Mitteilungsblatt - 27/2009


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2009
27. Stück
07. Oktober 2009

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 203. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002
  • 204. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002
  • 205. Änderung des Organisationsplans der TU Wien
  • 206. Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent
  • 207. Bestellung zum/r UniversitätsprofessorIn
  • 208. Stiftung der Wiener Städtischen Versicherung AG Vienna Insurance Group zur Förderung der Wissenschaft und Forschung an der TU Wien - Wiederholung der Ausschreibung für 2009/10
  • 209. Theodor-Körner-Fonds - Ausschreibung 2010
  • 210. Bestellung des Leiters der Abteilung PR und Kommunikation
  • 211. Bestellung der Leiterstellvertreterin der Abteilung PR und Kommunikation
  • 212. Bestellung der Leiterin der Koordinationsstelle für Frauenförderung und Gender Studies
  • 213. Mitteilungen der Universitätsverwaltung
  • 214. Senat der TU Wien Funktionsperiode 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2009 Änderung bei den VertreternInnen der UniversitätsprofessorenInnen
  • 215. Ausschreibung der Stelle eines/r UniversitätsprofessorsIn für Umformtechnik und Hochleistungslasertechnik
  • 216. Ausschreibung der Stelle eines/r UniversitätsprofessorsIn für Fluidmechanik
  • 217. Announcement of an open position at the Faculty of Informatics, Vienna University of Technology, Austria - Professorship of Discrete Reasoning Methods for a five year term
  • 218. Ausschreibung freier Stellen
     


     

     

    203. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002

    Die Aufstellung der gem. § 27 Abs. 2 UG 2002 erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgenden Links verfügbar:

    Gesamtliste aller jemals erteilten Bevollmächtigungen (Projektleiter/innen)
    https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste

    Liste aller aktuellen Bevollmächtigungen (Projekt noch nicht abgeschlossen)
    https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste?v_filter=aktiv

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    204. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002

    Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002 ist unter
    https://tiss.tuwien.ac.at/mbl/p28vollmachten verfügbar.

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

     

    205. Änderung des Organisationsplans der TU Wien

    Das Rektorat hat am 19.Mai und 9.Juni 2009 folgende Änderungen des Organisationsplans der Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften mit Wirksamkeit vom 1.Jänner 2010 beschlossen:

    * Umbenennung des Instituts für Thermodynamik und Energiewandlung in
    E 302 „Institut für Energietechnik und Thermodynamik"
    (Institute for Energy Systems and Thermodynamics)

    * Umbenennung des Instituts für Verbrennungskraftmaschinen und Kraftfahrzeugbau in
    E 315 „Institut für Fahrzeugantriebe und Automobiltechnik"
    (Institute for Powertrains and Automotive Technology)

    * Einrichtung einer besonderen Dienstleistungseinrichtung E 340 „CAD/PC- Labor"


    Für das Rektorat:
    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    206. Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent

    Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission mit Bescheid vom 16. September 2009 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Ferdinand BAMMER die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Hochleistungslasertechnik" verliehen. Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Ferdinand BAMMER zu dem Institut für Fertigungstechnik und Hochleistungslasertechnik verfügt.

    Der Vizerektor für Lehre:
    Dr. A. P r e c h t l


    Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission mit Bescheid vom 16. September 2009 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Maximilian LACKNER MBA die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Chemische Verfahrenstechnik" verliehen. Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Maximilian LACKNER zu dem Institut für Verfahrenstechnik, Umwelttechnik und Technische Biowissenschaften verfügt.

    Der Vizerektor für Lehre:
    Dr. A. P r e c h t l

     

     

     

    207. Bestellung zum/r UniversitätsprofessorIn

    Der Rektor hat Frau Geraldine FITZPATRICK  B InfTech(Hons) PhD mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2009 zur Universitätsprofessorin für Gestaltungs- und Wirkungsforschung bestellt. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass Frau FITZPATRICK B InfTech (Hons) PhD dem Institut für Gestaltungs- und Wirkungsforschung der TU Wien angehört.

