Mitteilungsblatt - 4/2001
MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2001
4. Stück
21. November 2001
Karlsplatz 13
1040 Wien
- 38. Ernennung
- 39. Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent
- 40. Verordnung der Studienkommission für Maschinenbau gem. § 59 Abs. 1 UniStG
- 41. Verordnung der Studienkommission Wirtschaftsinformatik gem. §§ 59 (1) und 64 UniStG
- 42. Verordnung der Studienkommission Wirtschaftsinformatik gem. § 59 (1) UniStG (Detailregelung gem. § 9 Abs. 3 des Studienplanes)
- 43. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen Entsendung neuer Vertreterinnen (Richtigstellung von Nr. 29 – 2001/2002)
- 44. Technische Universität Wien; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Raumplanung und Raumordnung gem. § 14 Abs. 1 UniStG
- 45. Einsetzung einer Berufungskommission
- 46. Einsetzung von Habilitationskommissionen
- 47. Mitteilungen der zentralen Verwaltung
- 48. Änderung der Vertreter der Universitätsprofessoren/-innen in der Studienkommission für Maschinenbau
- 49. Änderung der Vertreter der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen in der Studienkommission für Bauingenieurwesen
- 50. Änderung der Vertreter der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen in Institutskonferenzen
- 51. Todesfälle
- 52. Ausschreibung freier Planstellen
- 52.1. Zentrale Verwaltung
- 52.2. Fakultät für Maschinenbau
- 52.3. Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik
Der Bundespräsident hat mit Entschließung vom 17. August 2001, Zl. 700030/220-BEV/2001, Herrn Dipl.-Ing. Dr.-Ing. Markus RUPP mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2001 zum Universitätsprofessor für "Digitale Signalverarbeitung in der Mobilkommunikation" ernannt.
Herr Univ.-Prof. Dr. Markus RUPP wird dem Institut für Nachrichtentechnik und Hochfrequenztechnik angehören.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
Der Dekan der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 eingesetzten Habilitationskommission vom 11. Oktober 2001 Herrn Mag.rer.nat. Dr.techn. Martin PETERNELL die Lehrbefugnis als Universitätsdozent für "Computergeometrie" verliehen.
Gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 UOG 1993 hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Univ.-Doz. Dr. Martin PETERNELL zu dem Institut für Geometrie verfügt.
Der Dekan:
Dr. H. S t a c h e l b e r g e r
Die Studienkommission der Fakultät für Maschinenbau hat in ihrer Sitzung am 19. Oktober 2001 eine Verordnung betreffend die Anrechnung von Studien im Rahmen der TIME-Kooperation mit dem Politecnico di Milano beschlossen.
Die Verordnung liegt als Anlage bei; sie kann auch auf den Seiten der Studienkommission Maschinenbau (http://stuko-mb.tuwien.ac.at) als PDF-File unter http://stuko-mb.tuwien.ac.at/allgemeines/TIME_MILANO.pdf abgerufen werden. (Auch die aktuellen Studienpläne sind auf den Seiten der Studienkommission abrufbar.)
Der Vorsitzende der Studienkommission:
Dr. H. S p r i n g e r
Die Studienkommission für Wirtschaftsinformatik hat am 7. November 2001 folgende Verordnung gem. §§ 59 (1) und 64 UniStG erlassen:
Verordnung
der Studienkommission Wirtschaftsinformatik im Sinne der §§59 (1) und 64 UniStG 1997 zur Festlegung der Gleichwertigkeit von Lehrveranstaltungs-, Vor-, Teildiplom- und Diplomprüfungen bzw. Diplomarbeiten des Diplomstudiums Wirtschaftsinformatik zu den Prüfungen des Bakklaureatsstudiums bzw. den Prüfungen sowie der Magisterarbeit des Magisterstudiums Wirtschaftsinformatik („Überleitungsverordnung“) gem. Beschluss der Studienkommission Wirtschaftsinformatik vom 07. November 2001.
