Mitteilungsblatt - 8/1996


PDF Ansicht PDF Ansicht

JSON-Export

Zurück zur Jahresübersicht

TU Logo

MITTEILUNGSBLATT
Jahr 1996
8. Stück
17. Januar 1996

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 88. Ausschreibung von Förderungsstipendien gemäß § 63 des Studienförderungsgesetzes 1995, an den Fakultäten der Technischen Universität Wien
  • 89. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter der Universitätsassistenten/ Universitätsassistentinnen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in den Senat der Technischen Universität Wien.
  • 90. Mitteilungen der Universitätsdirektion
  • 91. Verleihung des Berufstitels Ordentlicher Universitätsprofessor
  • 92. Todesfall
  • 93. Ausschreibung der Planstelle eines Ordentlichen Universitätsprofessors/einer Ordentlichen Universitätsprofessorin für Strukturchemie
  • 94. Ausschreibung freier Planstellen
     


     

     

    88. Ausschreibung von Förderungsstipendien gemäß § 63 des Studienförderungsgesetzes 1995, an den Fakultäten der Technischen Universität Wien

    1. Antragsteller
      ist der/die Studierende.
      Mögliche Höhe des Förderungsstipendiums:
      S 10.000,-- bis S 50.000,--
    2. Abgabetermine:
      29. März 1996 bei den Fakultäten für Elektrotechnik und für Bauingenieurwesen sowie der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
      29. Feber 1996 bei allen übrigen Fakultäten Zuerkennung im Sommersemester 1996
      31. Oktober 1996 bei den Fakultäten für Elektrotechnik und für Bauingenieurwesen
      30. September 1996 bei allen übrigen Fakultäten Zuerkennung im Wintersemester 1996/97
    3. Abgabeort:
      • Dekanate,
        bzw. bei der
      • Fakultät für Bauingenieurwesen:
        Institut für Allgemeine Mechanik
        (Dienstag bis Freitag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
      • Technisch-Naturwissenschaftlicher Fakultät:
        Institut für Angewandte und Technische Physik
        (Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr;
        in der Ferialzeit gemäß Aushang)
      • Dekanat der Fakultät für Maschinenbau:
        Montag bis Freitag 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr
    4. Erforderliche Unterlagen:
      1. Bestätigung der Studienbeihilfenbehörde über:
        • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt gemäß § 4 StudFG
        • Ordentlicher Hörer an der Technischen Universität Wien
        • Günstiger Studienerfolg wie bei Studienbeihilfe
        • Keine Überschreitung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe ohne wichtigen Grund
        • Noch kein absolviertes Studium (Ausnahme bei Doktoratsstudium)
        • Kein Ausschließungsgrund durch Studienwechsel
        • Beginn des Studiums vor Vollendung des 40. Lebensjahres
      2. Ausgefülltes Formular FS - erhältlich im HTU-Sekretariat, im Dekanat die betreffende Fakultät oder im genannten Institut - mit folgenden Beilagen:
        1. Obige Bestätigung der Studienbeihilfenbehörde
        2. Beschreibung der eingereichten wissenschaftlichen Arbeit und ihre Einordnung in den Studienplan
        3. Finanzierungsplan der eingereichten wissenschaftlichen Arbeit
        4. Mindestens ein Gutachten eines Professors oder Dozenten der Fakultät darüber, daß der/die Studierende aufgrund der bisherigen Studienleistungen, seines/ihres Sammelzeugnisses und seiner/ihrer Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage ist bzw. sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
        5. Aktuelles Sammelzeugnis
        6. Liste eventueller Projekt-Beteiligter

    ANLEITUNG FÜR DAS AUSFÜLLEN DES FORMULARS FS -:

    1. Deutlich lesbar ausfüllen, wenn möglich in Blockschrift oder mit Schreibmaschine!
    2. Der/Die Studierende bestätigt mit seiner /ihrer Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben!

