Mitteilungsblatt - 3/2002


PDF Ansicht PDF Ansicht

JSON-Export

Zurück zur Jahresübersicht

TU Logo

MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2002
3. Stück
25. Oktober 2002

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


 


 

 

15. Einberufung zur konstituierenden Sitzung des Gründungskonvents der Technischen Universität Wien


Gemäß § 120 Abs. 10 Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120, wird hiermit die konstituierende Sitzung des Gründungskonvents der Technischen Universität Wien einberufen.


Zeit: Freitag, 29. November 2002, 13.30 Uhr

Ort: Seminarraum der Fachgruppe Physik, 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 8-10, Turm B (gelb), 1. Stock


Die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Gründungskonvents gem. § 120 Abs. 7 Universitätsgesetz 2002 findet am Montag, dem 25. November 2002, statt.

Beratende Mitglieder des Gründungskonvents gem. § 120 Abs. 8 Universitätsgesetz 2002 sind der Vorsitzende des Dienststellenausschusses der Universitätslehrer, der Vorsitzende des Dienststellenausschusses für die Bediensteten mit Ausnahme der Universitätslehrer, die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, der Bibliotheksdirektor, die Universitätsdirektorin, der Leiter des Zentralen Informatikdienstes sowie die Vorsitzende der Hochschülerschaft an der betreffenden Universität.


Der Rektor:

Dr. P. S k a l i c k y

 

16. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsprofessoren/-innen in den Gründungskonvent der Technischen Universität Wien


Grundlage ist § 120 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (UG 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, i.V.m. der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Durchführung der Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder zum Gründungskonvent, BGBl. II Nr. 375/2002.




Es wird zur Wahl von sieben Vertretern/-innen der in § 120 Abs. 7 Z 1 UOG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in den Gründungskonvent für die bis 31. Dezember 2003 laufende Funktionsperiode einberufen.


Zeit: Montag, 25. November 2002, 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr


Ort: Großer Senatsitzungssaal (Boeckl-Saal), Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock


Wahlberechtigt sind alle der Technischen Universität Wien mit Stichtag 25. Oktober 2002 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe, d.s. Universitätsprofessoren/-innen inkl. (Vertrags-, Universitäts-) Professoren/-innen gemäß §§ 49 f bis k und 57 VBG sowie die Gastprofessoren/-innen gemäß § 25 UOG 1993.

Ausnahmen von der passiven Wahlberechtigung:

Der im Amt befindliche Rektor und die Vizerektoren sind passiv nicht wahlberechtigt.


Wählerverzeichnisse:


In die Wählerverzeichnisse kann vom 4. bis 11. November 2002 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei dem Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.

Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 13. November 2002 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


Wahlvorschläge:


Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 11. November 2002 schriftlich bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.

Ein Wahlvorschlag hat mindestens die um zwei Personen (d.s. die Ersatzmitglieder) erhöhte Anzahl der zu wählenden Vertreter/-innen zu enthalten. Ein/e Zustellungsbevollmächtigte/r muss benannt sein.

Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein.

Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, sind ebenfalls aus dem Wahlvorschlag zu streichen.

Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen bei dem/der Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.

Wahlvorschläge, die keine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen, später als zwei Wochen vor dem Wahltag (d.i. nach dem 11. November 2002) bei dem/der Vorsitzenden einlangen oder eine geringere Anzahl an Wahlwerbern/-innen als die vorgeschriebene Mindestanzahl enthalten, nicht zuzulassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 15. November 2002 an der Amtstafel der Zentralen Verwaltung kundgemacht.

Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!


Der Rektor:

O.Univ.Prof. Dr. Peter SKALICKY

 

17. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsdozenten/-innen und der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Gründungskonvent der Technischen Universität Wien


Grundlage ist § 120 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (UG 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, i.V.m. der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Durchführung der Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder zum Gründungskonvent, BGBl. II Nr. 375/2002.




Es wird zur Wahl von zwei Vertretern/-innen der in § 120 Abs. 7 Z 2 UOG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in den Gründungskonvent für die bis 31. Dezember 2003 laufende Funktionsperiode einberufen.


