Mitteilungsblatt - 22/2006


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2006
22. Stück
04. Oktober 2006

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 202. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002
  • 203. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002
  • 204. Richtlinien für die Vergabe von Leistungsstipendien an der TU Wien
  • 205. Richtlinien für die Vergabe von Förderungsstipendien an der TU Wien
  • 206. Ausschreibung von Leistungsstipendien gemäß § 57 des Studienförderungsgesetzes für das Studienjahr 2006/07
  • 207. Ausschreibung von Förderungsstipendien gemäß § 63 des Studienförderungsgesetzes für das Kalenderjahr 2007
  • 208. Bestellung zum Universitätsprofessor
  • 209. Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Innenrevision
  • 210. Bestellung zum Leiter des Departments für Raumentwicklung, Infrastruktur- und Umweltplanung
  • 211. Verlängerung der Bestellungsdauer des interimistischen Vorstandes des Instituts für Automatisierungs- und Regelungstechnik (E 376)
  • 212. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsprofessor/-innen in den Senat der Technischen Universität Wien
  • 213. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsdozenten/-innen und der wissenschaftilchen und künstlerischen Mitarbeiter/-innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Senat der Technischen Universität Wien
  • 214. Ausschreibung der Wahl der/des Vertreters/-in des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Technischen Universität Wien
  • 215. Mitteilungen der Universitätsverwaltung
  • 216. Einsetzung von Berufungskommissionen
  • 217. Verleihungen der Lehrbefugnis als Privatdozent
  • 218. Todesfall
  • 219. Ausschreibung freier Stellen
     


     

     

    202. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002

    Die Aufstellung der gem. § 27 Abs.2 UG 2002 erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgenden Links verfügbar

    Gesamtliste aller jemals erteilten Bevollmächtigungen (Projektleiter/innen)
    https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste

    Liste aller aktuellen Bevollmächtigungen (Projekt noch nicht abgeschlossen)
    https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste?v_filter=aktiv


    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y  e.h.

     

    203. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002

    Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002 ist unter http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/rechtsabt/downloads/Vollmachten_28.pdf
    verfügbar.


    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y  e.h.

     

    204. Richtlinien für die Vergabe von Leistungsstipendien an der TU Wien

    Grundsätzliches

    Grundlagen für die Erstellung des Richtlinien-Entwurfes sind:
    • Studienförderungsgesetz, BGBl. Nr. 343/1993 idF. BGBl. I Nr. 11/2005, insb. §§ 57-61
    • Rechnungshofbericht zur Vergabe von Leistungs- und Förderungsstipendien
    • (Bisherige) Kriterien und Verfahren der Fakultäten der TU Wien bei der Vergabe von Leistungsstipendien
    Auszugsweise sind Auszüge aus dem Studienförderungsgesetz aus Informationsgründen in den Richtlinien angeführt und kursiv abgebildet.

    Ziele der Richtlinien
    Die Richtlinien für die Vergabe von Leistungsstipendien haben insbesondere folgende Ziele:
    • Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben
    • Nachvollziehbare Entscheidungskriterien (formal sowie inhaltlich schlüssig und begründbar)
    • Berücksichtigung fakultäts- bzw. studienrichtungsspezifischer Anforderungen; fakultäts- bzw. studienrichtungsspezifische Differenzierungen in begründeten Fällen
    • (Entwicklung einer gesamtuniversitären Förderstrategie bei der Vergabe von Leistungsstipendien)

    Förderungsziel bei Leistungsstipendien
    § 57 (1) Leistungsstipendien … dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen.

    Begünstigter Personenkreis
    § 2 Förderungen können folgende Personen erhalten:
    • österreichische Staatsbürger (§ 3) und
    • gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (§ 4).

    Ausschreibung
    § 59 (1) Leistungsstipendien sind für jedes Studienjahr durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ der Universität… auszuschreiben.
    (2) In der Ausschreibung sind die Bewerbungsfristen, die zu erbringenden Studiennachweise und die Kriterien für die Auswahl der Stipendiaten genau anzuführen.
    Alle für die Auswahl der Stipendiaten relevanten Kriterien sind in der Ausschreibung erschöpfend anzuführen.

    Voraussetzungen
    § 60 (1) Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums sind:
    1. die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18) 1) des jeweiligen Studienabschnittes unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19),
    2. ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 2,0 und
    3. die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen.
    (2) Das Vorliegen der Voraussetzungen ist vom zuerkennenden Organ zu beurteilen.

    Weitere Einschränkungen
    Die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Voraussetzungen für Leistungsstipendien können weiter eingeschränkt werden:
    • Notendurchschnitt 
      Eine Herabsetzung des Notendurchschnittes (z.B. nicht schlechter als 1,5) in den Ausschreibungsbedingungen ist zulässig.
    • Stunden-, ECTS-Umfang 
      Eine Untergrenze an absolvierten Stunden bzw. ECTS-Punkten kann vorgegeben werden.

