Mitteilungsblatt - 1/2002


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2002
1. Stück
02. Oktober 2002

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 1. Ausschreibung von Leistungsstipendien gemäß § 57 des Studienförderungsgesetzes für das Studienjahr 2002/2003
  • 2. Ausschreibung von Förderungsstipendien gemäß § 63 des Studienförderungsgesetzes für das Kalenderjahr 2003
  • 3. Bestellung zum Universitätsprofessor
  • 4. Mitteilungen der zentralen Verwaltung
  • 5. Änderung der Vertreter der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen in der Institutskonferenzen
  • 6. Auszeichnung
  • 7. Ausschreibung freier Planstellen
     


     

     

    1. Ausschreibung von Leistungsstipendien gemäß § 57 des Studienförderungsgesetzes für das Studienjahr 2002/2003


    Leistungsstipendien dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen in einem Studienjahr


    1.) Antragsteller ist der/die Studierende:


    Mögliche Höhe des Leistungsstipendiums:

     

    2. Ausschreibung von Förderungsstipendien gemäß § 63 des Studienförderungsgesetzes für das Kalenderjahr 2003


    Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien.


    1.) Antragsteller ist der/die Studierende:


    Mögliche Höhe des Förderungsstipendiums:

    700 Euro bis 3600 Euro


    Sommersemester 2003:

    Fakultäten für Architektur und Raumplanung

    für Bauingenieurwesen

    für Maschinenbau

    für Elektrotechnik und Informationstechnik:

    Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik: jeweils 28. März 2003


    Wintersemester 2003/2004:

    Fakultäten für Bauingenieurwesen

    für Maschinenbau

    für Elektrotechnik und Informationstechnik: jeweils 17 . Oktober 2003

    Fakultät für Architektur und Raumplanung

    Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik: jeweils 31. Oktober 2003


    3.) Abgabeorte:


    · Dekanat der Fakultät für Architektur und Raumplanung:

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr

    Donnerstag: 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr


    · Dekanat der Fakultät für Bauingenieurwesen:

    Montag bis Freitag 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr


    · Dekanat der Fakultät für Maschinenbau

    Montag bis Freitag 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr


    · Dekanat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik:

    Montag bis Freitag 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr


    · Dekanat der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik:

    Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr



    4.) Voraussetzungen (durch geeignete Belege nachzuweisen – s.a. die von den Dekanaten zum Teil herausgegebenen ausführlichen Merkblätter)


    – Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 StudFG

    – Ordentliche Studierende an der Technischen Universität Wien

    – eine Bewerbung des/der Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht

    abgeschlossenen Arbeit samt einer Beschreibung der Arbeit, einer Kostenaufstellung und einem

    Finanzierungsplan;

    – die Vorlage mindestens eines Gutachtens eines in § 19 Abs. 2 Z 1 UOG 1993 genannten Universi-

    tätslehrers zur Kostenaufstellung und darüber, ob der/die Studierende auf Grund der bisherigen

    Studienleistungen und seiner/ihrer Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in

    der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen;

    – die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18) des jeweiligen Studienabschnittes unter Berücksichtigung  allfälliger wichtiger Gründe (§ 19)

    – die Erfüllung des Ausschreibungsbedingungen


    HINWEISE FÜR ANTRAGSTELLER UND GUTACHTER:


    1.) Die Sitzung für die Vergabe im Sommersemester findet voraussichtlich im März/April 2003 statt. Die Fakultät behält sich die Möglichkeit der Anhörung des/der Antragstellers/in und des Gutachters (ev. im Gutachten anzuführender Stellvertreter) vor. (Der genaue Termin der Sitzung im Wintersemester 2003/2004 wird im Sommersemester 2003 bekannt gegeben).

    2.) Die Fakultät behält sich die Möglichkeit der Einholung weiterer Gutachten vor.

    3.) Beteiligen sich an einem eingereichten Projekt mehrere Studierende, sind diese anzuführen. Die gesetzlichen Anforderungen müssen jedoch nur vom/von der Antragsteller/in erfüllt werden. Ebenso ändert sich dadurch die höchstmögliche Stipendiensumme nicht.


    4.) Der Finanzierungsplan sollte aus Gründen der Kollegialität nur Mindesterfordernisse beinhalten, um eine möglichst große Anzahl von Anträgen beteiligen zu können.

    5.) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung eines Stipendiums!

    6.) Die Verleihung erfolgt durch den Studiendekan.


