Mitteilungsblatt - 3/2009


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2009
3. Stück
04. Februar 2009

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 24. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002
  • 25. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002
  • 26. Richtlinien des Rektorates für den Erlass und die Rückerstattung des Studienbeitrages gemäß § 92 UG 2002
  • 27. Senat der Technischen Universität Wien; Verschiebung eines Sitzungstermines
  • 28. Nominierung der Mitglieder der Schiedskommission durch den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
  • 29. Einteilung des Studienjahres 2009/2010 und Festlegung der lehrveranstaltungsfreien Zeiten
  • 30. Einrichtung des Universitätslehrgangs "Logistikmanagement" an der Technischen Universität Wien gemäß § 56 UG 2002 und Beschlussfassung über das Curriculum gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG 2002
  • 31. Anpassung der Lehrgangsgebühr für den Universitätslehrgang "General Management MBA" der Technischen Universität Wien in Kooperation mit der Donau-Universität Krems
  • 32. Mitteilungen der Universitätsverwaltung
  • 33. Einsetzung einer Habilitationskommission
  • 34. Ausschreibung freier Stellen
     


     

     

    24. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002

    Die Aufstellung der gem. § 27 Abs.2 UG 2002 erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgenden Links verfügbar

    Gesamtliste aller jemals erteilten Bevollmächtigungen (Projektleiter/innen)
    https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste

    Liste aller aktuellen Bevollmächtigungen (Projekt noch nicht abgeschlossen)
    https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste?v_filter=aktiv


    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y  e.h.

     

    25. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002

    Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002 ist unter http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/rechtsabt/downloads/Vollmachten_28.pdf
    verfügbar.


    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y  e.h.

     

    26. Richtlinien des Rektorates für den Erlass und die Rückerstattung des Studienbeitrages gemäß § 92 UG 2002

    Das Rektorat hat am 27. Jänner 2009 folgende Richtlinien für den Erlass und die Rückerstattung des Studienbeitrages erlassen:

    „Die nachfolgenden Regelungen ergänzen die in §§ 91 und 92 UG 2002 sowie in
    §§ 2a bis 2c der StudienbeitragsVO 2004 i.d.F. BGBl. II Nr. 3/2009 enthaltenen Bestimmungen.“

    § 1 Erlass des Studienbeitrages (zusätzlich zu den gesetzlich vorgegebenen Erlasstatbeständen)

    1.) Inhabern/innen einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises nach § 10 Opferfürsorgegesetz, BGBl. Nr. 183/1947 i.d.g.F. für die gesamte Studiendauer sowie

    2.) Schülerinnen und Schülern, die im Rahmen des Programmes "SchülerInnen an die Unis" des Österreichischen Zentrums für Begabtenförderung und Begabtenforschung an der Technischen Universität Wien (als außerordentliche Studierende) anrechenbare Lehrveranstaltungen besuchen.

    § 1a Übergangsbestimmung

    Der Studienbetrag ist jenen ausländischen ordentlichen Studierenden für die Dauer des vor dem Wintersemester 2004/05 begonnenen ordentlichen Studiums ab dem Wintersemester 2004/05 zu erlassen, die Angehörige eines in Anlage 1 oder Anlage 2 zu § 3 Studienbeitragsverordnung 2004 angeführten Staates oder Gebietes sind, und zwar im selben Ausmaß, in welchem bis einschließlich dem Sommersemester 2004 ein Erlass oder eine Rückerstattung des Studienbeitrages gewährt wurde.
    Diese Befreiung gilt bis zum Abschluss des Studiums, soferne die gesetzliche Studiendauer nicht um mehr als ein Semester (max. sechssemestriges Studium) bzw. nicht um mehr als zwei Semester (gesetzliche Studiendauer mehr als sechs Semester) überschritten wird. Ausländische Studierende der o. Staatsangehörigkeit, die vor dem Wintersemester 2004/05 den Vorstudienlehrgang begonnen haben und diesen in der vorgeschriebenen Zeit abschließen, haben für das folgende im Zulassungsbescheid angeführte ordentliche Studium für die oben festgelegte Studiendauer keinen Studienbeitrag zu zahlen.
    Bei der Aufnahme eines weiteren Studiums ist für die Befreiung vom Studienbeitrag die Anzahl der Semester des ersten Studiums heranzuziehen. Bei einem Wechsel von einem Diplomstudium auf ein Bachelorstudium innerhalb des selben Studiums wird die für das Diplomstudium bereits absolvierte Semesteranzahl für das Bachelorstudium eingerechnet. Beurlaubte bzw. im Rahmen von Mobilitätsprogrammen u.a. auswärts absolvierte Semester haben keine aufschiebende Wirkung.
    Ausländische Studierende der o. Staatsangehörigkeit, die unmittelbar im Wintersemester 2004/05 ein ordentliches Studium oder den Vorstudienlehrgang beginnen, haben den Studienbeitrag zu bezahlen.

