Mitteilungsblatt - 6/2002


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2002
6. Stück
20. November 2002

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 40. Stiftungsstipendien an der TU Wien – Ausschreibung für das Studienjahr 2002/2003
  • 41. Änderung des Studienplanes des Universitätslehrganges „Immobilienberatung- und Liegenschaftsmanagement“ und dessen Gliederung sowie Umbenennung in „Immobilientreuhandwesen und Liegenschaftsmanagement“
  • 42. Verleihungen der Lehrbefugnis als Universitätsdozent
  • 43. Verleihung der Lehrbefugnis als Honorarprofessor
  • 44. Abteilungsgliederung am Institut für Verfahrenstechnik, Umwelttechnik und Technische Biowissenschaften
  • 45. Mitteilungen der zentralen Verwaltung
  • 46. Einsetzung einer Habilitationskommission
  • 47. Änderung der Vertreter der Universitätsprofessoren/-innen in Fakultätskollegien
  • 48. Änderung der Vertreter der Universitätsprofessoren/-innen in der Studienkommission für Raumplanung und Raumordnung
  • 49. Änderung der Vertreter der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/- innen in Institutskonferenzen
  • 50. Änderung der Vertreter der Allgemeinen Universitätsbediensteten in der Institutskonferenz des Instituts für Örtliche Raumplanung
  • 51. Ausschreibung freier Planstellen
     


     

     

    40. Stiftungsstipendien an der TU Wien – Ausschreibung für das Studienjahr 2002/2003


    Auf Grund der Stiftbriefe


    der „Stipendienstiftung für Hörer der Technischen Universität Wien“

    der „Hofrat Dipl.-Ing. Wilhelm Riedl-Stipendienstiftung für Hörer der Studienrichtung Bauingenieurwesen der Technischen Universität Wien“

    der Carl Alexander Weidinger'schen technischen Hochschulstiftung für Hörer der Technischen Universität Wien“

    der „Anton und Familie Weiler-Stipendienstiftung für Hörer der Technischen Universität

    der „Allgemeinen Hochschulstipendienstiftung für Wiener Hochschulen“

    werden für das Studienjahr 2002/2003 Stipendien für ordentliche Studierende der Technischen Universität Wien mit österreichischer Staatsbürgerschaft unter den Voraussetzungen der sozialen Bedürftigkeit und eines guten Studienerfolges ausgeschrieben, und zwar aus den Mitteln:


    1. der „Stipendienstiftung für Hörer der Technischen Universität Wien" Stipendien im Gesamtbetrag von € 10.000,-
    2. der „Hofrat Dipl.-Ing. Wilhelm Riedl-Stipendienstiftung für Hörer der Studienrichtung Bauingenieurwesen der Technischen Universität Wien“ Stipendien im Gesamtbetrag von € 4.000 ,-
    3. der „Carl Alexander Weidinger'schen technischen Hochschulstiftung für Hörer der Technischen Universität Wien" Stipendien im Gesamtbetrag von € 3.000,-
    4. der „Anton und Familie Weiler Stipendienstiftung für Hörer der Technischen Universität Wien“ Stipendien im Gesamtbetrag von € 1.000,-
    5. der „Allgemeinen Hochschulstipendienstiftung für Wiener Hochschulen“ Stipendien im Gesamtwert von € 15.000,-


    Es werden Stipendien in der Höhe von € 1.000,- im Studienjahr vergeben.

    Reichen die zur Verfügung stehenden Mittel nicht aus, so werden Ansuchen auf Grund des Studienerfolges im abgelaufenen Studienjahr gereiht. Die Reihung erfolgt nach einem Punktesystem, wonach für

    sehr gut (1) 4 Punkte

    gut (2) 3 Punkte

    befriedigend (3) 2 Punkte

    genügend (4) 1 Punkt

    pro Semesterstunde vergeben werden.


    Soziale Bedürftigkeit


    Grundlage für die Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit sind die Nettoeinkünfte des Antragstellers/der Antragstellerin zusammen mit den Nettoeinkünften der/s unterhaltspflichtigen Eltern/ Ehegatten im Kalenderjahr 2001 1

    Von diesem Betrag sind jeweils 10.000 € für jede bestehende Unterhaltspflicht abzuziehen. 2

    Ergibt diese Berechnung eine Bemessungsgrundlage unter 30.000 €, ist die soziale Bedürftigkeit gegeben.


    Guter Studienerfolg


    Ein guter Studienerfolg liegt vor, wenn die unter Punkt 1 und 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind:

    1. Über das abgelaufene Studienjahr im Zeitraum 12.11.2001 – 12.11.2002 können Zeugnisse über Lehrveranstaltungen im Ausmaß von wenigstens 30 Semesterstunden mit einer Durchschnittsnote nicht schlechter als 2,5 vorgelegt werden.

    Es wird nur jener Studienerfolg gewertet, der bei der Einreichung des Antrages angegeben wird; nachträglich beigebrachte Studienerfolge finden keine Berücksichtigung. Auch Diplomarbeiten werden nicht berücksichtigt.




    2. a Die erste Diplomprüfung in dreigliedrigen Studien wurde in der im Studienplan vorgesehenen Zeit abgelegt,

    oder

    b die zweite Diplomprüfung bei dreigliedrigen Studien, oder die erste Diplomprüfung bei zweigliedrigen Studien oder das Bakkalaureatsstudium wurde in der im Studienplan vorgesehenen Zeit zuzüglich eines Semesters abgelegt,

    oder

    c bei allen Diplomstudien sowie bei Bakkalaureatsstudien in Verbindung mit dem darauffolgenden Magisterstudium übersteigt die Gesamtstudienzeit 11 Semester nicht (Wirtschaftsinformatik: 10 Semester).