    Differenzierungen nach Studienrichtungen
    Die den Fakultäten jährlich zur Verfügung stehenden Mittel für Leistungsstipendien sind anteilig nach den Absolventenzahlen bzw. Studierendenzahlen zwischen den verschiedenen Studienrichtungen innerhalb der Fakultäten aufzuteilen.
    Die Kriterien für die Vergabe von Leistungsstipendien können innerhalb einer Fakultät für Studienrichtungen und Studientypen (Dipl.-Ing., Bachelor, Master., Dr.) unterschiedlich sein.

    Beurteilungszeitraum
    Bei den Leistungsstipendien werden die Studienleistungen des vorausgehenden Studienjahres berücksichtigt (Studienleistungen in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. September).
    Die gesamten Studienleistungen im entscheidungsrelevanten Studienjahr sind zu berücksichtigen.
    Anrechnungen werden bei der Ermittlung der Studienleistung nur berücksichtigt, wenn die Prüfung im entscheidungsrelevanten Studienjahr abgelegt wurde.

    Diplomarbeiten und Dissertationen
    Diplomarbeiten, die im entscheidungsrelevanten Studienjahr abgeschlossen wurden, sind bei der Ermittlung der Studienleistung zu berücksichtigen (z.B. mit 20 Stunden oder 30 ECTS-Punkten).
    Dissertationen, die im entscheidungsrelevanten Studienjahr abgeschlossen wurden, sind bei der Ermittlung der Studienleistung zu berücksichtigen (z.B. mit 40 Stunden oder 60 ECTS-Punkten).
    Diplomprüfungen und Rigorosen können bei der Ermittlung der Studienleistung berücksichtigt werden (z.B. je ein ECTS-Punkt pro abgelegten Prüfungsteil).

    Beurteilung der Studienleistung

    Leistungskriterien
    Bei der Beurteilung der Anträge sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
    • Notendurchschnitt (Grundsatz: Je geringer der Notendurchschnitt desto besser)
    • Absolvierte ECTS-Punkte bzw. Stunden, Prüfungen (Grundsatz: Je mehr ECTS-Punkte bzw. Prüfungen desto besser)

    Weiters können folgende Kriterien berücksichtigt werden:
    • Leistungen der Studierenden im bisherigen Studienverlauf (Einhaltung der Gesamtstudienzeit, Leistungen in vorhergehenden Studienabschnitten)
    • Gewichtung nach Pflicht-, Wahl- und Freifächer, wobei Pflichtfächer grundsätzlich höher gewichtet werden sollen
    • Förderungen und Stipendien in den letzten Jahren

    Leistungszahlen
    Die Beurteilung der Studienleistung soll überwiegend durch Leistungszahlen erfolgen, die jedenfalls den Notendurchschnitt und die absolvierten ECTS-Punkte bzw. Gesamtstunden berücksichtigen.
    Weitere Kriterien, die in den Leistungszahlen nicht berücksichtigt werden, können bei der Beurteilung der Studienleistung herangezogen werden.

    Reihung der eingereichten Anträge
    Die eingereichten Anträge sind gemäß den angewendeten Leistungskriterien, insbesondere Leistungszahlen, zu reihen.
    Abhängig von der Anzahl der förderungsberechtigten Anträge sind die Mittel für Leistungsstipendien entsprechend der Reihungsergebnisse zu vergeben.
    Die Vergabe von Leistungsstipendien, die von der Reihung abweicht, ist zu begründen.

    Höhe der Leistungsstipendien
    § 58 (2) … Der Betrag darf je Zuweisung 700 Euro nicht unterschreiten.
    § 61 (1) Ein Leistungsstipendium darf die Höhe des allgemeinen Studienbeitrages nach dem Hochschul-Taxengesetz 1972 für zwei Semester nicht unterschreiten und € 1.500 Euro nicht überschreiten.
    Eine Differenzierung der Leistungsstipendien soll gestaffelt nach den Reihungsergebnissen erfolgen.

    Mehrfachstudien
    Bei gleichzeitiger Absolvierung mehrerer Studien besteht nur für ein Studium Anspruch auf ein Leistungsstipendium. Die Wahl des Studiums, für ein Leistungsstipendium beantragt wird, steht dem Studierenden frei.

    Zuerkennung
    § 61 (2) Die Zuerkennung der Leistungsstipendien erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung auf Grund von Bewerbungen der Studierenden. Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.
    (3) Die Zuerkennung der Leistungsstipendien erfolgt durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ der Universität…

    Bei der Vergabe der Leistungsstipendien kann sich das studienrechtliche Organ durch eine Kommission beraten lassen.
    (4) Die Bewerber sind von der Entscheidung über ihre Bewerbung unverzüglich zu verständigen.
    (5) Die Bildungseinrichtungen haben dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur jährlich einen Bericht über ihre Strategie bei der Leistungsförderung, die Auswahlkriterien sowie über die Zahl und Höhe der vergebenen Leistungsstipendien zu übermitteln.

