Mitteilungsblatt - 26/2002


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2002
26. Stück
18. September 2002

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 303. Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent
  • 304. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter/-innen der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in Institutskonferenzen
  • 305. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter/-innen der Allgemeinen Universitätsbediensteten in Institutskonferenzen
  • 306. Einsetzung einer Habilitationskommission
  • 307. Mitteilungen der zentralen Verwaltung
  • 308. Änderung der Vertreter der Universitätsprofessoren/-innen in Fakultätskollegien
  • 309. Änderung der Vertreter der Universitätsprofessoren/-innen in Studienkommissionen
  • 310. Änderung der Vertreter der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen in Institutskonferenzen
  • 311. Verleihung des Berufstitels „Universitätsprofessor“
  • 312. Ausschreibung freier Planstellen
     


     

     

    303. Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent


    Der Dekan der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 eingesetzten Habilitationskommission vom 4. Juni 2002 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Klaus-Tibor GRASSER die Lehrbefugnis als Universitätsdozent für das Fach „Mikroelektronik“ verliehen.

    Gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 UOG 1993 hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Univ.-Doz. Dr. Klaus-Tibor GRASSER zu dem Institut für Mikroelektronik verfügt.


    Der Dekan:

    Dr. S. S e l b e r h e r r

     

    304. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter/-innen der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in Institutskonferenzen


    Gemäß § 14 Abs. 1 und 2 UOG 1993 wird folgende Wahl der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppe in folgende Institutskonferenzen für eine Funktionsperiode von 2 Jahren einberufen:


    Zeit: Mittwoch, 16. Oktober 2002, 10.00 s.t bis 10.30 Uhr

    Ort: Boeckl-Saal (Senatsitzungssaal), Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock


    Institut für Photogrammetrie und Fernerkundung, Inst.Nr. 122

    zu wählen sind 2 Ersatzmitglieder


    Institut für Eisenbahnwesen, Verkehrswirtschaft und Seilbahnen, Inst.Nr. 232
    zu wählen sind 2 Ersatzmitglieder


    Institut für Baustatik, Inst.Nr. 211
    zu wählen sind 2 Ersatzmitglieder


    Institut für Gebäudelehre und Entwerfen, Inst.Nr. 252
    zu wählen sind 2 Ersatzmitglieder


    Institut für Tragwerkslehre und Ingenieurholzbau, Inst.Nr. 254
    zu wählen sind 1 Hauptmitglied und 2 Ersatzmitglieder


    Institut für Werkstoffkunde und Materialprüfung, Inst.Nr. 308

    Zu wählen sind 1 Hauptmitglied und 2 Ersatzmitglieder


    Institut für Thermische Turbomaschinen und Energieanlagen, Inst.Nr. 313
    zu wählen sind 2 Ersatzmitglieder


    Institut für Leichtbau und Flugzeugbau, Inst.Nr. 317
    zu wählen sind 2 Ersatzmitglieder


    Institut für Spanlose Fertigung und Hochleistungslasertechnik, Inst.Nr. 345
    zu wählen sind 2 Ersatzmitglieder


    Institut für Kommunikationsnetze, Inst.Nr. 388
    zu wählen je 2 Haupt- und Ersatzmitglieder


    Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle dem Institut mit Stichtag 18. September 2002 angehörenden Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe inkl. wissenschaftliche Mitarbeiter (in Ausbildung) gem. § 6 Abgeltungsgesetz, Universitätsassistenten gem. §§ 49 l bis r VBG, Staff Scientists gem. §§ 49 s bis v VBG sowie Gleichgestellte.


    Wählerverzeichnisse:


    In die Wählerverzeichnisse kann von 3. bis 14. Oktober 2002 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.i. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.



    Die Wahlkommission hat eine Verbesserung der Wählerverzeichnisse durchzuführen, wenn deren Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis zum 14. Oktober 2002 entschieden. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.


    Wahlvorschläge:


    Wahlvorschläge sind in der Zeit von 30. September bis 8. Oktober 2002 während der Dienststunden (s.o.) in der Zentralen Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.


