Mitteilungsblatt - 7/2013


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2013
7. Stück
20. März 2013

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 57. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG
  • 58. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs 2 UG
  • 59. Richtlinie des Rektorats zu §§ 26, 27 und 28 Universitätsgesetz 2002 (UG), EU-Forschungsverträge
  • 60. Liste der Sicherheitsvertrauenspersonen der TU Wien
  • 61. Karfreitagsregelung
  • 62. Änderung (Novellierung) von Satzungsteilen
  • 63. Einsetzung der Auswahlkommission gemäß §§ 7 bis 9 der Verordnung des Rektorats in der Fassung vom 30. Jänner 2013 über ein Auswahlverfahren gemäß § 64 Abs. 6 UG für das Masterstudium Building Science and Technology (E066 444)
  • 64. Bestellung zum Universitätsprofessor
  • 65. Bestellung zum Institutsvorstand
  • 66. Forschungsstipendien 2013
  • 67. Ausschreibung des Hanns Peter Winter - Preises 2013
  • 68. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/innen der Universitätsprofessoren/innen einschließlich der Leiter/innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessoren/innen sind in den Senat der TU Wien
  • 69. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/innen der Universitätsdozenten/innen und der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Senat der TU Wien
  • 70. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der TU Wien
  • 71. Mitteilungen der Universitätsverwaltung
  • 72. Ausschreibung einer Stelle für eine/n Universitätsprofessor/in für Ingenieurgeodäsie
  • 73. Ausschreibung einer Stelle für eine/n Universitätsprofessor/in für Systems on Chip (SoC)
  • 74. Ausschreibung freier Stellen
     


     

     

    57. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG

    Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG ist unter
    https://tiss.tuwien.ac.at/mbl/p28vollmachten verfügbar.


    Die Rektorin:
    Dr. S. S e i d l e r

     

     

    58. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs 2 UG

    Die Aufstellung der gem. § 27 Abs. 2 UG 2002 erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgendem Link verfügbar:

    https://tiss.tuwien.ac.at/research/projectannouncements.xhtml


    Die Rektorin:
    Dr. S. S e i d l e r

     

     

    59. Richtlinie des Rektorats zu §§ 26, 27 und 28 Universitätsgesetz 2002 (UG), EU-Forschungsverträge

    Das Rektorat hat die Änderung der Richtlinie zu §§ 26, 27 und 28 UG in der Rektoratssitzung am 19. März 2013 beschlossen. Sie finden diese im Anhang bzw. auf der Homepage der Universitätskanzlei unter http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/ukanzlei/____26_27und28_RL_19032013.pdf
    Punkt V.3. lautet nun:
    4-Augen-Prinzip bei EU-Forschungsverträgen
    Zur Einhaltung eines 4-Augen-Prinzips und zur internen Dokumentation ist folgende Vorgehensweise einzuhalten: Der Projektleiter / Die Projektleiterin sowie der Leiter der OE / die Leiterin der OE (es gelten die allgemeinen Vorschriften des Artikel I) haben ihre Unterschrift auf dem „Formblatt C“  Kostenaufstellung (Financial Statement) zu setzen. Dieses Dokument ist anschließend eingescannt in der TISS-Projektdatenbank hochzuladen. Wenn der Projektleiter zugleich Institutsvorstand/Institutsvorständin ist, ist neben diesem der Dekan/die Dekanin zeichnungsberechtigt.
    Nach außen, d.h. gegenüber der EU, hat der Projektleiter / die Projektleiterin die "Form C“ bloß selbst zu unterfertigen sowie an die von der EU-Kommission im Vertrag vorgegebene Stelle und Art zu übermitteln.


    Für das Rektorat:
    Die Rektorin:
    Dr. S. S e i d l e r




    Anhänge:
    26_27und28_RL.pdf

     

    60. Liste der Sicherheitsvertrauenspersonen der TU Wien

    Sie finden die Liste im Anhang.


    Die Vizerektorin für Personal und Gender:
    Mag. A. S t e i g e r




    Anhänge:
    SVPNamensliste.pdf

     

    61. Karfreitagsregelung

    Der Karfreitag ist im Kalenderjahr 2013 für alle Arbeitnehmer/innen dienstfrei. (Diese Regelung ist jederzeit widerrufbar. Daraus entsteht für die Zukunft kein Rechtsanspruch auf eine derartige Regelung.)


    Die Vizerektorin für Personal und Gender:
    Mag. A. S t e i g e r

     

    62. Änderung (Novellierung) von Satzungsteilen

    Der Senat der Technischen Universität Wien hat in der Sitzung am 18. März 2013 auf Antrag des Rektorates die Novellierung des Satzungsteiles
    - Geschäftsordnung für Kollegialorgane
    einstimmig beschlossen.
    Sie finden diese im Anhang bzw. auf der Homepage der Universitätskanzlei unter http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/ukanzlei/Geschaeftsordnung_fuer_Kollegialorgane.pdf .
    Folgende Änderung hat sich ergeben:
    Ein Minderheitsvotum muss nunmehr, um beachtet zu werden, in der Sitzung selbst angemeldet und innerhalb einer Woche schriftlich eingebracht werden. Ansonsten gilt es als zurückgezogen. Nicht in der Sitzung anwesende Mitglieder können eine Stellungnahme bis spätestens eine Woche nach Versendung des Protokolls einbringen.