„Im Diplomstudium Wirtschaftsinformatik abgelegte Lehrveranstaltungs-, Vor- und Teildiplomprüfungen sowie approbierte Diplomarbeiten werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als gleichwertig zu Prüfungen und Magisterarbeiten aus dem Bakkalaureats- bzw. Magisterstudium anerkannt:
Anerkennung der abgelegten ersten Diplomprüfung
§1. Studierenden des Diplomstudiums Wirtschaftsinformatik, die wegen Fristablaufs oder freiwillig in den neuen Studienplan übertreten und zum Übertrittszeitpunkt die erste Diplomprüfung bereits abgeschlossen haben, wer
den unbeschadet weiterer auf das Bakkalaureatsstudium Wirtschaftsinformatik anrechenbarer Prüfungen folgende Teile des Bakkalaureatsstudiums als gleichwertig anerkannt:
die Teildiplomprüfungen über die Diplomprüfungsfächer sowie die Vorprüfung System- und Modelltheorie auf die Lehrveranstaltungen der Module
WI/MTM, WI/UM, WI/USI,
WW/GBW, WW/ORG, WW/GVW, WW/SBW, WW/SWW,
IT/EP, IT/PT, IT/RAK und wahlweise IT/ISK oder IT/SWE,
SW/MLS, SW/DMG, SW/SDA in vollem Umfang
sowie im Ausmaß von vier Semesterstunden auf die freien Wahlfächer;
die Vorprüfung Relevante Teilbereiche des Privatrechts und des öffentlichen Rechts der ersten Diplomprüfung im Ausmaß von vier Semesterstunden auf die freien Wahlfächer;
die abgelegte Vorprüfung (Wahlfach) Fremdsprache der ersten Diplomprüfung im Ausmaß von vier Semesterstunden auf die freien Wahlfächer;
die abgelegte Vorprüfung (Wahlfach) Grundzüge und Methoden der Soziologie der ersten Diplomprüfung im Ausmaß von vier Semesterstunden auf die freien Wahlfächer.
Prüfungsanerkennungen im Umfang des Bakkalaureatsstudiums
§2. Studierenden des Diplomstudiums Wirtschaftsinformatik, die wegen Fristablaufs oder freiwillig in den neuen Studienplan übertreten und zum Übertrittszeitpunkt die erste Diplomprüfung sowie Teildiplomprüfungen der zweiten Diplomprüfung über Fächer im Gesamtausmaß von mindestens 36 Semesterstunden abgeschlossen haben, darunter
eine Teildiplomprüfung wahlweise aus den Diplomprüfungsfächern Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre;
Teildiplomprüfungen aus den Diplomprüfungsfächern Informationsmanagement, Software Engineering, Planung und Realisierung von Informatikprojekten, Data Engineering und Wissensverarbeitung oder aus dem Vorprüfungsfach Kommunikationssysteme im Umfang von wenigstens 12 Semesterstunden;
die Teildiplomprüfung aus dem Fach Anwendungen der Wirtschaftsinformatik
werden diese Prüfungsleistungen unbeschadet weiterer Prüfungsanerkennungen auf das Magisterstudium Wirtschaftsinformatik als der Ablegung der gesamten Bakkalaureatsprüfung mit Ausnahme der Abfassung der beiden Bakkalaureatsarbeiten gleichwertig anerkannt. Die Themen der beiden Bakkalaureatsarbeiten sind den Modulen des Fachs „WI – Wirtschaftsinformatik“ des Bakkalaureatsstudiums zu entnehmen.
Weitergehende Anerkennung von Prüfungen auf das Magisterstudium
§3. Studierenden des Diplomstudiums Wirtschaftsinformatik, die wegen Fristablaufs oder freiwillig in den neuen Studienplan übertreten und zum Übertrittszeitpunkt über die in §2 genannten Prüfungsleistungen hinausgehend Teildiplomprüfungen sowie prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen in noch nicht abgeschlossenen Fächern der zweiten Diplomprüfung im Gesamtausmaß von mindestens 56 Semesterstunden nachweisen, werden diese Prüfungsleistungen als der Ablegung der gesamten Magisterprüfung mit Ausnahme von Prüfungen über 20 Semesterstunden (entsprechend 5 Modulen) und der Abfassung der Magisterarbeit gleichwertig anerkannt. Die Prüfungen aus diesen 20 Semesterstunden sind über Lehrveranstaltungen so aus den Pflichtfächern des Magisterstudiums abzulegen, dass sie die bereits im Diplomstudium abgelegten Prüfungen in inhaltlich sinnvoller Weise ergänzen.