    Berichtswesen
    Die Förderungsentscheidungen, insbesondere die Begründungen für die Vergabe der Stipendien bzw. Nichtberücksichtigung von Anträgen sowie die Höhe der Leistungsstipendien, sind darzulegen und zu dokumentieren.

    Der Vizerektor:
    Dr. H.   K a i s e r

    1) § 18. (1) Die Anspruchsdauer umfasst grundsätzlich die zur Absolvierung von Diplomprüfungen, Bachelorprüfungen, Masterprüfungen, Rigorosen, Lehramtsprüfungen oder anderen das Studium oder den Studienabschnitt abschließenden Prüfungen vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters. …

     

     

    205. Richtlinien für die Vergabe von Förderungsstipendien an der TU Wien

    Grundsätzliches

    Grundlagen für die Erstellung des Richtlinien-Entwurfes sind:
    • Studienförderungsgesetz, BGBl. Nr. 343/1993 idF. BGBl. I Nr. 11/2005, insb. §§ 63-67
    • Rechnungshofbericht zur Vergabe von Leistungs- und Förderungsstipendien
    • (Bisherige) Kriterien und Verfahren der Fakultäten der TU Wien bei der Vergabe von Förderstipendien
    Auszugsweise sind Auszüge aus dem Studienförderungsgesetz aus Informationsgründen in den Richtlinien angeführt und kursiv abgebildet.

    Ziele der Richtlinien
    Die Richtlinien für die Vergabe von Förderungsstipendien haben insbesondere folgende Ziele:
    • Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben
    • Nachvollziehbare Entscheidungskriterien (formal sowie inhaltlich schlüssig und begründbar)
    • Berücksichtigung fakultäts- bzw. studienrichtungsspezifischer Anforderungen; fakultäts- bzw. studienrichtungsspezifische Differenzierungen in begründeten Fällen
    • (Entwicklung einer gesamtuniversitären Förderstrategie bei der Vergabe von Förderungsstipendien)

    Förderungsziel bei Förderstipendien
    § 63 Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien an ….

    Begünstigter Personenkreis
    § 2 Förderungen können folgende Personen erhalten:
    • österreichische Staatsbürger (§ 3) und
    • gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (§ 4).

    Ausschreibung
    § 65 (1) Förderungsstipendien sind für jedes Studienjahr durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ der Universität … auszuschreiben.
    (2) In der Ausschreibung sind die Studienleistungen, die mindestens erbracht werden müssen, und zumindest ein Termin pro Semester, bis zu dem Bewerbungen um ein Förderungsstipendium abgegeben werden können, anzuführen.
    Alle für die Auswahl der Stipendiaten relevanten Kriterien sind in der Ausschreibung erschöpfend anzuführen.
    Der Studierende wird verpflichtet, das Förderungsstipendium antragsgemäß zu verwenden und die Unterlagen gemäß § 67 Abs. 3 Studienförderungsgesetz zeitgerecht vorzulegen.

    Voraussetzungen
    § 66 Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums sind:
    1. eine Bewerbung des Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit samt einer Beschreibung der Arbeit, einer Kostenaufstellung und einem Finanzierungsplan;
    2. die Vorlage mindestens eines Gutachtens eines im § 23 Abs. 1 lit. a UOG oder in § 19 Abs. 2 Z 1 UOG 1993 (Anm: Personen mit venia; Assistenten) genannten Universitätslehrers oder eines Hochschulprofessors zur Kostenaufstellung und darüber, ob der Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen und seiner Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen;
    3. die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18) 1 unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19);
    4. die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen.

    Präzisierung der Voraussetzung

    Die Bewerbung muss enthalten
    • inhaltliche Beschreibung der geplanten Arbeit 
      Die Arbeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen sein.
    • einen Zeitplan
    • eine Kostenaufstellung  
      Die beantragten Kosten sind durch Kostenvoranschläge oder sonstige dazu geeignete Unterlagen zu belegen.
    • einen Finanzierungsplan  
      Andere Förderstellen sind jedenfalls anzugeben.
    • (mindestens) ein Gutachten 
      Auf die folgenden Punkte ist im Gutachten jedenfalls einzugehen:
      o Einschätzung des überdurchschnittlichen Erfolgs der Arbeit
      o Beurteilung über einen überdurchschnittlich hohen Aufwand
      o Notwendigkeit der in der Kostenaufstellung angeführten Vorhaben
      o Angemessenheit der Kostenhöhen
      o Beurteilung des Finanzierungsplans, insbesondere Bedeckungsvorschläge hinsichtlich der Kosten der konkreten Arbeit

    Die Vergabe von Förderungsstipendien ist auf solche wissenschaftliche Arbeiten einzugrenzen, deren Erstellung einen deutlich über das durchschnittliche Maß hinausgehenden Aufwand verursacht. Aufwendungen, die auch anderen Verfassern wissenschaftlicher Arbeiten regelmäßig zur Last fallen (z.B. Hardware, Büromaterial), sind nur in begründeten Ausnahmefällen zu fördern.

    Bewertungskriterien
    Folgende Faktoren sollen – neben den gesetzlichen Voraussetzungen – bei der Bewertung und Reihung der eingereichten Arbeiten berücksichtigt werden:
      - finanzieller und zeitlicher Aufwand
      - wissenschaftlicher bzw. künstlerischer Wert
      - Sonstiges (z.B. Leistungen der Studierenden im bisherigen Studienverlauf, Einhaltung der Gesamtstudienzeit, berufliches Umfeld)
    Die Förderungsentscheidung, insbesondere die Höhe des Förderungsstipendiums, ist auf Basis der angeführten Faktoren zu begründen.

    Zuerkennung
    § 67 (1) Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr 700 Euro nicht unterschreiten und 3 600 Euro nicht überschreiten. Die Zuerkennung der Förderungsstipendien erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.
    (2) Die Zuerkennung der Förderungsstipendien erfolgt durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ der Universität, sonst durch den Leiter der Bildungseinrichtung nach Anhörung der an der Einrichtung bestehenden Vertretung der Studierenden.
    Das studienrechtliche Organ kann zur Bewertung und Reihung der eingereichten Arbeiten eine beratende Kommission einrichten. Weiters kann bei Bedarf ein Hearing der einzelnen Förderungsstipendienbewerber stattfinden.
    (3) Den Studierenden ist bei Zuerkennung des Förderungsstipendiums aufzutragen, nach Abschluss der geförderten Arbeit dem zuerkennenden Kollegialorgan einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen. In der Ausschreibung (§ 65) kann vorgesehen werden, dass bis zu 25% des Förderungsstipendiums erst nach Vorlage des Berichts ausbezahlt werden.
    Ein derartiger Rücklass soll nicht vorgesehen werden. In jedem Fall ist aber bei nicht widmungsgemäßer Verwendung das Förderungsstipendium rückzuerstatten.
    (4) Die Bewerber sind von der Entscheidung über ihre Bewerbung unverzüglich zu verständigen.
    (5) Die Bildungseinrichtungen haben dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Ausschreibung der Förderungsstipendien sowie jährlich einen Bericht über ihre Förderungsstrategie, die Auswahlkriterien sowie über die Zahl und Höhe der vergebenen Förderungsstipendien zu übermitteln.

    Berichtswesen
    In Ergänzung zu § 67 (3) Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 343 i.d.g.F., wird die Frist für die Berichtslegung mit drei Monaten begrenzt. Ausgaben sind durch Rechnungen zu belegen.
    Die Förderungsentscheidungen, insbesondere die Begründungen für die Vergabe der Stipendien bzw. Nichtberücksichtigung von Anträgen sowie die Höhe der Förderungsstipendien, sind darzulegen und zu dokumentieren.

    Der Vizerektor für Lehre:
    Dr. H.   K a i s e r

    1) § 18 (1) Die Anspruchsdauer umfasst grundsätzlich die zur Absolvierung von Diplomprüfungen, Bachelorprüfungen, Masterprüfungen, Rigorosen, Lehramtsprüfungen oder anderen das Studium oder den Studienabschnitt abschließenden Prüfungen vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters. …

     

    206. Ausschreibung von Leistungsstipendien gemäß § 57 des Studienförderungsgesetzes für das Studienjahr 2006/07

    Leistungsstipendien dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen in einem Studienjahr

    1.) Antragsteller ist der/die Studierende:
    Mögliche Höhe des Leistungsstipendiums:
    700,-- Euro bis 1.500,-- Euro

    2.) Abgabetermin:
    Fakultät für Architektur und Raumplanung: 25. Oktober 2007

    Fakultäten für Informatik
     für Mathematik und Geoinformation,
     für Physik
     für Technische Chemie: jeweils 31. Oktober 2007
    Fakultäten für Bauingenieurwesen
      für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften
      für Elektrotechnik und Informationstechnik: jeweils 12. Oktober 2007

    3.) Abgabeorte:
    Dekanat der Fakultät für Architektur und Raumplanung:
    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr,
    Donnerstag: 15.00 bis 16.00 Uhr

    Dekanat der Fakultät für Bauingenieurwesen:
    Montag bis Freitag 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr

    Dekanat der Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften
    Montag bis Freitag 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr

    Dekanat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik:
    Montag bis Freitag 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Dekanatszentrum der Fakultäten für Informatik, Mathematik und Geoinformation, Physik und
    Technische Chemie:
    Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    4.) Voraussetzungen (durch geeignete Belege nachzuweisen)
    - Bewerbung des/der Studierenden
    - Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 StudFG
    - die Einhaltung des Anspruchsdauer (§ 18) des jeweiligen Studienabschnittes unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19)
    - ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 2,0 (Fakultäten für Informatik, Physik und Technische Chemie: 1,5; Fakultät für Mathematik und Geoinformation: 1,4)
    und
    - die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen.

    HINWEISE:
    1.) Informationen an den Dekanaten
    2.) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung eines Stipendiums!
    3.) Die Verleihung erfolgt durch den Studiendekan.

    Die Studiendekane:
    Dipl.-Ing. W. WINTER         Dr. H.   HOFBAUER
    Dr. A. KANONIER        Dr. R.   FREUND
    Dr. A. KOLBITSCH      Dr. G.   KAPPEL
    Dr. H.P. JÖRGL          Dr. R.   MLITZ
    Dr. A. PRECHTL        Dr. E.   BENES
    Dr. P. GÄRTNER

     

    207. Ausschreibung von Förderungsstipendien gemäß § 63 des Studienförderungsgesetzes für das Kalenderjahr 2007

    Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien.

    1.) Antragsteller ist der/die Studierende:
    Mögliche Höhe des Förderungsstipendiums:
    700,-- Euro bis 3.600,-- Euro

    2.) Abgabetermine:
    Sommersemester 2007:
    Fakultäten für Architektur und Raumplanung
       für Bauingenieurwesen
     für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften
     für Elektrotechnik und Informationstechnik: jeweils 23. März 2007
    Fakultäten für Informatik
                      für  Mathematik und Geoinformation
                      für Physik
                      für Technische Chemie jeweils 30. März 2007

    Wintersemester 2007/2008:
    Fakultäten für Bauingenieurwesen
     für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften
     für Elektrotechnik und Informationstechnik: jeweils 12. Oktober 2007
    Fakultät für Architektur und Raumplanung 25. Oktober 2007
    Fakultäten für Informatik
                      für  Mathematik und Geoinformation
                      für Physik
                      für Technische Chemie jeweils 31. Oktober 2007

    3.) Abgabeorte:
    Dekanat der Fakultät für Architektur und Raumplanung:
    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr
    Donnerstag: 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr

    Dekanat der Fakultät für Bauingenieurwesen
    Montag bis Freitag 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr

    Dekanat der Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften
    Montag bis Freitag 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr

    Dekanat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik:
    Montag bis Freitag 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Dekanatszentrum der Fakultäten für Informatik, Mathematik und Geoinformation, Physik und   Technische Chemie:
    Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    4.) Voraussetzungen (durch geeignete Belege nachzuweisen - s.a. die von den Dekanaten zum Teil herausgegebenen ausführlichen Merkblätter)
    - Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 StudFG
    - Ordentliche Studierende an der Technischen Universität Wien
    - eine Bewerbung des/der Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit samt einer Beschreibung der Arbeit, einer Kostenaufstellung und einem Finanzierungsplan;
    - die Vorlage mindestens eines Gutachtens eines in § 19 Abs. 2 Z 1 UOG 1993 genannten Universitätslehrers zur Kostenaufstellung und darüber, ob der/die Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen und seiner/ihrer Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen;
    - die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18) des jeweiligen Studienabschnittes unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19)
    - die Erfüllung des Ausschreibungsbedingungen

    HINWEISE FÜR ANTRAGSTELLER UND GUTACHTER:
    1.) Die Sitzung für die Vergabe im Sommersemester findet voraussichtlich im Mitte/Ende April 2007 statt. Die Fakultät behält sich die Möglichkeit der Anhörung des/der Antragstellers/in und des Gutachters (ev. im Gutachten anzuführender Stellvertreter) vor. (Der genaue Termin der Sitzung im Wintersemester 2007/08 wird im Sommersemester 2007 bekannt gegeben).
    2.) Die Fakultät behält sich die Möglichkeit der Einholung weiterer Gutachten vor.
    3.) Beteiligen sich an einem eingereichten Projekt mehrere Studierende, sind diese anzuführen. Die gesetzlichen Anforderungen müssen jedoch nur vom/von der Antragsteller/in erfüllt werden. Ebenso ändert sich dadurch die höchstmögliche Stipendiensumme nicht.
    4.) Der Finanzierungsplan sollte aus Gründen der Kollegialität nur Mindesterfordernisse beinhalten, um eine möglichst große Anzahl von Anträgen beteiligen zu können.
    5.) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung eines Stipendiums!
    6.) Die Verleihung erfolgt durch den Studiendekan.

    Die Studiendekane:
     Dipl.-Ing. W.   WINTER     Dr. H.   HOFBAUER
    Dr. A.   KANONIER     Dr. R.   FREUND
    Dr. A.   KOLBITSCH   Dr. G.   KAPPEL
    Dr. H. P.   JÖRGL      Dr. R.   MLITZ
    Dr. A.   PRECHTL     Dr. E.   BENES
    Dr. P.  GÄRTNER

     

    208. Bestellung zum Universitätsprofessor

    Der Rektor hat Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Georg GOTTLOB mit Wirksamkeit vom 1. August 2006 zum Universitätsprofessor für Angewandte Informatik an der Technischen Universität Wien bestellt.
    Gleichzeitig wurde festgestellt, dass Herr Univ.Prof. Dr. Georg GOTTLOB dem Institut für Informationssysteme der Technischen Universität Wien angehört.

