessoren für eine Funktionsperiode von 2 Jahren einberufen.



    Zeit: Montag, 5. März 2001, 13.00 Uhr c.t.

    Ort: HS 14, Hauptgebäude, Stiege III, 3. Stock


    Aktiv wahlberechtigt sind alle dem Senat und den Fakultätskollegien (als Hauptmitglieder) angehörenden Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.

    Passiv wahlberechtigt sind alle der TU-Wien mit Stichtag 5. Februar 2001 zugeordneten Universitätsprofessoren mit Ausnahme des Rektors, der Vizerektoren, Dekane und Studiendekane.


    Wählerverzeichnisse:


    In die Wählerverzeichnisse kann vom 21. Februar bis 2. März 2001 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.i. 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.

    Die Wahlkommission der Universitätsprofessoren hat eine Verbesserung der Wählerverzeichnisse durchzuführen, wenn deren Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis zum 2. März 2001 entschieden. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.



    Wahlvorschläge:


    Wahlvorschläge sind in der Zeit von 19. Februar bis 26. Februar 2001 während der Dienststunden (s.o.) in der Zentralen Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.


    Wahlvorschläge können von jedem/r aktiv Wahlberechtigten (s.o.) während dieser Frist eingebracht werden. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens eine(n) Kandidaten/-in zu enthalten, wobei bei mehreren Kandidaten/-innen eine eindeutige Reihenfolge festgelegt sein muss.


    Die Wahlvorschläge haben grundsätzlich die mit Datum versehenen Zustimmungserklärungen aller nominierten Kandidaten/-innen zu enthalten. Falls die Zustimmungserklärungen nicht vorliegen, hat der Einreicher/die Einreicherin eine schriftliche Begründung für deren Fehlen zu geben. Der Einreicher/die Einreicherin muss mit Namen und (Instituts-) Adresse genannt sein.


    Kandidaten/-innen, die auf mehreren gültigen Wahlvorschlägen aufscheinen, werden von der Wahlkommission aufgefordert werden, sich für einen Wahlvorschlag zu entscheiden. Ist der Kandidat/die Kandidatin nicht erreichbar oder gibt er/sie keine Erklärung ab, so gilt der eingereichte Wahlvorschlag, der seine/ihre letztdatierte Zustimmungserklärung enthält.


    Über die Zulassung der Wahlvorschläge und Kandidaten/-innen entscheidet die Wahlkommission. Eingebrachte und zugelassene Wahlvorschläge werden an der Amtstafel der Zentralen Verwaltung ab 27. Februar 2001 kundgemacht.


    Einsprüche gegen die Entscheidung der Wahlkommission über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Kandidaten/einer Kandidatin oder eines Wahlvorschlages sind bis zum 28. Februar 2001 beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.

    Über solche Einsprüche wird bis zum 1. März 2001 entschieden. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission über diese Einsprüche ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.


    Für die Durchführung der Wahl gelten die Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes 1993, BGBl.Nr. 805/1993, und die durch den Senat der TU-Wien mit Beschluss vom 14. April 1997 erlassene Wahlordnung, (insbes. des § 16), genehmigt mit GZ 68.152/40-I/B/5B/97 vom 16. April 1997, kundgemacht unter Nr. 135-1996/97 im Mitteilungsblatt am 21. April 1997, in der Fassung des Beschlusses vom 20. Oktober 1997, genehmigt mit GZ 68.152/112-I/B/5B/97 vom 18. November 1997, kundgemacht unter Nr. 61-1997/98 am 17. Dezember 1997 sowie des Beschlusses vom 20. April 1998, genehmigt mit GZ 68.152/48-I/B/5B/98 vom 8. Juni 1998, kundgemacht unter Nr. 253-1997/98 am 17. Juni 1998.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    119. Einberufung einer Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter/-innen der Technischen Universität Wien in die Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals


    Gemäß § 85 Abs. 4 UOG 1993 wird eine Wahlversammlung zur Wahl von 2 Vertreter/-innen der o. Personengruppe sowie deren Ersatzmitglieder in die Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals für eine Funktionsperiode von 2 Jahren einberufen.



    Zeit: Montag, 5. März 2001, 13.30 Uhr c.t.

    Ort: Festsaal, Hauptgebäude, 1040 Wien, Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock


    Aktiv wahlberechtigt sind alle dem Senat und den Fakultätskollegien (als Hauptmitglieder) angehörenden Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.

    Passiv wahlberechtigt sind alle der TU-Wien mit Stichtag 5. Februar 2001 zugeordneten Vertreter dieser Personengruppe.


    Wählerverzeichnisse:




    In die Wählerverzeichnisse kann vom 21. Februar bis 2. März 2001 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.i. 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.

    Die Wahlkommission der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen hat eine Verbesserung der Wählerverzeichnisse durchzuführen, wenn deren Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis zum 2. März 2001 entschieden. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.



    Wahlvorschläge:


    Wahlvorschläge sind in der Zeit von 19. Februar bis 26. Februar 2001 während der Dienststunden (s.o.) in der Zentralen Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.


    Wahlvorschläge können von jedem/r aktiv Wahlberechtigten (s.o.) während dieser Frist eingebracht werden. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens eine(n) Kandidaten/-in zu enthalten, wobei bei mehreren Kandidaten/-innen eine eindeutige Reihenfolge festgelegt sein muss.


    Die Wahlvorschläge haben grundsätzlich die mit Datum versehenen Zustimmungserklärungen aller nominierten Kandidaten/-innen zu enthalten. Falls die Zustimmungserklärungen nicht vorliegen, hat der Einreicher/die Einreicherin eine schriftliche Begründung für deren Fehlen zu geben. Der Einreicher/die Einreicherin muss mit Namen und (Instituts-) Adresse genannt sein.