Anerkennung der approbierten Diplomarbeit als Magisterarbeit
§4. Studierenden des Diplomstudiums Wirtschaftsinformatik, die wegen Fristablaufs oder freiwillig in den neuen Studienplan übertreten und deren Diplomarbeit zum Übertrittszeitpunkt bereits approbiert war, wird die Diplomarbeit als Magisterarbeit im Magisterstudium Wirtschaftsinformatik anerkannt.“
Der Vorsitzende der Studienkommission:
Dr. K. F r ö s c h l e.h.
Die Studienkommission für Wirtschaftsinformatik hat am 7. November 2001 folgende Verordnung gem. § 59 (1) UniStG erlassen:
Anrechnungsbestimmungen
gem. Beschluss der Studienkommission Wirtschaftsinformatik vom 7. November 2001
(Detailregelungen gemäß §9 Abs. 3 des Studienplans 2001)
Im Diplomstudium Wirtschaftsinformatik abgelegte Lehrveranstaltungs-, Vor- und Teildiplomprüfungen werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als gleichwertig zu Prüfungen aus dem Bakkalaureats- bzw. Magisterstudium anerkannt.
1. Teil: Allgemeine Bestimmungen
Im Folgenden bezeichnet "alt" den Studienplan 1995/1997 (Diplomstudium), "neu" den Studienplan 2001 (Bakkalaureats- und Magisterstudium).
Lehrveranstaltungen sowie Diplomprüfungen des Studienplans 1995/1997 können, unabhängig von den hier angeführten Anrechnungsbestimmungen, als freie Wahlfächer (FRW) des Studienplans 2001 angerechnet werden.
Lehrveranstaltungen sowie Diplomprüfungen des Studienplans 1995/1997 können gemäß ihrem Stundenumfang zur Vervollständigung von KFK-Anrechnungen des Studienplans 2001 verwendet werden. Siehe §3.a), §4.a) und b), §5.a), §6.a) und b).
2. Teil: Anrechnungen auf das Bakkalaureatsstudium
§1) Teil-/Vordiplomprüfungen 1. Studienabschnitt
Diplomprüfung (alt)
Lehrveranstaltungen (neu)
a)
GZWI
WI/MTM, 2VO+2UE, und WI/UM, 2VO+2UE
b)
GZBWL
WW/GBW, 2VO+2UE, und WW/ORG, 2VO+2UE, und WW/SBW, 2VO+2UE
c)
GZVWL
WW/GVW, 2VO+2UE, und WW/SWW, 2VO+2UE, und WW im Magisterstudium, 2VO
d)
GZI
IT/EP, 1VO+3UE, und IT/PT, 2VO+2UE, und IT/RAK, 2VO+2PS, und wahlweise
(IT/ISK, 2VO+2UE oder IT/SWE, 2VO+2UE)e)
MAST
SW/MLS, 2VO+2UE, und SW/DMG, 2VO+2UE, und SW/SDA, 2VO+2UE, und
SW im Magisterstudium, 4VOf)
SMT
SW/MLS, 2VO+2UE, oder FRW, 2VO+2PS
g)
RTPÖR
FRW, 2VO+2UE
h)
FSx
FRW, 1VO+3UE/AG
i)
GMSOZ
FRW, 2VO+2UE/PS
Anmerkungen:
zu c) und e): Anstelle der Anrechnung auf Lehrveranstaltungen des Magisterstudiums können - nach Wahl des/r Studierenden - die 2VO (GZVWL) bzw. 4VO (MAST) auch auf das Bakkalaureatsstudium als FRW angerechnet bzw. zur Vervollständigung einer KFK-Anrechnung verwendet werden.
zu f), g), h) und i): Anstelle der Anrechnung auf FRW können diese Vordiplomprüfungen - nach Wahl des/r Studierenden - auch zur Vervollständigung einer KFK-Anrechnung verwendet werden.