    Der Rektor hat Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Norbert PFEIFER mit Wirksamkeit vom 1. September 2006 zum Universitätsprofessor für Photogrammetrie an der Technischen Universität Wien bestellt.
    Gleichzeitig wurde festgestellt, dass Herr Univ.Prof. Dr. Norbert PFEIFER dem Institut für Photogrammetrie und Fernerkundung der Technischen Universität Wien angehört.

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    209. Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Innenrevision

    Der Rektor hat Herrn Ing. Otto MAYERHOFER mit sofortiger Wirkung zum stellvertretenden Leiter der Innenrevision E 014 bestellt.

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    210. Bestellung zum Leiter des Departments für Raumentwicklung, Infrastruktur- und Umweltplanung

    Der Rektor hat Herrn Ao.Univ.Prof. Dr. Wolfgang FEILMAYR mit Wirkung vom 1. Oktober 2006 bis Ende 2007 zum Leiter des Departments für Raumentwicklung, Infrastruktur- und Umweltplanung E 280 bestellt.

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    211. Verlängerung der Bestellungsdauer des interimistischen Vorstandes des Instituts für Automatisierungs- und Regelungstechnik (E 376)

    Aufgrund der länger dauernden Erkrankung von Herrn Univ.Prof. Dr. Bernard FAVRE-BULLE wird die Bestellung von Herrn Univ.Prof. Dr. Hermann KAINDL zum Vorstand des Instituts für Automatisierungs- und Regelungstechnik (E 376) vom 1. Oktober 2006 bis 31. Dezember 2006 verlängert.

    Der Dekan:
    Dr. M.   R u p p

     

    212. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsprofessor/-innen in den Senat der Technischen Universität Wien

    Es wird zur Wahl von 13 (dreizehn) Vertretern/-innen der in § 25 Abs. 4 Z 1 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in den Senat für eine Funktionsperiode von drei Jahren einberufen.

    Zeit: Donnerstag, 23. November 2006, 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

    Ort: Festsaal, Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock

    Wahlberechtigt sind alle der Technischen Universität Wien mit Stichtag 4. Oktober 2006 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.

    Wählerverzeichnisse:

    In die Wählerverzeichnisse kann vom 9. Oktober bis 16. November 2006 in der Kanzlei der Universitätsverwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim/bei der Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, erhoben werden.
    Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 18. Oktober 2006 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

    Wahlvorschläge:

    Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 9. November 2006 schriftlich beim/bei der Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.
    Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim/bei der Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.
    Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.
    Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/ Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen bei der/dem Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.
    Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder später als zwei Wochen vor dem Wahltag (d.i. nach dem 9. November 2006) beim/bei der Vorsitzenden einlangen, werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

    Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 15. November 2006 an der Amtstafel der Universitätsverwaltung kundgemacht.
    Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    213. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsdozenten/-innen und der wissenschaftilchen und künstlerischen Mitarbeiter/-innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Senat der Technischen Universität Wien

    Es wird zur Wahl von 4 (vier) Vertretern/-innen der in § 25 Abs. 4 Z 2 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in den Senat für eine Funktionsperiode von drei Jahren einberufen.

    Zeit: Montag, 27. November 2006, 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

    Ort: Festsaal, Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock

    Wahlberechtigt sind alle der Technischen Universität Wien mit Stichtag 4. Oktober 2006 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.

    Wählerverzeichnisse:

    In die Wählerverzeichnisse kann vom 9. Oktober bis 16. November 2006 in der Kanzlei der Universitätsverwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim/bei der Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, erhoben werden.
    Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 18. Oktober 2006 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

    Wahlvorschläge:

    Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 13. November 2006 schriftlich beim/bei der Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.
    Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim/bei der Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.
    Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.
    Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/ Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen bei der/dem Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.
    Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder später als zwei Wochen vor dem Wahltag (d.i. nach dem 13. November 2006) beim/bei der Vorsitzenden einlangen, werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

    Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 16. November 2006 an der Amtstafel der Universitätsverwaltung kundgemacht.
    Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    214. Ausschreibung der Wahl der/des Vertreters/-in des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Technischen Universität Wien

    Es wird zur Wahl von 1 (einem/r) Vertreter/-in der in § 25 Abs. 4 Z 2 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in den Senat für eine Funktionsperiode von drei Jahren einberufen.

    Zeit: Freitag, 24. November 2006, 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr

    Ort: Festsaal, Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock

    Wahlberechtigt sind alle der Technischen Universität Wien mit Stichtag 4. Oktober 2006 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.

