Mitteilungsblatt - 25/2015


PDF Ansicht PDF Ansicht

JSON-Export

Alte PDF Ansicht (V1) Alte PDF Ansicht

Alte PDF Ansicht (V2) Alte PDF Ansicht

Alte PDF Ansicht (V3) Alte PDF Ansicht

Alte PDF Ansicht (V4) Alte PDF Ansicht

Alte PDF Ansicht (V5) Alte PDF Ansicht

Zurück zur Jahresübersicht

TU Logo

MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2015
25. Stück
18. November 2015

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 276. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG
  • 277. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG
  • 278. Sicherheitsvertrauenspersonen der TU Wien
  • 279. Richtlinie des Rektorats betreffend den Helmut Richter - Gedächtnispreis für Innovation und kritische Neuordnung
  • 280. Einsetzung einer Habilitationskommission - Mag. rer. nat Dr. rer. nat. Gernot Greschonig
  • 281. Einsetzung der Berufungskommission "Theorie der kondensierten Materie"
  • 282. Studienkommission Universitätslehrgänge - Nach- / Umnominierung von Mitgliedern
  • 283. Studienkommission Architektur - Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden
  • 284. Studienkommission Technische Chemie - Nach- / Umnominierung von Mitgliedern
  • 285. Studienkommission Technische Chemie - Nach- / Umnominierung von Mitgliedern
  • 286. Bestellung zum Universitätsprofessor
  • 287. Ausschreibung von Preisen / Stipendien
  • 288. Bevollmächtigung durch das Rektorat
  • 289. Bevollmächtigung durch die Rektorin
  • 290. Bevollmächtigung durch den Vizerektor für Studium und Lehre
  • 291. Bevollmächtigung durch den Vizerektor für Forschung und Innovation
  • 292. Bevollmächtigung durch den Vizerektor für Infrastruktur
  • 293. Bevollmächtigung durch die Vizerektorin für Personal und Gender
  • 294. Bevollmächtigung durch den Leiter des Departments für Finanzen
  • 295. Mitteilungen der Universitätsverwaltung
  • 296. Schiedskommission der TU Wien - Wahl zum Vorsitzenden und zur stellvertretenden Vorsitzenden
  • 297. Geschäftsordnung der Schiedskommission der TU Wien
  • 298. Bestellung zur Vereinbarkeitsbeauftragten
  • 299. Ausschreibung freier Stellen
     


     

     

    276. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG

    Die Aufstellung der gem. § 27 Abs. 2 UG erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgendem Link verfügbar:
    https://tiss.tuwien.ac.at/fpl/project-announcements.xhtml


    Die Rektorin:
    Dr. S. S e i d l e r

     

    277. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG

    Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG ist unter
    https://tiss.tuwien.ac.at/mbl/p28vollmachten verfügbar.


    Die Rektorin:
    Dr. S. S e i d l e r

     

     

    278. Sicherheitsvertrauenspersonen der TU Wien

    Eine Aufstellung der Sicherheitsvertrauenspersonen der TU Wien finden Sie unter

    http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/gut/Formulare/SVPuBSW.pdf

     

     

    279. Richtlinie des Rektorats betreffend den Helmut Richter - Gedächtnispreis für Innovation und kritische Neuordnung

    Die Richtlinie wurde in der Sitzung des Rektorats am 3. November 2015 beschlossen. Sie finden diese auf der Homepage der Universitätskanzlei unter http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/ukanzlei/Helmut_Richter_Gedaechtnispreis.pdf bzw. im Anhang.


    Für das Rektorat:
    Die Rektorin:
    Dr. S. S e i d l e r

     


    Anhänge:
    RichtliniendesRektoratsbetreffenddenHelmutRichterGedachtnispreis.pdf

     

    280. Einsetzung einer Habilitationskommission - Mag. rer. nat Dr. rer. nat. Gernot Greschonig

    Der Senat der Technischen Universität Wien hat in der Sitzung am 22. Juni 2015 einstimmig die Einsetzung einer entscheidungsbefugten Habilitationskommission gem. § 103 Abs. 7 UG idgF beschlossen.
    Die Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren im Senat haben gem. § 103 Abs. 6 UG idgF folgende

    Gutachterinnen bzw. Gutachter nominiert:
    1) Prof. Ethan AKIN
    Department of Mathematics,
    City Univ. of New York
    2) Prof. Vitaly BERGELSON
    Department of Mathematics
    Ohio State Univ, USA
    3) Prof. Mariusz LEMAŃCZYK
    Department of Mathematics
    Univ. of Toruń , Polen

    Ersatzgutachter:
    Prof. em. Benjamin WEISS
    Hebrew University of Jerusalem

    Von den Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Gruppe von Universitätsangehörigen im Senat wurden folgende Mitglieder in die Habilitationskommission entsendet:

    UniversitätsprofessorInnen:

    Mitglieder:
    Univ.Prof. Dipl.-Math. Dr.rer.nat. Udo HERTRICH-JEROMIN
    E104 - Institut für Diskrete Mathematik und Geometrie
    Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Monika LUDWIG
    E104 - Institut für Diskrete Mathematik und Geometrie
    Univ.Prof. Dipl.-Math. Dr.rer.nat. Thorsten RHEINLÄNDER
    E105 - Institut für Stochastik und Wirtschaftsmathematik
    Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Joachim SCHÖBERL
    E101 - Institut für Analysis und Scientific Computing
    Univ.Prof.PhD Hendrik BRUIN
    Universität Wien

    Ersatzmitglieder:
    Univ.Prof. Dipl.-Math. Dr.rer.nat. Uwe SCHMOCK
    E105 - Institut für Stochastik und Wirtschaftsmathematik

    Universitätsdozenten/-innen und wissenschaftliche und
    künstlerische Mitarbeiter/-innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb:

    Mitglieder:
    Ao.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Martin BLÜMLINGER
    E101 - Institut für Analysis und Scientific Computing
    Ao.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Reinhard WINKLER
    E104 - Institut für Diskrete Mathematik und Geometrie

    Ersatzmitglieder:
    Keine Ersatzmitglieder

    Studierende:
    Mitglieder:
    Claudio HARRINGER
    Natalia BIALOWAS

    Ersatzmitglieder:
    Maximilian BERNKOPF
    Nathanael SKREPEK

    Der Nominierungsvorschlag wurde vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen akzeptiert.

    In der konstituierenden Sitzung am 3. November 2015 wurde Herr Ao. Univ. Prof. Dr. Martin Blümlinger zum Vorsitzenden gewählt.

    Der Vorsitzende des Senates:
    Dr. E. B e r t a g n o l l i

     

     

     

     

    281. Einsetzung der Berufungskommission "Theorie der kondensierten Materie"

    Der Senat der Technischen Universität Wien hat in der Sitzung am 16. März 2015 einstimmig die Einsetzung einer entscheidungsbefugten Berufungskommission gem. § 98 Abs. 4 UG idgF beschlossen.