    Der Vorsitzende des Senats:
    Dr. F. Z e h e t n e r




    Anhänge:
    GeschftsordnungfrKollegialorgane_neueFassung_18032013.pdf

     

    63. Einsetzung der Auswahlkommission gemäß §§ 7 bis 9 der Verordnung des Rektorats in der Fassung vom 30. Jänner 2013 über ein Auswahlverfahren gemäß § 64 Abs. 6 UG für das Masterstudium Building Science and Technology (E066 444)

    Die gemäß §§ 7 bis 9 der Verordnung des Rektorates nominierten Mitglieder der Auswahlkommission wurden vom Vizerektor für Lehre bestellt.
    Die konstituierende und erste Sitzung der Kommission findet am 09. April 2013, 15:00 Uhr, statt.


    Der Vizerektor für Lehre:
    Dr. A. P r e c h t l



     

    64. Bestellung zum Universitätsprofessor

    Die Rektorin hat Herrn Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr.-Ing. Jörg Krampe mit Wirksamkeit vom 1. 8. 2013  zum Universitätsprofessor für Wassergütewirtschaft an der Technischen Universität Wien bestellt. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass Herr Dr.-Ing. Krampe dem Institut für Wassergüte, Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft der Technischen Universität Wien angehört.


    Die Rektorin:
    Dr. S. S e i d l e r

     

     

     

    65. Bestellung zum Institutsvorstand

    Herr Univ.Prof. Dipl.-Phys. Dr.rer.nat. Hartmut Abele wird zum Vorstand des Atominstituts (E141) für den Zeitraum 01.04.2013 bis 31.12.2015 bestellt.


    Der Dekan:
    Dr. G. Badurek

     

    66. Forschungsstipendien 2013

    Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat der Technischen Universität Wien für das Jahr 2013 für die Gewährung von "Forschungsstipendien an Österreichische Graduierte (Beihilfen für Zwecke der Wissenschaft)" einen Betrag von € 67.024,78 zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung der 2011/12 nicht ausgeschöpften Mittel von € 4.407,08 stehen somit heuer insgesamt € 71.431,86 zur Verfügung.
    40% dieses Betrages, das sind € 28.572,74, sind für die Vergabe an Frauen vorzusehen, um der gesetzlichen Verpflichtung zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses nachzukommen.
    Bewerber/innen um ein Forschungsstipendium müssen folgende Kriterien erfüllen:
    1.) Abgeschlossenes Studium (mit Ausnahme Bachelor)
    2.) Österreichische Staatsbürgerschaft (bzw. Gleichstellung von EU-Bürgern/innen analog zum § 4 Studienförderungsgesetz)
    3.) Das Einkommen darf nicht über dem Höchststipendium nach dem Studienförderungs-gesetz liegen (€ 8.148,-- pro Jahr oder € 679,-- pro Monat)
    4.) Der/die Bewerber/in darf weder eine Planstelle des Bundes bekleiden noch Angestellte/r der jeweiligen Universität sein.
    5.) Mit dem Forschungsstipendium ist ein wissenschaftliches Projekt durchzuführen, welches bereits an einem Institut bearbeitet oder von der/dem Kandidaten/in selbst eingebracht wird.
    Dem schriftlichen Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
    1.) Projektbeschreibung
    2.) Befürwortung des Projektes durch die/den Projektbetreuer/in
    3.) Lebenslauf
    4.) Staatsbürgerschaftsnachweis
    Bewerbungen sind unter Anschluss dieser Unterlagen bis spätestens 5. Mai 2013 an die Universitätskanzlei zu senden.
    Hinweis:
    1.) Forschungsstipendien sind grundsätzlich als Erwerbseinkommen (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit) steuerpflichtig!
    2.) Ab sofort werden Forschungsstipendien nur mehr alle zwei Jahre vergeben. (nächste reguläre Vergabe im Jahr 2015)


    Für die Rektorin:
    Der Vizerektor für Forschung:
    Dr. J. F r ö h l i c h

     

     

    67. Ausschreibung des Hanns Peter Winter - Preises 2013

    An der Technischen Universität Wien vergibt die Rektorin jährlich einen Forschungspreis ("Hannspeter Winter - Preis") in der Höhe von EUR 10.000,-, der aus Erträgen der BA/CA-Stiftung sowie aus dem Budget der TU Wien gespeist wird. Durch diesen Preis werden hervorragende wissenschaftliche Forschungsleistungen im Rahmen von Dissertationsprojekten ausgezeichnet, die von Absolventinnen des Doktoratsstudiums an der TU Wien erbracht wurden.
    Jede Fakultät kann jedes Jahr nur eine Bewerberin nominieren; falls mehr als eine Bewerbung vorliegt, obliegt die Auswahl dem Dekan aufgrund eines gereihten Vorschlages des Fakultätsrates. Nach der Entscheidung über die Bewerberin der Fakultät sind die Unterlagen - welche jedenfalls die Dissertation und die Gutachten zur Beurteilung der Dissertation enthalten müssen - mit einem Schreiben des Dekans dem Vizerektor für Forschung zur Ermittlung der Preisträgerin gemäß Statuten (siehe Mitteilungsblatt Nr. 29/2009) vorzulegen.
    Anträge müssen bis zum 14. Juni 2013 im Büro des Vizerektors für Forschung eingelangt sein. Für allfällige Anfragen steht die Assistentin des Vizerektors für Forschung, Frau Kusebauch, Durchwahl 406303, oder unter barbara.kusebauch@tuwien.ac.at zur Verfügung.


    Für die Rektorin:
    Der Vizerektor für Forschung:
    Dr. J. F r ö h l i c h

     

     

    68. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/innen der Universitätsprofessoren/innen einschließlich der Leiter/innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessoren/innen sind in den Senat der TU Wien

    Es wird zur Wahl von 13 (dreizehn) Vertretern/innen der in § 25 Abs. 4 Z 1 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in den Senat für die vom 1. Oktober 2013 bis 30. September 2016 (drei Jahre) laufende Funktionsperiode einberufen.
    Zeit: Donnerstag, 16. Mai 2013, 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
    Ort: Boeckl-Saal, Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock

    Wahlberechtigt sind alle der Technischen Universität Wien mit Stichtag 20. März 2013 angehörigen Vertreter/innen der obgenannten Personengruppe.
    (Ausnahmen von der passiven Wahlberechtigung: Die Rektorin und die Vizerektoren sind passiv nicht wahlberechtigt.)
    Wählerverzeichnisse
    :
    In die Wählerverzeichnisse kann vom 22. März bis 2. April 2013 in der Universitätskanzlei während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätskanzlei  erhoben werden.
    Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis zum 4. April 2013 entschieden. Diese Entscheidung ist endgültig.
    Wahlvorschläge
    :
    Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 11. April 2013 schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätskanzlei während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.
    Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/innen beigefügt sein. Das Fehlen einzelner Zustimmungserklärungen ist durch die/den Zustellungsbevollmächtigte/n zu begründen. Fehlende Zustimmungserklärungen sind nach Wegfall des Hinderungsgrundes unverzüglich nachzureichen. Es muss ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte benannt sein.
    Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.
    In alle Wahlvorschläge ist eine Quote von mindestens 40% Frauen aufzunehmen (Hauptmitglieder) bzw. eine stichhaltige Begründung für deren Fehlen anzuschließen, widrigenfalls der Wahlvorschlag zur Verbesserung (innerhalb der Einreichfrist!) zurückgewiesen wird.
    Kommt die /der Einreicher/in der Aufforderung  zur Verbesserung (40% Frauenquote) bzw. Ergänzung (Begründung für deren Fehlen) nicht bis zum Ablauf der Einreichfrist nach, wird der Wahlvorschlag als verspätet zurückgewiesen.
    Hinweis: 
    Es wird dringend empfohlen, vor der Einreichung eines Wahlvorschlages ohne 40% Frauenquote vorab das Einvernehmen mit dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen herzustellen. Dafür ist folgendes Formular zu verwenden, welches dann auch dem Wahlvorschlag anzuschließen ist:
    www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/akg/Intern_40Prozent_Formular.pdf

    Der Vorsitzende der Wahlkommission überprüft die eingereichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätskanzlei einzubringen.
    Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder nach Ablauf der Einreichfrist einlangen, werden nicht zugelassen.
    Diese Entscheidung ist endgültig.
    Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 8.Mai 2013  an der Amtstafel der Universitätskanzlei  kundgemacht.
    Wähler/innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!


    Die Rektorin:
    Dr. S. S e i d l e r



     

    69. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/innen der Universitätsdozenten/innen und der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Senat der TU Wien

    Es wird zur Wahl von 6 (sechs) Vertretern/innen der in § 25 Abs. 4 Z 2 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in den Senat für die von 1. Oktober 2013 bis 30. September 2016 (drei Jahre) laufende Funktionsperiode einberufen.
    Zeit: Donnerstag, 16. Mai 2013, 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
    Ort: Boeckl-Saal, Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock

    Wahlberechtigt sind alle der Technischen Universität Wien mit Stichtag 20. März 2013 angehörigen Vertreter/innen der obgenannten Personengruppe.
    Wählerverzeichnisse:
    In die Wählerverzeichnisse kann vom 22. März bis 2. April 2013 in der Universitätskanzlei während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätskanzlei erhoben werden.
    Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis zum 4. April 2013 entschieden. Diese Entscheidung ist endgültig.
    Wahlvorschläge
    :
    Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 11. April 2013 schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätskanzlei während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.
    Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/innen beigefügt sein. Das Fehlen einzelner Zustimmungserklärungen ist durch die/den Zustellungsbevollmächtigte/n zu begründen. Fehlende Zustimmungserklärungen sind nach Wegfall des Hinderungsgrundes unverzüglich nachzureichen. Es muss ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte benannt sein.
    Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.
    In alle Wahlvorschläge ist eine Quote von mindestens 40% Frauen aufzunehmen (Hauptmitglieder) bzw. eine stichhaltige Begründung für deren Fehlen anzuschließen, widrigenfalls der Wahlvorschlag zur Verbesserung (innerhalb der Einreichfrist!) zurückgewiesen wird.
    Kommt die/der Einreicher/in der Aufforderung zur Verbesserung (40% Frauenquote) bzw. Ergänzung (Begründung für deren Fehlen) nicht bis zum Ablauf der Einreichfrist nach, wird der Wahlvorschlag als verspätet zurückgewiesen.
    Hinweis:
       Es wird dringend empfohlen, vor der Einreichung eines Wahlvorschlages ohne 40% Frauenquote vorab das Einvernehmen mit dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen herzustellen.
    Dafür ist folgendes Formular zu verwenden, welches dann auch dem Wahlvorschlag anzuschließen ist:
    www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/akg/Intern_40Prozent_Formular.pdf

    Der Vorsitzende der Wahlkommission überprüft die eingereichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätskanzlei einzubringen.
    Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder nach Ablauf der Einreichfrist einlangen, werden nicht zugelassen.
    Diese Entscheidung ist endgültig.
    Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 8. Mai 2013  an der Amtstafel der Universitätskanzlei  kundgemacht.
    Wähler/innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!