    Wahlvorschläge können von jedem/r aktiv Wahlberechtigten während dieser Frist eingebracht werden. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens eine/n Kandidaten/-in zu enthalten, wobei bei mehreren Kandidaten/-innen eine eindeutige Reihenfolge festgelegt sein muss.


    Die Wahlvorschläge haben grundsätzlich die mit Datum versehenen Zustimmungserklärungen aller nominierten Kandidaten/-innen zu enthalten. Falls die Zustimmungserklärungen nicht vorliegen, hat der Einreicher/die Einreicherin eine schriftliche Begründung für deren Fehlen zu geben. Der Einreicher/die Einreicherin muss mit Namen und (Instituts-) Adresse genannt sein.


    Kandidaten/-innen, die auf mehreren gültigen Wahlvorschlägen aufscheinen, werden von der Wahlkommission aufgefordert werden, sich für einen Wahlvorschlag zu entscheiden. Ist der Kandidat/die Kandidatin nicht erreichbar oder gibt er/sie keine Erklärung ab, so gilt der eingereichte Wahlvorschlag, der seine/ihre letztdatierte Zustimmungserklärung enthält.


    Über die Zulassung der Wahlvorschläge und Kandidaten/-innen entscheidet die Wahlkommission. Eingebrachte und zugelassene Wahlvorschläge liegen in der Kanzlei ab 9. Oktober 2002 auf.


    Einsprüche gegen die Entscheidung der Wahlkommission über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Kandidaten/einer Kandidatin oder eines Wahlvorschlages sind bis zum 10. Oktober 2002 beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.

    Über solche Einsprüche wird bis zum 15. Oktober 2002 entschieden. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission über diese Einsprüche ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.


    Für die Durchführung der Wahl gelten die Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes 1993, BGBl.Nr. 805/1993, und die durch den Senat der TU-Wien mit Beschluss vom 14. April 1997 erlassene Wahlordnung, genehmigt mit GZ 68.152/40-I/B/5B/97 vom 16. April 1997 kundgemacht unter Nr. 135-1996/97 im Mitteilungsblatt am 21. April 1997, in der Fassung des Beschlusses vom 20. Oktober 1997, genehmigt mit GZ 68.152/112-I/B/5B/97 vom 18. November 1997, kundgemacht unter Nr. 61-1997/98 am 17. Dezember 1997 sowie des Beschlusses vom 20. April 1998, genehmigt mit GZ 68.152/48-I/B/5B/98 vom 8. Juni 1998, kundgemacht unter Nr. 253-1997/98 am 17. Juni 1998.


    Der Vorsitzende der Wahlkommission

    der Universitätsassistenten/-innen und

    wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen

    im Forschungs- und Lehrbetrieb

    an der Technischen Universität Wien:

    Dr. R. F r e u n d

     

    305. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter/-innen der Allgemeinen Universitätsbediensteten in Institutskonferenzen


    Gemäß § 14 Abs. 1 und 2 UOG 1993 wird folgende Wahl der in § 45 Abs. 2 Z 4 UOG 1993 genannten Personengruppe in folgende Institutskonferenzen für eine Funktionsperiode von 2 Jahren einberufen.


    Zeit: Mittwoch, 16. Oktober 2002, 9.00 s.t bis 9.30 Uhr

    Ort: Boeckl-Saal (Senatssitzungssaal), Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock


    Institut für Geoinformation und Landesvermessung, Inst.Nr. 127

    zu wählen ist 1 Ersatzmitglied

    Institut für Allgemeine Mechanik, Inst.Nr. 201

    zu wählen ist je ein Haupt- und Ersatzmitglied



    Institut für Festigkeitslehre, Inst.Nr. 202
    zu wählen ist 1 Ersatzmitglied


    Institut für Konstruktiven Wasserbau, Inst.Nr. 222
    zu wählen ist 1 Ersatzmitglied


    Institut für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik, Inst.Nr. 231
    zu wählen ist 1 Ersatzmitglied


    Institut für Tragwerkslehre und Ingenieurholzbau, Inst.Nr. 254
    zu wählen ist 1 Ersatzmitglied