    HINWEISE FÜR ANTRAGSTELLER UND GUTACHTER:

    1. Die Sitzung für die Vergabe im Sommersemester findet voraussichtlich im März/April 1995 statt. Die Kommission behält sich die Möglichkeit der Anhörung des/der Antragstellers/in und des Gutachers (ev. im Gutachten anzuführender Stellvertreter) vor. Der genaue Termin der Sitzung im Wintersemester 1995/96 wird im Sommersemester 1995 bekanntgegeben.
    2. Die Kommission behält sich die Möglichkeit der Einholung weiterer Gutachten vor.
    3. Beteiligen sich an einem eingereichten Projekt mehrere Studierende, sind diese anzuführen. Die gesetzlichen Anforderungen müssen jedoch nur vom Antragsteller erfüllt werden. Ebenso ändert sich dadurch die höchstmögliche Stipendiensumme nicht.
    4. Der Finanzierungsplan sollte aus Gründen der Kollegialität nur Mindesterfordernisse beinhalten, um eine möglichst große Anzahl von Anträgen zu beteiligen.
    5. Es besteht kein Rechtsanspruch!
    6. Gesetzliche Grundlage ist das Studienförderungsgesetz.

    Die Dekane:
    O.Univ.Prof. Dr. F. ZEHETNER
    O.Univ.Prof. Dr. H. KROISS
    O.Univ.Prof. Dr. B. GRÖSEL
    O.Univ.Prof. Dr. A. WEINMANN
    O.Univ.Prof. Dr. H. STACHELBERGER

    Ausschreibung von Leistungsstipendien gemäß § 57 des Studienförderungsgesetzes 1995, an den Fakultäten der Technischen Universität Wien

    1. Antragsteller ist der/die Studierende.
      Mögliche Höhe des Leistungsstipendiums:
      S 10.000,-- bis S 20.000,--
    2. Abgabetermin:
      29. März 1995, 29. Februar bei Fakultät für Maschinenbau
    3. Abgabeort:
      • Dekanate,
        bzw. bei
      • Fakultät für Bauingenieurwesen:
        Institut für Allgemeine Mechanik
        (Dienstag bis Freitag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
      • Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät:
        Institut für Angewandte und Technische Physik
        (Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr;
        in der Ferialzeit gemäß Aushang)
      • Dekanat der Fakultät für Maschinenbau:
        Montag bis Freitag 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr
    4. Erforderliche Unterlagen:
      1. Bestätigung der Studienbeihilfenbehörde über:
        • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt gemäß § 4 StudFG
        • Ordentlicher Hörer an der Technischen Universität Wien (maximal 2 Semester nach Abschluß)
        • Günstiger Studienerfolg wie bei Studienbeihilfe
        • Keine Überschreitung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe ohne wichtigen Grund für den zur Beurteilung der Studienleistung herangezogenen Studienabschnitt
        • Noch kein absolviertes Studium (Ausnahme bei Doktoratsstudium)
        • Beginn des Studiums vor Vollendung des 40. Lebensjahres
      2. Ausgefülltes Formular LS - erhältlich im HTU-Sekretariat, im obigen Dekanat oder dem angeführten Institut - mit folgenden Beilagen:
        • Obige Bestätigung der Studienbeihilfenbehörde, und
        • Aktuelles Sammelzeugnis

    ANLEITUNG FÜR DAS AUSFÜLLEN DES FORMULARS LS - :

    1. Deutlich lesbar ausfüllen, wenn möglich in Blockschrift oder mit Schreibmaschine!
    2. Die im Inneren des Bogens angeführten Diplomprüfungsfächer sind nur unter der Voraussetzung mit einer Note zu versehen, daß sämtliche Einzelprüfungen aus diesem Diplomprüfungsfach bereits positiv absolviert sind. Die Note muß mit zwei Nachkommastellen angegeben werden und ist als gewichteter Notendurchschnitt der Einzelprüfungen wie folgt zu berechnen:

      NOTE = Summe aller Produkte aus Stundenzahl der LVA * Note der LVA / Summe aller Stundenanzahlen der LVA