    Die Studiendekane:

    Dipl.-Ing. W. W i n t e r

    Dr. H. D r o b i r

    Dr. H.P. J ö r g l

    Dr. A. P r e c h t l

    Dr. A Min T j o a

     

    3. Bestellung zum Universitätsprofessor


    Der Rektor hat Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Bernhard GERINGER mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2002 zum Universitätsprofessor für Verbrennungskraftmaschinen und Kraftfahrzeugbau an der Technischen Universität Wien bestellt.

    Gleichzeitig wurde festgestellt, dass Herr Univ.-Prof. Dr. Bernhard GERINGER gemäß § 20 Abs. 1 UOG 1993 dem Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Kraftfahrzeugbau der Technischen Universität Wien angehört.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    4. Mitteilungen der zentralen Verwaltung


    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:


    Dekanat für Technische Naturwissenschaften und Informatik:

    Frau Angela PECINOVSKY

    Tel.: 58801-10014


    Dekanat für Maschinenbau:

    Frau Elfriede TITZER

    Tel.: 58801-30012


    Dekanat für Bauingenieurwesen:

    Frau Maria TRUBEL

    Tel.: 58801-20010


    Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik:

    Frau Mag. Gabriele OPPENHEIM

    Tel.: 58801-35000


    Dekanat für Architektur und Raumplanung:

    Frau Andrea WÖLFER

    Tel.: 58801-25003


    Ansprechpersonen an der HTU:

    Frau Helga BAUER

    Tel.: 58801-49501


     

    4.1. betreffend ESA- und EUMETSAT-Stellenausschreibungen


    Bei der Europäischen Weltraumbehörde ESA, Standort Paris bzw. Noordwijk (NL), sowie bei EUMETSAT, Standort Darmstadt (D), sind laufend Planstellen, z.T. in leitenden Funktionen, für Absolventen/innen einschlägiger Universitätsstudien ausgeschrieben.

    Österreichische Bewerber/innen sind, insbesondere bei EUMETSAT, dringend erwünscht.


    Die aktuellen Ausschreibungen sind über folgende Internetseiten ersichtlich:


    Europäische Weltraumbehörde ESA: (Site: http://www.esa.int)

    http://www.esa.int/hr/indexjobs.html (unter dem Link "current vacancies")


    EUMETSAT: von der Homepage http://www.eumetsat.de

    die Links Announcements Staff Employment Opportunities auswählen.

    Bewerber/innen mögen sich an folgende österreichische Kontaktstellen wenden:


    Dr. Erwin MONDRE (für EUMETSAT) Mag. Eva-Maria SCHMITZER

    Dr. Klaus PSEINER (für ESA) Bundesministerium für Verkehr,

    Innovation und Technologie

    ASA – Austrian Space Agency Abt. V/B/10 - Weltraumforschung

    Garnisongasse 7 Rosengasse 4

    1090 Wien 1010 Wien


    Tel.: 403 81 77- 12 Tel.: 53120-7130

    Fax: 405 82 28 Fax: 53120-81-7130

    emondre@asaspace.at eva-maria.schmitzer@bmwf.gv.at

    kpseiner@asaspace.at

     

    4.2. betreffend Stellenausschreibung - Studienbeihilfenbehörde


    Im Bereich der Studienbeihilfenbehörde, Zentrale Verwaltung, gelangt eine Vertragsbedienstetenplanstelle in der Entlohnungsgruppe v2/1 (teilbeschäftigt 75 %) zur Besetzung.

    Die Haupttätigkeit umfasst die Mitarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit, die Organisation von Schulungen und deren Evaluierung, die Mitarbeit im Controlling und Qualitätsmanagement sowie die Erstellung der Kosten- und Leistungsrechnung.

    Reifeprüfung (oder gleichwertiger Schulabschluss) sowie PC-Kenntnisse werden vorausgesetzt.

    Bewerbungen bis 11. November 2002 an die Studienbeihilfenbehörde, z.Hd. Mag. Stangl, Gudrunstr. 179, 1100 Wien.

     

    4.3. betreffend Donau-Universität Krems; Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Science (Informations- und Kommunikationstechnologie)“


    Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte mit GZ 52.306/237-VII/D/2/2002 vom 18. September 2002 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Science (Informations- und Kommunikationstechnologie)“abgekürzt „MSc“, (Universitätslehrgang Professional MSc).

    Frist für die Abgabe von Stellungnahmen: 15. November 2002.

    Der Text der Verordnung kann bei Bedarf in der Rechtsabteilung angefordert werden.

     

    4.4. betreffend Universität Linz; Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Angewandtes Wissensmanagement)“


    Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte mit GZ 52.308/158-VII/D/2/2002 vom 18. September 2002 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Angewandtes Wissensmanagement)“, abgekürzt „MAS“.

    Frist für die Abgabe von Stellungnahmen: 15. November 2002.