    Institut für Raumgestaltung und Entwerfen, Inst.Nr. 256
    zu wählen ist 1 Ersatzmitglied


    Institut für Kunstgeschichte, Denkmalpflege und Industriearchäologie, Inst.Nr. 257
    zu wählen ist 1 Ersatzmitglied


    Institut für Landschaftsplanung und Gartenkunst, Inst.Nr. 261
    zu wählen ist 1 Ersatzmitglied


    Institut für Elektrische Antriebe und Maschinen, Inst.Nr. 372
    zu wählen ist 1 Ersatzmitglied


    Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle dem Institut mit Stichtag 18. September 2002 angehörenden Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.


    Wählerverzeichnisse:


    In die Wählerverzeichnisse kann von 3. bis 14. Oktober 2002 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.i. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.

    Die Wahlkommission hat eine Verbesserung der Wählerverzeichnisse durchzuführen, wenn deren Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis zum 14. Oktober 2002 entschieden. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.


    Wahlvorschläge:


    Wahlvorschläge sind in der Zeit von 30. September bis 8. Oktober 2002 während der Dienststunden (s.o.) in der Zentralen Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.


    Wahlvorschläge können von jedem/r aktiv Wahlberechtigten während dieser Frist eingebracht werden. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens eine/n Kandidaten/-in zu enthalten, wobei bei mehreren Kandidaten/-innen eine eindeutige Reihenfolge festgelegt sein muss.


    Die Wahlvorschläge haben grundsätzlich die mit Datum versehenen Zustimmungserklärungen aller nominierten Kandidaten/-innen zu enthalten. Falls die Zustimmungserklärungen nicht vorliegen, hat der Einreicher/die Einreicherin eine schriftliche Begründung für deren Fehlen zu geben. Der Einreicher/die Einreicherin muss mit Namen und (Instituts-) Adresse genannt sein.


    Kandidaten/-innen, die auf mehreren gültigen Wahlvorschlägen aufscheinen, werden von der Wahlkommission aufgefordert werden, sich für einen Wahlvorschlag zu entscheiden. Ist der Kandidat/die Kandidatin nicht erreichbar oder gibt er/sie keine Erklärung ab, so gilt der eingereichte Wahlvorschlag, der seine/ihre letztdatierte Zustimmungserklärung enthält.


    Über die Zulassung der Wahlvorschläge und Kandidaten/-innen entscheidet die Wahlkommission. Eingebrachte und zugelassene Wahlvorschläge liegen in der Kanzlei ab 9. Oktober 2002 auf.


    Einsprüche gegen die Entscheidung der Wahlkommission über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Kandidaten/einer Kandidatin oder eines Wahlvorschlages sind bis zum 10. Oktober 2002 beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.



    Über solche Einsprüche wird bis zum 15. Oktober 2002 entschieden. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission über diese Einsprüche ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.


    Für die Durchführung der Wahl gelten die Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes 1993, BGBl.Nr. 805/1993, und die durch den Senat der TU-Wien mit Beschluss vom 14. April 1997 erlassene Wahlordnung, genehmigt mit GZ 68.152/40-I/B/5B/97 vom 16. April 1997 kundgemacht unter Nr. 135-1996/97 im Mitteilungsblatt am 21. April 1997, in der Fassung des Beschlusses vom 20. Oktober 1997, genehmigt mit GZ 68.152/112-I/B/5B/97 vom 18. November 1997, kundgemacht unter Nr. 61-1997/98 am 17. Dezember 1997 sowie des Beschlusses vom 20. April 1998, genehmigt mit GZ 68.152/48-I/B/5B/98 vom 8. Juni 1998, kundgemacht unter Nr. 253-1997/98 am 17. Juni 1998.


    Der Vorsitzende der Wahlkommission

    der Allgemeinen Universitätsbediensteten

    an der Technischen Universität Wien:

    Ing. G. K a n z l e r

     

    306. Einsetzung einer Habilitationskommission


    Der Dekan der Fakultät für Architektur und Raumplanung hat gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens für Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Peter SCHÜTZ, Fachgebiet „Haustechnik“, eine Habilitationskommission eingesetzt und nach Anhörung des Fakultätskollegiums vom 23. April 2002 eine Parität von 4:2:2 festgelegt.