    Die Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren im Senat haben gem. § 98 Abs. 3 UG 2002 folgende Gutachterinnen bzw. Gutachter nominiert:
    Prof. Kurt BINDER
    Universität Mainz
    Prof. Mikhail KATSNELSON
    Nijmwegen University
    Prof. Efthimios KAXIRAS
    Harvard University
    Prof. Todd MARTINEZ
    Stanford University
    Ersatzgutachter:
    Prof. Ulrich SCHOLLWÖCK
    LMU München
    Prof. Walter THIEL
    Max-Planck für Kohleforschung

    Von den Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Gruppe von Universitätsangehörigen im Senat wurden folgende Mitglieder in die Berufungskommission entsendet:

    UniversitätsprofessorInnen:
    Mitglieder:
    Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Ulrike DIEBOLD
    E134 - Institut für Angewandte Physik
    O.Univ.Prof. Dipl.-Phys. Dr.rer.nat. Joachim BURGDÖRFER
    E136 - Institut für Theoretische Physik
    Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn.Stefan ROTTER
    E136 - Institut für Theoretische Physik
    Univ.Prof. Dipl.-Phys. Dr.rer.nat. Karsten HELD
    E138 - Institut für Festkörperphysik
    Univ.Prof. Dipl.-Phys. Dr.rer.nat. Thorsten SCHUMM
    E141 - Atominstitut

    Ersatzmitglied:
    Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Anton REBHAN
    E136 - Institut für Theoretische Physik

    Universitätsdozenten/-innen und wissenschaftliche und
    künstlerische Mitarbeiter/-innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb:
    Mitglieder:
    Ao.Univ.Prof. Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Gerhard KAHL
    E136 - Institut für Theoretische Physik
    Ao.Univ.Prof. Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Ernst BAUER
    E138 - Institut für Festkörperphysik

    Ersatzmitglied:
    Ao.Univ.Prof. Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Peter MOHN
    E134 - Institut für Angewandte Physik

    Studierende:
    Mitglieder:
    Julia HIMMELSBACH
    Sarah HAUPT

    Ersatzmitglieder:
    Dominik PICHLER
    Paula HYKSOVA

    Der Nominierungsvorschlag wurde vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen akzeptiert.

    In der konstituierenden Sitzung am 6. Oktober 2015 wurde Herr Univ.-Prof.Dr. Stefan Rotter zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Vorsitzende des Senates:
    Dr. E. B e r t a g n o l l i

     

     

     

    282. Studienkommission Universitätslehrgänge - Nach- / Umnominierung von Mitgliedern

    Von der Personengruppe „Studierende" im Senat der TU Wien wurde eine Umnominierung der Mitglieder in die Studienkommission „Universitätslehrgänge" für die Funktionsperiode Oktober 2013 - September 2016 wie folgt vorgenommen:

    Studierende:

    Mitglieder:
    Milena ZECEVIC
    Kira SENGER, BSc
    Robert JARCZYK
    Ing. Norbert HOLZINGER, BSc

    Ersatzmitglieder:
    Andrea MAYR, BSc
    David TONEIAN, BSc
    Abd El Hamid LASHIN
    Dana Nadine KUSS


    Der Vorsitzende des Senates:
    Dr. E. B e r t a g n o l l i

     

     

    283. Studienkommission Architektur - Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden

    Herr Daniel Röggla aus der Studierendenkurie wurde in der Sitzung am 30. September 2015 zum stellvertretenden Vorsitzenden der Studienkommission gewählt.


    Der Vorsitzende:
    Prof. C. K e r n

     

    284. Studienkommission Technische Chemie - Nach- / Umnominierung von Mitgliedern

    Von der Personengruppe „Studierende" im Senat der TU Wien wurde eine Umnominierung der Mitglieder in die Studienkommission „Technische Chemie" für die Funktionsperiode Oktober 2013 - September 2016 wie folgt vorgenommen:

    Studierende:

    Mitglieder:
    Dana KUSS
    Max BAUMGARTNER
    Carmen REISCHL
    Daniel LAUBENSTEIN

    Ersatzmitglieder:
    Lucas BERAN
    Richard OBMANN
    Stefan TJADEN


    Der Vorsitzende des Senates:
    Dr. E. B e r t a g n o l l i

     

     

    285. Studienkommission Technische Chemie - Nach- / Umnominierung von Mitgliedern

    Von der Personengruppe „Universitätsprofessor_innen im Senat" wurde die Nachnominierung eines Ersatzmitgliedes in die Studienkommission „Technische Chemie" vorgenommen:

    Universitätsprofessor_innen:

    neues Ersatzmitglied:
    Univ.Prof. Mag.rer.nat. Dr.rer.nat. Dominik EDER
    E165 - Institut für Materialchemie
    an Stelle von
    O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.rer.nat. Ulrich SCHUBERT (per 30. September 2014 emeritiert)


    Der Vorsitzende des Senates:
    Dr. E. B e r t a g n o l l i

     

     

    286. Bestellung zum Universitätsprofessor

    Die Rektorin hat Herrn Ao.Univ.Prof. Univ.Prof. Mag.rer.nat. Dipl.-Ing. Dr.techn. Friedrich AUMAYR mit Wirksamkeit vom 01.12.2015 zum Universitätsprofessor für Ionen- und Plasmaphysik an der Technischen Universität Wien bestellt. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass Herr Ao.Univ.Prof. Univ.Prof. Mag.rer.nat. Dipl.-Ing. Dr.techn. Friedrich AUMAYR dem Institut für Angewandte Physik der Technischen Universität Wien angehört.


    Die Rektorin:
    Dr. S. S e i d l e r

     

    287. Ausschreibung von Preisen / Stipendien

    Die TU Wien steht für Diversität, Gleichbehandlung und Chancengleichheit. Die nachfolgende Ausschreibung entspricht möglicherweise nicht in allen Punkten diesem Bekenntnis, worauf die TU Wien jedoch keinen Einfluss nehmen kann. Potentielle Interessenten und/oder Interessentinnen sollen trotzdem informiert werden und die Möglichkeit zur Bewerbung bekommen.

