Mitteilungsblatt - 26/2002
MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2002
26. Stück
18. September 2002
Karlsplatz 13
1040 Wien
- 303. Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent
- 304. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter/-innen der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in Institutskonferenzen
- 305. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter/-innen der Allgemeinen Universitätsbediensteten in Institutskonferenzen
- 306. Einsetzung einer Habilitationskommission
- 307. Mitteilungen der zentralen Verwaltung
- 307.1. betreffend ESA- und EUMETSAT-Stellenausschreibungen
- 307.2. betreffend MOEL-Plus-Stipendienprogrammes zur Förderung von Forschungs- und Lehraufenthalten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa
- 307.3. betreffend „Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich“ Ausschreibung 2001/2002
- 307.4. betreffend Stellenausschreibung – Studienbeihilfenbehörde (Salzburg)
- 307.1. betreffend ESA- und EUMETSAT-Stellenausschreibungen
- 308. Änderung der Vertreter der Universitätsprofessoren/-innen in Fakultätskollegien
- 309. Änderung der Vertreter der Universitätsprofessoren/-innen in Studienkommissionen
- 310. Änderung der Vertreter der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen in Institutskonferenzen
- 311. Verleihung des Berufstitels „Universitätsprofessor“
- 312. Ausschreibung freier Planstellen
- 312.1. Zentrale Medienstelle
- 312.2. Fakultät für Architektur und Raumplanung
- 312.3. Fakultät für Bauingenieurwesen
- 312.4. Fakultät für Maschinenbau
- 312.5. Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik
Der Dekan der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 eingesetzten Habilitationskommission vom 4. Juni 2002 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Klaus-Tibor GRASSER die Lehrbefugnis als Universitätsdozent für das Fach „Mikroelektronik“ verliehen.
Gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 UOG 1993 hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Univ.-Doz. Dr. Klaus-Tibor GRASSER zu dem Institut für Mikroelektronik verfügt.
Der Dekan:
Dr. S. S e l b e r h e r r
Gemäß § 14 Abs. 1 und 2 UOG 1993 wird folgende Wahl der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppe in folgende Institutskonferenzen für eine Funktionsperiode von 2 Jahren einberufen:
Zeit: Mittwoch, 16. Oktober 2002, 10.00 s.t bis 10.30 Uhr
Ort: Boeckl-Saal (Senatsitzungssaal), Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock
Institut für Photogrammetrie und Fernerkundung, Inst.Nr. 122
zu wählen sind 2 Ersatzmitglieder
Institut für Eisenbahnwesen, Verkehrswirtschaft und Seilbahnen, Inst.Nr. 232
zu wählen sind 2 Ersatzmitglieder
Institut für Baustatik, Inst.Nr. 211
zu wählen sind 2 Ersatzmitglieder
Institut für Gebäudelehre und Entwerfen, Inst.Nr. 252
zu wählen sind 2 Ersatzmitglieder
Institut für Tragwerkslehre und Ingenieurholzbau, Inst.Nr. 254
zu wählen sind 1 Hauptmitglied und 2 Ersatzmitglieder
Institut für Werkstoffkunde und Materialprüfung, Inst.Nr. 308
Zu wählen sind 1 Hauptmitglied und 2 Ersatzmitglieder
Institut für Thermische Turbomaschinen und Energieanlagen, Inst.Nr. 313
zu wählen sind 2 Ersatzmitglieder
Institut für Leichtbau und Flugzeugbau, Inst.Nr. 317
zu wählen sind 2 Ersatzmitglieder
Institut für Spanlose Fertigung und Hochleistungslasertechnik, Inst.Nr. 345
zu wählen sind 2 Ersatzmitglieder
Institut für Kommunikationsnetze, Inst.Nr. 388
zu wählen je 2 Haupt- und Ersatzmitglieder
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle dem Institut mit Stichtag 18. September 2002 angehörenden Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe inkl. wissenschaftliche Mitarbeiter (in Ausbildung) gem. § 6 Abgeltungsgesetz, Universitätsassistenten gem. §§ 49 l bis r VBG, Staff Scientists gem. §§ 49 s bis v VBG sowie Gleichgestellte.