    Der Text der Verordnung kann bei Bedarf in der Rechtsabteilung angefordert werden.

     

    4.5. betreffend Salzburg Management GmbH – University of Salzburg Business School; Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad„Master ob Business Administration”


    Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte mit GZ 52.305/142-VII/D/2/2002 vom 20. September 2002 den Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ für den von der Salzburg Management GmbH – University of Salzburg Business School, ab Herbst 2002 durchgeführten Lehrgang „Executive MBA in Projekt- und Prozessmanagement“ und über die Schaffung des akademischen Grades „Master of Business Administration“ abgekürzt „MBA“.

    Frist für die Abgabe von Stellungnahmen: 29. November 2002.

    Der Text der Verordnung kann bei Bedarf in der Rechtsabteilung angefordert werden.

     

    4.6. betreffend Universität Linz; Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Business Administration” für den Universitätslehrgang „Aufbaustudium MBA Finanzmanagement”


    Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte mit GZ 52.306/240-VII/D/2/2002 vom 18. September 2002 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“.

    Frist für die Abgabe von Stellungnahmen: 15. November 2002.

    Der Text der Verordnung kann bei Bedarf in der Rechtsabteilung angefordert werden.

     

    4.7. betreffend Donau-Universität Krems; Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Science (Prozessmanagement)” für den Universitätslehrgang „Prozessmanagement”


    Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte mit GZ 52.306/229-VII/D/2/2002 vom 13. September 2002 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Science (Prozessmanagement)“, abgekürzt „MSc“.

    Frist für die Abgabe von Stellungnahmen: 31. Oktober 2002.

    Der Text der Verordnung kann bei Bedarf in der Rechtsabteilung angefordert werden.

     

    4.8. betreffend Donau-Universität Krems; Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Science” für den Universitätslehrgang „Real Estate Management”


    Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte mit GZ 52.306/236-VII/D/2/2002 vom 26. Juli 2002 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Science“, abgekürzt „MSc“.

    Frist für die Abgabe von Stellungnahmen: 20. Oktober 2002.

    Der Text der Verordnung kann bei Bedarf in der Rechtsabteilung angefordert werden.

     

    4.9. betreffend Donau-Universität Krems; Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Online Education)“ für den Universitätslehrgang „eTeaching – eLearning“


    Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte mit GZ 52.306/230-VII/D/2/2002 vom 26. Juli 2002 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Online Education)“, abgekürzt „MAS“.

    Frist für die Abgabe von Stellungnahmen: 31. Oktober 2002.

    Der Text der Verordnung kann bei Bedarf in der Rechtsabteilung angefordert werden.

     

    4.10. betreffend Donau-Universität Krems; Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Science” für den Universitätslehrgang „Informations- und Kommunikationstechnologie“


    Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte mit GZ 52.306/237-VII/D/2/2002 vom 18. September 2002 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Science“, abgekürzt „MSc“.

    Frist für die Abgabe von Stellungnahmen: 15. November 2002.

    Der Text der Verordnung kann bei Bedarf in der Rechtsabteilung angefordert werden.


    Die Universitätsdirektorin:

    Mag. E. U r b a n

     

    5. Änderung der Vertreter der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen in der Institutskonferenzen


    Die Funktion von Herrn Univ.Ass. Dipl.-Ing. Hans CHMELINA als Vertreter der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Geodäsie und Geophysik ist mit seinem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 31. August 2002 erloschen.

    Aufgrund des Wahlergebnisses vom 13. Dezember 2000 wird das bisherige Ersatzmitglied Herr Ass.Prof. Dr. Harald FIGDOR als neues Hauptmitglied festgestellt.


    Die Funktion von Herrn Univ.Ass. Dr. Mark Christian DOLEZAL als Vertreter der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Werkstoffkunde und Materialprüfung ist mit seinem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 31. Oktober 2002 erloschen.

    Aufgrund des Wahlergebnisses vom 13. Dezember 2002 werden das bisherige Ersatzmitglied Herr Univ.Ass. Dipl.-Ing. Andreas KOTTAR, als neues Hauptmitglied sowie Herr Univ.Ass. Dipl.-Ing. Thomas KOCH als neues Ersatzmitglied festgestellt.


    Die Funktion von Herrn Univ.Ass. Dr. Peter ANGERER als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Wasserkraftmaschinen und Pumpen ist mit seinem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 31. Oktober 2002 erloschen.


    Die Funktion von Frau Univ.Ass. Dipl.-Ing. Bruna ILLINI als Ersatzmitglied der Vertreter der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Verbrennungskraftmaschinen und Kraftfahrzeugbau ist mit ihrem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 30. September 2002 erloschen.