    Kandidaten/-innen, die auf mehreren gültigen Wahlvorschlägen aufscheinen, werden von der Wahlkommission aufgefordert werden, sich für einen Wahlvorschlag zu entscheiden. Ist der Kandidat/die Kandidatin nicht erreichbar oder gibt er/sie keine Erklärung ab, so gilt der eingereichte Wahlvorschlag, der seine/ihre letztdatierte Zustimmungserklärung enthält.


    Über die Zulassung der Wahlvorschläge und Kandidaten/-innen entscheidet die Wahlkommission. Eingebrachte und zugelassene Wahlvorschläge werden an der Amtstafel der Zentralen Verwaltung ab 27. Februar 2001 kundgemacht.


    Einsprüche gegen die Entscheidung der Wahlkommission über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Kandidaten/einer Kandidatin oder eines Wahlvorschlages sind bis zum 28. Februar 2001 beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.

    Über solche Einsprüche wird bis zum 1. März 2001 entschieden. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission über diese Einsprüche ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.


    Für die Durchführung der Wahl gelten die Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes 1993, BGBl.Nr. 805/1993, und die durch den Senat der TU-Wien mit Beschluss vom 14. April 1997 erlassene Wahlordnung, (insbes. des § 16), genehmigt mit GZ 68.152/40-I/B/5B/97 vom 16. April 1997, kundgemacht unter Nr. 135-1996/97 im Mitteilungsblatt am 21. April 1997, in der Fassung des Beschlusses vom 20. Oktober 1997, genehmigt mit GZ 68.152/112-I/B/5B/97 vom 18. November 1997, kundgemacht unter Nr. 61-1997/98 am 17. Dezember 1997 sowie des Beschlusses vom 20. April 1998, genehmigt mit GZ 68.152/48-I/B/5B/98 vom 8. Juni 1998, kundgemacht unter Nr. 253-1997/98 am 17. Juni 1998.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    120. Einberufung einer Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter/-innen der Technischen Universität Wien in die Bundeskonferenz der Allgemeinen Universitätsbediensteten


    Gemäß § 85 Abs. 4 UOG 1993 wird eine Wahlversammlung zur Wahl von 2 Vertreter/-innen der o. Personengruppe sowie deren Ersatzmitglieder in die Bundeskonferenz der Allgemeinen Universitätsbediensteten im Forschungs- und Lehrbetrieb für eine Funktionsperiode von 2 Jahren einberufen.



    Zeit: Donnerstag, 1. März 2001, 8.30 Uhr s.t.

    Ort: Boeckl-Saal, Hauptgebäude, 1040 Wien, Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock


    Aktiv wahlberechtigt sind alle den Fakultätskollegien (als Hauptmitglieder) angehörenden Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.

    Passiv wahlberechtigt sind alle der TU-Wien mit Stichtag 1. Februar 2001 zugeordneten Vertreter dieser Personengruppe.


    Wählerverzeichnisse:


    In die Wählerverzeichnisse kann vom 19. Februar bis 27. Februar 2001 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.i. 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.

    Die Wahlkommission der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen hat eine Verbesserung der Wählerverzeichnisse durchzuführen, wenn deren Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis zum 27. Februar 2001 entschieden. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.



    Wahlvorschläge:


    Wahlvorschläge sind in der Zeit von 14. Februar bis 21. Februar 2001 während der Dienststunden (s.o.) in der Zentralen Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.


    Wahlvorschläge können von jedem/r aktiv Wahlberechtigten (s.o.) während dieser Frist eingebracht werden. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens eine(n) Kandidaten/-in zu enthalten, wobei bei mehreren Kandidaten/-innen eine eindeutige Reihenfolge festgelegt sein muss.


    Die Wahlvorschläge haben grundsätzlich die mit Datum versehenen Zustimmungserklärungen aller nominierten Kandidaten/-innen zu enthalten. Falls die Zustimmungserklärungen nicht vorliegen, hat der Einreicher/die Einreicherin eine schriftliche Begründung für deren Fehlen zu geben. Der Einreicher/die Einreicherin muss mit Namen und (Instituts-) Adresse genannt sein.


    Kandidaten/-innen, die auf mehreren gültigen Wahlvorschlägen aufscheinen, werden von der Wahlkommission aufgefordert werden, sich für einen Wahlvorschlag zu entscheiden. Ist der Kandidat/die Kandidatin nicht erreichbar oder gibt er/sie keine Erklärung ab, so gilt der eingereichte Wahlvorschlag, der seine/ihre letztdatierte Zustimmungserklärung enthält.


    Über die Zulassung der Wahlvorschläge und Kandidaten/-innen entscheidet die Wahlkommission. Eingebrachte und zugelassene Wahlvorschläge werden an der Amtstafel der Zentralen Verwaltung ab 22. Februar 2001 kundgemacht.


    Einsprüche gegen die Entscheidung der Wahlkommission über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Kandidaten/einer Kandidatin oder eines Wahlvorschlages sind bis zum 23. Februar 2001 beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.

    Über solche Einsprüche wird bis zum 28. Februar 2001 entschieden. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission über diese Einsprüche ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.



