Mitteilungsblatt - 21/2006
MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2006
21. Stück
29. September 2006
Karlsplatz 13
1040 Wien
- 197. Mitteilungen der Universitätsverwaltung
- 198. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002
- 199. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002
- 200. Ausschreibung freier Stellen
- 201. Änderung des Studienplans für die Studienrichtung Wirtschaftsinformatik
Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:
Dekanatszentrum der Fakultäten für Informatik, Mathematik und Geoinformation, Physik und Technische Chemie, Herr Heinz-Dieter HUEMAYER, Tel.: 58801-10002
Dekanat für Architektur und Raumplanung, Frau Tamara HORWATH, Tel.: 58801-25005
Dekanat für Bauingenieurwesen, Frau Ramona SCHNEIDER, Tel.: 58801-20010
Dekanat für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften, Frau Elfriede TITZER, Tel.: 58801-30012
Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik, Frau Dietlinde EGGER, Tel.: 58801-35001
Ansprechpersonen an der HTU, Frau Helga BAUER, Tel.: 58801-49501
Die Aufstellung der gem. § 27 Abs.2 UG 2002 erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgenden Links verfügbar
Gesamtliste aller jemals erteilten Bevollmächtigungen (Projektleiter/innen)
https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste
Liste aller aktuellen Bevollmächtigungen (Projekt noch nicht abgeschlossen)
https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste?v_filter=aktiv
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y e.h.
Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002 ist unter http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/rechtsabt/downloads/Vollmachten_28.pdf
verfügbar.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y e.h.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Der Senat hat in einer Abstimmung im Umlaufweg, gemäß § 14 des Satzungsteiles "Geschäftsordnung für Kollegialorgane", zuletzt kundgemacht unter MBl.Nr. 103-2006, mit Stimmenmehrheit beschlossen:
Punkt 5.1 Abs. 3 des am 26. Juni 2006 beschlossenen Studienplans für die Studienrichtung Wirtschaftsinformatik wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:
(3) Der Absolvent/in / Dem Absolventen des Masterstudiums wird der akademische Grad Diplom-Ingenieurin / Diplom-Ingenieur, abgekürzt Dipl.-Ing. oder DI verliehen (englische Übersetzung: Master of Science, abgekürzt MSc).
Der Studienplan in der aktuellen Fassung ist auf der Homepage der Rechtsabteilung unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/info_studienplaene.shtml einzusehen.
Der Vorsitzende des Senats:
Dr. F. Z e h e t n e r
Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr