Mitteilungsblatt - 11/2019


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2019
11. Stück
25. März 2019

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


 


 

 

92. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG

Die Aufstellung der gem. § 27 Abs. 2 UG erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgendem Link verfügbar:
https://tiss.tuwien.ac.at/fpl/project-announcements.xhtml


Die Rektorin:
Dr. S. S e i d l e r

 

93. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG

Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG ist unter
https://tiss.tuwien.ac.at/mbl/p28vollmachten verfügbar.


Die Rektorin:
Dr. S. S e i d l e r

 

 

94. Sicherheitsvertrauenspersonen der TU Wien

Eine Aufstellung der Sicherheitsvertrauenspersonen der TU Wien finden Sie unter

http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/gut/Formulare/SVPuBSW.pdf

 

 

95. Ausschreibung der Wahl in den Senat der Technischen Universität Wien

Für die Funktionsperiode 1. Oktober 2019 bis 30. September 2022 sind in den Senat der TU Wien zu wählen:

- 13 Vertreter_innen und deren Ersatzmitglieder der Universitätsprofessor_innen und der Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG)
- 6 Vertreter_innen und deren Ersatzmitglieder der Universitätsdozent_innen sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG)
- 1 Vertreter_in und dessen_deren Ersatzmitglieder des allgemeinen Universitätspersonals (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG)

Hinweis: 6 Vertreter_innen der Studierenden (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 4 UG) sind gem § 32 Abs. 1 HSG 2014 iVm § 25 Abs. 4 Z 4 UG und der Satzung der HTU zu entsenden.

Wahltag: Dienstag, 04. Juni 2019

Zeit: von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Ort der Wahl:

- für die Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG (Universitätsprofessor_innen und Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind)
Ort: Festsaal TU Wien, Hauptgebäude Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock
- für die Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG (Universitätsdozent_innen sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb)
Ort: Boeckl-Saal TU Wien, Hauptgebäude Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock
- für die Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG (Allgemeines Universitätspersonal)
Ort: Festsaal TU Wien, Hauptgebäude Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock

Hinweis: Die Stimmabgabe kann nur für zugelassene Wahlvorschläge gültig abgegeben werden.

Stichtag für die aktive und passive Wahlberechtigung:

Als Stichtag gilt der 25. März 2019. Das aktive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag der jeweiligen Personengruppe Z 1 bis Z 3 angehören und die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind die Mitglieder des Rektorats. Das passive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag der jeweiligen Personengruppe Z 1 bis Z 3 angehören und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind Mitglieder des Rektorats, Dekan_innen sowie Studien- und Vizestudiendekan_innen.

Einsichtnahme in die Verzeichnisse der Wahlberechtigten:

Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG (Universitätsprofessor_innen und Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind)

Ort und Zeitraum:
Einsichtnahme bei: Herrn Dipl.-Ing. Felix ORTAG, Leiter Services des Departments für Geodäsie und Geoinformation, 1040 Wien, Gußhausstraße 27–29, Neues EI, 3. Stock, Raum CB0317

- Freitag 29. März 2019 von14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Montag 01. April 2019 von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- Dienstag 02. April 2019 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Mittwoch 03. April 2019 von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Donnerstag 04. April 2019 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag 05. April 2019 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG (Universitätsdozent_innen sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb)

Ort und Zeitraum:
Einsichtnahme im: Büro des Betriebsrates für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Technischen Universität Wien, E 913, 1040 Wien, Gußhausstraße 27-29, 5. Stock

- Freitag 29. März 2019 von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Montag 01. April 2019 von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
- Dienstag 02. April 2019 von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- Mittwoch 03. April 2019 von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Donnerstag 04. April 2019 von 12:30 Uhr bis 16:30 Uhr
- Freitag 05. April 2019 von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG (Allgemeines Universitätspersonal)

Ort und Zeitraum:
Einsichtnahme im: Büro des Betriebsrates für das allgemeine Universitätspersonal, 1040 Wien, Wiedner Hautpstraße 7

- Freitag 29. März 2019 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Montag 01. April 2019 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag 02. April 2019 von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Mittwoch 03. April 2019 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Donnerstag 04. April 2019 von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Freitag 05. April 2019 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Hinweis: Die jeweiligen Verzeichnisse der Wahlberechtigten enthalten die Personalnummer, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Titel, Beschäftigungsausmaß, organisatorische Einheit und Personengruppe.
Um die Einsichtnahme vorzunehmen, ist ein gültiger Ausweis oder die TU Card vorzuweisen.

Einspruch gegen die Richtigkeit der Verzeichnisse der Wahlberechtigten:

Ab Auflage des jeweiligen Verzeichnisses (29. März 2019) kann jede_r Wahlberechtigte bei allfälligen Fehlern binnen 2 Wochen (12. April 2019) beim_bei der jeweiligen Vorsitzenden der Wahlkommission schriftlich Einspruch erheben. Die zuständige Wahlkommission hat über den Einspruch spätestens 2 Arbeitstage nach Ablauf der Einspruchsfrist zu entscheiden (16. April 2019).

- Einsprüche betreffend Zugehörigkeit Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG (Universitätsprofessor_innen und Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind)
Per E-Mail an rudolf.giffinger@tuwien.ac.at (Univ.Prof. Mag.rer.nat. Dr.techn. Rudolf GIFFINGER, E 280-02, 1090 Wien, Augasse 2-6, 2. Stock).

