Mitteilungsblatt - 28/2009
MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2009
28. Stück
22. Oktober 2009
Karlsplatz 13
1040 Wien
- 219. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002
- 220. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002
- 221. Satzungsteil Berufungsverfahren - Neukundmachung
- 222. Satzungsteil Habilitationsverfahren - Neukundmachung
- 223. Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent
- 224. Bestellung zum Universitätsprofessor
- 225. VERENA-Förderpreis 2009 der Verbund-Stiftung
- 226. Beschluss des Senats der TU Wien über die Auslaufbestimmungen betreffend "Informatikmanagement"
- 227. Todesfall
- 228. Wahlkundmachung betreffend die Personalvertretungswahlen am 25. und 26. November 2009
- 229. Wahlkundmachung betreffend die Personalvertretungswahl am 25. und 26. November 2009 in den Zentralausschuss für die UniversitätslehrerInnen der Ämter der Universitäten beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
- 230. Mitteilungen der Universitätsverwaltung
- 231. Beschluss des Universitätsrats vom 5. Oktober 2009 - Änderung der Geschäftsordnung des Rektorats
- 232. Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal; Vertretungsregelung
- 233. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen - Nachnominierung von Mitgliedern
- 234. Ausschreibung freier Stellen
- 234.1. Fakultät für Mathematik und Geoinformation
- 234.2. Fakultät für Informatik
- 234.3. Fakultät für Bauingenieurwesen
Die Aufstellung der gem. § 27 Abs. 2 UG 2002 erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgenden Links verfügbar:
Gesamtliste aller jemals erteilten Bevollmächtigungen (Projektleiter/innen)
https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtlisteListe aller aktuellen Bevollmächtigungen (Projekt noch nicht abgeschlossen)
https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste?v_filter=aktivDer Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002 ist unter
https://tiss.tuwien.ac.at/mbl/p28vollmachten verfügbar.Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
Der Senat gem. UG 2002 hat in der Sitzung am 19. Oktober 2009 mit Stimmenmehrheit den Satzungsteil "Berufungsverfahren" mit einigen Änderungen gemäß Novelle zum Universitätsgesetz 2002 UG, BGBl. I Nr. 81/2009 beschlossen. Den Satzungsteil finden Sie unter http://www.tuwien.ac.at/dienstleister/service/rechtsabteilung/satzung/berufungsverfahren/DE/
Der Vorsitzende des Senats:
Dr. F. Z e h e t n e r
Der Senat gem. UG 2002 hat in der Sitzung am 19. Oktober 2009 mit einstimmigem Beschluss den Satzungsteil „Habilitationsverfahren" mit einigen Änderungen gemäß Novelle zum Universitätsgesetz 2002 UG, BGBl. I Nr. 81/2009 neu beschlossen. Den Satzungsteil finde Sie unter
http://www.tuwien.ac.at/dienstleister/service/rechtsabteilung/satzung/habilitationsverfahren/DE/
Der Vorsitzende des Senats:
Dr. F. Z e h e t n e r
Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission mit Bescheid vom 7. Oktober 2009 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Markus BOHRER die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Hochleistungslasertechnik" verliehen. Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Markus BOHRER zu dem Institut für Fertigungstechnik und Hochleistungslasertechnik verfügt.
Der Vizerektor für Lehre:
Dr. A. P r e c h t l
Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission mit Bescheid vom 7. Oktober 2009 Herrn Dr. Marco AIELLO die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Angewandte Informatik (Applied Informatics)" verliehen. Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Marco AIELLO zu dem Institut für Informationssysteme verfügt.
Der Vizerektor für Lehre:
Dr. A. P r e c h t lDer Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission mit Bescheid vom 7. Oktober 2009 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Andreas LIMBECK die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Instrumentelle Analytische Chemie" verliehen. Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Andreas LIMBECK zu dem Institut für Chemische Technologien und Analytik verfügt.
Der Vizerektor für Lehre:
Dr. A. P r e c h t l
Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission mit Bescheid vom 14. Oktober 2009 Herrn Dr. Rüdiger QUAY die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Mikroelektronik" verliehen. Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Rüdiger QUAY zu dem Institut für Mikroelektronik verfügt.