      FAKULTÄT FÜR ELEKTROTECHNIK - BERECHNUNG DER LEISTUNGSZAHL L:
      Im Sammelzeugnis ist der Beobachtungszeitraum von 1. 2. 1993 bis 28. 2. 1994 durch Striche einzugrenzen. Jedes darin absolvierte Prüfungsfach ist im Sammelzeugnis oder auf einer getrennten Aufstellung mit der im Formular für das Fach angegebenen Nummer bzw. Name und Ni, wenn es nur im neuen Studienplan vorkommt) zu versehen und seine Leistungszahl Li ist zu berechnen:
      Li = Si Ni (Si = Stundenzahl, Ni = Notenwert (für S1 = 5, U2 = 4, B3 = 2, G4, N5 = 0) . L = Summe aller Li. Bei Fächertauschgegenständen ist die Nummer des getauschten Faches anzugeben und der Bescheid der Studienkommission beizulegen. Fächer eines Wahlblocks haben eine gemeinsame Nummer. Jedes Fach zählt nur in einem LS-Antrag (Februarzeugnisse).
      Für die Berechnung der Leistungsstipendien gelten für Studierende der Elektrotechnik alle in mindestens einem Studienzweig als Pflichtfächer vorkommenden Fächer.

    3. Der/Die Studierende bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben!

    HINWEISE:

    1. Die Leistungen des letzten Studienjahres werden besonders berücksichtigt.
    2. Es besteht kein Rechtsanspruch!
    3. Gesetzliche Grundlage ist das Studienförderungsgesetz.

    Die Dekane:

    O.Univ.Prof. Dr. F. ZEHETNER
    O.Univ.Prof. Dr. H. KROISS
    O.Univ.Prof. Dr. B. GRÖSEL
    O.Univ.Prof. Dr. A. WEINMANN
    O.Univ.Prof. Dr. H. STACHELBERGER

     

    89. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter der Universitätsassistenten/ Universitätsassistentinnen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in den Senat der Technischen Universität Wien.

    Aufgrund der vom Rektor gem. § 87 Abs. 5 UOG 1993 erlassenen Wahlordnung wird folgende Wahlversammlung zur Wahl der in § 51 Abs. 2 Z. 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in den Senat der Technischen Universität Wien einberufen.

    Zur Wahl von je einem Vertreter und Ersatzmitglied der den Fakultäten für
    Raumplanung und Architektur
    Bauingenieurwesen
    Maschinenbau
    Elektrotechnik sowie der
    Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
    zugeordneten Universitätsassistenten/innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in den Senat der Technischen Universität Wien

    Zeit: Mittwoch 6. März 1996, 10.00 Uhr - 13.00 Uhr
    Ort: Großer Senatsitzungssaal (Boeckl-Saal), Hauptgebäude, 1. Stock

    Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle der jeweiligen Organisationseinheit am 7. Februar 1996 zugeordneten Vertreter der in § 29 und § 32 UOG 1993 genannten Personengruppen, die in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gemäß § 37 Abs. 3 gleichgestellt sind.

    Nach dem Übergangsbestimmungen des UOG 1993 betrifft diese folgende Personengruppen nach UOG 1975:
    Universitäts- und Vertragsassistenten gemäß § 40 und § 41
    Bundes- und Vertragslehrer gemäß § 38 Abs. 1 lit. a und
    wissenschaftliche Mitarbeiter gemäß § 44 Abs. 2 UOG 1975Ü

    Wählerverzeichnisse:

    In die Wählerverzeichnisse kann von 14. bis 23. Februar 1995 in der Kanzlei der Universitätsdirektion während der Dienststunden, d.i. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission p.A. Universitätsdirektion, Kanzlei, erhoben werden. Die Wahlkommission hat eine Verbesserung der Wählerverzeichnisse durchzuführen, wenn deren Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis eine Woche vor dem Wahltag, d.i. der 28. Februar 1996, entschieden. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.

