Mitteilungsblatt - 6/2003


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2003
6. Stück
20. November 2003

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 42. Satzungsteil „Geschäftsordnung für Kollegialorgane“
  • 43. Satzungsteil „Ehrungen der Technischen Universität Wien“
  • 44. Satzungsteil „Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen“
  • 45. Satzungsteil „Koordinationsstelle für Frauenförderung und Gender Studies“
  • 46. Ergebnis der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsprofessoren/-innen in den Senat der Technischen Universität Wien
  • 47. Ergebnis der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsdozenten/-innen und der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/-innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Senat der Technischen Universität Wien
  • 48. Ergebnis der Wahl des Vertreters des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Technischen Universität Wien
  • 49. Ergebnis der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsprofessoren/-innen in die Fakultätsräte an der Technischen Universität Wien
  • 50. Ergebnis der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsdozenten/-innen und der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/-innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in die Fakultätsräte an der Technischen Universität Wien
  • 51. Ergebnis der Wahl der Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals in die Fakultätsräte an der Technischen Universität Wien
  • 52. Nominierung der Vertreter/innen der Studierenden in den Senat der Technischen Universität Wien
  • 53. Nominierung der Vertreter/innen der Studierenden in die Fakultätsräte an der Technischen Universität Wien
  • 54. Mitteilungen der zentralen Verwaltung
     


     

     

    42. Satzungsteil „Geschäftsordnung für Kollegialorgane“


    Der Gründungskonvent hat am 3. November 2003 gem. § 19 (1) UG 2002 den Satzungsteil „Geschäftsordnung für Kollegialorgane“ beschlossen.

    Dieser Satzungsteil ist auch unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/info_go_koll.shtmlabrufbar.


    Geltungsbereich

    § 1

    Diese Geschäftsordnung gilt für den Senat und alle nach dem UG 2002 vom Senat eingerichteten Kollegialorgane sowie für den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und die Fakultätsräte.

    Konstituierung von Kollegialorganen

    § 2

    Die konstituierende Sitzung eines Kollegialorgans hat unter der Leitung des an Lebensjahren ältesten Mitglieds des Kollegialorgans stattzufinden; die konstituierende Sitzung des Senats ist gemäß 121 Abs. 11 UG 2002 bis zur Wahl einer/eines Vorsitzenden von der Rektorin/vom Rektor zu leiten.

    Teilnahme an Sitzungen

    § 3

    (1) Es gehört zu den Rechten und Pflichten der Angehörigen der Universität, nach Maßgabe des UG 2002 bei der Willensbildung der Kollegialorgane mitzuwirken. Sie sind bei der Ausübung dieser Funktion an keine Weisungen oder Aufträge gebunden.


    (2) Alle Mitglieder des Kollegialorgans haben an den Sitzungen teilzunehmen. Eine Verhinderung ist der/dem Vorsitzenden bekannt zu geben.


    (3) Jedes Mitglied eines Kollegialorgans kann bei Verhinderung ein Ersatzmitglied des Kollegialorgans, das derselben Personengruppe angehört, als Vertreterin/Vertreter nominieren, welche/welcher dieses Mitglied für die Dauer dessen Verhinderung im Kollegialorgan vertritt.


    (4) Jedes Mitglied eines Kollegialorgans kann weiters seine Stimme bei Verhinderung einer anderen in der Sitzung des Kollegialorgans anwesenden Person, welche dieselbe Personengruppe vertritt, übertragen. Jede bei einer Sitzung stimmberechtigte Person darf insgesamt nicht mehr als zwei Stimmen führen.


    (5) Jedes Ersatzmitglied des Kollegialorgans kann nach Maßgabe des verfügbaren Raumes den Sitzungen des Kollegialorgans als Zuhörerin/Zuhörer beiwohnen.


    (6) Die Rektorin/Der Rektor, die Vizerektorinnen und Vizerektoren sowie die Dekaninnen und Dekane der Fakultäten nehmen an Sitzungen des Senats als ständige Auskunftspersonen mit Antragsrecht teil.


    (7) Die Dekanin/Der Dekan der jeweiligen Fakultät nimmt an Sitzungen des Fakultätsrats als ständige Auskunftsperson mit Antragsrecht teil.


    (8) Das Studienrechtliche Organ ist zu den Sitzungen der Studienkommission als Auskunftsperson mit Antragsrecht einzuladen.


    (9) Die/Der Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen oder eine von ihr/ihm ernannte Vertreterin/ ein von ihr/ihm ernannter Vertreter aus dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat das Recht, an Sitzungen des Senats mit beratender Stimme teilzunehmen. In Angelegenheiten, die den Aufgabenbereich des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen betreffen, kommt dem Arbeitskreis das Antragsrecht zu.


    (10) Das studienrechtliche Organ ist zu Tagesordnungspunkten des Senats, die seinen Aufgabenbereich betreffen, als Auskunftsperson mit Antragsrecht einzuladen.


    (11) Die/Der Vorsitzende bzw. in Vertretung die/der stellvertretende Vorsitzende der Studienkommission ist bei Sitzungen des Senats zu Tagesordnungspunkten, die ihren/seinen Aufgabenbereich betreffen, als Auskunftsperson mit Antragsrecht einzuladen.


    (12) Bis zu zwei Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen haben das Recht, an den Sitzungen der gem. § 25 Abs. 8 Z 1 und 2 einzurichtenden entscheidungsbefugten Kollegialorgane sowie der Fakultätsräte mit beratender Stimme teilzunehmen.

    Einberufung von Sitzungen

    § 4

    (1) Eine Sitzung des Kollegialorgans ist binnen zwei Wochen von der Vorsitzenden / vom Vorsitzenden einzuberufen, wenn dies wenigstens ein Fünftel der Mitglieder des Kollegialorgans oder alle Vertreterinnen und Vertreter einer im Kollegialorgan vertretenen Personengruppe unter Beifügung eines schriftlichen Vorschlags zur Tagesordnung verlangen. Kommt die/der Vorsitzende diesem Verlangen nicht nach, so kann eine Vertreterin oder ein Vertreter der beantragenden Gruppe innerhalb einer Woche nach Ablauf dieser Zweiwochenfrist nach vorhergehender Verständigung der Rektorin/ des Rektors ein Mitglied des Kollegialorgans mit der Einberufung einer Sitzung beauftragen; die Einberuferin/ der Einberufer übernimmt dann auch die Leitung dieser Sitzung.