Wählerverzeichnisse:
In die Wählerverzeichnisse kann von 3. bis 14. Oktober 2002 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.i. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.
Die Wahlkommission hat eine Verbesserung der Wählerverzeichnisse durchzuführen, wenn deren Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis zum 14. Oktober 2002 entschieden. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.
Wahlvorschläge:
Wahlvorschläge sind in der Zeit von 30. September bis 8. Oktober 2002 während der Dienststunden (s.o.) in der Zentralen Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.
Wahlvorschläge können von jedem/r aktiv Wahlberechtigten während dieser Frist eingebracht werden. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens eine/n Kandidaten/-in zu enthalten, wobei bei mehreren Kandidaten/-innen eine eindeutige Reihenfolge festgelegt sein muss.
Die Wahlvorschläge haben grundsätzlich die mit Datum versehenen Zustimmungserklärungen aller nominierten Kandidaten/-innen zu enthalten. Falls die Zustimmungserklärungen nicht vorliegen, hat der Einreicher/die Einreicherin eine schriftliche Begründung für deren Fehlen zu geben. Der Einreicher/die Einreicherin muss mit Namen und (Instituts-) Adresse genannt sein.
Kandidaten/-innen, die auf mehreren gültigen Wahlvorschlägen aufscheinen, werden von der Wahlkommission aufgefordert werden, sich für einen Wahlvorschlag zu entscheiden. Ist der Kandidat/die Kandidatin nicht erreichbar oder gibt er/sie keine Erklärung ab, so gilt der eingereichte Wahlvorschlag, der seine/ihre letztdatierte Zustimmungserklärung enthält.
Über die Zulassung der Wahlvorschläge und Kandidaten/-innen entscheidet die Wahlkommission. Eingebrachte und zugelassene Wahlvorschläge liegen in der Kanzlei ab 9. Oktober 2002 auf.
Einsprüche gegen die Entscheidung der Wahlkommission über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Kandidaten/einer Kandidatin oder eines Wahlvorschlages sind bis zum 10. Oktober 2002 beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.
Über solche Einsprüche wird bis zum 15. Oktober 2002 entschieden. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission über diese Einsprüche ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.
Für die Durchführung der Wahl gelten die Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes 1993, BGBl.Nr. 805/1993, und die durch den Senat der TU-Wien mit Beschluss vom 14. April 1997 erlassene Wahlordnung, genehmigt mit GZ 68.152/40-I/B/5B/97 vom 16. April 1997 kundgemacht unter Nr. 135-1996/97 im Mitteilungsblatt am 21. April 1997, in der Fassung des Beschlusses vom 20. Oktober 1997, genehmigt mit GZ 68.152/112-I/B/5B/97 vom 18. November 1997, kundgemacht unter Nr. 61-1997/98 am 17. Dezember 1997 sowie des Beschlusses vom 20. April 1998, genehmigt mit GZ 68.152/48-I/B/5B/98 vom 8. Juni 1998, kundgemacht unter Nr. 253-1997/98 am 17. Juni 1998.
Der Vorsitzende der Wahlkommission
der Universitätsassistenten/-innen und
wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen
im Forschungs- und Lehrbetrieb
an der Technischen Universität Wien:
Dr. R. F r e u n d
Gemäß § 14 Abs. 1 und 2 UOG 1993 wird folgende Wahl der in § 45 Abs. 2 Z 4 UOG 1993 genannten Personengruppe in folgende Institutskonferenzen für eine Funktionsperiode von 2 Jahren einberufen.