    Wahlvorschläge:

    Wahlvorschläge sind in der Zeit von 5. bis 16. Februar 1995 während der Dienststunden (s.o.) in der Universitätsdirektion, Kanzlei, einzubringen.

    Wahlvorschläge können von jedem aktiv Wahlberechtigten während dieser Frist eingebracht werden. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens einen Kandidaten zu enthalten, wobei bei mehreren Kandidaten eine eindeutige Reihenfolge festgelegt sein muß. Soferne dies möglich ist, hat ein Wahlvorschlag über die Zahl der zu wählenden Vertreter und Ersatzmitglieder hinaus auch Reservemitglieder zu enthalten.

    Die Wahlvorschläge haben grundsätzlich die mit Datum versehenen Zustimmungserklärungen aller nominierten Kandidaten zu enthalten. Falls die Zustimmungserklärungen nicht vorliegen, hat der Einreicher eine schriftliche Begründung für deren Fehlen zu geben. Der Einreicher muß mit Namen und (Instituts-) Adresse genannt sein.

    Kandidaten, die auf mehreren gültigen Wahlvorschlägen aufscheinen, werden von der Wahlkommission aufgefordert werden, sich für einen Wahlvorschlag zu entscheiden. Ist der Kandidat nicht erreichbar oder gibt er keine Erklärung ab, so gilt der eingereichte Wahlvorschlag, der seine letztdatierte Zustimmungserklärung enthält.

    Über die Zulassung der Wahlvorschläge und Kandidaten entscheidet die Wahlkommission. Eingebrachte und zugelassene Wahlvorschläge werden an der Amtstafel der Universitätsdirektion ab 26. Februar 1996 kundgemacht.

    Einsprüche gegen die Entscheidung der Wahlkommission über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Kandidaten oder Wahlvorschlages sind innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Kundmachung der Wahlvorschläge, d.i. der 26. und 27. Februar 1996, beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätsdirektion, Kanzlei, einzubringen. Über solche Einsprüche wird spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, d.i. der 4. März 1996, entschieden. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission über diese Einsprüche ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.

    Für die Durchführung der Wahl gilt die vom Rektor erlassene und unter Nr. 318-1994/95 im Mitteilungsblatt vom 20. September 1995 kundgemachte Wahlordnung.

    Der Vorsitzende der Wahlkommission der Universitätsassistenten/innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in den Senat der Technischen Universität Wien

    Dr. Th. G r e c h e n i g

     

    90. Mitteilungen der Universitätsdirektion

     

    90.1. betreffend Ausschreibung eines Salzburg-Stipendiums zum Studium am Bologna Center der Johns-Hopkins-University

    Die Salzburger Landesregierung vergibt für das Studienjahr 1996/97 ein Stipendium am Bologna Center der Johns-Hopkins-University.

    Es handelt sich um einen einjährigen Lehrgang zu dem Themenbereich Internationale politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung, Fragen der europäischen Integration, der Entwicklung Osteuropas sowie des amerikanischen und asiatischen Raumes.

    Termin: Ende März 1996 Informationen an den Dekanaten und am Außeninstitut.

     

    90.2. betreffend Weltbank - Stellenausschreibung:

    An der Weltbank, Dienstort Washington D.C., sind Planstellen für Umwelttechniker ausgeschrieben.

    Informationen in der Universitätsdirektion.

     

    90.3. betreffend EURODOK - Jahrgang 4, Heft 6 - 1995

    Die Broschüre, die eine Aufstellung neu erschienener Publikationen aus den Bereichen Bildung und Unterricht, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft und Forschung enthält, liegt in mehreren Exemplaren am Außeninstitut auf.

    Der Universitätsdirektor:
    Dr. E. S c h r a n z

     

    91. Verleihung des Berufstitels Ordentlicher Universitätsprofessor

    Der Bundespräsident hat mit Entschließung vom 18. Dezember 1995, Zl. 610.029/4/95, Herrn Ao.Univ.Prof. Dr. Johannes AIGINGER den Berufstitel "Ordentlicher Universitätsprofessor" verliehen.