    Für Doktoratsstudien werden keine Stipendien gewährt.

    Das Antragsformular ist unter http://www.tuwien.ac.at/ud/formulare/sekud/Sonstiges/Antrag_Stiftungsstipendien.pdf abrufbar.

    Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Sekretariat der Universitätsdirektorin von Mo. – Fr. von 9.00 – 12.00 Uhr bzw. unter der Telefonnummer 01/58801/41001 oder 41002 zur Verfügung.


    Vorzulegende Nachweise


    1. Die soziale Bedürftigkeit ist

      1. entweder mit einer Kopie des Bescheides der Studienbeihilfenbehörde für das laufende Studienjahr nachzuweisen (Originalbescheid bitte zum Vergleich mitbringen),

      2. oder mittels der Berechnung auf dem beiliegenden Antragsformular und den entsprechenden Nachweisen (siehe Fußnoten) zu belegen.

    2. Der Studienerfolg ist durch einen von der Studienabteilung der zentralen Verwaltung ausgestellten "Nachweis über den Studienerfolg" zu belegen. (Die Frist für diese Ausstellung dauert maximal 8 Tage.)


    Frist


    Die Ansuchen sind bis zum 15. Februar 2003 in der zentralen Verwaltung, Sekretariat der Universitätsdirektorin, während der Amtsstunden (Mo. – Fr. von 9.00 - 12.00 Uhr) einzureichen.


    Der R e k t o r

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    41. Änderung des Studienplanes des Universitätslehrganges „Immobilienberatung- und Liegenschaftsmanagement“ und dessen Gliederung sowie Umbenennung in „Immobilientreuhandwesen und Liegenschaftsmanagement“


    Der Senat der Technischen Universität Wien hat in der Sitzung am 28. Oktober 2002 einstimmig die durch den Lehrgangsleiter, Herrn Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr. E.K. HAUSWIRTH (E 016) beantragte Änderung des Studienplanes des Universitäts-lehrganges „Immobilienberatung- und Liegenschaftsmanagement“ und dessen Gliederung sowie Umbenennung in „Immobilientreuhandwesen und Liegenschaftsmanagement“ genehmigt.

    Der Studienplan des Universitätslehrganges wird, unter Berücksichtigung dieser Änderungen, im folgenden kundgemacht (Änderungen sind kursiv dargestellt):


    Videobegleiteter Universitätslehrgang
    „Immobilientreuhandwesen und Liegenschaftsmanagement“


    STUDIENPLAN


    Vorbemerkungen:

    Insoferne in diesem Studienplan Gesetzesstellen ohne Gesetzesnennung zitiert sind, beziehen sie sich auf das Universitätsstudiengesetz.

    Die Abkürzung „SSt“ bedeutet Semesterstunde. Eine Semesterstunde besteht aus so vielen Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, als das Semester Wochen hat. Mit ECTS werden die Anrechnungspunkte für Studienleistungen entsprechend dem European Credit Transfer System bezeichnet.




    Insoferne Ausdrücke nur in weiblicher oder nur in männlicher Form verwendet werden, ist das jeweils andere Geschlecht auch miterfaßt.


    Zielsetzung des Universitätslehrganges (§23 Abs.2 Z.1)


    Die Absolvent(inn)en des Universitätslehrganges sollen befähigt sein, die mit Liegenschaften verbundenen Fragestellungen aus den Bereichen Technik, Recht und Wirtschaft selbständig in Beratung und Management zu lösen und - nach entsprechender Praxis - einen Immobilientreuhandberuf eigenverantwortlich auszuüben.

    Deshalb umfaßt der Lehrgang die Inhalte wie sie den Befähigungsprüfungen gemäß Gewerbeordnung bzw. Befähigungsnachweisverordnungen für die Immobilientreuhandberufe (Immobilienmakler, Bauträger und Immobilienverwalter) entsprechen. Die entsprechende legistische (verordnungsmäßige) Verankerung wird im Zusammenhang mit der per 1.8.2002 in Kraft getretenen Gewerbeordnung angestrebt.)

    Demgemäß hat die Lehrgangsleitung mit dem Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder die Inhalte des Universitätslehrganges derart abzustimmen, dass gewährleistet ist, dass die Lehr- und Prüfungsinhalte jedenfalls die Lehr- und Prüfungsinhalte der jeweils geltenden Befähigungsnachweisverordnung und der dazu ergehenden Prüfungsordnung entsprechen.


    Dauer des Universitätslehrganges (§23 Abs.2 Z.2)


    Der Universitätslehrgang erstreckt sich über 4 Semester


    Gliederung des Universitätslehrganges (§23 Abs.2 Z.2)


    Der Universitätslehrgang besteht aus einem Studienabschnitt.


    Voraussetzungen für die Zulassung (§23 Abs.2 Z.3)


    1. allgemeine Universitätsreife für eine inländische Universität oder Fachhochschule oder eine gleichwertige Qualifikation oder

    2. Befähigungsnachweis für ein Immobilientreuhandgewerbe oder ein fachverwandtes Gewerbe und eine mindestens einjährige qualifizierte Tätigkeit

    3. In Ausnahmefällen können Teilnehmer/innen mit entsprechender umfassender Berufserfahrung nach einem Aufnahmegespräch mit der Lehrgangsleitung – allenfalls verbunden mit einem Aufnahmetest – zugelassen werden.