    Der Rektor:  
    Dr. P. S k a l i c k y


    Der Rektor hat Herrn Mag.rer.nat. Dipl.-Ing. Dr.techn. Johannes WALLNER mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2009 zum Universitätsprofessor für Angewandte Geometrie bestellt. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass Herr Mag.rer.nat. Dipl.-Ing. Dr.techn. WALLNER dem Institut für Diskrete Mathematik und Geometrie der TU Wien angehört.

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    208. Stiftung der Wiener Städtischen Versicherung AG Vienna Insurance Group zur Förderung der Wissenschaft und Forschung an der TU Wien - Wiederholung der Ausschreibung für 2009/10

    Die Stiftung fördert Forschungsaufträge und wissenschaftliche Lehrveranstaltungen sowie damit verbundene wissenschaftliche Publikationen und Dokumentationen und vergibt zu diesem Zweck Forschungs- und Lehraufträge an Professoren/innen, Assistenten/innen, Studierende und Absolventen/innen der Technischen Universität Wien sowie an sonstige Personen, die vom Kuratorium für geeignet befunden werden.

    Wie bereits in den vergangenen Jahren, und auf ausdrücklichen Wunsch des Stiftungskuratoriums, konzentriert sich auch die nunmehrige Ausschreibung auf risikobezogene Projekte, die insbesondere für die Versicherungswirtschaft interessante Kriterien wie Sicherheit, Risiko- bzw. Schadensverhütung und -reduktion sowie Risikoabschätzung behandeln. Die Technische Universität Wien wurde aufgefordert, auf diesem Gebiet ein geeignetes Projekt vorzuschlagen. Es kommt eine volle oder teilweise Finanzierung in Frage. Es können sowohl bereits bestehende als auch neu geplante Projekte gefördert werden.

    Anträge auf Förderungen für 2009/2010 sind bis spätestens Ende Oktober 2009 an den Rektor der Technischen Universität Wien, p.A. Frau Mag. Stimmer, Rechtsabteilung, zu richten. Sie haben neben einer kurzen Projektbeschreibung auch die Angabe zu enthalten, wofür konkret eine finanzielle Förderung beantragt wird.

    Das Stiftungskuratorium hat beschlossen, die für das Jahr 2009 zur Verfügung stehenden Mittel erst 2010 gemeinsam mit den in diesem Jahr verfügbaren Mitteln zur Auszahlung zu bringen. Die Entscheidung darüber, welches Forschungsprojekt 2010 gefördert werden soll, wird voraussichtlich Ende 2009 getroffen werden.

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

     

     

     

    209. Theodor-Körner-Fonds - Ausschreibung 2010

    Es werden noch nicht fertiggestellte Arbeiten junger Wissenschaftler/innen und Künstler/innen ausgezeichnet.
    Alter maximal 40 Jahre (außer die Bewerber/innen haben nachweislich ihre (schulische und) akademische Ausbildung im Zuge des zweiten Bildungsweges absolviert.
    Themen:
    wissenschaftliche Arbeiten aus den Bereichen Geistes- und Kulturwissenschaften, Medizin, Naturwissenschaften und Technik, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
    künstlerische Arbeiten aus den Bereichen Bildende Kunst und Kunstfotografie, Literatur, Musik (Komposition)
    Bewerbungsfrist: 30. November 2009
    Informationen unter www.theodorkoernerfonds.at


    Mag. E. U r b a n

     

     

    210. Bestellung des Leiters der Abteilung PR und Kommunikation

    Das Rektorat hat Herrn Mag. Werner SOMMER, MAS zum provisorischen Leiter der Abteilung PR und Kommunikation E 011 ab 1. Oktober 2009 bestellt.


