Mitteilungsblatt - 5/2005


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2005
5. Stück
07. Dezember 2005

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 64. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002
  • 65. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002
  • 66. Allgemeine Informationen zu Mitteilungen der Universitätsverwaltung
  • 67. Allgemeine Informationen zu Ausschreibung freier Stellen
  • 68. Revisionsordnung der Technischen Universität Wien
  • 69. Ressel-Preis an der TU Wien - Kundmachung der Statuten (aktualisierte Fassung)
  • 70. Statuten des Porsche-Preises der TU Wien
  • 71. BÖHLER-UDDEHOLM Precision Strip Forschungspreis an der TU Wien
  • 72. Studienangebot gemäß Universitätsgesetz UG 2002
  • 73. Mitteilung des Vizerektors für Forschung
  • 74. Bestellung des Leiters des Universitätslehrgangs General Management MBA
  • 75. Einsetzung von Berufungskommissionen
  • 76. Einsetzung von Habilitationskommissionen
  • 77. Mitteilungen der Universitätsverwaltung
  • 78. Ausschreibung freier Stellen
     


     

     

    64. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002


    Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002 (Projektleiter/innen) ist unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/Vollmachten_27.pdf (in der HTML-Version) verfügbar.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y e.h.

     

    65. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002


    Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002 ist unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/Vollmachten_28.pdf (in der HTML-Version) verfügbar.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y e.h.

     

    66. Allgemeine Informationen zu Mitteilungen der Universitätsverwaltung


    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:


    Dekanatszentrum der Fakultäten für Informatik, Mathematik und Geoinformation, Physik

    und Technische Chemie, Herr Heinz-Dieter HUEMAYER, Tel.: 58801-10002


    Dekanat für Architektur und Raumplanung, Frau Tamara HORWARTH, Tel.: 58801-25005


    Dekanat für Bauingenieurwesen, Frau Ramona SCHNEIDER, Tel.: 58801-20010


    Dekanat für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften, Frau Elfriede TITZER, Tel.: 58801-30012


    Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik, Frau Helga SOGL, Tel.: 58801-35001


    Ansprechpersonen an der HTU, Frau Helga BAUER, Tel.: 58801-49501

     

    67. Allgemeine Informationen zu Ausschreibung freier Stellen


    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     

    68. Revisionsordnung der Technischen Universität Wien


    Das Rektorat hat am 1. Dezember 2005 die Revisionsordnung der Technischen Universität Wien beschlossen.

    Der Text ist auch unter dem Link http://www.tuwien.ac.at/leitung/doc/revisionsordnung.pdf abrufbar.


    REVISIONSORDNUNG DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT (TU) WIEN


    1. Organisatorische Stellung der Innenrevision (IR)


    1.1. Die IR ist ein wichtiges Instrument der Universitätsleitung, vor allem für den Bereich Überwachung und Kontrolle. Sie ist ein Teil der internen Sicherungsmittel der Universität.


    1.2. Die IR ist lt. Geschäftsordnung des Rektorats direkt dem/der Vizerektor/in für Finanzen und Administration unterstellt.





    1.3. Zuständigkeit und Aufgabengebiet beziehen sich auf den gesamten Universitätsbereich.


    1.4. Die IR nimmt ihre Aufgaben im Einvernehmen mit dem/der Rektor/in bzw. dem/der zuständigen Vizerektor/in wahr und kann bei begründetem Verdacht einer dolosen Handlung auch Prüfungen nach eigenem Ermessen vornehmen. In letzteren Fällen muss sie den/die Rektor/in bzw. den/die zuständige/n Vizerektor/in unverzüglich über die Prüfungsabsicht informieren.


    1.5. Kenntnisse oder begründete Vermutungen über dolose Handlungen sind von allen Angehörigen der TU Wien unverzüglich der IR zu melden.


    1.6. Die IR hat in jedem Fall ein uneingeschränktes Recht, Informationen für Prüfzwecke einzuholen. Sie kann im Rahmen ihrer Aufgaben sämtliche Unterlagen einsehen und verlangen, dass ihr alle für ihre Aufgaben erforderlichen Auskünfte unverzüglich erteilt werden sowie Einrichtungen und sonstige Gegenstände zugänglich sind. Darüber hinaus sind alle Mitarbeiter/innen der TU Wien verpflichtet, diese Auskünfte und Informationen auch ohne vorherige Rücksprache mit dem/der zuständigen Leiter/in der Organisationseinheit zu erteilen.


    1.7. Der IR ist für ihre Arbeit, insbesondere bei Feststellung von Sachverhalten, welche ein Aktivwerden der IR notwendig machen, jede erforderliche und zweckdienliche Hilfe zu gewähren.


    1.8. Weiters muss sichergestellt sein, dass die IR über die offiziell verlautbarten Mitteilungen hinaus, über alle wesentlichen Vorgänge und Projekte, die nicht in den wissenschaftlichen Bereich fallen, informiert wird.


    1.9. Die IR hat keine Weisungsbefugnis. Alle Entscheidungen auf Grund der von ihr getroffenen Feststellungen bleiben den zuständigen Organen gemäß den verlautbarten Richtlinien vorbehalten.