    Über das Vorliegen der Zulassungsvorraussetzungen entscheidet der Lehrgangsleiter.


    Pflichtfächer (§4 Z.24) der Abschlußprüfung (§4 Z.18, § 49) und

    Lehrveranstaltungen (§7 Abs.1) aus den Pflichtfächern (§ 23 Abs.2 Z.5)


    Modul 1: Liegenschaftsrecht (6 SSt; ECTS: 9)

    • Grundbuchs- und Vermessungsrecht einschließlich Grundzüge des Vermessungswesens und Planlesens

    • Bau- und Raumordnungsrecht einschl. Assanierungs- und Denkmalschutzrecht

    • Nationales liegenschaftsbezogenes Recht (inkl. Bauträger- und Wohnbauförderungsrecht, sanitätspolizeiliche Vorschriften, Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen, Grundverkehrsrecht)

    • Wohnrecht 1 - Grundzüge des Bestandrechts

    • Wohnrecht 2 - Bestandrecht spezial unter besonderer Berücksichtigung der Bestandverträge einschließlich Mietzinsbildung und –veränderung sowie Wohnbausförderungsrecht einschließlich Nebenbestimmungen)

    • Wohnrecht 3 - Wohnungseigentums- und Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht


    Modul 2: Bewertung, Finanzierung und Projektabwicklung (6 SSt; ECTS: 9)

    • Liegenschafts- Standort- und Unternehmensbewertung

    • Finanzierung in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (insbesondere Finanzierungsmethoden und Finanzierungsplanung

    • Einführung in die Bauplanung inkl. Planlesen, Bau- und Ausstattungsbeschreibung Bauausführung und Bauausstattung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte

    • Bautechnik 1 - Grundlagen

    • Altbausanierung und Revitalisierung

    • Preisbildung und Vergabe von Bauleistungen (Vergabewesen, Verträge und Normen)





    Modul 3: Bau- und Haustechnik (6 SSt; ECTS: 9)

    • Bautechnik 2 - Rohbau

    • Bautechnik 3 - Dach, Ausbau

    • Haustechnik 1 - Sanitärtechnik

    • Haustechnik 2 - Heizungstechnik

    • Haustechnik 3 - Elektrotechnik

    • Haustechnik 4 - sonstige haustechnische Anlagen einschl. Klima- und Förderanlagen (Lifte etc.)


    Modul 4: Rechtsgrundlagen (6 SSt; ECTS: 9)

    • Grundzüge des bürgerlichen Rechts (unter besonderer Berücksichtigung der Vorschriften für und Angelegenheiten der Immobilientreuhandberufe)

    • Arbeitsrecht einschl. Kollektivverträge, Sozialversicherungs- und Hausbetreuerrecht (mit Lohnverrechnung einschl. Lohnsteuer)

    • Steuer- und Gebührenrecht (unter besonderer Berücksichtigung der Vorschriften für und Angelegenheiten der Immobilientreuhandberufe)

    • Abgabenrecht und sonstige unternehmensrelevante Rechtsnormen (unter besonderer Berücksichtigung der Vorschriften für und Angelegenheiten der Immobilientreuhandberufe)

    • Zivilgerichtsverfahren (unter besonderer Berücksichtigung der Vorschriften für und Angelegenheiten der Immobilientreuhandberufe)

    • Handels-, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht


    Modul 5: Wirtschaftsgrundlagen (6 SSt; ECTS: 9)

    • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

    • Buchhaltung, Bilanzierung und Bilanzanalyse

    • Kostenrechnung und Kalkulation

    • Versicherungswesen unter bes. Berücksichtigung des Versicherungsrechts und der Objektversicherung



    • Vertrags- und Haftungsrecht einschl. Konsumenten- und Datenschutz

    • Bankwesen, Wechsel-, Scheck- und Devisenrecht einschl. Zahlungsverkehr und Hypothekarkreditvermittlung



    Modul 6: Spezialkapitel des Immobilientreuhandwesens (6 SSt; ECTS: 9)

    • Abrechnungswesen und Treuhandangelegentheiten

    • Steuerpraxis für Immobilientreuhänder

    • Maklerregeln und Maklerfunktionen mit bes. Berücksichtigung der Maklerpraxis und der zivilrechtlichen, abgabenrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Vorschriften für den Liegenschaftsverkehr.

    • Angewandte Immobilienverwaltung (unter besonderer Berücksichtigung wohnrechtlicher Bestimmungen)

    • Gewerberecht und Recht der freien Berufe einschl. der Organisation der Kammern unter der Berücksichtigung der Normen des Immobilientreuhandwesens einschließlich Standesrecht, Unternehmer- und Ausbilderprüfung

    • Bauträgerwesen (beinhaltend Gesamtorganisation eines Bauträgerprojektes, Darstellung der Wirtschaftlichkeit, Bauträgerleistungsangebotes und Verkaufsangebot)



    Wahlfach (§4 Z.25)

    Modul 7: Durchführungsprojekte (Optional) (8 SSt, ECTS: 9)

    • Planungsverfahren und Ablaufplanung

    • Bautechnik 4 – Spezialkapitel (Bauausführung, Bauausstattung etc.)

    • Durchführungsprojekt für Althauserhaltung (Projektarbeit 3 SSt)

    • Durchführungsprojekt für Neubau (Bauträgerprojekt 3 SSt)




    Prüfungsordnung (§4 Z.22; §23 Abs.2 Z.6)


    Die Abschlußprüfung ist in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen über alle Lehrveranstaltungen durchzuführen. Mit der positiven Beurteilung aller Teile der Abschlußprüfung (Lehrveranstaltungsprüfungen (Module 1 bis 6) wird der Universitätslehrgang abgeschlossen (§ 4 Z.18).

