Mitteilungsblatt - 8/2003


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2003
8. Stück
17. Dezember 2003

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 63. Übertragung von im Eigentum des Bundes stehenden Mobilien auf die Technische Universität Wien
  • 64. Geschäftsordnung des Rektorats der Technischen Universität Wien
  • 65. Ausschreibung des "Ressel-Preises" der Technischen Universität Wien
  • 66. Verleihung der Lehrbefugnis als Honorarprofessor
  • 67. Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent
  • 68. Nominierung der Mitglieder der Schiedskommission durch den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
  • 69. Nominierung der Vertreter/innen der Studierenden in die Fakultätsräte an der Technischen Universität Wien (Nr. 53 – 2003/2004); Nachtrag
  • 70. Studienplan für den Universitätslehrgang „Building Science and Technology“
  • 71. Mitteilungen der zentralen Verwaltung
  • 72. Einsetzung von Habilitationskommissionen
  • 73. Ausschreibung freier Planstellen
     


     

     

    63. Übertragung von im Eigentum des Bundes stehenden Mobilien auf die Technische Universität Wien


    Gemäß § 139 des Universitätsgesetzes UG 2002, BGBl. I Nr. 120, geht das Eigentumsrecht an dem beweglichen Vermögen des Bundes, das am Tag vor dem vollen Wirksamwerden des UG 2002 (d.i. der 31. Dezember 2003) der Technischen Universität Wien zur Nutzung überlassen ist, einschließlich aller zugehörenden Rechte und Rechtsverhältnisse, Forderungen und Schulden mit dem folgenden Tag (d.i. der 1. Jänner 2004) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Technische Universität Wien über.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y e.h.

     

    64. Geschäftsordnung des Rektorats der Technischen Universität Wien


    Geschäftsordnung des Rektorats (§ 22 Abs. 6 UG 2002)


    Beschluss des Rektorats vom 21.November 2003


    Beschluss des Universitätsrates vom 26. November 2003


    1. Das Rektorat besteht aus dem Rektor, 2 vollbeschäftigten Vizerektoren (VR für Finanzen und Administration und VR für Lehre) und dem nebenamtlichen VR für Forschung.


      Rektor: O.Univ.-Prof. Dr. Peter SKALICKY


      Vizerektor für Finanzen und Administration: Hon.Prof. Dr. Gerald SCHIMAK


      Vizerektor für Lehre: Univ.-Prof. Dr. Hans KAISER


      Vizerektor für Forschung. O.Univ.-Prof. Dr. Franz RAMMERSTORFER


    2. Verantwortlichkeit:

        1. Das Rektorat ist in seiner Gesamtheit für die Leitung der Universität verantwortlich. Die Geschäfte sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung sowie der vom Universitätsrat genehmigten Geschäftsordnung zu führen.

        2. Unbeschadet der Gesamtverantwortlichkeit des Rektorates und der dem Rektorat als Kollegialorgan vorbehaltenen Beschlussfassungen werden die nachstehenden Agenden unter den Mitgliedern des Rektorates wie folgt aufgeteilt:

    3. Vom Rektor sind folgende Aufgaben wahrzunehmen:

        1. Vorsitzender sowie Sprecher des Rektorats;

        2. Erstellung eines Vorschlags für die Wahl der Vizerektorinnen und Vizerektoren;

        3. Leitung des Amts der Universität;

        4. Öffentlichkeitsarbeit, Sponsoring, Außenkontakte

        5. Kommunikation extern

        6. Verhandlung und Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister;

        7. Ausübung der Funktion der oder des obersten Vorgesetzten des gesamten Universitätspersonals;

        8. Abschluss des Arbeitsvertrages mit Vizerektoren;

        9. Auswahlentscheidung aus Besetzungsvorschlägen der Berufungskommissionen für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren;

        10. Führung von Berufungsverhandlungen;

        11. Abschluss von Arbeits- und Werkverträgen;

        12. Erteilung von Vollmachten gemäß § 28 Abs. 1.

        13. Zuordnung der Universitätsangehörigen (§ 94 Abs. 1 Z 2 bis 6) zu den einzelnen Organisationseinheiten;

        14. Verwaltung der Stipendien-Stiftungen

        15. Fristsetzung bzw. Ersatzvornahme im Zusammenhang mit der Säumnis von Organen

        16. Ausschreibung von Stellen für Universitätsprofessorinnen und –professoren

        17. Ausschreibung von Stellen

        18. Feststellung über das Vorliegen der erforderlichen Leistungsnachweise für die unbefristete Verwendung von Vertragsbediensteten im Bereich des wissenschaftlichen Personals