    2. Aufgaben der Innenrevision


    2.1. Die IR prüft die Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit der TU-internen Vorgänge in allen Bereichen auf Grund des Ist-Zustandes.
    Zweck der Prüfung ist es, Abweichungen von den rechtmäßigen Vorgehensweisen und Schwachstellen in den Abläufen von Prozessen aufzudecken und Anstoß für deren Beseitigung und künftige Vermeidung zu geben.
    Weiters ist zu prüfen und zu beurteilen, ob die Berichterstattung der verschiedenen Stellen an die zuständigen Organe bzw. Einrichtungen der TU Wien termingerecht, systematisch, vollständig und verständlich erfolgt.


    2.2. Alle Bereiche der Universität sind daraufhin zu prüfen, ob die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien usw. sowie Erlässe des zuständigen Fachministeriums und die Weisungen der Organe der Universität beachtet und eingehalten werden bzw. bei zurück liegenden Vorgängen eingehalten wurden.


    2.3. Neben den planmäßigen Prüfungen gemäß Punkt 3.1. führt die IR auch Sonder- und Anlassprüfungen durch.
    Diese Prüfungen haben sowohl Ergebnis-, Verfahrens- und Projektprüfungen zu umfassen. Insbesondere bei EDV-gestützten Applikationen (SAP) ist zu gewährleisten, dass bereits in der Entwicklungsphase die Anliegen der internen Überwachung sichergestellt werden.


    2.4. Die IR prüft die zweckentsprechende Verwendung der Haushaltsmittel unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit.


    2.5. Die IR prüft sowohl formell als auch materiell. Weiters prüft sie stichprobenweise Rechnungsvorgänge und führt Belegkontrollen durch.


    2.6. Zu den Aufgaben der IR gehört ferner die Mitwirkung bei der Beantwortung der Prüfungsmitteilungen und Anfragen des Rechnungshofes.


    2.7. Der IR obliegt weiters die Prüfung der Kassenbestände, Postwertzeichen etc.





    3. Abwicklung der Revisionsaufgaben


    3.1. Über die pro Jahr vorgesehenen Prüfungen ist ein Plan zu erstellen, der nach den Erfordernissen einer regelmäßigen Überwachung der verschiedenen Bereiche ausgearbeitet wird.


    3.2. Im Anlassfall und auf Beschluss des Rektorats kann vom Prüfungsplan abgewichen werden.


    3.3. Die vorgesehene Prüfung ist dem/der Leiter/in der zu prüfenden Organisationseinheit in angemessener Zeit vor Beginn der Prüfung anzukündigen, es sei denn, dass der Prüfungszweck dadurch gefährdet wird. Kassenbestände, Postwertzeichen, etc. sind ausnahmslos ohne vorherige Ankündigung zu prüfen.


    3.4. Die IR hat die Prüfungen im Rahmen der gegebenen Richtlinien und Weisungen in eigener Verantwortung pflicht- und sachgemäß durchzuführen. Sie ist dafür verantwortlich, dass wesentliche Mängel und Fehler in den Prüfbericht aufgenommen werden.


    3.5. Über die von der IR getroffenen Feststellungen findet vor Abfassung eines Prüfberichtes eine Vorbesprechung mit der geprüften Stelle statt. Die Ergebnisse der Prüfung werden unter Berücksichtigung der Vorbesprechung im Prüfbericht festgehalten, dem Rektorat zur Kenntnisnahme vorgelegt und dann im Rahmen einer Schlussbesprechung gemeinsam, das heißt unter Miteinbeziehung des oder der von der Prüfung Betroffenen, besprochen. Die wesentlichen aus den Prüfungen ermittelten Daten müssen in diesem Bericht angeführt sein und im Falle von Vorschlägen müssen diese unter Anführung von Fakten begründet werden.


    3.6. Das Ergebnis dieser Schlussbesprechung ist schriftlich in Protokollform festzuhalten.


    3.7. Die Erledigung der aus den Prüfberichten resultierenden und vom Rektorat erteilten Auflagen wird durch die IR überwacht.


    3.8. Über die Erfüllung des jährlichen Prüfplans ist ein Rechenschaftsbericht zu erstellen.


    4. Vertraulichkeit der Prüfungsfeststellungen

    Die IR ist verpflichtet, über alle ihr im Rahmen von Prüfungshandlungen bekannt gewordenen Sachverhalte - unbeschadet der hier vereinbarten Berichtslegungsverpflichtungen - Verschwiegenheit zu bewahren.


    5. Inkrafttreten

    Die vorstehende Revisionsordnung tritt mit 07. Dezember 2005 in Kraft.