    Die Zulassung zu den Prüfungen setzt die Zulassung zum Lehrgang und die rechtzeitige Einzahlung des Unterrichtsgeldes voraus. In der Regel finden die Prüfungen als Einzelprüfungen und schriftlich statt. Andere Erfolgsbeurteilungen sind möglich und werden von den jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter(inne)n festgelegt. Im Hinblick auf den gleichzeitig zu erwerbenden Befähigungsnachweis für die Tätigkeiten der Immobilienverwalter, Immobilienmakler und Bauträger sind seitens der Lehrgangsleitung soweit dies – insbesondere seitens des Fachverbandes bzw. der Fachgruppen der Immobilien- und Vermögenstreuhänder – möglich ist, zur Beurteilung der Prüfungsarbeiten bzw. für allenfalls mündliche Prüfungen aus dem Umfang des Befähigungsnachweises Prüfer oder Prüferinnen aus den Funktionären oder Mitgliedern des Fachverbandes oder der Fachgruppen der Immobilien- und Vermögenstreuhänder heranzuziehen.

    Prüfungen können maximal dreimal – jedoch bis längstens vier Semester nach Ende des belegten Lehrganges – wiederholt werden.


    Verfahren zur Vergabe von Plätzen (§ 7 Abs. 8)


    In Anbetracht der Lehr- und Lernerfordernisse ist die Teilnehmerzahl auch nach oben begrenzt. Die Anmeldungen werden jeweils bis 31.7. in der Reihenfolge des Einganges, danach zusätzlich unter Berücksichtigung der Qualifikation (Ausbildung, Praxis) gereiht. Über Beginn und Durchführung des Lehrganges entscheidet die Lehrgangsleiterin oder der Lehrgangsleiter, wenn die Finanzierung des gesamten Lehrganges aufgrund der verpflichtenden Anmeldungen gesichert ist.


    Nachweis von Kenntnissen durch Prüfungszeugnisse auch außeruniversitärer Einrichtungen (§59 Abs. 1u.2) und (§23 Abs.3 Z 2))


    (1) Positiv beurteilte Prüfungen, die die Studierenden des Universitätslehrganges an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung abgelegt haben, hat die Lehrgangsleiterin oder


    der Lehrgangsleiter auf Antrag der oder des Studierenden bescheidmäßig anzuerkennen, soweit sie den im Studienplan vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind. Die Anerkennung von Prüfungen, die entgegen den Bestimmungen des § 34 Abs. 7 und 8 an einer anderen Universität abgelegt wurden, ist ausgeschlossen.


    (2) Die wissenschaftliche Tätigkeit in Betrieben oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die eine wissenschaftliche Berufsvorbildung vermitteln können, hat die Lehrgangsleiterin oder der Lehrgangsleiter entsprechend der Art der Forschungstätigkeit und der Forschungsprojekte der betreffenden Einrichtung sowie nach Art und Umfang der Mitwirkung oder Tätigkeit der oder des Studierenden nach Maßgabe der Gleichwertigkeit auf Antrag der oder des Studierenden des Universitätslehrganges bescheidmäßig als Prüfung anzuerkennen.


    (3) Prüfungen, die für einen Befähigungsnachweis für ein Immobilientreuhandgewerbe, für das Richteramt, für einen freien Beruf des Rechtsanwaltes (der Rechtsanwältin), des Notars (der Notarin), des Steuerberaters (der Steuerberaterin), des Wirtschaftstreuhänders (der Wirtschaftstreuhänderin) oder des Ziviltechnikers (der Ziviltechnikerin) abgelegt worden sind, hat die Lehrgangsleiterin oder der Lehrgangsleiter auf Antrag der oder des Studierenden bescheidmäßig anzuerkennen, soweit sie den im Studienplan vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind. Bei der Feststellung der Gleichwertigkeit ist insbesondere zu beachten, welche gesetzlichen oder sonstigen Veränderung seit Ablegung der zur Anerkennung beantragten Prüfung stattgefunden haben.


    (4) Gegen Bescheide der Lehrgangsleiterin oder des Lehrgangsleiters steht das Rechtsmittel der Berufung an die Rektorin oder den Rektor offen.


    Bezeichnung für die Absolventinnen und Absolventen (§ 23 Abs.3 Z.3; § 26 Abs.3)


    Akademische(r) Immobilienberater(in) und Liegenschaftsmanager(in)


    Praxis (§ 9; § 23 Abs.3 Z.7)


    Die Ablegung einer den Bestimmungen der Gewerbeordnung entsprechenden Praxis bis zum Ende des Universitätslehrganges wird dringend empfohlen.



    SONSTIGES:


    VERANSTALTUNGFORM


    Nachmittags/Abend- bzw. Blockveranstaltungen
    Vorlesungsvideos und Fernlehrunterlagen für Fernstudenten
    Präsenzveranstaltungen für Fernstudenten



    VORLESUNGSZEITEN



    a) während der Studienzeiten: ca. 14-tägig jeweils an drei Nachmittagen (in der Regel
    Freitag/Montag/Mittwoch von 16.00 bis 20.15 Uhr inkl. Pausen)

    b) während der Uni-Ferialzeiten: zusätzlich Doppelblöcke in Form von jeweils drei Ganztagen
    (in der Regel Donnerstag bis Samstag von 9.30 bis 19.15 Uhr - inkl.Pausen)

    c) fallweise, insbes. für Wahlfächer: Blockveranstaltungen (Freitag nachmittag ab 16.00 bis 20.15 Uhr,
    Samstag ganztägig 8.30 bis 18.15 Uhr inkl. Pausen)


    BEGINN

    entsprechend der jeweiligen Ausschreibung unter Beachtung der Lehrveranstaltungen der anderen Universitätslehrgänge für Immobilienmanagement.


