Mitteilungsblatt - 18/2002
MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2002
18. Stück
05. Juni 2002
Karlsplatz 13
1040 Wien
- 218. Senat - Sitzungstermine für das Studienjahr 2002/2003
- 219. Verordnung der Studienkommission für Bauingenieurwesen gem. § 59 Abs. 1 UniStG vom 28. Mai 2002, betreffend das „Double degree-Programm Sofia/Wien“ (Neufassung der Verordnung vom 16. Oktober 2001 kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 7. November 2001, 3. Stück)
- 220. Kooperationsvertrag mit der Odessa National Polytechnic University (Ukraine)
- 221. Verleihung der Lehrbefugnis als Honorarprofessor
- 222. Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent
- 223. Universität für angewandte Kunst Wien; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Mediengestaltung gem. § 14 Abs. 1 UniStG
- 224. Technische Universität Graz; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Bakkalaureats- und Magisterstudium „Softwareentwicklung und Wissensmanagement“ gem. § 14 UniStG
- 225. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter/-innen der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in Institutskonferenzen
- 226. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter/-innen der Allgemeinen Universitätsbediensteten in Institutskonferenzen
- 227. Ergebnis der Wahl des Institutsvorstandes und der stellvertretenden Vorstände des Instituts für Industrielle Elektronik und Materialwissenschaften
- 228. Ergebnis der Wahl des stellvertretenden Vorstandes des Instituts für Tragwerkslehre und Ingenieurholzbau
- 229. Änderung der Vertreter der Allgemeinen Universitätsbediensteten in der Institutskonferenz des Instituts für Raumgestaltung und Entwerfen
- 230. Mitteilungen der zentralen Verwaltung
- 231. Ausschreibung der Planstelle eines Universitätsprofessors / einer Universitätsprofessorin für Stahlbau
- 232. Ausschreibung für die ersatzweise Besetzung einer Planstelle in der Bundeskonferenz der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (PROKO)
- 233. Ausschreibung freier Planstellen
- 233.1. Zentraler Informatikdienst
- 233.2. Fakultät für Architektur und Raumplanung
- 233.3. Fakultät für Bauingenieurwesen
- 233.4. Fakultät für Maschinenbau
- 233.5. Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
- 233.6. Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik
Der Senat der Technischen Universität Wien hat am 13. Mai 2002 die nachfolgend genannten vorläufigen Termine für Senatssitzungen im Studienjahr 2002/2003 beschlossen:
Wintersemester 2002/2003:
Sommersemester 2003:
Montag, 28. Oktober 2002
- Annahmeschluss für Tagesordnungspunkte:
Dienstag, 15. Oktober 2002 - 12 Uhr- Sitzung der Universitätsleitung:
Montag, 21. Oktober 2002Montag, 03. März 2003
- Annahmeschluss für Tagesordnungspunkte:
Dienstag, 18. Februar 2003 - 12 Uhr- Sitzung der Universitätsleitung:
Montag, 24. Februar 2003Montag, 16. Dezember 2002
- Annahmeschluss für Tagesordnungspunkte:
Dienstag, 3. Dezember 2002 - 12 Uhr- Sitzung der Universitätsleitung:
Montag, 9. Dezember 2002
Montag, 27. Jänner 2003
- Annahmeschluss für Tagesordnungspunkte:
Mittwoch 08. Jänner 2003 - 12 Uhr- Sitzung der Universitätsleitung:
Montag, 20. Jänner 2003
Zeit: ab 14 Uhr c.t.
Ort der Sitzungen: Boeckl-Saal, Hauptgebäude, Karlsplatz 13, 1040 Wien, Stiege 1, 1. Stock
Weitere Sitzungstermine im SS 2003 werden erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Tagesordnungspunkte für die jeweiligen Senatssitzungen können dem Büro des Senatsvorsitzenden der TU Wien per Email an senatsvorsitz@logic.at bekanntgegeben werden.
Bei Einbringung eines Tagesordnungspunktes / Verhandlungsgegenstandes wird weiters ersucht, soferne dies möglich ist, Unterlagen in elektronischer Form für die Übermittlung per Email an senatsvorsitz@logic.at oder in Papierform (nur wo dies nötig erscheint) an das
Büro des Senatsvorsitzenden der TU Wien
Karlsplatz 13 / E009, 1040 Wien
oder per Fax an +43-1-58801-40198
zu übermitteln bzw. in der entsprechenden Anzahl (70 Stück) bis zu diesem Termin zum Versand zur Verfügung zu stellen.
Aus organisatorischen Gründen wird um Einhaltung der zur Anmeldung von Tagesordnungspunkten festgesetzten Termine ersucht.
Der Vorsitzende des Senats
Dr. R. F r e u n d
Die Studienkommission der Fakultät für Bauingenieurwesen an der TU Wien verordnet auf Grundlage der im Jahre 1997 zwischen der Fakultät für Hydrotechnik der Universität für Architektur, Bauwesen und Geodäsie
(UABG) Sofia/Bulgarien und der Fakultät für Bauingenieurwesen der Technischen Universität Wien abgeschlossen Vereinbarung gem. § 59 Abs. 1 UniStG.
Gemäß Vereinbarung zwischen der Fakultät für Bauingenieurwesen der Technischen Universität Wien und der Fakultät für Hydrotechnik der Universität für Architektur, Bauwesen und Geodäsie (UABG) Sofia wurde eine Kooperation zur Durchführung eines Studienzweiges Wasserbau in Deutsch an der UABG Sofia eingerichtet.
