Mitteilungsblatt - 11/2002


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2002
11. Stück
20. Februar 2002

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 126. Verleihung der Lehrbefugnis als Honorarprofessor
  • 127. Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent
  • 128. Änderung der Lehrgangsbeiträge für den Universitätslehrgang „Immobilienberatung und Liegenschaftsmanagement“
  • 129. Änderung der Lehrgangsbeiträge für den Universitätslehrgang „Technik und Recht im Liegenschaftsmanagement“
  • 130. Universität Wien; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Sportwissenschaften gem. § 14 Abs. 1 UniStG
  • 131. Universität Linz; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Lehramtsstudien Bildnerische Erziehung, Textiles Gestalten und Werkerziehung gemäß § 14 Abs. 1 UniStG
  • 132. Technische Universität Wien; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Bauingenieurwesen gem. § 14 Abs. 1 UniStG
  • 133. Universität Graz; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Doktoratstudium der medizinischen Wissenschaft gem. § 20 Abs. 1 UniStG
  • 134. Universität Wien; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaften gemäß § 20 Abs. 1 UniStG
  • 135. Ergebnis der Wahl der Vertreter der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in Institutskonferenzen
  • 136. Ergebnis der Wahl der Vertreter der Allgemeinen Universitätsbediensteten in Institutskonferenzen
  • 137. Einsetzung einer Habilitationskommission
  • 138. Mitteilungen der zentralen Verwaltung
  • 139. Todesfall
  • 140. Ausschreibung freier Planstellen
     


     

     

    126. Verleihung der Lehrbefugnis als Honorarprofessor


    Der Vizerektor für Lehre hat aufgrund eines Vorschlages des Senats und auf Antrag des Dekans der Fakultät für Maschinenbau Herrn Dr. Dieter ANSELM gem. § 26 Abs. 1 und 3 UOG 1993 zum Honorarprofessor für das Fach "Crash-Sicherheit und Reparaturfreundlichkeit von Kfz" auf die Dauer von 5 Jahren bestellt.

    Herr Hon.Prof. Dr.-Ing. Dieter ANSELM wird gem. § 20 Abs. 1 UOG 1993 dem Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Kraftfahrzeugbau zugeordnet.


    Für den Rektor:

    Der Vizerektor für Lehre:

    Dr. H. K a i s e r

     

    127. Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent


    Der Dekan der Fakultät für Maschinenbau hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 eingesetzten Habilitationskommission vom 23. Jänner 2002 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Peter HOFMANN die Lehrbefugnis als Universitätsdozent für das Fach "Verbrennungskraftmaschinen" verliehen.

    Gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 UOG 1993 hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Univ.Doz. Dr. Peter HOFMANN zu dem Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Kraftfahrzeugbau verfügt.


    Der Dekan:

    Dr. B. G r ö s e l

     

    128. Änderung der Lehrgangsbeiträge für den Universitätslehrgang „Immobilienberatung und Liegenschaftsmanagement“


    Im folgendem wird der aktuelle, die Einhebung der Lehrgangsgebühr betreffende Teil des Studienplans für den Universitätslehrgang „Immobilienberatung und Liegenschaftsmanagement“ kundgemacht.


    Der Studienplan kann unter http://www.avtu.tuwien.ac.at/ulg/ulglp1.htm eingesehen werden.


    LEHRGANGSBEITRÄGE (Unterrichtsgeld), wenn der Abschluss mit der Bezeichnung

    Akademische(r) Immobilienberater(in) und Liegenschaftsmanager(in)“ angestrebt wird:



    bei Einmalzahlung
    vor Lehrgangsbeginn

    bei semesterweiser Ratenzahlung (jeweils vor Semesterbeginn)

    - allgemeiner Lehrgangsbeitrag

    €  9.490,--

    €  2.730,--

    - für Angehörige der Techn. Universität Wien, für Mitglieder des Verbandes der Freunde und Absolventen der Techn. Universität Wien, für Studenten eines ordentlichen Studiums


    €  9.210,--


    €  2.660,--

    - für Teilnehmer, die einen früheren Hochschul(Universitäts)lehrgang „Technik und Recht im Liegenschaftsmanagement bzw. „Immobililenmanagement u. Bewertung“ besucht, jedoch nicht abgeschlossen haben


    €  5.220,--


    -,--

    Die Anrechnung von Prüfungen reduziert nicht die Unterrichtsgelder (Lehrgangsbeiträge).


