Mitteilungsblatt - 2/2003


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2003
2. Stück
13. Oktober 2003

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


 


 

 

16. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsprofessoren/-innen in die Fakultätsräte an der Technischen Universität Wien


Es wird zur Wahl von je 8 (acht) Vertretern/-innen der in § 97 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in die Fakultätsräte der folgenden Fakultäten für eine Funktionsperiode von vier Jahren einberufen:

Fakultät für Architektur und Raumplanung

Fakultät für Bauingenieurwesen

Fakultät für Chemie

Fakultät für Elektro- und Informationstechnik

Fakultät für Informatik

Fakultät für Maschinenbau

Fakultät für Mathematik und Geoinformation

Fakultät für Physik

(Satzungsteil „Fakultätsräte“ s. Mitteilungsblatt Nr. 290-2002/03)


Zeit: Montag, 10. November 2003, 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr


Ort: Festsaal, Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock


Wahlberechtigt sind alle der jeweiligen Fakultät mit Stichtag 13. Oktober 2003 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe, d.s. Universitätsprofessoren/-innen inkl. (Vertrags-, Universitäts-) Professoren/-innen gemäß §§ 49 f bis k und 57 VBG sowie die Gastprofessoren/-innen gemäß § 25 UOG 1993.

Die Angehörigkeit zu den aus der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik hervorgegangenen neuen Fakultäten richtet sich nach den jeweiligen an dieser Fakultät derzeit eingerichteten Fachbereichen. Dies bedeutet folgende Zuordnungen nach Instituten:



  1. Fakultät für Chemie: Institute Nr. 163, 164, 165 und 166

  2. Fakultät für Informatik: Institute Nr. 182, 183, 184, 185, 186, 187 und 188

  3. Fakultät für Mathematik und Geoinformation: Institute Nr. 105, 107, 113, 114, 115, 118, 119, 122, 126, 127, 128 und 175

  4. Fakultät für Physik: Institute Nr. 134, 136, 138 und 141


Ausnahmen von der passiven Wahlberechtigung:

Der Rektor und die Vizerektoren sind passiv nicht wahlberechtigt.


Wählerverzeichnisse:


In die Wählerverzeichnisse kann vom 16. bis 23. Oktober 2003 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.

Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 27. Oktober 2003 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


Wahlvorschläge:


Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 27. Oktober 2003 schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.

Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.

Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.

Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.

Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder später als zwei Wochen vor dem Wahltag (d.i. nach dem 27. Oktober 2003) beim Vorsitzenden einlangen, werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 31. Oktober 2003 an der Amtstafel der Zentralen Verwaltung kundgemacht.

Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!


Der Rektor:

O.Univ.Prof. Dr. Peter SKALICKY

 

17. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsdozenten/-innen und der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/-innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in die Fakultätsräte an der Technischen Universität Wien


Es wird zur Wahl von je 4 (vier) Vertretern/-innen der in § 100 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in die Fakultätsräte der folgenden Fakultäten für eine Funktionsperiode von vier Jahren einberufen:

Fakultät für Architektur und Raumplanung

Fakultät für Bauingenieurwesen

Fakultät für Chemie

Fakultät für Elektro- und Informationstechnik

Fakultät für Informatik

Fakultät für Maschinenbau

Fakultät für Mathematik und Geoinformation

Fakultät für Physik

(Satzungsteil „Fakultätsräte“ s. Mitteilungsblatt Nr. 290-2002/03)



Zeit: Montag, 10. November 2003, 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr


Ort: Festsaal, Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock


Wahlberechtigt sind alle der jeweiligen Fakultäten mit Stichtag 13. Oktober 2003 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe, d.s. alle Angehörigen des Mittelbaus inkl. Universitätsassistenten/-innen gem. §§ 49 l bis r VBG und Staff Scientists gem. §§ 49 s bis v VBG sowie alle Studienassistenten/-innen gem. § 34 UOG 1993 und Lehrbeauftragte gem. § 30 UOG 1993, nicht aber die wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen (in Ausbildung) gem. § 6 Abgeltungsgesetz.