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    92. Todesfall

    Am 7. Dezember 1995 verstarb Herr em. Univ.Prof. Dr. phil. Dr. h.c. Eberhard CLAR, Ehrendoktor der Technischen Universität Wien.

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    93. Ausschreibung der Planstelle eines Ordentlichen Universitätsprofessors/einer Ordentlichen Universitätsprofessorin für Strukturchemie

    An der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Wien ist am Institut für Mineralogie, Kristallographie und Strukturchemie die Planstelle eines Ordentlichen Universitätsprofessors/einer Ordentlichen Universitätsprofessorin für

    Strukturchemie

    zu besetzen.

    Zu den Aufgaben gehört die Vertretung des Faches

    • in Lehre und Forschung
    • sowie die Mitwirkung an der akademischen Selbstverwaltung

    Gesucht wird eine Persönlichkeit mit pädagogischen und didaktischen Fähigkeiten sowie mit erfolgreicher experimenteller Tätigkeit auf dem Gebiet der chemisch-kristallographisch und materialwissenschaftlich orientierten Strukturchemie.

    Die derzeitigen Arbeitsrichtungen des Instituts erstrecken sich auf theoretische und angewandte Kristallographie, Strukturchemie von mineralischen, anorganischen und organischen Verbindungen (Kristallstrukturanalyse mit Einkristall- und Pulverdiffraktion), auf materialwissenschaftlich orientierte Festkörperchemie sowie auf technische Mineralogie. Kooperationsbereitschaft mit den am Institut betriebenen Arbeitsgruppen und interdisziplinäre Zusammenarbeit wird erwartet.

    Ernennungserfordernisse sind:

    • ein in- oder ausländisches facheinschlägiges Doktorat,
    • eine in- oder ausländische facheinschlägige Lehrbefugnis oder eine gleichzuhaltende wissenschaftliche Befähigung,
    • der Nachweis pädagogischer Eignung.

    Bewerbungsunterlagen:
    Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen Werdeganges sowie der bisherigen und geplanten Arbeitsgebiete, Schriftenverzeichnis, Separata der wichtigsten aktuellen Publikationen und eine Liste der bisher abgehaltenen Lehrveranstaltungen. Da die Technische Universität Wien eine Erhöhung des Frauenanteils an ihrem Personalstand anstrebt, werden facheinschlägig qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen. Die Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen ist bis zum 17. März 1996 einzureichen am Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Wien - zu Handen Herrn O.Univ.Prof. Dr. H. Stachelberger, Getreidemarkt 9, A-1060 Wien.

    Der Dekan:
    Dr. H. S t a c h e l b e r g e r

     

    94. Ausschreibung freier Planstellen

    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an ihrem Personalstand an und lädt daher qualifizierte Interessentinnen ausdrücklich zur Bewerbung ein. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt aufgenommen.

    Bewerbungen sind bis zur genannten Frist, wenn nicht anders vermerkt, in der Personalabteilung 1 der Technischen Universität Wien, 1040 Wien, Karlsplatz 13, einzubringen.

    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlaß des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

    An der Technischen Universität Wien gelangen nachfolgende Planstellen zur Besetzung:

     

    94.1. Universitätsdirektion

    2 PlSt für eine(n) Vertragsbedienstete(n) I/d (Hausaufsicht)
    Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    1 PlSt für eine(n) Vertragsbedienstete(n) II/p5 (Reinigungskraft)
    Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    1 PlSt für eine(n) Personalreferent(in) (Ersatzkraft) an der Universitätsdirektion
    Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
    Sonstige Erfordernisse: Matura
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Universitätsdirektor:
    Dr. E. S c h r a n z

     