§2) Lehrveranstaltungen 1. Studienabschnitt
§3) Teil-/Vordiplomprüfungen 2. Studienabschnitt
Diplomprüfung (alt)
Lehrveranstaltungen (neu)
a)
(BWL oder VWL oder Wahlfach)
und
weitere 4h Lehrveranstaltungen/
Teil-/Vordiplomprüfungen des alten StudienplansKFK, 16h
b)
(BWL oder VWL oder Wahlfach)
und wahlweise
(SWE oder DEW)KFK, 16h
und wahlweise
(WI/EIS, 2VO+2UE, oder WI/WE, 2VO+2UE, oder WI/PPR, 4PR)c)
(BWL oder VWL oder Wahlfach)
und
PRIKFK, 16h
und wahlweise
(WI/EIS, 2UE, oder WI/WE, 2UE)d)
(BWL oder VWL oder Wahlfach)
und
KSKFK, 16h
und wahlweise
(IT/ISK, 2UE, oder IT/SWE, 2UE)e)
IM
WI/IM, 3VO+1SE
f)
AWI
WI/PPR, 4PR
und wahlweise
(WI/EIS, 2VO+2UE, oder WI/WE, 2VO+2UE, oder WI/USI, 2VO+2UE)g)
PRI
WI/EIS, 2VO+2UE
und wahlweise
(WI/WE, 2UE oder WI/USI, 2UE)h)
SWE
IT/SWE, 2VO+2UE
und wahlweise
(WI/EIS, 2VO+2UE, oder WI/WE, 2VO+2UE, oder WI/PPR, 4PR)i)
DEW
IT/ISK, 2VO+2UE
und wahlweise
(WI/EIS, 2VO+2UE, oder WI/WE, 2VO+2UE, oder WI/PPR, 4PR)j)
TSP
FRW, 2VO+2PS
§4) Lehrveranstaltungen 2. Studienabschnitt
Fach
Lehrveranstaltungen (alt)
Lehrveranstaltungen (neu)
a)
BWL/
VWL/
Wahlfach16h Lehrveranstaltungen/Teildiplomprüfungen/Vordiplomprüfungen des alten Studienplans, darunter mindestens 6h aus BWL, VWL oder Wahlfach
KFK, 16h
b)
AWI/PRI
16h Lehrveranstaltungen/Teildiplomprüfungen/Vordiplomprüfungen des alten Studienplans, darunter mindestens 6h aus AWI/PRI
KFK, 16h
c)
IM
Seminar aus Informationsmanagement, 2SE
oder
Übung zur Vorlesung Informationsmanagement, 2UEWI/IM, 1SE
d)
AWI
Interdisziplinäre Wirtschaftsinformatikpraktika, 4PR/5PR
WI/PPR, 4PR
e)
PRI
Übungen aus Planung und Realisierung von Informatikprojekten, 2UE oder
Praktikum aus Planung und Realisierung von Informatikprojekten, 2PRWI/EIS, 2UE
f)
SWE
Übung aus Software Engineering, 4UE/5UE
IT/SWE, 2VO+2UE
g)
DEW
Übungen/Praktika/Seminare aus Data Engineering /Wissensverarbeitung, 2UE/2PR/2SE
IT/ISK, 2UE
Übungen/Praktika/Seminare aus Data Engineering /Wissensverarbeitung, im Umfang von 4h
IT/ISK, 2VO+2UE
h)
KS
Übungen aus Kommunikationssysteme, 2UE
IT/RAK, 2PS
i)
TSP
Proseminar zu Techniksoziologie und -psychologie, 2PS
FRW, 2PS
3. Teil: Anrechnungen auf das Magisterstudium 1
§5) Teil-/Vordiplomprüfungen 2. Studienabschnitt
Diplomprüfung (alt)
Lehrveranstaltungen (neu)
a)
(BWL oder VWL oder Wahlfach)
und
weitere 4h Lehrveranstaltungen/
Teil-/Vordiplomprüfungen des alten StudienplansKFK, 16h
b)
(BWL oder VWL oder Wahlfach)
und wahlweise
(SWE oder DEW)KFK, 16h
und
IT, 4hc)
(BWL oder VWL oder Wahlfach)
und
PRIKFK, 16h
und
WI, 2hd)
(BWL oder VWL oder Wahlfach)
und
KSKFK, 16h
und
IT, 2he)
IM
WI, 4h
f)
AWI
WI, 8h
g)
PRI
WI, 6h
h)
TSP
FRW, 2VO+2PS
§6) Lehrveranstaltungen 2. Studienabschnitt
Fach
Lehrveranstaltungen (alt)
Lehrveranstaltungen (neu)
a)
BWL/
VWL/
Wahlfach16h Lehrveranstaltungen/Teildiplomprüfungen/Vordiplomprüfungen des alten Studienplans, darunter mindestens 6h aus BWL, VWL oder Wahlfach
KFK, 16h
b)
AWI/PRI
16h Lehrveranstaltungen/Teildiplomprüfungen/Vordiplomprüfungen des alten Studienplans, darunter mindestens 6h aus AWI/PRI
KFK, 16h
c)
BWL/
VWL4h Lehrveranstaltungen aus BWL/VWL
WW, 4h
d)
IM
Seminar aus Informationsmanagement, 2SE
