Mitteilungsblatt - 4/2002


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2002
4. Stück
06. November 2002

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 19. Festlegung der allgemeinen Zulassungsfristen für das Studienjahr 2003/2004
  • 20. Verlängerung der Funktionsperiode der Universitätsorgane gem. UOG 1993
  • 21. Kostenersatz für die Überlassung von Räumen an der Technischen Universität Wien
  • 22. Mobilitätsstipendium der Creditanstalt AG für Studenten/Studentinnen bzw. Absolventen/ Absolventinnen des Doktoratsstudiums an der Technischen Universität Wien
  • 23. Auflösung des Universitätslehrganges Versicherungsmathematik
  • 24. Äquivalenzliste für die Studienrichtung Verfahrenstechnik
  • 25. Begutachtung der Studienpläne für das Bakkalaureatsstudium Pädagogik und die Magisterstudien Pädagogik gemäß § 14 UniStG
  • 26. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter/-innen der Universitätsprofessoren/-innen in die Studienkommission für Wirtschaftsinformatik (interuniversitär)
  • 27. Verleihungen der Lehrbefugnis als Universitätsdozent
  • 28. Verleihung der Lehrbefugnis als Honorarprofessor
  • 29. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der (interfakultären) Studienkommission für die Studienrichtung Verfahrenstechnik
  • 30. Ergebnis der Wahl des zweiten stellvertretenden Vorstandes des Instituts für Finanz- und Versicherungsmathematik
  • 31. Ergebnis der Wahl der Vertreter der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in Institutskonferenzen
  • 32. Ergebnis der Wahl der Vertreter der Allgemeinen Universitätsbediensteten in Institutskonferenzen
  • 33. Mitteilungen der zentralen Verwaltung
  • 34. Entsendung in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
  • 35. Einsetzung einer Berufungskommission
  • 36. Abwanderung durch Berufung
  • 37. Änderung der Vertreter der Allgemeinen Universitätsbediensteten in der Institutskonferenz des Instituts für Geoinformation und Landesvermessung
  • 38. Ausschreibung freier Planstellen
     


     

     

    19. Festlegung der allgemeinen Zulassungsfristen für das Studienjahr 2003/2004


    Der Senat hat in der Sitzung am 28. Oktober 2002 die allgemeinen Zulassungsfristen gemäß § 31 Abs. 1 UniStG für das Studienjahr 2003/04 wie folgt festgelegt:


    Wintersemester 2003/04: Montag, 15. September 2003 – Freitag, 31. Oktober 2003

    Sommersemester 2004: Montag, 16. Februar 2004 – Freitag, 26. März 2004


    Der Vorsitzende des Senats:

    Dr. R. F r e u n d

     

    20. Verlängerung der Funktionsperiode der Universitätsorgane gem. UOG 1993


    Der Senat der TU Wien hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 2002 gemäß § 88a UOG 1993 einstimmig beschlossen, die Funktionsperiode aller Universitätsorgane (nach UOG 1993), deren Funktionsperiode nach dem 31. Juli 2002 abgelaufen ist bzw. ablaufen wird, um die Dauer einer weiteren Funktionsperiode zu verlängern.


    Der Vorsitzende des Senats:

    Dr. R. F r e u n d

     

    21. Kostenersatz für die Überlassung von Räumen an der Technischen Universität Wien


    In der Anlage wird eine Übersicht über die aktualisierten Kostenersätze für die Überlassung von Räumen der Technischen Universität Wien kundgemacht. Die Tabelle kann unter http://www.tuwien.ac.at/ud/formulare/studabt/Hoersaele_und_Lehrveranstaltungen/ abgerufen werden.

    Allenfalls benötigte Telefone werden auf Antrag durch den Zentralen Informatikdienst ZID bereit gestellt und über diesen verrechnet.


    Für den Rektor:

    Der Vizerektor für Ressourcen:

    Dr. G. S c h i m a k

     

    22. Mobilitätsstipendium der Creditanstalt AG für Studenten/Studentinnen bzw. Absolventen/ Absolventinnen des Doktoratsstudiums an der Technischen Universität Wien


    1) ALLGEMEINES

    Die Creditanstalt AG stellt für das Jahr 2002 einen Betrag von € 7.300,- zur Verfügung, um einem Studenten/einer Studentin bzw. einem Absolventen/einer Absolventin des Doktoratsstudiums an der Technischen Universität Wien eine mindestens dreimonatige Tätigkeit an einer wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Einrichtung im Ausland zu ermöglichen. Dabei sollen vor allem Wissens- und Ausbildungsbereiche erschlossen werden, die es in Österreich nicht gibt, mit dem Ziel, neue Erkenntnisse für Österreich nutzbar zu machen.