    (2) Die/Der Vorsitzende kann jederzeit zu einer Sitzung einberufen.


    (3) Den Mitgliedern des Kollegialorgans sowie den in § 3 Abs. 6 bis 12 angeführten Auskunftspersonen sind der Termin, der Ort sowie die bereits bekannten Tagesordnungspunkte mindestens sechs Werktage vor der Sitzung schriftlich bekannt zu geben. Die Angelegenheit einer Abberufung oder Wahlen sowie Angelegenheiten betreffend § 25 Abs. 1 Z 1 bis 7 UG 2002 müssen jedenfalls bereits in dieser Tagesordnung enthalten sein.


    (4) Die Durchführung einer Sitzung des Kollegialorgans während der vorlesungsfreien Zeit bedarf der Zustimmung wenigstens der Hälfte der Mitglieder jeder im Kollegialorgan vertretenen Personengruppe.

    Tagesordnung

    § 5

    (1) Die Erstellung der Tagesordnung erfolgt durch die Vorsitzende/ den Vorsitzenden unter Berücksichtigung der von Mitgliedern des Kollegialorgans eingebrachten Tagesordnungspunkte. Die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte kann vom Kollegialorgan mit Stimmenmehrheit geändert werden.


    (2) Jedes Mitglied des Kollegialorgans kann vor und während der Sitzung verlangen, dass die Tagesordnung durch von ihm bezeichnete Gegenstände erweitert wird. Derartige Gegenstände sind zu behandeln, wenn dem nicht mit mindestens einem Fünftel der geführten Stimmen oder von allen anwesenden Mitgliedern einer Personengruppe widersprochen wird.


    (3) Die Tagesordnung hat jedenfalls folgende Punkte zu enthalten:

    1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
    2. Genehmigung der Tagesordnung.
    3. Wahl oder Bestellung der Schriftführerin oder des Schriftführers.
    4. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung.
    5. Bericht der bzw. des Vorsitzenden.
    6. Berichte der Vorsitzenden von Kommissionen.
    7. Mitteilungen von Mitgliedern des Kollegialorgans.
    8. Allfälliges.

    Sofern die Schriftführerin/ der Schriftführer für einen bestimmten Zeitraum gewählt oder bestellt worden ist, kann während dieses Zeitraumes der in Z 3 genannte Tagesordnungspunkt entfallen.

    Leitung der Sitzung

    § 6

    (1) Die Sitzungen sind von der Vorsitzenden/ vom Vorsitzenden, bei deren/dessen Verhinderung von der Stellvertreterin/ vom Stellvertreter zu leiten. Bei Verhinderung der/des Vorsitzenden und sämtlicher etwaiger Stellvertreterinnen und Stellvertreter führt das an Lebensjahren älteste Mitglied des Kollegialorgans die Geschäfte der/des Vorsitzenden.


    (2) Die/Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit des Kollegialorgans fest, prüft die Vertretung von verhinderten Mitgliedern sowie die Stimmübertragungen, bestimmt die Reihenfolge der Mitteilungen und Verhandlungsgegenstände aufgrund der Tagesordnung, erteilt das Wort und verkündet die Beschlüsse des Kollegialorgans.


    (3) Die/Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und kann sie für kurze Zeit unterbrechen. Die/Der Vorsitzende schließt die Sitzung, wenn alle Tagesordnungspunkte behandelt worden sind oder der Antrag auf Vertagung der Sitzung angenommen wurde. Ist das Kollegialorgan nicht mehr beschlussfähig, so kann die/der Vorsitzende die Sitzung unterbrechen oder schließen.


    (4) Der/Dem Vorsitzenden obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in der Sitzung. Sie/Er kann in begründeten Fällen "zur Ordnung" rufen.

    Mitteilung und Berichterstattung

    § 7

    Die/Der Vorsitzende hat dem Kollegialorgan über die seit der letzten Sitzung angefallenen bedeutsamen Geschäftsfälle sowie über die selbständigen Geschäfte gemäß § 15 der Geschäftsordnung und alle den Wirkungsbereich des Kollegialorgans berührenden Vorgänge zu berichten.

    Debatte

    § 8

    (1) Zu jedem Punkt der Tagesordnung, auch nach selbständigen Berichten oder nach selbständigen Anträgen, wird durch die/den Vorsitzenden die Debatte eröffnet. Das Wort ist in der Reihenfolge der Meldungen zu erteilen.


    (2) Einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung ist von der Vorsitzenden/ vom Vorsitzenden sofort stattzugeben; der Gegenstand dieser Wortmeldung ist ohne Aufschub zu behandeln.

    Anträge

    § 9

    (1) Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge zu einem Tagesordnungspunkt zu stellen.


    (2) Bereits abgelehnte oder vertagte Anträge zu einem Tagesordnungspunkt dürfen in derselben Sitzung nicht mehr gestellt werden.




    (3) Auf Verlangen eines Mitglieds ist der Wortlaut eines Antrags zu einem Tagesordnungspunkt vor der Abstimmung schriftlich für das Protokoll festzuhalten.


    (4) Anträge zur Geschäftsordnung sind:

    1. Einhaltung der Geschäftsordnung.
    2. Schluss der Debatte.
    3. Schluss der Rednerliste.
    4. Redezeitbeschränkung.
    5. Beiziehung von Auskunftspersonen.
    6. Vertagung eines einzelnen Antrages.
    7. Vertagung eines Tagesordnungspunktes.
    8. Vertagung der Sitzung.
    9. Unterbrechung der Sitzung.


    (5) Anträge zur Geschäftsordnung können von jedem Mitglied des Kollegialorgans jederzeit eingebracht werden. Sie sind ohne Aufschub zu behandeln und mit Stimmenmehrheit zu beschließen.


    (6) Bei allen Anträgen zur Geschäftsordnung sind auf Verlangen eine Pro-Rednerin/ ein Pro-Redner sowie eine Kontra-Rednerin/ ein Kontra-Redner zu bestimmen. Der Berichterstatterin/ Dem Berichterstatter steht in jedem Falle ein Schlusswort zu.


    (7) Unter den in § 5 Abs. 3 Z 5 bis 8 angeführten Tagesordnungspunkten können nur Anträge zur Geschäftsordnung oder Anträge zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes laut § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellt und abgestimmt werden.


    (8) Die in § 3 Abs. 6 bis 8 angeführten ständigen Auskunftspersonen haben das Recht, bei den Sitzungen der jeweiligen Kollegialorgane Anträge zu stellen.


    (9) Die in § 3 Abs. 9 bis 11 angeführten Auskunftspersonen haben das Recht, bei den Sitzungen der jeweiligen Kollegialorgane Anträge zu Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich betreffen, zu stellen.

    Beschlusserfordernisse

    § 10

    (1) Zu einem Beschluss ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Stimmberechtigten nötig.


    (2) Stimmenmehrheit ist gegeben, wenn die Zahl der Prostimmen größer ist als die Summe der Kontrastimmen, Stimmenthaltungen und ungültigen Stimmen.

    Art der Abstimmung

    § 11

    (1) Grundsätzlich ist über alle gestellten Anträge getrennt in der Reihenfolge der Antragstellung abzustimmen. Über Anträge zur Geschäftsordnung ist immer sofort abzustimmen. Widersprechen mehrere angenommene Anträge einander, so ist zwischen diesen eine Stichentscheidung herbeizuführen.


    (2) Sofern nicht anderes bestimmt oder beschlossen wird, ist durch Handheben abzustimmen (offene Abstimmung).


    (3) Bei einer offenen Abstimmung ist jeweils die Anzahl der Prostimmen, der Gegenstimmen und der Stimmenthaltungen festzustellen.


    (4) Über Angelegenheiten, die ein Mitglied des Kollegialorgans persönlich betreffen, ist stets geheim abzustimmen.


    (5) Geheim ist abzustimmen, wenn dies von mindestens einem Mitglied des Kollegialorgans verlangt wird.

    Sitzungsprotokoll

    § 12

    (1) Über jede Sitzung eines Kollegialorgans ist ein Protokoll anzufertigen.


    (2) Das Sitzungsprotokoll ist ein Beschlussprotokoll. Es hat jedenfalls die Namen der anwesenden Mitglieder, die Stimmübertragungen, die gestellten Anträge und Beschlüsse samt den allenfalls abgegebenen Minderheitsvoten, das Ergebnis von Wahlen sowie das Ergebnis von Abstimmungen mit den Stimmverhältnissen wiederzugeben. Der Inhalt der Berichte und Debatten ist nur mit den entscheidungsrelevanten Fakten und Argumenten zu protokollieren. Jedes Mitglied des Kollegialorgans hat das Recht, eigene Wortmeldungen oder Diskussionsbeiträge anderer Mitglieder ins Protokoll aufnehmen zu lassen.


    (3) Die Reinschrift des Protokolls ist innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung anzufertigen, von der Vorsitzenden/ vom Vorsitzenden und von der Schriftführerin/ vom Schriftführer zu unterzeichnen und an alle Mitglieder des Kollegialorgans sowie an die in § 3 Abs. 6 bis 12 angeführten Auskunftspersonen des jeweiligen Kollegialorgans zu versenden. Ein allfälliger Widerspruch gegen den Inhalt des Protokolls ist bis spätestens drei Wochen nach Sitzung schriftlich bei der Vorsitzenden/ beim Vorsitzenden einzubringen und in der nächsten Sitzung des Kollegialorgans zu behandeln, wobei zu beachten ist, dass eine Beschlussfassung zur Genehmigung des Protokolls nur dann statthaft ist, wenn mindestens sechs Werktage zwischen Aussendung und Beschlussfassung liegen.


    Minderheitsvotum

    § 13

    (1) Jedes Mitglied des Kollegialorgans kann seine von einem Beschluss abweichende Meinung in einem Minderheitsvotum dem Protokoll beifügen. Jedes anwesende Mitglied des Kollegialorgans kann dies in der Sitzung anmelden.


    (2) Ein Minderheitsvotum ist spätestens eine Woche nach der Sitzung bei der bzw. dem Vorsitzenden schriftlich einzubringen. Wird ein angemeldetes Minderheitsvotum nicht bis zu diesem Zeitpunkt eingebracht, gilt es als zurückgezogen.


    (3) Bei der Weiterleitung von Beschlüssen ist ein allfälliges Minderheitsvotum beizuschließen.

    Abstimmung im Umlaufweg

    § 14

    (1) Die/Der Vorsitzende des Kollegialorgans kann eine Abstimmung im Umlaufweg über Angelegenheiten und Gegenstände verfügen, bei denen infolge der Dringlichkeit noch vor der nächstfolgenden Sitzung des Kollegialorgans eine Beschlussfassung geboten erscheint.


    (2) Das Umlaufstück ist per Post oder per Email zuzustellen und hat für den zur Abstimmung eingebrachten Gegenstand einen zumindest kurz begründeten Antrag zu enthalten, der so gefasst sein muss, dass darüber einfach mit JA oder NEIN abgestimmt werden kann. Die Stimmabgabe erfolgt mittels Unterschrift und Ankreuzen einer der drei Abstimmungsvarianten JA, NEIN oder VETO auf einem Stimmzettel, der in einem verschlossenen Kuvert zurückzusenden ist. Die Durchführung der Abstimmung mittels Unterschriftenliste ist nicht statthaft.


    (3) Das Umlaufstück ist zur Kenntnisnahme gleichzeitig auch allen dem Kollegialorgan angehörenden ständigen Auskunftspersonen sowie der/dem Vorsitzenden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen zuzusenden.


    (4) Ein Beschluss im Umlaufweg kommt nicht zustande, wenn auch nur ein Mitglied des Kollegialorgans (Senat) oder bei Angelegenheiten, die den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen betreffen, die zuständige Vertreterin/ der zuständige Vertreter des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen innerhalb von sechs Werktagen ab Versanddatum ihr/sein VETO einlegt.


    (5) Der Antrag ist angenommen, wenn nach Ablauf der Sechstagefrist kein VETO eingelangt ist, die erforderliche Mehrheit aller Mitglieder für den Antrag gestimmt hat und überdies zumindest die Hälfte der Mitglieder jeder der im Kollegialorgan vertretenen Personengruppen die Stimme abgegeben hat.


    (6) Die/Der Vorsitzende hat das Ergebnis einer Abstimmung im Umlaufweg dem Kollegialorgan in der nächsten Sitzung mitzuteilen und in das Protokoll aufzunehmen. (Senat) Bei Personalentscheidungen ist die zuständige Vertreterin/ der zuständige Vertreter des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen unverzüglich nach Vorliegen des Ergebnisses zu verständigen.