    In der konstituierenden Sitzung am 6. August 2002 wurde Herr O.Univ.Prof. Arch. Dipl.-Ing. Helmut RICHTER zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Dekan:

    Dr. K. S e m s r o t h

     

    307. Mitteilungen der zentralen Verwaltung


    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:


    Dekanat für Technische Naturwissenschaften und Informatik:

    Frau Angela PECINOVSKY

    Tel.: 58801-10014


    Dekanat für Maschinenbau:

    Frau Elfriede TITZER

    Tel.: 58801-30012


    Dekanat für Bauingenieurwesen:

    Frau Maria TRUBEL

    Tel.: 58801-20010


    Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik:

    Frau Mag. Gabriele OPPENHEIM

    Tel.: 58801-35000


    Dekanat für Architektur und Raumplanung:

    Frau Andrea WÖLFER

    Tel.: 58801-25003


    Ansprechpersonen an der HTU:

    Frau Helga BAUER

    Tel.: 58801-49501


     

    307.1. betreffend ESA- und EUMETSAT-Stellenausschreibungen


    Bei der Europäischen Weltraumbehörde ESA, Standort Paris bzw. Noordwijk (NL), sowie bei EUMETSAT, Standort Darmstadt (D), sind laufend Planstellen, z.T. in leitenden Funktionen, für Absolventen/innen einschlägiger Universitätsstudien ausgeschrieben.

    Österreichische Bewerber/innen sind, insbesondere bei EUMETSAT, dringend erwünscht.


    Die aktuellen Ausschreibungen sind über folgende Internetseiten ersichtlich:


    Europäische Weltraumbehörde ESA: (Site: http://www.esa.int)

    http://www.esa.int/hr/indexjobs.html (unter dem Link "current vacancies")


    EUMETSAT: von der Homepage http://www.eumetsat.de

    die Links Announcements Staff Employment Opportunities auswählen.

    Bewerber/innen mögen sich an folgende österreichische Kontaktstellen wenden:




    Dr. Erwin MONDRE (für EUMETSAT) Mag. Eva-Maria SCHMITZER

    Dr. Klaus PSEINER (für ESA) Bundesministerium für Verkehr,

    Innovation und Technologie

    ASA – Austrian Space Agency Abt. V/B/10 - Weltraumforschung

    Garnisongasse 7 Rosengasse 4

    1090 Wien 1010 Wien


    Tel.: 403 81 77- 12 Tel.: 53120-7130

    Fax: 405 82 28 Fax: 53120-81-7130

    emondre@asaspace.at eva-maria.schmitzer@bmwf.gv.at

    kpseiner@asaspace.at

     

    307.2. betreffend MOEL-Plus-Stipendienprogrammes zur Förderung von Forschungs- und Lehraufenthalten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa


    Das MOEL-Plus-Förderungsprogramm vergibt Stipendien an graduierte Wissenschaftler für Lehr- und Forschungsaufenthalte an mittel-, ost- und südosteuropäischen Universitäten sowie ausgewiesenen außeruniversitären Forschungseinrichtungen für die Dauer von 3 bis 6 Monaten (in Ausnahmefällen auch bis 12 Monate).

    Informationen: Österreichische Forschungsgemeinschaft, Berggasse 25, Postfach 50, 1092 Wien, http://www.oefg.at , E-Mail: oefg@oefg.at , Tel: (01) 319-57-70-11


    Die Universitätsdirektorin:

    Mag. E. U r b a n

     

    307.3. betreffend „Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich“ Ausschreibung 2001/2002


    Die „Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich“ vergibt Stipendien und Leistungsstipendien an Studierende, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben.

    Sonstige Voraussetzungen: Österreichische Staatsbürgerschaft und (bei Leistungsstipendien) besondere Studienleistungen im Studienjahr 2001/2002.

    Richtlinien und Informationen unter der Internet-Adresse http://www.noe.gv.at/studium und E-mail: post.f4@noel.gv.at .