    § 2 Rückerstattung des Studienbeitrages

    Der Studienbeitrag ist in folgenden Fällen rückzuerstatten:
    1. Die/Der Studierende hat den vorgeschriebenen Studienbeitrag bezahlt. Es wird jedoch in der Folge für das betreffende Semester ein Erlasstatbestand (siehe § 1) wirksam und von ihr oder ihm binnen 6 Monaten ab Bezahlung geltend gemacht, wenn die/der Studierende im betroffenen Semester an keiner anderen österreichischen Universität ein Studium betreibt (die Mitbelegung an anderen Universitäten ist davon ausgenommen). Als Datum der Bezahlung gilt das Datum des Einlangens des Studienbeitrages beim Bundesrechenzentrum.
    2. Die/Der Studierende hat mehr als den festgelegten Studienbeitrag entrichtet, die Überbezahlung wird rückerstattet.
    3. Die/Der Studierende hat den Studienbeitrag unvollständig oder zu spät entrichtet und es wird keine Fortsetzungsmeldung bewirkt. Die Einzahlung wird rückerstattet.
    4. Die/Der Studierende hat den vorgeschriebenen Studienbeitrag einbezahlt, verliert jedoch noch vor Ende der Nachfrist des betreffenden Semesters die Eigenschaft einer oder eines beitragspflichtigen Studierenden. (z.B. wenn der Studienabschluss aufgrund der Nachwirkung der Fortsetzungsmeldung des Vorsemesters auch ohne Beitragszahlung für das aktuelle Semester möglich gewesen wäre oder wegen Studienabbruchs, wenn der oder die Studierende im betreffenden Semester noch zu keiner Prüfung angetreten ist und auch keine wissenschaftliche Arbeit zur Beurteilung eingereicht hat), wenn die/der Studierende im betroffenen Semester an keiner anderen österreichischen Universität ein Studium betreibt (die Mitbelegung an anderen Universitäten ist ausgenommen).
    5. Der/die Studierende hat den Studienbeitrag entrichtet, da er/sie die erforderlichen Nachweise für den Erlass erst nach dem in § 3 Abs. 1 festgesetzten Zeitpunkt vorlegen konnte.

    § 3 Verfahren bei Antrag auf Erlass des Studienbeitrages

    1. Der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages ist spätestens bis zum Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist in der Studien- und Prüfungsabteilung der Technischen Universität Wien einzubringen.
    2. Gleichzeitig mit dem Antrag sind alle Nachweise bezüglich der Erfüllung eines Erlasstatbestandes einzubringen.
    3. Die Entscheidung über den Erlass trifft der Vizerektor für Lehre der Technischen Universität Wien innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Antragstellung
    4. Der Erlass gem. § 1a erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung; es besteht kein Rechtsanspruch.

    § 4 Verfahren bei Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrages

    1. Ein Antrag auf Rückerstattung ist innerhalb von 6 Monaten nach Entrichtung des Studienbeitrages, dessen Rückerstattung beantragt wird, zulässig.
    2. Der Antrag ist in der Studien- und Prüfungsabteilung der Technischen Universität Wien einzubringen.
    3. Die Entscheidung über die Rückerstattung trifft der Vizerektor für Lehre der Technischen Universität Wien innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab dem 15. Dezember für das jeweilige Wintersemester bzw. ab den 15. Mai für das jeweilige Sommersemester.
    4. Auf die Erstattung besteht kein Rechtsanspruch

    § 5 Schlussbestimmungen

    Die §§ 1, 1a und 2 dieser Richtlinie (in Verbindung mit den gesetzlichen Bestimmungen) regeln den Erlass und die Rückerstattung von Studienbeiträgen abschließend. Als Studien oder Praxiszeiten im Ausland gelten Studienzeiten von mindestens 4 aufeinanderfolgenden Wochen während des Semesters, für das der Erlass des Studienbeitrages beantragt wird.