    Wählerverzeichnisse:

    In die Wählerverzeichnisse kann vom 9. Oktober bis 16. November 2006 in der Kanzlei der Universitätsverwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim/bei der Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, erhoben werden.
    Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 18. Oktober 2006 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

    Wahlvorschläge:

    Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 10. November 2006 schriftlich beim/bei der Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.
    Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim/bei der Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.
    Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.
    Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/ Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen bei der/dem Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.
    Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder später als zwei Wochen vor dem Wahltag (d.i. nach dem 10. November 2006) beim/bei der Vorsitzenden einlangen, werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

    Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 15. November 2006 an der Amtstafel der Universitätsverwaltung kundgemacht.
    Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    215. Mitteilungen der Universitätsverwaltung

    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:

    Dekanatszentrum der Fakultäten für Informatik, Mathematik und Geoinformation, Physik und Technische Chemie, Herr Heinz-Dieter HUEMAYER, Tel.: 58801-10002
    Dekanat für Architektur und Raumplanung, Frau Tamara HORWATH, Tel.: 58801-25005
    Dekanat für Bauingenieurwesen, Frau Ramona SCHNEIDER, Tel.: 58801-20010
    Dekanat für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften, Frau Elfriede TITZER, Tel.: 58801-30012
    Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik, Frau Dietlinde EGGER, Tel.: 58801-35001
    Ansprechpersonen an der HTU, Frau Helga BAUER, Tel.: 58801-49501


     

    215.1. betreffend Ausschreibung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

    Es werden folgende Stipendien ausgeschrieben:
    1) MAX KADE-Forschungsstipendien für die USA werden zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Naturwissenschaften, der Medizin und der Technischen Wissenschaften vergeben. Diese Stipendien sollen jungen promovierten Wissenschaftern und Wissenschafterinnen zukommen, die bereits die Fähigkeit zu selbständiger Forschungstätigkeit (Publikationen) nachgewiesen haben.
    Dauer: 12 Monate
    Einreichtermin: 15. Oktober 2006

    2) DOC-team [Doktorand(inn)engruppen für disziplinenübergreifende Arbeiten in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften]
    Einreichtermin: 31. Oktober 2006

    Informationen:
    Dr. Lottelis Moser, Abteilung für Stipendien und Preise der ÖAW, Dr. Ignaz Seipel-Platz 2, 1010 Wien, Tel. 01/51581-1207, Fax: 01/51581-1264, e-mail: mailto:Imoser@oeaw.ac.at und im Internet unter http://www.bmbwk.gv.at

    Die Universitätsdirektorin:
    Mag. E.   U r b a n

     

    215.2. betreffend Ideenwettbewerb „Quest for the Best“

    Ziel des Wettbewerbs (SKF Österreich AG) ist es neuartige Lösungen im Bereich der Antriebstechnik zu konzipieren und deren Praxistauglichkeit unter Beweis zu stellen.
    Teilnahmeberechtigt sind Studierende (auch Doktoratstudenten) sowohl als Gruppen als auch als Einzelpersonen.
    Termin: 31. Oktober 2006
    Informationen unter http://www.skf.at

    Die Universitätsdirektorin:
    Mag. E.   U r b a n

     

    215.3. betreffend Stellenausschreibung der Österreichischen Qualitätssicherungsagentur

    Die Österreichische Qualitätssicherungsagentur (AQA) stellt eine/n Projektkoordinator/in ein.
    Voraussetzungen sind neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium u.a. fundierte Kenntnisse des österreichischen Hochschulwesens und europäischer Entwicklungen („Bologna-Prozess“) sowie Erfahrung im Bereich der Qualitätssicherung und Evaluierung im Hochschulbereich.
    Es wird ein zunächst befristetes Dienstverhältnis (Karenzvertretung) ab Oktober 2006 im Ausmaß von 40h/Woche angeboten.
    Informationen und Bewerbungen:
    Österreichische Qualitätssicherungsagentur (AQA), Liechtensteinstraße 22a, 1090 Wien, office@aqa.ac.at, http://www.aqa.ac.at

    Die Universitätsdirektorin:
    Mag. E.   U r b a n

     

    215.4. betreffend Werner-Hahlweg-Preis für Militärgeschichte und Wehrwissenschaften 2008

    Der Preis wird durch das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, Koblenz (D), zur Förderung von jungen Wissenschaftlern durch Prämierung von einschlägigen herausragenden Dissertationen, Master- und Diplomarbeiten vergeben.
    Deadline: 31. März 2007
    Informationen unter http://www.bwb.org

    Die Universitätsdirektorin:
    Mag. E.   U r b a n

     

    216. Einsetzung von Berufungskommissionen

    Der Senat hat in seiner Sitzung vom 8. Mai 2006 gemäß § 98 Abs. 4 UG 2002 i.V.m. dem Satzungsteil „Richtlinie für das Berufungsverfahren“ (MBl.Nr. 255-2003/04) eine Berufungskommission zur Durchführung des Berufungsverfahrens für die Universitätsprofessur „Projektentwicklung und -mangement“ eingesetzt.
    In der konstituierenden Sitzung am 29. Juni 2006 wurde Herr Univ.Prof. Dr. Manred WEHDORN zum Vorsitzenden gewählt.

    Der Senat hat in seiner Sitzung vom 8. Mai 2006 gemäß § 98 Abs. 4 UG 2002 i.V.m. dem Satzungsteil „Richtlinie für das Berufungsverfahren“ (MBl.Nr. 255-2003/04) eine Berufungskommission zur Durchführung des Berufungsverfahrens für die Universitätsprofessur „Örtliche Raumplanung und Stadtentwicklunsplanung“ eingesetzt.
    In der konstituierenden Sitzung am 7. Juni 2006 wurde Herr O.Univ.Prof. Dr. Jens DANGSCHAT zum Vorsitzenden gewählt.

