Mitteilungsblatt - 21/2009


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2009
21. Stück
05. August 2009

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


 


 

 

163. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002

Die Aufstellung der gem. § 27 Abs. 2 UG 2002 erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgenden Links verfügbar:

Gesamtliste aller jemals erteilten Bevollmächtigungen (Projektleiter/innen)
https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste

Liste aller aktuellen Bevollmächtigungen (Projekt noch nicht abgeschlossen)
https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste?v_filter=aktiv

Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y

 

164. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002

Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002 ist unter
http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/rechtsabt/downloads/Vollmachten_28.pdf verfügbar.

Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y

 

165. Richtlinien des Rektorates für den Erlass und die Rückerstattung des Studienbeitrages gemäß § 92 UG 2002

Das Rektorat hat am 27. Jänner 2009 bzw. 23. Juni 2009 folgende Richtlinien für den Erlass und die Rückerstattung des Studienbeitrages erlassen:

„Die nachfolgenden Regelungen ergänzen die in §§ 91 und 92 UG 2002 sowie in §§ 2a bis 2c der StudienbeitragsVO 2004 i.d.F. BGBl. II Nr. 3/2009 enthaltenen Bestimmungen."

§ 1 Erlass des Studienbeitrages (zusätzlich zu den gesetzlich vorgegebenen Erlasstat-beständen)

1.) Inhabern/innen einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises nach § 10 Opferfürsorge-gesetz, BGBl. Nr. 183/1947 i.d.g.F. für die gesamte Studiendauer sowie

2.) Schülerinnen und Schülern, die im Rahmen des Programmes "SchülerInnen an die Unis" des Österreichischen Zentrums für Begabtenförderung und Begabtenforschung an der Technischen Universität Wien (als außerordentliche Studierende) anrechenbare Lehrveranstaltungen besuchen.

§ 1a Sonderregelung für Doktoratsstudenten/innen

Ausländische Studierende von Doktoratsstudien, die im Rahmen eines Auswahlverfahrens in ein an der TU Wien eingerichtetes Doktoratskolleg aufgenommen werden, sind hinsichtlich des Erlasses des Studienbeitrages österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.

§ 1 b Übergangsbestimmung

Der Studienbetrag ist jenen ausländischen ordentlichen Studierenden für die Dauer des vor dem Wintersemester 2004/05 begonnenen ordentlichen Studiums ab dem Wintersemester 2004/05 zu erlassen, die Angehörige eines in Anlage 1 oder Anlage 2 zu § 3 Studienbeitragsverordnung 2004 angeführten Staates oder Gebietes sind, und zwar im selben Ausmaß, in welchem bis einschließlich dem Sommersemester 2004 ein Erlass oder eine Rückerstattung des Studienbeitrages gewährt wurde.

 Diese Befreiung gilt bis zum Abschluss des Studiums, soferne die gesetzliche Studiendauer nicht um mehr als ein Semester (max. sechssemestriges Studium) bzw. nicht um mehr als zwei Semester (gesetzliche Studiendauer mehr als sechs Semester) überschritten wird. Ausländische Studierende der o. Staatsangehörigkeit, die vor dem Wintersemester 2004/05 den Vorstudienlehrgang begonnen haben und diesen in der vorgeschriebenen Zeit abschließen, haben für das folgende im Zulassungsbescheid angeführte ordentliche Studium für die oben festgelegte Studiendauer keinen Studienbeitrag zu zahlen.
Bei der Aufnahme eines weiteren Studiums ist für die Befreiung vom Studienbeitrag die Anzahl der Semester des ersten Studiums heranzuziehen. Bei einem Wechsel von einem Diplomstudium auf ein Bachelorstudium innerhalb des selben Studiums wird die für das Diplomstudium bereits absolvierte Semesteranzahl für das Bachelorstudium eingerechnet. Beurlaubte bzw. im Rahmen von Mobilitätsprogrammen u.a. auswärts absolvierte Semester haben keine aufschiebende Wirkung.
Ausländische Studierende der o. Staatsangehörigkeit, die unmittelbar im Wintersemester 2004/05 ein ordentliches Studium oder den Vorstudienlehrgang beginnen, haben den Studienbeitrag zu bezahlen.