Von der Fakultät für Hydrotechnik wurde ein Studienplan für dieses Studium vorgelegt, der in allen Merkmalen dem Studienplan der Studienrichtung Bauingenieurwesen mit den Vertiefungsmodulen „Konstruktiver Erd- und Tiefbau“ und „Wasserbau und Ingenieurhydrologie“ entspricht. Insbesondere stimmt der Studienplan in der
Anzahl der Studienabschnitte (3 Studienabschnitte), der Anzahl der Pflichtfachprüfungen, der Vorschreibung von 2 Modulen und Freifächern im entsprechenden Stundenausmaß und in der Vorschreibung der Anfertigung
einer Diplomarbeit überein. Bei der Einrichtung der Pflichtfächer wurde darauf geachtet, dass sie nach Inhalt und Umfang sowie nach der Art der Prüfung den Pflichtlehrveranstaltungen des Studienplans Bauingenieurwesen entsprechen (siehe Beilage).
Aufgrund der Entsprechung des Studienplans sowie der Prüfungsordnung der vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen gemäß der im folgenden kundgemachten Gegenüberstellung wird das an der UABG Sofia absolvierte Studium ²Bauingenieurwesen / Wasserbau² als gleichwertig mit dem Studium ²Bauingenieurwesen² an der TU Wien anerkannt. Die Diplomarbeit muss gemäß § 64 UniStG im Einzelfall angerechnet werden.
Mit der Verleihung des akademischen Grades ²Magister-Ingenieur² an der UABG Sofia kann gleichzeitig auch der akademische Grad ²Diplomingenieur für Bauingenieurwesen² an der TU Wien verliehen werden. Dies wird durch Ausstellung eines Verleihungsbescheides gemäß §66 Abs.1 UniStG dokumentiert.
Gegenüberstellung des „Double degree-Programmes Sofia/Wien“
Studienplan Wasserbau Wien/Sofia ab 1. Oktober 2002
Lehrveranstaltungen des 1. Studienabschnittes
Wien
Typ
Std.
Sofia
Typ
Std.
Mathematik 1
VO
5
Mathematik I
VO
6
Mathematik 1
UE
2
Mathematik I
UE
6
Bauinformatik
SE
2
Grundzüge und Methoden der
EDV (Einführung in CAD)VU+
SE2+1
Werkstoffe im Bauwesen1(EP)
VO
3
Baustofflehre
VO
2
Laborübung Werkstofftechnik 1
LU
2
Baustofflehre
LU
4
Chemie für Bauingenieure
VO
2
Chemie für Bauingenieure
VO+LU
2+1
Entwurfsgrundlagen (EP)
SE
2
Entwurfsgrundlagen
VO
2
Geologie
VO
2
Ingenieurgeologie und
HydrogeologieVO
2
Geologie
UE
1
Ingenieurgeologie und
HydrogeologieUE
3
Einführung in das
Bauingenieurwesen (EP)SE
1
Einführung in das
Bauingenieurwesen (EP)SE
1
Mathematik für Bauingenieure
VO
4
Mathematik II
VO
4
Mathematik für Bauingenieure
UE
2
Mathematik II
UE
4
Mechanik 1 (EP)
VO
3
Theoretische Mechanik I
VO
3
Mechanik 1 (EP)
UE
2
Theoretische Mechanik I
UE
2
Entwurfsgrundlagen (EP)
SE
2
Entwurfsgrundlagen
SE
2
Vermessungskunde
VU
3
Vermessungskunde
VO+UE
3+3
Geometrie und CAD
VO
1
Darstellende Geometrie und
DarstellungsmethodikVO
2
Geometrie und CAD
UE
2
Darstellende Geometrie und
DarstellungsmethodikUE
4
Geologie
EX
2
Geologie
EX
1
Lehrveranstaltungen des 2. Studienabschnittes
Wien
Typ
Std.
Sofia
Typ
Std.
Mechanik 2
VO
4
Mechanik 2 + Hydromechanik
VO
2+2
Mechanik 2
UE
3
Mechanik 2 + Hydromechanik
UE
2 +2
Ökologie
SE
2
Ökologie
VO+SE
2+1
Raumplanung
VO
2
Raumplanung und Raumordnung
VO
2
Bauwirtschaft
VO
2
Wasserbauwirtschaftslehre
VO
3
Bauphysik
VO
2
Bauphysik
VO
3
Bauphysik
LU
1
Bauphysik
LU+SE
2
Wasserwirtschaft
VO
3
Wasserwirtschaft I, II
VO
3
Bau- und Anlagenrecht
VO
2
Bau- und Anlagenrecht
VO
1,5
Wien
Typ
Std.
Sofia
Typ
Std.
