Mitteilungsblatt - 11/2005


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2005
11. Stück
16. Februar 2005

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 107. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002
  • 108. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002
  • 109. Änderung des Organisationsplans der Technischen Universität Wien; Errichtung des "Weiterbildungszentrums der TU Wien"
  • 110. Änderung der Geschäftsordnung des Rektorats
  • 111. Festlegung der Zulassungsfristen für das Studienjahr 2005/06
  • 112. Einteilung des Studienjahres 2005/06 – lehrveranstaltungsfreie Zeiten
  • 113. Übergangsbestimmungen für Studierende (Verordnung des Senat vom 24. Jänner 2005)
  • 114. Universitätslehrgang "Umweltgerechte Produktgestaltung / ECODESIGN" Ergänzung des Studienplans
  • 115. Verordnung des Senats betreffend das Studium eines zusätzlichen Unterrichtsfaches im Lehramtsstudium
  • 116. Universitätslehrgang "Laserscanning – Data Acquisition and Modeling"
  • 117. Universitätslehrgang "Building Science & Technology"; Adjustierung des Lehrgangsbeitrags
  • 118. Verordnung des Senats über die Anrechnung gemäß § 78 Abs. 1 UG 2002 von in Frankreich absolvierten Studien und Prüfungen im Rahmen der TIME-Kooperationen (Doppeldiplomprogramm) zwischen der Ecole Centrale Paris und der Technischen Universität Wien für die Studienrichtung Bauingenieurwesen (Studienplan 2002)
  • 119. Verleihungen der Lehrbefugnis als Privatdozent
  • 120. Mitteilungen der Universitätsverwaltung
  • 121. Ausschreibung freier Stellen
     


     

     

    107. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002


    Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002 (Projektleiter/innen) ist unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/Vollmachten_27.pdf (in der HTML-Version) verfügbar.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y e.h.

     

    108. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002


    Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002 ist unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/Vollmachten_28.pdf (in der HTML-Version) verfügbar.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y e.h.

     

    109. Änderung des Organisationsplans der Technischen Universität Wien; Errichtung des "Weiterbildungszentrums der TU Wien"


    Der Universitätsrat hat am 7. Februar 2005 folgende durch das Rektorat vorgeschlagene und durch den Senat am 24. Jänner 2005 zustimmend zur Kenntnis genommene Änderung des Organisationsplans gemäß § 21 Abs. Z 1 UG 2002 genehmigt:


    Die Organisationseinheit "Audiovisuelle Medien E 016" wird aufgelöst und in das neu errichtete "Weiterbildungszentrum der TU Wien" (engl.: Continuing Education Center – TU Wien) eingegliedert.


    Das Weiterbildungszentrum der TU Wien erhält die Institutsnummer 017.


    Die Änderung des Organisationsplans tritt mit 1. März 2005 in Kraft.


    Für das Rektorat:

    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y e.h.

     

    110. Änderung der Geschäftsordnung des Rektorats


    Das Rektorat hat folgende Änderung der Geschäftsordnung (kundgemacht unter Nr. 64-2003/04 und
    Nr. 3-2004/05) beschlossen:


    Pkt. 6 lit. b (Agenden des Vizerektors für Forschung) lautet:

    "Angelegenheiten im Zusammenhang mit Erfindungen, Patentierungen sowie Marken- und Musterschutz"


    Diese Änderung wurde gemäß § 22 Abs. 6 UG 2002 durch den Universitätsrat am 7. Februar 2005 genehmigt.


    Für das Rektorat:

    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    111. Festlegung der Zulassungsfristen für das Studienjahr 2005/06


    Der Senat hat am 24. Jänner 2005 mit einstimmigen Beschluss die Zulassungsfristen für das Studienjahr 2005/06 wie folgt festgelegt:


    Wintersemester 2005/06: 4. Juli 2005 – 31. Oktober 2005

    Nachfrist bis 30. November 2005


    Sommersemester 2006: 20. Februar 2006 – 31. März 2006

    Nachfrist bis 30. April 2006


    Der Vorsitzende:

    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    112. Einteilung des Studienjahres 2005/06 – lehrveranstaltungsfreie Zeiten


    Der Senat hat am 24. Jänner 2005 mit einstimmigen Beschluss die Einteilung des Studienjahres 2005/06 – lehrveranstaltungsfreie Zeiten festgelegt:


    * Allerseelen: Mittwoch, 2. November 2005

    * Tag des Landespatrons: Dienstag, 15. November 2005

    * Weihnachtsferien: Montag, 19. Dezember 2005 bis Samstag, 7. Jänner 2006

    * Semesterferien: Freitag, 27. Jänner 2006 bis Dienstag 28. Februar 2006

    * Osterferien: Montag, 10. April 2006 bis Samstag, 22. April 2006

    * Pfingstferien: Samstag, 3. Juni 2006 bis Dienstag 6. Juni 2006

    * Sommerferien: Samstag, 1. Juli 2006 bis Samstag, 30. September 2006

    * Rektorstag: Freitag, 26. Mai 2006


    Der Vorsitzende:

    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    113. Übergangsbestimmungen für Studierende (Verordnung des Senat vom 24. Jänner 2005)


    Der Senat hat am 24. Jänner 2005 einstimmig die Änderung der Verordnung betreffend die Übergangsbestimmungen gemäß TechStG/UniStG und UniStG Diplom-/Bakkalaureatsstudium vom 8. März 2004, kundgemacht unter Nr. 131-2003/04, in der folgenden Fassung beschlossen:


    (1) Studierende, die mit 1. Oktober 2003 einem vor der Erlassung der UniStG- Studienpläne gültigen Studienplan unterstellt waren, sind berechtigt, ihr Studium bis längstens 30. November 2008 abzuschließen.


    Abs. 3 wird Abs. 2 und lautet:

    (2) Studierende der Studienrichtung Elektrotechnik, welche bereits nach dem Studienplan nach UniStG studieren, sind berechtigt, ihr Studium bis längstens 30. November 2010 abzuschließen.


    (3) Studierende eines Doktoratsstudiums, die mit 1. Oktober 2003 einem vor der Erlassung des UniStG- Studienplans gültigen Studienplan für das Doktoratsstudium unterstellt waren, sind berechtigt, ihr Doktoratsstudium bis längstens 30. November 2005 nach dem ursprünglichen Studienplan abzuschließen.


    (4) Wenn im späteren Verlauf des Studiums Lehrveranstaltungen, die auf Grund der ursprünglichen Studienpläne verpflichtend vorgeschrieben waren, nicht mehr angeboten werden, hat das Studienrechtliche Organ auf Antrag der oder des Studierenden festzustellen, welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen (Fachprüfungen) an Stelle dieser Lehrveranstaltungen zu absolvieren und anzuerkennen sind.


    Der Vorsitzende:

    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    114. Universitätslehrgang "Umweltgerechte Produktgestaltung / ECODESIGN" Ergänzung des Studienplans


    Der Senat hat am 24. Jänner 2005 einstimmig beschlossen, den Studienplan für den Universitätslehrgang "Umweltgerechte Produktgestaltung / ECODESIGN" (kundgemacht unter Nr. 290-2003/04) durch die Hinzufügung folgender Fächer zu ergänzen:


    1. Strategische Entscheidungsfindung in der Produktplanung

    2. Umsetzung umweltgerechter Produktgestaltung / ECODESIGN

    3. Angewandte Werkstoffkunde für Produktentwickler


    Der Vorsitzende:

    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    115. Verordnung des Senats betreffend das Studium eines zusätzlichen Unterrichtsfaches im Lehramtsstudium


    Der Senat hat am 24. Jänner 2005 einstimmig folgende Verordnung betreffend das Studium eines zusätzlichen Unterrichtsfaches im Lehramtsstudium beschlossen:


    (1) Studierenden, die bereits ein Lehramtsstudium an einer österreichischen Universität vollständig abgeschlossen haben, ist ein bereits absolviertes Unterrichtsfach für ein weiteres Lehramtsstudium zur Gänze auch dann als gleichwertig anzuerkennen, wenn das Studium dieses Unterrichtsfaches nicht nach den Vorschriften des derzeit gültigen Studienplanes erfolgt ist.