    Für das Rektorat:
    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

     

    211. Bestellung der Leiterstellvertreterin der Abteilung PR und Kommunikation

    Das Rektorat hat Frau Bettina Neunteufl, MAS, zur Leiterstellvertreterin der Abteilung PR und Kommunikation E 011 (zusätzlich zu Herrn Kreuzeder) ab 1. Oktober 2009 bestellt.


    Für das Rektorat:
    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y 

     

    212. Bestellung der Leiterin der Koordinationsstelle für Frauenförderung und Gender Studies

    Das Rektorat hat Frau Mag. Helga GARTNER zur Leiterin der Koordinationsstelle für Frauenförderung und Gender Studies E 034 ab 1. Oktober 2009 befristet auf ein Jahr bestellt.


    Für das Rektorat:
    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    213. Mitteilungen der Universitätsverwaltung

    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:

    Dekanatszentrum der Fakultäten für Informatik, Mathematik und Geoinformation, Physik und Technische Chemie, Herr Heinz-Dieter HUEMAYER, Tel.: 58801-10002
    Dekanat für Architektur und Raumplanung, Frau Tamara HORWATH, Tel.: 58801-25005
    Dekanat für Bauingenieurwesen, Frau Ramona SCHNEIDER, Tel.: 58801-20010
    Dekanat für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften, Frau Regina GALLER, Tel.: 58801-30011
    Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik, Frau Dietlinde EGGER, Tel.: 58801-35001
    Ansprechpersonen an der HTU, Frau Manuela KOCH, Tel.: 58801-49501

     

     

     

     

     

    213.1. Ausschreibung der Wahl der VertreterInnen der UniversitätsprofessorenInnen in den Senat der TU Wien

    Es wird zur Wahl von 13 (dreizehn) Vertretern/-innen der in § 25 Abs. 4 Z 1 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in den Senat für die bis 31. September 2010 Funktionsperiode einberufen.

    Zeit: Donnerstag, 19. November 2009, 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
    Ort: Boeckl-Saal, Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock

    Wahlberechtigt sind alle der Technischen Universität Wien mit Stichtag 7. Oktober 2009 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.

    Ausnahmen von der passiven Wahlberechtigung:
    Der im Amt befindliche Rektor und die Vizerektoren sind passiv nicht wahlberechtigt.

    Wählerverzeichnisse:
    In die Wählerverzeichnisse kann vom 12. bis 19. Oktober 2009 in der Kanzlei der Universitätsverwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, erhoben werden.
    Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 21. Oktober 2009 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

    Wahlvorschläge:
    Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 5. November 2009 schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.
    Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.
    Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.
    Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.
    Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder nach Ablauf der Einreichfrist beim Vorsitzenden einlangen werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

    Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 10. November 2009 an der Amtstafel der Universitätsverwaltung kundgemacht.
    Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!


    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

     

    213.2. Ausschreibung der Wahl der VertreterInnen der UniversitätsdozentenInnen und der wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Senat der TU Wien

    Es wird zur Wahl von 4 (vier) Vertretern/-innen der in § 25 Abs. 4 Z 2 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in den Senat für die bis 31. September 2009 laufende Funktionsperiode einberufen.

    Zeit: Donnerstag, 19. November 2009, 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

    Ort: Festsaal, Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock

    Wahlberechtigt sind alle der Technischen Universität Wien mit Stichtag 7. Oktober 2009 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.
    Ausnahmen von der passiven Wahlberechtigung:
    Der Rektor und die Vizerektoren sind passiv nicht wahlberechtigt.

    Wählerverzeichnisse:
    In die Wählerverzeichnisse kann vom 12. bis 19. Oktober 2009 in der Kanzlei der Universitätsverwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, erhoben werden.
    Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 21. Oktober 2009 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

    Wahlvorschläge:
    Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 5. November 2009 schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätserwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.
    Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.
    Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.
    Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen beim Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.
    Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder nach Ablauf der Einreichfrist bei dem Vorsitzenden einlangen werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

    Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 10. November 2009 an der Amtstafel der Universitätsverwaltung kundgemacht.
    Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!