    94.2. Fakultät für Raumplanung und Architektur

    Abteilung für Konstruktion, Installation und Entwerfen, ehestmöglich
    1 PlSt für eine(n) Universitätsassistent(in), am Institut für Hochbau für Architekten,
    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Studium
    sonstige Erfordernisse: Spezielle Kenntnisse im konstruktiven Hochbau, Auslandserfahrung
    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    2 PlSt für eine(n) Universitätsassistent(in), am Institut für Tragwerkslehre und Ingenieurholzbau voraussichtlich mit 1. Februar 1996
    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Studium
    sonstige Erfordernisse: Bauingenieur oder Architekt mit guten Statikkenntnissen. Kenntnissen im Holzbau von Vorteil.
    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Raumgestaltung, ehestmöglich
    1 PlSt für eine(n) vollbeschäftigten Vertragsassistent(in), am Institut für
    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Studium
    sonstige Erfordernisse: Besondere Qualifikation für Gestaltungsfragen in Theorie und Praxis, Englischkenntnisse
    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Vertragsassistenten-(innen), am Institut für Landschaftsplanung und Gartenkunst voraussichtlich mit 1. März 1996
    1 PlSt für eine(n) Universitätsassistent(in) oder zwei halbbeschäftigte
    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Studium
    sonstige Erfordernisse: Bewiesene Fähigkeiten in Landschafts- und Freiraumplanung; Interesse für und Erfahrung mit Arbeiten an Forschungsprojekten und EDV; Organisatorische und didaktische Fähigkeiten
    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Der Bevollmächtigte der Personalkommission:
    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    94.3. Fakultät für Bauingenieurwesen

    Baustofflehre, Bauphysik und Brandschutz
    1 PlSt für eine(n) Vertragsbedienstete(n) I/b (Techniker/in), am Institut für
    Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
    sonstige Erfordernisse: HTL-Matura, Silikattechniker(-in), Chemietechniker(-in) oder Maschinenbautechniker(-in)
    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen persönlich oder schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Bauwirtschaft, Abteilung Bauwirtschaft und Planungstechnik voraussichtlich mit 1. April 1996
    1 PlSt für eine(n) Universitätsassistent(in) am Institut für Baubetrieb und
    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium
    Sonstige Voraussetzungen: gute EDV-Kenntnisse, Studienzweig D
    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bauwirtschaft, Abteilung Bauwirtschaft und Planungstechnik voraussichtlich mit 1. April 1996
    1 PlSt für eine(n) Universitätsassistent(in) am Institut für Baubetrieb und
    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium
    Sonstige Voraussetzungen: gute EDV-Kenntnisse, Studienzweig D
    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Verkehrstechnik, ehestmöglich
    1 PlSt für eine(n) Universitätsassistent(in), am Institut für Verkehrsplanung und
    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Studium (Bauingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik)
    sonstige Erfordernisse: Praktische Erfahrungen mit Computer-Netzwerken und Datenbanken, Datenverarbeitung im Bereich Verkehrsplanung, Erfahrung mit Umweltmessungen
    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bauwirtschaft, Abteilung Bauwirtschaft und Planungstechnik, ehestmöglich
    1 PlSt für eine(n) Universitätsassistent(in), am Institut für Baubetrieb und
    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Studium
    sonstige Erfordernisse: Sehr gute EDV-Kenntnisse, Technisches Englisch in Wort und Schrift
    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Der Bevollmächtigte der Personalkommission:
    Dr. H. K r o i s s

     

    94.4. Fakultät für Maschinenbau

    1 PlSt für eine(n) Vertragsbedienstete(n) I/b, am Institut für Fertigungstechnik
    Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
    sonstige Erfordernisse: Konstruktionserfahrung Werkzeugmaschinen und Vorrichtungen
    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Der Dekan:
    Dr. H.B. M a t t h i a s

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Unversität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

     

