Mitteilungsblatt - 8/2017


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2017
8. Stück
23. März 2017

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 91. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG
  • 92. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG
  • 93. Sicherheitsvertrauenspersonen der TU Wien
  • 94. Bestellung zum Leiter des Zentralen Informatikdienstes
  • 95. Ausschreibung von Preisen / Stipendien
  • 96. Ausschreibung freier Stellen
     


     

     

    91. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG

    Die Aufstellung der gem. § 27 Abs. 2 UG erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgendem Link verfügbar:
    https://tiss.tuwien.ac.at/fpl/project-announcements.xhtml


    Die Rektorin:
    Dr. S. S e i d l e r

     

    92. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG

    Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG ist unter
    https://tiss.tuwien.ac.at/mbl/p28vollmachten verfügbar.


    Die Rektorin:
    Dr. S. S e i d l e r

     

     

    93. Sicherheitsvertrauenspersonen der TU Wien

    Eine Aufstellung der Sicherheitsvertrauenspersonen der TU Wien finden Sie unter

    http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/gut/Formulare/SVPuBSW.pdf

     

     

    94. Bestellung zum Leiter des Zentralen Informatikdienstes

    Herr Dipl.-Ing. Bernd Logar wurde mit 20. März 2017 zum Leiter des Zentralen Informatikdienstes (E 020) bestellt.


    Für das Rektorat:
    Die Rektorin:
    Dr. S. S e i d l e r

     

    95. Ausschreibung von Preisen / Stipendien

    Die TU Wien steht für Diversität, Gleichbehandlung und Chancengleichheit. Die nachfolgende Ausschreibung entspricht möglicherweise nicht in allen Punkten diesem Bekenntnis, worauf die TU Wien jedoch keinen Einfluss nehmen kann. Potentielle Interessenten und/oder Interessentinnen sollen trotzdem informiert werden und die Möglichkeit zur Bewerbung bekommen.

     

    95.1. Ressel-Preis an der TU Wien - Ausschreibung

    An der Technischen Universität Wien vergibt die Rektorin jährlich einen Forschungspreis ("Ressel-Preis") in der Höhe von EUR 13.000,--, der aus den Kostenersätzen gemäß § 27 Abs. 3 UG gespeist wird. Durch diesen Preis werden Forschungsleistungen im Rahmen von Dissertationsprojekten ausgezeichnet, die in einem direkten Zusammenhang mit interdisziplinärer Drittmittelforschung stehen und in Kooperationsprojekten mit Unternehmen als Forschungspartner durchgeführt wurden.
    Die Statuten für den Ressel-Preis finden Sie im Mitteilungsblatt Nr10/Pkt.105/2015.
    Anträge für das Jahr 2017 müssen bis zum 01. Mai 2017 im Büro des Vizerektors für Forschung und Innovation eingelangt sein. (Kontakt: Barbara.Kusebauch@tuwien.ac.at )
    Die Auswahlsitzung mit den Präsentationen der Einreicher_innen findet am 08.Mai 2017 statt, eine Einladung an die Jury erfolgt noch rechtzeitig durch Fr. Kusebauch. Die Verleihung des Preises findet im Rahmen der Promotionsfeier am 23.06.2017 statt.

    Für die Rektorin:
    Der Vizerektor für Forschung und Innovation:
    Dr. J. F r ö h l i c h

     

     

    95.2. Wissenschaftspreis der TU Wien - Richtlinien für die Antragstellung 2017

    Das Rektorat der Technischen Universität Wien hat beschlossen, gemäß dem Entwicklungsplan 2013+ einen Wissenschaftspreis für Nachwuchswissenschaftler_innen der TU Wien zu implementieren. Dieser Preis wird einmal pro Rektoratsperiode ausgeschrieben.

    Vorrangiges Ziel ist die Förderung von Nachwuchswissenschaftler_innen mit mindestens 2 bis maximal 8 Jahren Erfahrung als Postdoc, die - gemessen an internationalen Maßstäben - bereits herausragende wissenschaftliche Leistungen in ihrem Fachgebiet vorzuweisen haben und aufgrund ihres bisherigen wissenschaftlichen Werdeganges für die Zukunft beträchtliche Leistungen in ihrer Forschung an der TU Wien erwarten lassen.

    Der TU-Wissenschaftspreis soll hervorragende Nachwuchswissenschaftler_innen zur eigenverantwortlichen Leitung einer Arbeitsgruppe qualifizieren, ein Höchstmaß an Freiheit und Flexibilität in ihrer wissenschaftlichen Arbeit garantieren, und die Durchführung von High-Risk-Projekten in der Forschung bzw. der Erschließung der Künste ermöglichen.