    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

     

    213.3. Ausschreibung der Wahl der/des VertretersIn des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der TU Wien

    Es wird zur Wahl von 1 (einem/r) Vertreter/-in der in § 25 Abs. 4 Z 3 UG 2002 genannten Personengruppe und Ersatzmitgliedern in den Senat für die bis 31. September 2010 laufende Funktionsperiode von drei Jahren einberufen.

    Zeit: Donnerstag, 19. November 2009, 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr

    Ort: Kleines Sitzungszimmer, Hauptgebäude, 1. Stock, zwischen Stiege 1 und Stiege 2

    Wahlberechtigt sind alle der Technischen Universität Wien mit Stichtag 7. Oktober 2009 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.

    Wählerverzeichnisse:
    In die Wählerverzeichnisse kann vom 12. bis 19. Oktober 2009 in der Kanzlei der Universitätsverwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, erhoben werden.

    Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 21. Oktober 2009 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

    Wahlvorschläge:
    Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 5. November 2009 schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.
    Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.
    Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.
    Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen beim Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.
    Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder nach Ablauf der Einreichfrist bei dem Vorsitzenden einlangen werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

    Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 10. November 2009 an der Amtstafel der Universitätsverwaltung kundgemacht.
    Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!


    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

     

    213.4. Ausschreibung der Wahl der VertreterInnen der UniversitätsprofessorenInnen in die Fakultätsräte an der TU Wien

    Es wird zur Wahl von je 8 (acht) Vertretern/-innen der in § 97 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in die Fakultätsräte der folgenden Fakultäten für die bis 31. Dezember 2011 laufende Funktionsperiode einberufen:

    Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften
    Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

    Zeit: Donnerstag, 19. November 2009, 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

    Ort: Boeckl-Saal, Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock

    Wahlberechtigt sind alle der jeweiligen Fakultät mit Stichtag 7. Oktober 2009 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.

    Ausnahmen von der passiven Wahlberechtigung:
    Der Rektor sowie die amtierenden Vizerektoren/in und Dekane sind passiv nicht wahlberechtigt.

    Wählerverzeichnisse:
    In die Wählerverzeichnisse kann vom 12. bis 19. Oktober 2009 in der Kanzlei der Universitätsverwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, erhoben werden.
    Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 21. Oktober 2009 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

    Wahlvorschläge:
    Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 5. November 2009 schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitäts-verwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.
    Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.
    Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-Innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.

    Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen beim Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.
    Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder nach Ablauf der Einreichfrist beim Vorsitzenden einlangen, werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.
    Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 10. November 2009 an der Amtstafel der Universitätsverwaltung kundgemacht.
    Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

     

    213.5. Ausschreibung der Wahl der VertreterInnen der UniversitätsdozentenInnen und der wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in Fakultätsräte an der TU Wien

    Es wird zur Wahl von je 4 (vier) Vertretern/-innen der in § 100 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in die Fakultätsräte der folgenden Fakultäten für die bis 31. Dezember 2011 laufende Funktionsperiode einberufen:


    Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften
    Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

    Zeit: Donnerstag, 19. November 2009, 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

    Ort: Festsaal, Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock

    Wahlberechtigt sind alle der jeweiligen Fakultäten mit Stichtag 7. Oktober 2009 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.

    Ausnahmen von der passiven Wahlberechtigung:
    Der Rektor sowie die amtierenden Vizerektoren/in und Dekane sind passiv nicht wahlberechtigt.

    Wählerverzeichnisse:
    In die Wählerverzeichnisse kann vom 12. bis 19. Oktober 2009 in der Kanzlei der Universitätsverwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, erhoben werden.
    Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 21. Oktober 2009 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

    Wahlvorschläge:
    Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 5. November 2009 schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.
    Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.
    Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.
    Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen beim Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.
    Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder nach Ablauf der Einreichfrist beim Vorsitzenden einlangen, werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

    Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 10. November 2009 an der Amtstafel der Universitätsverwaltung kundgemacht.
    Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!