     

    287.1. TU Wien Frauenpreis

    Nominierungen für TU Frauenpreis 2016.
    Der TU Frauenpreis wird vergeben für erfolgreiche Absolventinnen der TU Wien, die mit ihrer Berufskarriere ein Vorbild für junge Frauen sind.
    Diese Kategorie umfasst Frauen in Wirtschaft und Wissenschaft, im Top- Management, Expertinnen und Unternehmerinnen. Gesucht sind TU Absolventinnen, die in ihrem Berufsleben Projekte durchgeführt haben oder Aufgaben bewältigen, die von besonderer gesellschaftlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Relevanz sind. Gesucht sind somit Absolventinnen, deren Berufsbiographie als Vorbild für Schülerinnen und Studentinnen dient und diese für ihre eigene Berufsplanung inspiriert.
    Voraussetzung für die Nominierung ist ein an der TU Wien erfolgreich absolviertes Studium (Diplomstudium, Master oder Doktorat von einer Universitätslehrerin/einem Universitätslehrer an der TU Wien betreut und beurteilt (1. Begutachter/in)). Die Nominierung für den Wirtschaftspreis kann durch alle Universitätslehrer und Universitätslehrerinnen der TU Wien erfolgen.
    Die Nominierung mit einem CV der Nominierten sowie einer kurzen, aussagekräftigen Ausführung zu den besonderen beruflichen Leistungen der Nominierten können beim Vizerektorat für Personal und Gender bis zum 18. Dezember 2015 eingebracht werden.
    Auswahlverfahren: Die Entscheidung über die Preisträgerin hat eine von der Vizerektorin für Personal und Gender einzuberufende Jury zu fällen, der bekannte Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Wissenschaft angehören.
    Die Preisverleihung erfolgt Anfang März 2016 in feierlicher Form durch die Rektorin.
    Kontaktperson:
    Dr.in Brigitte Ratzer
    Abteilung Genderkompetenz
    Tel.:++43 - 1 - 58801 43400
    Mobil: ++43 (0) 664 60 588 3400
    Mail: brigitte.ratzer@tuwien.ac.at

     

     

    287.2. Demokratiepreis der Margaretha Lupac - Stiftung 2016 - Ausschreibung

    Sie finden die Ausschreibung im Anhang.


    Anhänge:
    Lupac_Stiftung.pdf

     

    287.3. ASEAN European Academic University Network (ASEA-UNINET) - Ausschreibung

    Im Rahmen des ASEAN European Academic University Networks (ASEA-UNINET, http://www.asea-uninet.org/) gibt es die Möglichkeit Projekte für Forschungsaufenthalte einzureichen. Im Anhang finden Sie die Antragsrichtlichtlinien als auch das notwendige Antragsformular. Senden Sie Anträge per E-Mail an Prof. Andreas Rauber <rauber@ifs.tuwien.ac.at>, sowie in CC an das ASEA-UNINET Office <office@asea-uninet.org>. Einreichfrist: 30.11.2015


    Anhänge:
    ASEA-UNINET_Antragsrichtlinien.pdf
    ASEA-UNINET_Formular_fuer_Projekteinreichung_2016.pdf

     

    288. Bevollmächtigung durch das Rektorat

    Im Namen des Rektorats werden betreffend FWF-Projekte und andere geförderte ad-personam-Projekte gem. § 26 UG bevollmächtigt:
    - die/der Leiter/in der Organisationseinheit (für den Fall, dass lediglich die von ihn /ihm geleitete Organisationseinheit betroffen ist) bzw.
    - die Dekanin/der Dekan (für den Fall, dass mehrere Institute einer Fakultät betroffen sind bzw. wenn der/die Leiter/in der Organisationseinheit selbst Projektleiter/in des ad-personam-Projektes ist)
    zur Prüfung gem. § 26 Abs. 2 bzw. zur Untersagung gem. § 26 Abs. 4 UG.
    Sämtliche angenommenen Projekte sind an den Vizerektor für Forschung und Innovation durch Zusendung des entsprechenden Vertrages im Rahmen des Research- und Transfersupport zu melden.
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 3/2012.


    Für das Rektorat:
    Die Rektorin:
    Dr. S. S e i d l e r

     

    289. Bevollmächtigung durch die Rektorin

    Die Leiter/innen der Organisationseinheiten werden zur Genehmigung und Anweisung von Dienstreisen der beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer jeweiligen Organisationseinheit bevollmächtigt.
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 7/2012.


    Die Leiter/innen der Organisationseinheiten werden zur Vereinbarung des Erholungsurlaubs sowie Vereinbarung betreffend den „Verbrauch von Zeitguthaben“ mit den beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihrer Organisationseinheit bevollmächtigt.
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 7/2012.


    Herrn Amtsdirektor Werner Wunsch wird die Vollmacht und die Approbationsbefugnis in folgenden Dienstrechtsangelegenheiten für die  Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Personals erteilt:
    - Anrechnung von Ruhegenussvordienstzeiten
    - Leistung des besonderen Pensionsbeitrages
    - Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes gem. § 50a BDG
    - Festhalten von Nebengebührenwerten
    - Gewährung eines Vorschusses
    - Dienstbefreiung für Kuraufenthalt
    - Sonderurlaub
    - Beschäftigungsverbot
    - Karenzurlaube nach Mutterschutzgesetz und Väter-Karenzgesetz
    - Freistellung ohne Bezüge zum Zwecke der Sterbebegleitung
    - Beförderungen
    - Erstellung von Anträgen auf Aufwertung des Arbeitsplatzes
    - Ausstellung von disziplinären Ermahnungen in Abstimmung mit dem/der zuständigen Leiter/in der Org.-Einheit
    - Versetzung in den Ruhestand
    - Übertritt in den Ruhestand
    - Wirksamkeit der Austrittserklärung
    - Beweisaufnahme im Dienstrechtsverfahren
    - Zuerkennung von Gefahrenzulagen, Sonn- und Feiertagsvergütungen, Pauschalvergütungen für verlängerten Dienstplan, Erschwerniszulagen, Aufwandsentschädigungen
    - Anweisung von Geldaushilfen im Rahmen der geltenden Richtlinien
    - Zuerkennung der Jubiläumszuwendung
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 13/2012.

     

    Herrn Amtsdirektor Reinhard Laa wird die Vollmacht und die Approbationsbefugnis in folgenden Dienstrechtsangelegenheiten des wissenschaftlichen Personals (Universitätsprofessoren/innen, Universitätsdozenten/innen und wissenschaftliche Beamte/Beamtinnen) erteilt:
    - Anrechnung von Ruhegenussvordienstzeiten
    - Leistung des besonderen Pensionsbeitrages
    - Übernahme zum Universitätsdozenten gem. § 170 BDG
    - Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes gem. § 50a BDG
    - Festhalten von Nebengebührenwerten
    - Gewährung eines Vorschusses
    - Dienstbefreiung für Kuraufenthalt
    - Sonderurlaub
    - Beschäftigungsverbot
    - Karenzurlaube nach Mutterschutzgesetz und Väter-Karenzgesetz
    - Freistellung ohne Bezüge zum Zwecke der Sterbebegleitung
    - Versetzung in den Ruhestand
    - Übertritt in den Ruhestand
    - Emeritierung gem. § 247e Abs. 1 BDG
    - Wirksamkeit der Austrittserklärung
    - Verlängerung des Dienstverhältnisses aufgrund von Präsenzdienst, Zivildienst, Schutzfrist und Mutterschutzkarenzurlaub bei UniversitätsassistentInnen
    - Beweisaufnahme im Dienstrechtsverfahren
    - Anfall der Dienstalterszulage und der besonderen Dienstalterszulage
    - Zuerkennung der Gefahrenzulage
    - Zuerkennung der Jubiläumszuwendung
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 13/2012.