Der Vizerektor für Lehre:
Dr. A. P r e c h t l
Der Rektor hat Herrn Prof. Dr. Helmut VEITH mit Wirksamkeit vom 01.12.2009 zum Universitätsprofessor für Computer-Aided-Verification an der Technischen Universität Wien bestellt. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass Herr Prof. Dr. Helmut VEITH dem Institut für Informationssysteme der Technischen Universität Wien angehört.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
Es werden Förderpreise für herausragende Forschungsarbeiten wie Diplomarbeiten, Dissertationen, Habilitationen und sonstige wissenschaftliche Arbeiten zum Thema "Elektrizität aus erneuerbaren Energien, Elektromobilität, Energiemanagement und Smart Grids" vergeben.
Einreichfrist: 31. März 2010
Weiter Informationen unter http://www.verbund.at
Mag. E. Urban
Der Senat gem. UG 2002 hat in der Sitzung am 19. Oktober 2009 die Auslaufbestimmungen betreffend Bakkalaureatsstudium „Informatikmanagement" und Magisterstudium „Informatikmanagement" beschlossen. Die Frist für den Studienabschluss beider Studien wurde mit 30. November 2015 festgelegt.
Der Vorsitzende des Senats:
Dr. F. Z e h e t n e r
Am 3. Oktober 2009 verstarb Herr Dipl.-Ing. Dr.techn. Hellmut HOFMANN, emeritierter Ordentlicher Universitätsprofessor für Grundlagen und Theorie der Elektrotechnik an der Technischen Universität Wien.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
FÜR DEN ZENTRALAUSSCHUSS BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG für die die beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, an den nachgeordneten Dienststellen und an den wissenschaftlichen Anstalten (mit Ausnahme der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek) verwendeten Bundesbediensteten, Bedienstete der Ämter der Universitäten mit Ausnahme der Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer
1. In den Zentralausschuss sind 5 Mitglieder, zu wählen.
2. Die Liste der Wahlberechtigten liegt in der Zeit vom 28.Oktober bis 11. November 2009 in den Ämtern der Universitäten bzw. den Personalabteilungen der jeweiligen Dienststellen für alle der Dienststelle angehörenden wahlberechtigten Bediensteten zur Einsicht auf.
3. Einwendungen gegen die Wählerliste können von jedem der Dienststelle angehörenden wahlberechtigten Bediensteten während der Frist, während der die Wählerliste zur Einsicht aufliegt (Punkt 2), bei der Vorsitzenden des Zentralwahlausschusses eingebracht werden.
Verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
4. Wahlvorschläge, welche die Wahlwerber genau bezeichnen müssen, sind bis spätestens vier Wochen vor dem (ersten) Wahltag schriftlich bei der Vorsitzenden des
Zentralwahlausschusses einzubringen. Jeder Wahlvorschlag darf nicht mehr Wahlwerber enthalten als die vierfache Zahl der zu wählenden Mitglieder des Zentralausschusses,
widrigenfalls jene Wahlwerber, die diese Zahl überschreiten, als nicht angeführt gelten. Ein
Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn er von mindestens 1 v.H., jedoch von mindestens zwei Wahlberechtigten der Dienststelle (bei Wahlvorschlägen für die Wahl des
Zentralausschusses von mindestens 1 v.H. der Wahlberechtigten des Zentralausschussbereiches) unterschrieben ist. Beträgt die Zahl der Wahlberechtigten mehr als 10.000, so genügen für die Unterstützung des Wahlvorschlages 100 Unterschriften. Im Wahlvorschlag kann auch ein zustellungsbevollmächtigter Vertreter angeführt werden, andernfalls gilt der Erstunterzeichnete als Vertreter.
5. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens ab dem siebenten Tag vor dem (ersten) Wahltag an dem in Punkt 2 genannten Orten für die Wahlberechtigten zur Einsicht aufliegen und darüber hinaus im Anschluss an diese Kundmachung angeschlagen werden.
6. Zeit und Ort der Stimmabgabe werden spätestens ab dem siebenten Tag vor dem (ersten) Wahltag im Anschluss an diese Kundmachung angeschlagen werden.