oder
Übung zur Vorlesung Informationsmanagement, 2UEWI, 2SE/2UE
e)
SWE
Übung aus Software Engineering, 4UE/5UE
IT, 4h
f)
AWI
Interdisziplinäre Wirtschaftsinformatikpraktika, 4PR/5PR
WI, 4PR/5PR
g)
PRI
Übungen aus Planung und Realisierung von Informatikprojekten, 2UE oder
Praktikum aus Planung und Realisierung von Informatikprojekten, 2PRWI, 2UE/2PR
h)
DEW
Übungen/Praktika/Seminare aus Data Engineering /Wissensverarbeitung, 2UE/2PR/2SE
IT, 2UE/2PR/2SE
Übungen/Praktika/Seminare aus Data Engineering /Wissensverarbeitung, im Umfang von 4h
IT, 4h
i)
KS
Übungen aus Kommunikationssysteme, 2UE
IT, 2UE
j)
TSP
Proseminar zu Techniksoziologie und -psychologie, 2PS
FRW, 2PS
Der Vorsitzende der Studienkommission
Dr. K. F r ö s c h l e.h.
Der Senat hat in der Sitzung am 15. Oktober 2001 gem. § 39 Abs. 3 UOG 1993 einstimmig folgende neue Vertreterinnen in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen entsendet:
Hauptmitglied:
Frau Univ.Ass. Dipl.-Ing. Annegret RAUE (Inst. E 201)
anstelle von Frau Univ.Ass. Dipl.-Ing. Dr. Brigitte NIKOLAVCIC (E261, mit 15. März 2001 aus dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der TU Wien ausgeschieden)
Ersatzmitglied:
Frau Univ.Ass. Dipl.-Ing. Betül BRETSCHNEIDER (Inst. E 215)
anstelle von Frau A.o. Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Monika LUDWIG (E114/2, mit Februar 2000 aus dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der TU Wien ausgeschieden)
Der Vorsitzende des Senats
Dr. F. W o j d a
Die Studienkommission für Raumplanung und Raumordnung an der Technischen Universität Wien hat einen Entwurf für den neuen Studienplan samt Qualifikationsprofil beschlossen.
Stellungnahmen sind bis spätestens 19. Dezember 2001 an die Studienkommission für Raumplanung und Raumordnung, zu Handen des Vorsitzenden der Studienkommission <wilfried.schoenbaeck@tuwien.ac.at>> erbeten.
Der Text des Entwurfs kann unter <http://www.rpl-arch.tuwien.ac.at>> eingesehen werden.
Der Vorsitzende der Studienkommission:
Dr. W. S c h ö n b ä c k
Der Dekan der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik hat gemäß §23 UOG 1993 zur Erstellung eines Besetzungsvorschlages für die Planstelle eines Universitätsprofessors/einer Universitätsprofessorin für „Versicherungsmathematik“ (zeitlich unbefristetes vertragliches Dienstverhältnis) eine Berufungskommission eingesetzt und nach Anhörung des Fakultätskollegiums vom 18. Oktober 2001 eine Parität von 8 : 4 : 4 festgelegt.
In der konstituierenden Sitzung am 31. Oktober 2001 wurde Herr O. Univ.-Prof. Dr. Walter SCHACHERMAYER zum Vorsitzenden gewählt.
Der Dekan:
Dr. H. S t a c h e l b e r g e r
Der Dekan der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik hat gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens von Frau Dipl.-Ing. Dr.techn. Claudia-Elisabeth WULZ, Fachgebiet: "Experimentelle Hochenergiephysik", eine Habilitationskommission eingesetzt und nach Anhörung des Fakultätskollegiums vom 21. Juni 2001 eine Parität von 6: 3: 3 festgelegt.
In der konstituierenden Sitzung am 11. Oktober 2001 wurde Herr O. Univ.-Prof. Dr. Helmut RAUCH zum Vorsitzenden gewählt.