    • Ergänzungs- und Auslandsmodule: Die Beiträge richten sich nach den jeweils zu kalkulierenden Kosten bzw. Unterrichtsgeldern von Partneruniversitäten

    UNTERRICHTSGELD bei Zulassung für Teile des Universitätslehrganges:

    Eine Zulassung lediglich zu Teilen des Universitätslehrganges kann erst erfolgen, wenn der Lehrgang aufgrund ausreichender Anzahl an Teilnehmer(inne)n, die bei der Anmeldung den Abschluß anstreben und somit zur Zahlung des gesamten Unterrichtsgeldes gemäß obiger Tabelle für vier Semester verpflichtet sind, zustande gekommen ist. Teilzulassungen können sich auf mehrere Lehrveranstaltungen, einzelne Fächer, Module (Lehrveranstaltungsgruppen) oder Semester erstrecken. Für Teilzulassungen sind je Semesterstunde € 360,-- jedoch ein Mindestbetrag von € 1.080,-- zu entrichten.




    Strebt ein(e) Teilnehmer(in), der(die) bereits teilzugelassen war, später den Abschluß an, so werden ihr (ihm) die für die anrechenbaren Semesterstunden früher bezahlten Beträge abzüglich 30% Verwaltungskostenbeitrag auf den dann verpflichtend zur Gänze im voraus zu bezahlenden Lehrgangsbeitrag angerechnet, wenn sie sich Lehrveranstaltungen anrechnen lassen und diese nicht nochmals besuchen.

    In den Lehrgangsbeiträgen (Unterrichtsgeldern) sind die Prüfungsgebühren bereits inkludiert.

    In den Lehrgangsbeiträgen (Unterrichtsgeldern) sind nicht inkludiert: Skripten, Bücher, Videos, sonstige Medien etc., die nach tatsächlichem Aufwand verrechnet werden.

    Der Lehrgangsleiter ist berechtigt, im Falle von Schwerpunktaktionen Nachlässe von den Unterrichtsgeldern (Lehrgangsbeiträgen) im Ausmaß bis maximal 20% zu gewähren und bei ausreichender Deckung durch die Unterrichtsgelder Nachlässe und/oder Kostenfreiheit hinsichtlich Skripten zu gewähren bzw. Wertsicherungsanpassungen auszusetzen.

    In allen Fällen der Bezahlung nach der jeweils genannten Fälligkeit ist ein Verspätungszuschlag von € 145,35 zu bezahlen. Die Beträge sind wertgesichert und verändern sich, wie sich das Gehalt eines Bundesbediensteten der Dienstklasse V / Gehaltsstufe 2 verändert. Bei Bezahlung von drei oder zwei Semesterbeträgen vor Beginn des 2. bzw. 3. Semesters wird ein Nachlaß von 10% gewährt. Alle errechneten Beträge sind auf volle € 0,73 auf- oder abzurunden.

    Der gesamte Lehrgangsbeitrag (Unterrrichtsgeld) bzw. die Rate für das erste Semester wird eine Woche nach Erhalt des Erlagscheines, jedoch spätestens mit Lehrgangsbeginn fällig und ist auf das jeweilig bekanntzugebende §3 (UOG)-Konto,

    Konto-Nr.:
    Zahlungsweck:

    einzuzahlen.


    Die Einzahlung des Lehrgangsbeitrages bzw. der Semesterraten ist jeweils zu Beginn des Lehrganges bzw. Semesters durch Vorlage des Zahlungsabschnittes nachzuweisen. Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung, die sich nach dem Umfang der beantragten und letztendlich genehmigten Zulassung ergibt, und somit bei angestrebtem Abschluß den gesamten Lehrgangsbeitrag ausmacht, können Teilnehmer, die mehr als einen Monat bzw. mehr als ½ Semesterbeitrag in Verzug sind, vom Besuch der Lehrveranstaltungen bzw. von den Prüfungen durch die Lehrgangsleitung ausgeschlossen werden.

