Mitteilungsblatt - 16/2007


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2007
16. Stück
01. August 2007

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 166. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002
  • 167. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002
  • 168. Mitteilung des Vizerektors für Finanzen und Administration betreffend Kostenersätze für wissenschaftliche Arbeiten im Auftrag Dritter - Ergänzung und Neukundmachung
  • 169. Einsetzung einer Studienkommission für die Studienrichtung Masterstudium „Biomedical Engineering“
  • 170. Verordnung des Senats betreffend die „Regelung für den Übertritt von Studienplänen nach TechStG in Studienpläne nach UniStG“
  • 171. Verordnung des Senats betreffend die „Generelle Anerkennung von Prüfungen an der TU Wien“
  • 172. Festlegung der Zulassungsfristen für das Studienjahr 2008/09
  • 173. Festlegung der Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge durch die Studierenden gemäß § 25 Abs. 1 Z 13 i.V.m. § 91 Abs. 8 UG 2002
  • 174. Studienkommissionen an der Technischen Universität Wien; Konstituierung – Wahl der Vorsitzenden
  • 175. Bestellung des stellvertretenden Studiendekans für die Agenden der Weiterbildung an der Technischen Universität Wien
  • 176. Bestellung des Leiters der Universitätseinrichtung Tieftemperaturanlagen E 050
  • 177. Hochschülerschaft an der Technischen Universität Wien (HTU); Ergebnis der Wahl des/der Vorsitzenden
  • 178. Mitteilungen der Universitätsverwaltung
  • 179. Einsetzung von Berufungskommissionen
  • 180. Einsetzung von Habilitationskommissionen
  • 181. Verleihungen der Lehrbefugnis als Privatdozent/in
  • 182. Todesfall
  • 183. Ausschreibung freier Stellen
     


     

     

    166. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002

    Die Aufstellung der gem. § 27 Abs.2 UG 2002 erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgenden Links verfügbar

    Gesamtliste aller jemals erteilten Bevollmächtigungen (Projektleiter/innen)
    https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste

    Liste aller aktuellen Bevollmächtigungen (Projekt noch nicht abgeschlossen)
    https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste?v_filter=aktiv


    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y  e.h.

     

    167. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002

    Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002 ist unter http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/rechtsabt/downloads/Vollmachten_28.pdf
    verfügbar.


    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y  e.h.

     

    168. Mitteilung des Vizerektors für Finanzen und Administration betreffend Kostenersätze für wissenschaftliche Arbeiten im Auftrag Dritter - Ergänzung und Neukundmachung

    Das Rektorat hat am 12. Juni 2007 eine Ergänzung der „Mitteilung des Vizerektors für Finanzen und Administration betreffend Kostenersätze für wissenschaftliche Arbeiten im Auftrag Dritter“ (MBl.Nr. 42-2005/06 vom 2.11.2005) beschlossen, weil bei EU-Forschungsprojekten im RP7 das Vollkostenmodell – im Gegensatz zum bisher gehandhabten Zusatzkostenmodell – zur Anwendung kommt.
    Die gegenständliche Mitteilung wird unter Berücksichtigung dieser Ergänzung im Folgenden noch einmal kundgemacht.

    Kostenersätze für wissenschaftliche Arbeiten im Auftrag Dritter

    1.) Der gemäß § 7 UOG 1993 beschlossene Satzungsteil "Wissenschaftliche Arbeiten im Auftrag Dritter", kundgemacht unter Nr. 95-1997/98, sowie die durch den Senat am 29. November 1999 erlassenen generellen Richtlinien zum Satzungsteil "Wissenschaftliche Arbeiten im Auftrag Dritter" kundgemacht unter Nr. 60-1999/2000, bleiben sinngemäß bis zur Erlassung neuer Richtlinien auf der Grundlage des Universitätsgesetzes UG 2002 bezüglich der Bestimmungen über die Abfuhr von Kostenersätzen bis auf weiters in Geltung. § 2 (3) der Richtlinien lautet, angepasst an die neue Rechtslage:
    "Die Abrechnung und Ablieferung des allgemeinen Kostenersatzes an die Universität erfolgt auf Basis der erstellten Ausgangsrechnungen im jeweiligen Abschlussjahr (Bilanzjahr: 1. Jänner bis 31. Dezember d.J.) Die in § 2 Abs. 2 der generellen Richtlinien des Senats normierte Bemessung des Kostenersatzes mit 3% der Einnahmen wird insofern modifiziert, als für Verträge über die Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten im Auftrage Dritter gemäß § 27 Abs. 1 UG 2002 mit einem Vertragsabschluß ab 1. Juli 2004 einen Prozentsatz von 5% der Einnahmen eingehoben wird. (Die Basis für die ermittelten Einnahmen ist die Höhe der gestellten Ausgangsrechnungen im jeweiligen Abrechnungsjahr /Bilanzjahr)

    2.) Kostenersatz bei EU Projekten:
    Für laufende Projekte des 6. Rahmenprogramms gilt: 20 % des Overheads sind an die TU abzuführen. Damit soll ein Zwischenfinanzierungs-/Risikofonds errichtet und ein Finanzierungsbeitrag für die EU-Forschungsmanagement-Unit geleistet werden.
    Bei EU Forschungsprojekten im RP7 (2007 - 2013) beträgt der vom Rektorat eingehobene Kostenersatz
    a) ein Fünftel (20%) der Förderdifferenz aus dem anerkannten EU Finanzbeitrag (EC contribution) und der Summe aller tatsächlichen erstattungsfähigen Direkten Kosten (eligible direct costs) und
    b) voller Kostenersatz (100%) wird für das aus dem Globalbudget finanzierte Stammpersonal eingehoben auf Grundlage der in der tatsächlichen Kostenabrechnung (Financial statement) gegenüber der EU geltend gemachten Personalkosten.

    3.) Für Forschungsförderungen (sowohl gemäß § 26 als auch § 27 UG 2002) gilt: Wenn vom Fördergeber keine Overhead-Zahlungen an die Fördernehmer geleistet werden, werden auch seitens der TU keine Overheadzahlungen verlangt.

    4.) Für ad-personam-Aufträge muss voller Kostenersatz geleistet werden."

    5.) Ab dem Jahr 2004 wird für alle Personen, die im Projektbereich (§§ 26 und 27 UG 2002) mit einem "echten" oder "freien" Dienstvertrag angestellt sind, für die Durchführung der Lohnverrechnung eine monatliche Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 20,- eingehoben.
    Dieser Betrag wird durch die Quästur vom jeweiligen Girokonto im Projektbereich abgebucht.

    Der Vizerektor für Finanzen:
    Hon.Prof. G. S c h i m a k

     

    169. Einsetzung einer Studienkommission für die Studienrichtung Masterstudium „Biomedical Engineering“

    Der Senat hat in der Sitzung am 25. Juni 2007 einstimmig gemäß § 25 Abs. 8 Z 3 UG 2002 die Einsetzung einer Studienkommission (Funktionsperiode 2007 – 2009) für das geplante Masterstudium „Biomedical Engineering“ beschlossen und gleichzeitig die Parität mit 4:4:4 festgelegt.

    Der Vorsitzende des Senats:
    Dr. F.   Z e h e t n e r

     

    170. Verordnung des Senats betreffend die „Regelung für den Übertritt von Studienplänen nach TechStG in Studienpläne nach UniStG“

    Der Senat hat in der Sitzung am 25. Juni 2007 mit einstimmigem Beschluss folgende Verordnung betreffend die „Regelung für den Übertritt von Studienplänen nach TechStG in Studienpläne nach UniStG“ erlassen:

    Studierende eines Diplomstudiums nach TechStG 92 an der Technischen Universität Wien werden nach Auslaufen ihres Studienplans – oder auf Wunsch der/des Studierenden auch schon zu einem früheren Zeitpunkt – in den Studienplan des Diplomstudiums der entsprechenden Studienrichtung nach UniStG 97 überstellt, sofern ein entsprechender Studienplan nach UniStG 97 an der Technischen Universität Wien eingerichtet wurde. Davon unbenommen bleibt das Recht der Studierenden, jederzeit in ein Bachelorstudium der betreffenden Studienrichtung überzuwechseln.