        19. Umsetzung des Frauenförderungsplanes

    4. Vom Vizerektor für Finanzen und Administration sind folgende Agenden wahrzunehmen:

        1. Stellungnahme zu den Curricula hinsichtlich finanzieller Auswirkungen

        2. Angelegenheiten des Rechnungs- und Berichtswesens;

        3. Budgetzuteilung;

        4. Angelegenheiten der Personalverrechnung

        5. Feststellung über das Vorliegen der erforderlichen Leistungsnachweise für die unbefristete Verwendung von Vertragsbediensteten im nichtwissenschaftlichen Bereich

        6. Angelegenheiten der Innenrevision

        7. Angelegenheiten des Personalcontrollings

        8. Angelegenheiten der Raumplanung und Raumbewirtschaftung

    5. Vom Vizerektor für Lehre sind folgende Agenden wahrzunehmen:


        1. Zielvereinbarungen mit den Studiendekanen hinsichtlich Lehre inklusive Verteilung des Lehrbudgets.

        2. Umsetzung des Frauenförderungsplanes in der Lehre

        3. Personalentwicklung

        4. Studienrechtliche Angelegenheiten gem. § 1 Abs. 1 Z 1 bis 4 des Satzungsteils Studienrecht

        5. Aufnahme der Studierenden

        6. Nachsichterteilung im Zusammenhang mit der Vorlage von Unterlagen bei der Zulassung zum Studium

        7. Vorschreibung von Ergänzungsprüfungen zum Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache

        8. Entscheidung über die Gleichwertigkeit von Zeugnissen im Einzelfall

        9. Vorschreibung von Ergänzungsprüfungen zur Herstellung der Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse

        10. Feststellung des Erlöschens der Zulassung zu ordentlichen und außerordentlichen Studien

        11. Einhebung der Studienbeiträge in der gesetzlich festgelegten Höhe

        12. Entscheidung über den Erlass des Studienbeitrags

        13. Verpflichtung von Studierenden zur Entrichtung des doppelten Studienbeitrags

        14. Veranlassung von Evaluierungen der Lehre und der Veröffentlichung von Evaluierungsergebnissen;

        15. Erteilung der Lehrbefugnis (venia docendi);

        16. Stellungnahme zu den Curricula hinsichtlich Auswirkungen in der Lehre;

        17. Festsetzung der allgemeinen Zulassungsfrist sowie Abweichungen für Universitätslehrgänge etc.

        18. Angelegenheiten des Controllings der Lehre

        19. Internationale Angelegenheiten der Lehre

        20. Angelegenheiten der Evidenz der Studierenden und der Prüfungsevidenz

        21. Ausstellung des Ausweises für Studierende und Ausstellung von Bestätigungen über die erfolgte Zulassung zu Studien und über den Studienerfolg

    6. Vom Vizerektor für Forschung sind folgende Agenden wahrzunehmen:

        1. Veranlassung von Evaluierungen der Forschung und der Veröffentlichung von Evaluierungsergebnissen;

        2. Mitteilung über das Aufgreifen von Diensterfindungen

        3. Angelegenheiten des Controllings der Forschung

        4. Internationale Angelegenheiten der Forschung

    7. Der Rektor ist (gem. §22 (4) UG2002) Vorsitzender des Rektorates und dessen Sprecher. Ihm obliegt, unbeschadet der Geschäftsverteilung, die Gesamtkoordination und Gesamtleitung der Universität.

    8. Der Rektor hat die Vollziehung der Beschlüsse des Rektorates und des Universitäts- rates zu veranlassen bzw. zu überwachen.

    9. Berührt ein Vorgang auch den Aufgabenbereich eines anderen Mitglieds des Rektorates oder werden einem anderen Mitglied des Rektorates unterstellte Dienststellen in Anspruch genommen, so ist das Einvernehmen mit dem betreffenden Mitglied des Rektorates herzustellen. Können sich die Mitglieder des Rektorates nicht einigen, so entscheidet der Vorsitzende.

    10. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit nach der Geschäftsverteilung entscheidet der Vorsitzende des Universitätsrates.