    Für das Rektorat:

    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    69. Ressel-Preis an der TU Wien - Kundmachung der Statuten (aktualisierte Fassung)


    Der Rektor der Technischen Universität Wien vergibt jährlich einen Forschungspreis ("Ressel-Preis") in der Höhe von 13.000,-- Euro, der aus den abgeführten Kostenersätzen gem. §27 Abs.3 UG 2002 gespeist wird. Durch diesen Preis werden Forschungsleistungen im Rahmen von Dissertationsprojekten ausgezeichnet, die in einem direkten Zusammenhang mit interdisziplinärer Drittmittelforschung stehen. Die Statuten für den "Ressel-Preis" werden im Folgenden kundgemacht: Statuten für den"Ressel-Preis" Der Rektor der TU Wien vergibt einen Forschungspreis, der aus den abgeführten Kostenersätzen gem. §27 Abs.3 UG 2002 gespeist wird. Durch diesen Preis werden Forschungsleistungen im Rahmen von Dissertationsprojekten ausgezeichnet, die in einem direkten Zusammenhang mit interdisziplinärer Drittmittelforschung stehen. Name: RESSEL-PREIS Dotation: 13.000,-- Euro)- jedes Jahr ein Preis (eine Teilung des Preises ist unzulässig) Urkunde für den/die Preisträger/in


    Widmung des Preisgeldes: Das Preisgeld wird an jenes Institut ausgezahlt, das für das Zustandekommen des Forschungsgegenstandes (Forschungsauftrag im Drittmittelbereich) und für die Betreuung der Dissertation hauptverantwortlich war. Das Preisgeld wird dem Institutsbudget zugewiesen und ist für die Förderung der Forschungstätigkeit des Preisträgers/der Preisträgerin (Auslandsaufenthalte, Kongressteilnahme, Geräteausstattung, etc.) zu verwenden.




    Es wird dabei davon ausgegangen, dass der Preisträger/die Preisträgerin zumindest bis zum Verbrauch des Preisgeldes dem Personalstand der TU Wien angehört bzw. seine/ihre Forschungstätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang mit der Forschung jenes Institutes der TU Wien steht, von welchem die Nominierung erfolgte. Die Verrechnung erfolgt über die Quästur. Über die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist ein Bericht an den Vizerektor für Forschung zu erstatten.


    BewerberInnen: Alle Absolventen und Absolventinnen des Doktoratsstudiums an der TU Wien, die zum Ende der Einreichfrist das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, und deren Dissertation von einem Universitätslehrer/einer Universitätslehrerin an der TU Wien betreut und beurteilt (1. BegutachterIn) wurde. Die eingereichte Dissertation muss (überwiegend) im Zusammenhang mit Drittmittelforschung stehen (und muss interdisziplinären Charakter haben) und der Abschluss der Dissertation darf zum Zeitpunkt der Nominierung nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Die Dissertation darf noch nicht zu einer anderen Preisvergabe eingereicht worden sein; falls nach der Nominierung für den Ressel-Preis die gleiche Dissertation andernorts für einen Preis eingereicht wird, ist das Rektorat sofort hievon in Kenntnis zu setzen. Die Bewerbungsunterlagen sind vom Betreuer/von der Betreuerin der Dissertation beim zuständigen Dekanat einzubringen und müssen die Dissertation und die Gutachten der Beurteiler enthalten. Weiters sind die Nachweise des Zusammenhanges mit der Drittmittelforschung und des interdisziplinären Charakters der Arbeit beizulegen.


    Jede Fakultät kann jedes Jahr nur einen Bewerber oder eine Bewerberin nominieren; falls mehr als eine Bewerbung vorliegt, obliegt die Auswahl dem Dekan aufgrund eines gereihten Vorschlages des Fakultätsrates. Nach der Entscheidung über den Bewerber/die Bewerberin der Fakultät sind die Unterlagen mit einem Schreiben des Dekans dem Vizerektor für Forschung zur Ermittlung des Preisträgers/der Preisträgerin vorzulegen.


    Auswahlverfahren: Die Entscheidung über den Preisträger/die Preisträgerin und das begünstigte Institut hat eine vom Vizerektor für Forschung einzuberufende Jury zu fällen: Die Jury besteht aus dem Vizerektor für Forschung, der auch die Leitung inne hat, sowie aus jeder Fakultät dem Vorstand jenes Institutes, das während der letzten 3 Jahre an der Fakultät die größte Summe aus abgeführten Kostenersätzen ausgewiesen hat, jedoch keine Kandidatin bzw. keinen Kandidaten für den Preis stellt. Falls der/die Kandidat/in aus dem Institut, welches innerhalb der Fakultät während der letzten 3 Jahre die größte Summe aus abgeführten Kostenersätzen ausgewiesen hat, kommt, ist der Vorstand jenes Institutes, welches innerhalb der Fakultät die zweitgrößte Kostenersatzsumme ausgewiesen hat, Mitglied der Jury. Die Bewerber/innen müssen ihre Arbeit selbst vor der Jury vortragen und in der Diskussion verteidigen. Nur die persönlich anwesenden Jurymitglieder sind mit ihrer Stimme stimmberechtigt. Die Jury fällt ihre Entscheidung im Rahmen einer geheimen Abstimmung. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und kann nicht beeinsprucht werden. Die Preisverleihung erfolgt in feierlicher Form durch den Rektor bzw. den Vizerektor für Forschung.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    70. Statuten des Porsche-Preises der TU Wien


    PORSCHE-PREIS der TU Wien


    Statut


    vom 2. Oktober 1978 in der Fassung der Beschlüsse des Akademischen Senats der Technischen Universität Wien vom 14. April 1980 und 10. Juni 1985. Geändert und ergänzt am 25.06.2005.