    Für die Durchführung der Wahl gelten die Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes 1993, BGBl.Nr. 805/1993, und die durch den Senat der TU-Wien mit Beschluss vom 14. April 1997 erlassene Wahlordnung, (insbes. des § 16), genehmigt mit GZ 68.152/40-I/B/5B/97 vom 16. April 1997, kundgemacht unter Nr. 135-1996/97 im Mitteilungsblatt am 21. April 1997, in der Fassung des Beschlusses vom 20. Oktober 1997, genehmigt mit GZ 68.152/112-I/B/5B/97 vom 18. November 1997, kundgemacht unter Nr. 61-1997/98 am 17. Dezember 1997 sowie des Beschlusses vom 20. April 1998, genehmigt mit GZ 68.152/48-I/B/5B/98 vom 8. Juni 1998, kundgemacht unter Nr. 253-1997/98 am 17. Juni 1998.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    121. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter/-innen der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz des Instituts für Konstruktiven Wasserbau


    Gemäß § 14 Abs. 1 und 2 UOG 1993 wird folgende Wahl der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppe in die Institutskonferenz des Instituts für Konstruktiven Wasserbau für eine Funktionsperiode von 2 Jahren einberufen.


    Wahl von zwei Vertretern/-innen der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen im Forschungs- und Lehrbetrieb und deren Stellvertreter/-innen.

    (Nach dem Rücktritt der am 13. Dezember 2000 gewählten Vertreter).


    Zeit: Dienstag, 6. März 2001, 14.30 Uhr

    Ort: Die Wahl findet am Institut statt


    Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle dem Institut mit Stichtag 6. Februar 2000 angehörenden Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.



    Wählerverzeichnisse:


    In das Wählerverzeichnis kann von 20. Februar bis 2. März 2001 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.i. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.

    Die Wahlkommission hat eine Verbesserung der Wählerverzeichnisse durchzuführen, wenn deren Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis zum 2. März 2001 entschieden. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.


    Wahlvorschläge:


    Wahlvorschläge sind in der Zeit von 16. bis 26. Februar 2001 während der Dienststunden (s.o.) in der Zentralen Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.


    Wahlvorschläge können von jedem/r aktiv Wahlberechtigten während dieser Frist eingebracht werden. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens eine/n Kandidaten/-in zu enthalten, wobei bei mehreren Kandidaten/-innen eine eindeutige Reihenfolge festgelegt sein muss.


    Die Wahlvorschläge haben grundsätzlich die mit Datum versehenen Zustimmungserklärungen aller nominierten Kandidaten/-innen zu enthalten. Falls die Zustimmungserklärungen nicht vorliegen, hat der Einreicher/die Einreicherin eine schriftliche Begründung für deren Fehlen zu geben. Der Einreicher/die Einreicherin muß mit Namen und (Instituts-) Adresse genannt sein.


    Kandidaten/-innen, die auf mehreren gültigen Wahlvorschlägen aufscheinen, werden von der Wahlkommission aufgefordert werden, sich für einen Wahlvorschlag zu entscheiden. Ist der Kandidat/die Kandidatin nicht erreichbar oder gibt er/sie keine Erklärung ab, so gilt der eingereichte Wahlvorschlag, der seine/ihre letztdatierte Zustimmungserklärung enthält.


    Über die Zulassung der Wahlvorschläge und Kandidaten/-innen entscheidet die Wahlkommission. Eingebrachte und zugelassene Wahlvorschläge liegen in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung ab 27. Februar 2001 auf.


    Einsprüche gegen die Entscheidung der Wahlkommission über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Kandidaten/einer Kandidatin oder eines Wahlvorschlages sind bis zum 28. Februar 2001 beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.

    Über solche Einsprüche wird bis zum 5. März 2001 entschieden. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission über diese Einsprüche ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.


    Für die Durchführung der Wahl gelten die Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes 1993, BGBl.Nr. 805/1993, und die durch den Senat der TU-Wien mit Beschluss vom 14. April 1997 erlassene Wahlordnung, genehmigt mit GZ 68.152/40-I/B/5B/97 vom 16. April 1997 kundgemacht unter Nr. 135-1996/97 im Mitteilungsblatt am 21. April 1997, in der Fassung des Beschlusses vom 20. Oktober 1997, genehmigt mit GZ 68.152/112-I/B/5B/97 vom 18. November 1997, kundgemacht unter Nr. 61-1997/98 am 17. Dezember 1997 sowie des Beschlusses vom 20. April 1998, genehmigt mit GZ 68.152/48-I/B/5B/98 vom 8. Juni 1998, kundgemacht unter Nr. 253-1997/98 am 17. Juni 1998.


    Der Vorsitzende der Wahlkommission

    der Universitätsassistenten/-innen und

    wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen

    im Forschungs- und Lehrbetrieb

    an der Technischen Universität Wien:

    Dr. R. F r e u n d

     

    122. Ergebnis der Wahl des Studiendekans und der Vizestudiendekane der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik


    Das Fakultätskollegium der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik hat in der Sitzung am 18. Jänner 2001 Herrn O. Univ.-Prof. Dr. A Min TJOA zum Studiendekan für 2001/2002 gewählt.


    Zu Vizestudiendekanen wurden gewählt:

    1. Vizestudiendekan: Prof. Dr. Rainer MLITZ

    2. Vizestudiendekan: Prof. Dr. Johannes AIGINGER

    3. Vizestudiendekan: Prof. Dr. Werner HAMPEL


    Der Vorsitzende:

    Dr. R. D o r n i n g e r

     

    123. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Fakultätskollegiums der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik


    Das Fakultätskollegium der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik hat am 18. Jänner 2001 Herrn Prof. Dr. Dietmar DORNINGER zum Vorsitzenden und Herrn Ao.Prof. Dr. Johannes FRÖHLICH zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt,


    Der amtierende Vorsitzende:

    Dr. K. K r a u s

     

    124. Ergebnis der Wahl des Studiendekans und des Vizestudiendekans der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik


    Das Fakultätskollegium der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik hat am 17. Jänner 2001 Herrn O.Prof. Dr. Adalbert PRECHTL zum Studiendekan und Herrn Prof. Dr. Johannes WEINRICHTER zum Vizestudiendekan für 2001/2002 gewählt.