§ 2 Rückerstattung des Studienbeitrages

Der Studienbeitrag ist in folgenden Fällen rückzuerstatten:
1. Die/Der Studierende hat den vorgeschriebenen Studienbeitrag bezahlt. Es wird jedoch in der Folge für das betreffende Semester ein Erlasstatbestand (siehe § 1) wirksam und von ihr oder ihm binnen 6 Monaten ab Bezahlung geltend gemacht, wenn die/der Studierende im betroffenen Semester an keiner anderen österreichischen Universität ein Studium betreibt (die Mitbelegung an anderen Universitäten ist davon ausgenommen). Als Datum der Bezahlung gilt das Datum des Einlangens des Studienbeitrages beim Bundesrechenzentrum.
2. Die/Der Studierende hat mehr als den festgelegten Studienbeitrag entrichtet, die Überbezahlung wird rückerstattet.
3. Die/Der Studierende hat den Studienbeitrag unvollständig oder zu spät entrichtet und es wird keine Fortsetzungsmeldung bewirkt. Die Einzahlung wird rückerstattet.
4. Die/Der Studierende hat den vorgeschriebenen Studienbeitrag einbezahlt, verliert jedoch noch vor Ende der Nachfrist des betreffenden Semesters die Eigenschaft einer oder eines beitragspflichtigen Studierenden. (z.B. wenn der Studienabschluss aufgrund der Nachwirkung der Fortsetzungsmeldung des Vorsemesters auch ohne Beitragszahlung für das aktuelle Semester möglich gewesen wäre oder wegen Studienabbruchs, wenn der oder die Studierende im betreffenden Semester noch zu keiner Prüfung angetreten ist und auch keine wissenschaftliche Arbeit zur Beurteilung eingereicht hat), wenn die/der Studierende im betroffenen Semester an keiner anderen österreichischen Universität ein Studium betreibt (die Mitbelegung an anderen Universitäten ist ausgenommen).
5. Der/die Studierende hat den Studienbeitrag entrichtet, da er/sie die erforderlichen Nachweise für den Erlass erst nach dem in § 3 Abs. 1 festgesetzten Zeitpunkt vorlegen konnte.

§ 3 Verfahren bei Antrag auf Erlass des Studienbeitrages

1. Der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages ist spätestens bis zum Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist in der Studien- und Prüfungsabteilung der Technischen Universität Wien einzubringen.
2. Gleichzeitig mit dem Antrag sind alle Nachweise bezüglich der Erfüllung eines Erlasstatbestandes einzubringen.
3. Die Entscheidung über den Erlass trifft der Vizerektor für Lehre der Technischen Universität Wien innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Antragstellung.
4. Der Erlass gem. § 1a erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung; es besteht kein Rechtsanspruch.


§ 4 Verfahren bei Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrages

1. Ein Antrag auf Rückerstattung ist innerhalb von 6 Monaten nach Entrichtung des Studienbeitrages, dessen Rückerstattung beantragt wird, zulässig.
2. Der Antrag ist in der Studien- und Prüfungsabteilung der Technischen Universität Wien einzubringen.
3. Die Entscheidung über die Rückerstattung trifft der Vizerektor für Lehre der Technischen Universität Wien innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab dem 15. Dezember für das jeweilige Wintersemester bzw. ab den 15. Mai für das jeweilige Sommersemester.
4. Auf die Erstattung besteht kein Rechtsanspruch

§ 5 Schlussbestimmungen

Die §§ 1, 1a und 2 dieser Richtlinie (in Verbindung mit den gesetzlichen Bestimmungen) regeln den Erlass und die Rückerstattung von Studienbeiträgen abschließend. Als Studien oder Praxiszeiten im Ausland gelten Studienzeiten von mindestens 4 aufeinanderfolgenden Wochen während des Semesters, für das der Erlass des Studienbeitrages beantragt wird.