    Die Funktion von Herrn HR Dipl.-Ing. Günther FIEDLER als Vertreter der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Elektrische Mess- und Schaltungstechnik ist mit seinem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 30. November 2002 erloschen.

    Aufgrund des Wahlergebnisses vom 13. Dezember 2000 wird das bisherige Ersatzmitglied Herr Ass.Prof. Dr. Herbert SCHWEINZER als neues Hauptmitglied festgestellt.


    Der Vorsitzende der Wahlkommission

    der Universitätsassistenten/-innen

    und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen

    im Forschungs- und Lehrbetrieb:

    Dr. R. F r e u n d

     

    6. Auszeichnung


    Der Bundespräsident hat Herrn O.Univ.Prof. Dr. Helmut KROISS mit Entschließung vom 8. Juli 2002 das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse verliehen.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    7. Ausschreibung freier Planstellen


    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufent-haltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


    Bewerbungen sind, wenn nicht anders vermerkt, in der Personalabteilung I der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, schriftlich einzubringen (wissenschaftliches Personal).

     

    7.1. Universitätsbibliothek


    1 PlSt für eine halbbeschäftigte Bürokraft in der Benützungsabteilung, Arbeitsplatzwertigkeit v4/1

    Aufnahmebedingungen: österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: EDV-Kenntnisse, Genauigkeit

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 PlSt für eine halbbeschäftigte Bürokraft in der Zentralabteilung, Arbeitsplatzwertigkeit v4/1

    Aufnahmebedingungen: österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: Kaufmännische Ausbildung, EDV-Grundwissen

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Für den Rektor:

    Die Universitätsdirektorin:

    i. A. P. K r y z a n

     

    7.2. Fakultät für Architektur und Raumplanung


    1 PlSt für eine/n halbbeschäftigte/n Assistenten/in, am Institut für Künstlerische Gestaltung, Arbeitsgruppe Zeichnen und visuelle Sprachen, ehestmöglich bis 18. März 2004

    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung

    Sonstige Voraussetzungen: Auseinandersetzung mit der Darstellung des dreidimensionalen Raumes und der praktischen Handhabung der visuellen Sprachen. Nachweis selbständiger künstlerischer Leistung und projektbezogener Praxis. Bereitschaft zu interdisziplinären Arbeits- und Lehrmethoden. Erfahrung im Umgang mit graphischer und multimedialer Software. Organisatorische Fähigkeiten (v.a. im Bereich der Architektur).

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    1 PlSt für eine/n Technische/n Assistenten/in, Arbeitsplatzwertigkeit v/2, am Institut für Künstlerische Gestaltung

    Aufnahmebedingungen: österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines

    EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse der Herstellungstechniken des Modellbaus, vornehmlich

    des Architekturmodellbaus, Didaktische Fähigkeiten bei der

    Betreuung von Studentenprojekten

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 PlSt für einen Lehrling (Fotograf/in) am Institut für Künstlerische Gestaltung

    Aufnahmebedingungen: österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines

    EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: Gestalterische Fähigkeiten, technisch-chemisches Interesse,

    gutes Sehvermögen, gute Farb- und Formwahrnehmung,

    EDV-Interesse, Liebe zum Detail

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Dekan:

    Dr. K. S e m s r o t h

     

    7.3. Fakultät für Bauingenieurwesen


    1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n wissenschaftlichen Mitarbeiter/in (in Ausbildung), ehestmöglich auf die Dauer von 4 Jahren am Institut für Hochbau und Industriebau (20 Stunden pro Woche dienen dabei insbesondere der Arbeit an einer Dissertation)

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: vertiefte Kenntnisse im konstruktiven Hochbau

    Erfahrung in Labortätigkeit auf dem Gebiet bautechnischer Untersuchungen

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    Der Dekan:

    Dr. J. L i t z k a

     

    7.4. Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik


    1 PlSt für eine/n Institutssekretär/in (Teilzeit – 25 Wochenstunden) am Institut für Chemische Technologien und Analytik, Arbeitsplatzwertigkeit A3/3 (v3/3)

    Aufnahmebedingungen: österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: Gute Englischkenntnisse, EDV-Kenntnisse (Office und Internet), Einsatzbereitschaft und persönliches Engagement

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Institutsvorstand:

    Dr. H. P u x b a u m


    1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (in Ausbildung), ehestmöglich auf die Dauer von 4 Jahren

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Informatik oder verwandtes Studium bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: Hervorragende Kenntnisse in der Computergraphik, Interesse für die Lehre

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    Der Dekan:

    Dr. H. S t a c h e l b e r g e r


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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