Festigkeitslehre
VO
5
Festigkeitslehre
VO
5
Festigkeitslehre
UE
3
Festigkeitslehre
UE
4
Verkehrsplanung
VO
3
Verkehrsplanung
VO
2
Verkehrsplanung
UE
2
Verkehrsplanung
UE
2
Baukonstruktion
VO
3
Baukonstruktionen
VO
3
Wasserwirtschaft
SE
2
Wasserwirtschaft I, II
SE
2
Technische Hydraulik
VO
2
Hydraulik I
VO+UE
3+2
Umweltplanung und
UmweltmanagementVO
2
Umwelttechnik
SE
2
Baustatik
VO
4
Baumechanik I,II
VO
4+2
Baustatik
UE
2
Baumechanik I, II
UE
2+1
Baustatik
SE
1
EDV Algorithmen der Baustatik
SE
2
Eisenbahnwesen
VO
3
Eisenbahnwesen
VO
3
Bauverfahrenstechnik
VO
3
Bauverfahrenstechnik
VO
3
Urbaner Stoffhaushalt
SE
2
Abfallwirtschaft
VU
2
Holzbau
VO
2
Holzbau
VO
2
Industriebau
VO
2
Industriebau
VO
2
Betriebsorganisation und
PersonalführungVO
2
Betriebsorganisation und
PersonalführungVO
1,5
Betonbau
VO
4
Betonbau
VO
4
Betonbau
UE
2
Betonbau
UE
6
Grundbau und Bodenmechanik
VO
4
Grundbau und Bodenmechanik I
VO
4
Grundbau und Bodenmechanik
UE
2
Grundbau und Bodenmechanik I
UE
3
Eisenbahnwesen
UE
2
Eisenbahnwesen
UE
2
Wassergütewirtschaft
VO
2
Wassergütewirtschaft
VO
4
Wassergütewirtschaft
UE
1
Wassergütewirtschaft
UE
2
Ingenieurhydrologie
VO
2
Ingenieurhydrologie
VO+UE
2+1
Kosten- und Terminplanung
VO
2
Kosten- und Terminplanung
VO
2
Stahlbau
VO
4
Stahlbau
VO
4
Hochbau BI
VO
3
Hochbau BI
VO
3
Hochbau BI
UE
2
Hochbau BI
UE
2
Bauen im Fels
VO
2
Hydrotechnische Tiefbau
(Bauen im Fels)VO
2
Straßenbau
VO
3
Straßenbau
VO
1+2
Straßenbau
UE
2
Straßenbau
UE
2
Konstruktiver Wasserbau und
LandschaftswasserbauVO
3
Hydrotechnische Anlagen
VO
6
Konstruktiver Wasserbau
UE
2
Hydrotechnische Anlagen
UE
5
Stahlbau
UE
2
Stahlbau
UE
2
Konstruktion und Form
SE
2
Konstruktion und Form
SE
2
Große Projektarbeit
PR
10
Große Projektarbeit
PR
10
Modul (1.6) "Konstruktiver Erd- und Tiefbau"
Wien
Typ
Std.
Sofia
Typ
Std.
Baugrund Injektionstechnik
VO
2
Geologische Grundlagen des
FelsbausVO
1
Angewandte Felsmechanik
ObertageVO
1
Angewandte Felsmechanik
ObertageVO
1
Angewandte Felsmechanik
ObertageUE
1
Angewandte Felsmechanik
ObertageUE
1
Geosynthetics in Civil
EngineeringVO
2
Geotechnik bei Altlasten und
DeponienVO
2
Grundbau und Bodenmechanik 2
VO
3
Grundbau und Bodenmechanik II
VO
3
Grundbau und Bodenmechanik 2
LU
2
Grundbau und Bodenmechanik II
LU
2
Deponietechnik
VO
2
Deponietechnik II
VO+UE
2+2
Bauverfahren im Erd- und
TiefbauVO
1
Bauverfahren im Erd- und
TiefbauVO
1
Bauverfahren im Erd- und
TiefbauUE
1
Bauverfahren im Erd- und
TiefbauUE
1
Projektierung im Erd- und
TiefbauVO
2
Modul (1.10) "Wasserbau und Ingenieurhydrologie"
Wien
Typ
Std.
Sofia
Typ
Std.
Wasserbau 2
VO
3
Hydrotechnische Anlagen
VO+UE
3+3
Hydraulik 2
VU
2
Hydraulik II
VO+UE
2+2
Ingenieurhydrologie 2
VO
2
Ingenieurhydrologie II
VO+UE
2+2
Wasserbauliches
VersuchswesenVU
2
Wasserbauliches Versuchs-
wesenVO+UE
1+1,5
Hydrometrie
SE
2
Talsperren
VO
2
Talsperren
VO
1,5
Landschaftswasserbau
VO
2
Landwirtschaftlicher Wasserbau
VO+UE
2+2
Flussmorphologie
VO
1
Flussmorphologie und
-korrektionenVO+UE
2+2
Simulationsmethoden in der
WasserwirtschaftVO
2
Numerische Modellierung im
hydrotechnischen BauVO+UE
2+2
Ökonomische Bewertungs-
verfahrenVO
1
Management des Bauwesens
VO+UE
2+2
Wahlfachkatalog
Sofia
Typ
Std.
Strömungsmaschinen
VO
2
Betrieb der hydrotechnischen
AnlagenVO+UE
2+2
Wasserwirtschafltich Unter- suchen, komplexe Ausnutzung und Steuerung der Wasserressourcen
VO+UE
2+2
Dynamik, Stabilität und seismologische Analyse der hydrotechnischen Anlagen
VO+UE
2+2
EDV in Hydraulik und Hydrologie
VU
3
CAD im Konstruktiven
IngenieurbauVO+UE
1+2
Häfen und Befestigungs- ausrüstungen der Küste
VO+UE
3+2
Wasserkraftsysteme und Anlagen
VO+UE
6+5
Gebäude und Ausrüstungen für Wasser- und Pumpenspeicher-Kraftwerke
VO+UE
3+3
Freie Wahlfächer
Die 21 Semesterstunden für freie Wahlfächer können gemäß UniStG § 4 Z25 frei aus den
Lehrveranstaltungen aller anerkannten inländischen und ausländischen Universitäten aus-
gewählt und durch Prüfungen abgeschlossen werden.