    Die Universitätsdirektorin:

    Mag. E. U r b a n

     

    307.4. betreffend Stellenausschreibung – Studienbeihilfenbehörde (Salzburg)


    Im Bereich der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Salzburg, gelangt eine Vertragsbedienstenplanstelle in der Entlohnungsgruppe v4 (teilbeschäftigt 50 %) zur Besetzung.

    Die Haupttätigkeit umfasst allgemeine Büroarbeiten.

    Handelsschulabschluss mit Büropraxis oder eine gleichwertige kaufmännische Ausbildung sowie PC-Kenntnisse werden vorausgesetzt.

    Bewerbungen bis 31. Oktober 2002 an die Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Salzburg, Paris Lodron Str. 2/3, 5020 Salzburg.


    Die Universitätsdirektorin:

    Mag. E. U r b a n

     

    308. Änderung der Vertreter der Universitätsprofessoren/-innen in Fakultätskollegien


    Die Funktion von Herrn O.Univ.Prof. Dr. Gerold WEBER als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 41 Abs. 2 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen im Fakultätskollegium der Fakultät für Architektur und Raumplanung ist mit seiner Versetzung in den Ruhestand mit 30. September 2002 erloschen.


    Die Funktion von Herrn O.Univ.Prof. Dr. Harald OGRIS als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 41 Abs. 2 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen im Fakultätskollegium der Fakultät für Bauingenieurwesen ist mit seiner Emeritierung mit 30. September 2002 erloschen.




    Die Funktion der Herren O.Univ.Prof. Dr. Hans-Peter LENZ und O.Univ.Prof. Dr. Thomas VARGA als Vertreter bzw. Ersatzmitglied der Vertreter der in § 41 Abs. 2 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen im Fakultätskollegium der Fakultät für Maschinenbau ist mit ihrer Emeritierung mit 30. September 2002 erloschen.

    Aufgrund des Wahlergebnisses vom 7. Dezember 2002 wird das bisherige Ersatzmitglied Herr O.Univ.Prof. Dr. Helmut SPRINGER, Inst.Nr. 303, als neues Hauptmitglied festgestellt.


    Die Funktionen von Herrn O.Univ.Prof. Dr. Gerfried ZEICHEN und Herrn Univ.Prof. Dr. Wolfgang FALLMANN als Vertreter der in § 41 Abs. 2 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen im Fakultätskollegium der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik ist mit ihrer Emeritierung bzw. Versetzung in den Ruhestand mit 30. September 2002 erloschen.

    Aufgrund des Wahlergebnisses vom 7. Dezember 2000 werden die bisherigen Ersatzmitglieder Univ.Prof. Dr. Ferenc KRAUS, Inst.Nr. 387, und O.Univ.Prof. Dr. Wolfgang MECKLENBRÄUKER, Inst.Nr. 389, als neue Hauptmitglieder festgestellt.


    Die Funktion der Herren O.Univ.Prof. Dr. Manfred BROCKHAUS und Univ.Prof. Dr. Werner WRUSS als Ersatzmitglieder der Vertreter der in § 41 Abs. 2 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen im Fakultätskollegium der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik ist mit ihrer Emeritierung bzw. Versetzung in den Ruhestand mit 30. September 2002 erloschen.

    Aufgrund des Wahlergebnisses vom 7. Dezember 2000 wird Herr Univ.Prof. Dr. Martin PFLÜGER, Inst.Nr. 187, als neues Ersatzmitglied festgestellt.


    Die Funktion von Herrn Univ.Prof. Dr. Peter PFUNDNER als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 41 Abs. 2 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen im Fakultätskollegium der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik ist mit seiner Versetzung in den Ruhestand mit 30. September 2002 erloschen.


    Der Vorsitzende der Wahlkommission

    der Universitätsprofessoren/-innen

    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    309. Änderung der Vertreter der Universitätsprofessoren/-innen in Studienkommissionen


    Die Funktion von Herrn O.Univ.Prof. Dr. Horst EBEL als Vertreter der in § 41 Abs. 5 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Studienkommission für Technische Physik der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik ist mit seiner Emeritierung mit 30. September 2002 erloschen.