    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    213.6. Ausschreibung der Wahl der VertreterInnen des allgemeinen Universitätspersonals in Fakultätsräte an der TU Wien

    Es wird zur Wahl von je 2 (zwei) Vertretern/-innen der in § 101 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in die Fakultätsräte der folgenden Fakultäten für die bis 31. Dezember 2011 laufende Funktionsperiode einberufen:


    Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften
    Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

    Zeit: Donnerstag, 19. November 2009, 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr

    Ort: Kleines Sitzungszimmer, Hauptgebäude, 1. Stock, zwischen Stiege 1 und Stiege 2

    Wahlberechtigt sind alle der jeweiligen Fakultäten mit Stichtag 7. Oktober 2009 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.

    Wählerverzeichnisse:
    In die Wählerverzeichnisse kann vom 12. bis 19. Oktober 2009 in der Kanzlei der Universitätsverwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, erhoben werden.
    Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 21. Oktober 2009 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

    Wahlvorschläge:
    Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 5. November 2009 schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.
    Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.
    Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.

    Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen beim Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.
    Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder nach Ablauf der Einreichfrist beim Vorsitzenden einlangen, werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

    Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 10. November 2009 an der Amtstafel der Zentralen Verwaltung kundgemacht.
    Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!


    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    214. Senat der TU Wien Funktionsperiode 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2009 Änderung bei den VertreternInnen der UniversitätsprofessorenInnen

    Mit der Emeritierung mit Wirksamkeit vom 30. September 2009 ist die Funktion von Herrn O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dieter SCHUÖCKER als Vertreter (Hauptmitglied) der UniversitätsprofessorenInnen im Senat der TU Wien erloschen.

    Mit der Emeritierung mit Wirksamkeit vom 30. September 2009 ist die Funktion von Herrn O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Helmut SPRINGER als Vertreter (Ersatzmitglied) der UniversitätsprofessorenInnen im Senat der TU Wien erloschen.

    Gemäß § 9 Abs. 5 der Wahlordnung hat Herr O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dieter SCHUÖCKER das bisherige Ersatzmitglied Herrn Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Bernhard GERINGER (ad personam) zu seinem Nachfolger bestimmt.
    Herr Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Bernhard GERINGER ist somit ab 1. Oktober 2009 Hauptmitglied im Senat der TU Wien.

    Der Vorsitzende der Wahlkommission:
    Dr. Franz Z e h e t n e r

     

     

    215. Ausschreibung der Stelle eines/r UniversitätsprofessorsIn für Umformtechnik und Hochleistungslasertechnik

    An der Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften der Technischen Universität Wien ist am Institut für Fertigungstechnik und Hochleistungslasertechnik (E 311) die Stelle eines Universitätsprofessors/einer Universitätsprofessorin für das Fachgebiet „Umformtechnik und Hochleistungslasertechnik" (Nachfolge o.Univ.Prof. DI.Dr. Schuöcker) in einem unbefristeten vertraglichen Dienstverhältnis ab 01.09. 2010 zu besetzen.

    Der Aufgabenbereich der Professur in Forschung und Lehre umfasst die Konzeption, Entwicklung, Erprobung und rechnerische Simulation innovativer Fertigungsverfahren und Fertigungssysteme im Bereich Umformtechnik und Hochleistungslasertechnik, wobei der Schwerpunkt in der Hochleistungslasertechnik mit deren Anwendung in der Fertigungstechnik sowie im allgemeinen Maschinenbau liegt.

    Die Lehre ist auf die Bachelor-, Master- und Doktoratstudien im Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau und in der Verfahrenstechnik, sowie auf postgraduale Aus- und Weiterbildung auszurichten.