    Selbständige Geschäfte der/des Vorsitzenden

    § 16

    (1) Die/Der Vorsitzende des Kollegialorgans hat selbständig zu besorgen:

    a) die laufenden Geschäfte und Angelegenheiten des Kollegialorgans,
    b) Angelegenheiten von geringer Bedeutung,
    c) die Erledigung dringlicher Angelegenheiten, d.h. alle unverzüglich und ohne Aufschub noch vor der nächsten Sitzung des Kollegialorgans zu erledigenden Geschäfte und Angelegenheiten, die auch im Wege einer Abstimmung im Umlauf nicht rechtzeitig erledigt werden können, bzw. bei Gefahr im Verzug.


    (2) Welche Angelegenheiten zu den selbständigen Geschäften der/des Vorsitzenden des Kollegialorgans gehören, entscheidet im Zweifelsfall das Kollegialorgan.

    Auskunftspersonen und Fachleute

    § 17

    Jedes Kollegialorgan kann zu einzelnen Gegenständen seiner Beratungen Auskunftspersonen und Fachleute mit beratender Stimme beiziehen.

    Einsichtsrecht

    § 18

    (1) Jedes Mitglied des Kollegialorgans hat das Recht, nach Anmeldung bei der Vorsitzenden/ beim Vorsitzenden in alle Geschäftsstücke, die den Wirkungsbereich des jeweiligen Kollegialorgans betreffen, Einsicht zu nehmen und in begründeten Fällen Abschriften bzw. Kopien anzufertigen. In allen Fällen ist dabei die Verschwiegenheit gemäß § 48 UG 2002 zu beachten.


    (2) Vorstehendes gilt sinngemäß für die Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen in sämtlichen Angelegenheiten, die in dessen Wirkungsbereich fallen.


    Der Vorsitzende:

    Dr. G. B a d u r e k

     

    43. Satzungsteil „Ehrungen der Technischen Universität Wien“


    Der Satzungsteil „Ehrungen der Technischen Universität Wien“ beschlossen durch den Gründungskonvent der Technischen Universität Wien am 3. November 2003, ist als PDF-Formular unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/info_ehrung.shtml abrufbar.


    Der Vorsitzende:

    Dr. G. B a d u r e k

     

    44. Satzungsteil „Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen“


    Der Satzungsteil „Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen“ beschlossen durch den Gründungskonvent der Technischen Universität Wien am 3. November 2003, ist als PDF-Formular unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/info_akg.shtml abrufbar.


    Der Vorsitzende:

    Dr. G. B a d u r e k

     

    45. Satzungsteil „Koordinationsstelle für Frauenförderung und Gender Studies“


    Der Satzungsteil „Koordinationsstelle für Frauenförderung und Gender Studies“ beschlossen durch den Gründungskonvent der Technischen Universität Wien am 3. November 2003, ist als PDF-Formular unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/info_kfg.shtml abrufbar.


    Der Vorsitzende:

    Dr. G. B a d u r e k

     

    46. Ergebnis der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsprofessoren/-innen in den Senat der Technischen Universität Wien


    Die am 10. November 2003 durchgeführte Wahl hatte folgendes Ergebnis:


    Mandatsverteilung:


    Wahlvorschlag A (Liste Elektrotechnik und Informationstechnik): 2

    Wahlvorschlag B (Liste Maschinenbau): 2

    Wahlvorschlag C (Liste Bauingenieurwesen): 2

    Wahlvorschlag D (Liste Technische Naturwissenschaften und Informatik): 6

    Wahlvorschlag E (Liste Architektur und Raumplanung): 1


    Mitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Ewald BRÜCKL (TNI)

    O.Univ.Prof. Dr. Hermann KOPETZ (TNI)

    O.Univ.Prof. Dr. Dieter SCHUÖCKER (MB)

    O.Univ.Prof. Dr. Emmerich BERTAGNOLLI (ETI)

    O.Univ.Prof. Dr. Hans Georg JODL (BI)

    O.Univ.Prof. Dr. Ingo MARINI (TNI)

    O.Univ.Prof. Dr. Franz ZEHETNER (A+R)

    O.Univ.Prof. Dr. Hannspeter WINTER (TNI)

    O.Univ.Prof. Dr. Hellmuth STACHEL (TNI)

    Univ.Prof. Dr. Walter SCHWAIGER (MB)

    Univ.Prof. Dr. Hermann KAINDL (ETI)

    O.Univ.Prof. Dr. Helmut KROISS (BI)

    O.Univ.Prof. Dr. AMin TJOA (TNI)


    Ersatzmitglieder:

    Wahlvorschlag A (ETI):


    Univ.Prof. Dr. Nebojsa NAKICENOVIC

    Univ.Prof. Dr. Markus RUPP

    O.Univ.Prof. Dr. Dietmar DIETRICH

    Univ.Prof. Dr. Michael VELLEKOOP

    Univ.Prof. Dr. Horst ZIMMERMANN



    Ersatzmitglieder:

    Wahlvorschlag B (MB):


    Univ.Prof. Dr. Anke Rita PYZALLA

    Univ.Prof. Dr. Bernhard GERINGER

    O.Univ.Prof. Dr. Helmut SPRINGER

    O.Univ.Prof. Dr. Peter LUGNER


    Ersatzmitglieder:

    Wahlvorschlag C (BI):


    Univ.Prof. Dr. Norbert OSTERMANN

    Univ.Prof. Dr. Christoph ACHAMMER

    O.Univ.Prof. Dr. Paul H. BRUNNER

    O.Univ.Prof. Dr. Ulrich SCHNEIDER


    Ersatzmitglieder:

    Wahlvorschlag D (TNI.): O.Univ.Prof. Dr. Ulrich SCHUBERT

    Univ.Prof. Dr. Harald WEBER

    O.Univ.Prof. Dr. Reinhard VIERTL

    Univ.Prof. Dr. Christian BREITENEDER

    Univ.Prof. Dr. Herbert DANNINGER

    Univ.Prof. Dr. Norbert VANA

    Univ.Prof. Dr. Harald SCHUH

    O.Univ.Prof. Dr. Herbert GRÜNBACHER

    Univ.Prof. Dr. Günter ALLMAIER

    Univ.Prof. Dr. Ingrid STEINER


    Ersatzmitglieder:

    Wahlvorschlag E (A+R):