    2) VORAUSSETZUNGEN

    · Bewerbung des Studenten / der Studentin bzw. des Absolventen/der Absolventin unter Angabe der ausländischen wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Einrichtung, an der die beabsichtigte Tätigkeit durchgeführt wird; Beschreibung des Projekts.

    · Hervorragender Fortgang bzw. hervorragende Beurteilung der Dissertation.

    · Voraussetzung für die Gewährung des Mobilitätsstipendiums ist, dass der/die Bewerber/in kein anderes Stipendium erhält bzw. annimmt, das denselben Zweck ausreichend erfüllt.


    3) BEWERBUNGSFRIST

    Die Bewerbung ist im Büro des Vizerektors für Lehre bis 16. Dezember 2002 einzubringen.


    4) ZUERKENNUNG DES STIPENDIUMS

    Über die Zuerkennung des Mobilitätsstipendiums entscheiden zwei Vertreter der Creditanstalt AG,der Rektor sowie der Vizerektor für Lehre mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Hälfte des Stipendiums wird vor Antritt der Reise ausbezahlt, die zweite Hälfte nach Vorlage und Annahme des Berichts über den Auslandsaufenthalt.


    Für den Rektor:

    Der Vizerektor für Lehre:

    Dr. H. K a i s e r

     

    23. Auflösung des Universitätslehrganges Versicherungsmathematik


    Das Fakultätskollegium der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik hat am 10. Oktober 2002 das Auslaufen des Universitätslehrganges Versicherungsmathematik mit Wintersemester 2002/03 beschlossen.

    Ab dem Wintersemester 2002/03 werden daher keine Neuzulassungen für den Universitätslehrgang Versicherungsmathematik vorgenommen.


    Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums:

    Dr. D. D o r n i n g e r

     

    24. Äquivalenzliste für die Studienrichtung Verfahrenstechnik


    Die interfakultäre Studienkommission Verfahrenstechnik hat am 7. Oktober 2002 die Äquivalenzliste für den alten (TechStG) und neuen (UniStG) Studienplan beschlossen.

    Die Liste ist im Internet unter http://info.tuwien.ac.at/IAA/deutsch/lehre/verfahrenstechnik.htm zu finden.


    Der stellvertretende Vorsitzende:

    Dr. H. H o f b a u e r

     

    25. Begutachtung der Studienpläne für das Bakkalaureatsstudium Pädagogik und die Magisterstudien Pädagogik gemäß § 14 UniStG


    Die Studienkommission für das Diplomstudium Pädagogik der Karl-Franzens-Universität Graz hat gemäß § 14 Abs. 1 UniStG einen Entwurf für die Erlassung eines neuen Studienplanes (Bakkalaureat- und Magisterstudium) beschlossen und sendet diesen nun zur Begutachtung aus.

    Es wird ersucht, Stellungnahmen bis spätestens 3. Dezember 2002 an das Institut für Erziehungs- und Bildungswissenschaften, Merangasse 70/II, 8010 Graz oder per e-mail: edus@glossa.uni-graz.at, zu richten. Die Internet-Adresse lautet: http://www-gewi.kfunigraz.ac.at/edu.


    Der Vorsitzende der Studienkommission:

    Dr. R. E g g e r

     

    26. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter/-innen der Universitätsprofessoren/-innen in die Studienkommission für Wirtschaftsinformatik (interuniversitär)


    Gemäß § 14 Abs. 1 und 2 UOG 1993 wird folgende Wahl der in § 41 Abs. 4 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppe in die Studienkommission für Wirtschaftsinformatik für eine Funktionsperiode von 2 Jahren einberufen.


    Wahl von 1 (einem) Hauptmitglied und 2 (zwei) Ersatzmitglieder.


    Zeit: Donnerstag, 5. Dezember 2002, 14.45 Uhr

    Ort: Dekanat der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik, 1060, Getreidemarkt 9


    Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle der Fakultät mit Stichtag 7. November 2002 angehörenden Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe inkl. (Vertrags-, Universitäts-) Professoren gem. §§ 49 f bis k und 57 VBG.