    Einzureichen ist ein genau beschriebenes, auf 5 Jahre begrenztes Forschungsprojekt bzw. ein Projekt zur Erschließung der Künste. Antragsberechtigt sind ausschließlich Angehörige der TU Wien.

    Dotierung

    Der Preis ist insgesamt mit € 500.000,- dotiert. Die Mittel können für Investitionen, Personal- und Sachkosten eingesetzt werden und sollen eine finanzielle Absicherung der Forschungstätigkeit in einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren ermöglichen.

    Der Preis ist nicht teilbar, bei zweckwidriger Verwendung sind die Mittel der TU Wien rückzuerstatten. Falls der_die Preisträger_in die TU Wien verlässt, verbleibt das Preisgeld bzw. der Rest dieser Mittel an der TU Wien.

    Nominierung

    Die Ausschreibung des Preises erfolgt im Mitteilungsblatt der TU Wien. Nominierungen erfolgen ausschließlich über die Dekane_Dekaninnen der TU Wien, welche für ihre Fakultät maximal eine_n Nachwuchswissenschaftler_in und ein Projekt nominieren können. Die Dekane_Dekaninnen leiten die Bewerbungsunterlagen einschließlich der erforderlichen Stellungnahmen bis spätestens 30. Juni 2017 an das Vizerektorat für Forschung & Innovation weiter.

    Insgesamt werden maximal 8 Anträge pro Genehmigungsjahr einem Begutachtungsverfahren zugeführt. Der_die nominierte Wissenschaftler_in ist zugleich auch der_die Projektleiter_in des eingereichten Projektes.

    Nominierungsvoraussetzungen

    Um den Nachwuchscharakter des Preises zu betonen, sind Einreichungen nach folgenden Kriterien zu nominieren:

    - Mindestens 2 bis maximal 8 Jahre wissenschaftliche Tätigkeit nach der Promotion am Ende der
    Einreichfrist, Fristüberschreitungen sind bei Kindererziehungszeiten, nachweislichem Präsenz- oder Zivildienst möglich;

    - Vorliegen eines hinsichtlich Zielen und Methodik genau beschriebenen Projektes;

    - Ausgezeichnete wissenschaftliche Publikationstätigkeit in internationalen Fachzeitschriften und/oder international anerkannte Beiträge zur Entwicklung im spezifischen Fachgebiet bzw. zur Erschließung der Künste;

    - Wissenschaftliche Selbstständigkeit;

    - Ein- oder mehrjähriger Auslandsaufenthalt ist wünschenswert.

    - Das geplante Projekt muss an der TU Wien durchgeführt werden.

    Anrechenbare Kosten

    Es werden Personal- und Sachmittel sowie Investitionen, die zur Durchführung des eingereichten Projekts erforderlich sind und über die vom Institut bzw. der Fakultät bereitgestellten Ressourcen hinausgehen, gefördert. Keine Berücksichtigung finden alle Infrastruktureinrichtungen, die zur Aufrechterhaltung des normalen Betriebs des Instituts notwendig sind.

    Die Höhe der beantragbaren Mittel kann maximal € 500.000,- betragen. Der zugesprochene Preis wird an das Institut des Preisträgers_der Preisträgerin auf einen separaten Innenauftrag ausgezahlt. Der_die Preisträger_in erhält eine §28-Bevollmächtigung, die ihm_ihr die freie Verwendung der Mittel ermöglicht.

    Formalanforderungen und Formulare:

    Der Projektantrag muss in englischer Sprache in elektronischer Form und in Papierform (ein Exemplar mit Originalunterschriften) unter dem Titel „Wissenschaftspreis der TU Wien" und unter Nennung des Projektleiters_der Projektleiterin mit folgenden Antragsformularen und -unterlagen

    eingereicht werden: ("Name" = Name des_der Projektleiter_in)

    - Nominierung und Stellungnahme des Dekans_der Dekanin der Fakultät, Stellungnahme
    des Institutsleiters_der Institutsleiterin mit Bezug zum Forschungsprofil des Instituts/zur TU-Forschungsmatrix sowie des Nachweises der Arbeitsmöglichkeit des Kandidaten_der Kandidatin am Institut für den Zeitraum des beantragten Projekts  (Formular bitte downloaden:
    www.tuwien.ac.at/wissenschaftspreis einzureichen als: NAME_nomination.pdf)