Zeit: Mittwoch, 16. Oktober 2002, 9.00 s.t bis 9.30 Uhr
Ort: Boeckl-Saal (Senatssitzungssaal), Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock
Institut für Geoinformation und Landesvermessung, Inst.Nr. 127
zu wählen ist 1 Ersatzmitglied
Institut für Allgemeine Mechanik, Inst.Nr. 201
zu wählen ist je ein Haupt- und Ersatzmitglied
Institut für Festigkeitslehre, Inst.Nr. 202
zu wählen ist 1 Ersatzmitglied
Institut für Konstruktiven Wasserbau, Inst.Nr. 222
zu wählen ist 1 Ersatzmitglied
Institut für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik, Inst.Nr. 231
zu wählen ist 1 Ersatzmitglied
Institut für Tragwerkslehre und Ingenieurholzbau, Inst.Nr. 254
zu wählen ist 1 Ersatzmitglied
Institut für Raumgestaltung und Entwerfen, Inst.Nr. 256
zu wählen ist 1 Ersatzmitglied
Institut für Kunstgeschichte, Denkmalpflege und Industriearchäologie, Inst.Nr. 257
zu wählen ist 1 Ersatzmitglied
Institut für Landschaftsplanung und Gartenkunst, Inst.Nr. 261
zu wählen ist 1 Ersatzmitglied
Institut für Elektrische Antriebe und Maschinen, Inst.Nr. 372
zu wählen ist 1 Ersatzmitglied
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle dem Institut mit Stichtag 18. September 2002 angehörenden Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.
Wählerverzeichnisse:
In die Wählerverzeichnisse kann von 3. bis 14. Oktober 2002 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.i. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.
Die Wahlkommission hat eine Verbesserung der Wählerverzeichnisse durchzuführen, wenn deren Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis zum 14. Oktober 2002 entschieden. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.
Wahlvorschläge:
Wahlvorschläge sind in der Zeit von 30. September bis 8. Oktober 2002 während der Dienststunden (s.o.) in der Zentralen Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.
Wahlvorschläge können von jedem/r aktiv Wahlberechtigten während dieser Frist eingebracht werden. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens eine/n Kandidaten/-in zu enthalten, wobei bei mehreren Kandidaten/-innen eine eindeutige Reihenfolge festgelegt sein muss.
Die Wahlvorschläge haben grundsätzlich die mit Datum versehenen Zustimmungserklärungen aller nominierten Kandidaten/-innen zu enthalten. Falls die Zustimmungserklärungen nicht vorliegen, hat der Einreicher/die Einreicherin eine schriftliche Begründung für deren Fehlen zu geben. Der Einreicher/die Einreicherin muss mit Namen und (Instituts-) Adresse genannt sein.
Kandidaten/-innen, die auf mehreren gültigen Wahlvorschlägen aufscheinen, werden von der Wahlkommission aufgefordert werden, sich für einen Wahlvorschlag zu entscheiden. Ist der Kandidat/die Kandidatin nicht erreichbar oder gibt er/sie keine Erklärung ab, so gilt der eingereichte Wahlvorschlag, der seine/ihre letztdatierte Zustimmungserklärung enthält.
Über die Zulassung der Wahlvorschläge und Kandidaten/-innen entscheidet die Wahlkommission. Eingebrachte und zugelassene Wahlvorschläge liegen in der Kanzlei ab 9. Oktober 2002 auf.
Einsprüche gegen die Entscheidung der Wahlkommission über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Kandidaten/einer Kandidatin oder eines Wahlvorschlages sind bis zum 10. Oktober 2002 beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.
Über solche Einsprüche wird bis zum 15. Oktober 2002 entschieden. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission über diese Einsprüche ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.
Für die Durchführung der Wahl gelten die Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes 1993, BGBl.Nr. 805/1993, und die durch den Senat der TU-Wien mit Beschluss vom 14. April 1997 erlassene Wahlordnung, genehmigt mit GZ 68.152/40-I/B/5B/97 vom 16. April 1997 kundgemacht unter Nr. 135-1996/97 im Mitteilungsblatt am 21. April 1997, in der Fassung des Beschlusses vom 20. Oktober 1997, genehmigt mit GZ 68.152/112-I/B/5B/97 vom 18. November 1997, kundgemacht unter Nr. 61-1997/98 am 17. Dezember 1997 sowie des Beschlusses vom 20. April 1998, genehmigt mit GZ 68.152/48-I/B/5B/98 vom 8. Juni 1998, kundgemacht unter Nr. 253-1997/98 am 17. Juni 1998.