    Wählerverzeichnisse:


    In die Wählerverzeichnisse kann von 22. November bis 3. Dezember 2002 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.i. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.

    Die Wahlkommission hat eine Verbesserung der Wählerverzeichnisse durchzuführen, wenn deren Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis zum 3. Dezember 2002 entschieden. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.


    Wahlvorschläge:


    Wahlvorschläge sind in der Zeit von 20. bis 28. November 2002 während der Dienststunden (s.o.) in der Zentralen Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.


    Wahlvorschläge können von jedem/r aktiv Wahlberechtigten während dieser Frist eingebracht werden. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens eine/n Kandidaten/-in zu enthalten, wobei bei mehreren Kandidaten/-innen eine eindeutige Reihenfolge festgelegt sein muss.


    Die Wahlvorschläge haben grundsätzlich die mit Datum versehenen Zustimmungserklärungen aller nominierten Kandidaten/-innen zu enthalten. Falls die Zustimmungserklärungen nicht vorliegen, hat der Einreicher/die Einreicherin eine schriftliche Begründung für deren Fehlen zu geben. Der Einreicher/die Einreicherin muss mit Namen und (Instituts-) Adresse genannt sein.


    Kandidaten/-innen, die auf mehreren gültigen Wahlvorschlägen aufscheinen, werden von der Wahlkommission aufgefordert werden, sich für einen Wahlvorschlag zu entscheiden. Ist der Kandidat/die Kandidatin nicht erreichbar oder gibt er/sie keine Erklärung ab, so gilt der eingereichte Wahlvorschlag, der seine/ihre letztdatierte Zustimmungserklärung enthält.



    Über die Zulassung der Wahlvorschläge und Kandidaten/-innen entscheidet die Wahlkommission. Eingebrachte und zugelassene Wahlvorschläge werden an der Amtstafel der Zentralen Verwaltung ab 29. November 2002 kundgemacht.


    Einsprüche gegen die Entscheidung der Wahlkommission über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Kandidaten/einer Kandidatin oder eines Wahlvorschlages sind bis zum 3. Dezember 2002 beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.

    Über solche Einsprüche wird bis zum 4. Dezember 2002 entschieden. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission über diese Einsprüche ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.


    Für die Durchführung der Wahl gelten die Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes 1993, BGBl.Nr. 805/1993, und die durch den Senat der TU-Wien mit Beschluss vom 14. April 1997 erlassene Wahlordnung, genehmigt mit GZ 68.152/40-I/B/5B/97 vom 16. April 1997 kundgemacht unter Nr. 135-1996/97 im Mitteilungsblatt am 21. April 1997, in der Fassung des Beschlusses vom 20. Oktober 1997, genehmigt mit GZ 68.152/112-I/B/5B/97 vom 18. November 1997, kundgemacht unter Nr. 61-1997/98 am 17. Dezember 1997 sowie des Beschlusses vom 20. April 1998, genehmigt mit GZ 68.152/48-I/B/5B/98 vom 8. Juni 1998, kundgemacht unter Nr. 253-1997/98 am 17. Juni 1998.


    Der Vorsitzende der Wahlkommission

    der Universitätsprofessoren/-innen

    an der Technischen Universität Wien:

    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    27. Verleihungen der Lehrbefugnis als Universitätsdozent


    Der Dekan der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 eingesetzten Habilitationskommission vom 9. Oktober 2002 Herrn Mag.rer.nat. Dr.rer.nat. Josef TEICHMANN die Lehrbefugnis als Universitätsdozent für das Fach „Mathematik“ verliehen.

    Gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 UOG 1993 hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Univ.Doz. Dr. Josef TEICHMANN zu dem Institut für Finanz- und Versicherungsmathematik verfügt.


    Der Dekan der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 eingesetzten Habilitationskommission vom 7. Oktober 2002 Herrn Mag.rer.nat. Dr.techn. Johann TOMPITS die Lehrbefugnis als Universitätsdozent für das Fach „Informationssysteme“ verliehen.

    Gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 UOG 1993 hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Univ.Doz. Dr. Johann TOMPITS zu dem Institut für Informationssysteme verfügt.