Für das Rektorat:
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y

 

 

166. Einsetzung von Berufungskommissionen

Der Senat hat in seiner Sitzung am 30. März 2009 gemäß § 98 Abs. 4 UG 2002 i.V.m. dem Satzungsteil "Richtlinie für das Berufungsverfahren" (MBl.Nr. 255-2003/2004 und MBl.Nr. 71-2008) eine Berufungskommission zur Durchführung des Berufungsverfahrens für die Universitätsprofessur  "Parallel Computing" eingesetzt.
In der konstituierenden Sitzung am 2. Juli 2009 wurde Herr Univ.Prof. Dr. Dustdar zum Vorsitzenden gewählt.

Der Dekan:
Dr. G. S t e i n h a r d t

Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. Jänner 2009 gemäß § 98 Abs. 4 UG 2002 i.V.m. dem Satzungsteil "Richtlinie für das Berufungsverfahren" (MBl.Nr. 255-2003/2004) eine Berufungskommission zur Durchführung des Berufungsverfahrens für die Universitätsprofessur  "Finanzwissenschaft und Infrastrukturökonomie" eingesetzt.
In der konstituierenden Sitzung am 3. Juli 2009 wurde Herr Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Georg Franck zum Vorsitzenden gewählt.

Der Dekan:
Dr. K. S e m s r o t h

 

 

167. Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent

Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission mit Bescheid vom 22. Juli 2009 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Martin KAMPEL die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Praktische Informatik" verliehen.
Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Martin KAMPEL zu dem Institut für Rechnergestützte Automation verfügt.

Der Vizerektor für Lehre:
Dr. A. P r e c h t l

Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission mit Bescheid vom 29. Juli 2009 Frau Dipl.-Ing. Dr. phil. Andrea RIEGER - JANDL die Lehrbefugnis als Privatdozentin für das Fach "Kulturvergleichende Architekturgeschichte" verliehen.
Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Frau Privatdozentin Dr. Andrea RIEGER - JANDL zu dem Institut für Kunstgeschichte, Bauforschung und Denkmalpflege verfügt.

Der Vizerektor für Lehre:
 Dr. A. P r e c h t l

Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission mit Bescheid vom 30. Juli 2009 Herrn Dipl.-Ing. Mag. rer. soc. oec. Dr.techn. Edgar WEIPPL die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Angewandte Informatik" verliehen.
Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Edgar WEIPPL zu dem Institut für Softwaretechnik und Interaktive Systeme verfügt.

Der Vizerektor für Lehre:
Dr. A. P r e c h t l

 

 

168. Bestellung zum Universitätsprofessor

Der Rektor hat Herrn Dr. Bleicher mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2009 zum Universitätsprofessor für Spanende Fertigungstechnik an der Technischen Universität Wien bestellt. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass Herr Dr. Bleicher dem Institut für Fertigungstechnik und Hochleistungslasertechnik der TU Wien angehört.

Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y

 

169. Ausschreibung Innovationspreis 2010

Der Innovationspreis 2010 der VODAFONE-Stiftung für Forschung prämiert herausragende Forschungsleistungen und wissenschaftliche Weiterentwicklungen auf dem Gebiet der Kommunikationstechnologie.
Es werden ein Innovationspreis in Höhe von € 25.000,- insbesondere für herausragende Arbeiten, die die Konvergenz von Mobil- und Festnetzkommunikation zum Thema haben, sowie Förderpreise in Höhe von € 5.000,- verliehen. Mit letzteren werden überdurchschnittliche Arbeiten (außergewöhnlich herausragende Abschlussarbeiten oder Promotionen) mit den Schwerpunkten Natur-/Ingenieurwissenschaften oder Markt-/Kundenorientierung des wissenschaftlichen Nachwuchses ausgezeichnet.
Bewerbungen für den Innovationspreis und die Förderpreise: bis 6. November 2009
(Datum des Poststempels)
Informationen unter www.vodafone-stiftung-fuer-Forschung.de bzw. www.stifterverband.org

Mag. E. Urban

 