     

    Frau Carina Goigitzer wird zu folgenden Angelegenheiten -  für das beamtete Personal bevollmächtigt:
    - Abfuhr der Lohnsteuer und FLAF an das Finanzamt für den 1. und 23. Bezirk
    - Abfuhr des Dienstgeber- und Dienstnehmeranteils an die BVA Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter
    - Abfuhr des Dienstgeber- und Dienstnehmeranteils an die Wiener Gebietskrankenkasse
    - Abfuhr des Dienstgeber- und/oder Dienstnehmeranteils an die Zukunftssicherung,  Bundespensionskasse und Pensionskasse
    - Abfuhr von Gewerkschaftsbeiträgen
    - Abfuhr der Beiträge gem. § 125(12) UG an das Bundespensionsamt
    - Refundierung des Aktivitätsaufwands für Beamte
    - diverse Refundierungen         
    - Abfuhr der Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 31/2012.


    Für das Amt der Universität:
    Die Rektorin:
    Dr. S. S e i d l e r

     

    Herr Ao. Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Kurt Matyas wird zum Abschluss von Arbeitsverträgen und personalrechtlichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Lehrtätigkeit in Universitätslehrgängen bevollmächtigt.
    Im Falle der Abwesenheit vertritt Herr Ao. Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Bob Martens.

     

    Herr Ao. Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Kurt Matyas wird zur Zulassung zu Studien der Weiterbildung bevollmächtigt.
    Im Falle der Abwesenheit vertritt Herr Ao. Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr techn. Bob Martens.

     

    Herr Amtsdirektor Werner Wunsch wird zum Abschluss von Arbeitsverträgen für Studienasstistenten/innen, Tutoren/innen und Gastprofessoren/innen bevollmächtigt.
    Für den Fall der Abwesenheit vertritt Frau Mag. Anna Steiger.
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 3/2012.

     

    Frau Amtsdirektorin Petra Kryzan wird zum Abschluss von Arbeitsverträgen für Lehrbeauftragte bevollmächtigt.
    Für den Fall der Abwesenheit vertritt Frau Mag. Anna Steiger.
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 3/2012.

     

    Frau Mag. Anna Steiger wird zum Abschluss von Arbeitsverträgen für das Personal mit Ausnahme der Arbeitsverträge für Universitätsprofessoren/innen, Lehrbeauftragte, Studienassistenten/innen, Tutoren und Gastprofessoren/innen bevollmächtigt.
    Im Fall der Abwesenheit erfolgt die Vertretung gemäß Geschäftsordnung des Rektorats.
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 3/2012.

     

    Frau Dr. Irene Titscher wird zur Auswahl, Beauftragung und Honorierung von Rechtsanwälten und Steuerberatern für alle Aufgabenbereiche der TU Wien bevollmächtigt.
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 16/2013.


    Die Rektorin:
    Dr. S. S e i d l e r

     

     

    290. Bevollmächtigung durch den Vizerektor für Studium und Lehre

    Frau Dr. Gründling-Riener wird zur Wahrnehmung folgender Angelegenheiten im Studien- und Prüfungswesen bevollmächtigt:
    - Aufnahme der Studierenden
    - Nachsichterteilung im Zusammenhang mit der Vorlage von Unterlagen bei der Zulassung zum Studium
    - Vorschreibung von Ergänzungsprüfungen zum Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache
    - Entscheidung über die Gleichwertigkeit von Zeugnissen im Einzelfall
    - Vorschreibung von Ergänzungsprüfungen zur Herstellung der Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse
    - Einhebung der Studienbeiträge in der gesetzlich festgelegten Höhe
    - Angelegenheiten der Evidenz der Studierenden und der Prüfungsevidenz
    - Ausstellung des Ausweises für Studierende und Ausstellung von Bestätigungen über die erfolgte Zulassung zu Studien und über den Studienerfolg
    Für den Fall der Abwesenheit vertritt Herr Amtsdirektor Anton Hörmann.

    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 26/2012.


    Herr Ao. Univ. Prof. Bob Martens wird zur Beauftragung zur Lehre im Zusammenhang mit Universitätslehrgängen bevollmächtigt.
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 8/2012.

     

    Die Studiendekane/innen und die Vizestudiendekane/innen als Stellvertreter/innnen werden zur Wahrnehmung folgender Angelegenheiten der Lehre bevollmächtigt:

    - Beauftragung mit Lehre
    - Auswahl der Lehrveranstaltungen (Lehrveranstaltungsprüfungen), welche Absolventen/innen von Fachhochschul-Studiengängen, die in Verordnungen der zuständigen Bundesministerin / des zuständigen Bundesministers gemäß § 5 Abs. 3a FHStG erfasst sind, im Rahmen des Doktoratsstudiums der technischen Wissenschaften absolvieren müssen
    - Ausschreibungen und Zuerkennung von Leistungsstipendien gemäß §§ 57 bis 61 sowie von Förderungsstipendien gemäß §§ 63 bis 67 des Studienförderungsgesetzes
    - Antragstellung auf erneute Vornahme der bereits erfolgten Verleihung eines akademische Grades aus besonderem Anlass, insbesondere anlässlich der fünfzigsten Wiederkehr des Tages der Verleihung (Erneuerung akademischer Grade gemäß § 4 des Satzungsteiles „Richtlinien für Ehrungen der Technischen Universität Wien“).
    - Unterzeichnung der Verträge mit Dissertanten/innen betreffend die Online-Veröffentlichung der Dissertation.

    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 7/2012.

     


    Der Vizerektor für Studium und Lehre:
    Dr. K. M a t y a s

                                                                                        

     

     

    291. Bevollmächtigung durch den Vizerektor für Forschung und Innovation

    Gemäß den Richtlinien obliegt die Freigabe bestimmter Verträge der Zustimmung des Rektorates. In diesem Zusammenhang wird Herrn Mag. Peter Karg für den Fall der Verhinderung des Vizerektors für Forschung und Innovation die Kompetenz zur Freigabe von Verträgen (ausgenommen EU-Forschungsprojekte) gemäß den Richtlinien des Rektorates zu § 27 und § 28 UG 2002 übertragen.
    Im Abwesenheitsfall vertritt Frau Dr. Eva Bartlmä.
    Im Abwesenheitsfall von Fr. Dr. Bartlmä vertritt Frau Dr. Tanja Sovic-Gasser.
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 23/2012.