7. Stimmen können gültig nur mit einem amtlichen Stimmzettel abgegeben werden.
8. Bei der Wahl sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass der/die Wählerin in der Wahlzelle den (die) ihm von der Vorsitzenden des Wahlausschusses übergebenen ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in einen ihm von der Vorsitzenden übergebenen Umschlag (Wahlkuvert) legt und den Umschlag sodann geschlossen der Vorsitzenden übergibt, die ihn ungeöffnet in die Wahlurne legt. Der Stimmzettel ist in der Form auszufüllen, dass die Wählergruppe, die gewählt wird, in dem vor der Bezeichnung der Wählergruppe befindlichen Kreis angekreuzt wird.
9. Das Wahlrecht ist grundsätzlich persönlich auszuüben. Ein Wahlberechtigter, der am Wahltag (an den Wahltagen) nicht an dem Ort, an dem er sein Stimmrecht auszuüben hat, anwesend sein kann, ist berechtigt, beim Wahlausschuss seine Zulassung zur Briefwahl zu beantragen, sofern er nicht bereits von Amts wegen zugelassen wurde. Zur Briefwahl Berechtigte erhalten vom Wahlausschuss den amtlichen Stimmzettel, ein Wahlkuvert und einen Briefumschlag zugestellt (ausgefolgt). Sie haben den Stimmzettel nach Ausfüllung in das Wahlkuvert und dieses in den Briefumschlag zu legen und im Postweg dem Wahlausschuss so zeitgerecht (Postweg kann bis zu 10 Tage dauern) zu übermitteln, dass die Sendung spätestens bis zum Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit beim
Wahlausschuss einlangt. Verspätet einlangende Stimmzettel sind ungültig. Zur Briefwahl berechtigte Bedienstete der Ämter der Universitäten können ihre Stimme an den Wahltagen auch unmittelbar beim Zentralwahlausschuss p.A. Universität Wien, 1010 Wien, Dr. Karl Lueger Ring 1, BR-AUP abgeben. Alle anderen zur Briefwahl berechtigten Bediensteten können ihre Stimme an den Wahltagen auch unmittelbar beim zuständigen Dienststellenwahlausschuss ihrer Dienststelle abgeben.
10. Der Zentralwahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 14. Juli 2009 die Briefwahl für alle Bediensteten der Ämter der Universitäten beschlossen.
HR Dr. I. P r u n n e r eh.
Vorsitzende des Wahlausschusses
In den Zentralausschuss sind österreichweit 7 Mitglieder zu wählen.
Zeit: Mittwoch, 25. November 2009 und Donnerstag, 26. November 2009, jeweils 10.00 Uhr bis 14.30 Uhr
Ort: Wiedner Hauptstraße 7, ehem. „Hotel Goldenes Lamm", Sitzungszimmer der BIG, Erdgeschoß
Aktiv wahlberechtigt sind alle der Technischen Universität Wien mit Stichtag 14. September 2009 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe (Beamtinnen und Beamte).
Passiv wahlberechtigt sind alle der Technischen Universität Wien mit Stichtag 14. April 2009 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe (Beamtinnen und Beamte).
Hinweis: So genannte „Wiss. Beamte" sind für die Wahl in den „anderen" Zentralausschuss wahlberechtigt.
Wählerverzeichnisse:
In das Wählerverzeichnis kann vom 28. Oktober bis 11. November 2009 im Büro des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal der TU Wien, Treitlstraße 3, 2. Stock in der Zeit von 8.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis schriftlich beim Vorsitzenden des Zentralwahlausschusses, p. A. Zentralausschuss für Universitätslehrer, Strozzigasse 2, 1080 Wien erhoben werden. Verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
Wahlvorschläge:
Wahlvorschläge sind bis spätestens 28. Oktober 2009 beim Vorsitzenden des Zentralwahlausschusses, p. A. Zentralausschuss für Universitätslehrer, Strozzigasse 2, 1080 Wien einzubringen.
Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 18. November 2009 im Büro des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal während der oben angegebenen Zeiten zur Einsicht aufliegen und auf der Webseite des Betriebsrates http://info.tuwien.ac.at/E092/ kundgemacht.