    O.Univ.Prof. Dr. Kari JORMAKKA

    Univ.Prof. Dipl.-Ing. Manfred WOLF-PLOTTEGG

    Univ.Prof. Dr. Manfred WEHDORN


    Der Rektor:

    Dr. Peter SKALICKY

     

    47. Ergebnis der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsdozenten/-innen und der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/-innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Senat der Technischen Universität Wien


    Die am 10. November 2003 durchgeführte Wahl hatte folgendes Ergebnis:


    Mandatsverteilung:


    Wahlvorschlag A (Liste UG 2002-Gegner): 1

    Wahlvorschlag B (Gesamtliste): 3


    Mitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Rudolf FREUND

    Ao.Univ.Prof. Dr. Erasmus LANGER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Ernst PUCHER

    (alle Wahlvorschlag B)

    Ao.Univ.Prof. Dr. Gerhard HANAPPI

    (Wahlvorschlag A)


    Ersatzmitglieder: Ass.Prof. Dr. Hans MIKOSCH

    (Wahlvorschlag A)

    Ao.Univ.Prof. Dr. Michael MANTLER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Norbert KROUZECKY

    Ass.Prof. Dr. Simone KNAUS



    Ao.Univ.Prof. Dr. Christoph ÜBERHUBER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Christian KÜHN

    Ass.Prof. Dr. Mirjanka LECHTHALER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Klaus HOFFMANN

    Ao.Univ.Prof. Dr. Robert SABLATNIG

    Ao.Univ.Prof. Dr. Christina STRELI

    Univ.Ass. Dr. Heinz WANZENBÖCK

    (alle Wahlvorschlag B)


    Der Rektor:

    Dr. Peter SKALICKY

     

    48. Ergebnis der Wahl des Vertreters des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Technischen Universität Wien


    Die am 10. November 2003 durchgeführte Wahl hatte folgendes Ergebnis:


    Mandatsverteilung:


    Wahlvorschlag A (Liste BITTERMANN): 1

    Wahlvorschlag B (Liste FAULEND): 0


    Mitglied: Ing. Hartwig BITTERMANN

    (Wahlvorschlag A)

    Ersatzmitglieder:


    Ewald HASLINGER

    Mag. Gabriele OPPENHEIM

    Bernhard KOLLER

    Ursula WERNER

    Franz BESAU

    Walter WEISS

    Wolfgang POUSEK

    Franz DALLAMAHSL


    Der Rektor:

    Dr. Peter SKALICKY

     

    49. Ergebnis der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsprofessoren/-innen in die Fakultätsräte an der Technischen Universität Wien


    Die am 10. November 2003 durchgeführte Wahl hatte folgendes Ergebnis:


    1.) Fakultät für Architektur und Raumplanung:


    Mitglieder: Univ.Prof. Dr. Manfred WEHDORN

    Univ.Prof. Dr. Marina DÖRING

    Univ.Prof. Dr. Robert STALLA

    (alle Wahlvorschlag A)


    O.Univ.Prof.Dr. Franz ZEHETNER

    Univ.Prof. Dipl.-Ing. Andreas PALFFY

    Univ.Prof. Dipl.-Ing. Manfred WOLF-PLOTTEGG

    O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Helmut RICHTER

    Univ.Prof. Mag. Francoise-Hèlène JOURDA

    (alle Wahlvorschlag B)


    Ersatzmitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Kari JORMAKKA

    O.Univ.Prof. Dr. Heiner HIERZEGGER



    O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Richard STILES

    Univ.Prof. Mag. Dr. Wilfried SCHÖNBÄCK

    O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Cuno BRÜLLMANN

    Univ.Prof. Mag. Christine HOHENBÜCHLER

    O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. William ALSOP


    2.) Fakultät für Bauingenieurwesen:


    Mitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Heinz BRANDL

    O.Univ.Prof. Dr. Jürgen DREYER

    O.Univ.Prof. Dr. Hans-Georg JODL

    O.Univ.Prof. Dr. Norbert OSTERMANN

    O.Univ.Prof. Dr. Johann KOLLEGGEr

    O.Univ.Prof. Dr. Herbert MANG

    Univ.Prof. Dr. Norbert MATSCHE

    O.Univ.Prof. Dr. Ewald-Hans TENTSCHERT


    Ersatzmitglieder: Univ.Prof. Dr. Christoph ACHAMMER

    O.Univ.Prof. Dr. Paul H. BRUNNER

    O.Univ.Prof. Dr. Dieter GUTKNECHT

    O.Univ.Prof. Dr. Helmut KROISS

    O.Univ.Prof. Dr. Hermann KNOFLACHER

    O.Univ.Prof. Dr. Helmut RUBIN

    O.Univ.Prof. Dr. Ulrich SCHNEIDER

    Univ.Prof. Dr. Josef FINK


    3.) Fakultät für Chemie:


    Mitglieder: Univ.Prof. Dr. Günter ALLMAIER

    Univ.Prof. Dr. Herbert DANNINGER

    O.Univ.Prof. Dr. Heinrich GRUBER

    O.Univ.Prof. Dr. Erich KNÖZINGER

    Univ.Prof. Dr. Ingo MARINI

    Univ.Prof. Dr. Ulrich SCHMID

    Univ.Prof. Dr. Karlheinz SCHWARZ

    O.Univ.Prof. Dr. Herbert STACHELBERGER


    Ersatzmitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Frank KUBEL

    O.Univ.Prof. Dr. Ulrich SCHUBERT

    Univ.Prof. Dr. Peter KUBICEK

    Univ.Prof. Dr. Hermann HOFBAUER

    Univ.Prof. Dr. Friedrich WURST


    4.) Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik:


    Mitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Gottfried MAGERL

    O.Univ.Prof. Dr. Emmerich BERTAGNOLLI

    O.Univ.Prof. Dr. Günther BRAUNER

    Univ.Prof. Dr. Markus RUPP

    O.Univ.Prof. Dr. Dietmar DIETRICH

    Univ.Prof. Dr. Hermann KAINDL

    O.Univ.Prof. Dr. Manfred SCHRÖDL

    Univ.Prof. Dr. Michael VELLEKOOP


    Ersatzmitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Adalbert PRECHTL

    Univ.Prof. Dr. Nebojsa NAKICENOVIC

    O.Univ.Prof. Dr. Alexander WEINMANN

    O.Univ.Prof. Dr. Wolfgang MECKLENBRÄUKER

    Univ.Prof. Dr. Horst ZIMMERMANN

    Univ.Prof. Dr. Erich RUMMICH



    Univ.Prof. Dr. Rupert CHABICOVSKY

    Univ.Prof. Dr. Herbert HAAS

    O.Univ.Prof. Dr. Harmen van AS


    5.) Fakultät für Informatik:


    Mitglieder: Univ.Prof. Dr. Ulrich SCHMID

    O.Univ.Prof. Dr. Gerhard-Helge SCHILDT

    O.Univ.Prof. Dr. Walter KROPATSCH

    O.Univ.Proif. Dr. Thomas EITER

    Univ.Prof. Dr. Jens KNOOP

    Univ.Prof. Dr. Alexander LEITSCH

    Univ.Prof. Dr. Werner PURGATHOFER

    Univ.Prof. Dr. Christian BREITENEDER


    Ersatzmitglieder: Univ.Prof. Dr. Ina WAGNER

    O.Univ.Prof. Dr. Hermann KOPETZ

    O.Univ.Prof. Dr. Georg GOTTLOB

    O.Univ.Prof. Dr. Gertrude KAPPEL

    Univ.Prof. Dr. Petra MUTZEL

    O.Univ.Prof. Dr. Herbert GRÜNBACHER

    O.Univ.Prof. Dr. Mehdi JAZAYERI

    O.Univ.Prof. Dr. Amin TJOA

    Univ.Prof. Dr. Jörg-Martin PFLÜGER


    6.) Fakultät für Maschinenbau:


    Mitglieder: O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Alfred KLUWICK

    O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Peter LUGNER

    O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Laurenz RINDER

    O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wladimir LINZER

    O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Anke Rita PYZALLA

    O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Helmar WESESLINDTNER

    Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Gerold PATZAK

    Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Walter SCHWAIGER


    Ersatzmitglieder: O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Adolf STEPAN

    Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Bernhard GERINGER

    O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Dieter SCHUÖCKER

    Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Hendrik KUHLMANN


    7.) Fakultät für Mathematik und Geoinformation:


    Mitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Karl KRAUS

    O.Univ.Prof. Dr. Rudolf DUTTER

    Univ.Prof. Dr. Gerd BARON

    Univ.Prof. Dr. Inge TROCH

    O.Univ.Prof. Dr. Reinhard VIERTL

    O.Univ.Prof. Dr. Hellmuth STACHEL

    Univ.Prof. Drl. Jörg HERTLING

    O.Univ.Prof. Dr. Andreas FRANK


    Ersatzmitglieder: Univ.Prof. Dr. Rainer MLITZ

    Univ.Prof. Dr. Wolfgang WAGNER

    O.Univ.Prof. Dr. Manfred DEISTLER

    Univ.Prof. Dr. Roman SCHNABL

    Univ.Prof. Dr. Harald SCHUH

    Univ.Prof. Dr. Wolfgang WERTZ

    O.Univ.Prof. Dr. Werner KUICH





    8.) Fakultät für Physik:


    Mitglieder: Univ.Prof. Dr. Hans AIGINGER

    Univ.Prof. Dr. Walter STEINER

    O.Univ.Prof. Dr. Hannspeter WINTER

    O.Univ.Prof. Dr. Wolfgang KUMMER

    Univ.Prof. Dr. Norbert VANA

    Univ.Prof. Dr. Ewald BENES

    O.Univ.Prof. Dr. Joachim BURGDÖRFER

    Univ.Prof. Dr. Harald WEBER


    Ersatzmitglieder:

    Univ.Prof. Dr. Peter WEINBERGER

    Univ.Prof. Dr. Manfred SCHWEDA

    O.Univ.Prof. Dr. Helmut RAUCH

    Univ.Prof. Dr. Gerald BADUREK


    Der Rektor:

    O.Univ.Prof. Dr. Peter SKALICKY

     

    50. Ergebnis der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsdozenten/-innen und der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/-innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in die Fakultätsräte an der Technischen Universität Wien


    Die am 10. November 2003 durchgeführte Wahl hatte folgendes Ergebnis:


    1.) Fakultät für Architektur und Raumplanung:


    Mitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Christian KÜHN

    Ass.Prof. Dr. Manfred BERTHOLD

    Ao.Univ.Prof. Dr. Rudolf GIFFINGER

    Ass.Prof. Dr. Georg HAUGER


    Ersatzmitglieder: Univ.Ass. Dr. Anita AIGNER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Dörte KUHLMANN

    Univ.Ass. Dr. Markus TOMASELLI

    Vertr.Ass. Dr. Helene LINZER


    2.) Fakultät für Bauingenieurwesen:


    Mitglieder: Univ.Ass. Dr. Stefan BLOVSKY

    Ao.Univ.Prof. Dr. Rudolf HEUER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Norbert KROUZECKY

    Ao.Univ.Prof. Dr. Rainer POISEL


    Ersatzmitglieder: Univ.Ass. Dipl.-Ing. Michaela WALTER

    Univ.Ass. Dipl.-Ing. Andreas PFEILER

    Univ.Ass. Dr. Martin PFANNER

    Univ.Ass. Dipl.-Ing. Michael TRITTHART

    Univ.Ass. Dipl.-Ing. Bernhard PICHLER

    Univ.Ass. Dr. Friedrich KOPF

    Univ.Ass. Dr. Thomas BEDNAR


    3.) Fakultät für Chemie:


    Mitglieder: Ass.Prof. Dr. Simone KNAUS

    Ao.Univ.Prof. Dr. Hans PUXBAUM

    Univ.Ass. Dr. Nicola HÜSING

    Ass.Prof. Dr. Alexander REICHHOLD


    Ersatzmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Karl KIRCHNER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Roland HAUBNER



    Univ.Ass. Dr. Hinrich GROTHE

    Ao.Univ.Prof. Dr. Ingrid STEINER


    4.) Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik:


    Mitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Erasmus LANGER

    Ob. Rat Dr. Robert SCHAWARZ

    Ass.Prof. Dr. Horst DIETRICH

    Ass.Prof. Dr. Johann ERTL


    Ersatzmitglieder: Ass.Prof. Dr. Werner BRENNER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Reinhard HAAS