Zeit: Montag, 25. November 2002, 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr


Ort: Festsaal, Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock


Wahlberechtigt sind alle der Technischen Universität Wien mit Stichtag 25. Oktober 2002 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe, d.s. alle Angehörigen des Mittelbaus inkl. Universitätsassistenten/-innen gem. §§ 49 l bis r VBG und Staff Scientists gem. §§ 49 s bis v VBG sowie alle Studienassistenten/-innen gem. § 34 UOG 1993 und Lehrbeauftragte gem. § 30 UOG 1993, nicht aber die wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen (in Ausbildung) gem. § 6 Abgeltungsgesetz.

Ausnahmen von der passiven Wahlberechtigung:

Der im Amt befindliche Rektor und die Vizerektoren sind passiv nicht wahlberechtigt.


Wählerverzeichnisse:


In die Wählerverzeichnisse kann vom 4. bis 11. November 2002 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei dem Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.

Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 13. November 2002 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


Wahlvorschläge:


Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 11. November 2002 schriftlich bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.

Ein Wahlvorschlag hat mindestens die um zwei Personen (d.s. die Ersatzmitglieder) erhöhte Anzahl der zu wählenden Vertreter/-innen zu enthalten. Jeder Wahlvorschlag hat zumindest zwei Universitätsdozenten/-innen (Amttitel: Außerordentliche/r Universitätsprofessor/in) zu enthalten. Ein/e Zustellungsbevollmächtigte/r muss benannt sein.

Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein.

Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, sind ebenfalls aus dem Wahlvorschlag zu streichen.

Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen bei dem/der Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.

Wahlvorschläge, die keine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen, später als zwei Wochen vor dem Wahltag (d.i. nach dem 11. November 2002) bei dem/der Vorsitzenden einlangen oder eine geringere Anzahl an Wahlwerbern/-innen als die vorgeschriebene Mindestanzahl enthalten, sind nicht zuzulassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist entgültig.


Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 15. November 2002 an der Amtstafel der Zentralen Verwaltung kundgemacht.

Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!


Der Rektor:

O.Univ.Prof. Dr. Peter SKALICKY

 

18. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Gründungskonvent der Technischen Universität Wien


Grundlage ist § 120 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (UG 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, i.V.m. der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über



die Durchführung der Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder zum Gründungskonvent, BGBl. II Nr. 375/2002.


Es wird zur Wahl von einem/r Vertreter/in der in § 120 Abs. 7 Z 3 UOG 2002 genannten Personengruppe und eines Ersatzmitgliedes in den Gründungskonvent für die bis 31. Dezember 2003 laufende Funktionsperiode einberufen.


Zeit: Montag, 25. November 2002, 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr


Ort: Sitzungszimmer im „Goldenen Lamm“, 1040, Wiedner Hauptstraße 7, Erdgeschoss (neben dem Dienststellenausschuss)


Wahlberechtigt sind alle der Technischen Universität Wien mit Stichtag 25. Oktober 2002 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.


Wählerverzeichnisse:


In die Wählerverzeichnisse kann vom 4. bis 11. November 2002 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei dem Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.

Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 13. November entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


Wahlvorschläge:


Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 11. November 2002 schriftlich bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.

Ein Wahlvorschlag hat mindestens die um zwei Personen (d.s. die Ersatzmitglieder) erhöhte Anzahl der zu wählenden Vertreter/-innen zu enthalten. Ein/e Zustellungsbevollmächtigte/r muss benannt sein.

Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein.

Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, sind ebenfalls aus dem Wahlvorschlag zu streichen.

Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen bei dem/der Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.

Wahlvorschläge, die keine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen, später als zwei Wochen vor dem Wahltag (d.i. nach dem 11. November 2002) bei dem/der Vorsitzenden einlangen oder eine geringere Anzahl an Wahlwerbern/-innen als die vorgeschriebene Mindestanzahl enthalten, sind nicht zuzulassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 15. November 2002 an der Amtstafel der Zentralen Verwaltung kundgemacht.

Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!


Der Rektor:

O.Univ.Prof. Dr. Peter SKALICKY


 

Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

Zurück zur Jahresübersicht