    Anstellungserfordernisse:
    1. Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene, inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulausbildung,
    2. Habilitation oder gleichwertige fachliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach,
    3. pädagogische und didaktische Eignung.
    4. Qualifikation zur Führungskraft
    5. facheinschlägige außeruniversitäre Praxis auf dem Gebiet der Professur
    6. facheinschlägige Auslandserfahrung

    Spezielle Voraussetzungen:
    •Hervorragende Leistungen in Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Hochleistungslaser-technik und ihrer Anwendung im Maschinenbau - vor allem in der Fertigungstechnik
    •Umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet der Umformtechnik, insbesondere in Verbindung mit Lasern
    •Fachspezifische Industrieprojekterfahrung

    Die Technische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestqualifizierte Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

    Bewerbungen sind unter Beifügung eines Lebenslaufes, einer Liste der Veröffentlichungen (Abdrucke von mind. drei ausgewählten) und abgehaltener Vorträge, einer Übersicht über durchgeführte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie einer CD-ROM der vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 13.11.2009 (Datum des Poststempels) an das Dekanat der Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften der Technischen Universität Wien zu richten.

    Adresse:
    An das Dekanat der Fakultät
    für Maschinenwesen und Betriebswissenschaft
    der Technischen Universität Wien
    Karlsplatz 13
    A -1040 Wien

    Nähere Auskünfte über das Institut:
    Herr O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dieter Schuöcker dieter.schuoecker+e345@tuwien.ac.at
    homepage: http://info.tuwien.ac.at/iflt/

    Der Dekan:
    Dr. B. G r ö s e l

     

    216. Ausschreibung der Stelle eines/r UniversitätsprofessorsIn für Fluidmechanik

    An der Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften der Technischen Universität Wien ist am Institut für Strömungsmechanik und Wärmeübertragung (E 322) die Stelle eines Universitätsprofessors/ einer Universitätsprofessorin für das Fachgebiet „Fluidmechanik" in einem unbefristeten vertraglichen Dienstverhältnis ab 01.01.2011 zu besetzen.

    Der Aufgabenbereich der Professur in Forschung und Lehre liegt in der Strömungsmechanik. Das zukünftige Arbeitsgebiet soll die am Institut vorhandene Expertise im Bereich hydrodynamischer Stabilität laminarer Strömungen sinnvoll ergänzen und den Fakultätsschwerpunkt „Computational Engineering" stärken.

    Das Institut befasst sich mit anwendungsorientierter Grundlagenforschung mit dem Ziel, wesentliche Beiträge zum physikalischen Verständnis aktueller Probleme der Strömungsmechanik und Wärmeübertragung zu liefern. Es verfügt über eine Grundausstattung an Windkanälen.

    Die Lehre ist auf die Bachelor-, Master- und Doktoratstudien im Maschinenbau, im Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau und in der Verfahrenstechnik, sowie auf die postgraduale Aus- und Weiterbildung auszurichten.

    Anstellungserfordernisse:
    1. Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene, inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulausbildung,
    2. Habilitation oder gleichwertige fachliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach,
    3. pädagogische und didaktische Eignung,
    4. Qualifikation zur Führungskraft,
    5. Auslandserfahrung und/oder facheinschlägige außeruniversitäre Praxis auf dem Gebiet der Professur.

    Spezielle Voraussetzungen:
    • International führendes Niveau auf dem Gebiet der Aero- und Gasdynamik,
    • erwünscht sind Erfahrungen auf dem Gebiet der numerischen Simulation und der experimentellen Strömungsmechanik,
    • umfassende theoretische Kompetenz in der Fluidmechanik,
    • zusätzliche Forschungserfahrung auf Gebieten wie turbulente Strömungen, reaktive Strömungen, Mikroströmungen und Strömungsakustik sind vorteilhaft,
    • Erfahrung im Einwerben und in der Durchführung von Forschungsprojekten,
    • erwiesene Bereitschaft zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Personen anderer Fachrichtungen.

    Die Technische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestqualifizierte Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

    Bewerbungen mit ausführlichem Lebenslauf, Publikationsliste, einer Übersicht über durchgeführte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, Exemplare der fünf wichtigsten Veröffentlichungen und eine CD-ROM der vollständigen Bewerbungsunterlagen od. Angabe eines Internetlinks zum Download (PDF-Versionen) sind bis zum 13.11.2009 (Datum des Poststempels) an das Dekanat der Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften der Technischen Universität Wien zu richten.