    (2) Die Diplomprüfung, die pädagogische, fachdidaktische und schulpraktische Ausbildung beschränkt sich in diesem Fall auf den Teil, der noch nicht im Rahmen der abgeschlossenen Unterrichtsfächer erbracht wurde.

    (3) Für Studierende, die ihr Studium an einer anderen als einer österreichischen Universität abgeschlossen haben, gilt Abs. 1 mit der Maßgabe, dass gem. § 78 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 die Gleichwertigkeit dieser Studien im Einzelfall festgestellt werden muss.


    Der Vorsitzende:

    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    116. Universitätslehrgang "Laserscanning – Data Acquisition and Modeling"


    Der Senat hat am 25. Jänner 2005 mit einstimmigen Beschluss die Einrichtung eines Universitätslehrgangs "Laserscanning – Data Acquisition and Modeling" beschlossen.


    Universitätslehrgang

    Laserscanning - Data Acquisition and Modeling

    6. und 7. Oktober 2005


    MOTIVATION

    Das Laserscanning ist gegenwärtig eine stark expandierende Disziplin zur metrischen Erfassung von Oberflächen. Mit flugzeuggetragenen Laserscannern werden Geländeoberflächen und Stadtlandschaften sowie Vegetation und Hochspannungsleitungen ermittelt. Mit terrestrischen Laserscannern werden archäologische Grabungen, Kunstgegenstände, Gebäudefassaden, Architekturmodelle etc. erfasst. Das Laserscanning liefert sehr große Punktwolken, aus denen – in Abhängigkeit von der jeweiligen Anwendung – die relevanten Informationen (Geländeoberkanten von Hochwasserschutzdämmen, CAD-Modelle von Gebäuden etc.) extrahiert werden müssen. Das Institut für Photogrammetrie und Fernerkundung (I.P.F.) der TU Wien macht Grundlagenforschung auf dem Gebiet des Laserscannings und bearbeitet mit mehreren Partnern umfangreiche einschlägige Pilotprojekte. Interessante Forschungsthemen haben die neuen Full Wave Laserscanner aufgeworfen. Die Grundlagenforschung und die erwähnten Pilotprojekte sind in hohem Maße auf die Wirtschaftspartner des Christian Doppler Labors „Spatial Data from Laser Scanning and Remote Sensing“, das seit 1. Dezember 2003 dem I.P.F. angeschlossen ist, ausgerichtet.


    ZIELGRUPPEN

    Absolventinnen und Absolventen der Studienrichtungen Bauingenieurwesen und Kulturtechnik, Geodäsie und Geoinformation, Geoinformatik, Geowissenschaften, Land- und Forstwirtschaft, Raum- und Landschaftsplanung, Vermessungswesen an einer in- oder ausländischen Universität.


    ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG

    Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium an einer in- oder ausländischen Universität in einer der Zielgruppen-Studienrichtungen. In Ausnahmefällen werden auch Personen ohne Universitätsabschluss zugelassen, wenn sie die Matura oder eine gleichwertige ausländische Vorbildung besitzen und eine mehrjährige einschlägige Tätigkeit nachweisen können.


    AUFNAHMEVERFAHREN

    Es werden maximal 35 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer aufgenommen. Die Aufnahme der Universitätsabsolventinnen bzw. –absolventen erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens der verbindlichen Anmeldungen und der Bezahlung der Lehrgangsbeiträge. Bewerberinnen bzw. Bewerber ohne Universitätsabschluss werden gebeten, der verbindlichen Anmeldung Zeugnisse, eine Darlegung des beruflichen Werdeganges sowie eine Darstellung der Motivation zur Teilnahme an dem Lehrgang anzuschließen. Die Beurteilung der Eignung erfolgt durch den Lehrgangsleiter.


    DAUER DES UNIVERSITÄTSLEHRGANGES

    Der Lehrgang besteht aus 16 Unterrichtseinheiten (eine Unterrichtseinheit sind 45 Minuten Vorlesungs- bzw. Übungszeit), das entspricht einer Semesterwochenstunde. Das gesamte Arbeitspensum einschließlich Vorbereitung für die Prüfung entspricht 25 Echtstunden und damit 1 ECTS-Anrechnungspunkt.