    Die Rektorin:
    Dr. S. S e i d l e r



     

    70. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der TU Wien

    Es wird zur Wahl von 1 (einem/r) Vertreter/in der in § 25 Abs. 4 Z 3 UG 2002 genannten Personengruppe und Ersatzmitgliedern in den Senat für die von 1. Oktober 2013 bis 30. September 2016 (drei Jahre) laufende Funktionsperiode einberufen.
    Zeit: Donnerstag, 16. Mai 2013, 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
    Ort: Kleines Sitzungszimmer, Hauptgebäude, 1. Stock,
    (zwischen Stiege 1 und Stiege 2)
    Wahlberechtigt sind alle der Technischen Universität Wien mit Stichtag 20. März 2013 angehörigen Vertreter/innen der obgenannten Personengruppe.
    Wählerverzeichnisse
    :
    In die Wählerverzeichnisse kann vom 22. März bis 2. April 2013 in der Universitätskanzlei während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätskanzlei erhoben werden.
    Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis zum 4. April 2013 entschieden. Diese Entscheidung ist endgültig.
    Wahlvorschläge
    :
    Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 11 April 2013 schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätskanzlei während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.
    Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Es muss ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungs-bevollmächtigte benannt sein.
    Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.
    In alle Wahlvorschläge ist eine Quote von mindestens 40% Frauen aufzunehmen (Hauptmitglieder) bzw. eine stichhaltige Begründung für deren Fehlen anzuschließen, widrigenfalls der Wahlvorschlag zur Verbesserung (innerhalb der Einreichfrist!) zurückgewiesen wird.
    Kommt die /der Einreicher/in der Aufforderung zur Verbesserung (40% Frauenquote) bzw. Ergänzung (Begründung für deren Fehlen) nicht bis zum Ablauf der Einreichfrist nach, wird der Wahlvorschlag als verspätet zurückgewiesen.
    Hinweis:
      Es wird dringend empfohlen, vor der Einreichung eines Wahlvorschlages ohne 40% Frauenquote vorab das Einvernehmen mit dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen herzustellen.
    Dafür ist folgendes Formular zu verwenden, welches dann auch dem Wahlvorschlag anzuschließen ist:
    www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/akg/Intern_40Prozent_Formular.pdf

    Der Vorsitzende der Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätskanzlei einzubringen.
    Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder nach Ablauf der Einreichfrist einlangen, werden nicht zugelassen.
    Diese Entscheidung ist endgültig.
    Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 8. Mai 2013  an der Amtstafel der Universitätskanzlei kundgemacht.
    Wähler/innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!


    Die Rektorin:
    Dr. S. S e i d l e r




     

    71. Mitteilungen der Universitätsverwaltung

    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:
    Dekanatszentrum Karlsplatz 1 (E 401): Frau Tamara Horwath Tel.: 58801-25005 (Fak. f. Architektur u. Raumplanung) Koordinatorin Frau Ramona Schneider-Lauscher Tel.: 58801-20010 (Fak. f. Bauingenieurwesen)
    Dekanatszentrum Karlsplatz 2 (E 402): Koordinatorin Frau Renee Hrbek Tel.: 58801-30013 (Fak. f. Maschinenwesen und Betriebswissenschaften)
    Koordinator Herr Martin Hensler Tel.: 58801-15001 (Fak. f. Technische Chemie)
    Dekanatszentrum Freihaus (E 403):
    Frau Angela Pecinovsky Tel.: 58801-10004 (Fak. f. Mathematik u. Geoinformation und Fak. f. Physik)
    Dekanatszentrum Erzherzog Johann-Platz (E 404):
    Frau Dietlinde Egger Tel.: 58801-35001 (Fak. f. Elektrotechnik u. Informationstechnik) Frau Marion Breitenfelder Tel.: 58801-18002 (Fak. f. Informatik)
    Ansprechperson an der HTU: Frau Denise Kalem Tel.: 58801-49501

     

    71.1. Kardinal-Innitzer-Studienfonds - Ausschreibung

    Aus Mitteln des Kardinal-Innitzer-Studienfonds werden jährlich Förderungspreise für besondere Leistungen u.a. aus den Fachgruppen Mathematik, Naturwissenschaften und Technik vergeben
    Für die Prämierung kommen wissenschaftliche Arbeiten jüngerer Forscher (- 40 Jahre) in Frage, die in ihrer wissenschaftlichen Bedeutung einer Habilitationsschrift gleichzusetzen sind.
    Ihre Fertigstellung muss in den der Einreichung vorangegangenen drei Jahren erfolgt sein.
    Einreichtermin: 31. Mai 2013
    Informationen unter: www.kardinal-innitzer-fonds.at

     

