Mitteilungsblatt - 31/2010


PDF Ansicht PDF Ansicht

JSON-Export

Zurück zur Jahresübersicht

TU Logo

MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2010
31. Stück
21. Dezember 2010

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


 


 

 

307. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002

Die Aufstellung der gem. § 27 Abs. 2 UG 2002 erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgenden Links verfügbar:

Gesamtliste aller jemals erteilten Bevollmächtigungen (Projektleiter/innen)
https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste

Liste aller aktuellen Bevollmächtigungen (Projekt noch nicht abgeschlossen)
https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste?v_filter=aktiv

Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y

 

308. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002

Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002 ist unter
https://tiss.tuwien.ac.at/mbl/p28vollmachten verfügbar.

Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y

 

 

309. Wissenschaftspreis der TU Wien - Richtlinien für die Antragstellung

Das Rektorat der Technischen Universität Wien hat beschlossen, gemäß dem Entwicklungsplan 2010+ einen Wissenschaftspreis für NachwuchswissenschaftlerInnen der TU Wien zu implementieren. Dieser Preis wird 2010 erstmalig ausgeschrieben, die weiteren Ausschreibungen erfolgen alle 2 Jahre.
Vorrangiges Ziel ist die Förderung von NachwuchswissenschaftlerInnen mit mindestens 2 bis maximal 8 Jahren Erfahrung als Postdoc, die - gemessen an internationalen Maßstäben - bereits herausragende wissenschaftliche Leistungen in ihrem Fachgebiet vorzuweisen haben und aufgrund ihres bisherigen wissenschaftlichen Werdeganges für die Zukunft beträchtliche Leistungen in ihrer Forschung an der TU Wien erwarten lassen.
Der TU-Wissenschaftspreis soll hervorragende NachwuchswissenschaftlerInnen zur eigenverantwortlichen Leitung einer Arbeitsgruppe qualifizieren, ein Höchstmaß an Freiheit und Flexibilität in ihrer wissenschaftlichen Arbeit garantieren, und die Durchführung von High-Risk-Projekten in der Forschung bzw. der Erschließung der Künste ermöglichen.
Einzureichen ist ein genau beschriebenes, auf 5 Jahre begrenztes Forschungsprojekt bzw. ein Projekt zur Erschließung der Künste. Antragsberechtigt sind ausschließlich Angehörige der TU Wien.
Dotierung
Der Preis ist insgesamt mit € 500.000,- dotiert. Die Mittel können für Investitionen, Personal- und Sachkosten eingesetzt werden und sollen eine mittelfristige finanzielle Absicherung der Forschungstätigkeit in einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren ermöglichen.
Der Preis ist nicht teilbar, bei zweckwidriger Verwendung sind die Mittel der TU Wien rückzuerstatten. Falls der/die PreisträgerIn die TU Wien verlässt, verbleibt das Preisgeld bzw. der Rest dieser Mittel an der TU Wien.
Nominierung
Die Ausschreibung des Preises erfolgt im Mitteilungsblatt der TU Wien. Nominierungen erfolgen ausschließlich über die Dekane/Dekaninnen der TU Wien, welche für ihre Fakultät maximal einen/eine Nachwuchswissenschaftler/in und deren Projekt nominieren können. Die Dekane/Dekaninnen leiten die Bewerbungsunterlagen einschließlich der erforderlichen Stellungnahmen bis spätestens 1. März 2011 an das Vizerektorat für Forschung weiter.
Insgesamt werden maximal 8 Anträge pro Genehmigungsjahr einem Begutachtungs-verfahren zugeführt. Der/die nominierte Wissenschaftler/in ist zugleich auch der/die Projektleiter/in des eingereichten Projektes.
Nominierungsvoraussetzungen
Um den Nachwuchscharakter des Preises zu betonen, sind Einreichungen nach folgenden Kriterien zu nominieren:
- Mindestens 2 bis maximal 8 Jahre wissenschaftliche Tätigkeit nach der Promotion am Ende der Einreichfrist, Fristüberschreitungen sind bei Kindererziehungszeiten, nachweislichem Präsenz- oder Zivildienst möglich; Es können ausschließlich MitarbeiterInnen der TU Wien nominiert werden.
- Vorliegen eines hinsichtlich Zielen und Methodik genau beschriebenen Projektes
- Ausgezeichnete wissenschaftliche Publikationstätigkeit in internationalen Fachzeit-schriften und/oder international anerkannte Beiträge zur Entwicklung im spezifischen Fachgebiet bzw. zur Erschließung der Künste
- Wissenschaftliche Selbstständigkeit
- Ein- oder mehrjähriger Auslandsaufenthalt ist wünschenswert
Das geplante Projekt muss an der TU Wien durchgeführt werden.
Anrechenbare Kosten
Es werden Personal- und Sachmittel sowie Investitionen, die zur Durchführung des eingereichten Projekts erforderlich sind, und über die vom Institut bzw. der Fakultät bereitgestellten Ressourcen hinausgehen, gefördert. Keine Berücksichtigung finden alle Infrastruktureinrichtungen, die zur Aufrechterhaltung des normalen Betriebs des Instituts notwendig sind.
Die Höhe der beantragbaren Mittel kann maximal € 500.000,- betragen. Die beantragten Mittel werden an das Institut des/der Preisträgers/Preisträgerin auf einen separaten Innenauftrag ausgezahlt. Der/die Preisträgerin erhält eine §28-Bevollmächtigung, die ihm/ihr die freie Verwendung der Mittel ermöglicht.
Formalanforderungen und Formulare:
Der Projektantrag muss in englischer Sprache in elektronischer Form und in Papierform (ein Exemplar mit Originalunterschriften) unter dem Titel „Wissenschaftspreis der TU Wien" und unter Nennung des/der Projektleiters/in mit folgenden Antragsformularen und -unterlagen eingereicht werden: ("Name" = Name des/der ProjektleiterIn)
- Nominierung und Stellungnahme des/der Dekans/Dekanin der Fakultät, Stellungnahme des/der Institutsleiters/Institutsleiterin mit Bezug zum Leitbild des Instituts sowie des Nachweises der Arbeitsmöglichkeit des/der Kandidaten/in am Institut für den Zeitraum des beantragten Projekts (Formular bitte downloaden:
https://tuweb.tuwien.ac.at/fileadmin/t/tuwien/docs/forschung/TU-Wissenschaftspreis/Nominierung_TU-Wissenschaftspreis.pdf ) (NAME_nomination.pdf)
- Projektkurzfassung in Deutsch und Englisch (Formular bitte downloaden:
https://tuweb.tuwien.ac.at/fileadmin/t/tuwien/docs/forschung/TU-Wissenschaftspreis/Abstract_TU-Wissenschaftspreis.pdf ) (NAME_abstract_deu.doc, NAME_abstract_eng.doc)
- Projektbeschreibung: maximal 25 Seiten, inkl. Verzeichnisse, Abbildungen und Tabellen, DIN A 4, einseitig bedruckt, mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen und ungebunden, 11 pt, 1,5 Zeilenabstand) (NAME_proposal.pdf)
- Verzeichnisse der projektrelevanten, wissenschaftlichen Publikationen des/der Projektleiters/in und gegebenenfalls der Mitglieder der Arbeitsgruppe der letzten fünf Jahre (Auszug Publikationsdatenbank), Hervorhebung (fett) der 5 wichtigsten Publikationen) NAME_publications.pdf)
- Beiblatt mit Nennung aller AutorInnen, die wesentliche wissenschaftliche Beiträge bei der Erstellung des Antrags geleistet haben, inkl. Beschreibung des Beitrags (NAME_co-authors.pdf)
- Nationale und internationale ForschungspartnerInnen, (unter Hervorhebung jener KooperationspartnerInnen bei denen Kosten im Rahmen des beantragten Projektes für Personal und/oder Forschungsinfrastruktur anfallen) (NAME_cooperation.pdf)
-
Kostenaufstellung (NAME_costs.pdf)
-
Finanzierungsplan (NAME_finance_plan.pdf)
- Wissenschaftliche Lebensläufe des/der Projektleiters/in und gegebenenfalls der Mitglieder der Arbeitsgruppe (NAME_CV.pdf)
Beilagen (falls erforderlich)
-
Nachweis der Kinderbetreuungszeiten, geleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst
Auswahl
Die Anträge werden im Forschungs- und Transfersupport der TU Wien auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Ausschreibungsrichtlinien geprüft und anschließend durch das Vizerektorat für Forschung an die Jurymitglieder zur Begutachtung weitergeleitet.
Nach Einlangen des Antrags sind keine Änderungen möglich. Unvollständige Anträge bzw. Anträge mit formalen Mängeln werden nicht berücksichtigt und sofort ausgeschieden. Eine Jury, bestehend aus dem/der RektorIn der TU Wien und dem/der VizerektorIn für Forschung der TU Wien sowie fünf externen ExpertInnen, die jeweils einen Forschungsschwerpunkt der TU Wien repräsentieren, wird über die Vergabe des Preises entscheiden. Als Entscheidungsgrundlage werden für jedes nominierte Projekt drei Gutachten eingeholt. Die GutachterInnen werden von den Jury-Mitgliedern ausgewählt.
Die GutachterInnen werden gebeten, zu folgenden Fragen kurz Stellung zu nehmen:
1. bezüglich der AntragstellerIn
a. Beurteilung der wissenschaftliche Qualität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers auf der Basis ihrer bzw. seiner bisherigen wissenschaftlichen Leistungen
b. Einschätzung des zukünftigen Entwicklungspotentials der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
2. bezüglich des Projekts
a. Klarheit der Ziele
b. Angemessenheit der Methodik (inkl. Arbeits- und Zeitplanung sowie Disseminationsstrategien)
c. Innovative Aspekte
3. Anregungen: Was sollte getan werden, um die Chancen für einen Projekterfolg zu erhöhen?
4. Finanzielle Aspekte: Angemessenheit von Personal- und Sachmitteln
5. Abschließende Empfehlung über Förderung oder Ablehnung
Das Auswahlverfahren erfolgt unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien:
a) Ergebnis der Bewertung der Gutachten
b) Ergebnis der Bewertung der internationalen ExpertInnen
c) unter zusätzlicher Beachtung der im Antrag gemachten Angaben
d) Einordnung in das Forschungsprofil der Universität
Grundsätzlich wird jener Antrag mit der absoluten Stimmenmehrheit ausgewählt.
Falls alle Jurymitglieder jeweils einen anderen Antrag favorisieren, entscheidet der/die RektorIn der TU Wien.
Preisverleihung
Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen eines Festaktes an der TU Wien.
Berichtslegung, Verwendungsnachweis
Die Verwendung des Preisgeldes ist auf das im prämierten Projekt eingereichte wissenschaftliche Vorhaben bzw. Vorhaben zur Erschließung der Künste und die im Antrag genannten Kosten beschränkt. Das Preisgeld soll zeitnah verwendet werden.
Der/die ProjektleiterIn des genehmigten Projektes ist verpflichtet, dem Vizerektorat für Forschung bis spätestens 30 Monate nach Projektstart einen Zwischenbericht und 1 Monat nach Projektende einen Abschlussbericht vorzulegen.


Für das Rektorat:
Die Vizerektorin für Forschung:
Dr. S. S e i d l e r

 

 


 

Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Angelika Kober
Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

Zurück zur Jahresübersicht