    Bei Abmeldung nach Anmeldeschluß wird eine Stornogebühr in der Höhe von einem Semesterbeitrag (d.i. ca. 30% des Sofortzahlungsbetrages) verrechnet. Nach Lehrgangsbeginn ist ein Rücktritt nicht möglich und der Beitrag bzw. die Beitragsraten werden unabhängig von der Teilnahme fällig.

    Interessenten, die wegen zu vieler oder zu geringer Anmeldungen nicht aufgenommen werden können, erhalten die einbezahlten Lehrgangsbeiträge (Unterrichtsgelder) zurück.


    Der Vorsitzende des Senats:

    Dr. F. W o j d a eh.

     

    129. Änderung der Lehrgangsbeiträge für den Universitätslehrgang „Technik und Recht im Liegenschaftsmanagement“


    Im folgendem wird der aktuelle, die Einhebung der Lehrgangsgebühr betreffende Teil des Studienplanes für den Universitätslehrgang „Technik und Recht im Immobilienmanagement“ kundgemacht.


    Der Studienplan kann unter http://www.avtu.tuwien.ac.at/ulg/ulglp2.htm eingesehen werden.


    LEHRGANGSBEITRÄGE (Unterrichtsgeld), wenn der Abschluß mit dem Akademischen Grad

    Master of Advanced Studies (Real-Estate and Facility Management)“ angestrebt wird:



    bei Sofortzahlung
    vor Lehrgangsbeginn

    bei semesterweiser Ratenzahlung (jeweils vor Semesterbeginn)

    - allgemeiner Lehrgangsbeitrag

    €  15.440,--

    €  4.440,--




    - für Angehörige der Techn. Universität Wien, für Mitglieder des Verbandes der Freunde und Absolventen der Techn. Universität Wien, für Studenten eines ordentlichen Studiums


    €  15.160,--


    €  4.370,--

    - für Teilnehmer, die einen früheren pg-Universitätslehrgang „Technik und Recht Immobililenmanagement“ besucht, jedoch nicht abgeschlossen haben


    €  8.490,--


    -,--

    Die Anrechnung von Prüfungen reduziert nicht die Unterrichtsgelder (Lehrgangsbeiträge).


    • Ergänzungs- und Auslandsmodule: Die Beiträge richten sich nach den jeweils zu kalkulierenden Kosten bzw. Unterrichtsgeldern von Partneruniversitäten

    UNTERRICHTSGELD bei Zulassung für Teile des Universitätslehrganges:

    Eine Zulassung lediglich zu Teilen des Universitätslehrganges kann erst erfolgen, wenn der Lehrgang aufgrund ausreichender Anzahl an Teilnehmer(inne)n, die bei der Anmeldung den Abschluß anstreben und somit zur Zahlung des gesamten Unterrichtsgeldes gemäß obiger Tabelle für vier Semester verpflichtet sind, zustande gekommen ist. Teilzulassungen können sich auf mehrere Lehrveranstaltungen, einzelne Fächer, Module (Lehrveranstaltungsgruppen) oder Semester erstrecken. Für Teilzulassungen sind je Semesterstunde € 360,-- jedoch ein Mindestbetrag von € 1.080,-- zu entrichten.

    Strebt ein(e) Teilnehmer(in), der(die) bereits teilzugelassen war, später den Abschluß an, so werden ihr (ihm) die für die anrechenbaren Semesterstunden früher bezahlten Beträge abzüglich 30% Verwaltungskostenbeitrag auf den dann verpflichtend zur Gänze im voraus zu bezahlenden Lehrgangsbeitrag angerechnet, wenn sie sich Lehrveranstaltungen anrechnen lassen und diese nicht nochmals besuchen.

    In den Lehrgangsbeiträgen (Unterrichtsgeldern) sind die Prüfungsgebühren bereits inkludiert.

    In den Lehrgangsbeiträgen (Unterrichtsgeldern) sind nicht inkludiert: Skripten, Bücher, Videos, sonstige Medien etc., die nach tatsächlichem Aufwand verrechnet werden.

    Der Lehrgangsleiter ist berechtigt, im Falle von Schwerpunktaktionen Nachlässe von den Unterrichtsgeldern (Lehrgangsbeiträgen) im Ausmaß bis maximal 20% zu gewähren und bei ausreichender Deckung durch die Unterrichtsgelder Nachlässe und/oder Kostenfreiheit hinsichtlich Skripten zu gewähren bzw. Wertsicherungsanpassungen auszusetzen.

    In allen Fällen der Bezahlung nach der jeweils genannten Fälligkeit ist ein Verspätungszuschlag von € 145,35 zu bezahlen. Die Beträge sind wertgesichert und verändern sich, wie sich das Gehalt eines Bundesbediensteten der Dienstklasse V / Gehaltsstufe 2 verändert. Bei Bezahlung von drei oder zwei Semesterbeträgen vor Beginn des 2. bzw. 3. Semesters wird ein Nachlaß von 10% gewährt. Alle errechneten Beträge sind auf volle € 0,73 auf- oder abzurunden.

    Der gesamte Lehrgangsbeitrag (Unterrrichtsgeld) bzw. die Rate für das erste Semester wird eine Woche nach Erhalt des Erlagscheines, jedoch spätestens mit Lehrgangsbeginn fällig und ist auf das jeweilig bekanntzugebende §3 (UOG)-Konto,

    Konto-Nr.:
    Zahlungsweck:

    einzuzahlen.


    Die Einzahlung des Lehrgangsbeitrages bzw. der Semesterraten ist jeweils zu Beginn des Lehrganges bzw. Semesters durch Vorlage des Zahlungsabschnittes nachzuweisen. Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung, die sich nach dem Umfang der beantragten und letztendlich genehmigten Zulassung ergibt, und somit bei angestrebtem Abschluß den gesamten Lehrgangsbeitrag ausmacht, können Teilnehmer, die mehr als einen Monat bzw. mehr als ½ Semesterbeitrag in Verzug sind, vom Besuch der Lehrveranstaltungen bzw. von den Prüfungen durch die Lehrgangsleitung ausgeschlossen werden.

    Bei Abmeldung nach Anmeldeschluß wird eine Stornogebühr in der Höhe von einem Semesterbeitrag (d.i. ca. 30% des Sofortzahlungsbetrages) verrechnet. Nach Lehrgangsbeginn ist ein Rücktritt nicht möglich und der Beitrag bzw. die Beitragsraten werden unabhängig von der Teilnahme fällig.

    Interessenten, die wegen zu vieler oder zu geringer Anmeldungen nicht aufgenommen werden können, erhalten die einbezahlten Lehrgangsbeiträge (Unterrichtsgelder) zurück.


    Der Vorsitzende des Senats:

    Dr. F. W o j d a eh.

     

    130. Universität Wien; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Sportwissenschaften gem. § 14 Abs. 1 UniStG


    Die Studienkommission für Sportwissenschaften an der Universität Wien hat einen Entwurf für die neuen Studienpläne Bakkalaureats- und Magisterstudien samt Qualifikationsprofil beschlossen.

    Stellungnahmen sind bis spätestens 25. Februar 2002 an den Vorsitzenden der Studienkommission, Ao.Univ.-Prof. Dr. Günter Amesberger, Auf der Schmelz 6A, A-1150 Wien, Tel.: +43/1/4277488 20, Fax.: +43/1/4277 488 19, e-mail: guenter.amesberger@univie.ac.at, erbeten.


    Der Studienplanentwurf kann unter der Internetadresse http://www.univie.ac.at/Spowi/2001a/ abgerufen werden.


    Der Vorsitzende der Studienkommission:

    Dr. G. A m e s b e r g e r

     

    131. Universität Linz; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Lehramtsstudien Bildnerische Erziehung, Textiles Gestalten und Werkerziehung gemäß § 14 Abs. 1 UniStG


    Die Studienkommission für die Lehramtsstudien Bildnerische Erziehung, Textiles Gestalten und Werkerziehung der Universität Linz hat einen Entwurf für den neuen Studienplan samt Qualifikationsprofil beschlossen.

    Stellungnahmen sind bis spätestens 6. März 2002 an die Adresse O.Univ.-Prof. Dr. Angelika PLANK, Vorsitzende der Studienkommission für die Lehramtsstudien, BE, TG und WE, Kunstuniversität Linz, Sonnensteinstr. 11-13, 4040 Linz, e-mail: karin.swoboda@ufg.ac.at, erbeten.


    Der Studienplanentwurf ist unter http://www.ufg.ac.at/be/studienrichtung/index.html abrufbar.


    Die Vorsitzende der Studienkommission:

    Dr. A. P l a n k

     

    132. Technische Universität Wien; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Bauingenieurwesen gem. § 14 Abs. 1 UniStG


    Die Studienkommission für Bauingenieurwesen an der Technischen Universität Wien hat einen Entwurf für den neuen Studienplan samt Qualifikationsprofil beschlossen.

    Stellungnahmen sind bis spätestens 4. März 2002 an die Adresse O.Univ.-Prof. Dr.-Ing. Johann Kollegger, Institut für Stahlbeton- und Massivbau E 212, e-mail:sek212@pop.tuwien.ac.at, erbeten.


    Der Entwurf kann unter http://www.betonbau.tuwien.ac.at/STUKO.htm eingesehen werden.


    Der Vorsitzende der Studienkommission:

    Dr. J. K o l l e g g e r

     

    133. Universität Graz; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Doktoratstudium der medizinischen Wissenschaft gem. § 20 Abs. 1 UniStG


    Die Studienkommission für die medizinischen Studienrichtungen an der Universität Graz hat einen Entwurf für den neuen Studienplan beschlossen.

    Stellungnahmen sind bis spätestens 4. März 2002 an den Vorsitzenden der Studienkommission Univ.-Prof. Dr. Jörg I. Stein, Dekanat der Medizinischen Fakultät, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz, erbeten.


    Informationen in der Rechtsabteilung.


    Der Vorsitzende der Studienkommission:

    Dr. J. S t e i n

     

    134. Universität Wien; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaften gemäß § 20 Abs. 1 UniStG


    Die Studienkommission für Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin sowie für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaften an der Universität Wien hat einen Entwurf für den Studienplan Doktoratsstudium beschlossen.

    Stellungnahmen sind bis spätestens 28. Februar 2002 an die Adresse Vorsitzender der Studienkommission, Ao.Univ.Prof. Dr. Rudolf Mallinger, Dekanat der Medizinischen Fakultät, 1010 Wien, Dr. Karl Lueger-Ring 1 erbeten.


    Der Studienplan ist unter der Web-Adresse www.univie.ac.at/mcw/studienplan/meddok.pdf einsehbar.


    Der Vorsitzende der Studienkommission:

    Dr. R. M a l l i n g e r

     

    135. Ergebnis der Wahl der Vertreter der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in Institutskonferenzen


    Die Wahlen der Vertreter der obgenannten Personengruppe in Institutskonferenzen gemäß § 14 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 am 31. Jänner 2002 hatten folgendes Ergebnis:


    Institut für Festkörperphysik E 138

    Hauptmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Michael MANTLER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Gerfried HILSCHER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Michael REISSNER

    Ass.Prof. Dr. Herwig MICHOR

    Ersatzmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Josef FIDLER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Roland GRÖSSINGER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Christof EISENMENGER-SITTNER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Günther WIESINGER


    Institut für Angewandte Synthesechemie E 163

    Hauptmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Johannes FRÖHLICH

    Ao.Univ.Prof. Dr. Karl KIRCHNER

    Ersatzmitglieder: Ass.Prof. Dr. Simone KNAUS

    Ao.Univ.Prof. Dr. Peter GÄRTNER


    Institut für Chemie Technologien und Analytik E 164

    Hauptmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Hans PUXBAUM

    Ao.Univ.Prof. Dr. Herbert DANNINGER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Kurt MEREITER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Hermann KRONBERGER

    Ersatzmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Herbert HUTTER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Roland HAUBNER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Erich ZOBETZ

    Univ.Ass. Dr. Günter FAFILEK


    Institut für Materialchemie E 165

    Hauptmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Hanelore VINEK

    Univ.Ass. Dr. Hinrich GROTHE

    Univ.Ass. Dr. Nicola HÜSING

    Ersatzmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Peter BLAHA

    Dr. Michael PUCHBERGER

    Univ.Ass. Dr. Gerald KINGER


    Institut für Verfahrenstechnik, Umwelttechnik und Technische Biowissenschaften E 166

    Hauptmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Wilhelm HÖFLINGER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Christian KUBICEK

    Ao.Univ.Prof. Dr. Theodor PREY

    Ao.Univ.Prof. Dr. Alexander REICHHOLD

    Ao.Univ.Prof. Dr. Ingrid STEINER




    Ersatzmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Kurt MESSNER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Robert MACH