Der Vorsitzende der Studienkommission
für Bauingenieurwesen
Dr. D. G u t k n e c h t
Die Technische Universität Wien hat mit der Odessa Polytechnic University (Ukraine) ein Kooperationsabkommen abgeschlossen.
Die Zusammenarbeit erstreckt sich vorerst in der Hauptsache auf den Wirkungsbereich der Institute für Theoretische Physik E 136, für Analysis und Technische Mathematik E 114 sowie des Atominstituts der österreichischen Universitäten E 141.
Informationen an den o.a. Instituten und dem Außeninstitut.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
Der Vizerektor für Lehre hat aufgrund eines Vorschlages des Senats und auf Antrag des Dekans der Fakultät für Maschinenbau Herrn Dr. Helmut SOBIECZKY gem. § 26 Abs. 1 und 3 UOG 1993 zum Honorarprofessor für das Fach „Entwurfsaerodynamik“ auf unbestimmte Zeit bestellt.
Herr Univ.Doz. Dipl.-Ing. Dr.techn. Helmut SOBIECZKY wird gem. § 20 Abs. 1 UOG 1993 dem Institut für Strömungslehre und Wärmeübertragung zugeordnet.
Für den Rektor:
Der Vizerektor für Lehre:
Dr. H. K a i s e r
Der Dekan der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 eingesetzten Habilitationskommission vom 15. April 2002 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Martin Anton ERTL die Lehrbefugnis als Universitätsdozent für das Fach „Praktische Informatik“ verliehen.
Gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 UOG 1993 hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr.techn. Martin Anton ERTL zu dem Institut für Computersprachen verfügt.
Der Dekan:
Dr. H. S t a c h e l b e r g e r
Die Studienkommission für Mediengestaltung an der Universität für angewandte Kunst Wien hat einen Entwurf für den neuen Studienplan samt Qualifikationsprofil beschlossen.
Stellungnahmen sind bis spätestens 7. Juni 2002 an die Adresse Mag. Ruth Schnell, Studienkommisson Mediengestaltung, Universität für angewandte Kunst Wien, Postgasse 6, 1010 Wien erbeten.
Der Studienplanentwurf kann unter http://www.angewandte.at/index.php?page=ger/organisation/studorg/studkomm/medien/spbegutachtung.htm oder http://manila.vis-med.ac.at/stuko eingesehen werden.
Die Vorsitzende der Studienkommission:
Mag. R. S c h n e l l
Die vorbereitende Kommission „Informatikmanagement“ der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Graz führt ein Begutachtungsverfahren gem. § 14 UniStG anlässlich der Neuerrichtung
des Studienplanes „Softwareentwicklung und Wissensmanagement“ durch.
Das Studium soll in Form eines Bakkalaureat- und Magisterstudiums eingerichtet werden.
Stellungnahmen sind bis zum 7. Juni 2002 an Herrn O. Univ.-Prof. Dr. Franz Leberl, Inffeldgasse 16, 8010 Graz, Fax: +43(0)316 873-5050, leberl@icg.tu-graz.ac.at erbeten.
Einsichtnahme in den Studienplanentwurf an den Dekanaten.
Für die vorbereitende Kommission
O.Univ.-Prof. Dr. F. L e b e r l
Gemäß § 14 Abs. 1 und 2 UOG 1993 wird eine Wahl der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppe in folgende Institutskonferenzen für eine Funktionsperiode von 2 Jahren einberufen:
Institut für allgemeine Mechanik E 201 – zu wählen ist ein Ersatzmitglied
Institut für Stadt- und Regionalforschung E 266 – zu wählen sind je zwei Haupt- und Ersatzmitglieder
Institut der Soziologie für Raumplanung und Architektur E 273 – zu wählen sind je zwei Haupt- und Ersatzmitglieder
Zeit: Donnerstag, 20. Juni 2002, 9.00 Uhr c.t.
Ort: Die Wahlen finden an den Instituten statt
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle dem Instituts, mit Stichtag 23. Mai 2002 angehörenden Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe inkl. wissenschaftliche Mitarbeiter (in Ausbildung) gem. § 6 Abgeltungsgesetz, Universitätsassistenten gem. §§ 49 l bis r VBG, Staff Scientists gem. §§ 49 s bis v VBG sowie Gleichgestellte.
Wählerverzeichnisse:
In die Wählerverzeichnisse kann von 10. bis 18. Juni 2002 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.i. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.
Die Wahlkommission hat eine Verbesserung der Wählerverzeichnisse durchzuführen, wenn deren Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis zum 18. Juni 2002 entschieden. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.
Wahlvorschläge:
Wahlvorschläge sind in der Zeit von 6. bis 13. Juni 2002 während der Dienststunden (s.o.) in der Zentralen Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.
Wahlvorschläge können von jedem/r aktiv Wahlberechtigten während dieser Frist eingebracht werden. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens eine/n Kandidaten/-in zu enthalten, wobei bei mehreren Kandidaten/-innen eine eindeutige Reihenfolge festgelegt sein muss.
