Mitteilungsblatt - 5/2012


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2012
5. Stück
15. Februar 2012

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 50. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG
  • 51. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs 2 UG
  • 52. Einsetzung einer Habilitationskommission
  • 53. Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent
  • 54. Bevollmächtigung durch den Vizerektor für Finanzen
  • 55. Bevollmächtigung durch den Vizerektor für Forschung
  • 56. Wahl zum Fakultätsrat der Fakultät für Informatik
  • 57. Wahl zum Fakultätsrat der Fakultät für Bauingenieurwesen
  • 58. Mitteilungen der Universitätsverwaltung
  • 59. Information der Abteilung Gebäude und Technik - Neue Grenzwertverordnung
  • 60. Ausschreibung freier Stellen
     


     

     

    50. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG

    Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG ist unter
    https://tiss.tuwien.ac.at/mbl/p28vollmachten verfügbar.


    Die Rektorin:
    Dr. S. S e i d l e r

     

     

    51. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs 2 UG

    Die Aufstellung der gem. § 27 Abs. 2 UG 2002 erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgendem Link verfügbar:

    https://tiss.tuwien.ac.at/research/projectannouncements.xhtml


    Die Rektorin:
    Dr. S. S e i d l e r

     

     

    52. Einsetzung einer Habilitationskommission

    Die konstituierende Sitzung der Habilitationskommission zur Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent an Herrn Dr. Christoph Haberl für das Fachgebiet "Analysis und Geometry (Analysis and Geometry)" hat am 1. Februar 2012 an der Fakultät für Mathematik und Geoinformation stattgefunden. Frau Univ. Prof. Dr. Monika Ludwig wurde zur Vorsitzenden gewählt.

    Der Dekan:
    Dr. D. D o r n i n g e r

     

     

     

    53. Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent

    Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG eingesetzten Habilitationskommission mit Bescheid vom 5. Dezember 2011 Herrn Dipl.-Ing. Dr. techn. Stefan Burtscher die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Betonbau (Concrete Engineering)" verliehen. Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat die Rektorin die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Burtscher zum Institut für Hochbau und Technologie verfügt.


    Der Vizerektor für Lehre:
    Dr. A. P r e c h t l

     

     

     

    54. Bevollmächtigung durch den Vizerektor für Finanzen

    Herr Mag. Andres Zemann wird zur Verwaltung und Verteilung der Mittel zur Förderung von Auslandsbeziehungen nach Zuweisung des Budgets bevollmächtigt; damit verbunden ist eine halbjährliche Berichtspflicht über die konkrete Verteilung der Mittel.
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt am 20. August 2008.


    Der Vizerektor für Finanzen:
    Dr. P. J a n k o w i t s c h

     

     

    55. Bevollmächtigung durch den Vizerektor für Forschung

    Korrektur zu Punkt 38 des Mitteilungsblattes vom 1. Februar 2012:
    Dem Vizerektor für Forschung obliegen die Angelegenheiten im Zusammenhang mit Erfindungen, Patentierungen sowie Marken- und Musterschutz inkl. Mitteilung über das Aufgreifen von Diensterfindungen.
    In diesem Zusammenhang werden Frau Dr. Eva Bartlmä übertragen:
    - die Kompetenz zur Unterfertigung von "confidential disclosure agreements" bzw. "material transfer agreements"
    sowie
    für den Fall der Verhinderung des Vizerektors für Forschung:
    die Kompetenz zur Entscheidung über Aufgriff oder Freigabe von Diensterfindungen


    Der Vizerektor für Forschung:
    Dr. J. F r ö h l i c h

     

     

    56. Wahl zum Fakultätsrat der Fakultät für Informatik

    In der konstituierenden Sitzung des Fakultätsrats der Fakultät für Informatik am 2. Februar 2012 wurde für die Funktionsperiode 2012-2015 Herr Univ.-Prof.Dr. Werner Purgathofer zum Vorsitzenden und Herr Ao.Univ.-Prof.Dr. Gernot Salzer zum stellvertretenden Vorsitzen gewählt.


    Der Vorsitzende:
    Dr. W. P u r g a t h o f e r

     

     

     

    57. Wahl zum Fakultätsrat der Fakultät für Bauingenieurwesen

    In der konstituierenden Sitzung des Fakultätsrates Bauingenieurwesen am 24. Jänner 2012 wurde Herr O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Hans Georg Jodl zum Vorsitzenden und Herr Ao. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Rainer Poisel zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.