    I. Allgemeines


    §1 Zweck des von Frau Kommerzialrat Louise PIECH-PORSCHE im Jahr 1976 gestifteten Porsche-Preises der Technischen Universität Wien ist es, durch die Auszeichnung begabter (junger) Ingenieure die Erinnerung an den großen Automobilpionier und genialen Ingenieur Ferdinand PORSCHE, Ehrendoktor der Technischen Universität Wien, und seine Leistungen lebendig zu erhalten.


    §2 Voraussetzung für die Verleihung des Preises ist die von der Porsche Holding GmbH, Salzburg und Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG, Stuttgart zugesicherte Dotierung.




    II. Preis


    §3 (1) Der Preis wird in jedem zweiten Jahr verliehen.

    (2) Der Preis kann grundsätzlich nur an einen Preisträger verliehen werden; in besonders zu begründenden Ausnahmefällen ist die Verleihung auch an eine Personengemeinschaft zulässig.

    (3) Der Preis besteht:

    a) aus einer Plakette mit 40 mm Durchmesser, die auf einer Seite das Bildnis von Ferdinand PORSCHE mit der Inschrift "Porsche-Preis der Technischen Universität Wien" und die Jahreszahl der Verleihung trägt, und

    b) aus einem Geldbetrag von Euro 50.000,- der an den Preisträger oder geteilt auf mehrere Preisträger zur freien Verfügung übergeben wird.

    (4) Über die Verleihung ist eine Urkunde gemäß Anhang auszustellen.


    III. Verleihungsbedingungen


    §4 (1) Als Preisträger kommen bewährte Ingenieure, die in Europa tätig sind, in Betracht.

    (2) Die Preisträger müssen sich durch besondere Leistungen auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugentwicklung, die in Europa erzielt wurden, ausgezeichnet haben.

    (3) Die Leistungen können auf konstruktiven, versuchstechnischen oder theoretischen Gebieten liegen; sie müssen aber stärkeren Bezug auf praktische Anwendbarkeit und einen praktisch verwertbaren Nutzen besitzen. Weiters sollen sie darüber hinaus Eingang in die Praxis gefunden haben und damit die praktische Anwendbarkeit erwiesen sein.

    (4) Die Leistungen können sich auf das Kraftfahrzeug oder auf Komponenten des Kraftfahrzeugs beziehen.


    IV. Auswahl der Preisträger


    §5 Die Verleihung des Preises erfolgt durch den Akademischen Senat über Vorschlag eines Auswahlkomitees.

    §6 (1) Das Auswahlkomitee besteht aus

    a) zwei Angehörigen der Familien PORSCHE-PIËCH oder von diesen benannten Personen aus der/dem Geschäftsführung/Vorstand der Porsche Holding bzw. Porsche AG,

    b) dem Rektor der Technischen Universität Wien,

    c) dem Dekan der Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften der TU Wien,

    d) dem Universitätsprofessor für Verbrennungskraftmaschinen und Kraftfahrzeugbau der Technischen Universität Wien.

    (2) Das unter Abs. 1 lit. d genannte Mitglied des Auswahlkomitees führt die mit der Ermittlung der Preisträger zusammenhängenden laufenden Geschäfte des Auswahlkomitees.

    (3) Das Auswahlkomitee entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit; eine Entscheidung kommt nur zustande, wenn alle Mitglieder ihre Meinung geäußert haben.

    (4) Jedes Mitglied des Auswahlkomitees ist berechtigt, im Falle der Verhinderung einen Vertreter zu entsenden oder einem anderen Mitglied des Auswahlkomitees seine Stimme zu übertragen.



    V. Übergabe des Preises


    §7 Die Übergabe des Preises erfolgt im Rahmen einer akademischen Feier an der Technischen Universität Wien möglichst in Anwesenheit des Auswahlkomitees durch den Rektor der Technischen Universität Wien.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    71. BÖHLER-UDDEHOLM Precision Strip Forschungspreis an der TU Wien


    Die BÖHLER UDDEHOLM Precision Strip GmbH & Co KG des BÖHLER-UDDEHOLM Konzerns vergibt jährlich bis zu zwei Forschungspreise in der Höhe von je EUR 2.900,-- an Studierende bzw. Absolventen der TU Wien für hervorragende Diplomarbeiten und Dissertationen, wobei zu beachten ist, dass nur Arbeiten berücksichtigt werden, die in nachfolgenden Themengebieten geschrieben wurden:




    a) Kaltwalztechnologie,


    b) Lasermaterialbearbeitung,


    c) Werkstoffentwicklung (mittel- hochlegierte Kaltbandwerkstoffe, Federbandstähle, Schnellarbeitsstähle, Schneidewerkstoffe),


    d) Sägetechnologie (Holz, Metall, Gestein),


    e) Oberflächeninspektion an metallischen Bändern,


    f) Wärmebehandlungstechnologien (Bandwerkstoffe).