    - Projektbeschreibung: maximal 25 Seiten, inkl. Verzeichnisse, Abbildungen und Tabellen, DIN
    A 4, einseitig bedruckt, mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen und ungebunden, 11 pt, 1,5
    Zeilenabstand (einzureichen als: NAME_proposal.pdf)

    - Verzeichnisse der projektrelevanten, wissenschaftlichen Publikationen des Projektleiters_der Projektleiterin und gegebenenfalls der Mitglieder der Arbeitsgruppe der letzten fünf Jahre (Auszug aus der TU Wien Publikationsdatenbank, Hervorhebung der 5 wichtigsten Publikationen; einzureichen als:NAME_publications.pdf)

    - Beiblatt mit Nennung aller Autor_innen, die wesentliche wissenschaftliche Beiträge bei der Erstellung des Antrags geleistet haben, inkl. Beschreibung des Beitrags (einzureichen als: NAME_coauthors.pdf)

    - Nationale und internationale Forschungspartner_innen (unter Hervorhebung jener Kooperationspartner_innen bei denen Kosten im Rahmen des beantragten Projektes für Personal und/oder Forschungsinfrastruktur anfallen, einzureichen als: NAME_cooperation.pdf )

    - Kostenaufstellung (einzureichen als: NAME_costs.pdf)

    - Finanzierungsplan (einzureichen als: NAME_finance_plan.pdf)

    - Wissenschaftliche Lebensläufe des Projektleiters- der Projektleiterin und gegebenenfalls der Mitglieder der Arbeitsgruppe (einzureichen als: NAME_CV.pdf), Beilagen (falls erforderlich)

    - Nachweis ggf. von Kinderbetreuungszeiten sowie geleistetem Präsenz- bzw. Zivildienst

    Auswahl

    Die Anträge werden im Vizerektorat für Forschung & Innovation auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Ausschreibungsrichtlinien geprüft und anschließend an die Jurymitglieder zur Begutachtung weitergeleitet.

    Nach Einlangen des Antrags sind keine Änderungen möglich. Unvollständige Anträge bzw. Anträge mit formalen Mängeln werden nicht berücksichtigt und sofort ausgeschieden. Eine Jury, bestehend aus dem Rektor_der Rektorin der TU Wien und dem Vizerektor_der Vizerektorin für Forschung & Innovation der TU Wien sowie externen Expert_innen, die jeweils einen Forschungsschwerpunkt bzw. die Additional Fields der TU Wien repräsentieren, wird über die Vergabe des Preises entscheiden.

    Als Entscheidungsgrundlage werden für jedes nominierte Projekt drei Gutachten eingeholt. Die Gutachter_innen werden von den Jury-Mitgliedern ausgewählt.

    Die Gutachter_innen werden gebeten, zu folgenden Fragen kurz Stellung zu nehmen:

    bezüglich dem Antragsteller_der Antragstellerin

    Beurteilung der wissenschaftlichen Qualität des Antragstellers bzw. der Antragstellerin auf der Basis seiner bzw. ihrer bisherigen wissenschaftlichen Leistungen.

    Einschätzung des zukünftigen Entwicklungspotentials des Antragstellers bzw. der Antragstellerin.

    bezüglich des Projekts

    a)             Klarheit der Ziele,

    b)             Angemessenheit der Methodik (inkl. Arbeits- und Zeitplanung sowie
    Disseminationsstrategien),

    c)              Innovative Aspekte.

    3. Finanzielle Aspekte: Angemessenheit von Personal- und Sachmitteln

    4. Abschließende Empfehlung über Förderung oder Ablehnung

    Das Auswahlverfahren erfolgt unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien:

    a)      Ergebnis der Bewertung der Gutachten

    b)     Ergebnis der Bewertung der internationalen Expert_innen in der Jury

    c)      unter zusätzlicher Beachtung der im Antrag gemachten Angaben

    d)     Einordnung in das Forschungsprofil der Universität

    Grundsätzlich wird jener Antrag mit der absoluten Stimmenmehrheit ausgewählt.

    Bei relativer Mehrheit oder falls alle Jurymitglieder jeweils einen anderen Antrag favorisieren, entscheidet der Rektor_die Rektorin der TU Wien.

    Preisverleihung

    Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen eines Festaktes an der TU Wien.

    Berichtslegung, Verwendungsnachweis

    Die Verwendung des Preisgeldes ist auf das im prämierten Projekt eingereichte wissenschaftliche Vorhaben bzw. Vorhaben zur Erschließung der Künste und die im Antrag genannten Kosten beschränkt. Das Preisgeld soll innerhalb der beantragten Projektlaufzeit verwendet werden.

    Der_die Projektleiter_in des genehmigten Projektes ist verpflichtet, dem Vizerektorat für Forschung & Innovation bis spätestens 30 Monate nach Projektstart einen Zwischenbericht und 1 Monat nach Projektende einen Abschlussbericht vorzulegen.

    Für das Rektorat:
    Der Vizerektor für Forschung & Innovation:
    Univ.Prof. Dipl. -Ing. Dr.techn. J. Fröhlich

     


    Anhänge:
    NominationWissenschaftspreis2017.pdf

     

    96. Ausschreibung freier Stellen

    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
    Wir sind bemüht, behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation einzustellen und fordern daher ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Behindertenvertrauensperson der TU Wien, Herrn Gerhard Neustätter gerhard.neustaetter@tuwien.ac.at.

     

     

    96.1. Universitätsverwaltung und Zentrale Einrichtungen

    96.1.1  Die Technische Universität Wien arbeitet seit mehreren Jahren im Rahmen eines agilen Entwicklungsprojekts an einem hauseigenen hochintegrierten Campus Informationssystem (TISS), um die universitären Prozesse aller Bereiche bestmöglich zu unterstützen. Um den Service für die Benutzer_innen des Forschungsportals zu verbessern bzw. anwender-freundlich anbieten zu können, ist derzeit folgende Stelle ab sofort zu besetzen:
    Softwareentwickler_in mit Schwerpunkt Java EE
    (Vollzeit)
    (Kennzahl 006/01-08/2017)
    Ihre Aufgaben:
    Einarbeitung in die bestehende Systemlandschaft
    Betreuung und Weiterentwicklung der bestehenden Applikations-Module
    Erhebung von Anforderungen für neue Systemteile in benutzerzentrierten Prozessen
    Entwurf von Software-Lösungen basierend auf den Anforderungen und Weiterentwicklung der System-Architektur
    Implementierung neuer Module im Rahmen eines agilen Software-Entwicklungsprozesses
    Ihr Profil:
    Fundierte Programmier-Kenntnisse in Java mit J2EE, JSF/PrimeFaces, JPA
    Erfahrung mit SQL-Zugriff und ORM im Oracle RDBMS
    Erfahrung in der Verwendung von Maven/GIT, Linux (Shell und Skripting) sowie CSS/HTML/XML/SOAP/REST-Schnittstellen
    Idealerweise vertraut mit den Strukturen der TU Wien
    Wir bieten:
    Interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet an der größten technischen Universität Österreichs
    Anspruchsvolles und sich stetig weiterentwickelndes Arbeitsumfeld
    Breites internes und externes Weiterbildungsangebot
    Zentrale Lage und gute Erreichbarkeit (U1/U2/U4 Karlsplatz)
    Die Entlohnung erfolgt in der Verwendungsgruppe IVa gemäß dem Kollektivvertrag der Universitäten und beträgt mind. EUR 2.492,40 brutto/Monat. Tätigkeitsbezogene Vordienstzeiten werden angerechnet. Je nach Qualifikation kann eine individuelle Überzahlung vereinbart werden.
    Wenn Sie diese Tätigkeit anspricht, freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungs-unterlagen (inkl. Gehaltsvorstellung) bis 13.04.2017 per E-Mail an tu-jobs@tuwien.ac.at . Bitte geben Sie im Betreff unbedingt Position & Kennzahl an!
    Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


    96.1.2  Eine Stelle für eine_n Studienassistent_in für 10 Stunden/Woche im Finanzdepartment
    Das monatliche Mindestgehalt für diese Verwendung beträgt derzeit € 489,00 brutto (14x jährlich).
    Voraussetzung:
    Inskription eines facheinschlägigen Studiums; kein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung
    Befristung: 2 Jahre, längstens jedoch bis zum Abschluss des Master- oder Diplomstudiums
    Erfordernisse:
    Kenntnisse und Erfahrung in JavaScript-Programmierung mit AngularJS-Framework, hohe Sozialkompetenz, möglicherweise Aufstockung auf 20 Wochenstunden ab Juni / Juli 2017
    Bewerbungsfrist: bis 13. April 2017
    Bewerbungen per Mail an eva.fruehwirth@tuwien.ac.at
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


    Die Vizerektorin für Personal und Gender:
    Mag. A. S t e i g e r

     



     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Redaktion: Angelika Kober, Helga Thalinger
    E-Mail: mitteilungsblatt@tuwien.ac.at
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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