    Der Vorsitzende:
    Dr. H. G. J o d l

     

     

     

    58. Mitteilungen der Universitätsverwaltung

    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:
    Dekanatszentrum Karlsplatz 1 (E 401): Frau Tamara Horwath Tel.: 58801-25005 (Fak. f. Architektur u. Raumplanung) Koordinatorin Frau Ramona Schneider-Lauscher Tel.: 58801-20010 (Fak. f. Bauingenieurwesen)
    Dekanatszentrum Karlsplatz 2 (E 402): Koordinatorin Frau Renee Hrbek Tel.: 58801-30013 (Fak. f. Maschinenwesen und Betriebswissenschaften)
    Koordinator Herr Martin Hensler Tel.: 58801-15001 (Fak. f. Technische Chemie)
    Dekanatszentrum Freihaus (E 403):
    Frau Angela Pecinovsky Tel.: 58801-10004 (Fak. f. Mathematik u. Geoinformation und Fak. f. Physik)
    Dekanatszentrum Erzherzog Johann-Platz (E 404):
    Frau Dietlinde Egger Tel.: 58801-35001 (Fak. f. Elektrotechnik u. Informationstechnik) Frau Marion Breitenfelder Tel.: 58801-18002 (Fak. f. Informatik)
    Ansprechperson an der HTU: Frau Manuela Binder Tel.: 58801-49501

     

    58.1. Forschungspreis Technische Kommunikation 2012

    Die Alcatel-Lucent-Stiftung für Kommunikationsforschung, Stuttgart,  vergibt jährlich einen Forschungspreis von EUR 20.000.- für eine herausragende Leistung im Themenkreis "Mensch und Technik in Kommunikationssystemen".
    Es sollten Leistungen vorgeschlagen werden, die nicht in einer Einzelarbeit bestehen, sondern sich auf mehrere Publikationen oder Forschungsarbeiten zum Themenbereich beziehen.
    Eigenbewerbungen sind nicht möglich.
    Schriftliche Vorschläge sind an das Rektorat p.A. Rechtsabteilung, Mag. Stimmer, unter Beifügung einer aussagekräftigen Begründung, eines Lebenslaufes und der einschlägigen Arbeiten in 2-facher Ausfertigung bis zum 25. März 2012 zu senden.
    Informationen im Stiftungsbüro unter 0711/821-45002 oder office@stiftungaktuell.de  sowie unter www.stiftungaktuell.de .

     

     

    58.2. Forschungspreise des Landes Steiermark 2012 - Ausschreibung

    Das Land Steiermark schreibt einen
    Forschungspreis für Wissenschaft und Forschung
    Förderungspreis für Wissenschaft und Forschung
    Erzherzog-Johann-Forschungspreis aus.
    Die Preise sind mit je EUR 10.900,- dotiert und für hervorragende Leistungen auf allen Gebieten der wissenschaftlichen Forschung gedacht.
    Einreichfrist: 20. April 2012 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung
    Informationen unter: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/10866846/9654/

     

    58.3. Forschungspreis für Simulation und Modellierung des Landes Steiermark - Ausschreibung 2012

    Der Preis wird für hervorragende Forschungsleistungen und Errungenschaften an junge Wissenschaftler/innen in folgenden Kategorien vergeben:
    - Forschungspreis für Simulation und Modellierung - Grundlagenforschung und/oder Universitäre Forschung
    Preisgeld EUR 8.000,-
    - Forschungspreis für Simulation und Modellierung - Wirtschaftliche Anwendungen
    Preisgeld EUR 15.000,-
    - Forschungspreis für Simulation und Modellierung - Nachwuchsförderung
    Preisgeld EUR 3.000,-
    Informationen unter http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/10866846/9654/
    Einreichfrist: 27. April 2012

     

     

    59. Information der Abteilung Gebäude und Technik - Neue Grenzwertverordnung

    Seit Dezember 2011 gilt die neue Grenzwerteverordnung (BGBl II 429/2011).
    Hierbei wurde die für Österreich verpflichtende Übernahme von EU-Richtgrenzwerte umgesetzt. So kam es zum Beispiel zu einer Senkung von einigen MAK-Werten wie bei DMF oder der Aufnahme von Stoffen in die Liste für krebserzeugende Arbeitsstoffe. (So ist z.B. ein Arbeiten mit krebserzeugende Arbeitsstoffen  dem Arbeitsinspektorat zu melden und der Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf eine Untersuchung beim Arbeitsmedizinischen Dienst der TU)
    Genauere Details finden Sie im RIS  (http://www.ris.bka.gv.at - Suchbegriff: BGBl II 429/2011). Die Liste der Stoffe und der MAK-Werte befinden sich in den Anhängen.
    Weitere Informationen unter: http://www.gut.tuwien.ac.at/wir_fuer_sie/sicherheit_safety_security_gesundheitsvorsorge_poststelle/

     

    60. Ausschreibung freier Stellen

    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
    Behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

     

    60.1. Fakultät für Architektur und Raumplanung

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (20 Wochenstunden) am Institut für Städtebau, Landschaftsarchitektur und Entwerfen,  Fachbereich Landschaftsplanung und Gartenkunst, ehestmöglich, bis 30. Juni 2012
    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister,- Diplom- oder Masterstudium der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, ev. Raumplanung bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
    Sonstige Kenntnisse: Interessensschwerpunkt und bewiesene Fähigkeiten in der Landschaftsplanung. Interesse und womöglich Erfahrung mit Arbeit an Forschungsprojekten, gute organisatorische und didaktische Fähigkeiten, gute EDV-Kenntnisse und möglichst auch GIS-Erfahrung.
    Bewerbungsfrist: bis 7. März 2012
    Bewerbungen schriftlich oder per Mail (ildiko.haidenschuster@tuwien.ac.at  ) an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


    Die Vizerektorin:
    Mag. A. S t e i g e r

     


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Angelika Kober
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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