Der Vorsitzende der Wahlkommission
der Allgemeinen Universitätsbediensteten
an der Technischen Universität Wien:
Ing. G. K a n z l e r
Der Dekan der Fakultät für Architektur und Raumplanung hat gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens für Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Peter SCHÜTZ, Fachgebiet „Haustechnik“, eine Habilitationskommission eingesetzt und nach Anhörung des Fakultätskollegiums vom 23. April 2002 eine Parität von 4:2:2 festgelegt.
In der konstituierenden Sitzung am 6. August 2002 wurde Herr O.Univ.Prof. Arch. Dipl.-Ing. Helmut RICHTER zum Vorsitzenden gewählt.
Der Dekan:
Dr. K. S e m s r o t h
Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:
Dekanat für Technische Naturwissenschaften und Informatik:
Frau Angela PECINOVSKY
Tel.: 58801-10014
Dekanat für Maschinenbau:
Frau Elfriede TITZER
Tel.: 58801-30012
Dekanat für Bauingenieurwesen:
Frau Maria TRUBEL
Tel.: 58801-20010
Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik:
Frau Mag. Gabriele OPPENHEIM
Tel.: 58801-35000
Dekanat für Architektur und Raumplanung:
Frau Andrea WÖLFER
Tel.: 58801-25003
Ansprechpersonen an der HTU:
Frau Helga BAUER
Tel.: 58801-49501
Bei der Europäischen Weltraumbehörde ESA, Standort Paris bzw. Noordwijk (NL), sowie bei EUMETSAT, Standort Darmstadt (D), sind laufend Planstellen, z.T. in leitenden Funktionen, für Absolventen/innen einschlägiger Universitätsstudien ausgeschrieben.
Österreichische Bewerber/innen sind, insbesondere bei EUMETSAT, dringend erwünscht.
Die aktuellen Ausschreibungen sind über folgende Internetseiten ersichtlich:
Europäische Weltraumbehörde ESA: (Site: http://www.esa.int)
http://www.esa.int/hr/indexjobs.html (→ unter dem Link "current vacancies")
EUMETSAT: von der Homepage http://www.eumetsat.de
die Links → Announcements → Staff Employment Opportunities auswählen.
Bewerber/innen mögen sich an folgende österreichische Kontaktstellen wenden:
Dr. Erwin MONDRE (für EUMETSAT) Mag. Eva-Maria SCHMITZER
Dr. Klaus PSEINER (für ESA) Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
ASA – Austrian Space Agency Abt. V/B/10 - Weltraumforschung
Garnisongasse 7 Rosengasse 4
1090 Wien 1010 Wien
Tel.: 403 81 77- 12 Tel.: 53120-7130
Fax: 405 82 28 Fax: 53120-81-7130
emondre@asaspace.at eva-maria.schmitzer@bmwf.gv.at
kpseiner@asaspace.at
Das MOEL-Plus-Förderungsprogramm vergibt Stipendien an graduierte Wissenschaftler für Lehr- und Forschungsaufenthalte an mittel-, ost- und südosteuropäischen Universitäten sowie ausgewiesenen außeruniversitären Forschungseinrichtungen für die Dauer von 3 bis 6 Monaten (in Ausnahmefällen auch bis 12 Monate).
Informationen: Österreichische Forschungsgemeinschaft, Berggasse 25, Postfach 50, 1092 Wien, http://www.oefg.at , E-Mail: oefg@oefg.at , Tel: (01) 319-57-70-11
Die Universitätsdirektorin:
Mag. E. U r b a n
Die „Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich“ vergibt Stipendien und Leistungsstipendien an Studierende, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben.
Sonstige Voraussetzungen: Österreichische Staatsbürgerschaft und (bei Leistungsstipendien) besondere Studienleistungen im Studienjahr 2001/2002.