    Der Dekan:

    Dr. H. S t a c h e l b e r g e r

     

    28. Verleihung der Lehrbefugnis als Honorarprofessor


    Der Vizerektor für Lehre hat aufgrund eines Vorschlages des Fakultätskollegiums und auf Antrag des Dekans der Fakultät für Bauingenieurwesen Herrn Hofrat Dipl.-Ing. Dr.techn. Peter PETRI gem. § 26 Abs. 1 und 3 UOG 1993 zum Honorarprofessor für das Fach „Sprengtechnik und Arbeitssicherheit“ auf unbestimmte Zeit bestellt.

    Herr Hon.Prof. Dr. Peter PETRI wird gem. § 20 Abs. 1 UOG 1993 dem Institut für Ingenieurgeologie zugeordnet.


    Für den Rektor:

    Der Vizerektor für Lehre:

    Dr. H. K a i s e r

     

    29. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der (interfakultären) Studienkommission für die Studienrichtung Verfahrenstechnik


    Am 7. Oktober 2002 wurden Herr O.Univ.-Prof. Dr. Josef ZEMAN zum Vorsitzenden und Herr Univ.-Prof. Dr. Hermann HOFBAUER zum stellvertretenden Vorsitzenden der (interfakultären) Studienkommission Verfahrenstechnik für die laufende Funktionsperiode gewählt.


    Der amtierende Vorsitzende:

    Dr. H. H o f b a u e r

     

    30. Ergebnis der Wahl des zweiten stellvertretenden Vorstandes des Instituts für Finanz- und Versicherungsmathematik


    Am 15. Oktober 2002 wurde Herr Ao. Univ.Prof. Dr. Peter GRANDITS zum zweiten stellvertretenden Vorstand des Instituts für Finanz- und Versicherungsmathematik für die Funktionsperiode 2002/2004 gewählt.


    Der Institutsvorstand:

    Dr. W. S c h a c h e r m a y e r

     

    31. Ergebnis der Wahl der Vertreter der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in Institutskonferenzen


    Die Wahlen der Vertreter der obgenannten Personengruppe in Institutskonferenzen gem. § 14 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 am 16. Oktober 2002 hatten folgendes Ergebnis:


    Institut für Photogrammetrie und Fernerkundung E 122:

    Ersatzmitglieder: Univ.Ass. Dr. Franz ROTTENSTEINER

    Dipl.-Ing. Gottfried MANDLBURGER


    Institut für Künstlerische Gestaltung E 264:

    Hauptmitglieder: Ass.Prof. Dr. Karin HARATHER

    Ass.Prof. Dr. Klaus ZWERGER

    Ersatzmitglieder: Univ.Ass. Dr. Anita AIGNER

    Univ.Ass. Dipl.-Ing. Ingrid MANKA


    Institut für Werkstoffkunde und Materialprüfung E 308:

    Ersatzmitglieder: Univ.Ass. Dr. Jürgen STAMPFL

    Dr. Anette DANNINGER


    Institut für Thermische Turbomaschinen und Energieanlagen E 313:

    Ersatzmitglieder: Univ.Ass. Dipl.-Ing. Klaus P. HÖRZER

    Univ.Ass. Dipl.-Ing. Franz WINGELHOFER


    Institut für Leichtbau und Flugzeugbau E 317:

    Ersatzmitglieder: Dr. Heinz PETTERMANN

    Univ.Ass. Dr. Thomas DAXNER


    Der Vorsitzende der Wahlkommission der Universitätsassistenten/-innen
    und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen
    im Forschungs- und Lehrbetrieb:

    Dr. R. F r e u n d

     

    32. Ergebnis der Wahl der Vertreter der Allgemeinen Universitätsbediensteten in Institutskonferenzen


    Die Wahlen der Vertreter der obgenannten Personengruppe in Institutskonferenzen gem. § 14 Abs. 1 und 2 Z 4 UOG 1993 im Rahmen von Nachwahlen am 16. Oktober 2002 hatten folgendes Ergebnis:


    Institut für Allgemeine Mechanik E 201:

    Hauptmitglied: Monika FECHS

    Ersatzmitglied: Christine PAOLINI


    Institut für Festigkeitslehre E 202:

    Ersatzmitglied: Ing. Christian SCHMID


    Institut für Konstruktiven Wasserbau E 222:

    Ersatzmitglied: Birgit SCHWABL


    Institut für Raumgestaltung und Entwerfen E 256:

    Ersatzmitglied: Christopher REUMILLER




    Institut für Elektrische Antriebe und Maschinen E 372:

    Ersatzmitglied: Ing. Paul KOSZ


    Der Vorsitzende der Wahlkommission

    der Allgemeinen Universitätsbediensteten:

    Ing. G. K a n z l e r

     

    33. Mitteilungen der zentralen Verwaltung


    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:


    Dekanat für Technische Naturwissenschaften und Informatik:

    Frau Angela PECINOVSKY

    Tel.: 58801-10014


    Dekanat für Maschinenbau:

    Frau Elfriede TITZER

    Tel.: 58801-30012


    Dekanat für Bauingenieurwesen:

    Frau Maria TRUBEL

    Tel.: 58801-20010


    Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik:

    Frau Mag. Gabriele OPPENHEIM

    Tel.: 58801-35000


    Dekanat für Architektur und Raumplanung:

    Frau Andrea WÖLFER

    Tel.: 58801-25003


    Ansprechpersonen an der HTU:

    Frau Helga BAUER

    Tel.: 58801-49501


     

    33.1. betreffend ESA- und EUMETSAT-Stellenausschreibungen


    Bei der Europäischen Weltraumbehörde ESA, Standort Paris bzw. Noordwijk (NL), sowie bei EUMETSAT, Standort Darmstadt (D), sind laufend Planstellen, z.T. in leitenden Funktionen, für Absolventen/innen einschlägiger Universitätsstudien ausgeschrieben.

    Österreichische Bewerber/innen sind, insbesondere bei EUMETSAT, dringend erwünscht.


    Die aktuellen Ausschreibungen sind über folgende Internetseiten ersichtlich:


    Europäische Weltraumbehörde ESA: (Site: http://www.esa.int)

    http://www.esa.int/hr/indexjobs.html (unter dem Link "current vacancies")


    EUMETSAT: von der Homepage http://www.eumetsat.de

    die Links Announcements Staff Employment Opportunities auswählen.

    Bewerber/innen mögen sich an folgende österreichische Kontaktstellen wenden:


    Dr. Erwin MONDRE (für EUMETSAT) Mag. Eva-Maria SCHMITZER

    Dr. Klaus PSEINER (für ESA) Bundesministerium für Verkehr,

    Innovation und Technologie

    ASA – Austrian Space Agency Abt. V/B/10 - Weltraumforschung

    Garnisongasse 7 Rosengasse 4

    1090 Wien 1010 Wien


    Tel.: 403 81 77- 12 Tel.: 53120-7130

    Fax: 405 82 28 Fax: 53120-81-7130

    emondre@asaspace.at eva-maria.schmitzer@bmwf.gv.at

    kpseiner@asaspace.at

     

    33.2. Donau-Universität Krems; Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Science“ für den Universitätslehrgang „Solararchitektur (MSc)“


    Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte mit GZ 52.306/248-VII/D/2/2002 vom 29. November 2002 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Science (Solar Architecture)“, abgekürzt „MSc“.

    Frist für die Abgabe von Stellungnahmen: 29. November 2002.

    Der Text der Verordnung kann bei Bedarf in der Rechtsabteilung angefordert werden.

     

    33.3. Donau-Universität Krems; Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Science“ für den Universitätslehrgang „Klima-Engineering (MSc)“


    Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte mit GZ 52.306/247-VII/D/2/2002 vom 11. Oktober 2002 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Science (Climate Engineering)“, abgekürzt „MSc“.

    Frist für die Abgabe von Stellungnahmen: 29. November 2002.

    Der Text der Verordnung kann bei Bedarf in der Rechtsabteilung angefordert werden.

     

    33.4. Donau-Universität Krems; Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Science“ für den Universitätslehrgang „ Information Security Management“


    Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte mit GZ 52.306/257-VII/D/2/2002 vom 21. Oktober 2002 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Science (Information Security Management)“ abgekürzt „MSc“.

    Frist für die Abgabe von Stellungnahmen: 15. Dezember 2002.

    Der Text der Verordnung kann bei Bedarf in der Rechtsabteilung angefordert werden.

     

    33.5. betreffend Stipendien für Ferialvolontariate-Journalistenausbildung


    Das Kuratorium für Journalistenausbildung vergibt wieder Stipendien für Ferialvolontariate bei österreichischen Tages- und Wochenzeitungen, APA und ORF an praxisorientierte Studenten/innen.

    Informationen bei der HTU.