    Der Vorsitzende:

    Dr. G. M a g e r l

     

    125. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Fakultätskollegiums der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik


    Das Fakultätskollegium der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik hat am 17. Jänner 2001 Herrn O.Prof. Dr. Gottfried MAGERL zum Vorsitzenden und Herrn Ao.Prof. Dr. Hans HAUSER zum stellvertretenden Vorsitzenden für 2001/2002 gewählt.


    Der amtierende Vorsitzende:

    Dr. G. Z e i c h e n

     

    126. Studienkommissionen-Ergebnis der Wahl der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden


    Die nachstehend angeführten Studienkommissionen haben für die Funktionsperiode 2001/2002 gewählt:


    Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik:


    Studienkommission Technische Chemie:


    Vorsitz: Ao.Prof. Dr. Theodor PREY

    Stellvertretender Vorsitz: O.Prof. Dr. Heinrich GRUBER


    Studienkommission Technische Physik:


    Vorsitz: Ao.Prof. Dr. Roland GRÖSSINGER

    Stellvertretender Vorsitz: Ao.Prof. Dr. Christina STRELI


    Studienkommission Technische Mathematik und

    Versicherungsmathematik:


    Vorsitz: Ao.Prof. Dr. Frank RATTAY

    Stellvertretender Vorsitz: Ao.Prof. Dr. Martin GOLDSTERN


    Studienkommission Doktorat der technischen Wissenschaften:


    Vorsitz: Ao.Prof. Dr. Christian SCHMEISER

    Stellvertretender Vorsitz: Ao.Prof. Dr. Rudolf FREUND


    Die amtierenden Vorsitzenden:

    Dr. R. G r ö s s i n g e r

    Dr. F. R a t t a y

    Dr. H.P. W i n t e r

    Dr. Th. P r e y

     

    127. Wahl der Institutsvorstände und stellvertretenden Vorstände an Instituten für die Funktionsperiode 2001/2002


    Für die Funktionsperiode 2001/2002 wurden an folgenden Instituten gewählt:


    Institut für Allgemeine Mechanik E 201:

    Vorstand: O.Prof. Dr. Franz ZIEGER

    stellvertretender Vorstand: Ao.Prof. Dr. Rudolf HEUER


    Institut für Feinwerktechnik E 358:

    Vorstand: Ao.Prof. Dr. Friedrich FRANEK

    stellvertretender Vorstand: O.Prof. Dr. Helmut DETTER


    Institut für Algebra und Computermathematik E 118:

    Vorstand: Prof. Dr. Dietmar DORNINGER

    stellvertretender Vorstand: Ao.Prof. Dr. Günther KARIGL


    Institut für Softwaretechnik E 188:

    Vorstand: O.Prof. Dr. A Min TJOA

    1. stellvertretender Vorstand: Ao.Prof. Dr. Dieter MERKL

    2. stellvertretender Vorstand: Prof. Dr. Christian BREITENEDER


    Institut für Baukunst, Bauaufnahmen und Architekturtheorie E 251:

    Vorstand: Ao.Prof. Dr. Erich LEHNER

    stellvertretender Vorstand: O.Prof. Dr. Kari JORMAKKA


    Institut für Werkstoffkunde und Materialprüfung E 308:

    Vorstand: O.Prof. Dr. Sabine SEIDLER

    stellvertretender Vorstand: O.Prof. Dr. H. Peter DEGISCHER


    Institut für Mechanik E 325:

    Vorstand: Prof. Dr. Udo GAMER

    1. stellvertretender Vorstand: O.Prof. Dr. Hans TROGER

    2. stellvertretender Vorstand: O.Prof. Dr. Peter LUGNER


    Institut für Kunstgeschichte, Denkmalpflege und Industriearchäologie E 257:

    Vorstand: Prof. Dr. Manfred WEHDORN

    stellvertretender Vorstand: O.Prof. Dr. Gerold WEBER


    Institut für Elektrische Regelungstechnik E 375:

    Vorstand: O.Prof. Dr. Alexander WEINMANN

    stellvertretender Vorstand: Ao.Prof. Dr. Robert NOISSER


    Institut für Ingenieurgeologie E 203:

    Vorstand: O.Prof. Dr. Ewald-Hans TENTSCHERT

    stellvertretender Vorstand: Ao.Prof. Dr. Rainer POISEL


    Die amtierenden Vorstände:

    Dr. F. Z i e g l e r

    Dr. D. D o r n i n g e r

    Dr. A Min T j o a

    Dr. U. G a m e r

    Dr. G. W e b e r

    Dr. A. W e i n m a n n

    Dr. E.-H. T e n t s c h e r t

    Dr. E. L e h n e r

    Dr. H. P. D e g i s c h e r

     

    128. Ergebnis der Wahl der Universitätsprofessoren in die Universitätsversammlung - Druckfehlerberichtigung


    An der Liste der Ersatzmitglieder der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik, Nr. 109-2000/2001, (Seite 12, 8. Stück) ist folgende Korrektur anzubringen: "Univ.-Prof. Dr. Walter STEINER, E 137", statt "Univ.-Prof. Dr. Ingrid STEINER".