Richtlinien und Informationen unter der Internet-Adresse http://www.noe.gv.at/studium und E-mail: post.f4@noel.gv.at .
Die Universitätsdirektorin:
Mag. E. U r b a n
Im Bereich der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Salzburg, gelangt eine Vertragsbedienstenplanstelle in der Entlohnungsgruppe v4 (teilbeschäftigt 50 %) zur Besetzung.
Die Haupttätigkeit umfasst allgemeine Büroarbeiten.
Handelsschulabschluss mit Büropraxis oder eine gleichwertige kaufmännische Ausbildung sowie PC-Kenntnisse werden vorausgesetzt.
Bewerbungen bis 31. Oktober 2002 an die Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Salzburg, Paris Lodron Str. 2/3, 5020 Salzburg.
Die Universitätsdirektorin:
Mag. E. U r b a n
Die Funktion von Herrn O.Univ.Prof. Dr. Gerold WEBER als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 41 Abs. 2 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen im Fakultätskollegium der Fakultät für Architektur und Raumplanung ist mit seiner Versetzung in den Ruhestand mit 30. September 2002 erloschen.
Die Funktion von Herrn O.Univ.Prof. Dr. Harald OGRIS als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 41 Abs. 2 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen im Fakultätskollegium der Fakultät für Bauingenieurwesen ist mit seiner Emeritierung mit 30. September 2002 erloschen.
Die Funktion der Herren O.Univ.Prof. Dr. Hans-Peter LENZ und O.Univ.Prof. Dr. Thomas VARGA als Vertreter bzw. Ersatzmitglied der Vertreter der in § 41 Abs. 2 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen im Fakultätskollegium der Fakultät für Maschinenbau ist mit ihrer Emeritierung mit 30. September 2002 erloschen.
Aufgrund des Wahlergebnisses vom 7. Dezember 2002 wird das bisherige Ersatzmitglied Herr O.Univ.Prof. Dr. Helmut SPRINGER, Inst.Nr. 303, als neues Hauptmitglied festgestellt.
Die Funktionen von Herrn O.Univ.Prof. Dr. Gerfried ZEICHEN und Herrn Univ.Prof. Dr. Wolfgang FALLMANN als Vertreter der in § 41 Abs. 2 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen im Fakultätskollegium der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik ist mit ihrer Emeritierung bzw. Versetzung in den Ruhestand mit 30. September 2002 erloschen.
Aufgrund des Wahlergebnisses vom 7. Dezember 2000 werden die bisherigen Ersatzmitglieder Univ.Prof. Dr. Ferenc KRAUS, Inst.Nr. 387, und O.Univ.Prof. Dr. Wolfgang MECKLENBRÄUKER, Inst.Nr. 389, als neue Hauptmitglieder festgestellt.
Die Funktion der Herren O.Univ.Prof. Dr. Manfred BROCKHAUS und Univ.Prof. Dr. Werner WRUSS als Ersatzmitglieder der Vertreter der in § 41 Abs. 2 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen im Fakultätskollegium der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik ist mit ihrer Emeritierung bzw. Versetzung in den Ruhestand mit 30. September 2002 erloschen.
Aufgrund des Wahlergebnisses vom 7. Dezember 2000 wird Herr Univ.Prof. Dr. Martin PFLÜGER, Inst.Nr. 187, als neues Ersatzmitglied festgestellt.
Die Funktion von Herrn Univ.Prof. Dr. Peter PFUNDNER als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 41 Abs. 2 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen im Fakultätskollegium der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik ist mit seiner Versetzung in den Ruhestand mit 30. September 2002 erloschen.
Der Vorsitzende der Wahlkommission
der Universitätsprofessoren/-innen
Dr. F. Z e h e t n e r
Die Funktion von Herrn O.Univ.Prof. Dr. Horst EBEL als Vertreter der in § 41 Abs. 5 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Studienkommission für Technische Physik der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik ist mit seiner Emeritierung mit 30. September 2002 erloschen.