    VERANSTALTUNGSORT

    Technische Universität Wien


    ANMELDESCHLUSS

    wird von dem/der Lehrgangsleiter/in rechtzeitig festgelegt.



    LEHRGANGSBEITRÄGE (Unterrichtsgeld), wenn der Abschluss mit der Bezeichnung „Akademische(r) Immobilienberater(in) und Liegenschaftsmanager(in)“ angestrebt wird:

    (vorläufig)


    bei Einmalzahlung
    vor Lehrgangsbeginn

    bei semesterweiser Ratenzahlung (jeweils vor Semesterbeginn)

    - allgemeiner Lehrgangsbeitrag

    e  9.490,--

    e  2.730,--

    - für Angehörige der Techn. Universität Wien, für Mitglieder des Verbandes der Freunde und Absolventen der Techn. Universität Wien, für Studenten eines ordentlichen Studiums


    e  9.210,--


    e  2.660,--

    - für Teilnehmer, die einen früheren Universitätslehrgang „Immobililenmanagement u. Bewertung“ besucht, jedoch nicht abgeschlossen haben


    e  5.220,--


    -,--

    Die Anrechnung von Prüfungen reduziert nicht die Unterrichtsgelder (Lehrgangsbeiträge).


    UNTERRICHTSGELD bei Zulassung für Teile des Universitätslehrganges:

    Eine Zulassung lediglich zu Teilen des Universitätslehrganges kann erst erfolgen, wenn der Lehrgang aufgrund ausreichender Anzahl an Teilnehmer(inne)n, die bei der Anmeldung den Abschluß anstreben und somit zur Zahlung des gesamten Unterrichtsgeldes gemäß obiger Tabelle für vier Semester verpflichtet sind, zustande gekommen ist. Teilzulassungen können sich auf mehrere Lehrveranstaltungen, einzelne Fächer, Module (Lehrveranstaltungsgruppen) oder Semester erstrecken. Für Teilzulassungen sind je Semesterstunde e 360,-- zu entrichten.

    Strebt ein(e) Teilnehmer(in), der(die) bereits teilzugelassen war, später den Abschluß an, so werden ihr (ihm) die für die anrechenbaren Semesterstunden früher bezahlten Beträge abzüglich 30% Verwaltungskostenbeitrag auf den dann verpflichtend zur Gänze im voraus zu bezahlenden Lehrgangsbeitrag angerechnet, wenn sie sich Lehrveranstaltungen anrechnen lassen können und diese nicht nochmals besuchen.



    In den Lehrgangsbeiträgen (Unterrichtsgeldern) sind die Prüfungsgebühren bereits inkludiert.

    In den Lehrgangsbeiträgen (Unterrichtsgeldern) sind nicht inkludiert: Skripten, Bücher, Videos, sonstige Medien etc., die nach tatsächlichem Aufwand verrechnet werden.

    Der Lehrgangsleiter ist berechtigt, im Falle von Schwerpunktaktionen Nachlässe von den Unterrichtsgeldern (Lehrgangsbeiträgen) zu gewähren und bei ausreichender Deckung durch die Unterrichtsgelder Nachlässe und/oder Kostenfreiheit hinsichtlich Skripten zu gewähren bzw. Wertsicherungsanpassungen auszusetzen.

    In allen Fällen der Bezahlung nach der jeweils genannten Fälligkeit ist ein Verspätungszuschlag von e 145,-- zu bezahlen. Die Beträge sind wertgesichert und verändern sich, wie sich das Gehalt eines Bundesbediensteten der Dienstklasse V / Gehaltsstufe 2 verändert. Bei Bezahlung von drei oder zwei Semesterbeträgen vor Beginn des 2. bzw. 3. Semesters wird ein Nachlaß von 10% gewährt. Alle errechneten Beträge sind auf volle Eurobeträge auf- oder abzurunden.

    Der gesamte Lehrgangsbeitrag (Unterrrichtsgeld) bzw. die Rate für das erste Semester wird eine Woche nach Erhalt des Erlagscheines, jedoch spätestens mit Lehrgangsbeginn fällig und ist auf das §3 (UOG)-Konto

    Konto-Nr.: 310 038 02551 bei Erste Bank (BLZ 20111)
    lautend auf „Universitätslehrgänge für Immobilienmanagement“
    Zahlungsweck: Lehrgangsbeitrag

    einzuzahlen.


    Die Einzahlung des Lehrgangsbeitrages bzw. der Semesterraten ist jeweils zu Beginn des Lehrganges bzw. Semesters durch Vorlage des Zahlungsabschnittes nachzuweisen. Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung, die sich nach dem Umfang der beantragten und letztendlich genehmigten Zulassung ergibt, und somit bei angestrebtem Abschluß den gesamten Lehrgangsbeitrag ausmacht, können Teilnehmer, die mehr als einen Monat bzw. mehr als ½ Semesterbeitrag in Verzug sind, vom Besuch der Lehrveranstaltungen bzw. von den Prüfungen durch die Lehrgangsleitung ausgeschlossen werden.