    Aufgrund des Wahlergebnisses vom 7. September 2000 wird das bisherige Ersatzmitglied, Herr O.Univ.Prof. Dr. Wolfgang KUMMER, Inst.Nr. 136, als neues Hauptmitglied festgestellt.


    Die Funktion von Herrn Univ.Prof. Dr. Werner WRUSS als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 41 Abs. 5 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Studienkommission für Technische Chemie der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik ist mit seiner Versetzung in den Ruhestand mit 30. September 2002 erloschen.


    Die Funktion von Herrn Univ.Prof. Dr. Werner WRUSS als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 41 Abs. 5 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Studienkommission für das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften an der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik ist mit seiner Versetzung in den Ruhestand mit 30. September 2002 erloschen.


    Die Funktion von Herrn Univ.Prof. Dr. Horst EBEL als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 41 Abs. 5 Z 1 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Gesamtstudienkommission Lehramt der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik ist mit seiner Emeritierung mit 30. September 2002 erloschen.


    Der Vorsitzende der Wahlkommission

    der Universitätsprofessoren/-innen

    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    310. Änderung der Vertreter der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen in Institutskonferenzen


    Mit der Versetzung in den Ruhestand von Herrn Univ.Prof. Dr. Carl M. FLECK mit 30. September 2002 verringert sich die Anzahl der dem Atominstitut der österreichischen Universitäten zugeordneten Universitätsprofessoren von 7 auf 6 und damit auch die der gemäß § 45Abs. 2 Z 2 UOG 1993 in die Institutskonferenz zu entsendenden Mitglieder.

    Als Vertreter dieser Personengruppe werden auf Grund des Wahlergebnisses vom 31. Jänner 2001 nunmehr festgestellt



    Hauptmitglieder: Ao.Univ.-Prof. Dr. Franz SAUERZOPF

    Ao.Univ.-Prof. Dr. Christina STRELI

    Ao.Univ.-Prof. Dr. Peter WOBRAUSCHEK

    Ao.Univ.-Prof. Dr. Manfried FABER

    Ao.Univ.-Prof. Dr. Helmut BÖCK

    Hofrat Dr. Gideon RÖHR

    Ersatzmitglieder: Ao.Univ.-Prof. Dr. Johannes SUMMHAMMER

    Univ.-Ass. Dr. Erwin JERICHA

    Ao.Univ.-Prof. Dr. Max BICHLER

    FOL Hans NIEDERMAIR

    Ao.Univ.-Prof. Dr. Helmut LEEB

    Ao.Univ.-Prof. Dr. Manfred TSCHURLOVITS


    Die Funktion von Herrn Vertr.Ass. Dipl.-Ing. Martin AICHHOLZER als Vertreter der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Tragwerkslehre und Ingenieurholzbau ist mit seinem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 30. August 2002 erloschen.


    Die Funktion von Frau Vertr.Ass. Dipl.-Ing. Gisa RULAND als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Landschaftsplanung und Gartenkunst ist mit ihrem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 30. September 2002 erloschen.


    Die Funktion von Herrn Univ.Ass. Dipl.-Ing. Roland WAHLROOS-RITTER als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Baukunst, Bauaufnahme und Architekturtheorie ist mit seinem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 31. August 2002 erloschen.


    Mit der Versetzung in den Ruhestand von Herrn Univ.Prof. Dr. Werner WRUSS mit 30. September 2002 verringert sich die Anzahl der dem Institut für Chemische Technologien und Analytik zugeordneten Universitätsprofessoren von 4 auf 3 und damit auch die der gemäß § 45Abs. 2 Z 2 UOG 1993 in die Institutskonferenz zu entsendenden Mitglieder.