Aufgrund des Wahlergebnisses vom 7. September 2000 wird das bisherige Ersatzmitglied, Herr O.Univ.Prof. Dr. Wolfgang KUMMER, Inst.Nr. 136, als neues Hauptmitglied festgestellt.
Die Funktion von Herrn Univ.Prof. Dr. Werner WRUSS als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 41 Abs. 5 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Studienkommission für Technische Chemie der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik ist mit seiner Versetzung in den Ruhestand mit 30. September 2002 erloschen.
Die Funktion von Herrn Univ.Prof. Dr. Werner WRUSS als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 41 Abs. 5 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Studienkommission für das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften an der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik ist mit seiner Versetzung in den Ruhestand mit 30. September 2002 erloschen.
Die Funktion von Herrn Univ.Prof. Dr. Horst EBEL als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 41 Abs. 5 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Gesamtstudienkommission Lehramt der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik ist mit seiner Emeritierung mit 30. September 2002 erloschen.
Der Vorsitzende der Wahlkommission
der Universitätsprofessoren/-innen
Dr. F. Z e h e t n e r
Mit der Versetzung in den Ruhestand von Herrn Univ.Prof. Dr. Carl M. FLECK mit 30. September 2002 verringert sich die Anzahl der dem Atominstitut der österreichischen Universitäten zugeordneten Universitätsprofessoren von 7 auf 6 und damit auch die der gemäß § 45Abs. 2 Z 2 UOG 1993 in die Institutskonferenz zu entsendenden Mitglieder.
Als Vertreter dieser Personengruppe werden auf Grund des Wahlergebnisses vom 31. Jänner 2001 nunmehr festgestellt
Hauptmitglieder: Ao.Univ.-Prof. Dr. Franz SAUERZOPF
Ao.Univ.-Prof. Dr. Christina STRELI
Ao.Univ.-Prof. Dr. Peter WOBRAUSCHEK
Ao.Univ.-Prof. Dr. Manfried FABER
Ao.Univ.-Prof. Dr. Helmut BÖCK
Hofrat Dr. Gideon RÖHR
Ersatzmitglieder: Ao.Univ.-Prof. Dr. Johannes SUMMHAMMER
Univ.-Ass. Dr. Erwin JERICHA
Ao.Univ.-Prof. Dr. Max BICHLER
FOL Hans NIEDERMAIR
Ao.Univ.-Prof. Dr. Helmut LEEB
Ao.Univ.-Prof. Dr. Manfred TSCHURLOVITS
Die Funktion von Herrn Vertr.Ass. Dipl.-Ing. Martin AICHHOLZER als Vertreter der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Tragwerkslehre und Ingenieurholzbau ist mit seinem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 30. August 2002 erloschen.
Die Funktion von Frau Vertr.Ass. Dipl.-Ing. Gisa RULAND als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Landschaftsplanung und Gartenkunst ist mit ihrem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 30. September 2002 erloschen.
Die Funktion von Herrn Univ.Ass. Dipl.-Ing. Roland WAHLROOS-RITTER als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Baukunst, Bauaufnahme und Architekturtheorie ist mit seinem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 31. August 2002 erloschen.
Mit der Versetzung in den Ruhestand von Herrn Univ.Prof. Dr. Werner WRUSS mit 30. September 2002 verringert sich die Anzahl der dem Institut für Chemische Technologien und Analytik zugeordneten Universitätsprofessoren von 4 auf 3 und damit auch die der gemäß § 45Abs. 2 Z 2 UOG 1993 in die Institutskonferenz zu entsendenden Mitglieder.