    11. Folgende Aufgaben sind vom Rektorat gemeinsam wahrzunehmen:

        1. Erstellung eines Entwurfs der Satzung zur Vorlage an den Senat;

        2. Erstellung eines Entwicklungsplans der Universität zur Vorlage an den Senat und an den Universitätsrat;

        3. Erstellung eines Organisationsplans der Universität zur Vorlage an den Senat und an den Universitätsrat;

        4. Erstellung eines Entwurfs der Leistungsvereinbarung zur Vorlage an den Universitätsrat;

        5. Bestellung der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten;

        6. Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Leiterinnen und Leitern der Organisationseinheiten;

        7. Erstellung des jährlichen Leistungsberichts, des Rechnungsabschlusses und der Wissensbilanz

        8. Erlassung von Richtlinien für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Universität gemäß § 28 Abs. 1.

        9. Mitwirkung an der Abberufung eines Mitglieds des Universitätsrates

        10. Entscheidung über die Verwendung von Kostenersätzen

        11. Untersagung von Projekten gemäß § 26 Abs. 1

        12. Entziehung der Berechtigung gemäß § 27 Abs. 1

        13. Erlassung des provisorischen Organisationsplans und Bestellung der provisorischen Leiterinnen und Leiter

        14. Ehrungen

    12. Vollmachten:

        1. Verträge, Vereinbarungen oder sonstige Verpflichtungserklärungen welche wirtschaftliche Angelegenheiten betreffen, bedürfen der Unterfertigung durch 2 Mitglieder des Rektorats.

        2. Im Rahmen der Budgetzuteilung durch das Rektorat besteht Budgethoheit der Rektoratsmitglieder betreffend des ihnen zugeteilten Budgets.

    13. Die Mitglieder des Rektorates sind verpflichtet, einander gegenseitig über alle wichtigen Vorgänge und Geschäftsfälle zu informieren. Jedes Mitglied des Rektorates ist berechtigt, in alle Unterlagen der anderen Bereiche Einsicht zu nehmen und eine Beschlussfassung im Rektorat zu verlangen.

    14. Der Beschlussfassung durch das gesamte Rektorat bedürfen insbesondere:

        1. Grundsätzliche Fragen der Orientierung und Profilbildung der Universität und der Fakultäten

        2. Alle Geschäfte, die der Zustimmung des Universitätsrates bedürfen, sowie die schriftlichen Berichte an den Universitätsrat.

    15. Zustimmung des Universitätsrates:

      Angelegenheiten, die der Zustimmung des Universitätsrates bedürfen, sind im

      § 21 (1) UG2002 geregelt.


    16. Beschlüsse des Rektorates, Protokolle, Rundlauf

        1. Die Sitzungen des Rektorats werden vom Vorsitzenden einberufen. Jedes Mitglied des Rektorats hat über seine Agenden zu berichten. Die Sitzungen finden im regelmäßigen Abstand von 2 Wochen statt.

        2. Jedes Mitglied des Rektorats ist berechtigt, nach Absprache mit den übrigen Rektoratsmitgliedern Auskunftspersonen zu den Sitzungen einzuladen.

        3. Das Rektorat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Beschlüsse des Rektorats sind nur dann gültig, wenn zumindest 3 Mitglieder des Rektorats anwesend sind. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Der Vorsitzende hat jedoch darauf hinzuwirken, dass Beschlüsse tunlichst einstimmig gefasst werden.

        4. Über die Sitzungen des Rektorates sind Protokolle anzufertigen, die alle Beschlüsse enthalten. Die Protokolle werden laufend nummeriert und sind den Mitgliedern unverzüglich zu übermitteln.

        5. Erfolgt eine Beschlussfassung nicht einstimmig, so sind die Begründungen für Zustimmung und Ablehnung im Protokoll festzuhalten. Der Vorsitzende des Universitätsrates ist darüber in Kenntnis zu setzen.

        6. Beschlüsse des Rektorates können auch im Rundlaufweg gefasst werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Eine Vertretung im Rundlaufverfahren ist ausgeschlossen.

        7. Im Fall der Verhinderung wird der Rektor vom VR für Finanzen und Administration vertreten.

        8. Im Fall der Verhinderung eines Vizerektors wird dieser vom Rektor vertreten.

    17. Berichte an den Universitätsrat:


    Das Rektorat hat dem Universitätsrat mindestens einmal jährlich über grundsätzliche Fragen der Entwicklung des Universität im Bezug zum Entwicklungsplan, dem Organisationsplan und der Leistungsvereinbarung – auch anhand einer Vorschau - zu berichten. Zwischenberichte sind semesterweise zu erstatten. Die Berichte sind schriftlich zu erstatten und auf Verlangen des Universitätsrates mündlich zu erläutern.


    Die Geschäftsordnung des Rektorats ist auch unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/info_go_rektorat.shtml abrufbar.


    Der Vorsitzende des Universitätsrates:

    Dipl.-Ing. O. P ü h r i n g e r

     

    65. Ausschreibung des "Ressel-Preises" der Technischen Universität Wien


    An der Technischen Universität Wien vergibt der Rektor jährlich einen Forschungspreis ("Ressel - Preis") in der Höhe von € 13.081,11, der aus den Kostenersätzen gem. § 4 Abs. 3 UOG 93 gespeist wird. Durch diesen Preis werden Forschungsleistungen im Rahmen von Dissertationsprojekten ausgezeichnet, die in einem direkten Zusammenhang mit interdisziplinärer Drittmittelforschung stehen.

    Widmung des Preisgeldes: Das Preisgeld wird an jenes Institut, das für das Zustandekommen des Forschungsgegenstandes (Forschungsauftrag im Drittmittelbereich) und für die Betreuung der Dissertation des Preisträgers/der Preisträgerin hauptverantwortlich war in der zweckgebundenen Gebarung zur Verfügung gestellt, und ist für die Förderung der Forschungstätigkeit des Preisträgers/der Preisträgerin (Auslandsaufenthalte, Kongressteilnahme, -Geräteausstattung, etc.) zu verwenden.

    Weitere Informationen und Einreichung zur Nominierung an den Dekanaten.

    Anträge müssen bis zum 31. März 2004 im Büro des Vizerektors für Forschung eingelangt sein. Für allfällige Anfragen steht der Vizerektor O.Prof. Dr. RAMMERSTORFER, Durchwahl 40131 oder ra@ilfb.tuwien.ac.at, zur Verfügung.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    66. Verleihung der Lehrbefugnis als Honorarprofessor


    Der Vizerektor für Lehre hat aufgrund eines Vorschlages des Fakultätskollegiums und auf Antrag des Dekans der Fakultät für Architektur und Raumplanung Herrn Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Gerhard SCHIMAK gem. § 26 Abs. 1 und 3 UOG 1993 zum Honorarprofessor für das Fach „Regionalplanung und Regionalentwicklung“ auf unbestimmte Zeit bestellt.

    Herr Hon.Prof. Dr. Gerhard SCHIMAK wird gem. § 20 Abs. 1 UOG 1993 dem Institut für Städtebau und Raumplanung zugeordnet.


    Für den Rektor:

    Der Vizerektor für Lehre:

    Dr. H. K a i s e r

     

    67. Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent


    Der Dekan der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 eingesetzten Habilitationskommission vom 6. November 2003 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Marko MIHOVILOVIC die Lehrbefugnis als Universitätsdozent für das Fach „Bioorganische Chemie“ verliehen.

    Gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 UOG 1993 hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Univ.Doz. Dr. Marko MIHOVILOVIC zu dem Institut für Angewandte Synthesechemie verfügt.


    Der Dekan:

    Dr. H. S t a c h e l b e r g e r

     

    68. Nominierung der Mitglieder der Schiedskommission durch den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen


    Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat in seiner Sitzung vom 16. Mai 2003 einstimmig beschlossen, als Mitglieder der Schiedskommission Frau MinRätin Dr. Barbara BOREK und Herrn MinRat Dr. Lothar MATZENAUER zu entsenden.


    Die Vorsitzende des Arbeitskreises:

    Dr. J. M i k o l e t z k y

     

    69. Nominierung der Vertreter/innen der Studierenden in die Fakultätsräte an der Technischen Universität Wien (Nr. 53 – 2003/2004); Nachtrag


    An der Fakultät für Informatik wurde Herr Stefan KREJCI zum 4. Ersatzmitglied nominiert.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    70. Studienplan für den Universitätslehrgang „Building Science and Technology“


    Der Studienplan für den Universitätslehrgang „Building Science and Technology“ in der Fassung des Beschlusses des Fakultätskollegiums der Fakultät für Architektur und Raumplanung vom 5. März 2003, wurde mit GZ 52.308/91-VII/6/2003 vom 20. November 2003 nicht untersagt.