    Der Dekan:
    Dr. K.   S e m s r o t h

     

    217. Verleihungen der Lehrbefugnis als Privatdozent

    Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission vom 31. März 2006 Herrn Dr. Evgeni SOROKIN die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach „Lasertechnik und Quantenelektronik“ verliehen.
    Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Evgeni SOROKIN zu dem Institut für Photonik verfügt.

    Der Vizerektor für Lehre:
    Dr. H.   K a i s e r

     

    218. Todesfall

    Am 13. September 2006 verstarb Herr Ao.Univ.Prof. Dr. Wolfgang RATH, Universitätsdozent für Geometrie am Institut für Diskrete Mathematik und Geometrie.

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    219. Ausschreibung freier Stellen

    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
    Behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     

    219.1. Fakultät für Architektur und Raumplanung

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Studienassistent/in (14 Wochenstunden) am Institut für Kunst und Gestaltung
    Aufgabenbereich:
    Kenntnisse im Bereich numerischer Fertigungsmethoden.
    Einsatzgebiet: computergestützter Modellbau (CNC-Maschinen)
    Bewerbungsfrist:   3 W o c h e n
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Instituts-Sekretär/in (20 Wochenstunden) am Institut für Architektur und Entwerfen, Arbeitsplatzwertigkeit V2/1
    Aufgabenbereich:
    Schulabschluss (Handelsakademie oder dgl.), Buchhaltung inkl. Controlling (SAP R3), sehr gute EDV-Kenntnisse und Organisationstalent
    Bewerbungsfrist:   3 W o c h e n
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    219.2. Fakultät für Bauingenieurwesen

    1 Stelle für eine/n halbbeschäftigte/n Institutssekretär/in am Institut für Grundbau und Bodenmechanik, Arbeitsplatzwertigkeit V3
    Erfordernisse:
    gute MS Office Kenntnisse, SAP-Kenntnisse, Englisch-Kenntnisse
    Bewerbungsfrist:   3 Wochen
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    219.3. Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

    2 Stellen für eine/n halbbeschäftigte/n Techniker/in am Institut für Computertechnik, Arbeitsplatzwertigkeit v2/1
    Erfordernisse:
    Systemadministration für das Institut
    Erfahrung im Umgang mit und Betreuung von Computerhardware, verschiedenen Betriebssystemen (Windows, Linux) und Netzwerkstrukturen (ca. 200 Knoten),
    Reifeprüfung
    Bewerbungsfrist:   3 Wochen
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    219.4. Fakultät für Physik

    1 Stelle für eine/n Elektroniker/in / Elektrotechniker/in (HTL) am Atominstitut der Österreichischen Universitäten
    Erfordernisse:
    Aufgabengebiete sind Entwicklung und Bau von analogen Schaltungen im Bereich der Präzisionselektronik (low noise) und Hochfrequenztechnik, vom Design bis zur Realisierung.
    Kenntnisse in digitaler Elektronik, Programmierung in C, Matlab und VHDL sind von Vorteil.
    Sie haben die Möglichkeit, selbstständig ein gut ausgestattetes Elektroniklabor aufzubauen und zu leiten. Sie unterstützen die Forschergruppen an einem international führenden Physikinstitut bei der Vorbereitung und Durchführung von physikalischen Experimenten. Ihre Arbeitsumgebung wird international geprägt sein und Sie sollten sich gut in Englisch verständigen können.
    Einige Jahre Berufserfahrung sind von Vorteil. Entlohnung entsprechend dem Schema der TU Wien.
    Bewerbungsfrist:   3 W o c h e n
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    219.5. Fakultät für Mathematik und Geoinformation

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (20 Wochenstunden) am Institut für Diskrete Mathematik und Geometrie, Forschungsgruppe Differentialgeometrie und geometrische Strukturen, auf die Dauer von 4 Jahren
    Aufnahmebedingungen:
    abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Mathematik oder Geometrie bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
    Sonstige Kenntnisse:
    Sehr gute Kenntnisse in Geometrie und ihren Anwendungen
    Bewerbungsfrist:   3 W o c h e n
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Studienassistenten/in (20 Wochenstunden) am Institut für Diskrete Mathematik und Geometrie
    Erfordernisse:
    Inskription eines einschlägigen Studiums,
    sehr gute Absolvierung der Lehrveranstaltungen,
    Geometrische Modellierung und Projektive Geometrie
    Bewerbungsfrist:   3 W o c h e n
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    219.6. Fakultät für Informatik

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Computergraphik und Algorithmen, Fachbereich Computergraphik, ab 1. November 2006 auf die Dauer von 4 Jahren
    Aufnahmebedingungen:
    abgeschlossenes einschlägiges Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Informatik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
    Sonstige Kenntnisse:
    hervorragende Kenntnisse in der Computergraphik, Interesse für die Lehre
    Bewerbungsfrist:   3 W o c h e n
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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