     

    Dem Vizerektor für Forschung obliegen die Angelegenheiten im Zusammenhang mit Erfindungen, Patentierungen sowie Marken- und Musterschutz.
    In diesem Zusammenhang werden Herrn Mag. Peter Karg für den Fall der Verhinderung des Vizerektors für Forschung und Innovation die Kompetenz zur Entscheidung über Aufgriff oder Freigabe von Diensterfindungen übertragen.
    Im Abwesenheitsfall vertritt Frau Dr. Tanja Sovic-Gasser.
    Bei Abwesenheit von Frau Dr. Sovic vertritt Frau Dr. Eva Bartlmä.
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 23/2012.


    Der Vizerektor für Forschung und Innovation:
    Dr. J. F r ö h l i c h

     

    292. Bevollmächtigung durch den Vizerektor für Infrastruktur

    Frau Mag. Thirsfeld wird zur Betreuung und Unterfertigung von Rechtsangelegenheiten der Universitätskanzlei inkl. Beauftragung und Honorierung von Rechtsanwälten und Steuerberatern bevollmächtigt.
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 6/2013.


    Der Vizerektor für Infrastruktur:
    Dr. J. E b e r h a r d s t e i n e r

     

     

     

    293. Bevollmächtigung durch die Vizerektorin für Personal und Gender

    Herr Amtsdirektor Reinhard Laa wird zur Wahrnehmung folgender dienstrechtlicher Angelegenheiten des wissenschaftlichen Personals bevollmächtigt:
    - Bewilligung aller Freistellungen (mit und ohne Bezüge) sowie sämtlicher Karenzierungen für die Mitarbeitergruppe der Projektassistenten
    - Abgabe einer Arbeitgebererklärung für den Antrag auf "Rot-weiß-Rot-Karte" und "Blaue Karte EU"
    sowie zum Abschluss von Aufnahmevereinbarungen gemäß § 68 NAG (BGBl. I Nr. 100/2005) und Abgabe der einen integrierenden Bestandteil der Aufnahmevereinbarung darstellenden Haftungserklärung für die TU Wien.
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 3/2012.

     

    Herr Amtsdirektor Werner Wunsch wird zur Wahrnehmung folgender dienstrechtlicher Angelegenheiten des allgemeinen Personals mit Ausnahme der Beamten/innen bevollmächtigt:
    - dienstrechtliche Angelegenheiten des allgemeinen Universitätspersonals
    (ausgenommen die Einstellung der leitenden Angestellten und die Wahrnehmung der Vorgesetztenfunktion für die Leiter/innen von Dienstleistungseinrichtungen)
    - Stellenausschreibungen
    - Einvernehmliche Auflösung von Dienstverhältnissen sowie Kündigung von § 27-Angestellten des allgemeinen Personals
    -Abgabe einer Arbeitgebererklärung für den Antrag auf „Rot-Weiß-Rot-Karte“ und „Blaue Karte EU“
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 3/2012.

     

    Die Dekane/innen werden zur Wahrnehmung folgender dienstrechtlicher Angelegenheiten der Fakultäten bevollmächtigt:
    - Ausschreibung von Stellen einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors gemäß § 98 Abs. 2 UG nach grundsätzlicher Genehmigung durch das Rektorat
    - Freistellung von Universitätslehrern von jenen Dienstpflichten, die ihre Anwesenheit an der Universität erfordert, für Forschungs- bzw. Lehrzwecke, die in ihren wissenschaftlichen Aufgaben begründet sind, bis zu einem Höchstmaß von einem Monat (entspricht § 160 BDG)
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 3/2012.

     

    Die Dekane/innen werden zur Wahrnehmung folgender dienstrechtlicher Angelegenheiten der Fakultäten – mit Ausnahme der Beamten/innen - bevollmächtigt:
    - Zuteilung des Personals an die Organisationseinheiten
    - Führung von Berufungsverhandlungen zur Besetzung von Universitätsprofessorenstellen gemeinsam mit der Rektorin
    - Ausübung der Funktion des/der unmittelbaren Dienstvorgesetzten für die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten und die/den  zugeordnete/n Dekanatskoordinator/in
    - Mitgestaltung und Umsetzung der vereinbarten Personalmaßnahmen im Zuge des jährlichen Budgetprozesses
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 7/2012.

     

    Die Leiter/innen der zentralen Organisationseinheiten werden zur Genehmigung und Anweisung von Dienstreisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer jeweiligen  Organisationseinheit mit Ausnahme der Beamtinnen und Beamten bevollmächtigt.
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 7/2012.


    Die Leiter/innen der Organisationseinheiten werden zur Vereinbarung des Erholungsurlaubs sowie Vereinbarung betreffend den „Verbrauch von Zeitguthaben“ mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihrer Organisationseinheit mit Ausnahme der Beamten/innen bevollmächtigt.
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 7/2012.


    Frau Carina Goigitzer wird zu folgenden Angelegenheiten -  mit Ausnahme des beamteten Personals bevollmächtigt:
    - Abfuhr der Lohnsteuer und FLAF an das Finanzamt für den 1. und 23. Bezirk
    - Abfuhr des Dienstgeber- und Dienstnehmeranteils an die BVA Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter
    - Abfuhr des Dienstgeber- und Dienstnehmeranteils an die Wiener Gebietskrankenkasse
    - Abfuhr des Dienstgeber- und/oder Dienstnehmeranteils an die Zukunftssicherung,  Bundespensionskasse und Pensionskasse
    - Abfuhr von Gewerkschaftsbeiträgen
    - Abfuhr der Beiträge gem. § 125(12) UG an das Bundespensionsamt
    - diverse Refundierungen         
    - Abfuhr der Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 32/2012.          

     


    Die Vizerektorin für Personal und Gender:
    Mag. A. S t e i g e r

     

     

    294. Bevollmächtigung durch den Leiter des Departments für Finanzen

    Frau Amtsdirektorin Eva Glatzer wird zum Altmaterialverkauf bevollmächtigt.
    Für den Fall der Abwesenheit vertritt Frau Amtsdirektorin Bettina Schmidhofer.

     

    Frau Mag. Christina Thirsfeld wird zur Vermögensverwaltung der Stiftungen ausgenommen Entscheidungen, welche  über das normale Tagesgeschäft hinausgehen, bevollmächtigt.
    Im Abwesenheitsfall vertritt Frau Angelika Kober.
    Diese Bevollmächtigung ersetzt die Vollmacht kundgemacht im Mitteilungsblatt 3/2012.