    71.2. Johann Wilhelm Ritter von Mannagetta-Stiftung - Ausschreibung

    Es werden 20 Studienstipendien für Hörer einer österreichischen Universität mit österreichischer Staatsbürgerschaft, einem Höchstalter von 28 Jahren und römisch-katholischem Glaubensbekenntnis, deren Eltern nicht in Wien ansässig sind (Bewerber, deren Eltern in NÖ ansässig sind, werden bevorzugt) zu je EUR 2.500,- ausgeschrieben. Außerdem werden Bedürftigkeit und Unbescholtenheit und günstiger Studienerfolg im Sinne des Studienförderungsgesetzes vorausgesetzt.
    Einreichfrist: 2. Mai 2013
    Bewerbungen und weitere Auskünfte: Johann Wilhelm Ritter von Mannagetta-Stiftung c/o Burghilde Hunger, Rathausstr. 3/14, 1010 Wien

     

    72. Ausschreibung einer Stelle für eine/n Universitätsprofessor/in für Ingenieurgeodäsie

    An der Fakultät für Mathematik und Geoinformation der Technischen Universität Wien ist am Department für Geodäsie und Geoinformation ein/eine Universitätsprofessor/in für Ingenieurgeodäsie in Form eines auf 4 Jahre zeitlich befristeten vertraglichen Dienstverhältnisses  ab 1.10.2013 zu besetzen.
    Der/Die Stelleninhaber/in soll das Fach in Forschung und Lehre vertreten und am Scientific Management des Departments für Geodäsie und Geoinformation mitarbeiten. Forschungsschwerpunkte der zukünftigen Professur sollen die geodätische Sensorik und Positionierung sowie moderne geodätische Auswertemethoden einschließlich Datenanalyse und Optimierung sein. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird vorausgesetzt, dass sie auf dem Gebiet der Ingenieurgeodäsie bzw. einer verwandten Disziplin als erstklassige Wissenschaftler/innen ausgewiesen sind und eine international führende Rolle innehaben. Erwartet wird die Fortführung eigener Forschungsvorhaben sowie die Durchführung anwendungsorientierter Forschungsprojekte bzw. die Kooperation mit Wirtschaft und Industrie. Es soll die Bereitschaft zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit auch mit Personen anderer Fachrichtungen bestehen. Den Schwerpunkt der auszuübenden Lehrtätigkeit bildet die Ausbildung von Studierenden der Geodäsie und Geoinformation.
    Es ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für Arbeitnehmer/innen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 4.571,20/Monat (14 mal) vorgesehen. Ein in Abhängigkeit von Qualifikation und Erfahrung höheres Entgelt ist Gegenstand von Berufungsverhandlungen.
    Für die Stelle bestehen folgende Anstellungserfordernisse:
    - eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung,
    - hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach "Ingenieurgeodäsie“,
    - die pädagogische und didaktische Eignung,
    - Qualifikation zur Führungskraft,
    - facheinschlägige Auslandserfahrung.
    Erwünscht ist ferner eine facheinschlägige außeruniversitäre Praxis.
    Die Technische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestqualifizierte Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation werden ebenfalls ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
    Bewerbungen mit ausführlichem Lebenslauf, Publikationsliste, Darstellung der eigenen Pläne zur Forschungstätigkeit und deren Einbindung an der TU Wien, sowie Kopien der fünf wichtigsten Veröffentlichungen sind bis 17.05.2013 (Datum des Poststempels) an den Dekan der Fakultät für Mathematik und Geoinformation der Technischen Universität Wien, Wiedner Hauptstraße 8, A-1040 Wien, zu richten. Der schriftlichen Bewerbung sollte eine CD-ROM beigelegt werden, welche die kompletten Bewerbungsunterlagen enthält.


    Die Vizerektorin für Personal und Gender:
    Mag. A. S t e i g e r



     

    73. Ausschreibung einer Stelle für eine/n Universitätsprofessor/in für Systems on Chip (SoC)

    An der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Wien ist die Stelle einer Universitätsprofessorin / eines Universitätsprofessors für "Systems on Chip (SoC)“ in Form eines unbefristeten vertraglichen Dienstverhältnisses ehest möglich zu besetzen.
    Gesucht wird eine Persönlichkeit, die auf dem Gebiet des System on Chip Designs wissenschaftlich hervorragend ausgewiesen ist und eine mehrjährige erfolgreiche industrienahe oder industrierelevante Forschungs- und Entwicklungstätigkeit nachweisen kann.
    Es wird erwartet, dass der/die zukünftige Stelleninhaber(in) in einem oder mehreren der Forschungsschwerpunkte
    - System-on-Chip Design
    - System-in-Package Design
    - Integrierte analog/digitale (mixed-Signal) bzw. Smart Power Systeme
    - Multiprozessorsysteme
    - HW/SW Co-Design
    - Entwurfsmethodik
    - Modellierung
    - Simulation
    wissenschaftlich tätig ist. Zu den Lehraufgaben gehören Pflichtvorlesungen über Mikrocontroller und Embedded System Design. Internationale Sichtbarkeit durch Publikationen und Projekte, überdurchschnittliche Drittmitteleinwerbung und Nachweise besonderer Eignung für die akademische Lehre werden erwartet.
    Es ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für Arbeitnehmer/innen der Universitäten und ein Mindestentgelt von EUR 4.571,20/Monat (14 mal) vorgesehen. Ein in Abhängigkeit von Qualifikation und Erfahrung höheres Entgelt ist Gegenstand von Berufungsverhandlungen
    Die Technische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
    Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf, wissenschaftlichem und beruflichem Werdegang, Publikations- und Vortragsliste, einer Darstellung der wissenschaftlichen Tätigkeit und einem Ausblick auf die künftige Entwicklung des Gebiets an der TU Wien aus der Sicht der Bewerberin/des Bewerbers sind bis 14.06.2013 [Datum des Poststempels] zu richten an:
    Technische Universität Wien
    Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, E350
    Dekanatszentrum Erzherzog-Johann Platz, E404
    Gusshausstrasse 30
    A-1040 Wien.