Als Vertreter dieser Personengruppe werden auf Grund des Wahlergebnisses vom 31. Jänner 2002 nunmehr festgestellt
Hauptmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Hans PUXBAUM
Ao.Univ.Prof. Dr. Herbert DANNINGER
Ao.Univ.Prof. Dr. Kurt MEREITER
Ersatzmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Hermann KRONBERGER
Ao.Univ.Prof. Dr. Herbert HUTTER
Ao.Univ.Prof. Dr. Roland HAUBNER
Mit der Emeritierung von Herrn O.Univ.Prof. Dr. Horst EBEL mit 30. September 2002 verringert sich die Anzahl der dem Institut für Festkörperphysik zugeordneten Universitätsprofessoren von 4 auf 3 und damit auch die der gemäß § 45Abs. 2 Z 2 UOG 1993 in die Institutskonferenz zu entsendenden Mitglieder.
Als Vertreter dieser Personengruppe werden auf Grund des Wahlergebnisses vom 31. Jänner 2002 nunmehr festgestellt
Hauptmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Michael MANTLER
Ao.Univ.Prof. Dr. Gerfried HILSCHER
Ao.Univ.Prof. Dr. Michael REISSNER
Ersatzmitglieder: Ass.Prof. Dr. Herwig MICHOR
Ao.Univ.Prof. Dr. Josef FIDLER
Ao.Univ.Prof. Dr. Roland GRÖSSINGER
Die Funktion von Herrn Univ.Ass. Dipl.-Ing. Gerald GOGER als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Baubetrieb und Bauwirtschaft ist mit seinem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 30. September 2002 erloschen.
Mit der Emeritierung von Herrn O.Univ.Prof. Dr. Thomas VARGA verringert sich die Anzahl der dem Institut für Werkstoffkunde und Materialprüfung zugeordneten Universitätsprofessoren von 3 auf 2 und damit auch die der gemäß § 45Abs. 2 Z 2 UOG 1993 in die Institutskonferenz zu entsendenden Mitglieder.
Als Vertreter dieser Personengruppe werden auf Grund des Wahlergebnisses vom 13. Dezember 2000 nunmehr festgestellt
Hauptmitglieder: Univ.-Ass. Dr. Vasiliki-Maria ARCHODOULAKI
Univ.-Ass. Dipl.-Ing. Mark Christian DOLEZAL
Ersatzmitglieder: Univ.-Ass. Dipl.-Ing. Andreas KOTTAR
Univ.-Ass. Dr. Dana MELISOVA
Mit der Versetzung in den Ruhestand von Herrn Univ.Prof. Dr. Peter PFUNDNER und Herrn Univ.Prof. Dr. Wolfgang FALLMANN mit 30. September 2002 verringert sich die Anzahl der dem Institut für Industrielle Elektronik und Materialwissenschaften zugeordneten Universitätsprofessoren von 4 auf 2 und damit auch die der gemäß § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 in die Institutskonferenz zu entsendenden Mitglieder.
Als Vertreter dieser Personengruppe werden auf Grund des Wahlergebnisses vom 13. Dezember 2000 nunmehr festgestellt
Hauptmitglieder: Ao.Univ.-Prof. Dr. Hans HAUSER
ObRat. Dr. Robert SCHAWARZ
Ersatzmitglieder: ObRat. Dr. Walter SMETANA
Ao.Univ.-Prof. Dr. Karl RIEDLING
Der Vorsitzende der Wahlkommission
der Universitätsassistenten/-innen
und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen
im Forschungs- und Lehrbetrieb:
Dr. R. F r e u n d
Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat Herrn Univ.-Doz. Dr. Bernhard H. SCHMID (Inst.Nr. 223) den Berufstitel „Universitätsprofessor“ verliehen.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufent-haltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Bewerbungen sind, wenn nicht anders vermerkt, in der Personalabteilung I der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, schriftlich einzubringen (wissenschaftliches Personal).