    Der Vorsitzende des Senats:
    Dr. F.   Z e h e t n e r

     

    171. Verordnung des Senats betreffend die „Generelle Anerkennung von Prüfungen an der TU Wien“

    Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2007 mit einstimmigem Beschluss folgende Verordnung gemäß § 78 Abs. 1 UG 2002 betreffend die „Generelle Anerkennung von Prüfungen an der TU Wien“ erlassen:

    § 1: Eine positiv beurteilte Prüfung, welche im Rahmen eines ordentlichen Studiums an der Technischen Universität Wien absolviert wurde, gilt generell und ohne Ausstellung eines Bescheids auch für ein anderes Studium an der Technischen Universität Wien als anerkannt, wenn die entsprechende Lehrveranstaltung des gleichen Titel, den gleichen Typ und den gleichen Umfang an ECTS-Punkten aufweist und überdies gemäß dem an der Technischen Universität Wien verwendeten Datenverwaltungssystem für die an der Technischen Universität Wien abgehaltenen Lehrveranstaltungen in einem Studienplan dieses anderen Studiums zugeordnet ist bzw. war. Wurde die Prüfung vor der Zulassung zu diesem anderen Studium absolviert, so gilt das Datum der Zulassung als Datum für die Anerkennung, ansonsten das Datum der Prüfung.
    § 2: Sind nicht alle der in § 1 angeführten Bedingungen erfüllt, insbesondere bei Fehlen oder bei falscher Zuordnung von ECTS-Punkten, so entscheidet das zuständige studienrechtliche Organ, ob eine Prüfung gemäß § 1 ohne Bescheid als anerkannt gilt.

    Der Vorsitzende des Senats:
    Dr. F.   Z e h e t n e r 

     

    172. Festlegung der Zulassungsfristen für das Studienjahr 2008/09

    Der Senat hat in der Sitzung am 7. Mai 2007 mit einstimmigem Beschluss die Zulassungsfristen für das Studienjahr 2008/09 festgelegt:

    Wintersemester 2008/09:
        MO 14. Juli bis FR 31. Oktober 2008
        Nachfrist bis 30. November 2008

    Sommersemester 2009:
        MO 16. Februar 2009 bis DI 31. März 2009
        Nachfrist bis 30. April 2009

    Der Vorsitzende des Senats:
    Dr. F.   Z e h e t n e r 

     

    173. Festlegung der Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge durch die Studierenden gemäß § 25 Abs. 1 Z 13 i.V.m. § 91 Abs. 8 UG 2002

    Der Senat hat am 25. Juni 2007 die Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge beschlossen und die Unter- und Obergrenzen für 207 und 2008 festgelegt:

    Festlegung der Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge
    durch die Studierenden gemäß § 25 Abs. 1 Z 13 i.V.m. § 91 Abs. 8 UG 2002

    Beschluss des Senats vom 25. Juni 2007

    Abänderung des Beschlusses der Kategorien für die Abstimmung zur Zweckwidmung der Studienbeiträge

    In der 25. Sitzung des Senats am 25.06.2007 wurden mit Stimmenmehrheit (1 Enthaltung) die Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge durch den Senat der TU Wien wie folgt beschlossen und die Unter- und Obergrenzen für 2007 und 2008 festgelegt:

    1. Soziales und Beratung
    Unter- und Obergrenze pro Jahr für 2008: 950.000,-- bis 1.100.000, --

    Studierende aus Entwicklungsländern
    Studierende aus wirtschaftlich schwächer gestellten Regionen, werden durch die doppelten Studienbeiträge, welche sie für ein Studium an einer österreichischen Universitäten zu entrichten haben, zusätzlich benachteiligt. Eine Erleichterung durch Gleichstellung mit EWR BürgerInnen soll erreicht werden.

    Beratung
    Unterstützung und Erweiterung des Beratungsangebotes der HTU
    Inskriptionsberatung
    Beratung von Studienanfängern; Maturantenberatung direkt an den Schulen; Studienführer; Informationsveranstaltungen (Tag der offenen Tür; YO! Einstein; BeST; etc.)
    Sozialberatung
    studieren mit Behinderung; berufstätige Studierende; studieren mit Kind; Stipendien und Beihilfen; ausländische Studierende; Sozialversicherung; Zivil-und Wehrdiensberatung

    Rechtsberatung
    Mietrechtsberatung; Steuerberatung

    Härtefonds
    Fonds zur Unterstützung nachgewiesen sozial bedürftiger Studierender.

    2. Hörsäle und Seminarräume
    Unter- und Obergrenze pro Jahr für 2008: 1.500.000,-- bis 2.500.000, --

    Hörsaalrenovierung
    Hörsaal-und Seminarraumausstattung
    Projektoren
    Tafeln
    Tische, Sessel
    weitere (technische) Hilfsmittel

    3. Laborausstattung
    Unter- und Obergrenze pro Jahr für 2008: 2,500.000,-- bis 3,500.000, --
    Laboreinrichtungen
    Verbesserung und Reparatur der Einrichtung/Ausstattung von Labors
    Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen
    Ankauf neuer/aktueller Geräte

    4. Infrastruktur
    Unter- und Obergrenze pro Jahr für 2008: 400.000,-- bis 1.000.000, --
    Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur
    Bereitstellung -eventuell anmieten – und Einrichtung von Lernbereichen/räumen im Bereich der Universität Ausstattung der EDV-Benutzerräume Aufstellen von Fahrradständern, Wickeltischen u.ä.; Förderung von Projekten der Studierenden zur Verbesserung der Infrastruktur der TU Wien

    5. Lehrveranstaltungen und Studienprojekte
    Unter- und Obergrenze pro Jahr für 2008: 1,000.000,-- bis 1,800.000, --

    Internationalisierung des Lehrbetriebs

    Softskill-Lehrveranstaltungen
    Für Studierende aller Studienrichtungen zugängliche LVen (Vorlesungen, Seminare, evtl.
    kompakt geblockt) zu Themen wie
    Rhetorik/Sprechtechnik
    Sprachkurse
    Präsentationstechnik

    Technikrelevante, alternative Lehrveranstaltungen
    Philosphie/Ethik – Technik und Gesellschaft
    Gender Studies
    Umweltschutz und Entwicklungszusammenarbeit
    Lehrveranstaltungen zur Vermittlung sonstiger technikrelevanten, alternativen Kenntnisse

    Tutorien
    Ausbau des Angebotes an Tutorien, möglichst kleine Gruppen, Sicherstellung angemessener Entlohnung

    Exkursionen
    Zuschüsse für nicht anderweitig finanzierbare Exkursionen

    Mentoringprogramme

    DiplomandInnen- und DissertantInnenprojekte

    Förderung von e-learning und e-teaching Methoden

    6. Konkrete Studienunterstützung
    Unter- und Obergrenze pro Jahr für 2008: 2,000.000,-- bis 3,000.000, --

    Lehrmittelförderung
    Ausbau des Angebotes an ZID-Software für Studierende
    Verbilligte Kopierkarten (Grafisches Zentrum)
    Verbilligte Skripten

    Bücherankauf
    Ankauf neuer Bücher
    Ankauf von Lehrbüchern, die in Pflichtvorlesungen verwendet werden
    (Re-)Abonnierung von Fachzeitschriften für die Bibliothek

    7. International
    Unter- und Obergrenze pro Jahr für 2008: 240.000,-- bis 300.000, --

    Exchange-Programme
    Austauschprogramme mit ausländischen Partneruniversitäten, z.B. im Rahmen von „Exchange-Wochen“

    Mobilitätsunterstützung
    Unterstützung für Studierende der TU Wien, die einen Studienaufenthalt im Ausland antreten und ausländische Studierende auf Austausch an der TU Wien.

    Unterstützung der studentischen Initiativen „Buddy-Network“ und „BEST“
    Für ihre Projekte sollen diese beiden Organisationen eine Unterstützung z.B. zur Erstellung von Informationsmaterial und die Durchführung von Veranstaltungen erhalten.

    Beschluss neuer Unter-und Obergrenzen für 2007

    Kategorie / Min. / Max.
      
    1. Soziales und Beratung  /  510.000  /  640.000
    2. Hörsäle und Seminarräume  /  1.500.000  /  2.500.000
    3. Laborausstattung  /  2.500.000  /  3.500.000
    4. Infrastruktur  /  400.000  /  1.000.000
    5. Lehrveranstaltungen  /  1.000.000  /  1.500.000
    6. Konkrete Studienunterstützung  /  2.000.000  /  3.000.000
    7. International  /  240.000  /  300.000
    Summen  /  8.150.000  /  12.440.000

    Beschluss der Unter- und Obergrenzen für 2008

    Kategorie  /  Min.  /  Max.

    1. Soziales und Beratung  /  950.000  /  1.100.000
    2. Hörsäle und Seminarräume  /  1.500.000  /   2.500.000
    3. Laborausstattung  /  2.500.000  /  3.500.000
    4. Infrastruktur  /  400.000  /  1.000.000
    5. Lehrveranstaltungen und Studienprojekte  /  1.000.000  /  1.800.000
    6. Konkrete Studienunterstützung  /  2.000.000  /  3.000.000
    7. International  /  240.000  /  300.000
    Summen  /  8.590.000  /  13.200.000

    Der Vorsitzende des Senats:
    Dr. F.   Z e h e t n e r

     

     

    174. Studienkommissionen an der Technischen Universität Wien; Konstituierung – Wahl der Vorsitzenden

    Studienkommission Maschinenbau / Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau
    Am 29. Mai 2007 wurde Herr Prof. Detlef GERHARD zum Vorsitzenden gewählt (stellvertretender Vorsitzender ist Herr Ao.Univ.Prof. Dr. Burkhard KITTL).

    Studienkommission Raumplanung und Raumordnung:
    Am 16. März 2007 wurden Herr Ao.Univ.Prof. Dr. Georg HAUGER zum Vorsitzenden und Herr O.Univ.Prof. Dr. Jens DANGSCHAT zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

    Der Vorsitzende des Senats:
    Dr. F.   Z e h e t n e r 

     

    175. Bestellung des stellvertretenden Studiendekans für die Agenden der Weiterbildung an der Technischen Universität Wien

    Der Vizerektor für Lehre hat Herrn Univ.Doz. Dr. Leopold SÖGNER zum stellvertretenden Studiendekan für die Agenden der Weiterbildung an der Technischen Universität Wien gemäß § 1 Abs. 2 und 3 des Satzungsteiles „Studienrechtliche Bestimmungen“ bestellt.

    Der Vizerektor für Lehre:
    Dr. H. KAISER

     

    176. Bestellung des Leiters der Universitätseinrichtung Tieftemperaturanlagen E 050

    Das Rektorat hat Herrn Ao.Univ.Prof. Dr. Michael REISSNER zum Leiter der Universitätseinrichtung Tieftemperaturanlagen E 050 für die Zeit ab 1. Oktober 2007 bestellt.

    Für das Rektorat:
    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    177. Hochschülerschaft an der Technischen Universität Wien (HTU); Ergebnis der Wahl des/der Vorsitzenden

    Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2007 wurden gewählt:

    Vorsitzender: Lukas HILLE (Technische Physik)
    erste stellvertretende Vorsitzende: Nicolette LANGER (Lehramt)
    zweiter stellvertretender Vorsitzender: Matthias NOWAK (Elektrotechnik)

    Die amtierende Vorsitzende:
    I.   L e o b n e r

     

    178. Mitteilungen der Universitätsverwaltung

    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:

    Dekanatszentrum der Fakultäten für Informatik, Mathematik und Geoinformation, Physik und Technische Chemie, Herr Heinz-Dieter HUEMAYER, Tel.: 58801-10002
    Dekanat für Architektur und Raumplanung, Frau Tamara HORWATH, Tel.: 58801-25005
    Dekanat für Bauingenieurwesen, Frau Ramona SCHNEIDER, Tel.: 58801-20010
    Dekanat für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften, Frau Elfriede TITZER, Tel.: 58801-30012
    Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik, Frau Dietlinde EGGER, Tel.: 58801-35001
    Ansprechpersonen an der HTU, Frau Helga BAUER, Tel.: 58801-49501


     

    178.1. betreffend Strategieprozess ENERGIE 2050 – Start des neuen Programms ENERGIE DER ZUKUNFT

    Die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) wurde durch die Bundesministerien für Verkehr, Innovation und Technologie sowie für Wirtschaft und Arbeit mit der Abwicklung des neuen Programms „ENERGIE DER ZUKUNFT“ beauftragt.
    Forschungs- und Entwicklungsprojekte können in der 1. Ausschreibung bis zum 20. September 2007 eingereicht werden.
    Weitere Informationen unter www.energiederzukunft.at

    Mag. E.   U r b a n

     

    178.2. betreffend Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG); neue Ausschreibungen

    Es wurde über den Start folgender neue Ausschreibungen informiert:

    Programm: FIT-IT - Informationstechnologien
    www.ffg.at/fit-it
    1) Systems-on-Chip
    Abgabefrist: 16.07.2007
    2) Semantic Systems and Services
    Abgabefrist: 23.07.2007
    3) Embedded Systems
    Abgabefrist: 30.07.2007
    Weitere Informationen: www.fit-it.at

    Programm: IV2Splus - Intelligente Verkehrssysteme
    www.ffg.at/iv2splus
    1) A3plus
    Abgabefrist: 17.10.2007
    2) i2v
    Abgabefrist: 17.10.2007
    Weitere Informationen: www.iv2splus.at

    NANO Initiative - Nanotechnologien
    www.ffg.at/nano
    1) Nationale FTEI-Projekte
    Abgabefrist: 24.09.2007
    2) Netzwerke und Vertrauensbildung
    Abgabefrist: 24.09.2007
    Weitere Informationen: www.nanoinitiative.at

    TAKE OFF - Das Luftfahrtprogramm
    Abgabefrist: 27.09.2007
    www.ffg.at/takeoff
    Weitere Informationen: www.takeoff.or.at

    Energie der Zukunft - Ein gemeinsames Programm von BMWA und BMVIT
    Abgabefrist: 20.09.2007
    www.ffg.at/energiederzukunft
    Weitere Informationen: www.energiederzukunft.at

    Mag. E.   U r b a n

     

    178.3. betreffend Nachbesetzung der Stelle der/des Beauftragten für Bildungskooperation in Belgrad/Serbien

    Voraussetzungen sind u.a. der Abschluss eines Universitätsstudiums (insbes. Lehramt für höhere Schulen) sowie Auslandserfahrung, nach Möglichkeit in der Region und Grundkenntnisse der Landessprache.
    Informationen: Verein Kulturkontakt Austria (www.kulturkontakt.or.at)
    Bewerbungstermin: 17. August 2007

    Mag. E.   U r b a n

     

    178.4. betreffend Hans Kudlich-Preis 2007

    Das „Ökosoziale Forum Österreich“ verleiht auch im Jahr 2007 den o. Preis für Leistungen, die geeignet sind, das Verständnis der Allgemeinheit für Land- und Forstwirtschaft zu vertiefen. Es sollen Leistungen gewürdigt werden, die dazu dienen, die Umsetzung der Ziele der Ökosozialen Marktwirtschaft in der Bevölkerung zu unterstützen.
    Informationen unter http://www.oesfo.at
    Einreichungen bis 1. Oktober 2007 an das Sekretariat des Ökosozialen Forums Österreich, 1010 Wien, Franz-Josefs-Kai 13.

    Mag. E.   U r b a n

     

    178.5. betreffend Stipendium der Alexander-von-Humboldt foundation

    Die Alexander-von-Humboldt foundation vergibt ein Stipendium für einen fünfjährigen Forschungsaufenthalt an einem Institut in Deutschland.
    Informationen unter www.humboldt-foundation.de/en/programme/preise/kova.htm

    Mag. E.   U r b a n

     

    178.6. betreffend Call IKT Vienna 2007

    Das ZIT (Zentrum für Innovation und Technologie) führt zum dritten Mal einen Förderwettbewerb für innovative Projekte aus dem Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien durch:
    Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus zentralen Bereichen der IKT können mit bis zu EUR 500.000,- unterstützt werden.
    Das Ende der Einreichfrist ist der 4. Oktober 2007.
    Informationen unter http://zit.co.at/

    Mag. E.   U r b a n

     

    178.7. betreffend Teilnahme an IAEA-koordinierten Forschungsprojekten

    Die IAEA übermittelte eine Liste von einschlägigen Forschungsprojekten mit Teilnehmermöglichkeit.
    Weitere Informationen an den Dekananten.

    Mag. E.   U r b a n

     

    178.8. betreffend VERENA-Förderpreis 2007 der Verbund-Stiftung „100 Jahre Elektrizitätswirtschaft, 40 Jahre Verbundkonzern in Österreich“

    Es werden Förderpreise für herausragende Forschungsarbeiten, wie Diplomarbeiten, Dissertationen, Habilitationen und sonstige wissenschaftliche Arbeiten, zum Thema „Elektrizität aus Wasserkraft und neue erneuerbare Energien“ vergeben.
    Deadline: 31. März 2008
    Weitere Informationen unter http://www.verbund.at und am Dekanat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik.

    Mag. E.   U r b a n

     

    178.9. betreffend Stellenausschreibungen an der Akademie der bildenden Künste in Wien

    An der Akademie der bildenden Künste Wien ist die Stelle für eine/n Universitätsprofessor/in gemäß § 99 UG 2002 für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur ausgeschrieben.
    Bewerbungsfrist: 6. August 2007
    Weiters die Stelle für eine/n künstlerisch-wissenschaftliche/n MitarbeiterIn gemäß § 100 UG 2002 mit dem Schwerpunkt Konservierung – Restaurierung von „Objekt – Schwerpunkt Holz“ am Institut für Konservierung – Restaurierung
    Bewerbungsfrist: 14. September 2007.
    Nähere Informationen unter dem Link www.akbild.ac.at/Portal/akademie/aktuelles/jobs (Jobbörse) oder bei Frau Eva Moor, Assistentin der Rechts- und Personalabteilung, Akademie der bildenden Künste Wien, Schillerplatz 3, 1010 Wien, Tel.: +43 1 58 16-276, Fax: +43 1 58 16-275, e-mail: e-moor@akbild.ac.at

    Mag. E.   U r b a n

     

    179. Einsetzung von Berufungskommissionen

    Der Senat hat in seiner Sitzung am 12. März 2007 gemäß § 98 Abs. 4 UG 2002 i.V.m. dem Satzungsteil „Richtlinie für das Berufungsverfahren“ (MBl.Nr. 255-2003/04) eine Berufungskommission zur Durchführung des Berufungsverfahrens für die Universitätsprofessur „Bauphysik und Bauakustik“ eingesetzt.
    In der konstituierenden Sitzung am 29. Juni 2007 wurde Herr O.Univ.Prof. Dr. Ulrich SCHNEIDER zum Vorsitzenden gewählt.

    Der Dekan:
    Dr. J.   L i t z k a


    Der Senat hat in seiner Sitzung am 12. März 2007 gemäß § 98 Abs. 4 UG 2002 i.V.m. dem Satzungsteil „Richtlinie für das Berufungsverfahren“ (MBl.Nr. 255-2003/04) eine Berufungskommission zur Durchführung des Berufungsverfahrens für die Universitätsprofessur „Angewandte Strahlenphysik“ eingesetzt.
    In der konstituierenden Sitzung am 15. Juni 2007 wurde Herr Univ.Prof. Dr. Jörg SCHMIEDMAYER zum Vorsitzenden gewählt.

    Der Dekan:
    Dr. G.   B a d u r e k

     

    180. Einsetzung von Habilitationskommissionen

    Der Senat hat in seiner Sitzung vom 25. Juni 2007 gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens von Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Michael WIMMER, Fachgebiet "Praktische Informatik", eine Habilitationskommission eingesetzt.
    In der konstituierenden Sitzung am 4. Juli 2007 wurde Herr Univ.Prof. Dr. Werner PURGATHOFER zum Vorsitzenden gewählt.

    Der Dekan:
    Dr. G.   S t e i n h a r d t


    Der Senat hat in seiner Sitzung vom 25. Juni 2007 gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens von Herrn Takeshi SHIRABE, PhD, Fachgebiet "Geoinformation", eine Habilitationskommission eingesetzt.
    In der konstituierenden Sitzung am 19. Juni 2007 wurde Herr O.Univ.Prof. Dr. Andreas FRANK zum Vorsitzenden gewählt.

    Der Dekan:
    Dr. D.   D o r n i n g e r

     

    181. Verleihungen der Lehrbefugnis als Privatdozent/in

    Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission vom 24. November 2006 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Walter BINDER die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach „Praktische Informatik“ verliehen.
    Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Walter BINDER zu dem Institut für Computersprachen verfügt.

    Der Vizerektor für Lehre:
    Dr. H.   K a i s e r

     

    182. Todesfall

    Am 15. Juli 2007 verstarb Herr Dipl.-Ing. Dr.techn. Wolfgang KUMMER, emeritierter Ordentlicher Universitätsprofessor für Theoretische Physik II an der Technischen Universität Wien.