    94.5. Fakultät für Elektrotechnik

    Regelungstechnik voraussichtlich mit 1. März 1996
    1 PlSt für eine(n) Universitätsassistent(in), am Institut für Elektrische
    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Studium
    sonstige Erfordernisse: Intensivere Regelungstechnische Fachkenntnisse, einschließlich Rechnersimulation, insbesonders robuste, neuronale oder nichtlineare Systeme
    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Hochfrequenztechnik voraussichtlich mit 1. Februar 1996
    1 PlSt für eine(n) Universitätsassistent(in), am Institut für Nachrichtentechnik und
    Aufnahmebedingungen: einschlägig abgeschlossenes Studium
    sonstige Erfordernisse: sehr gute Kenntnisse auf dem Gebiet der Mikrowellenschaltungstechnik
    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Der Bevollmächtigte der Personalkommission:
    Dr. A. W e i n m a n n

     

    94.6. Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

    Österreichischen Universitäten
    1 PlSt für eine(n) Vertragsbedienstete(n) II/p5 (Reinigungskraft), am Atominstitut der
    Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
    sonstige Erfordernisse: Fähigkeit zur Teamarbeit
    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Der Dekan:
    Dr. H. S t a c h e l b e r g e r

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Technische Mathematik und Versicherungsmathematik, ehestmöglich
    1 PlSt für eine(n) halbbeschäftigte(n) Vertragsassistent(in), am Institut für Analysis,
    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Studium
    sonstige Erfordernisse: Interesse an geometrischer Analysis und am Lehrbetrieb
    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Versicherungsmathematik, voraussichtlich mit 12. Februar 1996
    1 PlSt für eine(n) vollbeschäftigte(n) oder zwei halbbeschäftigte Vertragsassistenten(innen), am Institut für Analysis, Technische Mathematik und
    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Mathematikstudium
    sonstige Erfordernisse: Gute Kenntnisse aus Funktionalanalysis, Bereitschaft zur Betreuung der Mathematikübungen für Studenten der Elektrotechnik
    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    1 PlSt für eine(n) halbbeschäftigte(n) Vertragsassistent(in), am Institut für Informationssysteme, Abteilung für Datenbanken und Expertensysteme, ehestmöglich
    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Studium
    sonstige Erfordernisse: Projekterfahrung, VHDL-Kenntnisse, Expertensysteme mit Schwerpunkt modellbasierter Diagnose
    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    für Anwendungen der Formalen Logik, ehestmöglich
    1 PlSt für eine(n) Vertragsassistent(in), am Institut für Computersprachen, Abteilung
    Aufnahmebedingungen: einschlägig abgeschlossenes Studium
    sonstige Erfordernisse: Kenntnisse über Theoretische Informatik, Mathematische Logik
    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    für Algorithmen und Programmiermethodik, voraussichtlich mit 1. März 1996
    1 PlSt für eine(n) Vertragsassistent(in), am Institut für Computergraphik, Abteilung
    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Studium
    sonstige Erfordernisse: Computergraphik, Algorithmen und Datenstrukturen, Interesse für die Lehre
    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Abteilung Datenbanken und Expertensysteme
    1 PlSt für eine(n) Institutssekretär(in) (VB I/c) am Institut für Informationssysteme,
    Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
    Sonstige Erfordernisse: Englisch in Wort und Schrift, Buchhaltungskenntnisse, Erfahrung mit Textverarbeitungssystemen
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

    Theoretische Geodäsie und Geophysik, Abteilung Theoretische Geodäsie voraussichtlich ab sofort
    1 PlSt für eine(n) halbbeschäftigte(n) Vertragsassistent(in), am Institut für
    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium
    Sonstige Voraussetzungen: besondere Kenntnisse in der Programmierung von Satellitenbahnbestimmungen
    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Theoretische Geodäsie und Geophysik, Abteilung Geophysikvoraussichtlich mit 25. Mai 1996
    1 PlSt für eine(n) halbbeschäftigte(n) Vertragsassistent(in), am Institut für
    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium
    Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse über Betriebssysteme (Unix, etc) und Programmiersprachen (Fortran, C); Erfahrung mit seismischem Processing (Promax oder vergleichbar); Grundlagen der ingenieurgeophysikalischen Interpretation
    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Der Dekan:
    Dr. H. S t a c h e l b e r g e r


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

    Zurück zur Jahresübersicht