170. Donau-Universität Krems - Ausschreibung des Hochschulmanagement-Preises

Die Donau-Universität Krems schreibt bereits zum vierten Mal den Hochschulmanagement-Preis aus, mit dem Konzepte und Projekte zur Professionalisierung von Hochschul- und Wissenschaftseinrichtungen gewürdigt werden sollen.
Der Preis ist ein Stipendium im Wert von EUR 3.700.- , das im Rahmen des Lehrganges „Hochschul- und Wissenschaftsmanagement" genutzt werden kann.
Einsendungen bis 30. September 2009.
Informationen unter www.donau-uni.ac.at/hochschulmanagementpreis

Mag. E. U r b a n

 

171. Emeritierungen und Versetzungen in den Ruhestand

Mit Wirksamkeit vom 30. September 2009 wird emeritiert:
Dipl.-Ing. Dr.nat.techn. Dr.h.c. Johann Litzka

Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y

Mit Wirksamkeit vom 30. September 2009 tritt in den Ruhestand:
Univ. Prof. Mag.rer.soc.oec. Dr.rer.oec. Wilfried Schönbäck

Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y

 

172. Mitteilungen der Universitätsverwaltung

Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:

Dekanatszentrum der Fakultäten für Informatik, Mathematik und Geoinformation, Physik und Technische Chemie, Herr Heinz-Dieter HUEMAYER, Tel.: 58801-10002
Dekanat für Architektur und Raumplanung, Frau Tamara HORWATH, Tel.: 58801-25005
Dekanat für Bauingenieurwesen, Frau Ramona SCHNEIDER, Tel.: 58801-20010
Dekanat für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften, Frau Regina GALLER, Tel.: 58801-30011
Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik, Frau Dietlinde EGGER, Tel.: 58801-35001
Ansprechpersonen an der HTU, Frau Helga BAUER, Tel.: 58801-49501

 

172.1. Stellenausschreibung an der WU Wien

Im Büro des Senats der Wirtschaftsuniversität Wien ist ab 1.Oktober 2009 für die Dauer einer
mutterschaftsbedingten Abwesenheit (voraussichtlich 1 1/2 Jahre) die Stelle
einer Assistentin/eines Assistenten der/des Senatsvorsitzenden
, (ArbeitnehmerIn der
Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), Beschäftigungsausmaß: 75%,
ersatzmäßig zu besetzen.
Aufgaben: Auf- und Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen des Senats und seiner Kommissionen, Koordination und strategische Planung der Tätigkeit der Kollegialorgane, administrative Abwicklung von Verwaltungsverfahren (Habilitationsverfahren), Klärung sämtlicher universitätsrechtlicher Fragen (insbes. Universitätsgesetz 2002) inklusive Ausarbeitung von Bescheid- und Verordnungsentwürfen im Rahmen der Aufgaben des Senats, rechtliche und
organisatorische Unterstützung des Verbandes der Universitätsprofessor/inn/en der WU.
Erforderliche Qualifikationen: Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften, sehr gute Englisch-Kenntnisse in Wort und Schrift; bei männlichen Bewerbern abgeschlossener Präsenz- oder Zivildienst.
Erwünscht sind: Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften (insbes. Universitätsgesetz 2002) und der Universitätsstruktur, Interesse für Universitätsmanagement, sehr gute Kommunikationsfähigkeit (insbes. im Umgang mit Universitätsangehörigen und Behörden), ausgezeichnete Organisations- und Koordinationsfähigkeit, in hohem Maße sozial kompetentes Auftreten.
Bitte bewerben Sie sich bis 31.8.2009 auf unserer Homepage unter www.wu.ac.at/jobs

Mag. E. U r b a n

 

172.2. Stellenausschreibungen an der Akademie der bildenden Künste Wien

An der Akademie der bildenden Künste Wien werden 2 Stellen für Universitätsassistenten/innen im Bereich Abstrakte Malerei (bei Univ. Prof. Mag. Erwin Bohatsch) am Institut für Bildende Kunst ab Oktober 2009 befristet für 3 Jahre im Ausmaß von je 20 Stunden ausgeschrieben.
Der Link zur Jobbörse lautet: http://www.akbild.ac.at/Portal/akademie/aktuelles/jobs

Mag. E. U r b a n

An der Akademie der bildenden Künste Wien wird eine Universitätsprofessur gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für Objekt-Bildhauerei am Institut für Bildende Kunst ausgeschrieben.
Der Link zur Jobbörse lautet: http://www.akbild.ac.at/Portal/akademie/aktuelles/jobs

Mag. E. U r b a n

 

173. Konstituierung der Schiedskommission

In der konstituierenden Sitzung am 20. Juli 2009 wurde Frau Dr. Barbara Borek zur Vorsitzenden der Schiedskommission für die Funktionsperiode 2009 bis 2011 gewählt.