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    183. Ausschreibung freier Stellen

    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
    Behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     

    183.1. Universitätsverwaltung und Zentrale Einrichtungen

    1 Stelle für eine Fachkraft Sicherheitsservice – Karenzvertretung in der Organisationseinheit Gebäude und Technik
    Erfordernisse:
    Präventiver Personen- und Objektschutz, Durchführen und Koordinieren von Störungsbehebungs- und Notfallmaßnahmen, Ausgabe und Kontrolle von Zutrittsberechtigungen, Auskunfts- und Informationsdienst, Durchführen präventiver Begehungen und Bedarfserhebungen, Kontrolle von Verhaltensvorschriften (z.B. Haus- und Brandschutzordnung), Bereitschaft für Nachtdienst
    Voraussetzungen:
    Abgeschlossene Berufsausbildung und technisches Verständnis
    Ausbildung als Aufzugswärter/in vorteilhaft
    Praxiserfahrung im Bereich Security vorteilhaft
    Bewerbungsfrist:   3 Wochen
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für allgemeines Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Für den Rektor:
    Mag. E.   U r b a n

     

    183.2. Fakultät für Architektur und Raumplanung

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Architekturwissenschaften, Fachbereich Bauphysik und Bauökologie, ab 1. September 2007 auf die Dauer von 4 Jahren
    Aufnahmebedingungen:
    abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, technische Physik, Elektrotechnik, Informatik, Maschinenbau bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
    Sonstige Kenntnisse:
    Bauphysik, Diagnostik (Sensorik, Messtechnik), numerische Simulation;
    gute Englischkenntnisse
    Bewerbungsfrist:   3 Wochen
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Kunst und Gestaltung, Fachbereich Dreidimensionales Gestalten und Modellbau, ab 1. Oktober 2007 auf die Dauer von 4 Jahren
    Aufnahmebedingungen:
    abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Architektur bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland;
    Sonstige Voraussetzungen:
    Erfahrung in der Lehre und Praxis, profundes Wissen im Architekturentwurf und Gestaltung; Wissenschaftliche Erfahrung; Umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet des Architekturmodellbaues; Erfahrung in Betrieb und Programmierung Computergesteuerter Fräsmaschinen; Umfassende EDV-Kenntnisse auch in der Programmierung und Systemadministration; Kenntnisse in Steuerungstechnik, Messtechnik sind von Vorteil; Erwartet wird Mitarbeit in Forschung, Lehre und Organisation der Abteilung sowie Bereitschaft zur Teamarbeit und Interdisziplinären Zusammenarbeit insbesondere mit den Fachbereichen Maschinenbau und Mathematik
    Es wird vorausgesetzt, dass während der Vertragsdauer zusätzlich zur vereinbarten Teilbeschäftigung eine Dissertation in einem Forschungsfeld des Institutes bearbeitet und abgeschlossen wird.
    Bewerbungsfrist:   3 Wochen
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    183.3. Fakultät für Bauingenieurwesen

    1 Stelle für einen Lehrling (Bautechnische/r Zeichner/in) am Institut für Ingenieurgeologie
    Voraussetzungen:
    abgeschlossene Pflichtschule, PC-Kenntnisse, Kenntnisse von Zeichenprogrammen
    Bewerbungsfrist:   3 Wochen
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    1 Stelle für eine/n Studienassistent/in (10 Wochenstunden) am Institut für Hochbau und Technologie
    Erfordernisse:
    Interesse für Hochbaukonstruktionen,
    Kenntnisse CAD
    Bewerbungsfrist:   3 Wochen
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    183.4. Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften

    1 Stelle für einen Lehrling (Maschinenfertigungstechniker/in) am Institut für Fertigungstechnik
    Erfordernisse:
    positiver Pflichtschulabschluss, Interesse am Maschinenbau sowie an der Lösung von technischen Problemstellungen, Freude im Umgang mit Maschinen und messtechnischen Einrichtungen;
    Kommunikationsfreudigkeit, Ernsthaftigkeit am Besuch der Berufsschule, Ziel – die Lehre positiv abzuschließen
    Bewerbungsfrist:   3 Wochen
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y

     

    183.5. Fakultät für Informatik

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistent/in (25 Wochenstunden) am Institut für Softwaretechnik und Interaktive Systeme, Fachbereich 188-2, ehestmöglich auf die Dauer von 12 Monaten
    Aufnahmebedingungen:
    abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Informatik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
    Sonstige Voraussetzungen:
    sehr gute Kenntnisse und Erfahrung im Bereich Multimodal Information Retrieval, Multimodal Media Understanding, insbesondere im Bereich Auto
    Bewerbungsfrist:   3 W o c h e n
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Rektor:
    Dr. P.   S k a l i c k y


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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