    Bei Abmeldung nach Anmeldeschluß wird eine Stornogebühr in der Höhe von einem Semesterbeitrag (d.i. ca. 30% des Sofortzahlungsbetrages) verrechnet. Nach Lehrgangsbeginn ist ein Rücktritt nicht möglich und der Beitrag bzw. die Beitragsraten werden unabhängig von der Teilnahme fällig.

    Interessenten, die wegen zu vieler oder zu geringer Anmeldungen nicht aufgenommen werden können, erhalten die einbezahlten Lehrgangsbeiträge (Unterrichtsgelder) zurück.


    ANWESENHEITSPFLICHT


    Für den optimalen Lernerfolg ist die Anwesenheit an den Präsenzveranstaltungen (Vorlesungen, Tutorien, Übungen) erforderlich, bei den Durchführungsprojekten (Angewandtes Immobilienmanagement) verpflichtend.


    Insoferne – mit vorheriger Genehmigung der Lehrgangsleiterin oder des Lehrgangsleiters – die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung seine Lehrveranstaltung auch als Fernstudium anbietet, gilt:

    - Die Erreichung des Lehrzieles ist durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mittels geeigneter Lernmaterialien sicherzustellen.

    - und weiters : Die Aufgliederung der im Studienplan vorgesehenen Unterrichtseinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekanntzumachen.


    EINSATZ VON VIDEO


    Es ist vorgesehen, aus den Pflichtfächern möglichst alle Präsenzvorlesungen "live" auf Video aufzuzeichnen. Sie stehen den am Videolehrprogramm teilnehmenden Lehrgangsteilnehmern bzw. Fernstudenten als weitere Lernunterstützung zur Verfügung. Mit Hilfe einer "Bezugszeit" kann der Teilnehmer im Zuge seines Studiums leicht jene Teile der Lehrveranstaltung wieder auffinden und sich über Videoband vergegenwärtigen, die für ihn zur Erfassung des Lerninhaltes von besonderer Wichtigkeit sind.


    BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM VIDEOLEHRPROGRAMM


    Für die Teilnahme ist eine Erklärung zu unterschreiben, daß die Videos nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden und an keinen Dritten (auch an keinen Lehrgangsteilnehmer!!) weitergegeben werden. Zuwiderhandelnde haben mit rechtlichen Konsequenzen und mit dem Verlust der Teilnahmeberechtigung am Videolehrprogramm zu rechnen. Einbezahlte Beträge würden verfallen.


    KOSTEN (je nach Kalkulation)


    derzeit Einmalgebühr von e 365,-- .

    Kassettenbeitrag pro Semester e 435,--



    Die Video-Einmalgebühr zzgl. Kassettenbeitrag für das 1. Semester (somit e 800,--) ist vor Lehrgangsbeginn bzw. in der Folge der Kassetten-Semesterbeitrag vor dem jeweiligen Semesterbeginn fällig und ist auf das bekannzugebende Konto gem. §2(§3) UOG einzuzahlen.


    Videokassetten werden erst nach Vorlage der Zahlungsbestätigung und Übergabe der unterschriebenen Teilnahmebedingungen (Einverständniserklärung) ausgefolgt.


    Bei starker Veränderung der Kalkulationsbasis sind Preisanpassungen möglich.


    LEHRGANGSLEITER:

    Dr. E.K. HAUSWIRTH

    Tel.: 01 / 58801-41612

    GESCHÄFTSFÜHRER:

    Mag. PETER WIRTH, MAS

    Tel.: 0676 / 600 93 41

    KOORDINATION:

    Hanne GRUBER

    Universitätslehrgänge für Immobilienmanagement

    Tel.: 01 / 58801 - 41616


    Der Vorsitzende des Senats:

    Dr. R. F r e u n d

     

    42. Verleihungen der Lehrbefugnis als Universitätsdozent


    Der Dekan der Fakultät für Architektur und Raumplanung hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 eingesetzten Habilitationskommission vom 23. Oktober 2002 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Peter SCHÜTZ die Lehrbefugnis als Universitätsdozent für das Fach „Haustechnik“ verliehen.

    Gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 UOG 1993 hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Univ.-Doz. Dr. Peter SCHÜTZ zu dem Institut für Hochbau und Entwerfen verfügt.


    Der Dekan.

    Dr. K. S e m s r o t h


    Der Dekan der Fakultät für Bauingenieurwesen hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 eingesetzten Habilitationskommission vom 8. Oktober 2002 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Francesco AIGNER die Lehrbefugnis als Universitätsdozent für das Fach „Brückenbau“ verliehen.

    Gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 UOG 1993 hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Univ.Doz. Dr. Francesco AIGNER zu dem Institut für Stahlbau verfügt.


    Der Dekan:

    Dr. J. L i t z k a

     

    43. Verleihung der Lehrbefugnis als Honorarprofessor


    Der Vizerektor für Lehre hat aufgrund eines Vorschlages des Fakultätskollegiums und auf Antrag des Dekans der Fakultät für Maschinenbau Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Gerhard STRASSER gem. § 26 Abs. 1 und 3 UOG 1993 zum Honorarprofessor für das Fach „Schiffstechnik“ auf unbestimmte Zeit bestellt.

    Herr Hon.Prof. Dr. Gerhard STRASSER wird gem. § 20 Abs. 1 UOG 1993 dem Institut für Leichtbau und Flugzeugbau zugeordnet.