Der Originaltext der Wahlkundmachung (allerdings derzeit noch ohne Angabe von Wahlort und Wahlzeiten) ist ebenfalls über die Webseite des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal abrufbar.
Der Vorsitzende der Sprengelwahlkommission:
Dr. E. L a n g e r
Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:
Dekanatszentrum der Fakultäten für Informatik, Mathematik und Geoinformation, Physik und Technische Chemie, Herr Heinz-Dieter HUEMAYER, Tel.: 58801-10002
Dekanat für Architektur und Raumplanung, Frau Tamara HORWATH, Tel.: 58801-25005
Dekanat für Bauingenieurwesen, Frau Ramona SCHNEIDER, Tel.: 58801-20010
Dekanat für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften, Frau Regina GALLER, Tel.: 58801-30011
Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik, Frau Dietlinde EGGER, Tel.: 58801-35001
Ansprechpersonen an der HTU, Frau Manuela KOCH, Tel.: 58801-49501
Bei ITER (in Cardarache, Frankreich) ist eine neue Stelle ausgeschrieben. Den genauen Wortlaut der Ausschreibung finden Sie unter http://www.iter.org/pages/Jobs.aspx
Mag. E. U r b a n
Laut Beschluss des Rektorats vom 4. August 2009 wird die Geschäftsordnung des Rektorats, Punkt 10, wie folgt geändert:
Die Bezeichnung "Vizerektor für Aussenbeziehungen" wird ersetzt durch "Rector Delegate for International Affairs".
In der Sitzung vom 5. Oktober 2009 hat der Universitätsrat der TU Wien diese vom Rektorat beschlossene Änderung genehmigt.Der Vorsitzende des Universitätsrats:
Dr. S. S e l l i t s c h
Während der von 1. Oktober 2009 bis 30. September 2010 dauernden Bildungskarenz von Frau Dr. Brigitte RATZER wird Herr Andreas GULJAS ihre Funktion als ordentliches Mitglied des Betriebsrats für das allgemeine Universitätspersonal übernehmen.
Der Vorsitzende:
Walter W e i s s
Der Senat gem. UG 2002 hat - auf Antrag von Frau Dr. MIKOLETZKY (Schreiben vom 25. September 2009) - in der Sitzung am 19. Oktober einstimmig folgendes Mitglied in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nominiert:
- Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften
neues studentisches Hauptmitglied:
Frau Simone RISSLEGGER an Stelle von Frau Astrid MAGAUER
Der Vorsitzende des Senats:
Dr. F. Z e h e t n e r
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Institutssekretär/in (20 Stunden) am Institut für Wirtschaftsmathematik, Arbeitsplatzwertigkeit IIIa, ehestmöglich
Erfordernisse: Matura, Englisch fließend, gute MS-Office-Kenntnisse, Webseitenbetreuung, Buchhaltungskenntnisse (SAP von Vorteil), organisatorische Qualitäten
Bewerbungsfrist: bis 12. November 2009
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Informationssysteme (voraussichtlich 30 - 34 Wochenstunden), Fachbereich Verteilte Systeme, voraussichtlich ehestmöglich für die Dauer von 4 Jahren
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Informatik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
Sonstige Kenntnisse: Service-Oriented Architecture, Verteilte Systeme
Bewerbungsfrist: bis 12. November 2009
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 WienDer Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Technische Informatik (voraussichtlich 30 - 34 Wochenstunden), Fachbereich Echtzeitsysteme, voraussichtlich ab November 2009 bis 30. Juni 2012
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Informatik (vorzugsweise technische Informatik) bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
Sonstige Kenntnisse: Erfahrung auf dem Gebiet der Echtzeitsysteme
Bewerbungsfrist: bis 12. November 2009
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 WienDer Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (28 Wochenstunden) am Institut für Verkehrswissenschaften, Fachbereich Eisenbahnwesen, Verkehrswirtschaft und Seilbahnen, für die Dauer von 4 Jahren
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik, Informatik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
Sonstige Kenntnisse: Eisenbahnwesen
Bewerbungsfrist: bis 12. 11. 09
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Angelika Kober
Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr - 234.1. Fakultät für Mathematik und Geoinformation