    Einreichfristen: für Februar 2003 – bis spätestens Mitte Dezember 2002

    für Sommer 2003 – bis spätestens Mitte April 2002

     

    33.6. betreffend Ausschreibung des Werner-Hahlweg-Preises für Militärgeschichte und Wehrwissenschaften 2004


    Der Preis wird zur Förderung von jungen Wissenschaftlern durch Prämierung von einschlägigen herausragenden Dissertationen, Magister- und Diplomarbeiten vergeben.

    Termin: 31. März 2003.

    Informationen in der Rechtsabteilung.

     

    33.7. betreffend PRIX BALZAN 2003; Ausschreibung


    Die International Balzan Foundation – „Prize“ verleiht Preise für herausragende Leistungen u.a. auf den Gebieten Genetik und Evolution sowie Infrarot Astronomie.

    Termin: 15. März 2003.

    Informationen unter http://www.balzan.it.

     

    33.8. betreffend Theodor-Körner-Förderungspreise


    Aus Mitteln des Theodor-Körner-Fonds wird die Durchführung und Fertigstellung wissenschaftlich/künstlerischer Arbeiten von jungen Wissenschaftlern/innen und Künstler/innen gefördert.

    Fachrichtungen sind (u.a.) Grund- und Integrativwissenschaften, Medizin, Naturwissenschaften und Technik, Wirtschaftswissenschaften sowie Bildende Kunst und Kunstfotografie.

    Anmeldeschluss: 30. November 2002.

    Informationen und Antragsformulare unter http:// www.akwien.at/wiss.html.

     

    33.9. betreffend Stellenausschreibung – Studienbeihilfenbehörde (Wien)


    Im Bereich der Studienbeihilfenbehörde, Zentrale Verwaltung, gelangt eine Vertragsbedienstetenplanstelle in der Entlohnungsgruppe v3 (teilbeschäftigt 75 %) zur Besetzung.

    Die Haupttätigkeit umfasst die Erledigung der Rechnungen, die Eintragungen von Poststücken ins Postprogramm, allgemeine Schreibarbeiten und Bürotätigkeiten für die Zentrale Verwaltung.

    Handelsschulabschluss mit Büropraxis oder gleichwertige kaufmännische Ausbildung sowie PC-Kenntnisse werden vorausgesetzt.



    Bewerbungen bis 20. November 2002 an di Studienbeihilfenbehörde, Mag. Stangl, Gudrunstr. 179a, 1100 Wien.


    Die Universitätsdirektorin:

    Mag. E. U r b a n

     

    34. Entsendung in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen


    Der Senat hat in der Sitzung am 28. Oktober 2002 gem. § 39 Abs. 3 UOG 1993 einstimmig Frau Univ.Ass. Dipl.-Ing. Kerstin SCHNEIDER (E354) an Stelle von Frau Univ.Ass. Dr. Gordana POPOVIC als neue Vertreterin in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen entsandt.


    Der Vorsitzende des Senats:

    Dr. R. F r e u n d

     

    35. Einsetzung einer Berufungskommission


    Der Dekan der Fakultät für Maschinenbau hat gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 zur Durchführung des Berufungsverfahrens zur Besetzung der Planstelle eines Universitätsprofessors für das Fachgebiet „Betriebstechnik und Systemplanung“ (Nachfolge von Prof. Dr. BIBERSCHICK) eine Kommission eingesetzt und nach Anhörung durch das Fakultätskollegium am 12. Juni 2002 eine Parität von 8:4:4 festgelegt.

    In der konstituierenden Sitzung am 1. Oktober 2002 wurde Herr O.Univ.Prof. Dr. Franz WOJDA zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Dekan:

    Dr. B. G r ö s e l

     

    36. Abwanderung durch Berufung


    Herr Univ.Prof. Dr. Manfred STRAUBE wurde mit Wirksamkeit vom 1. November 2002 auf die Stelle eines Universitätsprofessors für Handels- und Wertpapierrecht an der Universität Wien versetzt.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    37. Änderung der Vertreter der Allgemeinen Universitätsbediensteten in der Institutskonferenz des Instituts für Geoinformation und Landesvermessung


    Die Funktion von Frau Mag. Roswitha MARKWART als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 45 Abs. 2 Z 4 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Geoinformation und Landesvermessung ist mit ihrem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 30. September 2002 erloschen.