    UNTERRICHTSPLAN

    Acht Unterrichtseinheiten Vorlesungen à 45 Minuten mit folgendem Inhalt:


    Grundlagen

    • Der Laserstrahl und seine Interaktion mit Oberflächen unterschiedlicher Beschaffenheit

    • „Full-Wave-Laserscanning“


    Flugzeuggetragenes Laserscanning

    • Georeferzenzierung (simultane Streifenan- und Streifeneinpassung, Verbesserung der GPS-Positionierung und IMU-Orientierung)

    • Ableitung von Oberflächenmodellen und Geländemodellen sowie von Strukturelementen insbesondere von Geländekanten.

    • Ableitung von Vegetationsparametern, Gebäuden und Hochspannungsleitungen

    • Qualitätsparameter und Projektmanagement


    Terrestrisches Laserscanning

    • Kalibrierung und Orientierung des integrierten Systems „Photokamera und terrestrischer Laserscanner“

    • Ableitung von Objektmodellen aus digitalen Photos und Laserscannerdaten

    Acht Unterrichtseinheiten Übungen à 45 Minuten in Kleingruppen (jeweils fünf Teilnehmer) zum Stoff, der in den Vorlesungen gebracht wurde.

    LEHRGANGSLEITUNG: o.Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Karl KRAUS


    VORTRAGENDE: Universitätslehrer des I.P.F.


    PRÜFUNG (beim Lehrgangsleiter)

    Die Abschlussprüfung, die mündlich abgehalten wird, umfasst den Stoff, der in den Vorlesungen dieses Universitätslehrganges dargeboten wird.


    TEILNAHMEGEBÜHR: EUR 260,--


    Der Vorsitzende:

    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    117. Universitätslehrgang "Building Science & Technology"; Adjustierung des Lehrgangsbeitrags


    Der Senat hat am 24. Jänner 2005 mit einstimmigen Beschluss die Anhebung des Lehrgangsbeitrags von 7.600 Euro (Beschluss des Senats vom 8. März 2005) auf 9.350 Euro (ab dem Start des 2. Lehrgangs) beschlossen.


    Der Vorsitzende:

    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    118. Verordnung des Senats über die Anrechnung gemäß § 78 Abs. 1 UG 2002 von in Frankreich absolvierten Studien und Prüfungen im Rahmen der TIME-Kooperationen (Doppeldiplomprogramm) zwischen der Ecole Centrale Paris und der Technischen Universität Wien für die Studienrichtung Bauingenieurwesen (Studienplan 2002)


    Der Text der Verordnung des Senats vom 13. Dezember 2004 ist unter der Adresse

    http://www.bauwesen.tuwien.ac.at/studium/EcoleCentraleParisVerordnung.pdf

    abrufbar (in der HTML-Version).


    Der Vorsitzende des Senats:

    Dr. F. Z e h e t n e r e.h.

     

    119. Verleihungen der Lehrbefugnis als Privatdozent


    Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission vom 4. November 2004 Herrn Dr. Yuji HASEGAWA die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach „Experimentalphysik“ verliehen.

    Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Yuji HASEGAWA zum Atominstitut der Österreichischen Universitäten verfügt.


    Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission vom 17. November 2004 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Thomas WOLBANK die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach „Elektrische Antriebe“ verliehen.

    Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Thomas WOLBANK zu dem Institut für Elektrische Antriebe und Maschinen verfügt.


    Der Vizerektor für Lehre:

    Dr. H. K a i s e r

     

    120. Mitteilungen der Universitätsverwaltung


    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:


    Dekanatszentrum der Fakultäten für Informatik, Mathematik und Geoinformation, Physik und Technische Chemie

    Herr Heinz-Dieter HUEMAYER

    Tel.: 58801-10002


    Dekanat für Maschinenbau:

    Frau Elfriede TITZER

    Tel.: 58801-30012


    Dekanat für Bauingenieurwesen:

    Frau Mag. Heidrun HEINZL

    Tel.: 58801-20010


    Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik:

    Frau Mag. Gabriele OPPENHEIM

    Tel.: 58801-35000


    Dekanat für Architektur und Raumplanung:

    Frau Andrea WÖLFER

    Tel.: 58801-25003


    Ansprechpersonen an der HTU:

    Frau Helga BAUER

    Tel.: 58801-49501


     

    120.1. betreffend Christian-Doppler-Preis 2005 für wissenschaftliche Arbeiten bzw. Erfindungen auf dem Gebiete der Naturwissenschaften


    Die Salzburger Landesregierung vergibt den Christian-Doppler-Preis 2005 zur Förderung naturwissenschaftlicher Arbeiten bzw. Erfindungen in folgenden Sparten: Anwendungen des Doppler Prinzips, Technische Wissenschaften einschließlich Umweltschutz, Chemie, Mathematik und Physik, Geowissenschaften, Biowissenschaften, mit einer Dotierung zu je € 2.180,--.

    Deadline: 29. Juli 2005

    Informationen unter Tel.Nr. 0662/8042-4334 (Landesbaudirektion, Hr. Weber).

    (Bewerber/innen müssen im Bundesland Salzburg geboren sein oder seit mindestens für Jahren dort ihren Hauptwohnsitz haben, beziehungsweise eine Arbeit einreichen, die einen Bezug zum Bundesland Salzburg hat.)

     

    120.2. betreffend Forschungspreis Technische Kommunikation 2005


    Die Alcatel SEL Stiftung für Kommunikationsforschung vergibt den o. Forschungspreis jährlich für herausragende wissenschaftliche Leistungen zum Problemkreis "Mensch und Technik in Kommunikationssystemen".

    Informationen unter http://www.alcatel.de/stiftung

    Deadline: 29. April 2005

     

    120.3. betreffend Ausschreibung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften; Forscherpreise für NachwuchswissenschaftlerInnen


    Die Österreichische Akademie der Wissenschaften schreibt mit 15. April 2005 u.a. folgende Forscherpreise für NachwuchswissenschaftlerInnen aus:

    * Figdor-Preis für Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (2005: Sozial- und Wirtschaftswissenschaften)

    * Moritz Csaky-Preis (Kultur-, Geistes- und Sozialwissenschaften)

    * Erich Schmid-Preis (Physik)

    * Felix Kuschenitz-Preis (Chemie, Physik)

    * Alois Sonnleitner-Preis (Biomedizin)

    * Erich Thenius-Stipendium (Paläontologie)

    * Ignaz L. Lieben-Preis (Molekularbiologie, Chemie, Physik)

    Nähere Informationen unter http://www.forscherpreise.at

     

    120.4. betreffend Ausschreibung des MEDIDA-PRIX 2005


    Der MEDIDA-PRIX 2005, der mediendidaktische Hochschulpreis der Gesellschaft für Medien in der Wissenschaft, wird mit insgesamt 100.000 Euro in zwei Kategorien vergeben:

    - Digitale Medien in der Hochschullehre

    - Hochschulentwicklung mit digitalen Medien

    Projekteinreichungen werden bis 31. März 2005 entgegengenommen.

    Alle wichtigen Informationen unter http://www.medidaprix.org

    Rückfragen: Fr. Monika Topper, MEDIDA-PRIX

    Mediendidaktischer Hochschulpreis der GMW

    Organisationsbüro c/o IWM

    Konrad-Adenauer-Str. 40, D-72072 Tübingen

    Tel.: +49 (0) 7071/979-341

    Fax: +49 (0) 7071/979-105

    mailto: medidaprix@iwm-kmrc.de

     

    120.5. betreffend Verkauf von Holztrennwänden am Institut für Wassergüte und Abfallwirtschaft E 226


    Am Institut für Wassergüte und Abfallwirtschaft sind zu vergeben:

    Holztrennwände:

    * 1 Vorderfront 600 cm

    * 2 Türen 85 cm

    * 1 Trennwand 300 cm

    * 1 Versteifung

    zur Montage an der Wand. Höhe der Trennwand 215 cm, davon 10 cm Bodenfreiheit.

    Zu besichtigen Karlsplatz 13, 1. Hof, Erdgeschoss.