    Für das Rektorat:
    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    27. Senat der Technischen Universität Wien; Verschiebung eines Sitzungstermines

    Der Senat hat in der Sitzung am 26. Jänner 2009 folgende Änderung der Sitzungstermine für das Studienjahr 2008/09 vorgenommen:
    Die ursprünglich geplante 35. Sitzung - 09. März 2009, 14:00 c.t., Boeckl-Saal wird auf 30. März 2009, 14:00 c.t., Boeckl-Saal verlegt.
    Tagesordnungspunkte: Einzureichen bis 16. März 2009, 12:00 Uhr
    Informationen unter: http://www.tuwien.ac.at/wir_ueber_uns/universitaetsleitung/senat/sitzungen/.
    Gleichzeitig wird ersucht, den ursprünglichen Sitzungstermin Montag, 9. März 2009 für eine "Sitzung der offenen Senats-Arbeitsgruppe betr. Studienplanänderungen" in Evidenz zu halten.

    Der Vorsitzende des Senats:
    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    28. Nominierung der Mitglieder der Schiedskommission durch den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

    Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat in seiner Sitzung vom 23. Jänner 2009 einstimmig beschlossen, als Mitglieder der Schiedskommission für die Funktionsperiode 2009 bis 2011 Frau MinRätin Dr. Barbara BOREK und Herrn MinRat Dr. Lothar MATZENAUER zu entsenden.

    Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
    Dr. J. M i k o l e t z k y

     

    29. Einteilung des Studienjahres 2009/2010 und Festlegung der lehrveranstaltungsfreien Zeiten

    Der Senat hat in der Sitzung am 26. Jänner 2009 mit einstimmigem Beschluss die Einteilung des Studienjahres 2009/2010 sowie die Zulassungsfristen für das Studienjahr 2009/10 und die Festlegung lehrveranstaltungsfreier Zeiten im Studienjahr 2009/10 vorgenommen:

    Einteilung des Studienjahres 2009/10:
    * Wintersemester 2009/10: Donnerstag 1. Oktober 2009 bis Donnerstag 28. Jänner 2010
    * Sommersemester 2010: Montag 1. März 2010 bis Mittwoch 30. Juni 2010

    Zulassungsfristen für das Studienjahr 2009/10:
    * Wintersemester 2009/10: Montag 13. Juli 2009 bis Freitag 30. Oktober 2009
    * Sommersemester 2010: Montag 8. Februar 2010 bis Mittwoch 31. März 2010

    Lehrveranstaltungsfreie Zeiten im Studienjahr 2009/10:

    * Allerseelentag: Montag 2. November 2009
    * Tag des Landespatrons 15. November 2009: fällt aus, ist ein Sonntag!
    * Weihnachtsferien: Montag 21. Dezember 2009 bis Samstag 09. Jänner 2010
    * Semesterferien: Freitag 29. Jänner 2010 bis Samstag 27. Februar 2010
    * Osterferien: Montag 29. März 2010 bis Samstag 10. April 2010
    * Pfingstferien: Samstag 22. Mai 2010 bis Dienstag 25. Mai 2010
    * Rektorstag: Freitag, 14. Mai 2010 (Beschluss des Rektorats vom 16.12.2008)
    * Sommerferien: Donnerstag 1. Juli 2010 bis Donnerstag 30. September 2010

    Der Vorsitzende des Senats:
    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    30. Einrichtung des Universitätslehrgangs "Logistikmanagement" an der Technischen Universität Wien gemäß § 56 UG 2002 und Beschlussfassung über das Curriculum gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG 2002

    Der Senat hat in der Sitzung am 26. Jänner 2009 auf Antrag des Weiterbildungszentrums einstimmig die Einrichtung des Universitätslehrganges "Logistikmanagement" an der Technischen Universität Wien gemäß § 56 UG 2002 inkl. Beschlussfassung über das Curriculum gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG 2002 beschlossen.
    Die Lehrgangsgebühr wurde mit EUR 10.100,-- festgelegt.
    Das Curriculum kann unter http://cec.tuwien.ac.at/studienplaene/ eingesehen werden.