    Als Vertreter dieser Personengruppe werden auf Grund des Wahlergebnisses vom 31. Jänner 2002 nunmehr festgestellt

    Hauptmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Hans PUXBAUM

    Ao.Univ.Prof. Dr. Herbert DANNINGER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Kurt MEREITER

    Ersatzmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Hermann KRONBERGER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Herbert HUTTER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Roland HAUBNER


    Mit der Emeritierung von Herrn O.Univ.Prof. Dr. Horst EBEL mit 30. September 2002 verringert sich die Anzahl der dem Institut für Festkörperphysik zugeordneten Universitätsprofessoren von 4 auf 3 und damit auch die der gemäß § 45Abs. 2 Z 2 UOG 1993 in die Institutskonferenz zu entsendenden Mitglieder.

    Als Vertreter dieser Personengruppe werden auf Grund des Wahlergebnisses vom 31. Jänner 2002 nunmehr festgestellt

    Hauptmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Michael MANTLER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Gerfried HILSCHER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Michael REISSNER

    Ersatzmitglieder: Ass.Prof. Dr. Herwig MICHOR

    Ao.Univ.Prof. Dr. Josef FIDLER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Roland GRÖSSINGER


    Die Funktion von Herrn Univ.Ass. Dipl.-Ing. Gerald GOGER als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Baubetrieb und Bauwirtschaft ist mit seinem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 30. September 2002 erloschen.


    Mit der Emeritierung von Herrn O.Univ.Prof. Dr. Thomas VARGA verringert sich die Anzahl der dem Institut für Werkstoffkunde und Materialprüfung zugeordneten Universitätsprofessoren von 3 auf 2 und damit auch die der gemäß § 45Abs. 2 Z 2 UOG 1993 in die Institutskonferenz zu entsendenden Mitglieder.

    Als Vertreter dieser Personengruppe werden auf Grund des Wahlergebnisses vom 13. Dezember 2000 nunmehr festgestellt



    Hauptmitglieder: Univ.-Ass. Dr. Vasiliki-Maria ARCHODOULAKI

    Univ.-Ass. Dipl.-Ing. Mark Christian DOLEZAL

    Ersatzmitglieder: Univ.-Ass. Dipl.-Ing. Andreas KOTTAR

    Univ.-Ass. Dr. Dana MELISOVA


    Mit der Versetzung in den Ruhestand von Herrn Univ.Prof. Dr. Peter PFUNDNER und Herrn Univ.Prof. Dr. Wolfgang FALLMANN mit 30. September 2002 verringert sich die Anzahl der dem Institut für Industrielle Elektronik und Materialwissenschaften zugeordneten Universitätsprofessoren von 4 auf 2 und damit auch die der gemäß § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 in die Institutskonferenz zu entsendenden Mitglieder.

    Als Vertreter dieser Personengruppe werden auf Grund des Wahlergebnisses vom 13. Dezember 2000 nunmehr festgestellt

    Hauptmitglieder: Ao.Univ.-Prof. Dr. Hans HAUSER

    ObRat. Dr. Robert SCHAWARZ

    Ersatzmitglieder: ObRat. Dr. Walter SMETANA

    Ao.Univ.-Prof. Dr. Karl RIEDLING


    Der Vorsitzende der Wahlkommission

    der Universitätsassistenten/-innen

    und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen

    im Forschungs- und Lehrbetrieb:

    Dr. R. F r e u n d

     

    311. Verleihung des Berufstitels „Universitätsprofessor“


    Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat Herrn Univ.-Doz. Dr. Bernhard H. SCHMID (Inst.Nr. 223) den Berufstitel „Universitätsprofessor“ verliehen.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    312. Ausschreibung freier Planstellen


    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufent-haltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


    Bewerbungen sind, wenn nicht anders vermerkt, in der Personalabteilung I der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, schriftlich einzubringen (wissenschaftliches Personal).