    Der Studienplan ist unter http://cec.tuwien.ac.at/studienplaene abrufbar.


    Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums:
    Dr. H. H i e r z e g g e r

     

    71. Mitteilungen der zentralen Verwaltung


    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:


    Dekanat für Technische Naturwissenschaften und Informatik:

    Frau Angela PECINOVSKY

    Tel.: 58801-10014


    Dekanat für Maschinenbau:

    Frau Elfriede TITZER

    Tel.: 58801-30012


    Dekanat für Bauingenieurwesen:

    Frau Mag. Heidrun HEINZL

    Tel.: 58801-20010


    Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik:

    Frau Mag. Gabriele OPPENHEIM

    Tel.: 58801-35000


    Dekanat für Architektur und Raumplanung:

    Frau Andrea WÖLFER

    Tel.: 58801-25003


    Ansprechpersonen an der HTU:

    Frau Helga BAUER

    Tel.: 58801-49501


     

    71.1. betreffend ESA- und EUMETSAT-Stellenausschreibungen


    Bei der Europäischen Weltraumbehörde ESA, Standort Paris bzw. Noordwijk (NL), sowie bei EUMETSAT, Standort Darmstadt (D), sind laufend Planstellen, z.T. in leitenden Funktionen, für Absolventen/innen einschlägiger Universitätsstudien ausgeschrieben.

    Österreichische Bewerber/innen sind, insbesondere bei EUMETSAT, dringend erwünscht.


    Die aktuellen Ausschreibungen sind über folgende Internetseiten ersichtlich:


    Europäische Weltraumbehörde ESA: (Site: http://www.esa.int)

    http://www.esa.int/hr/indexjobs.html (unter dem Link "current vacancies")


    EUMETSAT: von der Homepage http://www.eumetsat.de

    die Links Announcements Staff Employment Opportunities auswählen.

    Bewerber/innen mögen sich an folgende österreichische Kontaktstellen wenden:


    Dr. Erwin MONDRE (für EUMETSAT) Mag. Eva-Maria SCHMITZER

    Dr. Klaus PSEINER (für ESA) Bundesministerium für Verkehr,

    Innovation und Technologie

    ASA – Austrian Space Agency Abt. V/B/10 - Weltraumforschung

    Garnisongasse 7 Rosengasse 4

    1090 Wien 1010 Wien

    Tel.: 403 81 77- 12 Tel.: 53120-7130

    Fax: 405 82 28 Fax: 53120-81-7130

    emondre@asaspace.at eva-maria.schmitzer@bmwf.gv.at

    kpseiner@asaspace.at

     

    71.2. betreffend Aktion „Wissenschaftler/innen gründen Firmen“


    Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur teilt gemäß GZ 12.405/8-VII/9/2003 vom 26. November 2003 mit, dass unter http://www.bmbwk.gv.at (® „Universitäten. Studien“, ® „Projekte, Materialien“, ® „Förderungen zum Transfer Wissenschaft-Wirtschaft“) ein Informationsfolder zur Aktion „Wissenschaftler/innen gründen Firmen“ abrufbar ist.

    Weitere Materialien und Informationen bei Frau FERENTSCHIK-DOPPLER, Abteilung VII/9, Bankgasse 1, 1014 Wien, Tel.Nr.: (01) 53120/5943 (e-mail: elisabeth.ferentschik-doppler@bmbwk.gv.at).

     

    71.3. betreffend Österreichisches Controller-Institut, Wien, Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Controllerin“ und „Akademischer Controller“


    Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelt mit GZ 52.305/229-VII/6/2003 vom 23. November 2003 den Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Controllerin“ und „Akademischer Controller“ für den vom Österreichischen Controller-Institut, Wien durchgeführten Lehrgang für Controlling.

    Stellungnahmen bis 20. Dezember 2003.

    Der Entwurf dieser Verordnung kann unter http://www.ris.bka.gv.at/begutachtung/ verfügbar gemacht werden.

     

    71.4. betreffend Ausschreibung einer Planstelle für eine Universitätsprofessorin/für einen Universitätsprofessor an der Universität Passau


    An der Fakultät für Mathematik und Informatik der Universität Passau ist ab dem Sommersemester die Stelle einer/eines Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors der Besoldungsgruppe C 3 für Informatik mit dem Schwerpunkt Algorithmik zu besetzen.