    Die Vizerektorin für Personal und Gender:
    Mag. A. S t e i g e r



     

    74. Ausschreibung freier Stellen

    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
    Behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

     

    74.1. Universitätsverwaltung und Zentrale Einrichtungen

    1 Stelle für eine/n Projektassistent/in ohne Studienabschluss (15 Wochenstunden) im Forschungszentrum Energie und Umwelt
    Das monatliche Mindestgehalt für diese Verwendung beträgt derzeit EUR 673,40 brutto (14x jährlich)
    Voraussetzung: Inskription eines facheinschlägigen Studiums; kein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium
    Befristung:
      max. 4 Jahre, längstens jedoch bis zum Projektende
    Erfordernisse:
    Interesse an interdisziplinären Forschungsaspekten; gepflegtes  und offenes Auftreten; Organisationstalent und Selbständigkeit, vernetztes Denken und Systemsicht; Erfahrung in der Organisation von Workshops oder sonstigen Veranstaltungen, sowie Erfahrung mit html/Typo 3, InDesign, Photoshop, MS Office Powerpoint von Vorteil.
    Die Aufgaben umfassen die Unterstützung des Doktoratskollegs (DK) zw. TU Wien und den Wiener Stadtwerken. Dies beinhaltet die Unterstützung im Set-up des DKs, die eigenständige Planung von Workshops oder sonstigen Veranstaltungen, die Aufbereitung relevanter Informationen für das DK-Team, die inhaltliche und zum Teil auch graphische Gestaltung einer Webseite und sonstiger Informationsmaterialien, die Unterstützung und Vernetzung der Dissertant/innen, etc.
    Bewerbungsfrist:  bis 10. April 2013
    Bewerbungen schriftlich oder per E-Mail energiewelten@tuwien.ac.at an das Forschungszentrum Energie und Umwelt, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


    1 Stelle für eine/n Studienassistent/in (20 Wochenstunden) in der Koordinationsstelle für Frauenförderung und Gender Studies

    Das monatliche Mindestgehalt für diese Verwendung beträgt derzeit EUR 897,90 brutto (14x jährlich)
    Voraussetzung: Inskription eines facheinschlägigen Studiums; kein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium
    Befristung:
      max. 4 Jahre, längstens jedoch bis zum Abschluss des Master- oder Diplomstudiums
    Erfordernisse:
      Genauigkeit und gute organisatorische Fähigkeiten, Verlässlichkeit, Bereitschaft für vielfältige Aufgabenbereiche, Freude an Teamarbeit, Social Media und Typo 3 Kenntnisse von Vorteil - Einschulung möglich. Bereitschaft für Morgen- und Abenddienste (Trainer/innen-/Seminarbetreuung), flexible Arbeitszeiten - jedoch Vormittage und Nachmittage abwechselnd
    Bewerbungsfrist:  bis 10. April 2013
    Bewerbungen schriftlich oder per E-Mail sabine.cirtek@tuwien.ac.at an die Koordinationsstelle für Frauenförderung und Gender Studies, Favoritenstrasse  16, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     

     