     

    312.1. Zentrale Medienstelle


    1 PlSt für eine(n) Referent/in, Arbeitsplatzwertigkeit v2

    Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse bzw. praktische Erfahrung im Umgang mit Menschen, in der Mitarbeitermotivation und –führung, Konfliktlösung. Leistungsausschreibung, Beschaffung und Bereitstellung von Ressourcen, Rechtsanwendung (insbesondere Universitäts-, Angestellten-, Werkvertrags- und Dienstrecht; Buchhaltungs-, Verrechnungs- und Inventarisierungsvorschriften, Bundesvergabegesetz, Vergaberichtlinien des Bundes, Urheberrecht), PC-Anwendung einschließlich der Verwendung von Webbrowsern und Suchmaschinen, Videotechnik, mit Videoformaten, AV-Medien, e-learning Anwendungen, Werkvertragsabschlüssen und Abrechnungen; Aufgeschlossenheit für Neuerungen und Bereitschaft zu deren Annahme, Bereitschaft zur fachlichen Weiterbildung, wirtschaftliches Denken, Einsatzfreude, Gewissenhaftigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Teamgeist, Flexibilität, Belastbarkeit, sicheres und gewandtes Auftreten, Kontaktfreudigkeit, Eignung zur Menschenführung, Bereitschaft für unübliche Arbeitszeiten, sehr gute Kommunikationsfähigkeit, Englisch, sehr gutes Zeitmanagement, ausgeprägtes Koordinationsvermögen, sehr gute Fähigkeiten zur Setzung von Prioritäten und Entscheidungen auch unter Belastung.



    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Die Universitätsdirektorin:

    i.V. Mag. Ch. T h i r s f e l d

     

    312.2. Fakultät für Architektur und Raumplanung


    1 PlSt für eine/n halbbeschäftigte/n Assistenten/in, am Institut für Baukunst, Bauaufnahmen und Architekturtheorie, voraussichtlich ab 11. November 2002 bis 10. November 2003

    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung

    Sonstige Voraussetzungen: Nachweis der Auseinandersetzung mit Architekturgeschichte, Organisation und Mitarbeit an Forschungsprojekten und Publikationen des Instituts, eigenverantwortliche Lehre und Forschung sowie begleitende Entwurfslehre.

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    Der Dekan:

    Dr. K. S e m s r o t h

     

    312.3. Fakultät für Bauingenieurwesen


    1 PlSt für eine/n Lehrling (Physiklaborant/in), am Institut für Ingenieurgeologie

    Aufnahmebedingungen: österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: abgeschlossene Pflichtschule

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (in Ausbildung), am Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft, ehestmöglich auf die Dauer von 4 Jahren (20 Stunden pro Woche dienen dabei insbesondere der Arbeit an einer Dissertation)

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: Vertiefung Baubetrieb/Bauwirtschaft, EDV-Kenntnisse

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in, am Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft, ehestmöglich (Karenzvertretung)

    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium (Bauingenieurwesen) bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung

    Sonstige Voraussetzungen: Vertiefung Baubetrieb/Bauwirtschaft, EDV-Kenntnisse

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    Der Dekan:

    Dr. J. L i t z k a

     

    312.4. Fakultät für Maschinenbau


    1 PlSt für einen/e vollbeschäftigte/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (in Ausbildung), am Institut für Wasserkraftmaschinen und Pumpen, voraussichtlich ab November 2002 auf die Dauer von 4 Jahren

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Maschinenbau bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: CAD-Kenntnisse, Erfahrungen im Hydrodynamischen Laboratorium

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    Der Dekan:

    Dr. B. G r ö s e l

     

    312.5. Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik


    1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Angewandte Synthesechemie, Arbeitsgruppe Bioanorganische Chemie, ehestmöglich auf die Dauer von 6 Jahren

    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung

    Sonstige Voraussetzungen: Erfahrung in der Präparation von Koordinationsverbindungen sowie deren Analytik mittels Ferner-Infrarotspektroskopie

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    Der Institutsvorstand:

    Dr. J. F r ö h l i c h


    1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Informationsysteme, Abteilung für Verteilte Systeme, voraussichtlich ab 1. Oktober 2002 bis 31. Mai 2003

    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung

    Sonstige Voraussetzungen: Fundierte Kenntnisse auf den Gebieten Verteilte Systeme, insbesondere Software-Komponenten und Internettechnologien, in Theorie und Implementierung, idealerweise Erfahrung in der Lehre, speziell Verteilte Systeme

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    Der Institutsvorstand:

    i.V. Dr. M. J a z a y e r i


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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