     

    Frau Amtsdirektorin Eva Glatzer, Frau Amtsdirektorin Bettina Schmidhofer, Frau Amtsdirektorin Gabriele North, Frau Elisabeth Schmid und Frau Mag. Eldina Halvadzija werden – je 2 Personen kollektiv – zur Eröffnung und Schließung von Girokonten bevollmächtigt.

     

    Frau Mag. Eldina Halvadzija wird zur Freigabe aller Umbuchungen auf Kontierungsobjekten der TU Wien bevollmächtigt. Das schließt folgende Vorgänge mit ein:
    - die Einziehung der Personalkosten, Reisekosten und Bearbeitungsgebühren, welche im Rahmen von §26,§27 und §28-Projekten anfallen.
    - Einziehung des Kostenersatzes nach der alten Kostenersatzrichtlinie
    - Einziehung des Kostenersatzes nach der neuen Kostenersatzrichtlinie
    - Umbuchungen von Personalkosten von der Kostenstelle (Globalbudget) auf Drittmittel-Innenaufträge (Drittmittel-Bereich) im Rahmen von sogenannten Efre-Projekten

     

    Herr Mag. Andreas Zemann wird zur Verwaltung und Verteilung der Mittel zur Förderung von Auslandsbeziehungen nach Zuweisung des Budgets bevollmächtigt; damit verbunden ist eine halbjährliche Berichtspflicht über die konkrete Verteilung der Mittel.

     

    Die Dekane/innen werden zur Wahrnehmung folgender Geschäfte bevollmächtigt:
    - Verwaltung und Zuteilung des Budgets an die Organisationseinheiten im vereinbarten Rahmen


    Der Leiter des Departments für Finanzen:
    MMag. Martin Kolassa

     

    295. Mitteilungen der Universitätsverwaltung

    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:
    Dekanatszentrum Karlsplatz (E 401): Frau Daniela Csitkovits Tel.: 58801-25001 (Fak. f. Architektur u. Raumplanung) Koordinatorin Frau Ramona Schneider-Lauscher Tel.: 58801-20010 Frau Christine Mascha Tel.: 58801-20011 (Fak. f. Bauingenieurwesen)
    Dekanatszentrum Getreidemarkt (E 402): Koordinatorin Frau Renee Hrbek Tel.: 58801-30013 (Fak. f. Maschinenwesen und Betriebswissenschaften)
    Koordinator Herr Martin Hensler Tel.: 58801-15001 (Fak. f. Technische Chemie)
    Dekanatszentrum Freihaus (E 403):
    Frau Angela Pecinovsky Tel.: 58801-10004 (Fak. f. Mathematik u. Geoinformation und Fak. f. Physik)
    Dekanatszentrum Erzherzog Johann-Platz (E 404):
    Frau Dietlinde Egger Tel.: 58801-35001 (Fak. f. Elektrotechnik u. Informationstechnik) Frau Marion Breitenfelder Tel.: 58801-18002 (Fak. f. Informatik)
    Ansprechperson an der HTU: Frau Manuela Binder Tel.: 58801-49501

     

    296. Schiedskommission der TU Wien - Wahl zum Vorsitzenden und zur stellvertretenden Vorsitzenden

    Die Schiedskommission der Technischen Universität Wien hat in ihrer Sitzung am 4. November 2015 Herrn Dr. Lothar Matzenauer zum Vorsitzenden und Frau Univ.Ass. Mag. Dr. Karin Hiltgartner, E.MA zur stellvertretenden Vorsitzenden für die Funktionsperiode vom 21.7.2015 bis 20.7.2017 wiedergewählt.


    Der Vorsitzende:
    Dr. L. M a t z e n a u e r

     

    297. Geschäftsordnung der Schiedskommission der TU Wien

    Die Schiedskommission der Technischen Universität Wien hat in ihrer Sitzung am 4. November 2015 die Änderung der Geschäftsordnung beschlossen.
    § 2 Z 1 der Geschäftsordnung der Schiedskommission wird durch die Einfügung der Worte „desselben Geschlechts“ vor dem letzten Wort „einzutreten“ ergänzt.
    Sie finden die Geschäftsordnung im Anhang.


    Anhänge:
    GOSchKTUWien2015.pdf

     

    298. Bestellung zur Vereinbarkeitsbeauftragten

    Frau Ewa Vesely wird für den Zeitraum von 1. Oktober 2015 bis 30. September 2019 zur Vereinbarkeitsbeauftragten bestellt.

     

    Die Vizerektorin für Personal und Gender:
    Mag. A. S t e i g e r

     

     

    299. Ausschreibung freier Stellen

    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
    Wir sind bemüht, behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation einzustellen und fordern daher ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Behindertenvertrauensperson der TU Wien, Herrn Gerhard Neustätter gerhard.neustaetter@tuwien.ac.at.

     

     

    299.1. Universitätsverwaltung und Zentrale Einrichtungen

    299.1.1  Eine Stelle für eine/n Mitarbeiter/in für nationale Förderberatung
    und Wirtschaftskooperationen am Forschungs- und Transfersupport
    (Vollzeit)
    (Kennzahl 0154/25-01/2015)
    Ihre Aufgaben:
    Als Spezialist/in für nationale F&E-Förderprogramme unterstützen und beraten Sie Wissenschafter/innen der TU Wien bei der Wahl geeigneter Programme, bei Projektanträgen sowie bei der Abwicklung von Förderprojekten und sind für die Aufbereitung und Vermittlung förderrelevanter Informationen innerhalb der TU Wien verantwortlich. Weiters agieren Sie als Schnittstelle zur Wirtschaft und unterstützen so den Wissenstransfer zwischen Industrie und Universität. Sie vermitteln aktiv Kooperationspartner für Forschungsanfragen und sind für die Organisation von themenspezifischen Transferveranstaltungen verantwortlich.
    Ihr Profil:
    - Technisch/naturwissenschaftliche Ausbildung (abgeschlossenes Masterstudium), vorzugsweise im Bereich IKT und Maschinenwesen & Betriebswissenschaften
    - Hervorragende Kenntnisse der österreichischen Forschungslandschaft, der Förderinstitutionen und Förderinstrumente zur Forschungsförderung
    - Erfahrung mit Projektanträgen sowie Evaluierung, Management und Durchführung von Forschungsprojekten
    - Erfahrung mit wissenschaftlichen Karrieremodellen und im Umgang mit Wissenschafter/innen unterschiedlicher Karrierestufen
    - Erfahrung im Bereich der kooperativen Forschung mit Unternehmen erwünscht
    - Sehr gute Englischkenntnisse
    - Mehrjährige Arbeitserfahrung, vorzugsweise im akademischen Umfeld
    - Sicheres Auftreten & Erfahrung in Moderation und Präsentationen von Veranstaltungen
    - Konfliktlösungskompetenz & Belastbarkeit
    - Teamfähigkeit, Freude am Umgang mit Menschen, Durchsetzungsfähigkeit
    Wir bieten:
    - Eine herausfordernde und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem internationalen Umfeld, an der Nahtstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
    - Anspruchsvolles und sich stetig weiterentwickelndes Arbeitsumfeld
    - Breites internes und externes Weiterbildungsangebot
    - Zentrale Lage und gute Erreichbarkeit (U1/U2/U4 Karlsplatz)
    Die Entlohnung erfolgt nach dem KV-Mindestentgelt der Verwendungsgruppe IVb gemäß dem Kollektivvertrag der Universitäten und beträgt EUR 2.662,90 brutto/mon. Tätigkeitsbezogene Vordienstzeiten werden angerechnet.
    Wenn Sie diese Tätigkeit anspricht, freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunter-lagen (inkl. Gehaltsvorstellung) bis 09.12.2015 per Email an tu-jobs@tuwien.ac.at, z.H. Frau Mag. Kerstin Jagsits. Bitte geben Sie im Betreff unbedingt Position und Kennzahl an! Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter der Bewerberhotline +43 (1) 58801 DW 406 204 von Montag bis Mittwoch zwischen 15:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthalts-kosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     