    Die Bedingungen für eine Auszeichnung sind ein guter Studienerfolg sowie eine mit "sehr gut" erfolgte Beurteilung der Diplomarbeit oder der Dissertation. Bewerbungen sind bis zum 31. Jänner 2006 beim Vizerektor für Forschung einzureichen. Der Bewerbung für den Forschungspreis sind folgende Unterlagen beizulegen:

    • Die Arbeit selbst,

    • Eine Kurzfassung der Arbeit, in welcher auf die obgenannten Fachgebiete eingegangen wird,

    • Eine schriftliche Bewertung des Betreuers/der Betreuerin der Arbeit (werden Dissertationen eingereicht, reichen die beiden Gutachten der Betreuer aus),

    • Nachweis des (mindestens) guten Studienerfolgs mittels Beilage eines aktuellen Studienerfolgsnachweises (Sammelzeugnis).

    • Falls die Arbeit im Weg der direkten Zusammenarbeit mit BÖHLER UDDEHOLM Precision Strip GmbH & Co KG verfasst wurde, eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit dieser Firma.


    Der Vizerektor für Forschung:

    Dr. F. R a m m e r s t o r f e r

     

    72. Studienangebot gemäß Universitätsgesetz UG 2002


    Der Senat hat am 21. November 2005 eine Korrektur des Curriculums des Bakkalaureatstudiums Architektur sowie der Magisterstudien "Architektur" und "Building Science and Technology" (Ergänzung der akademischen Grade) vorgenommen.


    Mit Wintersemester 2005/06 sind an der Technischen Universität Wien folgende Studien (Curricula) gemäß § 54 UG 2002 eingerichtet:


    Bakkalaureatstudium "Bauingenieurwesen und Infrastrukturmanagement"

    Magisterstudium "Bauingenieurwesen-konstruktiver Ingenieurbau"

    Magisterstudium "Bauingenieurwesen-Bauwirtschaft und Geotechnik"

    Magisterstudium "Bauingenieurwesen-Infrastrukturplanung und -management"


    Bakkalaureatstudium "Architektur"

    Magisterstudium "Architektur"

    Magisterstudium "Building Science and Technology"


    Bakkalaureatstudium "Raumplanung und Raumordnung"

    Magisterstudium "Raumplanung und Raumordnung"


    Bakkalaureatstudium "Vermessung und Geoinformation"

    Magisterstudium "Vermessung und Geoinformation"


    Alle Curricula sind in der aktuellen Fassung auf der Homepage der Studien- und Prüfungsabteilung unter http://www.tuwien.ac.at/zv/stud/studienplan/ abrufbar.



    Der Vorsitzende:

    Dr. F. Z e h e t n e r e.h.

     

    73. Mitteilung des Vizerektors für Forschung

     

    73.1. betreffend Nationales Programm Sicherheitsforschung


    Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat vor kurzem den „Call for Expressions of Interest“ für das österreichische Förderungsprogramm für die Sicherheitsforschung (kurz KIRAS) gestartet.

    Es handelt sich um eine Sammlung von Interessensbekundungen. Durch Einreichung von Projektideen können Rückmeldungen erlangt werden, ob diese in die 2006 bzw. 2007 auszuschreibenden Programmlinien passen; zusätzlich wird zur inhaltlichen Spezifikation der Programmlinien und damit des gesamten Sicherheitsprogramms beigetragen. Mit diesem Call werden noch keine Fördergelder vergeben.

    Potenzielle Antragssteller für die Programmlinie 2 (kooperative F&E Projekte) und die Programmlinie 3 (Komponentenentwicklung und Demonstrationsvorhaben) werden eingeladen, Projektskizzen im Ausmaß von 5 bis 8 Seiten bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft m.b.H. (FFG) einzureichen. Damit kann abgeschätzt werden, auf welche Resonanz diese Programmlinien stoßen, wie weit die Kooperation zwischen Forschung, Wirtschaft und Bedarfsträgern in Österreich bereits vorangeschritten ist und für welche Themenbereiche innerhalb des anfänglichen Programmschwerpunktes „Schutz kritischer Infrastrukturen“ bereits konkrete Ideen vorliegen.

    Der Call wird bis zum 17. Jänner 2006, 12.00 Uhr, offen stehen. Im Anschluss wird eine Analyse der eingelangten Projektideen vorgenommen und den Einreichern ein kurzes Feedback zur Projektskizze übermittelt, welches unter Umständen auch andere Fördermöglichkeiten innerhalb der FFG für die Projektidee aufzeigen kann. Selbstverständlich werden alle Projektideen vertraulich behandelt.

    Nähere Informationen zum Call for Expressions of Interest, den Programmlinien 2 und 3 und dem anfänglichen Programmschwerpunkt „Schutz kritischer Infrastrukturen“ auf der KIRAS-Homepage unter der Adresse http://www.kiras.at.