    Bewerbungen sind beim Dekan der Fakultät für Mathematik und Informatik der Universität Passau, Innstraße 33, 94032 Passau bis zum 31. Jänner 2004 einzureichen.

    Weitere Informationen: Detlef HOUBEN, Tel.: 0851 509-1120, Fax: 0851 509-1102, e-mail: Detlef.Houben@uni-passau.de .


    Die Universitätsdirektorin:

    Mag. E. U r b a n

     

    72. Einsetzung von Habilitationskommissionen


    Der Dekan der Fakultät für Bauingenieurwesen hat gem. § 28 Abs. 2 UOG 1993 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens für Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Christian HELLMICH, Fachgebiet: “Festigkeitslehre und Biomechanik“, eine Habilitationskommission eingesetzt und nach Anhörung des Fakultätskollegiums eine Parität von 6:3:3 festgelegt.

    In der konstituierenden Sitzung am 2. Dezember 2003 wurde Herr O.Univ.-Prof. Dr. Herbert MANG zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Dekan:

    Dr. J. L i t z k a e.h.


    Der Dekan der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik hat gem. § 28 Abs. 2 UOG 1993 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens für Herrn Mag.rer.nat. Dr.rer.nat. Wolfgang BINDER, Fachgebiet: “Makromolekulare Chemie“, eine Habilitationskommission eingesetzt und nach Anhörung des Fakultätskollegiums vom 9. Oktober 2003 eine Parität von 6:3:3 festgelegt.

    In der konstituierenden Sitzung am 6. November 2003 wurde Herr O.Univ.Prof. Dr. Heinrich GRUBER zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Dekan:

    Dr. H. S t a c h e l b e r g e r


    Der Dekan der Fakultät für Architektur und Raumplanung hat gem. § 28 Abs. 2 UOG 1993 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens für Herrn Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Georg HAUBER, Fachgebiet: “Verkehrssystemplanung“, eine Habilitationskommission eingesetzt und nach Anhörung des Fakultätskollegiums vom 6. Oktober 2003 eine Parität von 4:2:2 festgelegt.

    In der konstituierenden Sitzung am 27. November 2003 wurde Herr O.Univ.Prof. Dr. Franz ZEHETNER zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Dekan:

    Dr. K. S e m s r o t h

     

    73. Ausschreibung freier Planstellen


    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufent-haltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

    Bewerbungen sind, wenn nicht anders vermerkt, in der Personalabteilung I der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, schriftlich einzubringen (wissenschaftliches Personal).

     

    73.1. Zentrale Verwaltung


    1 PlSt für eine/n Kostenrechner/in in der Zentralen Verwaltung, Arbeitsplatzwertigkeit v1/1

    Aufnahmebedingungen: österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Kenntnisse: einschlägige Ausbildung (WU, FH o.ä.), Bewerber mit SAP-Erfahrung bevorzugt

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n



    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 PlSt für eine/n Controller/in in der Zentralen Verwaltung, Arbeitsplatzwertigkeit v1/1

    Aufnahmebedingungen: österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Kenntnisse: einschlägige Ausbildung (WU, FH o.ä.), Bewerber mit SAP-Erfahrung bevorzugt

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Für den Rektor:

    Die Universitätsdirektorin:

    Mag. E. U r b a n

     

    73.2. Fakultät für Bauingenieurwesen


    1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Hochbau und Industriebau, Fachbereich Industriebau, ab 1. März 2004 auf die Dauer von 4 Jahren

    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung

    Sonstige Voraussetzungen: Vertiefung in Analyse und Entwicklung von Tragwerkssystemen, Nachweis organisatorischer Fähigkeiten in praktischen Projektmanagementaufgaben

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    Der Dekan:

    Dr. J. L i t z k a

     

    73.3. Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik


    1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Computergraphik und Algorithmen, Arbeitsbereich Algorithmen und Datenstrukturen, ehestmöglich bis 7. Juli 2004

    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium der Fachrichtung Informatik bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung

    Sonstige Voraussetzungen: Ausgezeichnete Kenntnisse in Algorithmen und Datenstrukturen, Interesse für die Lehre

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    Der Dekan:

    Dr. H. S t a c h e l b e r g e r


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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