    Univ.Ass. Dr. Markus VINCZE

    Ao.Univ.Prof. Dr. Ernst WINTNER

    Ass.Prof. Dr. Peter SCHÖNHUBER

    Univ.Ass. Dr. Heinz WANZENBÖCK

    Univ.Ass, Dr. Admela JUKAN

    ObRat Dr. Heinrich PANGRATZ

    ObRat Dr. Walter EHRLICH-SCHUPITA

    Ao.Univ.Prof. Dr. Hans HAUSER

    Ass.Prof. Dr. Thomas WOLBANK

    Ao.Univ.Prof. Dr. Herbert MÜLLER

    Ass.Prof. Dr. Erich SCHMIDT


    5.) Fakultät für Informatik:


    Mitglieder: Univ.Ass. Dr. Hilda TELLIOGLU

    Ao.Univ.Prof. Dr. Johann BLIEBERGER

    Vertr.Ass. Dipl.-Ing. Monika LANZENBERGER

    Ao.Univ.Prof. Dr.Günther RAIDL


    Ersatzmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr.techn. Robert SABLATNIG

    Ao.Univ.Prof. Dr. Margit POHL

    Ao.Univ.Prof. Dr. Andreaas STEININGER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Andreas KRALL

    Ao.Univ.Prof. Dr. Gerald FUTSCHEK

    Ao.Univ.Prof. Dr. Jürgen DORN


    6.) Fakultät für Maschinenbau:


    Mitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Klaus HOFFMANN

    Univ.Ass. Dr. Walter HACKL-GRUBER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Helmut BÖHM

    Ao.Univ.Prof. Dr. Ernst PUCHER


    Ersatzmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Heinz-Bodo SCHMIEDMAYER

    Ass.Prof. Dr.Josef PROST

    Ao.Univ.Prof. Dr. Karl PONWEISER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Kurt MATYAS

    Ass.Prof. Dr. Johann WASSERMANN


    7.) Fakultät für Mathematik und Geoinformation:


    Mitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Michael KALTENBÄCK

    Ao.Univ.Prof. Dr. Alois PANHOLZER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Georg GARTNER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Peter FILZMOSER


    Ersatzmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Peter SZMOLYAN

    Univ.Ass. Dr. Gernot TRAGLER



    Ao.Univ.Prof. Dr. Josef JANSA

    Ao.Univ.Prof. Dr. Friedrich MANHART


    7.) Fakultät für Physik:


    Mitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Wolfgang HUSINSKY

    Ao.Univ.Prof. Dr. Gerhard KAHL

    Ao.Univ.Prof. Dr. Michael REISSNER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Franz SAUERZOPF


    Ersatzmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Gerfried HILSCHER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Manfried FABER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Anton REBHAN

    Ao.Univ.Prof. Dr. Peter VARGA


    Der Rektor:

    Dr. Peter SKALICKY

     

    51. Ergebnis der Wahl der Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals in die Fakultätsräte an der Technischen Universität Wien


    Die am 10. November 2003 durchgeführte Wahl hatte folgendes Ergebnis:


    1.) Fakultät für Architektur und Raumplanung:


    Mitglieder: Brigitte ENGLJÄHRINGER

    Ursula KAINZINGER


    Ersatzmitglied: Susanne WIBIRAL


    2.) Fakultät für Bauingenieurwesen:


    Mitglieder: Maria TRUBEL

    Christine CERNY


    Ersatzmitglieder: Ing. Roland FEHRINGER

    Gertrud NEUMEISTER


    3.) Fakultät für Chemie:


    Mitglieder: Hans MIKSCHE

    Kurt HORVATH


    Ersatzmitglieder: Harald SCHAUER

    Harold URBAN

    Berthold WANDERER


    4.) Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik:


    Mitglieder: Mag. Gabriele OPPENHEIM

    Franz BESAU


    Ersatzmitglieder: Ewald HASLINGER

    Marion WEISZ

    Ing. Günther-Bernhard STEININGER

    Karl SMOLNIK

    Ing. Hermann DIELACHER

    Ing. Franz BABLER

    Christine SKERBINZ

    Konrad HEGER



    Ursula WERNER

    Johanna HEINRICH


    5.) Fakultät für Informatik:


    Mitglieder: Paulina LINSEDER

    Maria SCHWEIKERT


    Ersatzmitglied: Elfriede NEDOMA


    6.) Fakultät für Maschinenbau:


    Mitglieder: Ing. Wolfgang BÖHM

    Gerhard KANZLER

    Ersatzmitglieder: Wolfgang FAULEND

    Roswitha STEININGER

    Gerhard SCHNEIDER

    Ing. Harald NETH

    Ing. Ernst BAUER


    7.) Fakultät für Mathematik und Geoinformation:


    Mitglieder: Anne C. FRANK

    Gabriele SCHUSTER


    8.) Fakultät für Physik:


    Mitglieder: Otto MAYERHOFER

    Friedrich BERINGER


    Ersatzmitglieder: Elfriede MÖSSMER

    Karin POPPENBERGER


    Der Rektor:

    Dr. Peter SKALICKY

     

    52. Nominierung der Vertreter/innen der Studierenden in den Senat der Technischen Universität Wien


    Die Hochschülerschaft hat folgende Vertreter/innen in den Senat der Technischen Universität Wien nominiert:


    Hauptmitglieder:

    Gabor SAS

    Sonja WEBER

    Patrick SCHLÄFFER

    Daniel NEUBACHER

    Daniela PIASSONI

    Bernhard BRAUNER


    Ersatzmitglieder:

    Wolfgang RENNER

    Manuel SCHWABL

    Michael PILLEI

    Leonhard WIMMER

    Andreas FRITSCH


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y e.h.