Der Dekan:
Dr. H. S t a c h e l b e r g e r
Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:
Dekanat für Technische Naturwissenschaften und Informatik:
Frau Angela PECINOVSKY
Tel.: 58801-10011
Dekanat für Maschinenbau:
Frau Elfriede TITZER
Tel.: 58801-30012
Dekanat für Bauingenieurwesen:
Frau Maria TRUBEL
Tel.: 58801-20010
Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik:
Frau Mag. Gabriele OPPENHEIM
Tel.: 58801-3500
Dekanat für Architektur und Raumplanung:
Frau Andrea WÖLFER
Tel.: 58801-25002
Ansprechpersonen an der HTU:
Frau Helga BAUER
Tel.: 58801-49501
Frau Angela GLEISS
Tel.: 58801/40502
Bei der Europäischen Weltraumbehörde ESA, Standort Paris bzw. Noordwijk (NL), sowie bei EUMETSAT, Standort Darmstadt (D), sind laufend Planstellen, z.T. in leitenden Funktionen, für Absolventen/innen einschlägiger Universitätsstudien ausgeschrieben.
Österreichische Bewerber/innen sind, insbesondere bei EUMETSAT, dringend erwünscht.
Die aktuellen Ausschreibungen sind über folgende Internetseiten ersichtlich:
Europäische Weltraumbehörde ESA: (Site: http://www.esa.int)
http://www.esa.int/hr/indexjobs.html (→ unter dem Link "current vacancies")
EUMETSAT: von der Homepage http://www.eumetsat.de
die Links → Announcements → Staff Employment Opportunities auswählen.
Bewerber/innen mögen sich an folgende österreichische Kontaktstellen wenden:
Dr. Erwin MONDRE (für EUMETSAT) Mag. Eva-Maria SCHMITZER
Dr. Klaus PSEINER (für ESA) Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
ASA – Austrian Space Agency Abt. V/B/10 - Weltraumforschung
Garnisongasse 7 Rosengasse 4
1090 Wien 1010 Wien
Tel.: 403 81 77- 12 Tel.: 53120-7130
Fax: 405 82 28 Fax: 53120-81-7130
emondre@asaspace.at eva-maria.schmitzer@bmwf.gv.at
Die D.N. CHORAFAS Foundation vergibt Preise an graduierte Studierende (Doktoratstudenten/innen) für hervorragende, praktisch anwendbare Leistungen in den Bereichen:
* Advanced technology – particulary communications, - computers and sophisticated software
* New financial instruments, risk management systems, and financial modelling.
* Birth control and environmental protection – with evidence of practical results
* Enterprise Computing
* Nanotechnology
* Biological Computing
* Bioengineering
* the Workplace of the future
* Home of the Future
Kandidaten/innen müssen jünger als 30 Jahre sein und dürfen keine Vollbeschäftigung an der Universität oder in der Industrie ausüben.
Bewerbungen müssen bis Ende April 2002 in den Dekanaten eingelangt sein. Die Endauswahl trifft der Senat.
Nähere Informationen an den Dekanaten.
Die österreichische Nationalbank prämiert mit dem o. Stipendium hervorragende Diplomarbeiten und Dissertationen, die an einer österreichischen Universität im abgelaufenen Studienjahr (2000/2001) approbiert wurden.
Einreichfrist: 1. Februar 2002
Informationen an den Dekanaten, bei der HTU und den fachzuständigen Instituten.
Die Universitätsdirektorin:
Mag. E. U r b a n
Die Funktion von Herrn O.Univ.-Prof. Dr. Hans-Peter LENZ als Vertreter der in § 41 Abs. 5 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Studienkommission für Maschinenbau ist mit seinem Rücktritt mit 2. November 2001 erloschen.
Auf Grund des Wahlergebnisses vom 7. Dezember 2000 werden das bisherige Ersatzmitglied, Frau O.Univ.-Prof. Dr. Sabine SEIDLER, Inst.Nr. 308, als neues Hauptmitglied sowie Herr O.Univ.-Prof. Dr. Peter LUGNER, Inst.Nr. 325, als neues Ersatzmitglied festgestellt.