    Adresse:
    An das Dekanat der Fakultät
    für Maschinenwesen und Betriebswissenschaft
    der Technischen Universität Wien
    Karlsplatz 13
    A -1040 Wien

    Nähere Auskünfte über das Institut:
    Herr Univ.Prof. Dipl.-Phys. Dr. rer. nat.
    Hendrik Kuhlmann
    h.kuhlmann@tuwien.ac.at
    http://www.fluid.tuwien.ac.at

    Der Dekan:
    Dr. B. G r ö s e l

     

    217. Announcement of an open position at the Faculty of Informatics, Vienna University of Technology, Austria - Professorship of Discrete Reasoning Methods for a five year term

    The Vienna University of Technology intends to appoint a Professor for Discrete Reasoning Methods at the Faculty of Informatics for a 5 year term. The successful candidate is expected to have expertise in at least one of the following areas: logic and computation on finite structures (such as graphs and networks), SAT and QBF solving, constraint satisfaction, algorithms and computational complexity.

    Applicants are expected to have an outstanding research record, international work experience, experience in university teaching, and experience in obtaining research funding. Duties include teaching informatics curricula courses (in English or German) as well as supervising graduates and PhD students working on their theses. The professor is expected to contribute to usual management tasks. Applicants must meet the following requirements: a doctoral degree, an outstanding track record in research and teaching, didactic skills and leadership abilities.

    We offer excellent working conditions in an attractive research environment in a city with an exceptional quality of living.

    The Vienna University of Technology is committed to increase female employment in leading scientific positions. Female applicants are explicitly encouraged to apply. Preference will be given when equally qualified. People with special needs are equally encouraged to apply.

    Applications have to include a detailed curriculum vitae, a list of publications, copies of the applicant's five most important publications related to the position together with an explanation of their relevance, as well as a brief description of current research interests and research plans for the next few years.

    Applications should be sent to the Dean of the Faculty of Informatics (Prof. Dr. Gerald Steinhardt), Getreidemarkt 9/E 180, A-1060 Vienna, Austria. The application package should also be sent in digital form (a single pdf on a CD-ROM).
    For further information, see http://www.informatik.tuwien.ac.at

    Application Deadline: November 2nd, 2009

    Der Dekan:
    Dr. G. S t e i n h a r d t

     

    218. Ausschreibung freier Stellen

    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
    Behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     

    218.1. Universitätsverwaltung und Zentrale Einrichtungen

    1 Stelle für eine/n Mitarbeiter/in Firmenservice (Karenzvertretung) im Ausseninstitut - Technologietransfer
    Erfordernisse
    :
    - abgeschlossenes Studium (Technik, Naturwissenschaft)
    - Berufserfahrung
    - Erfahrung in der Veranstaltungsorganisation und Öffentlichkeitsarbeit
    - flexibel, belastbar, gut organisiert
    - Selbständigkeit und Eigeninitiative
    Bewerbungsfrist: bis 28. Oktober 2009
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Mag. E. U r b a n

     

     

    218.2. Fakultät für Mathematik und Geoinformation

    1 Stelle für eine/n Studienassistenten/in (10 Wochenstunden) am Institut für Geodäsie und Geophysik, Fachbereich Ingenieurgeodäsie, für die Dauer von maximal 2 Jahren - längstens jedoch bis zum Abschluss des Master- oder Diplomstudiums
    Voraussetzung: kein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium
    Erfordernisse: einschlägiges Bakkalaureat (z.B. Geodäsie und Geoinformatik) oder 1. Abschnitt eines einschlägigen Diplomstudiums (z.B. Vermessung und Geoinformation) abgeschlossen, praktische Vermessungs-Erfahrung, Freude an Datenanalyse und Ausgleichsrechnung, MATLAB- und Programmierkenntnisse erwünscht
    Bewerbungsfrist: bis 28. Oktober 2009
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