    74.2. Doktoratskolleg an der TU Wien

    Zur Unterstützung der Heranbildung exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchses werden an der Technischen Universität Wien im Studienjahr 2013/14 zwei weitere strukturierte Doktoratskollegs (DK) mit einer Laufzeit von drei Jahren eingerichtet. Das Absolvieren eines DK soll den Studierenden im Rahmen ihres Doktoratsstudiums
    - enge Anbindung an international ausgewiesene Spitzenforschung
    - organisierte, intensive Betreuung
    - disziplinübergreifende Ausbildung
    - Training von Teamfähigkeit
    - nationale und internationale Vernetzung
    - Einbindung in den universitären Wissenschaftsbetrieb
    - Erwerb von über den Wissenschaftsbereich hinausreichenden, berufsrelevanten Zusatzqualifikationen (Projektmanagement, Kommunikationstechniken, Führungsqualifikationen u. dgl.)
    garantieren. Ein Ausbildungscurriculum, das diese Ansprüche erfüllt, ist auszuarbeiten.
    Die einzurichtenden Doktoratskollegs bestehen aus jeweils 5 bis 10 Betreuenden (Faculty) und 7 bis 10 Studierenden (Kollegiaten), wobei maximal 5 der Kollegiaten männlich sein dürfen. Jedes Mitglied der Faculty hat ein oder zwei Kollegiaten zu betreuen. Die Technische Universität Wien unterstützt die Kollegiaten durch eine Anstellung über drei Jahre, dotiert mit  einem Einstiegsgehalt von  949,50 Euro pro Monat (brutto, 14-mal). Eine Grund- oder Zusatzfinanzierung über Zweit- oder Drittmittel ist ausdrücklich erwünscht. Die Kollegiatenstellen müssen ausgeschrieben werden.
    Den Antrag für die Einrichtung eines Doktoratskollegs richten Sie bitte bis zum 31.05.2013 in elektronischer Form an den Vizerektor für Lehre. Eine geeignete Information der betroffenen Dekane wird empfohlen. Der Antrag soll mindestens enthalten:
    - Titel des DK und Beschreibung eines mittelfristig angelegten, klar definierten Forschungszusammenhanges, auf den das DK aufbaut
    - Nominierung der Faculty (5 bis 10 Personen), daraus eines wissenschaftlichen Leiters /einer wissenschaftlichen Leiterin (Der/Die wissenschaftliche Leiter/in ist für die ordnungsgemäße Durchführung und die Qualität des DK verantwortlich und hat dem Rektorat jährlich zu berichten)
    - Zusammenwirken der Teilbereiche des DK im Rahmen des Ausbildungscurriculums im Sinn der genannten Ziele (Mehrwert gegenüber einem Doktoratsstudium in Form der Einzelbetreuung)
    - Kriterien für die Qualifikation und die Beschreibung des Verfahrens für die Auswahl der Kollegiaten (Ausschreibung, schriftliche Bewerbung, Bewerbungsgespräch)
    - Beschreibung des Qualifikationsprofils der Absolventen
    - Programm zum Erwerb von berufsrelevanten Zusatzqualifikationen in gemeinsamen Veranstaltungen
    - Kriterien für den Abschluss der Dissertation
    Die Vergabe eines Doktoratskollegs erfolgt durch das Rektorat nach einer Präsentation durch den wissenschaftlichen Leiter/die wissenschaftliche Leiterin vor der Universitätsleitung. Kriterien für die Vergabe sind
    - der wissenschaftliche Anspruch (Anbindung an die international ausgewiesene Spitzenforschung, Zielsetzungen, wissenschaftliche Positionierung),
    - der zu erwartende Mehrwert gegenüber Einzelbetreuung (intensive Betreuung, disziplinübergreifende Ausbildung, Training von Teamfähigkeit, nationale und internationale Vernetzung, Zusammenwirken der Teilbereiche im Curriculum),
    - die Qualität der vorgelegten Planung (Beschreibung eines mittelfristig angelegten und klar definierten Forschungszusammenhangs, Kriterien für die Qualifikation und die Auswahl der Kollegiaten, Qualifikationsprofil der Absolventen, Programm zum Erwerb berufsrelevanter Zusatzqualifikationen, Kriterien für den Abschluss der Dissertation) und
    - die Positionierung im strategischen Forschungskonzept der TU Wien (Bezug zu den gesamtuniversitären Forschungsschwerpunkten und zu den primären Forschungsgebieten der Fakultäten).
    Die Vergabeentscheidung ist bis Ende Juni 2013 zu erwarten. Beginnend mit August 2013 kann dann die Ausschreibung der Kollegiatenstellen vorgenommen werden. Für die Konstituierung der Kollegs (Einstellung der Kollegiaten) ist der Zeitraum vom 01.10.2013 bis zum 31.03.2014 vorgesehen. Aus der Zuerkennung eines Doktoratskollegs ist kein Anspruch auf eine zusätzliche räumliche Ausstattung ableitbar.


    Der  Vizerektor für Forschung:
    Dr. J. F r ö h l i c h


    Der Vizerektor für Lehre:
    Dr. A. P r e c h t l



     

    74.3. Fakultät für Informatik

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Technische Informatik, Fachbereich Dependable Systems, voraussichtlich ab 1. Mai 2013 für die Dauer von 4 Jahren, Gehaltsgruppe B1
    Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit EUR 1.582,50 brutto (14x jährlich). Aufgrund tätigkeitsbezogener Vorerfahrungen kann sich das Entgelt erhöhen.
    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister-, Diplom-, Masterstudium der Fachrichtung Informatik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.
    Anforderungen:  sehr gute Kenntnisse und wissenschaftlicher Background (nach Möglichkeit Publikationen) im Bereich Echtzeitsysteme, insbesondere Worst-Case  Programmlaufzeitanalyse, sowie Programmübersetzung und Code-Generierung mit der Zielsetzung der Unterstützung der Worst-Case Programmlaufzeitanalyse.
    Weitere Anforderungen:  Erfahrungen bzw. großes Interesse an der Abhaltung und Betreuung von Lehrveranstaltungen des Instituts, sehr gute Deutsch-/Englischkenntnisse.
    Sonstiges:  Gegebenenfalls besteht über Projektaktivitäten die Möglichkeit das Stundenausmaß der Beschäftigung auf maximal 40 Wochenstunden zu erhöhen.
    Bewerbungsfrist: bis 10. April 2013
    Bewerbungen schriftlich oder per Mail (monika.schitter@tuwien.ac.at) an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.