Die Wahlvorschläge haben grundsätzlich die mit Datum versehenen Zustimmungserklärungen aller nominierten Kandidaten/-innen zu enthalten. Falls die Zustimmungserklärungen nicht vorliegen, hat der Einreicher/die Einreicherin eine schriftliche Begründung für deren Fehlen zu geben. Der Einreicher/die Einreicherin muss mit Namen und (Instituts-) Adresse genannt sein.
Kandidaten/-innen, die auf mehreren gültigen Wahlvorschlägen aufscheinen, werden von der Wahlkommission aufgefordert werden, sich für einen Wahlvorschlag zu entscheiden. Ist der Kandidat/die Kandidatin nicht erreichbar oder gibt er/sie keine Erklärung ab, so gilt der eingereichte Wahlvorschlag, der seine/ihre letztdatierte Zustimmungserklärung enthält.
Über die Zulassung der Wahlvorschläge und Kandidaten/-innen entscheidet die Wahlkommission. Eingebrachte und zugelassene Wahlvorschläge liegen in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung ab 14. Juni 2002 auf.
Einsprüche gegen die Entscheidung der Wahlkommission über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Kandidaten/einer Kandidatin oder eines Wahlvorschlages sind bis zum 17. Juni 2002 beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.
Über solche Einsprüche wird bis zum 19. Juni 2002 entschieden. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission über diese Einsprüche ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.
Für die Durchführung der Wahl gelten die Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes 1993, BGBl.Nr. 805/1993, und die durch den Senat der TU-Wien mit Beschluss vom 14. April 1997 erlassene Wahlordnung, genehmigt mit GZ 68.152/40-I/B/5B/97 vom 16. April 1997 kundgemacht unter Nr. 135-1996/97 im Mitteilungsblatt am 21. April 1997, in der Fassung des Beschlusses vom 20. Oktober 1997, genehmigt mit GZ 68.152/112-I/B/5B/97 vom 18. November 1997, kundgemacht unter Nr. 61-1997/98 am 17. Dezember 1997 sowie des Beschlusses vom 20. April 1998, genehmigt mit GZ 68.152/48-I/B/5B/98 vom 8. Juni 1998, kundgemacht unter Nr. 253-1997/98 am 17. Juni 1998.
Der Vorsitzende der Wahlkommission
der Universitätsassistenten/-innen und
wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen
im Forschungs- und Lehrbetrieb
an der Technischen Universität Wien:
Dr. R. F r e u n d
Gemäß § 14 Abs. 1 und 2 UOG 1993 wird eine Wahl der in § 45 Abs. 2 Z 4 UOG 1993 genannten Personengruppe in folgende Institutskonferenzen für eine Funktionsperiode von 2 Jahren einberufen.
Institut für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik E 231 – zu wählen ist je ein Haupt- und Ersatzmitglied
Institut für Stadt- und Regionalforschung E 266 – zu wählen ist je ein Haupt- und Ersatzmitglied
Institut der Soziologie für Raumplanung und Architektur E 273 – zu wählen ist je ein Haupt- und Ersatzmitglied
Zeit: Donnerstag, 20. Juni 2002, 8.30 Uhr
Ort: Die Wahlen finden an den Instituten statt
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle dem Institut mit Stichtag 23. Mai 2002 angehörenden Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.
Wählerverzeichnisse:
In die Wählerverzeichnisse kann von 10. bis 18. Juni 2002 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.i. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.
Die Wahlkommission hat eine Verbesserung der Wählerverzeichnisse durchzuführen, wenn deren Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis zum 18. Juni 2002 entschieden. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.
Wahlvorschläge:
Wahlvorschläge sind in der Zeit von 6. bis 13. Juni 2002 während der Dienststunden (s.o.) in der Zentralen Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.
Wahlvorschläge können von jedem/r aktiv Wahlberechtigten während dieser Frist eingebracht werden. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens eine/n Kandidaten/-in zu enthalten, wobei bei mehreren Kandidaten/-innen eine eindeutige Reihenfolge festgelegt sein muss.
Die Wahlvorschläge haben grundsätzlich die mit Datum versehenen Zustimmungserklärungen aller nominierten Kandidaten/-innen zu enthalten. Falls die Zustimmungserklärungen nicht vorliegen, hat der Einreicher/die Einreicherin eine schriftliche Begründung für deren Fehlen zu geben. Der Einreicher/die Einreicherin muss mit Namen und (Instituts-) Adresse genannt sein.
Kandidaten/-innen, die auf mehreren gültigen Wahlvorschlägen aufscheinen, werden von der Wahlkommission aufgefordert werden, sich für einen Wahlvorschlag zu entscheiden. Ist der Kandidat/die Kandidatin nicht erreichbar oder gibt er/sie keine Erklärung ab, so gilt der eingereichte Wahlvorschlag, der seine/ihre letztdatierte Zustimmungserklärung enthält.
Über die Zulassung der Wahlvorschläge und Kandidaten/-innen entscheidet die Wahlkommission. Eingebrachte und zugelassene Wahlvorschläge liegen in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung ab 14. Juni 2002 auf.
Einsprüche gegen die Entscheidung der Wahlkommission über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Kandidaten/einer Kandidatin oder eines Wahlvorschlages sind bis zum 17. Juni 2002 beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.
Über solche Einsprüche wird bis zum 19. Juni 2002 entschieden. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission über diese Einsprüche ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.
Für die Durchführung der Wahl gelten die Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes 1993, BGBl.Nr. 805/1993, und die durch den Senat der TU-Wien mit Beschluss vom 14. April 1997 erlassene Wahlordnung, genehmigt mit GZ 68.152/40-I/B/5B/97 vom 16. April 1997 kundgemacht unter Nr. 135-1996/97 im Mitteilungsblatt am 21. April 1997, in der Fassung des Beschlusses vom 20. Oktober 1997, genehmigt mit GZ 68.152/112-I/B/5B/97 vom 18. November 1997, kundgemacht unter Nr. 61-1997/98 am 17. Dezember 1997 sowie des Beschlusses vom 20. April 1998, genehmigt mit GZ 68.152/48-I/B/5B/98 vom 8. Juni 1998, kundgemacht unter Nr. 253-1997/98 am 17. Juni 1998.
Der Vorsitzende der Wahlkommission
der Allgemeinen Universitätsbediensteten
an der Technischen Universität Wien:
Ing. G. K a n z l e r
Am 17. Dezember 2001 wurde Herr Univ.Prof. Dr. Michael J. VELLEKOOP zum Vorstand des Instituts für Industrielle Elektronik und Materialwissenschaften für eine Funktionsperiode von 2 Jahren gewählt.
Zu stellvertretenden Vorständen wurden gewählt:
1. Stellvertreter: Ob Rat Dr. Robert SCHAWARZ
2. Stellvertreter: AO Univ.-Prof. Dr. Karl RIEDLING
3. Stellvertreter: Ob Rat Dr. Walter SMETANA
Der amtierende Institutsvorstand:
Dr. H. K a i s e r
Am 13. März 2002 wurde im Rahmen der Institutskonferenz Herr Univ. Ass. Dipl.-Ing. Adolf MERL zum stellvertretenden Institutsvorstand gewählt, nachdem Herr Univ. Ass. Dipl.-Ing. Wieland BECKER diese Funktion aus zeitlichen Gründen zurücklegte, als Mitglied der Institutskonferenz bis zum Ende seines Dienstverhältnisses verbleibt.
Der Institutsvorstand:
Dipl.-Ing. W. W i n t e r
Die Funktion von Herrn Markus ZIEGELWANGER als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 45 Abs. 2 Z 4 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Raumgestaltung und Entwerfen ist mit seinem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 31. Mai 2002 erloschen.
Der Vorsitzende der Wahlkommission
der Allgemeinen Universitätsbediensteten:
Ing. G. K a n z l e r
Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:
Dekanat für Technische Naturwissenschaften und Informatik:
Frau Angela PECINOVSKY
Tel.: 58801-10014
Dekanat für Maschinenbau:
Frau Elfriede TITZER
Tel.: 58801-30012
Dekanat für Bauingenieurwesen:
Frau Maria TRUBEL
Tel.: 58801-20010
Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik:
Frau Mag. Gabriele OPPENHEIM
Tel.: 58801-35000
Dekanat für Architektur und Raumplanung:
Frau Andrea WÖLFER
Tel.: 58801-25003
Ansprechpersonen an der HTU:
Frau Helga BAUER
Tel.: 58801-49501
Bei der Europäischen Weltraumbehörde ESA, Standort Paris bzw. Noordwijk (NL), sowie bei EUMETSAT, Standort Darmstadt (D), sind laufend Planstellen, z.T. in leitenden Funktionen, für Absolventen/innen einschlägiger Universitätsstudien ausgeschrieben.
Österreichische Bewerber/innen sind, insbesondere bei EUMETSAT, dringend erwünscht.
Die aktuellen Ausschreibungen sind über folgende Internetseiten ersichtlich:
Europäische Weltraumbehörde ESA: (Site: http://www.esa.int)
http://www.esa.int/hr/indexjobs.html (→ unter dem Link "current vacancies")
EUMETSAT: von der Homepage http://www.eumetsat.de
die Links → Announcements → Staff Employment Opportunities auswählen.
Bewerber/innen mögen sich an folgende österreichische Kontaktstellen wenden:
Dr. Erwin MONDRE (für EUMETSAT) Mag. Eva-Maria SCHMITZER
Dr. Klaus PSEINER (für ESA) Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
ASA – Austrian Space Agency Abt. V/B/10 - Weltraumforschung
Garnisongasse 7 Rosengasse 4
1090 Wien 1010 Wien
Tel.: 403 81 77- 12 Tel.: 53120-7130
Fax: 405 82 28 Fax: 53120-81-7130
emondre@asaspace.at eva-maria.schmitzer@bmwf.gv.at
kpseiner@asaspace.at
Abteilung für Stipendien u. Preise der OEAW (Mag. Karin Tschinkel), A-1010 Wien, Dr. Ignaz-Seipel-Platz 2,Tel: 01 51581-1208, Fax: 01 51581-1264, e-mail: mailto:karin.tschinkel@oeaw.ac.at
Der Ausschreibungstext, Einreichformulare und allgemeine Informationen
sind im internet abrufbar: www.stipendien.at
Der genannte Preis wird jährlich für eine bisher unveröffentlichte wissenschaftliche Arbeit zu einen beliebigen, vorzugsweise gesellschafts-relevanten Thema vergeben.
Einreichfrist: 15. November d. J. Der Text ist in spanischer Sprache bzw. mit spanischer Übersetzung einzureichen.
Informationen in der Rechtsabteilung.
Der Deutsche Studienpreis der Körber-Stiftung steht 2002 unter dem Motto „Tempo! Die beschleunigte Welt“. Teilnahmeberechtigt sind Studierende aller Fachrichtungen.
Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2002.
Informationen an den Dekanaten und bei der HTU.
Die Universitätsdirektorin:
Mag. E. U r b a n
An der Fakultät Bauingenieurwesen der Technischen Universität Wien ist die Stelle einer Universitätsprofessorin / eines Universitätsprofessors für Stahlbau in Form eines unbefristeten vertraglichen Dienstverhältnisses voraussichtlich am 01. Oktober 2003 wiederzubesetzen (Nachfolge O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. G. Ramberger).
Die zu berufende Person soll das Gesamtgebiet des Stahlbaus in Lehre und Forschung vertreten und über Erfahrung in Entwurf, in der Berechnung, Konstruktion und Ausführung von Stahlbauten verfügen. Erwartet werden ein einschlägiges Doktorat, eine hervorragende wissenschaftliche Qualifikation und sehr gute Kenntnis der Stabilitäts- und Plastizitätstheorie.
Dem Institut für Stahlbau steht ein gemeinsam mit dem Institut für Stahlbeton- und Massivbau genutztes Versuchslabor zur Verfügung. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit wird erwartet.
Gesetzliche Anstellungserfordernisse sind:
Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische
Hochschulbildung
Hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach
Pädagogische und didaktische Eignung
Qualifikation zur Führungskraft
Facheinschlägige Auslandserfahrung
Facheinschlägige außeruniversitäre Praxis
Die Technische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Bewerbungen mit Lebenslauf, wissenschaftlichem und beruflichem Werdegang, Publikations- und Vortragsliste, mit Kopien der wichtigsten Veröffentlichungen, sowie Darstellung der wissenschaftlichen Tätigkeit und fachlichen Interessensgebiete sind bis 20.09.2002 an den Dekan der Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Wien, Karlsplatz 13, A-1040 Wien zu richten.
Der Dekan:
Dr. J. L i t z k a
Die Bundeskonferenz der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren schreibt die ersatzweise Besetzung einer Planstelle v/v 2 mit Dienstort Wien aus.
Besondere Voraussetzungen: Reifeprüfung (HAK-Matura bevorzugt), bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst erwünscht.
Aufgaben bzw. erwünschte Qualifikationen: Eigenverantwortliche Büroarbeit; organisatorische Fähigkeiten; Verwaltungspraxis; qualifizierte Verrechnungstätigkeit, Buchhaltung; sehr gute Rechtschreib-, Maschinschreib- und EDV-Kenntnisse (Word, Excel, Datenbanken); Betreuung und Aktualisierung der Homepage; selbständige Korrespondenz; Englischkenntnisse.
Dienstantritt: 1. Juli 2002
Schriftliche Bewerbungen sind an das Generalsekretariat der Bundeskonferenz der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, Liechtensteinstr. 22a, Stiege 1, A-1090 Wien bis spätestens 21. Juni 2002 zu richten.
Der Vorsitzende:
K o d e r
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufent-haltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Bewerbungen sind, wenn nicht anders vermerkt, in der Personalabteilung I der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, schriftlich einzubringen (wissenschaftliches Personal).
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Organisationsassistent/in, in der Abteilung Zentrale Services, Arbeitsplatzwertigkeit v2/2 bzw. SV Gr. 5 möglich ab 03. Juni 2002 unbefristet
Aufnahmebedingungen: österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
Sonstige Voraussetzungen: Matura
Gute UNIX-Kenntnisse
Kenntnisse in MS Windows erwünscht
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Für den Rektor
Die Universitätsdirektorin:
Mag. E. U r b a n
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Künstlerische Gestaltung in der Abteilung Zeichnen und visuelle Sprachen ehestmöglich bis 2008
Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung
Sonstige Voraussetzungen: Ausbildung an einer Kunsthochschule. Nachweis einer praktischen und theoretischen Auseinandersetzung mit kunstinternen sowie kunstexternen Aspekten der bildenden Kunst. Umfassende Kenntnis sowie publizistische Leistungen auf dem Gebiet der Grundlagen der Bildmedien. Eine eigene künstlerische Leistung ist anhand von erfolgreichen Realisierungen von Kunstprojekten, z.B. in Massenmedien oder im öffentlichen Raum, vorzuweisen. Praktische Kenntnisse der Handhabung aller Medien: Zeichnung, Foto, Video, Typographie und Druck, sowie aller für visuelle Sprachen relevanten Computerprogramme sind grundlegende Voraussetzungen zur Erfüllung der Aufgaben dieser Planstelle.
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
1 PlSt für eine/n Bautechnische/r Zeichner/in - Lehrling am Institut für Örtliche Raumplanung ab 01. September 2002
Aufnahmebedingungen: österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
Sonstige Voraussetzungen: Nachweisliche Fähigkeiten bzgl. Graphischer Darstellungen,
EDV-Grundkenntnisse
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Der Dekan:
Dr. K. S e m s r o t h
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (in Ausbildung), am Institut für Konstruktiven Wasserbau voraussichtlich ab 28. Juni 2002 auf 4 Jahre
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.
Sonstige Voraussetzungen: Diplomarbeit oder Großer Entwurf auf dem Gebiet des Konstruktiven Wasserbaus;
gute EDV-Kenntnisse
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
1 PlSt für einen halbbeschäftigten Mechaniker/Laborant am Institut für Festigkeitslehre, Arbeitsplatzwertigkeit v3/3
Aufnahmebedingungen: österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
Sonstige Voraussetzungen: qualifizierte Kenntnisse in der Metallbearbeitung,
Erfahrung in der Durchführung und Dokumentation
wissenschaftlicher Versuche
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
1 PlSt für eine/n Physiklaborant/in, am Institut für Grundbau und Bodenmechanik
Aufnahmebedingungen: österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
Sonstige Voraussetzungen: abgeschlossene Pflichtschule
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Der Dekan:
Dr. J. L i t z k a
1 PlSt für eine/n halbbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Fertigungstechnik, Abteilung Labor für Fertigungstechnik ehestmöglich bis 29. November 2002
Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium Maschinenbau
oder verwandte Studienrichtungen bzw. eine gleichwertige
wissenschaftliche Befähigung.
Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse in der Fertigungstechnik
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (in Ausbildung) am Institut für Fertigungstechnik, Abteilung Labor für Fertigungstechnik voraussichtlich ab 1. Juni 2002, auf die Dauer von vier Jahren
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung
Maschinenbau bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder
Ausland.
Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse in CAD, CAM
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Fertigungstechnik, Abteilung Labor für Fertigungstechnik ehestmöglich bis 30. Dezember 2002
Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. gleichwertige
wissenschaftliche Befähigung
Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse in der Fertigungstechnik
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
1 PlSt für eine/n Techniker/in am Institut für Fertigungstechnik, Arbeitsplatzwertigkeit v2/1
Aufnahmebedingungen: österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
Sonstige Voraussetzungen: Matura, fertigungstechnische Kenntnisse sowie Kenntnisse in EDV
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Kraftfahrzeugbau voraussichtlich von 01. September 2002 bis 31. August 2006
Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. gleichwertige
wissenschaftliche Befähigung
Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse im motorischen Versuchswesen, Gemischbildung, Zündung und Abgasemissionen
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (in Ausbildung) am Institut für Maschinenelemente ehestmöglich auf die Dauer von 4 Jahren
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung
Maschinenbau bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- und
Ausland.
Sonstige Voraussetzungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium des Maschinenbaus; sehr gute Studienerfolge; fundierte CAD-Kenntnisse; praktisch Erfahrung in der Konstruktion und im Versuchswesen.
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Der Dekan:
Dr. B. G r ö s e l
1 PlSt für eine/n technische/n Assistenten/in, am Institut für Photonik, Arbeitsplatzwertigkeit v2/2
Aufnahmebedingungen: österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
Sonstige Voraussetzungen: Matura. Der Aufgabenbereich umfasst das Erstellen von technischen Dokumentationen und Präsentationen, Projekt- Verwaltung und technische Assistenz im Forschungsbetrieb (Lasertechnik).
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (in Ausbildung), am Institut für Elektrische Mess- und Schaltungstechnik, voraussichtlich ab 01. Juli 2002 auf die Dauer von vier Jahre
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Diplomstudium der Fachrichtung Elektrotechnik, Technische Physik oder Physik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.
Sonstige Voraussetzungen: Praktische Erfahrung und Kenntnisse in der Analogen- und Mikrowellen- Schaltungstechnik
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (in Ausbildung), am Institut für Nachrichtentechnik und Hochfrequenztechnik ehestmöglich auf die Dauer von vier Jahre
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Diplomstudium der Fachrichtung Elektrotechnik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.
Sonstige Voraussetzungen: Gute Kenntnisse der Nachrichtentechnik, insbesondere der Mobilkommunikation;
Besonderes Interesse für die Lehre
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (in Ausbildung), am Institut für Mikroelektronik ehestmöglich auf die Dauer von vier Jahre
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Elektrotechnik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.
Sonstige Voraussetzungen: Sehr gute Programmierkenntnisse (in erster Linie die Programmiersprache C);
Freude an der Studentenbetreuung
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (in Ausbildung), am Institut für Mikroelektronik voraussichtlich ab 1. Juli 2002 auf die Dauer von vier Jahre
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Elektrotechnik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.
Sonstige Voraussetzungen: Programmierkenntnisse, vor allem die Programmiersprache C betreffend
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Der Dekan:
Dr. S. S e l b e r h e r r
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (in Ausbildung), am Institut für Angewandte Synthesechemie, ehestmöglich auf 4 Jahre.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.
Sonstige Erfordernisse: Kenntnisse in Präparativer organischer Chemie, Grundkenntnisse der makromolekularen Chemie und Kohlenhydratchemie vorteilhaft.
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Assistent/in am Institut für Chemische Technologien und Analytik, Bereich Analytik ehestmöglich, befristet
Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung.
Sonstige Erfordernisse: Kenntnisse in organischer Spurenanalytik bzw. chromatografischer Trennverfahren
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Assistent/in am Institut für Chemische Technologien und Analytik, Bereich Strukturchemie, ehestmöglich auf die Dauer von 4 Jahren
Aufnahmebedingungen: einschlägiges Doktoratsstudium bzw. gleichwertige wissenschaftliche Befähigung.
Sonstige Erfordernisse: Kenntnisse in anorganischer und organischer Strukturchemie und Röntgenstrukturanalyse (Eiskristall- und Pulvermethoden);
Supermolekuarer Wirt-Gast Chemie;
Einschlägige Forschungserfahrung im Ausland.
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Der Dekan:
Dr. H. S t a c h e l b e r g e r
Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr - 233.1. Zentraler Informatikdienst