     

    218.3. Fakultät für Architektur und Raumplanung

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Städtebau, Landschaftsarchitektur und Entwerfen, Fachbereich Landschaftsplanung und Gartenkunst, voraussichtlich ehestmöglich für die Dauer von 4 Jahren
    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Landschaftsarchitektur bzw. Landschaftsplanung ev. Raumplanung bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
    Sonstige Kenntnisse: Schwerpunkt der Arbeit ist die Landschaftsplanung auf kommunaler und regionaler Ebene, sowohl in der Lehre als auch in der Forschung. Praktische Erfahrung im genannten Arbeitsfeld und/ oder Erfahrung in vergleichbaren Forschungsgebieten ist von Vorteil. Bereitschaft an der Verfassung einer Dissertation wird vorausgesetzt. Gute didaktische und organisatorische Fähigkeiten sowie gute EDV Kenntnisse werden gefordert. Kenntnisse im Umgang mit GIS-Systemen sind von Vorteil.
    Bewerbungsfrist: bis 28. Oktober 2009
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

     

     

    218.4. Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften

    1 Stelle für eine/n Studienassistenten/in (20 Wochenstunden) am Institut für Konstruktionswissenschaften und Technische Logistik, ehestmöglich - befristet auf ein Jahr - längstens jedoch bis zum Abschluss des Master- oder Diplomstudiums
    Voraussetzung: kein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium
    Erfordernisse: Diplom- oder Masterstudium Verfahrenstechnik oder Maschinenbau mit entsprechendem Studienfortschritt. Kenntnisse im Apparatebau und in der Konstruktionstechnik (CAD) erforderlich. Zusatzqualifikation: FEM und/oder CFD
    Bewerbungsfrist: bis 28. Oktober 2009
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y


    1 Stelle für eine/n Studienassistenten/in (20 Wochenstunden) am Institut für Strömungsmechanik und Wärmeübertragung, für die Dauer von max. 4 Jahren - längstens jedoch bis zum Abschluss des Master- oder Diplomstudiums
    Aufnahmebedingungen: kein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium
    Erfordernisse: abgelegte Prüfungen:
    Grundlagen der Strömungslehre
    Strömungslehre
    Strömungen realer Fluide
    Bewerbungsfrist: bis 28. Oktober 2009
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für allgemeines Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Rektor
    Dr. P. S k a l i c k y

     

     

     

     

    218.5. Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

    1 Stelle für eine/n Techniker/in für den Bereich Mikrosensorik, Mikrosystemtechnik am Institut für Sensor- und Aktuatorsysteme
    Arbeitsplatzwertigkeit: IIIa (KV)
    Erfordernisse: HTL-AbsolventIn oder vergleichbares
    Aufgaben: Ausführen von Prozessen zur Herstellung von innovativen Mikrostrukturen und Sensoren; Mitarbeit im Lehrbetrieb
    Voraussetzung: exaktes und selbständiges Arbeiten, Teamfähigkeit
    Profil: HTL Elektr./Mechatr.
    Unser Angebot: interessante und abwechslungsreiche Aufgaben in einem dynamischen Team, Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
    Weitere Info:  www.isas.tuwien.ac.at/aktuell 
    Bewerbungsfrist: bis 28. Oktober 2009
    Bewerbungen an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y


    1 Stelle für eine/n halbbeschäftigte/n Sekretär/in (20 Wochenstunden) am Institut für Festkörperelektronik
    Arbeitsplatzwertigkeit
    : II b (KV)
    Erfordernisse: gute EDV-Kenntnisse, Buchhaltungskenntnisse, sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift, Teamfähigkeit und selbständiges Arbeiten, Bereitschaft zur Weiterbildung, freundliches Auftreten
    Bewerbungsfrist: bis 28. Oktober 2009
    Bewerbungen richten Sie an die Personalabteilung für allemeines Personal und Lehrbeauftragte der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

     


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Angelika Kober
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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