    Univ.Ass. Dr. Michael HARASEK

    Ao.Univ.Prof. Dr. Gerhard KROYER

    Ao.Univ.Prof. Dr. Leopold PUCHINGER


    Institut für Automatisierungs- und Regelungstechnik E 376

    Hauptmitglieder: Univ.Ass. Dr. Karl FÜRST

    Ao.Univ.Prof. Dr. Robert NOISSER

    Ersatzmitglieder: Univ.Ass. Dipl.-Ing. Gerald KOLLER

    Univ.Ass. Dipl.-Ing. Walter VAN DYCK


    Der Vorsitzende der Wahlkommission der Universitätsassistenten/-innen

    und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen

    im Forschungs- und Lehrbetrieb in Institutskonferenzen

    Dr. R. F r e u n d

     

    136. Ergebnis der Wahl der Vertreter der Allgemeinen Universitätsbediensteten in Institutskonferenzen


    Die Wahlen der Vertreter der obgenannten Personengruppe in Institutskonferenzen gemäß § 14 Abs. 1 und 2 Z 4 UOG 1993 am 31. Jänner 2002 hatten folgendes Ergebnis:


    Institut für Festkörperphysik E 138

    Hauptmitglieder: Otto MAYERHOFER

    Monika WAAS

    Ersatzmitglieder: Peter HUNDEGGER

    Karin POPPENBERGER


    Institut für Angewandte Synthesechemie E 163

    Hauptmitglied: Walter DAZINGER

    Ersatzmitglied: Gerhard SEEBAUER


    Institut für Chemie Technologien und Analytik E 164

    Hauptmitglieder: Kurt HORVATH

    Kurt PIPLITS

    Ersatzmitglieder: Günther MAYER

    Angelika GRAUMANN


    Institut für Materialchemie E 165

    Hauptmitglied: Isabella KOCHMANN

    Ersatzmitglied: Anny LePALUD


    Institut für Verfahrenstechnik, Umwelttechnik und Technische Biowissenschaften E 166

    Hauptmitglieder: Ing. Marcus HRBEK

    Gabriele MAIER-GRUENER

    Ersatzmitglieder: Sabine HUBER

    Karin BECK


    Institut für Automatisierungs- und Regelungstechnik E 376

    Hauptmitglied: Ing. Günther Bernhard STEININGER

    Ersatzmitglied: Ing. Franz BABLER


    Der Vorsitzende der Wahlkommission

    der Allgemeinen Universitätsbediensteten:

    Ing. G. K a n z l e r

     

    137. Einsetzung einer Habilitationskommission


    Der Dekan der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik hat gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens für Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Martin Anton ERTL, Fachgebiet: „Praktische Informatik“, eine Habilitationskommission eingesetzt und nach Anhörung des Fakultätskollegiums vom 17. Jänner 2002 eine Parität von 6 : 3 : 3 festgelegt.

    In der konstituierenden Sitzung am 30. Jänner 2002 wurde Herr O.Univ.-Prof. Dr. Manfred BROCKHAUS zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Dekan:

    Dr. H. S t a c h e l b e r g e r

     

    138. Mitteilungen der zentralen Verwaltung


    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:


    Dekanat für Technische Naturwissenschaften und Informatik:

    Frau Angela PECINOVSKY

    Tel.: 58801-10011


    Dekanat für Maschinenbau:

    Frau Elfriede TITZER

    Tel.: 58801-30012


    Dekanat für Bauingenieurwesen:

    Frau Maria TRUBEL

    Tel.: 58801-20010


    Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik:

    Frau Mag. Gabriele OPPENHEIM

    Tel.: 58801-3500


    Dekanat für Architektur und Raumplanung:

    Frau Andrea WÖLFER

    Tel.: 58801-25002


    Ansprechpersonen an der HTU:

    Frau Helga BAUER

    Tel.: 58801-49501

    Frau Angela GLEISS

    Tel.: 58801/40502


     

    138.1. betreffend ESA- und EUMETSAT-Stellenausschreibungen


    Bei der Europäischen Weltraumbehörde ESA, Standort Paris bzw. Noordwijk (NL), sowie bei EUMETSAT, Standort Darmstadt (D), sind laufend Planstellen, z.T. in leitenden Funktionen, für Absolventen/innen einschlägiger Universitätsstudien ausgeschrieben.