    Anhänge:
    E0154_MitarbeiterInFrderberatung_112015.pdf

     

    299.2. Fakultät für Informatik

    299.2.1  Zwei Stellen für je eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (je 25 Wochenstunden) an der Fakultät für Informatik, voraussichtlich ab 21. Dezember 2015 bis 30. September 2016, Gehaltsgruppe B1.
    (Wiederholung der Ausschreibung vom 7. Oktober 2015.)
    Gegebenenfalls besteht über Projektaktivitäten die Möglichkeit, das Stundenausmaß der Beschäftigung auf maximal 40 Wochenstunden zu erhöhen.
    Das monatliche Mindestentgelt für diese Gehaltsgruppe beträgt derzeit EUR brutto 1.664,30 (14x jährlich).
    Aufgrund tätigkeitsbezogener Vorerfahrung kann sich das Entgelt erhöhen.
    Aufnahmebedingungen:
    abgeschlossenes Magister-, Diplom-, Masterstudium der Fachrichtung Informatik oder Wirtschaftsinformatik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.
    Aufgabengebiet in der Lehre:

    Mitwirkung in der Grundlehre der Fakultät für Informatik (Grundlehre-Module Technische Grundlagen der Informatik, Modellierung, Programmkonstruktion); insbesondere Durchführung des Übungsbetriebs (Abhaltung von Übungsgruppen, Abwicklung von Tests bzw. Abgabe- und Rückmeldegesprächen) einschließlich der zugehörigen Vorbereitungs-, Begleit- und Nacharbeiten sowie organisatorisch-administrativen Tätigkeiten.
    Aufgabengebiet in der Forschung:
    Forschungstätigkeit und Arbeit an der Dissertation in einem an der Fakultät für Informatik der TU Wien etablierten Bereich der Informatik/Wirtschaftsinformatik.
    Erfordernisse:
    Sehr gute Informatikkenntnisse, insbesondere Kompetenz und Kenntnisse im Bereich eines oder mehrerer der oben angeführten Grundlehre-Module der Informatik- bzw. Wirtschaftsinformatikstudien, sowie Interesse an der Mitwirkung in der Lehre; sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse; didaktische Vorerfahrung von Vorteil.
    Den üblichen Bewerbungsunterlagen sind ein Motivationsschreiben und Kopien sämtlicher Qualifikationsnachweise (Abschlusszeugnisse, Dienstzeugnisse etc.) beizufügen.
    Bewerbungsfrist: bis 9. Dezember 2015
    Bewerbungen richten Sie schriftlich an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, Onlinebewerbungen an susanne.pietsch-brousek@tuwien.ac.atmit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


    299.2.2  Eine Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Softwaretechnik und Interaktive Systeme, Arbeitsbereich Interactive Media Systems, voraussichtlich ab 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2018, Gehaltsgruppe B1. Das monatliche Mindestentgelt für diese Gehaltsgruppe beträgt derzeit EUR brutto 1.664,30 (14x jährlich).
    Aufgrund tätigkeitsbezogener Vorerfahrungen kann sich das Entgelt erhöhen.
    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister-, Diplom-, Masterstudium der Fachrichtung Informatik oder Wirtschaftsinformatik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
    Sonstige Kenntnisse:
    Sehr gute Kenntnisse und Erfahrung im Bereich Computergraphik, insbesondere im Bereich Augmented and Virtual Reality, motion capture, Bewegungserkennung, Trackingalgorithmen und Interface Design. Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
    Bewerbungsfrist: bis 9. Dezember 2015
    Bewerbungen schriftlich an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.
    Onlinebewerbungen an susanne.pietsch-brousek@tuwien.ac.at
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     

     

    299.3. Fakultät für Bauingenieurwesen

    299.3.1  Eine Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Hochbau und Technologie, Hochbaukonstruktionen und Bauwerkserhaltung, voraussichtlich ab 15. Dezember 2015 für die Dauer von 4 Jahren, Gehaltsgruppe B1.
    Das monatliche Mindestentgelt für diese Gehaltsgruppe beträgt derzeit EUR brutto 1.664,30 (14x jährlich).
    Aufgrund tätigkeitsbezogener Vorerfahrung kann sich das Entgelt erhöhen.
    Aufnahmebedingungen:
    abgeschlossenes Magister-, Diplom-, Masterstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
    Sonstige Kenntnisse:
    Erforderlich:
    - Fortgeschrittene Kenntnisse auf dem Gebiet der Tragwerksplanung und insbesondere im Bereich Altbau und Sanierungen.
    - Fundierte Softwarekenntnisse (FE-Programme)
    - Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, insbesondere technisches Deutsch, für die eigenständige Durchführung von Lehrveranstaltungen (Skripten, Vorträge etc.)
    Wünschenswert:
    - Kenntnisse im Bereich Mauerwerksbau und Erdbebenbeanspruchung von Bauwerken
    - Universitäre didaktische Erfahrung, z.B. als Tutor/-in
    - Berufspraxis von Vorteil
    Bei Vorliegen geeigneter fachlicher Qualifikation kann das Beschäftigungsausmaß aus Drittmitteln des Institutes über 25 Wochenstunden hinaus erhöht werden.
    Bewerbungsfrist: bis 9. Dezember 2015
    Bewerbungen richten Sie schriftlich an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, Onlinebewerbungen an thomas.prager@tuwien.ac.atmit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