    Die Vorsitzende der Wahlkommission:

    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    129. Universität Innsbruck; Anzeige der beabsichtigten Änderung des Studienplans für das Doktoratsstudium an der Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen


    Die Studienkommission für das Doktoratsstudium an der Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen an der Universität Innsbruck hat gem. § 20 Abs. 1 UniStG die Absicht der Änderung des Studienplans für das Doktoratsstudium angezeigt.


    Vorschläge sind bis 15. März 2001 einzubringen.

    Informationen unter: Studienkommission für Doktoratsstudien an der Baufakultät – Architektur und Bauingenieurwesen, Vorsitzender: O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Günter Chesi, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Technikerstraße 13, A-6020 Innsbruck, Tel.: 0 512/507-67 51, Fax: 0 512/507-29 10, E-mail: geodaesie@uibk.ac.at, URL http://geodaesie.uibk.ac.at.


    Die Vorsitzende der Studienkommission:

    Dr. G. C h e s i

     

    130. Universität Linz; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Technische Mathematik gem. § 14 Abs. 1 UniStG


    Die Studienkommission für Technische Mathematik an der Universität Linz hat einen Entwurf für den neuen Studienplan samt Qualifikationsprofil beschlossen.

    Stellungnahmen sind bis spätestens 16. März 2001 an Herrn A.Univ.-Prof. Dr. Walter ZULEHNER, Institut für Analysis und Numerik, Johannes Kepler Universität Linz, 4040 Linz erbeten.


    Eine Kopie des Studienplanentwurfes wurde an die Dekanate und die Studienkommissionen gesendet.


    Die Vorsitzende der Studienkommission:

    Dr. W. Z u l e h n e r

     

    131. Universität Wien; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften gem. § 20 Abs. 1 UniStG


    Die Studienkommission für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften an der Universität Wien hat einen Entwurf für den neuen Studienplan samt Qualifikationsprofil beschlossen.

    Stellungnahmen sind bis spätestens 16. Februar 2001 an das Dekanat der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik der Universität Wien, A-1010 Wien, Dr. Karl Lueger-Ring 1, Tel.: (01) 4277-50010, Fax: (01) 4277-9500 erbeten.


    Der Studienplan ist unter der Internet-Adresse http://www.univie.ac.at/chemie/stuko/stpl_doct.html öffentlich einsehbar.


    Die Vorsitzende der Studienkommission:

    Dr. M. P o p p

     

    132. Technische Universität Graz; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Elektrotechnik gem. § 14 Abs. 1 UniStG


    Die Studienkommission für Elektrotechnik an der Technischen Universität Graz führt eine Wiederholung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Elektrotechnik durch.

    Stellungnahmen sind bis spätestens 16. Februar 2001 an den Vorsitzenden der Studienkommission für Elektrotechnik, Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Bernhard ZAGAR, Dekanat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Kopernikusgasse 24/2, A-8010 Graz, Tel.: +43(0)316/873-7112, Fax: +43(0)316/873-7119, rbinder@zv.tu-graz.ac.at, http://www.tu-graz.ac.at erbeten.


    Der Studienplan ist unter der Internet-Adresse http://www.cis.tu-graz.ac.at/deket/studienplanet/ einsehbar.


    Der Vorsitzende der Studienkommission:

    Dr. B. Z a g a r

     

    133. Universität Graz; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zu den Studienplänen für die Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin gem. § 14 Abs. 1 UniStG


    Die Studienkommission für die medizinischen Studienrichtungen an der Universität Graz hat einen Entwurf für die neuen Studienpläne samt Qualifikationsprofil beschlossen.

    Stellungnahmen sind bis spätestens 2. März 2001 an den Vorsitzenden der Studienkommission, Univ.-Prof. Dr. Jörg I. Stein, Dekanat der Medizinischen Fakultät, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz erbeten.


    Informationen in der Rechtsabteilung.


    Der Vorsitzende der Studienkommission:

    Dr. J. S t e i n

     

    134. Universität Graz; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Biologie gem. § 14 Abs. 1 UniStG


    Die Studienkommission für Biologie an der Universität Graz hat einen Entwurf für den neuen Studienplan samt Qualifikationsprofil beschlossen. Es ist geplant, das Diplomstudium Biologie mit 3 Studienzweigen in 4 Bakkalaureatsstudien und 3 Magisterstudien umzuwandeln.

    Stellungnahmen sind bis spätestens 28. Februar 2001 an das Institut für Zoologie, Universitätsplatz 2, A-8010 Graz, Tel.: (0316) 380-5608, Fax: (0316) 380-9875, gerhard.skofitsch@kfunigraz.ac.at erbeten.


    Informationen in der Rechtsabteilung.


    Der Vorsitzende der Studienkommission:

    Dr. J. S k o f i t s c h

     

    135. Universität Wien; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium "Meteorologie und Geophysik" gem. § 14 Abs. 1 UniStG


    Die Studienkommission für Meteorologie und Geophysik an der Universität Wien hat einen Entwurf für den neuen Studienplan samt Qualifikationsprofil beschlossen.

    Stellungnahmen sind bis spätestens 28. Februar 2001 an den Vorsitzenden der Studienkommission, Ao.Univ.-Prof. Dr. Bruno Meurers, Institut für Meteorologie und Geophysik, Universität Wien, Althanstraße 14, UZA II, A-1090 Wien, E-mail: bruno.meurers@univie.ac.at erbeten.


    Der Entwurf des Studienplans ist über die Internetadresse http://www.univie.ac.at/IMG-Wien/Studienplan/Studienplan-Entwurf.htm zugänglich.


    Der Vorsitzende der Studienkommission:

    Dr. B. M e u r e r s

     

    136. Universität Salzburg; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften gemäß § 20 UniStG


    Die Studienkommission Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg hat den Entwurf des neuen Studienplans für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften beschlossen.