Der Vorsitzende der Wahlkommission
der Universitätsprofessoren/-innen
Dr. F. Z e h e t n e r
Die Funktion von Herrn Univ. Ass. Dipl.-Ing. Gottfried VALENTIN als Vertreter der in § 41 Abs. 5 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Studienkommission für Bauingenieurwesen ist mit seinem Ausscheiden aus dem Personalstand der Technischen Universität Wien mit 31. Dezember 2001 erloschen.
Auf Grund des Wahlergebnisses vom 13. Dezember 2000 werden das bisherige Ersatzmitglied, Herr Univ. Ass. Dipl.-Ing. Christian SIMLINGER, Inst.Nr. 215, als neues Hauptmitglied sowie Herr Univ. Ass. Dipl.-Ing. Andreas PFEILER, Inst.Nr. 233, als neues Ersatzmitglied festgestellt.
Der Vorsitzende der Wahlkommission
der Universitätsassistenten/-innen
und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen
im Forschungs- und Lehrbetrieb:
Dr. R. F r e u n d
Die Funktion von Herrn Univ. Ass. Dr. Martin EGGER als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Konstruktionslehre und Fördertechnik ist mit seinem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 31. Jänner 2002 erloschen.
Die Funktion von Herrn Univ. Ass. Dipl.-Ing. Martin GRUBER als Vertreter der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Verbrennungskraftmaschinen und Kraftfahrzeugbau ist mit seinem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 30. November 2001 erloschen.
Auf Grund des Wahlergebnisses vom 13. November 2000 werden das bisherige Ersatzmitglied, Frau Univ. Ass. Dipl.-Ing. Heidelinde HOLZER, als neues Hauptmitglied sowie Herrn Univ. Ass. Dr. Thomas HAMETNER als neues Ersatzmitglied festgestellt.
Der Vorsitzende der Wahlkommission
der Universitätsassistenten/-innen
und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen
im Forschungs- und Lehrbetrieb
Dr. F. FREUND
Am 21. Oktober 2001 verstarb Herr Dipl.-Ing. Dr.techn. Herbert KAZDA, emeritierter Ordentlicher Universitätsprofessor für Maschinenelemente an der Technischen Universität Wien.
Am 25. Oktober 2001 verstarb Herr Dipl.-Ing. Dr.techn. Peter CZEDIK-EYSENBERG, Honorarprofessor für Chemie und Technologie der Speisefette an der Technischen Universität Wien.
Am 13. November 2001 verstarb Herr Franz POLAK, Bediensteter an der ADV-Abteilung der Zentralen Verwaltung der Technischen Universität Wien.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufent-haltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Bewerbungen sind, wenn nicht anders vermerkt, in der Personalabteilung I der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, schriftlich einzubringen (wissenschaftliches Personal).
1 PlSt für eine Schreibkraft (Ersatzkraft), Arbeitsplatzwertigkeit A4/GL bzw. v4/2,
Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit
eines EWR-Staates
Sonstige Voraussetzungen: gute Maschinschreibkenntnisse, Word, Excel
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Für den Rektor:
Die Universitätsdirektorin:
Mag. E. U r b a n
1 PlSt für eine(n) vollbeschäftigte(n) Assistenten(in), am Institut für Spanlose Fertigung und Hochleistungslasertechnik, ehestmöglich, auf die Dauer von 6 Jahren,
Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium für Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung
Sonstige Voraussetzungen: Hochleistungslasertechnik - Umformtechnik
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
1 PlSt für eine(n) vollbeschäftigte(n) Assistenten(in), am Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Kraftzeugbau, voraussichtlich mit 1. Dezember 2001, bis 30. November 2005
Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung
Sonstige Voraussetzungen: Besondere Kenntnisse im motorischen Versuchswesen, Gemischbildung, Wärmemanagement
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Der Dekan:
Dr. B. G r ö s e l
1 PlSt für eine(n) vollbeschäftigten Assistenten/in, am Institut für Chemische Technologie anorganischer Stoffe, Arbeitsgruppe Oxidchemie, ehestmöglich
Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium zB. der Chemie oder Physik bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung
Sonstige Voraussetzungen: Kandidaten/innen mit Kenntnissen auf dem Gebiet der Struktur- und Funktionskeramik sowie der Werkstoffprüfung werden bevorzugt gereiht.
EDV-Kenntnisse erwünscht.
Bewerbungsfrist: 3 Wochen
Der Dekan:
Dr. H. S t a c h e l b e r g e r
Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr - 52.1. Zentrale Verwaltung