- Einsprüche betreffend Zugehörigkeit Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG (Universitätsdozent_innen sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb)
Per E-Mail an rudolf.freund@tuwien.ac.at der per (Haus-)Post an Ao.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Mag.rer.nat. Dr.techn. Rudolf FREUND, Büro des Betriebsrates für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Technischen Universität Wien, E 913, 1040 Wien, Gußhausstraße 27-29, 5. Stock.

- Einsprüche betreffend Zugehörigkeit Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG (Allgemeines Universitätspersonal)
Per E-Mail an guenter.bernhard.steininger@tuwien.ac.at oder per (Haus-)Post an Amtsdir. Günter Bernhard STEININGER, E376, 1040 Wien, Gußhausstraße 27-29.

Einsprüche müssen bis 16. April 2019 schriftlich bei dem_der jeweiligen Vorsitzenden der Wahlkommission eingelangt sein.

Einbringung von Wahlvorschlägen:

Jede_r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.

Frist: 15. April 2019
Die Wahlvorschläge müssen schriftlich bei dem_der jeweiligen Vorsitzenden der Wahlkommission eingelangt sein. Andernfalls ist der entsprechende Wahlvorschlag als verspätet zurückzuweisen.

Jeder Wahlvorschlag muss eine_n Zustellungsbevollmächtigte_n benennen. Die Korrespondenz erfolgt ausschließlich über die Zustellungsbevollmächtigten.
Jeder Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidat_innen enthalten. Sofern Zustimmungserklärungen fehlen, ist dies auf dem Wahlvorschlag zu begründen. Jedenfalls müssen fehlende Zustimmungserklärungen bis spätestens Ende der Einbringungsfrist beigebracht werden. Fehlen diese auch nach Ablauf der Einbringungsfrist, ist der Wahlvorschlag zur Verbesserung zurückzustellen.
Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

Alle Formulare betreffend die Einbringung von Wahlvorschlägen sind auf der Homepage des Senates abrufbar: www.tuwien.ac.at/senatswahl  

Hinweis: im Übrigen sind die Bestimmungen der Wahlordnung, insbesondere unter Punkt 2.6 zu berücksichtigen, abrufbar unter: https://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/ukanzlei/Wahlordnung_der_TU-Wien.pdf  

Hinweis: Die Erstellung der Liste der Kandidat_innen als Teil der Wahlvorschläge für die zu wählenden Vertreter_innen der oben angeführten Personengruppen Z 1 bis Z 3 erfolgt nach dem Reißverschlusssystem, das heißt, es sind abwechselnd eine Frau und ein Mann aufzulisten, wobei der Frauenanteil mindestens 50 % betragen muss. Dies gilt für die gesamte Liste. Eine Abweichung davon ist nur bei einer sachlich gerechtfertigten Begründung möglich. Jedem Wahlvorschlag ist im Zuge der Einreichung eine Erklärung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen beizulegen, in der die Richtigkeit der Zusammensetzung bestätigt wird.

Hinweis: Für die Wahrung der Fristen ist ein Scan des Originals des ordnungsgemäß ausgefüllten und unterfertigten Wahlvorschlages ausreichend.

Die Wahlkommission hat die fristgerecht eingebrachten Wahlvorschläge zu prüfen und allfällige Bedenken bzw. Einwände unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Ablauf der Einbringungsfrist (17. April 2019) dem_der Zustellungsbevollmächtigten mit dem Auftrag zur Verbesserung zurückzustellen. Wird einem Verbesserungsauftrag nicht fristgerecht nachgekommen (Einlangen der verbesserten Wahlvorschläge bis 24. April 2019), wird der entsprechende Wahlvorschlag nicht berücksichtigt.

Ort, Datum, Zeitraum der Einsichtnahme in die zugelassenen Wahlvorschläge:

Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG (Universitätsprofessor_innen und Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind)

Ort und Zeitraum:
Einsichtnahme bei: Herrn Dipl.-Ing. Felix ORTAG, Leiter Services des Departments für Geodäsie und Geoinformation, 1040 Wien, Gußhausstraße 27–29, Neues EI, 3. Stock, Raum CB0317

- Mittwoch 29. Mai 2019 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Freitag 31. Mai 2019 von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- Montag 03. Juni 2019 von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG (Universitätsdozent_innen sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb)

Ort und Zeitraum:
Einsichtnahme im: Büro des Betriebsrates für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Technischen Universität Wien, E 913, 1040 Wien, Gußhausstraße 27-29, 5. Stock

- Mittwoch 29. Mai 2019 von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Freitag 31. Mai 2019 von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- Montag 03. Juni 2019 von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG (Allgemeines Universitätspersonal)

Ort und Zeitraum:
Einsichtnahme im: Büro des Betriebsrates für das allgemeine Universitätspersonal, 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 7

- Mittwoch 29. Mai 2019 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Freitag 31. Mai 2019 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Montag 03. Juni 2019 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 


Der Vorsitzende des Senates:
Dr. E. B e r t a g n o l l i

 


 

Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
Redaktion: Angelika Kober, Helga Thalinger, Sylvia Huemayer
E-Mail: mitteilungsblatt@tuwien.ac.at
Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Mittwoch vor dem 1. und 3. Donnerstag jeden Monats um 12.00 Uhr

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