     

    53. Nominierung der Vertreter/innen der Studierenden in die Fakultätsräte an der Technischen Universität Wien


    Die Hochschülerschaft hat folgende Vertreter/innen in die Fakultätsräte der Technischen Universität Wien nominiert:


    Fakultät für Architektur und Raumplanung:

    Hauptmitglieder:

    Harald LINORTNER

    Radmila TASIC

    Thomas GAMSJÄGER

    Michael BIRGMAYR


    Ersatzmitglieder:

    Gerulf WEBER

    Andreas KOFLER

    Marlene WAGNER

    Michael PILLEI


    Fakultät für Bauingenieurwesen:

    Hauptmitglieder:

    Lukas MIRCHMAIER

    Andreas KRATOCHVILL

    Christian MITTERMEIR

    Harald TORGHELE


    Ersatzmitglieder:

    Walter Biffl

    Martin Eppenschwandtner

    Bernhard Höfer

    Ulrike Wegricht


    Fakultät für Chemie:

    Hauptmitglieder:

    Nikolaus Klamerth

    Georg Mühlbauer

    Alexander Radauer

    Wolfgang Renner


    Ersatzmitglieder:

    Waltraud Emhofer

    Nicole Hofbauer

    Manuel Scharf

    Ute Wolfesberger


    Fakultät für Elektro- und Informationstechnik:

    Hauptmitglieder:

    Johannes Czakler

    Philipp Sackl

    Hannes Ohrlinger

    Ingo Hegny


    Ersatzmitglieder:

    Alexander Sauciuc

    Jasmin Grosinger

    Thomas Planitzer

    Matthias Nowak


    Fakultät für Maschinenbau:

    Hauptmitglieder:

    Albert Schieg



    Michael Keuschnig

    Katrin Panzenböck

    Markus Fellner


    Ersatzmitglieder:

    Michael Bacher

    Stefanie Lux

    Richard Berger

    Roman Büchele


    Fakultät für Mathematik und Geoinformation:

    Hauptmitglieder:

    Gabor Sas

    Andre Szabolcs Szelp

    Herbert Böhm

    Regina Wilmsen


    Ersatzmitglieder:

    Peter Kieseberg

    Barbara Aumueller

    Andreas Roncat

    Wolfgang Renner


    Fakultät für Physik:

    Hauptmitglieder:

    Regina Fleischner

    Daniela Piassoni

    Rene Fuger

    Nicole Drauschke


    Ersatzmitglieder:

    Christian Strasser

    Markus Grabner

    Wolfgang Rohringer

    Anita Römer


    Fakultät für Informatik:

    Hauptmitglieder:

    Diman Todorov

    Nicole Kraler

    Wolfgang Miedl

    Andreas Tomek


    Ersatzmitglieder:

    Susanne Schwarz

    Benedikt Stehno

    Christian Url


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y e.h.

     

    54. Mitteilungen der zentralen Verwaltung


    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:


    Dekanat für Technische Naturwissenschaften und Informatik:

    Frau Angela PECINOVSKY

    Tel.: 58801-10014


    Dekanat für Maschinenbau:

    Frau Elfriede TITZER

    Tel.: 58801-30012


    Dekanat für Bauingenieurwesen:

    Frau Mag. Heidrun HEINZL

    Tel.: 58801-20010


    Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik:

    Frau Mag. Gabriele OPPENHEIM

    Tel.: 58801-35000


    Dekanat für Architektur und Raumplanung:

    Frau Andrea WÖLFER

    Tel.: 58801-25003


    Ansprechpersonen an der HTU:

    Frau Helga BAUER

    Tel.: 58801-49501


     

    54.1. betreffend ESA- und EUMETSAT-Stellenausschreibungen


    Bei der Europäischen Weltraumbehörde ESA, Standort Paris bzw. Noordwijk (NL), sowie bei EUMETSAT, Standort Darmstadt (D), sind laufend Planstellen, z.T. in leitenden Funktionen, für Absolventen/innen einschlägiger Universitätsstudien ausgeschrieben.

    Österreichische Bewerber/innen sind, insbesondere bei EUMETSAT, dringend erwünscht.


    Die aktuellen Ausschreibungen sind über folgende Internetseiten ersichtlich:


    Europäische Weltraumbehörde ESA: (Site: http://www.esa.int)

    http://www.esa.int/hr/indexjobs.html (unter dem Link "current vacancies")


    EUMETSAT: von der Homepage http://www.eumetsat.de

    die Links Announcements Staff Employment Opportunities auswählen.

    Bewerber/innen mögen sich an folgende österreichische Kontaktstellen wenden:


    Dr. Erwin MONDRE (für EUMETSAT) Mag. Eva-Maria SCHMITZER

    Dr. Klaus PSEINER (für ESA) Bundesministerium für Verkehr,

    Innovation und Technologie

    ASA – Austrian Space Agency Abt. V/B/10 - Weltraumforschung

    Garnisongasse 7 Rosengasse 4

    1090 Wien 1010 Wien

    Tel.: 403 81 77- 12 Tel.: 53120-7130

    Fax: 405 82 28 Fax: 53120-81-7130

    emondre@asaspace.at eva-maria.schmitzer@bmwf.gv.at

    kpseiner@asaspace.at

     

    54.2. Europäische Kommission; Ausschreibung der Stelle eines Direktors der Direktion „Neue Technologien und Infrastrukturen, Anwendungen“ in der Generaldirektion Informationsgesellschaft


    Die Direktion ist verantwortlich für die Koordinierung und Unterstützung der Forschung in folgenden Bereichen:

    künftige Generationen der Technologien der Informationsgesellschaft, künftige GRID- und Peer-to-peer-Technologien und Hochgeschwindigkeits-Kommunikationsinfrastrukturen für Forscher.

    Der ausgewählte Bewerber wird verantwortlich sein für die Koordinierung all dieser Tätigkeiten mit den übrigen Bereichen des Schwerpunktes „TIG“, für die strategische Planung und für die Beziehungen zu anderen einschlägigen Politikbereichen der Kommission.


    Voraussetzungen sind unter anderem

    — Universitäts- oder Hochschulabschluss, der zu einem weiterführenden Studium berechtigt, in einer wissenschaftlichen Fachrichtung,

    — mindestens 15 Jahre nachuniversitäre Berufserfahrung, davon mindestens fünf Jahre in hohen Führungspositionen

    — ausreichende Sprachkenntnisse


    Bewerbungen an: Europäische Kommission, Generaldirektion Personal und Verwaltung, Referat „Organisationsplan und Führungskräfte“, COM/R/8003/03, MO-34 5/105, B-1049 Brüssel


    Bewerbungsschluss: 5. Dezember 2003 (Datum des Poststempels).



    Der vollständige Ausschreibungstext wurde im Amtsblatt C 268 A verlautbart und ist vom Europaserver unter http://europa.eu.int/eur-lex/de/archive/2003/ca26820031107de.html, von der Homepage des Bundeskanzleramtes http://www.bka.gv.at/oeffdienst sowie vom Bundesintranet unter http://www.bka.intra.gv.at/oeffdienst abrufbar.


    Die Universitätsdirektorin:

    Mag. E. U r b a n


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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