    Österreichische Bewerber/innen sind, insbesondere bei EUMETSAT, dringend erwünscht.


    Die aktuellen Ausschreibungen sind über folgende Internetseiten ersichtlich:

    Europäische Weltraumbehörde ESA: (Site: http://www.esa.int)

    http://www.esa.int/hr/indexjobs.html (unter dem Link „current vacancies“)


    EUMETSAT: von der Homepage http://www.eumetsat.de

    die Links Announcements Staff Employment Opportunities auswählen.


    Bewerber/innen mögen sich an folgende österreichische Kontaktstellen wenden:


    Dr. Erwin MONDRE (für EUMETSAT) Mag. Eva-Maria SCHMITZER

    Dr. Klaus PSEINER (für ESA) Bundesministerium für Verkehr,

    Innovation und Technologie

    ASA – Austrian Space Agency Abt. V/B/10 - Weltraumforschung

    Garnisongasse 7 Rosengasse 4

    1090 Wien 1010 Wien


    Tel.: 403 81 77- 12 Tel.: 53120-7130

    Fax: 405 82 28 Fax: 53120-81-7130

    emondre@asaspace.at eva-maria.schmitzer@bmwf.gv.at

    kpseiner@asaspace.at

     

    138.2. betreffend „BeSt international“ – auf der BeSt 2002 - Die Messe für Beruf, Studium und Weiterbildung


    Von 7. bis 10. März 2002 wird „BeSt international“ erneut den internationalen Teil der BeSt 2002 – Die Messe für Beruf, Studium und Weiterbildung in der Wiener Stadthalle darstellen.

    Zahlreiche ausländische Universitäten, Fachhochschulen, Institutionen und zentrale Beratungseinrichtungen stellen ihre Austausch- und Studienprogramme vor; österreichische Einrichtungen geben Auskunft über Student/inn/enaustausch und Stipendien. Anmeldung zu den täglich stattfindenden Workshops unter workshop@bestinfo.at.

    Weitere Informationen zur Messe sind unter www.bestinfo.at abrufbar.


    Die Universitätsdirektorin

    Mag. E. U r b a n

     

    139. Todesfall


    Am 31. Jänner 2002 verstarb Herr Kommerzialrat Ing. Josef LETMAIER, Ehrensenator der Technischen Universität Wien.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    140. Ausschreibung freier Planstellen


    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufent-haltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


    Bewerbungen sind, wenn nicht anders vermerkt, in der Personalabteilung I der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, schriftlich einzubringen (wissenschaftliches Personal).

     

    140.1. Fakultät für Bauingenieurwesen


    1 PlSt für eine(n) vollbeschäftigte(n) wissenschaftliche(n) Mitarbeiter(in) (in Ausbildung), am Institut für Baustofflehre, Bauphysik und Brandschutz, Arbeitsgruppe Bauphysik, ehestmöglich auf vier Jahre.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Physik oder Maschinenbau bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.

    Sonstige Voraussetzungen: Erfahrung mit Meßtechnik und gute EDV-Kenntnisse (Simulation bauphysikalischer Prozesse wünschenswert)

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n



    1 PlSt für eine(n) vollbeschäftigte(n) wissenschaftliche(n) Mitarbeiter(in) (in Ausbildung), am Institut für Straßenbau und Straßenerhaltung, ehestmöglich auf vier Jahre.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.

    Sonstige Voraussetzungen: Vertiefung in Straßenbau erwünscht, gute EDV-Kenntnisse, speziell Datenbanken. Interesse an experimentieller Tätigkeit.

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    1 PlSt für eine(n) vollbeschäftigte(n) wissenschaftliche(n) Mitarbeiter(in) (in Ausbildung), am Institut für Stahlbeton- und Massivbau, voraussichtlich ab 1. April 2002 auf vier Jahre.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.

    Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse in Finiter Elemente Methode

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    1 PlSt für eine(n) vollbeschäftigte(n) wissenschaftliche(n) Mitarbeiter(in) (in Ausbildung), am Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft, ehestmöglich auf vier Jahre.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.