    Der Vorsitzende der Wahlkommission

    der Allgemeinen Universitätsbediensteten:

    Ing. G. K a n z l e r

     

    38. Ausschreibung freier Planstellen


    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufent-haltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


    Bewerbungen sind, wenn nicht anders vermerkt, in der Personalabteilung I der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, schriftlich einzubringen (wissenschaftliches Personal).

     

    38.1. Zentrale Verwaltung


    1 PlSt für eine/n halbbeschäftigte/n Sachbearteiter/in (Ersatzkraft) in der Wirtschaftsabteilung, Arbeitsplatzwertigkeit A3/3 bzw. v3/3

    Aufnahmebedingungen: österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n



    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 PlSt für eine/n Referent/in in der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit und Information, Arbeitsplatzwertigkeit A2/1 bzw. v2/1

    Aufnahmebedingungen: österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: Matura, selbstständige Arbeit und EDV-Kenntnisse (MS-Office, html) werden vorausgesetzt;

    Kommunikative, engagierte, eigenverantwortliche und belastbare Persönlichkeit erwünscht;

    Anfangsgehalt ca. EUR 1.383,30

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit und Information der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 PlSt für eine/n Elektriker/in in der Wirtschaftsabteilung, Arbeitsplatzwertigkeit A4/GL bzw. h2/1

    Aufnahmebedingungen: österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: abgeschlossene Lehre

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 PlSt für eine halbbeschäftigte Schreibkraft (20 Wochenstunden/tageweise, Ersatzkraft) in der Studien- und Prüfungsabteilung, Arbeitsplatzwertigkeit v4/2

    Aufnahmebedingungen: österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: Gute Rechtschreib- und EDV-Kenntnisse (Word);

    teamfähig

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Für den Rektor:

    Die Universitätsdirektorin:

    Mag. E. U r b a n

     

    38.2. Universitätsbibliothek


    1 PlSt für eine/n Mitarbeiter/in in der Benützungsabteilung (Bibliotheksaufseher/in), Arbeitsplatzwertigkeit v4/1

    Aufnahmebedingungen: österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: Handwerkliches Geschick, Genauigkeit, EDV-Grundkenntnisse.

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Bibliotheksdirektor:

    Dr. P. K u b a l e k

     

    38.3. Fakultät für Maschinenbau


    1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (in Ausbildung), voraussichtlich ab 1. Jänner 2003 auf die Dauer von 4 Jahren am Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Kraftfahrtzeugbau (20 Stunden pro Woche dienen dabei insbesondere der Arbeit an einer Dissertation)

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Maschinenbau bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: Einschlägige Kenntnisse über Verbrennungsmotoren, Thermodynamik, motorisches Versuchswesen und Messtechnik. Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift.

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n




    1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Werkstoffkunde und Materialprüfung, Arbeitsgruppe Nichtmetallische Werkstoffe, ehestmöglich bis 11. Juni 2004

    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium Kunststofftechnik, Werkstofftechnik oder Werkstoffwissenschaften bzw. gleichwertige wissenschaftliche Befähigung

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    Der Dekan:

    Dr. B. G r ö s e l

     

    38.4. Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik


    1 PlSt für eine Sekretariats-Ersatzkraft/halbbeschäftigt/befristet bis 31. Mai 2007 am Institut für Analysis und Technische Mathematik, Arbeitsplatzwertigkeit VB v3/3

    Aufnahmebedingungen: österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Erfordernisse: Einschlägig abgeschlossene Berufsausbildung. EDV Kenntnisse, (MS Office, Internet) sichere deutsche Rechtschreibung, gute Englischkenntnisse, Sekretariatspraxis und Erfahrung in Organisation erwünscht.

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technische Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Institutsvorstand:

    Dr. H. L a n g e r


    1 PlSt für eine/n Strahlenschutztechniker/in am Atominstitut der Österreichischen Universitäten, Arbeitsplatzwertigkeit v2/3

    Aufnahmebedingungen: österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Erfordernisse: Reifeprüfung, (HTL-Absolvent/in in Elektrotechnik, Elektronik, Chemie oder Maschinenbau bevorzugt).

    Tätigkeitsbereich: Betrieblicher Strahlenschutz, Mitarbeit und Unterstützung bei Forschungsprojekten und in der Ausbildung.

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technische Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Institutsvorstand:

    Dr. H. R a u c h


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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