Die Angehörigkeit zu den aus der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik hervorgegangenen neuen Fakultäten richtet sich nach den jeweiligen an dieser Fakultät derzeit eingerichteten Fachbereichen. Dies bedeutet folgende Zuordnungen nach Instituten:

  1. Fakultät für Chemie: Institute Nr. 163, 164, 165 und 166

  2. Fakultät für Informatik: Institute Nr. 182, 183, 184, 185, 186, 187 und 188

  3. Fakultät für Mathematik und Geoinformation: Institute Nr. 105, 107, 113, 114, 115, 118, 119, 122, 126, 127, 128 und 175

  4. Fakultät für Physik: Institute Nr. 134, 136, 138 und 141


Ausnahmen von der passiven Wahlberechtigung:

Der im Amt befindliche Rektor und die Vizerektoren sind passiv nicht wahlberechtigt.


Wählerverzeichnisse:


In die Wählerverzeichnisse kann vom 16. bis 23. Oktober 2003 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.

Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 27. Oktober 2003 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


Wahlvorschläge:


Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 27. Oktober 2003 schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.

Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.

Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.

Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen beim Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.

Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder später als zwei Wochen vor dem Wahltag (d.i. nach dem 27. Oktober 2003) bei dem Vorsitzenden einlangen werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 31. Oktober 2003 an der Amtstafel der Zentralen Verwaltung kundgemacht.

Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!


Der Rektor:

O.Univ.Prof. Dr. Peter SKALICKY

 

18. Ausschreibung der Wahl der/des Vertreters/-in des allgemeinen Universitätspersonals in die Fakultätsräte an der Technischen Universität Wien


Es wird zur Wahl von je 2 (zwei) Vertretern/-innen der in § 101 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in die Fakultätsräte der folgenden Fakultäten für eine Funktionsperiode von vier Jahren einberufen:



Fakultät für Architektur und Raumplanung

Fakultät für Bauingenieurwesen

Fakultät für Chemie

Fakultät für Elektro- und Informationstechnik

Fakultät für Informatik

Fakultät für Maschinenbau

Fakultät für Mathematik und Geoinformation

Fakultät für Physik

(Satzungsteil „Fakultätsräte“ s. Mitteilungsblatt Nr. 290-2002/03)


Zeit: Montag, 10. November 2003, 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr


Ort: Großer Senatsitzungssaal (Boeckl-Saal), Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock


Wahlberechtigt sind alle der jeweiligen Fakultäten mit Stichtag 13. Oktober 2003 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.

Die Angehörigkeit zu den aus der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik hervorgegangenen neuen Fakultäten richtet sich nach den jeweiligen an dieser Fakultät derzeit eingerichteten Fachbereichen. Dies bedeutet folgende Zuordnungen nach Instituten:

  1. Fakultät für Chemie: Institute Nr. 163, 164, 165 und 166

  2. Fakultät für Informatik: Institute Nr. 182, 183, 184, 185, 186, 187 und 188

  3. Fakultät für Mathematik und Geoinformation: Institute Nr. 105, 107, 113, 114, 115, 118, 119, 122, 126, 127, 128 und 175

  4. Fakultät für Physik: Institute Nr. 134, 136, 138 und 141


Wählerverzeichnisse:


In die Wählerverzeichnisse kann vom 16. bis 23. Oktober 2003 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.

Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 27. Oktober 2003 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


Wahlvorschläge:


Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 27. Oktober 2003 schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.

Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.

Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.

Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen beim Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.

Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder später als zwei Wochen vor dem Wahltag (d.i. nach dem 27. Oktober 2003) bei dem Vorsitzenden einlangen werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 31. Oktober 2003 an der Amtstafel der Zentralen Verwaltung kundgemacht.

Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!


Der Rektor:

O.Univ.Prof. Dr. Peter SKALICKY

 

19. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsprofessoren/-innen in den Senat der Technischen Universität Wien


Es wird zur Wahl von 13 (dreizehn) Vertretern/-innen der in § 25 Abs. 4 Z 1 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in den Senat für eine Funktionsperiode von drei Jahren einberufen.