    Der Vorsitzende des Senats:

    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    31. Anpassung der Lehrgangsgebühr für den Universitätslehrgang "General Management MBA" der Technischen Universität Wien in Kooperation mit der Donau-Universität Krems

    Der Senat hat in der Sitzung am 26. Jänner 2009 auf Antrag des Weiterbildungszentrums die Anpassung/Anhebung der Lehrgangsgebühr für den Universitätslehrgang "General Management MBA" der Technischen Universität Wien in Kooperation mit der Donau-Universität Krems auf EUR 20.900,-- beschlossen.

    Der Vorsitzende des Senats:

    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    32. Mitteilungen der Universitätsverwaltung

    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:

    Dekanatszentrum der Fakultäten für Informatik, Mathematik und Geoinformation, Physik und Technische Chemie, Herr Heinz-Dieter HUEMAYER, Tel.: 58801-10002
    Dekanat für Architektur und Raumplanung, Frau Tamara HORWATH, Tel.: 58801-25005
    Dekanat für Bauingenieurwesen, Frau Ramona SCHNEIDER, Tel.: 58801-20010
    Dekanat für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften, Frau Regina GALLER, Tel.: 58801-30011
    Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik, Frau Dietlinde EGGER, Tel.: 58801-35001
    Ansprechpersonen an der HTU, Frau Helga BAUER, Tel.: 58801-49501

     

    32.1. betreffend Forschungspreise des Landes Steiermark 2009

    Das Land Steiermark schreibt aus:
    1.) den Erzherzog-Johann-Forschungspreis zu EUR 10.900,-- für Leistungen auf den Gebieten der Geistes- oder Naturwissenschaften, die zur besseren Kenntnis und der Forschung des Landes Steiermark beitragen.
    Bewerber/innen müssen die österreichische oder eine EU/EWR-Staatsbürgerschaft besitzen und im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren Hauptwohnsitz haben.
    2.) den Forschungspreis bzw. Förderungspreis für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark zu je EUR 10.900,--
    Thema: hervorragende Leistungen auf allen Gebieten der wissenschaftlichen Forschung.
    Die eingereichte Arbeit darf keine Diplom-/Masterarbeit bzw. Dissertation sein und auch bei keinem anderen Bewerb eingereicht bzw. prämiert worden sein.
    Bewerbungsschluss: 16. April 2009
    Informationen und Bewerbungen:
    Maria Ladler, Tel.: (0316) 877-2003, Fax: (0316) 877-3998, e-mail: maria.ladler@stmk.gv.at

    Mag. E. U r b a n

     

    32.2. betreffend ÖAW-EURATOM; neue Stellenausschreibungen

    Bei Fusion for Energy sowie bei ITER (Cardarache, Frankreich) sind neue Stellen ausgeschrieben:
    Bei Fusion for Energy (The European Joint Undertaking for ITER and the Development of Fusion Energy) sind neue Stellen ausgeschrieben.
    Genauer Wortlaut der Ausschreibung auf der F4E Website:
    http://fusionforenergy.europa.eu/7_job_opportunities_en.htm
    CAD Designer
    http://fusionforenergy.europa.eu/documents/0030_CA_FGIV.pdf 20/02/2009
    CAD Designer
    http://fusionforenergy.europa.eu/documents/0029_CA_FGIII.pdf 20/02/2009
    Bei ITER (Cardarache, Frankreich) sind fünf neue Stellen ausgeschrieben.
    Genauer Wortlaut der Ausschreibungen unter: http://www.iter.org/a/index_jobs.htm.
    TKM-028 International Components Division Head http://www.iter.org/a/n3/description_pdfs/TKM-028.pdf D1 28/02/2009

    Mag. E. U r b a n

     

    32.3. betreffend Ausschreibung der Fohn-Stipendien 2009

    Schwerpunkte der Förderung sind besonders innovative und/oder aufwendige Studien bzw. Projekte bzw. post-graduate Studien in den Bereichen Bildende Kunst, Kunstgeschichte, allgemein künstlerische Studienrichtungen.
    Bewerberkreis:
    Höchstbegabte Studenten und Absolventen (Studienabschluss innerhalb des letzten Jahres) von Universitäten, Hochschulen und Kunstakademien mit österreichischer Staatsbürgerschaft, Südtiroler mit deutscher Muttersprache, für Studien und Projekte im In- und Ausland.
    Bewerbungen vom 20. Februar bis 16. März 2009 an Fohnstiftung, 1011 Wien, Singerstraße 17-19.
    Informationen am Dekanat für Architektur und Raumplanung.