    Sonstige Voraussetzungen: Vertiefung in Baubetrieb/Bauwirtschaft, EDV-Kenntnisse

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    1 PlSt für eine(n) vollbeschäftigte(n) wissenschaftliche(n) Mitarbeiter(in) (in Ausbildung), am Institut für Hochbau und Industriebau, ehestmöglich auf vier Jahre.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.

    Sonstige Voraussetzungen: Erfahrung in der Studentenbetreuung, im konstruktiven Hochbau, praktische Erfahrungen im Hochbau und in der Untersuchung von Bauschäden, Erfahrung mit fachspezifischen Datenbanken

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    1 PlSt für eine(n) vollbeschäftigte(n) wissenschaftliche(n) Mitarbeiter(in) (in Ausbildung), am Institut für Hochbau und Industriebau, Fachbereich Industriebau, ehestmöglich auf vier Jahre.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Architektur bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.

    Sonstige Voraussetzungen: Erfahrung oder zumindest Interesse in Immobilienentwicklung, kaufmännische Basis zur Weiterentwicklung von corporate real estate Aufgaben, Verständnis für die Industrieimmobilie im industriellen Wertschöpfungsprozess.

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    1 PlSt für eine(n) vollbeschäftigte(n) wissenschaftliche(n) Mitarbeiter(in) (in Ausbildung), am Institut für Stahlbau, voraussichtlich ab 1. April 2002 auf vier Jahre.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.

    Sonstige Voraussetzungen: Studienzweig oder Vertieferstudium „Konstruktiver Ingenieurbau“ erwünscht.

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n



    1 PlSt für eine(n) vollbeschäftigte(n) wissenschaftliche(n) Mitarbeiter(in) (in Ausbildung), am Institut für Allgemeine Mechanik, voraussichtlich ab 1. April 2002 auf vier Jahre.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Maschinenbau und Naturwissenschaften bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    Der Dekan:

    Dr. J. L i t z k a

     

    140.2. Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik


    1 PlSt für eine(n) vollbeschäftigte(n) Assistenten(in), am Institut für Nachrichtentechnik und Hochfrequenztechnik, voraussichtlich ab 1. Februar 2002 bis 31. Jänner 2003.

    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung.

    Sonstige Voraussetzungen: Gute Kenntnisse der Nachrichtentechnik; Engagement in der Lehre

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    Der Institutsvorstand:

    Dr. W. L e e b


    1 PlSt für eine(n) vollbeschäftigte(n) wissenschaftliche(n) Mitarbeiter(in) (in Ausbildung), am Institut für Elektrische Mess- und Schaltungstechnik, voraussichtlich ab 1. April 2002 auf vier Jahre.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Diplomstudium der Fachrichtung Computertechnik oder Nachrichtentechnik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.

    Sonstige Voraussetzungen: Erfahrungen auf dem Gebiet der Mikrowellenmesstechnik

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    2 PlSt für zwei Elektromechaniker(innen) – Lehrlinge für Schwachstrom, am Institut für Elektrische Mess- und Schaltungstechnik.

    Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Dekan:

    Dr. S. S e l b e r h e r r

     

    140.3. Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik


    1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in, am Institut für Gestaltungs- und Wirkungsforschung, voraussichtlich mit 1. April 2002 auf die Dauer von sechs Jahren.

    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung.

    Sonstige Voraussetzungen: Forschungserfahrungen in CSCW sowie in multidisziplinären Systemdesign.

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen


    1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n wissenschaftliche(n) Mitarbeiter(in) (in Ausbildung), am Institut für Angewandte Synthesechemie, voraussichtlich ab 2. April 2002 auf vier Jahre.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Technische Chemie, Studienzweig Organische Chemie bzw. ein gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.




    Sonstige Voraussetzungen: Erfahrung im Bereich der Synthese chiraler Heterozyklen, NMR und HPLC sowie Chemiedatenbanken.

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen


    Der Dekan:

    Dr. H. S t a c h e l b e r g e r


    1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n wissenschaftliche(n) Mitarbeiter(in) (in Ausbildung), am Institut für Materialchemie, ehestmöglich auf vier Jahre.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Chemie bzw. ein gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.

    Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse in Oberflächenchemie, Kinetik heterogener Reaktionen, Molekül-Spektroskopie

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen


    Der Institutsvorstand:

    Dr. U. S c h u b e r t


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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