Zeit: Montag, 10. November 2003, 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr


Ort: Festsaal, Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock


Wahlberechtigt sind alle der Technischen Universität Wien mit Stichtag 13. Oktober 2003 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe, d.s. Universitätsprofessoren/-innen inkl. (Vertrags-, Universitäts-) Professoren/-innen gemäß §§ 49 f bis k und 57 VBG sowie die Gastprofessoren/-innen gemäß § 25 UOG 1993.

Ausnahmen von der passiven Wahlberechtigung:

Der im Amt befindliche Rektor und die Vizerektoren sind passiv nicht wahlberechtigt.


Wählerverzeichnisse:


In die Wählerverzeichnisse kann vom 16. bis 23. Oktober 2003 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.

Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 27. Oktober 2003 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


Wahlvorschläge:


Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 27. Oktober 2003 schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.

Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.

Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.

Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.

Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder später als zwei Wochen vor dem Wahltag (d.i. nach dem 27. Oktober 2003) beim Vorsitzenden einlangen werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 31. Oktober 2003 an der Amtstafel der Zentralen Verwaltung kundgemacht.

Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!


Der Rektor:

O.Univ.Prof. Dr. Peter SKALICKY

 

20. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsdozenten/-innen und der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/-innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Senat der Technischen Universität Wien


Es wird zur Wahl von 4 (vier) Vertretern/-innen der in § 25 Abs. 4 Z 2 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in den Senat für eine Funktionsperiode von drei Jahren einberufen.


Zeit: Montag, 10. November 2003, 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr



Ort: Festsaal, Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock


Wahlberechtigt sind alle der Technischen Universität Wien mit Stichtag 13. Oktober 2003 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe, d.s. alle Angehörigen des Mittelbaus inkl. Universitätsassistenten/-innen gem. §§ 49 l bis r VBG und Staff Scientists gem. §§ 49 s bis v VBG sowie alle Studienassistenten/-innen gem. § 34 UOG 1993 und Lehrbeauftragte gem. § 30 UOG 1993, nicht aber die wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen (in Ausbildung) gem. § 6 Abgeltungsgesetz.

Ausnahmen von der passiven Wahlberechtigung:

Der Rektor und die Vizerektoren sind passiv nicht wahlberechtigt.


Wählerverzeichnisse:


In die Wählerverzeichnisse kann vom 16. bis 23. Oktober 2003 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.

Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 27. Oktober 2003 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


Wahlvorschläge:


Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 27. Oktober 2003 schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.

Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.

Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.

Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen beim Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.

Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder später als zwei Wochen vor dem Wahltag (d.i. nach dem 27. Oktober 2003) bei dem Vorsitzenden einlangen werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 31. Oktober 2003 an der Amtstafel der Zentralen Verwaltung kundgemacht.

Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!


Der Rektor:

O.Univ.Prof. Dr. Peter SKALICKY

 

21. Ausschreibung der Wahl der/des Vertreters/-in des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Technischen Universität Wien


Es wird zur Wahl von 1 (einem) Vertreter/-in der in § 25 Abs. 4 Z 3 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglied in den Senat für eine Funktionsperiode von drei Jahren einberufen.


Zeit: Montag, 10. November 2003, 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr


Ort: Großer Senatsitzungssaal (Boeckl-Saal), Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock


Wahlberechtigt sind alle der Technischen Universität Wien mit Stichtag 13. Oktober 2003 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.


Wählerverzeichnisse:


In die Wählerverzeichnisse kann vom 16. bis 23. Oktober 2003 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.



Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 27. Oktober 2003 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


Wahlvorschläge:


Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 27. Oktober 2003 schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.

Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.

Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.

Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen beim Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.

Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder später als zwei Wochen vor dem Wahltag (d.i. nach dem 27. Oktober 2003) bei dem Vorsitzenden einlangen werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 31. Oktober 2003 an der Amtstafel der Zentralen Verwaltung kundgemacht.

Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!


Der Rektor:

O.Univ.Prof. Dr. Peter SKALICKY


 

Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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