     

    74.4. Fakultät für Bauingenieurwesen

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Wassergüte, Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft,  Fachbereich für Abfallwirtschaft und Ressourcenmanagement, ehestmöglich, bis 31.12.2014, Gehaltsgruppe B1.
    Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit EUR 1.582,50 brutto (14x jährlich für 25 Wochenstunden). Aufgrund tätigkeitsbezogener Vorerfahrungen kann sich das Entgelt erhöhen.
    Eine Erhöhung des Beschäftigungsausmaßes über Drittmittel auf 40 Stunden ist möglich.
    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister-, Diplom-, Masterstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Verfahrenstechnik, Chemieingenieurwesen - Technische Chemie, Industrieller Umweltschutz, Umwelt- und Bioressourcenmanagement, bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.
    Sonstige Kenntnisse:  Kenntnisse mit Stoff- und Güterflussanalysen erwünscht.
    Bewerbungsfrist: bis 10.04.2013
    Bewerbungen schriftlich oder per Mail (thomas.prager@tuwien.ac.at) an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Wassergüte, Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft,  Fachbereich Wassergütewirtschaft, ehestmöglich bis 24. Jänner 2014, Gehaltsgruppe B1, Ersatzkraft
    Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit EUR 1.582,50 brutto (14x jährlich). Aufgrund tätigkeitsbezogener Vorerfahrungen kann sich das Entgelt erhöhen.
    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister-, Diplom-, Masterstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Verfahrenstechnik, Technische Chemie bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.
    Sonstige Kenntnisse:  Abwasserreinigung, Spurenstoffe
    Bewerbungsfrist: bis 10. April 2013
    Bewerbungen schriftlich oder per Mail (thomas.prager@tuwien.ac.at) an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.



     

    74.5. Fakultät für Architektur und Raumplanung

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Architekturwissenschaften,  Fachbereich Tragwerksplanung und Ingenieurholzbau, voraussichtlich ab 15. April 2013 für die Dauer von 4 Jahren, Gehaltsgruppe B1
    Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit EUR 1.582,50 brutto (14x jährlich). Aufgrund tätigkeitsbezogener Vorerfahrungen kann sich das Entgelt erhöhen.
    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister-, Diplom-, Masterstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Architektur mit konstruktiven Schwerpunkt oder ein anderes technisches Studium mit Bezug zu Tragwerksplanung bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.
    Sonstige Kenntnisse:  Interesse an interdisziplinären Fragestellungen der Tragwerksplanung. Entwicklung von nachhaltigen Bauelementen z.B. im Holzmischbau. Dissertationsabsicht wird vorausgesetzt, erwünscht in den Forschungsthemen des Instituts, Mitarbeit bei Forschungsprojekten möglich
    Bewerbungsfrist: bis 10. April 2013
    Bewerbungen schriftlich oder per Mail (ildiko.haidenschuster@tuwien.ac.at) an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


    1 Stelle für eine/n Studienassistent/in (5 Wochenstunden) am Institut für Kunst und Gestaltung, ab 11. April 2013
    Das monatliche Mindestgehalt für diese Verwendung beträgt derzeit EUR 224,50 brutto (14x jährlich)
    Voraussetzung: Inskription eines facheinschlägigen Studiums; kein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung
    Befristung:
      max. 4 Jahre, längstens jedoch bis zum Abschluss des Master- oder Diplomstudiums
    Erfordernisse:
      Erstellen von Layouts für Plakate, Präsentationen, Archivierungen, Ausstellungsaufbau, Erfahrung am PC und Mac, Webprogrammierung und Bearbeiten der Institutswebpage, Teamfähigkeit und verlässliche Mitarbeit
    Bewerbungsfrist:  bis 10. April 2013
    Bewerbungen schriftlich oder per E-Mail ch@kunst.tuwien.ac.at an das Institut für Kunst und Gestaltung E 264/1, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Department für Raumplanung, Fachbereich Örtliche Raumplanung, voraussichtlich ab 15. April 2013 bis 19. Mai 2014, Gehaltsgruppe B1
    Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit EUR 1.582,50 brutto (14x jährlich). Aufgrund tätigkeitsbezogener Vorerfahrungen kann sich das Entgelt erhöhen.
    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister-, Diplom-, Masterstudium der Fachrichtung Raumplanung bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.
    Sonstige Kenntnisse:  Bereitschaft zu Engagement in Forschung und Lehre in der Örtliche Raumplanung. Bereitschaft zur Mitarbeit an strategischen Projekten auf Fakultätsebene, gute organisatorische Fähigkeiten und englische Sprachkenntnisse
    Bewerbungsfrist: bis 10. April 2013
    Bewerbungen schriftlich oder per Mail (ildiko.haidenschuster@tuwien.ac.at) an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.



     

    74.6. Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

    1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in (40 Wochenstunden) am Institut für Energiesysteme und Elektrische Antriebe,  Fachbereich Elektrische Anlagen, voraussichtlich ab 2. Mai 2013 für die Dauer von 6 Jahren, Gehaltsgruppe B1
    Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit EUR 3.381,70 brutto (14x jährlich).
    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium der Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Energietechnik
    Sonstige Kenntnisse:  Regenerative und dezentrale Energieversorgung, Smart Grid Technologien, Elektromobilität mit Beantragung und Durchführung von Förderprojekten
    Bewerbungsfrist: bis 10. April 2013
    Bewerbungen schriftlich oder per Mail (manuela.reinharter@tuwien.ac.at oder veronika.korn@tuwien.ac.at) an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


    Die Vizerektorin für Personal und Gender:
    Mag. A. S t e i g e r





     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Redaktion: Angelika Kober
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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