    Für den Rektor:

    Der Vizerektor für Lehre:

    Dr. H. K a i s e r

     

    44. Abteilungsgliederung am Institut für Verfahrenstechnik, Umwelttechnik und Technische Biowissenschaften


    Der Senat hat am 28. Oktober 2002, auf Antrag des Institutsvorstandes am Institut für Verfahrenstechnik, Umwelttechnik und Technische Biowissenschaften die Abteilungen



    • Mechanische Verfahrenstechnik und Luftreinhaltetechnik

    • Thermische Verfahrenstechnik und Simulation

    • Chemische Verfahrenstechnik und Wirbelschichttechnik

    • Industrielle Mikrobiologie und Bio-Verfahrenstechnik

    • Gentechnik und Angewandte Biochemie

    • Umweltchemie und Ökologie

    • Naturstoff- und Lebensmittelchemie

    gem. § 46 Abs. 6 UOG 1993 eingerichtet.


    Der Vorsitzende:

    Dr. R. F r e u n d

     

    45. Mitteilungen der zentralen Verwaltung


    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:


    Dekanat für Technische Naturwissenschaften und Informatik:

    Frau Angela PECINOVSKY

    Tel.: 58801-10014


    Dekanat für Maschinenbau:

    Frau Elfriede TITZER

    Tel.: 58801-30012


    Dekanat für Bauingenieurwesen:

    Frau Maria TRUBEL

    Tel.: 58801-20010


    Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik:

    Frau Mag. Gabriele OPPENHEIM

    Tel.: 58801-35000


    Dekanat für Architektur und Raumplanung:

    Frau Andrea WÖLFER

    Tel.: 58801-25003


    Ansprechpersonen an der HTU:

    Frau Helga BAUER

    Tel.: 58801-49501


     

    45.1. betreffend ESA- und EUMETSAT-Stellenausschreibungen


    Bei der Europäischen Weltraumbehörde ESA, Standort Paris bzw. Noordwijk (NL), sowie bei EUMETSAT, Standort Darmstadt (D), sind laufend Planstellen, z.T. in leitenden Funktionen, für Absolventen/innen einschlägiger Universitätsstudien ausgeschrieben.

    Österreichische Bewerber/innen sind, insbesondere bei EUMETSAT, dringend erwünscht.


    Die aktuellen Ausschreibungen sind über folgende Internetseiten ersichtlich:


    Europäische Weltraumbehörde ESA: (Site: http://www.esa.int)

    http://www.esa.int/hr/indexjobs.html (unter dem Link "current vacancies")


    EUMETSAT: von der Homepage http://www.eumetsat.de

    die Links Announcements Staff Employment Opportunities auswählen.

    Bewerber/innen mögen sich an folgende österreichische Kontaktstellen wenden:


    Dr. Erwin MONDRE (für EUMETSAT) Mag. Eva-Maria SCHMITZER

    Dr. Klaus PSEINER (für ESA) Bundesministerium für Verkehr,

    Innovation und Technologie

    ASA – Austrian Space Agency Abt. V/B/10 - Weltraumforschung

    Garnisongasse 7 Rosengasse 4

    1090 Wien 1010 Wien


    Tel.: 403 81 77- 12 Tel.: 53120-7130

    Fax: 405 82 28 Fax: 53120-81-7130

    emondre@asaspace.at eva-maria.schmitzer@bmwf.gv.at

    kpseiner@asaspace.at

     

    45.2. betreffend Rolex Preise für Unternehmungsgeist 2004


    Die o. Preise werden für Projekte in den Bereichen Wissenschaft und Medizin, Technologie und Innovation, Erforschung und Entdeckung, Umwelt sowie Kulturerbe verliehen.

    Informationen unter www.rolexawards.com.

     

    45.3. betreffend Schumpeter-Stipendien:


    Bei diesem Stipendienprogramm handelt es sich um hervorragend dotierte Stipendien und ein äußerst attraktives Studienprogramm an einer der weltweit renommiertesten Universitäten (MPA2 Programm an der Kennedy School of Economics/Harvard University).

    Die Einreichfrist wurde auf 16. Dezember 2002 erstreckt.

    Den Ausschreibungstext finden Sie unter http://stimadb.oead.ac.at/vers2000/stima/stipendium.asp?id=1241

    Kontakt im bm:bwk: Mag. Elisabeth Prehsfreund, Abt. VI/7, mailto:elisabeth.prehsfreund@bmbwk.gv.at .


    Die Universitätsdirektorin:

    Mag. E. U r b a n

     

    46. Einsetzung einer Habilitationskommission


    Der Dekan der Fakultät für Architektur und Raumplanung hat gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens für Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Leonhard HÖFLER, Fachgebiet „Verkehrspolitik und Verkehrsplanung“, eine Habilitationskommission eingesetzt und nach Anhörung des Fakultätskollegiums vom 23. April 2002 eine Parität von 4:2:2 festgelegt.

    In der konstituierenden Sitzung am 21. Oktober 2002 wurde Herr O.Univ.Prof. Dr. Dieter BÖKEMANN zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Dekan:

    Dr. K. S e m s r o t h

     

    47. Änderung der Vertreter der Universitätsprofessoren/-innen in Fakultätskollegien


    Die Funktion von Herrn Univ. Prof. Dr. Manfred STRAUBE als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 41 Abs. 5 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen im Fakultätskollegium der Fakultät für Architektur und Raumplanung ist mit seinem Ausscheiden aus dem Personalstand der Technischen Universität Wien mit 31. Oktober 2002 erloschen.