    299.3.2  Eine Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Wassergüte, Abfallwirtschaft und Ressourcenmanagement, Fachbereich Wassergüte,  voraussichtlich ab 16. Dezember 2015 für die Dauer von 4 Jahren, Gehaltsgruppe B1.
    Das monatliche Mindestentgelt für diese Gehaltsgruppe beträgt derzeit EUR brutto 1.664,30 (14x jährlich).
    Aufgrund tätigkeitsbezogener Vorerfahrung kann sich das Entgelt erhöhen.
    Aufnahmebedingungen:
    abgeschlossenes Magister-, Diplom-, Masterstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Kulturtechnik / Wasserwirtschaft bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
    Sonstige Kenntnisse:
    Besondere Kenntnisse der kommunalen und industriellen Abwasseraufbereitung und –behandlung, sowie Klärschlammbehandlung
    Bewerbungsfrist: bis 9. Dezember 2015
    Bewerbungen richten Sie schriftlich an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, Onlinebewerbungen an thomas.prager@tuwien.ac.atmit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     

     

    299.4. Fakultät für Architektur und Raumplanung

    299.4.1  Eine Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Städtebau, Landschaftsarchitektur und Entwerfen, Fachbereich Projektentwicklung und -management, voraussichtlich ab 10. Dezember 2015 bis 30. November 2016, Ersatzkraft, Gehaltsgruppe B1. Das monatliche Mindestentgelt für diese Gehaltsgruppe beträgt derzeit EUR brutto 1.664,30 (14x jährlich).
    Aufgrund tätigkeitsbezogener Vorerfahrungen kann sich das Entgelt erhöhen.
    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister-, Diplom-, Masterstudium der Fachrichtung Architektur oder Raumplanung oder benachbarte Disziplinen, die in Zusammenhang mit den Forschungsaktivitäten des Fachbereichs stehen siehe red.tuwien.ac.at bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
    Sonstige Kenntnisse:
    gute EDV-Kenntnisse notwendig; Immobilienwirtschaftliche Erfahrungen wünschenswert; englische Sprachkenntnisse Voraussetzung; russische Sprachkenntnisse wünschenswert
    Bewerbungsfrist: bis 9. Dezember 2015
    Bewerbungen schriftlich an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.
    Onlinebewerbungen an ildiko.haidenschuster@tuwien.ac.at
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


    299.4.2  Eine Stelle für eine/n Studienassistent/in (8 Wochenstunden) am Institut für Architekturwissenschaften, Abteilung Bauphysik und Bauökologie
    Das monatliche Mindestgehalt für diese Verwendung beträgt derzeit EUR brutto 379,50 (14x jährlich)
    Voraussetzung: Inskription eines facheinschlägigen Studiums; kein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung
    Befristung: max. 4 Jahre, längstens jedoch bis zum Abschluss des Master- oder Diplomstudiums
    Erfordernisse:
    Die Abteilung Bauphysik und Bauökologie besetzt eine 8 stündige StudienassistentInnnenstelle zur Betreuung des „Master of Building Science“ Programmes. Der /die Kandidatin soll gute Kenntnisse in Deutsch, Englisch, Erfahrung mit Web- u. Office Applikationen, Grafikanwendungen, Archiphysik, Simulationstools, CAD, Kommunikationsfähigkeit, organisatorisches  Talent, sowie Interesse  an Bauphysik und Bauökologie aufweisen.
    Bewerbungsfrist: bis 9. Dezember 2015
    Bewerbungen richten Sie schriftlich oder per Mail an das oben angeführte Institut mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
    Mailadresse für Bewerbungen: bpi@tuwien.ac.at
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     

     

    299.5. Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften

    299.5.1  Eine Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (20 Wochenstunden) am Institut für Fertigungstechnik und Hochleistungslasertechnik, Fachbereich/Arbeitsbereich Spanende Fertigungstechnik, voraussichtlich ab 15. Dezember 2015 für die Dauer von 4 Jahren, Gehaltsgruppe B1.
    Das monatliche Mindestentgelt für diese Gehaltsgruppe beträgt derzeit EUR brutto 1.331,50 (14x jährlich).
    (Wiederholung der Ausschreibung vom 7. Oktober 2015)
    Aufgrund tätigkeitsbezogener Vorerfahrung kann sich das Entgelt erhöhen.
    Aufnahmebedingungen:
    abgeschlossenes Magister-, Diplom-, Masterstudium der Fachrichtung Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau, Automatisierungstechnik, Technische Informatik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.
    Sonstige Kenntnisse
    :
    Grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Fertigungsmanagement (Manufacturing Execution Systems),automatisierte Fertigungs­systeme (roboterbeschickte Fertigungszellen), Informations- und Kommunikationstechnologie im Bereich der Fertigungstechnik (M2M-Kommunikation - OPC UA, MTConnect), serviceorientierte Architektur und Modellierung (UML), Programmierkenntnisse (C++), Befähigung zur Lehre in deutscher Sprache (Deutschkenntnisse entsprechend C2), Erfahrung in der Mitarbeit bei der Beantragung und Abwicklung von geförderten Forschungsprojekten. Positiv bewertet wird der Nachweis einer fachlich einschlägigen Diplomarbeit und Vertiefung im Studium.
    Bewerbungsfrist: bis 9. Dezember 2015
    Bewerbungen richten Sie schriftlich an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, Onlinebewerbungen an rene.fuchs@tuwien.ac.atmit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     

     

    299.6. Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

    299.6.1  Eine Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Photonik,, voraussichtlich ab 14. Dezember 2015 für die Dauer von 4 Jahren, Gehaltsgruppe B1. Das monatliche Mindestentgelt für diese Gehaltsgruppe beträgt derzeit EUR brutto 1.664,30 (14x jährlich).
    Aufgrund tätigkeitsbezogener Vorerfahrungen kann sich das Entgelt erhöhen.
    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister-, Diplom-, Masterstudium der Fachrichtung Elektrotechnik oder Physik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
    Sonstige Kenntnisse:
    Sehr gute Kenntnisse im Bereich THz-Photonik und  Halbleiter-Nanostrukturen. Interesse an der Forschung in der Photonik, Vorzugsweise Erfahrung mit experimentellen Arbeiten und quantenmechanischen Berechnungen von Halbleiter-Nanostrukturen. Die Stelle wird als Dissertationsstelle vorrangig an Bewerber ohne Doktorat vergeben.
    Bewerbungsfrist: bis 9. Dezember 2015
    Bewerbungen schriftlich an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.
    Onlinebewerbungen an veronika.korn@tuwien.ac.at
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


    Die Vizerektorin für Personal und Gender:
    Mag. A. S t e i g e r

     



     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Redaktion: Angelika Kober, Mag. Maria Cristina Umundum
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

    Zurück zur Jahresübersicht