    Auf der dortigen Seite befindet sich im Menübereich „Service“ unter “Download“ ein Gliederungsvorschlag für Projektskizzen.


    Der Vizerektor für Forschung

    Dr. F. R a m m e r s t o r f e r

     

    74. Bestellung des Leiters des Universitätslehrgangs General Management MBA


    Der Vizerektor für Lehre, Univ.Prof. Dr. Hans KAISER, hat Herrn O.Univ.Prof. Dr. Adolf STEPAN mit der Vorbereitung, Budgetplanung und Leitung des Universitätslehrganges „General Management MBA“ betraut.


    Der Vizerektor für Lehre:

    Dr. H. K a i s e r

     

    75. Einsetzung von Berufungskommissionen


    Der Senat hat in seiner Sitzung vom 10. Oktober 2005 gemäß § 98 Abs. 4 UG 2002 i.V.m. dem Satzungsteil "Richtlinie für das Berufungsverfahren" (MBl.Nr. 255-2003/04) eine Berufungskommission zur Durchführung des Berufungsverfahrens für die Universitätsprofessur "Baumechanik" eingesetzt.

    In der konstituierenden Sitzung am 16. November 2005 wurde Herr O.Univ.Prof. Dr. Ulrich SCHNEIDER zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Dekan:

    Dr. J. L i t z k a

     

    76. Einsetzung von Habilitationskommissionen


    Der Senat hat in seiner Sitzung vom 27. Juni 2005 gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens von Herrn Dr. Michael BALAK, Fachgebiet "Mauerwerkssanierung", eine Habilitationskommission eingesetzt.

    In der konstituierenden Sitzung am 26. September 2005 wurde Herr Univ.Prof. Dr. Josef EBERHARDSTEINER zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Dekan:

    Dr. J. L i t z k a



    Der Senat hat in seiner Sitzung vom 10. Oktober 2005 gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens von Herrn Hans (Jean) de Neville, PhD, Fachgebiet "Theoretische Informatik", eine Habilitationskommission eingesetzt.

    In der konstituierenden Sitzung am 22. November 2005 wurde Herr Univ.Prof. Dr. Reinhard PICHLER zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Dekan:

    Dr. G. S t e i n h a r d t

     

    77. Mitteilungen der Universitätsverwaltung

     

    77.1. betreffend Staatspreis für journalistische Leistungen auf dem Gebiet der Wissenschaftspublizistik


    Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vergibt für hervorragende journalistische Leistungen auf dem Gebiet der Wissenschaftspublizistik wieder den mit 5.500,- Euro dotierten Staatspreis sowie den Förderungspreis in Höhe von 2.500,- Euro.

    Redaktionen österreichischer Medien können Beiträge aus den Jahren 2004/2005 bis spätestens 31. Jänner 2006 beim BMBWK unter folgender Anschrift einreichen:

    Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

    Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, Bankgasse 1, 1014 Wien

    Informationen Tel. 01-53120-5151 oder 5153 und bei lilian.muellner@bmbwk.gv.at;

    Preisstatuten unter http://www.bmbwk.gv.at/publizistikstaatspreis

     

    77.2. betreffend Technologiepreis 2006 für Beton- und Bautechnik


    Die Österreichische Vereinigung für Beton- und Bautechnik (ÖVBB) fördert mit dem Preis Studierende, die im Rahmen ihrer Diplomarbeit einen Beitrag zur Weiterentwicklung und zur Anwendung der Betonbauweise bzw. in Bauverfahren und Baubetrieb geleistet haben.

    Informationen unter http://www.concrete-austria.com und am Dekanat Bauingenieurwesen.

    Einreichschluss ist der 31. Jänner 2006.

     

    77.3. betreffend Österreichischer Bau-Preis 2006


    Der Österreichische Bau-Preis 2006 mit einer Gesamtdotation von 227.000,- Euro wird heuer von der Immobilien Privatstiftung erstmals verliehen.

    Er fördert besonders gelungene spartenübergreifende, innovative und ökonomisch anwendbare – das heißt umsetzbare – Lösungen auf dem Gebiet der Architektur, der Bauplanung, der Baukonstruktion und der Haustechnik.

    Zur Teilnahme eingeladen sind in Österreich niedergelassene freiberufliche Architekten und Ingenieurkonsulenten mit innovativen und ökonomisch anwendbaren Lösungen, die in Zusammenwirken mit anderen technischen Sparten zustande gekommen sind, einschlägige Fakultäten oder deren Institute mit spartenübergreifenden Lösungen sowie Diplomanden und Dissertanten der einschlägigen Fachbereiche.

    Einreichschluss für die Projekte ist der 24. Februar 2006.