    Der Entwurf des Studienplans ist unter der Web-Adresse http://www.sbg.ac.at/rfd/doktoratsstudienplan.htm abrufbar.


    Stellungnahmen sind bis 16. Februar 2001 an folgende Adresse zu richten:

    Univ.-Prof. Dr. Zoltàn Vègh, Vorsitzender der Studienkommission Rechtswissenschaften, Churfürststraße 1, 5020 Salzburg.

    Tel.: +43-662-8044-3074, Fax: +43-662-8044-140, e-mail: zoltan.vegh@sbg.ac.at.


    Der Vorsitzende der Studienkommission:

    Dr. Z. V e g h

     

    137. Universität Salzburg; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Psychologie gemäß § 14 UniStG


    Die Studienkommission für das Diplomstudium Psychologie an der Universität Salzburg hat den Entwurf eines neuen Studienplans für das Diplomstudium Psychologie beschlossen.

    Der Entwurf des Studienplans und das Qualifikationsprofil sind unter der Web-Adresse http://www.sbg.ac.at/psy/studienplan/neu.htm abrufbar.


    Stellungnahmen sind bis 28. Februar 2001 an folgende Adresse zu richten:

    Vorsitzender der Studienkommission, Ao.Univ.-Prof. Dr. Christian Allesch, Institut für Psychologie an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg, Hellbrunnerstraße 34, 5020 Salzburg, Tel.: +43-662-8044-5111, Fax: +43-662-6389-5111

    E-mail: christian.allesch@sbg.ac.at


    Der Vorsitzende der Studienkommission:

    Dr. Ch. A l l e s c h

     

    138. Universität Wien; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Studien-richtung Tibetologie und Buddhismuskunde gem. § 14 Abs. 1 UniStG


    Die Studienkommission für Tibetologie und Buddhismuskunde an der Universität Wien hat einen Entwurf für den neuen Studienplan samt Qualifikationsprofil beschlossen.

    Stellungnahmen sind bis spätestens 2. März 2001 an das Institut für Tibetologie und Buddhismuskunde, Universitätscampus AAKH, Spitalgasse 24, 1090 Wien, E-mail: ernst.steinkellner@univie.ac.at oder itb@univie.ac.at erbeten.


    Informationen in der Rechtsabteilung.


    Die Vorsitzende der Studienkommission:

    Dr. E. S t e i n k e l l n e r

     

    139. Interuniversitäre Studienkommission der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, der geisteswissenschaftlichen Fakultät und der naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl Franzens Universität Graz; Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens gem. § 20 UniStG


    Die interuniversitäre Studienkommission hat gem. § 20 Abs. 1 UniStG einen Entwurf für die Erlassung eines Studienplans für das Doktoratsstudium der Philosophie bzw. der Naturwissenschaften beschlossen und zur Begutachtung ausgesendet.

    Es wird ersucht, Stellungnahmen bis 28. Februar 2001 an den Vorsitzenden der interuniversitären Studienkommission Herrn O.Univ.-Prof. Dr. Johann Trummer, Bürgergasse 3, A-8010 Graz, zu richten. Der Entwurf des Studienplans kann beim Vorsitzenden angefordert werden bzw. liegt in der Rechtsabteilung auf.


    Der Vorsitzende der interuniversitären Studienkommission:

    Dr. J. T r u m m e r

     

    140. Einsetzung eines Habilitationskommission


    Der Dekan der Fakultät für Bauingenieurwesen hat gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens für Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Josef EBERHARDSTEINER, Fachgebiet "Festigkeitslehre", eine Habilitationskommission eingesetzt und nach Anhörung des Fakultätskollegiums am 4. Dezember 2001 eine Parität von 6 : 3: 3 festgelegt.

    In der konstituierenden Sitzung am 18. Dezember 2000 wurde Herr O.Univ.-Prof. Dr. Herbert MANG zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Dekan:

    Dr. J. L i t z k a

     

    141. Mitteilungen der zentralen Verwaltung


    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:


    Dekanat für Technische Naturwissenschaften und Informatik:

    Frau Angela PECINOVSKY

    Tel.: 58801-10011


    Dekanat für Maschinenbau:

    Frau Elfriede TITZER

    Tel.: 58801-30012


    Dekanat für Bauingenieurwesen:

    Frau Maria TRUBEL

    Tel.: 58801-20010


    Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik:

    Frau Mag. Gabriele OPPENHEIM

    Tel.: 58801-3500


    Dekanat für Architektur und Raumplanung:

    Frau Andrea WÖLFER

    Tel.: 58801-25002


    Ansprechpersonen an der HTU:

    Frau Helga BAUER

    Tel.: 58801-49501

    Frau Angela GLEISS

    Tel.: 58801/40502


     

    141.1. betreffend Leitner-Gastprofessur (Architektur)


    Die Leitner GmbH., Waiblingen (D) hat eine Gastprofessur für die Disziplinen Architektur bzw. Industrie-Design in Höhe von DM 60.000,-- gestiftet.

    Informationen am Dekanat der Fakultät für Architektur und Raumplanung.

     

    141.2. betreffend Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie; Impulsprogramm Nachhaltig Wirtschaften


    Mit der genannten Initiative sowie der ergänzend dazu durchgeführten "Nachhaltig Wirtschaften – Gründungsinitiative" werden Wissenschaftler/innen aus nachhaltigkeitsrelevanten Bereichen bei der Betriebsgründung gefördert.

    Informationen an den Dekanaten sowie in der Homepage www.nachhaltigwirtschaften.at.