    Mag. E. U r b a n

     

    32.4. betreffend Stellenausschreibung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie

    Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat Stellenausschreibungen für Mitarbeiter der obersten Zivilluftfahrtbehörde übermittelt.
    Es handelt sich um Tätigkeiten im Bereich der technischen Überwachung.
    Voraussetzungen sind HTL-Matura (Chemie, Maschineningenieurwesen, Betriebsmanagement) bzw. ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik (Energietechnik).
    Bewerbungsfrist: 16. Februar 2009
    Anfragen: Frau Sabine Plank, Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 7102, E-Mail: sabine.plank@bmvit.gv.at

    Mag. E. Urban

     

    33. Einsetzung einer Habilitationskommission

    Der Senat hat in seiner Sitzung am 23.Juni 2008 gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 i.V.m. dem Satzungsteil "Richtlinie für Habilitationsverfahren" MBl.Nr. 81-2004/2005, zur Durchführung des Habilitationsverfahrens von Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Martin KOZEK, Fachgebiet "Regelungstechnik und Systemdynamik", eine Habilitationskommission eingesetzt.
    In der konstituierenden Sitzung am 16. Oktober 2008 wurde Herr O.Univ.-Prof. Dr. Helmut SPRINGER zum Vorsitzenden gewählt.

    Der Dekan:
    Dr. B. G r ö s e l

     

    34. Ausschreibung freier Stellen

    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
    Behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     

    34.1. Universitätsverwaltung und Zentrale Einrichtungen

    1 Stelle für eine/n Jurist/in in der Rechtsabteilung, Arbeitsplatzwertigkeit v1
    Erfordernisse:
    Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften,
    Berufspraxis sowie besondere Kenntnisse des Vergaberechts, ev. Spezialisierung auf diesem Rechtsgebiet in Diplomarbeit oder Dissertation,
    idealerweise Kenntnisse des Urheber-, Datenschutz- oder Steuerrechts,
    sehr gute Englischkenntnisse,
    sehr gute Kenntnis von MS Office und Rechtsdatenbanken
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

     

    34.2. Zentrum für Informations- und Facility Management (IFM)

    1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n Mitarbeiter/in im SAP Call Center, Arbeitsplatzwertigkeit v2/1
    Erfordernisse:
    * SAP-Kenntnisse im Bereich Beschaffung und Vertrieb
    * Basiskenntnisse FI/CO
    * Anwendungserfahrung
    * gute Kommunikationsfähigkeit
    * BWL-Kenntnisse und/oder Informatikkenntnisse sind von Vorteil
    * Matura;
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n SAP-Entwickler/in, Arbeitsplatzwertigkeit v1/1
    Erfordernisse:
    * Fundierte Kenntnisse und Praxiserfahrung mit SAP R/3 und ABAP speziell im Bereich SAP-Reporting
    * Erfahrung mit Transaktionsprogrammierung und Web Dynpro
    * Erfahrung in SAP-Skript und Patch-Input Programmierung erwünscht
    * Erfahrung in SQL, Microsoft Visual Basic 6.0, Excel, SAP BW 3.5 und 7.0 vorteilhaft
    * SAP RFC-Progammiererfahrung erwünscht
    * Matura
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    34.3. Fakultät für Architektur und Raumplanung