Die amtierende Vorsitzende:
Dr. Barbara B o r e k

 

174. Ausschreibung freier Stellen

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

 

174.1. Fakultät für Mathematik und Geoinformation

1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Diskrete Mathematik und Geometrie,  voraussichtlich ab 1. Oktober 2009 für die Dauer von 2 Jahren - längstens jedoch für die Dauer der Karenzierung des Stelleninhabers
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Geometrie oder Mathematik bzw. ein gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
Sonstige Kenntnisse: Kenntnisse aus Geometrie, Erfahrung im Abhalten von Übungen, Erfahrung im Umgang mit CAD-Softwaresystemen
Bewerbungsfrist: bis 26. August 2009 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien

Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y

1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in (40 Wochenstunden) am Institut für Diskrete Mathematik und Geometrie,  voraussichtlich ab 1. September 2009 für die Dauer von 4 Jahren
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Geometrie oder Mathematik bzw. ein gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
Sonstige Kenntnisse: Kenntnisse aus Geometrie, Erfahrung im Abhalten von Übungen, Erfahrung im Umgang mit CAD-Softwaresystemen
Bewerbungsfrist: bis 26. August 2009 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien

Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y

1 Stelle für eine/n Institutssekretär/in am Institut für Geoinformation und Kartographie, Forschungsgruppe Geoinformation
Arbeitsplatzwertigkeit: v3/3
Erfordernisse: Abwicklung der Finanzgebarung im Globalbudget und im Drittmittelbereich, Projektabrechnung, SAP, Reisemanagement, Verwaltung des Lehrangebots in TUWIS, Betreuung der Studenten, Prüfungsorganisation, Englischkenntnisse von Vorteil
Bewerbungsfrist: 3 Wochen
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y

 

 

 

174.2. Fakultät für Physik

1 Stelle für einen vollbeschäftigte/n Assistenten/in (40 Wochenstunden) am Institut für Festkörperphysik, voraussichtlich ab 1. Oktober 2009 bis 30. September 2011 - längstens jedoch für die Dauer der Karenzierung des Stelleninhabers
Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung
Sonstige Kenntnisse: Mehrjährige Forschungsaktivität im Bereich Theorie korrelierter Elektronensysteme. Aufgrund des Forschungsschwerpunkts sind Erfahrungen mit dynamical mean fiels theory und aktuellen Erweiterungen z.B. nicht-lokale Korrelationen erwünscht.
Bewerbungsfrist: bis 26. August 2009 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen richten Sie an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.

Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y

 

174.3. Fakultät für Informatik

1 Stelle für eine/n teilbeschäftigten Techniker/in (15 Wochenstunden), am Institut für Computergraphik und Algorithmen, Karenzvertretung für die Zeit von 1. September 2009 bis 1. Juni 2010
Arbeitsplatzwertigkeit: v2/3
Erfordernisse: Matura, gutes Englisch, gute Programmierkenntnisse, Erfahrung in Unix und Windows Systemadministration, Security und Netzwerkadministration, Hardwarekenntnisse, Teamfähigkeit, organisatorische Qualitäten
Bewerbungsfrist: 3 Wochen
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y

1 Stelle für eine/n teilbeschäftigten Assistenten/in (25 Wochenstunden), am Institut für Computergraphik und Algorithmen, Fachbereich Algorithmen und Datenstrukturen, voraussichtlich ab 1. September 2009 für die Dauer von 2 Jahren
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Informatik oder eine verwandte Studienrichtung bzw. gleichwertiges Studium im In- oder Ausland
Sonstige Kenntnisse: Ausgezeichnete Kenntnisse in Algorithmen und Datenstrukturen und Interesse für die Lehre. Im Speziellen ist eine Ausgewiesenheit im Bereich der kombinatorischen Optimierung erwünscht.
Bewerbungsfrist: bis 26. August 2009 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.

Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y

1 Stelle für eine/n teilbeschäftigten Assistenten/in (25 Wochenstunden), am Institut für Informationssysteme, Fachbereich Datenbanken und Artificial Intelligence, voraussichtlich ab 1. September 2009 für die Dauer von 1 Jahr - längstens jedoch für die Dauer der Abwesenheit des Stelleninhabers (Karenzvertretung)
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Informatik bzw. gleichwertiges Studium im In- oder Ausland
Sonstige Kenntnisse: Hervorragende Kenntnisse im Bereich Datenbanksysteme, Datenbanktheorie sowie formale Methoden der Informatik (insbes. Logik und Komplexitätstheorie). Es wird die Bereitschaft zur Mitarbeit in der Lehre und an den Forschungsschwerpunkten des Arbeitsbereiches erwartet.
Bewerbungsfrist: bis 26. August 2009 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.

 Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y

 

174.4. Fakultät für Bauingenieurwesen

1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden), am Institut für Wassergüte, Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft, Fachbereich Abfallwirtschaft und Ressourcenmanagement, voraussichtlich ab 1. Oktober 2009 bis 31. Mai 2011
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Industrieller Umweltschutz oder Verfahrenstechnik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
Sonstige Kenntnisse: vertiefte Kenntnisse im Bereich Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft, gute Englischkenntnisse  
Sonstige Voraussetzungen: Verlässlichkeit, Teamfähigkeit, Belastbarkeit
Aufgaben: Durchführung von Forschungsprojekten, Mitarbeit in der Lehre
Bewerbungsfrist: bis 26. August 2009 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen richten Sie schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.

Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y

1 Stelle für eine/n Institutssekretär/in am Institut für Verkehrswissenschaften, Forschungsbereich Eisenbahnwesen, Verkehrswirtschaft und Seilbahnen
Arbeitsplatzwertigkeit v2/1
Erfordernisse: Matura, vertiefte Kenntnisse in Buchhaltung, Vertrags- und Finanzcontrolling, EVD-Benutzung (Office, Datenbanken, SAP), gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift, Teamfähigkeit und selbständiges Arbeiten, Bereitschaft zur Weiterbilding, freundliches Auftreten
Bewerbunsfrist: 3 Wochen
Bewerbungen richten Sie schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y

 

174.5. Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften

1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Thermodynamik und Energiewandlung, Fachbereich Strömungsmaschinen, voraussichtlich ehestmöglich, für die Dauer von 4 Jahren
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenens Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Maschinenbau bzw. gleichwertiges Universitätsstudium in In- oder Ausland
Sonstige Kenntnisse: Vertiefte Kenntnisse der numerischen Strömungssimulation und Versuchstechnik im Bereich der thermischen Turbomaschinen werden vorausgesetzt. Die Anfertigung einer Dissertation sowie die Mitarbeit in der Lehre sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungsfrist: bis 26. August 2009 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y

 

 

175. Fakultät für Technische Chemie

10 Stellen für teilbeschäftigte Kollegiaten/innen (15 Wochenstunden) im Rahmen des Doktoratskollegs Applied Bioscience Technology - AB Tec. Von den 10 Stellen kommen 9 zur Besetzung an der Fakultät für Technische Chemie der TU Wien, sowie eine Stelle an der BOKU Wien im Analytikzentrum des IFA-Tulln,
voraussichtlich ab 1. Oktober 2009 für die Dauer von 3 Jahren. Das Beschäftigungsausmaß kann durch Drittmittel erhöht werden.
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister-, Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Biochemie, Biologie, Molekularbiologie, Biotechnologie, (Bio-)Analytik, Synthesechemie bzw. ein gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
Sonstiges: im Rahmen dieses Arbeitsverhältnisses hat der/die Arbeitnehmer/in Leistungen im Zusammenhang mit seiner/ihrer Dissertation zu erbringen
Bewerbungsfrist: bis 2. September 2009 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien
Nähere Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter der Internetadresse: http://ab-tec.tuwien.ac.at

Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y


 

Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Angelika Kober
Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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