1 PlSt für eine(n) Referent/in, Arbeitsplatzwertigkeit v2
Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse bzw. praktische Erfahrung im Umgang mit Menschen, in der Mitarbeitermotivation und –führung, Konfliktlösung. Leistungsausschreibung, Beschaffung und Bereitstellung von Ressourcen, Rechtsanwendung (insbesondere Universitäts-, Angestellten-, Werkvertrags- und Dienstrecht; Buchhaltungs-, Verrechnungs- und Inventarisierungsvorschriften, Bundesvergabegesetz, Vergaberichtlinien des Bundes, Urheberrecht), PC-Anwendung einschließlich der Verwendung von Webbrowsern und Suchmaschinen, Videotechnik, mit Videoformaten, AV-Medien, e-learning Anwendungen, Werkvertragsabschlüssen und Abrechnungen; Aufgeschlossenheit für Neuerungen und Bereitschaft zu deren Annahme, Bereitschaft zur fachlichen Weiterbildung, wirtschaftliches Denken, Einsatzfreude, Gewissenhaftigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Teamgeist, Flexibilität, Belastbarkeit, sicheres und gewandtes Auftreten, Kontaktfreudigkeit, Eignung zur Menschenführung, Bereitschaft für unübliche Arbeitszeiten, sehr gute Kommunikationsfähigkeit, Englisch, sehr gutes Zeitmanagement, ausgeprägtes Koordinationsvermögen, sehr gute Fähigkeiten zur Setzung von Prioritäten und Entscheidungen auch unter Belastung.
Bewerbungsfrist: 3 Wochen
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Die Universitätsdirektorin:
i.V. Mag. Ch. T h i r s f e l d
1 PlSt für eine/n halbbeschäftigte/n Assistenten/in, am Institut für Baukunst, Bauaufnahmen und Architekturtheorie, voraussichtlich ab 11. November 2002 bis 10. November 2003
Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung
Sonstige Voraussetzungen: Nachweis der Auseinandersetzung mit Architekturgeschichte, Organisation und Mitarbeit an Forschungsprojekten und Publikationen des Instituts, eigenverantwortliche Lehre und Forschung sowie begleitende Entwurfslehre.
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Der Dekan:
Dr. K. S e m s r o t h
1 PlSt für eine/n Lehrling (Physiklaborant/in), am Institut für Ingenieurgeologie
Aufnahmebedingungen: österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
Sonstige Voraussetzungen: abgeschlossene Pflichtschule
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (in Ausbildung), am Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft, ehestmöglich auf die Dauer von 4 Jahren (20 Stunden pro Woche dienen dabei insbesondere der Arbeit an einer Dissertation)
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
Sonstige Voraussetzungen: Vertiefung Baubetrieb/Bauwirtschaft, EDV-Kenntnisse
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in, am Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft, ehestmöglich (Karenzvertretung)
Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium (Bauingenieurwesen) bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung
Sonstige Voraussetzungen: Vertiefung Baubetrieb/Bauwirtschaft, EDV-Kenntnisse
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Der Dekan:
Dr. J. L i t z k a
1 PlSt für einen/e vollbeschäftigte/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (in Ausbildung), am Institut für Wasserkraftmaschinen und Pumpen, voraussichtlich ab November 2002 auf die Dauer von 4 Jahren
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Maschinenbau bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
Sonstige Voraussetzungen: CAD-Kenntnisse, Erfahrungen im Hydrodynamischen Laboratorium
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Der Dekan:
Dr. B. G r ö s e l
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Angewandte Synthesechemie, Arbeitsgruppe Bioanorganische Chemie, ehestmöglich auf die Dauer von 6 Jahren
Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung
Sonstige Voraussetzungen: Erfahrung in der Präparation von Koordinationsverbindungen sowie deren Analytik mittels Ferner-Infrarotspektroskopie
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Der Institutsvorstand:
Dr. J. F r ö h l i c h
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Informationsysteme, Abteilung für Verteilte Systeme, voraussichtlich ab 1. Oktober 2002 bis 31. Mai 2003
Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung
Sonstige Voraussetzungen: Fundierte Kenntnisse auf den Gebieten Verteilte Systeme, insbesondere Software-Komponenten und Internettechnologien, in Theorie und Implementierung, idealerweise Erfahrung in der Lehre, speziell Verteilte Systeme
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Der Institutsvorstand:
i.V. Dr. M. J a z a y e r i
Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr - 312.1. Zentrale Medienstelle