    Die Funktion von Herrn O. Univ. Prof. Dr. Helmut SPRINGER als Vertreter der in § 41 Abs. 5 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen im Fakultätskollegium der Fakultät für Maschinenbau ist mit seinem Rücktritt mit 24. Oktober 2002 erloschen.

    Aufgrund des Wahlergebnisses vom 7. Dezember 2000 wird das bisherige Ersatzmitglied Herr Univ. Prof. Dr. Gerold PATZAK, Inst.Nr. 330, als neues Hauptmitglied festgestellt.


    Der Vorsitzende der Wahlkommission

    der Universitätsprofessoren/-innen

    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    48. Änderung der Vertreter der Universitätsprofessoren/-innen in der Studienkommission für Raumplanung und Raumordnung


    Die Funktion von Herrn Univ. Prof. Dr. Manfred STRAUBE als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 41 Abs. 5 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Studienkommission für Raumplanung und Raumordnung der Fakultät für Architektur und Raumplanung ist mit seinem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 31. Oktober 2002 erloschen.


    Der Vorsitzende der Wahlkommission

    der Universitätsprofessoren/-innen

    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    49. Änderung der Vertreter der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/- innen in Institutskonferenzen


    Die Funktion von Herrn Univ. Ass. Dipl.-Ing. Walter MAYRHOFER als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Betriebswissenschaften, Arbeitswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre ist mit seinem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 30. November 2002 erloschen.


    Die Funktion von Herrn Univ. Ass. Dr. Wilhelm PILGRAM als Vertreter der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Baustatik ist mit seinem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 30. November 2002 erloschen.




    Die Funktion von Herrn Ao. Univ. Prof. Dr. Siegfried FINA als Vertreter der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Rechtswissenschaften ist mit seinem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 31. Oktober 2002 erloschen.

    Aufgrund des Wahlergebnisses vom 13. Dezember 2000 wird das bisherige Ersatzmitglied Herr Ass. Prof. Dr. Markus HASLINGER, als neues Hauptmitglied festgestellt.


    Die Funktion von Frau Univ. Ass. Dipl.-Ing. Ulrike DRABEK als Vertreterin in der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Hydraulik, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft ist mit ihrem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 30. November 2002 erloschen.

    Aufgrund des Wahlergebnisses vom 13. Dezember 2000 wird das bisherige Ersatzmitglied Herr Ass. Prof. Dr. Robert KIRNBAUER, als neues Hauptmitglied festgestellt.


    Die Funktion von Herrn Univ. Ass. Dr. Wilhelm WAHLER als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Konstruktionslehre und Fördertechnik ist mit seinem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 31. Oktober 2002 erloschen.


    Der Vorsitzende der Wahlkommission

    der Universitätsassistenten/-innen

    und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen

    im Forschungs- und Lehrbetrieb:

    Dr. R. F r e u n d

     

    50. Änderung der Vertreter der Allgemeinen Universitätsbediensteten in der Institutskonferenz des Instituts für Örtliche Raumplanung


    Die Funktion von Herrn Harald SCHRACK als Vertreter der in § 45 Abs. 2 Z 4 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Örtliche Raumplanung ist mit seinem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 30. November 2002 erloschen.


    Der Vorsitzende der Wahlkommission

    der Allgemeinen Universitätsbediensteten:

    Ing. G. K a n z l e r

     

    51. Ausschreibung freier Planstellen


    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufent-haltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


    Bewerbungen sind, wenn nicht anders vermerkt, in der Personalabteilung I der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, schriftlich einzubringen (wissenschaftliches Personal).

     

    51.1. Zentrale Verwaltung


    1 PlSt für eine/n Referent/in für Evaluation (befristet auf 2 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit), Arbeitsplatzwertigkeit VB v1/1

    Aufnahmebedingungen: österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: abgeschlossenes Studium mit mathematisch-statistischem Schwerpunkt oder mit Schwerpunkt in der empirischen Sozialforschung, EDV-Kenntnisse (MS-Office, SPSS oder vergleichbare statistische Pakete, Datenbanken)

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Für den Rektor:

    Die Universitätsdirektorin:

    Mag. E. U r b a n

     

    51.2. Fakultät für Bauingenieurwesen


    1 PlSt für eine halbbeschäftigte Laborhilfskraft am Institut für Grundbau und Bodenmechanik, Arbeitsplatzwertigkeit V4

    Aufnahmebedingungen: österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technische Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 PlSt für eine/n technische/n Assistenten/in, am Institut für Straßenbau und Straßenerhaltung, Arbeitsplatzwertigkeit v2/3

    Aufnahmebedingungen: österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: Erfolgreicher HTL-Abschluss im Bereich Maschinenbau oder Technische Chemie, idealerweise mit ersten Erfahrungen in Labortätigkeiten (Industrie bzw. Forschungsinstitut). Grundkenntnisse in EDV (MS Office Paket) und Datenerfassung sind Voraussetzung

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technische Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Dekan:

    Dr. J. L i t z k a

     

    51.3. Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik


    1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Theoretische Physik, voraussichtlich ab 1. Jänner 2003 auf die Dauer von 6 Jahren

    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung

    Sonstige Erfordernisse: Wissenschaftliche Erfahrung in Theoretischer Physik mit Schwerpunkten auf nichtlinearer Dynamik, Oberflächenstreuung insbesondere auch in Arbeitsgebieten des Sonderforschungsbereiches FWF-016 (ultrakurze Laserpulse)

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    Der Institutsvorstand:

    Dr. W. K u m m e r


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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