    Kontaktperson: Eva Ritter, e-mail: e.ritter@iwa.tuwien.ac.at, Tel.: ++43/1/58801/226 58DW, Fax: ++43/1/5042234


    Die Universitätsdirektorin:

    Mag. E. U r b a n

     

    121. Ausschreibung freier Stellen


    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     

    121.1. Universitätsverwaltung


    1 Stelle für eine Schreibkraft (geringfügig) in der Universitätsverwaltung

    Voraussetzungen: Kenntnisse in der Textverarbeitung und in allgemeinen Büroarbeiten und –organisation.

    Einsatz 3x2 Stunden pro Woche

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für allgemeines Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.



    Für den Rektor:

    Mag. E. U r b a n

     

    121.2. Fakultät für Architektur und Raumplanung


    1 Stelle für eine wissenschaftliche Hilfskraft (Studienassistent/in, 20 Wochenstunden) am Institut für Kunstgeschichte, Bauforschung und Denkmalpflege, Abteilung Kunstgeschichte

    Erfordernisse: EDV-Kompetenz (im Besonderen Power-Point), Fremdsprachenkenntnisse (zumindest Englisch), organisatorische Fähigkeiten
    (Exkursionsvorbereitungen, Studentenkontakte)

    Basiswissen: Architekturausbildung oder Kunstgeschichteausbildung

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.




    1 Stelle für eine wissenschaftliche Hilfskraft (10 % beschäftigt, 4 Wochenstunden) am EDV-Labor der Fakultät für Architektur und Raumplanung

    Erfordernisse: AHS- oder BHS-Matura und gute Windows (2000, XP)-Kenntnisse, sowie die Bereitschaft, die Benützer des EDV-Labors bei Problemen (z.B. beim Drucken und Plotten) zu unterstützen. Vorteilhaft sind Kenntnisse in architekturorientierten Programmen wie AutoCAD,
    ArchiCD, PhotoShop und Illustrator

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für eine teilbeschäftigte wissenschaftliche Hilfskraft (Studienassistent/in, 10,25 Wochenstunden) am Institut für Städtebau, Landschaftsarchitektur und Entwerfen, Fachbereich Städtebau

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für eine teilbeschäftigte wissenschaftliche Hilfskraft (Studienassistent/in, 11,25 Wochenstunden) am Institut für Städtebau, Landschaftsarchitektur und Entwerfen, Fachbereich Städtebau

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für eine teilbeschäftigte wissenschaftliche Hilfskraft (Studienassistent/in, 12 Wochenstunden) am Institut für Kunst und Gestalten, Abteilung Plastisches Gestalten

    Erfordernisse: Organisation und Mitarbeit an einer Tagung

    Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungsbetreuung, Publikation

    Computerkenntnisse und Organisationstalent erforderlich

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für eine teilbeschäftigte wissenschaftliche Hilfskraft (Studienassistent/in, 10 Wochenstunden) am Institut für Architekturwissenschaften, Bauphysik und Bauökologie

    Erfordernisse: Bauphysik und Bauinformatik-Kenntnisse

    Gute Sprachkenntnisse in Englisch

    Forschungserfahrung

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    121.3. Fakultät für Technische Chemie


    1 Stelle für eine/n halbbeschäftigte/n Laborant/in (Karenzvertretung), am Institut für Verfahrenstechnik, Umwelttechnik und Technische Biowissenschaften, Arbeitsplatzwertigkeit A5/2 (v4/1), voraussichtlich ab 4. Mai 2005

    Erfordernisse: Grundlagenkenntnisse in lebensmittelchemischer Laborpraxis (insbesondere nasschemische Analysenarbeiten), Mitarbeit bei der laufenden Laborbetreuung, Vorbereitung von Laborübungen

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    121.4. Fakultät für Informatik


    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Softwaretechnik und Interaktive Systeme, Arbeitsgruppe Business Informatics, voraussichtlich ab 1. Februar 2005 auf die Dauer von 4 Jahren

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Informatik oder Wirtschaftsinformatik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: Interesse und idealerweise Kenntnisse in den folgenden Gebieten; Model Engineering (UML) bzw. Model Driven Architecture (MDA), Web Technologien (XML, Java, Web Services u.ä.)

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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