     

    141.3. betreffend CHORAFAS Foundation, Ausschreibung für 2001


    Die D.N. CHORAFAS Foundation vergibt Preise an graduierte Studierende (Doktoratsstudenten/innen) für hervorragende, praktisch anwendbare Leistungen in den Bereichen:

    * Advanced technology – particulary communications,

    - computers and sophisticated software

    * New financial instruments, risk management systems,

    and financial modelling.

    * Birth control and environmental protection – with

    evidence of practical results

    Kandidaten/innen müssen jünger als 30 Jahre sein und dürfen keine Vollbeschäftigung an der Universität oder in der Industrie ausüben.

    Bewerbungen müssen bis Ende April 2001 in den Dekanaten eingelangt sein. Die Endauswahl trifft der Senat. Informationen an den Dekanaten.

     

    141.4. betreffend Rudolf-Sallinger-Preis 2001


    Der Rudolf-Sallinger-Fonds fördert wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie der Publizistik, die geeignet sind, zu einem besseren Verständnis der Probleme des Mittelstandes zu führen und die Gedanken der Selbständigkeit und des partnerschaftlichen Zusammenwirkens der Menschen zu fördern.


    Termin: Ende Mai 2001.

    Nähere Informationen an den Dekanaten und bei der HTU.

     

    141.5. betreffend Psychologische Studentenberatung-Tätigkeitsbericht und Publikation "Leben und Studieren im neuen Jahrtausend"


    Die durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelten Publikationen liegen in der Universitätsbibliothek auf.

     

    141.6. betreffend Fohn-Stipendien 2001


    Die Emanuel und Sofie Fohn-Stipendienstiftung vergibt Stipendien an Studierende und Absolventen (Studienabschluß innerhalb der letzten 2 Jahre) für Studien und Projekte im In- und Ausland.

    Schwerpunkt der Förderung sind Bildende Kunst und Kunstgeschichte.

    Österreiche Staatsbürgerschaft (bzw. Südtiroler mit deutscher Muttersprache) Voraussetzung.

    Informationen an den Dekanaten und bei der HTU.

    Bewerbungsschluß: 14. März 2001

     

    141.7. betreffend Stiftung pro Civitate Austriae


    Die o. Stiftung schreibt für 2002 einen Preis für Arbeiten zum Thema "Vergleichende Städtegeschichte" aus. Einreichfrist: 31. März 2002.

    Informationen an den Dekanaten und den fachlich zuständigen Instituten.

     

    141.8. betreffend Ausschreibung der Funktion des Kanzlers/der Kanzlerin an der Universität Dortmund


    An der Universität Dortmund ist die Stelle des Kanzlers/der Kanzlerin in Form eines vorerst auf 8 Jahre befristeten Beamtendienstverhältnisses vakant.

    Informationen in der Rechtsabteilung.


    Der Universitätsdirektor:

    Dr. E. S c h r a n z

     

    142. Änderung der Vertreter der Allgemeinen Universitätsbediensteten im Fakultätskollegium der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik


    Die Funktion von Frau Roswitha UNDEN als Vertreterin der in § 48 Abs. 3 Z 4 UOG 1993 genannten Personengruppen im Fakultätskollegium der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik ist mit ihrer Überstellung an die Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik mit 1. Februar 2001 erloschen.

    Auf Grund des Wahlergebnisses vom 28. November 2000 wird das bisherige Ersatzmitglied Herr Franz BESAU, Inst.Nr. 373, als neues Hauptmitglied festgestellt.


    Der Vorsitzende der Wahlkommission

    der Allgemeinen Universitätsbediensteten

    Ing. G. K a n z l e r

     

    143. Änderung der Vertreter der Allgemeinen Universitätsbediensteten in der Institutskonferenz des Instituts für Tragwerkslehre und Ingenieurholzbau


    Die Funktion von Frau Ingrid MECHTLER als Vertreterin der in § 45 Abs. 2 Z 4 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Tragwerkslehre und Ingenieurholzbau ist mit ihrem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien erloschen.

    Auf Grund des Wahlergebnisses vom 28. November 2000 wird das bisherige Ersatzmitglied Frau Annemarie GOLDMANN als neue Vertreterin festgestellt.


    Der Vorsitzende der Wahlkommission

    der Allgemeinen Universitätsbediensteten

    Ing. G. K a n z l e r

     

    144. Ausschreibung freier Planstellen


    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.


    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufent-haltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


    Bewerbungen sind, wenn nicht anders vermerkt, in der Personalabteilung I der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, schriftlich einzubringen (wissenschaftliches Personal).

     

    144.1. Zentraler Informatikdienst


    1 PlSt für eine(n) vollbeschäftigte(n) Systemoperator(in), Arbeitsplatzwertigkeit VBSV Gr. 6 möglich, unbefristet, in der Abteilung Zentrale Services

    Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: Gute Kenntnisse im Bereich PC-Hardware und PC-Client-Betriebssysteme (Windows 95/98 und Windows NT)

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Für den Rektor:

    Der Universitätsdirektor:

    Dr. E. S c h r a n z

     

    144.2. Technische Versuchs- und Forschungsanstalt


    1 PlSt für eine(n) Bautechniker(in), Arbeitsplatzwertigkeit v1 od A1

    Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: Studium des Maschinenbaus, fachübergreifende Kennt-nisse in den Gebieten Bau- und Elektrotechnik. Mehrjährige Erfahrung in der Qualitätssicherung, der Messtechnik und der Werkstoff- und Bauteilprüfung.