    Nähere Informationen zur Ausschreibung auf der Homepage http://www.derbaupreis.at

     

    77.4. betreffend Balzan Prizes; Ausschreibung 2006


    Die International Balzan Foundation – „Prize“ verleiht Preise für herausragende Leistungen heuer u.a. auf den Gebieten „Observational Astronomy and Astrophysics“ und „Plant Molecular Genetics“

    Deadline: 15. März 2006

    Informationen unter http://www.balzan.it

     

    77.5. betreffend Stellenausschreibungen an der Akademie der bildenden Künste in Wien


    Es gelangen zur Besetzung:

    1) die Stelle eines/r Oracle-Anwendungsentwicklers/in, vorläufig befristet bis 31. Dezember 2006

    Aufgabenbereich:

    Projektkoordination bei der Einführung des Campus Verwaltungssystems der Akademie der bildenden Künste Wien, Betreuung des Betriebs sowie Weiterentwicklung des Systems.

    Gewünschte Qualifikation:

    HTL Abschluss (IT-Fachrichtung) oder gleichwertige Ausbildung sowie mind. 3 Jahre einschlägige Erfahrungen in EDV-gestützten Organisationseinheiten.

    Einschlägige Programmierkenntnisse im Oracle Umfeld, insbesondere Oracle (Web)-Forms, Reports, Java und Pl/Sql sowie Erfahrungen mit Oracle-Datenbanken (9i bzw. 10g) und Oracle Applikation Server.

    Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Verlässlichkeit und Belastbarkeit.

    Einschlägige Kenntnisse im Projektmanagement; gute Englischkenntnisse.

    Bewerbungen bis 20. Dezember 2005 unter Angabe der Kennzahl Nr. 21/2005 an:

    Akademie der bildenden Künste Wien, Personalabteilung

    Schillerplatz 3, 1010 Wien, http://www.akbild.ac.at

    Tel.: 01 58816-276, Fax 01 58816-275, e-mail: a.greiner@akbild.ac.at


    2) die Stelle eines/r Professors/in in der Studienrichtung bildende Kunst mit dem Schwerpunkt Film und Fernsehen am Institut für bildende Kunst ab 1. März 2006 befristet bis 30. September 2010

    Voraussetzungen für die Bewerbung:

    * hervorragende künstlerische Qualifikation im Bereich Film und Fernsehen unter besonderer Berücksichtigung eines Werkbegriffs, der filmische Medien formal wie methodisch reflektiert. Im Sinne eines transdisziplinären Kunstbegriffs sollten die Berührungspunkte zu anderen Disziplinen, Medien und Genres berücksichtigt werden;

    * eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitäts- bzw. Hochschulausbildung (oder gleichzuhaltende künstlerische Eignung);

    * der Nachweis künstlerischer Eignung und nationaler wie internationaler Ausstellungstätigkeit;

    * der Nachweis der pädagogischen und didaktischen Eignung;

    * die Kompetenz zur Führung eines Ordinariats und zur Entwicklung und Erschließung der Künste im Rahmen der Forschungsaktivitäten der Akademie der bildenden Künste;

    * die Bereitschaft zur Mitarbeit in den Universitätsgremien und zu Kooperation mit den MitarbeiterInnen wird vorausgesetzt.

    Die Lehrverpflichtung umfasst Vorlesungen, Übungen und Seminare im Ausmaß von 12 Semesterwochenstunden.

    Bewerbungen bis 22. Dezember 2005 unter Angabe der Kennzahl Nr. 22/2005 an:

    Akademie der bildenden Künste Wien, Personalabteilung

    Schillerplatz 3, 1010 Wien, http://www.akbild.ac.at

    Tel.: 01 58816-276, Fax 01 58816-275, e-mail: a.greiner@akbild.ac.at


    Die Universitätsdirektorin:

    Mag. E. U r b a n

     

    78. Ausschreibung freier Stellen

     

    78.1. Fakultät für Bauingenieurwesen


    1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Eisenbahnwesen, Verkehrswirtschaft und Seilbahnen, ehestmöglich bis 28. Dezember 2007

    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung

    Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse in Elektrotechnik, Informationstechnik, Seilbahnwesen, Eisenbahnwesen

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Interdisziplinäres Bauprozessmanagement, Abteilung Baubetrieb und Bauwirtschaft, voraussichtlich ab 1. Jänner 2006 für die Dauer von 4 Jahren

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: Vertiefung in Baubetrieb und Bauwirtschaft, gute EDV-Kenntnisse, konstruktiv-technischer Hintergrund

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n Institutssekretär/in am Institut für Interdisziplinäres Bauprozessmanagement, Abteilung Industriebau, Arbeitsplatzwertigkeit v3/3

    Erfordernisse: Englisch in Wort und Schrift, EDV-Kenntnisse (MS Office: Word, Excel, PowerPoint), Buchhaltung (SAP), Büroorganisation, Terminverwaltung, integrative Kommunikationsfähigkeit

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für allgemeines Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für interdisziplinäres Bauprozessmanagement, Abteilung Industriebau und interdisziplinäre Bauplanung, ehestmöglich bis 14. November 2007

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Architektur, Maschinenwesen bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: Grundlagen des Industriebaues und der Immobilienentwicklung

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    78.2. Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik


    1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Sensor- und Aktuatorsysteme, Abteilung Industrielle Sensorsysteme, ehestmöglich auf die Dauer von 6 Jahren

    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium Elektrotechnik bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung

    Sonstige Kenntnisse: Know-how and experience in analog IC-design and sensor design

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.