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden), am Institut für Architektur und Entwerfen, Fachbereich Hochbau 2, voraussichtlich ab März 2009, für die Dauer von 4 Jahren
    Aufnahmebedingungen:
    Abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Architektur bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
    Sonstige Kenntnisse:
    Praktische Erfahrung im Hochbau- speziell Holzbau, Energieeffizientes Bauen, Teamgeist, Organisationstalent, EDV-Kenntnisse (Text, Layout, Grafik)
    Bewerbungsfrist: 5. Februar 2009 bis 25. Februar 2009 (Datum des Poststempels)
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Studienassistenten/in (18,5 Wochenstunden), am Institut für Architektur und Entwerfen, Fachbereich Gebäudelehre und Entwerfen
    Erfordernisse:
    EDV-Kenntnisse, Teamfähigkeit, Genauigkeit
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Studienassistenten/in (4 Wochenstunden), am Dekanat für Architektur und Raumplanung
    Erfordernisse:
    Student/in der Architektur oder Raumplanung und Raumordnung, Interesse an hochschulpolitischen Fragen sowie an internationaler Kooperation im Bereich der Architektur- und Raumplanerausbildung, Organisationserfahrung, Teamfähigkeit, EDV-Kenntnisse
    Sonstige Voraussetzungen: gute Englischkenntnisse
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    34.4. Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften
    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden), am Institut für Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie, Fachbereich metallische Werkstoffe, voraussichtlich ab 1. April 2009, für die Dauer von 4 Jahren
    Aufnahmebedingungen:
    Abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Maschinenbau oder Werkstoffwissenschaft bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
    Sonstige Kenntnisse:
    Wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der metallischen Werkstoffe (mit dem Ziel einer Dissertation), Lehrerfahrung, Englisch und Deutschkenntnisse, Nutzung wissenschaftlicher Software
    Bewerbungsfrist: 5. Februar 2009 bis 25. Februar 2009 (Datum des Poststempels)
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    34.5. Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

    1 Stelle für eine/n Techniker/in für programmierbare Hardware am Institut für Nachrichtentechnik und Hochfrequenztechnik, Arbeitsplatzwertigkeit v2/3
    Erfordernisse:
    Die Stelle erfordert Programmiererfahrung marktüblicher FPGA Chips und Beherrschung der zugehörigen Software. Weiterhin sind Softwarekenntnisse im Bereich Unix/Linux sowie "C" und Matlab erforderlich.
    Ein FH-Abschluss im Bereich Elektrotechnik (oder vergleichbare Qualifikation) wären gewünscht.
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    34.6. Fakultät für Mathematik und Geoinformation

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Studienassistenten/in (15 Wochenstunden), am Institut für Diskrete Mathematik und Geometrie, ab 1. März 2009 bis 31. Jänner 2010
    Erfordernisse:
    Abgelegte 1. Diplomprüfung oder Bachelor aus Mathematik und guter Studienerfolg, Interesse an Mitarbeit am Lehr- und Forschungsbetrieb des Instituts.
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Studienassistenten/in (20 Wochenstunden), am Institut für Geodäsie und Geophysik, Fachbereich Ingenieurgeodäsie,
    ab 1. März 2009 bis 28. Februar 2011
    Erfordernisse:
    Einschlägiges Bakkalaureat (z.B. Geodäsie und Geoinformatik) oder 1. Abschnitt eines einschlägigen Diplomstudiums (z.B. Vermessung und Geoinformation) abgeschlossen, praktische Vermessungs-Erfahrung, Freude an Datenanalyse und Ausgleichungsrechnung, MATLAB und solide Englischkenntnisse erwünscht
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    34.7. Fakultät für Physik

    1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Theoretische Physik, voraussichtlich ab 1. Oktober 2009, auf die Dauer von 6 Jahren
    Aufnahmebedingungen:
    Einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung
    Sonstige Kenntnisse:
    Mehrjährige Forschungsaktivität in theoretischer Elementarteilchenphysik und Quantenfeldtheorie
    Bewerbungsfrist: 5. Februar 2009 bis 25. Februar 2009 (Datum des Poststempels)
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    34.8. Fakultät für Informatik
    1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in, am Institut für Computergraphik und Algorithmen, Arbeitsbereich Algorithmen und Datenstrukturen, voraussichtlich ab 01. März 2009 bis 28. Februar 2011
    Aufnahmebedingungen:
    Einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium Informatik oder Wirtschaftsinformatik bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung
    Sonstige Kenntnisse:
    Ausgezeichnete Kenntnisse und wissenschaftliche Erfahrung in Algorithmen und Datenstrukturen, speziell in den Bereichen heuristische Optimierungsverfahren und generalisierte Netzwerkdesignprobleme, Erfahrung in der Lehre
    Bewerbungsfrist: 05. Februar 2009 bis 25. Februar 2009 (Datum des Poststempels)
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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