    Von dem/der Bewerber/in wird erwartet: Arbeit unter erschwerten Baustellenbedingungen

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Institutsvorstand:

    Dr. H.B. M a t t h i a s

     

    144.3. Fakultät für Architektur und Raumplanung


    1 PlSt für eine(n) halbbeschäftigte(n) EDV-Systembetreuer(in)-Karenzvertretung bzw. Arbeitsplatzwertigkeit v2 A2/2, am Institut für Stadt- und Regionalforschung

    Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: Maturaabschluss, Installation, Wartung und Betrieb der Hardware, der Vernetzung, der Betriebssysteme und der Systemsoftware;

    Systemmanagement: UNIX (spez. NetBSD, Apache, Samba), WinNET (Server und Workstation), MacOS,

    Installation und Wartung der PC-Anwendungssoftware (Office, etc.), Unterstützung bei der Systembedienung und allgemeine Organisation

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Institutsvorstand:

    Dr. K. S e m s r o t h

     

    144.4. Fakultät für Maschinenbau


    1 PlSt für eine(n) Universitätsassistenten(in), am Institut für Strömungslehre und Wärmeübertragung, Abteilung Aerodynamik und Wellenausbreitung, ehestmöglich

    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium

    Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse auf dem Gebiet der Strömungslehre erwünscht

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    Der Institutsvorstand:

    Dr. A. K l u w i c k



    1 PlSt im Technischen Fachdienst, Arbeitsplatzwertigkeit A3/1; v3/1, am Institut für Thermische Turbomaschinen und Energieanlagen

    Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: Praktische Erfahrung als Mechaniker/in, insbesondere bei der Herstellung von Versuchseinrichtungen

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Dekan:

    Dr. B. G r ö s e l

     

    144.5. Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik


    1 PlSt für eine(n) Universitätsassistenten(in), am Institut für Mikroelektronik, voraussichtlich mit 1. März 2001

    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium

    Sonstige Voraussetzungen: Sehr gute Programmier- und Betriebssystemkenntnisse; Freude an der Studentenbetreuung

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    Der Dekan:

    Dr. S. S e l b e r h e r r



    1 PlSt für eine(n) Universitätsassistenten(in), am Institut für Nachrichtentechnik und Hochfrequenztechnik, voraussichtlich mit 1. Februar 2001

    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium

    Sonstige Voraussetzungen: Hervorragende Kenntnisse über Mobilkommunikation und Hochfrequenztechnik sowie Engagement in der Lehre, wenn möglich einschlägige Diplomarbeit

    Bewerbungsfrist: 4 W o c h e n


    Der Institutsvorstand:

    Dr. W. L e e b



    1 PlSt für eine(n) Universitätsassistenten(in), am Institut für Elektrische Regelungstechnik, voraussichtlich mit 1. April 2001

    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium

    Sonstige Voraussetzungen: Womöglich Kenntnisse auf dem Gebiet der Automatisierung mit Computerunterstützung

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    Der Dekan:

    Dr. S. S e l b e r h e r r

     

    144.6. Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik


    1 PlSt für eine(n) Vertragsassistenten(in), am Institut für Chemische Technologie organischer Stoffe, ehestmöglich

    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium

    Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse über präparative organische Chemie, Grundkenntnisse der makromolekularen Chemie und Biochemie vorteilhaft.

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n



    1 PlSt für eine(n) Universitätsassistenten(in) bzw. eine(n) halbbeschäftigte(n) Vertragsassistenten(in), am Institut für Physikalische und Theoretische Chemie, voraussichtlich mit 1. März 2001

    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium

    Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse über die Herstellung von Metalloxid-Nanoteilchen, Pulver-Spektren (ESR, FTIR, UV/VIS), Spektrensimulation

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n



    1 PlSt für eine(n) halbbeschäftigte(n) Vertragsassistenten(in), am Institut für Physikalische und Theoretische Chemie, voraussichtlich mit 1. März 2001

    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium

    Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse über Photokatalyse an basischen Oberflächen, Reaktionskinetik, ESR-Spektroskopie

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n



    1 PlSt für eine(n) Institutssekretär(in), Arbeitsplatzwertigkeit v3/3, am Institut für rechnergestützte Automation

    Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: Windows Applikationen, Internet, e-mail, gute Englischkenntnisse; Organisationstalent, selbständiges Arbeiten; Erfahrung in verwaltungstechnischen Angelegenheiten erwünscht.

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    Der Dekan:

    Dr. H. S t a c h e l b e r g e r



    1 PlSt für eine(n) Universitätsassistenten(in) (Karenzstelle bis 31. Jänner 2003), am Institut für Informationssysteme, Abteilung Datenbanken und Artificial Intelligence, ehestmöglich

    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium

    Sonstige Voraussetzungen: Fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet Datenbanken, Artificial Intelligence und Web-Technologien

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    Der Institutsvorstand:

    Dr. G. G o t t l o b



    1 PlSt für eine(n) Techniker(in), Arbeitsplatzwertigkeit VB v2/1, am Institut für Chemische Technologie anorganischer Stoffe

    Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse auf dem Gebiet der Elektrotechnik, Kenntnisse und Fertigung von Laborapparaturen, Facharbeiter mit Matura bzw. Absolvent einer Fachschule mit Matura, praktische Erfahrung erwünscht

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.



    1 PlSt für eine(n) EDV-Techniker(in), Arbeitsplatzwertigkeit VBSV Gr. 5, am Institut für Informations-systeme

    Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: Matura, Kenntnisse in diversen Betriebssystemen (Solaris, Linux, Windows), System- und Anwendungssoftware sowie in Netzwerk-Betrieb und -Wartung

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Dekan:

    Dr. H. S t a c h e l b e r g e r


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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