    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Automatisierungs- und Regelungstechnik, ehestmöglich auf die Dauer von 4 Jahren

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Elektrotechnik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

    Sonstige Kenntnisse: Kenntnisse auf dem Gebiet der Regelungs- und Automatisierungstechnik, Kooperationserfahrungen mit der Industrie.

    Team- und leistungsorientierte Persönlichkeit.

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    78.3. Fakultät für Technische Chemie


    1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Chemische Technologien und Analytik, Abteilung Technische Elektrochemie, ab 1. Jänner 2006 für die Dauer von 6 Jahren

    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung

    Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse über Elektrokeramische Materialien, Dünnschichttechnologie (PLD), elektrische Messtechnik, lithographische Mikrostrukturierung, numerische Modellierung von Funktionsmaterialien, Computersteuerung von Experimenten

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in (Karenzvertretung) am Institut für Chemische Technologien und Analytik, Forschungsbereich Strukturchemie, ab 1. Jänner 2006 bis 31. Dezember 2006

    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung

    Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse in anorganischer und organischer Strukturchemie und Röntgenstrukturanalyse (Einkristall- und Pulvermethoden)

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Chemische Technologien und Analytik, Fachbereich Umwelt- und Prozessanalytik, ab 9. Jänner 2006 bis 31. Dezember 2006

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Chemie bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: Erfahrungen im Bereich der atmosphärischen Analytik mit Schwerpunkt Aerosolanalytik (inkl. Probenahme), gute Kenntnisse der Ionenchromatographie, Photometrie, enzymatische Analytik, Erfahrungen in der Betreuung von Studenten

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.



    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    78.4. Fakultät für Informatik


    1 Stelle für eine/n Organisationsassistenten/in am Institut für Rechnergestützte Automation, Arbeitsplatzwertigkeit v2/1

    Erfordernisse: Matura, gute EDV-Kenntnisse (MS-Office), Englisch in Wort und Schrift, Büroorganisation, selbständiges Arbeiten, Eigeninitiative, Fähigkeit zur Teamarbeit, Belastbarkeit, SAP-Kenntnisse wünschenswert

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für allgemeines Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für eine/n Organisationsassistenten/in (20 Wochenstunden) am Zentrum für Koordination & Kommunikation der Fakultät für Informatik, Arbeitsplatzwertigkeit v2/1

    Erfordernisse: Matura, gute EDV-Kenntnisse (MS-Office), Büroorganisation, selbständiges Arbeiten, Eigeninitiative, Fähigkeit zur Teamarbeit

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für allgemeines Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Technische Informatik, Arbeitsbereich Embedded Computing Systems, ehestmöglich für die Dauer von 4 Jahren

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Informatik, bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: Erwünscht sind Kenntnisse und praktische Erfahrungen in möglichst vielen der folgenden Gebiete:

    gesamter ASIC-Design-Flow (+ Simulation) auf Basis VHDL (insbesondere für FPGA), Bedienung und Installation der zugehörigen Tools & Libraries, Design von asynchroner Logik bzw. GALS-Desin, Zuverlässigkeits-Evaluation mittels automatisierter Fehlerinjektion;

    wissenschaftliche Erfahrung möglichst in den oben angeführten Bereichen;

    gute Sprachekenntnisse in Deutsch und Englisch;

    Erfahrung in der Lehre sowie gute didaktische Fähigkeiten.

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Technische Informatik, Arbeitsbereich Echtzeitsysteme, ab sofort für die Dauer von 4 Jahren

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Technische Informatik, bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: Erfahrungen auf dem Gebiet der Echtzeitdatenverarbeitung, im Besonderen mit zeitgesteuerten Systemen

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für eine/n Systemadministrator/in am Institut für Rechnergestützte Automation, Arbeitsplatzwertigkeit v2/2

    Erfordernisse: Matura, gute Programmierkenntnisse, Linux- und Windowserfahrung, Tätigkeiten zur Netzwerkadministration, Hardwarekenntnisse, Teamfähigkeit, organisatorische Qualitäten

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für allgemeines Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.




    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Softwaretechnik und Interaktive Systeme, Arbeitsbereich Softwaretechnik, ab 1. Jänner 2006 bis 31. Juli 2006 (bzw. auf die Dauer der Karenzierung der Stelleninhaberin)

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Informatik oder Wirtschaftsinformatik, bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: Fachkenntnisse im Bereich IT-Sicherheit und E-Learning, Auslandserfahrung, mehrjährige Berufserfahrung außerhalb der Universität (Vollzeit), wirtschaftliches Zweitstudium von Vorteil, Erfahrung mit wissenschaftlicher Tätigkeit

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Gestaltungs- und Wirkungsforschung, Arbeitsbereich Human Computer Interaction, ehestmöglich für die Dauer von 2 Jahren

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Informatik oder Wirtschaftsinformatik, bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: HCI und sozialwissenschaftliche Methoden, Erfahrung mit universitärer Weiterbildung

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.



    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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